mit geholt habe. Nun wurde dieselbe ebenfalls verurtheilt; Frau St. dagegen freigesprochen und die Kosten der Staatskasse Soziale Ueberlicht. aufgelegt. Jetzt war es doch nun klar, daß jene beschworenen Aussagen nicht der Wahrheit entsprachen, und es wird sich ja Besitze von Sammellisten, betreffend den Streit bei der Firma Achtung! Stockarbeiter! Alle diejenigen, die noch im in der nächsten Zeit herausstellen müssen, wie die Sache abläuft. Gebr. Kalinorsky sind, werden ersucht, dieselben so rasch Beide Personen befinden sich merkwürdigerweise noch heute wie möglich bei Klinger, Stralauerstr. 44, Hof 2 Treppen, auf freiem Fuße. Wenn sich nun die wirkliche Schuldige abzugeben. nicht gemeldet hätte, wäre Frau St. auf jene beschworene AusDie Agitationstommission. fage hin unschuldigerweise ins Gefängniß gewandert. Die üblen Nachreden und Verleumdungen hat sich die Frau trotzdem eine Achtung, Metallarbeiter! Der Streit in der Schrauben lange Zeit gefallen lassen müssen. Hoffentlich werden die falschen fabrik von Billing u. Violet( Bourſet u. Weiler), CuvryAnschuldiger ihren verdienten Lohn erhalten. Wir werden später straße 20, dauert unverändert fort, der Buzug ist streng ferneinen ausführlichen Bericht über diese ganze Sache bringen.
einer
der
zuhalten.
Der Vorstand des Verbandes
Bäcker E. Pfeiffer, Bernauerstr . 30. Hausdiener D. Grauer, Neue Grünstr. 10. Töpfer K. Thieme, Ruppinerstr. 4. Klavierarbeiter R. Riediger, Oranienstr. 24. Schneider B. Pfeiffer, Gr. Hamburgerstr. 20. Buchdrucker P. Stößel, Brüderstr. 32. Glasschleifer P. Meilchen, Oderbergerstr. 14. Arbeiter W. Läpple, Schönholzerstr. 4. Kellner 2. Ebert, Oranienſtr. 183. Im Auftrage:
Alwin Rörsten, Stalizerstr. 63,64, IV.
=
Ein Schuhmacher Streik ist zufolge einer Meldung der Generalfommission in Hamburg in der Fabrik der Aktiengesellschaft Stockholmer Schuhwaaren, Stockholm , ausgebrochen. 50 Mann befinden sich im Ausstande. Da nun die Unternehmer beabsichtigen, fremde Arbeitskräfte heranzuziehen, wird gebeten, den Zuzug strengstens feinzuhalten.
Der Ring der Magdeburger Brauereibefizer ist ge sprengt. Das Sudenburger Brauhaus hat zu Händen des Rechtsanwalt Heine die Erklärung abgegeben, aus dem Verbande der Brauereien Magdeburgs ausscheiden zu wollen, worauf die Magdeburger Lokalkommission den Boykott über diese Brauerei für aufgehoben erklärte. Nach langem Kampf hätten somit die Magdeburger Parteigenossen den ersten Erfolg errungen, der hoffentlich jetzt bald zu weiteren führen wird.
hat er
blatt" enthaltene diesfällige Behauptung muß ich deshalb als eine Leichtfertigkeit bezeichnen."
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um ihr Gutachten ersucht und haben in einer gestern im Sigungssaal der Stadtverordneten stattgehabten Sigung mit allen gegen zwei Stimmen sich für den Erlaß eines Ortestatuts ausgesprochen.
an
nur
Gleichzeitig auch befragt, wie sich das Gewerbegericht gegenüber der Pos. 2 desselben Paragraphen verhalte, wonach der von minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn und die Eltern oder Vormünder mit deren schristlicher Zustimmung oder nach deren Bescheinigung über den Empfang der letzten Lohnzahlung unmittelbar an die Minderjährigen gezahlt werden soll, worüber das hessische Ministerium Auskunft haben wollte, ob sich der Erlaß einer solchen Bestimmung rechtfertige, antwortete das Gericht einstimmig mit Nein.
Auf Anregung der Arbeitnehmer wurde unter 3 ustimmung der Arbeitgeber noch einstimmig der unsch ausgesprochen, dem zu erlassenden Ortsstatut die Beſtimmung anzuhängen, wonach nach dem Vorgang der städtischen Betriebe die wöchentliche Lohnzahlung von dem seither üblichen Sonnabend auf Donnerstag verlegt wird, weil der Hauptwochenmarkt in hiesiger Stadt auf Freitag fällt und um die durch die Einführung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe herbeigeführte erschwerte Einkaufsgelegenheit zu paralyfiren.
In polizeilich bevormundeten Ländern ist man gewohnt, daß Nichtachtung der Boltsmeinung geschaltet und gewaltet werde. über das Aufenthaltsrecht eines Fremden" souverän, unter Gin freies Land meinen wir, wie ein Schweizer Kanton, wo das Bolk auch ein fräftig Wörtlein mitzureden hat, blamirt sich aber bereits unsterblich, wenn es einen wirklichen Feind der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung" ausweist; dem Fluch der Lächerlichkeit verfällt es jedoch, wenn ihm schon Leute gefährlich dünken, die den ausgesprochenen Willen kundgeben, die heutige Gesellschaft gegen die Umstürzler durch Wort und Schrift nach Kräften zu vertheidigen. Zur Ehre des übrigen Schweizervoltes muß denn auch gesagt werden, daß keine andere KantonsEine bemerkenswerthe Entscheidung des dritten Zivil- aller fenats des Reichsgerichts wird in den Juristischen Blättern" aller in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter regierung daran denkt, dem Aufenthalt des Herrn Dr. Müller Berlins und Umgegend. Schwierigkeiten in den Weg zu legen. veröffentlicht. Die Inhaber einer Schirmfabrit hatten gegen ihren Herrn Müller persönlich gratuliren wir übrigens dazu, daß früheren Prokuristen eine Klage angestrengt, die in letter Instanz Achtung, Gewerbegerichts- Beisitzer! er sich aus sozialistischem Jrrwahn herausgerungen hat. Durch zu ungunsten der Kläger entschieden wurde unter folgender BeOnten! Nachdem die Frageblocks und Protokollformu Nacht zum gründung: Die im Handel, Gewerbe und Industrie häufig vor- Iare fertiggestellt und an die Ausschußmitglieder zur Vertheikommenden vertragsmäßigen Konkurrenzverbote, durch welche der lung gelangt find, können dieselben von den Beisitzern in Empfang vor kurzem Genosse Jöst den Antrag gestellt, die Stadt In der Stadtverordneten- Versammlung zu Mainz hat Geschäftsinhaber sich dadurch zu schüßen sucht, daß seine An- genommen werden. gestellten nach Lösung des Dienstverhältnisses die in demselben Judem wir nochmals darauf hinweisen, daß die Bericht möge in Gemäßheit§ 119 Abs. 2 der Gewerbe- Ordnung ein erworbenen Geschäftskenntnisse und persönlichen Beziehungen erstattung über die Verhandlungen des Gewerbegerichts durch ge- rts statut zur Regelung der Lohn- und Ab. zu seinem Kundenkreise in geschäftlich unredlicher Weise wissenhafte Ausfüllung der Protokollformulare für eine aufzuschlagszahlungen erlaffen und dabei achtzu seinem Nachtheil verwerthen, find an bestimmt bestellende Statistit im Interesse der Arbeiterbewegung liegt, bitten tägige Fristen festseßen. Der Antrag wurde in grenzte und daher im Einzelfall alsbald erkennbare Schranken wir, die Protokolle an die Adresse des Unterzeichneten einzu- eine Kommission verwiesen. Die Beisiger der Arbeitnehmer und nicht gebunden. Der Grundsaß, daß die persönliche Freiheit und senden. Die Adressen der Ausschuß- Mitglieder sind Arbeitgeber des Gewerbegerichts wurden von der Bürgermeisterei Erwerbsfähigkeit des Einzelnen nicht übermäßig beschränkt und folgende: nur ein begründetes Interesse geschützt werden darf, enthält nur das dehnbare Prinzip, nach welchem im Einzelfall zu beurtheilen ist, ob die Vereinbarungen der Parteien sich nach der konkreten Sachlage innerhalb gefeßlicher Grenzen gehalten haben. Eine absolute Schranke ergiebt sich jedoch daraus, daß durch solche Verträge die Erwerbsfreiheit des Einzelnen nur beschränkt, nicht für immer im Ganzen oder in ein zelnen Richtungen vernichtet werden darf, denn es folgt hieraus die Unzulässigkeit vertragsmäßiger Konkurrenzverbote ohne jede Beschränkung und Begrenzung nach Zeit und Ort. Einen solchen Vertrag haben hier die Parteien gewollt und ge= schlossen, denn dem Beklagten soll die Schirmproduktion und der Vertrieb en gros für eigene oder fremde Rechnung zeitlebens für den ganzen Erdball verboten sein. Diese Vereinbarung ist weder durch das berechtigte Interesse der Kläger mottvirt, noch mit der unveräußerlichen persönlichen Freiheit des Betlagten vereinbar. Sollte es wirklich wahr sein, daß die Kläger , wie sie behaupten, ihr Absatzgebiet in allen Ländern der Welt haben, so würde daraus doch nur ihr Interesse daran abgeleitet werden können, die Konkurrenz an denjenigen Orten und Theilen aller Länder auszuschließen, in welchen sie wirklich Sandel treiben, so daß erhebliche Absatzgebiete für die unbehinderte Bethätigung eines gleichartigen Unternehmens übrig bleiben müßten. Es kann ferner die Uebermäßigkeit der Be Dezentralisation der Judustrie. Der soeben erschienene schränkung des Beklagten nicht um deswillen verneint werden, Bericht über Handel und Industrie von Berlin im Jahre 1892, weil demselben die Möglichkeit der Verwerthung feiner erstattet von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin " macht Kräfte in anderen kaufmännischen Betrieben und im folgende bemerkenswerthe Mittheilung über den Wegzug gewisser Schirmgeschäft der ebenfalls lukrative Detailverkauf offen Industrien aus Berlin in die Provinz, die eine wesentliche Abgeblieben ist. Die abstrakte Möglichkeit, einen anderen haben ein paar brave Handwerksmeister in Ulm liebevoll ihre modernen Indus... bedeuten würde: Zu einem Denunziantenstücklein, wie es im Buche steht, weichung von de sonst beobachteten Zentralisationsbestreben der Erwerb finden, liegt in jedem Falle zu Es ist schon länger beobartigen Beschränkung vor und das Detailgeschäft unterscheidet sich and dargeboten. Wie der„ Schwäb. Tagw." von dorther geachtet worden und entspricht der großstädtischen Entwickelung von der Produktion und dem Verkauf im Grasbetriebe so schrieben wird, bekam die Inhaberin eines Friseurgeschäfts ein der Reichshauptstadt, daß die hiesigen Fabrikationsstätten bewesentlich, daß die Verweisung von einem auf das andere der von dem appr. Bader Butz im Auftrag von sieben Friseuren züglich der Löhne, der Grundstückspreis, der Anforderungen der Verweisung auf Geschäftsbetriebe anderer Art nadezu gleich verfaßtes Schreiben etwa folgenden Wortlauts: Im Auftrag Bauordnung und anderer Geschäftsuntoften unter ungünstigeren Verweisung auf Geschäftsbetriebe anderer Art nahezu gleich tommt. Derartige Erwägungen fönnen zutreffend sein, wo sie der Herren Friseure( folgen die Namen) theile ich Ihnen mit, Bedingungen arbeiten als ihre Konkurrenten in der Provinz. tommt. Derartige Erwägungen können zutreffend fein, wo sie daß in der gestrigen Versammlung beschlossen wurde, daß Sie Seit Jahren ziehen sich daher viele industrielle Etablissements zur Begründung der Zulässigkeit einer Stonkurrenzbeschränkung Ihren Gehilfen Feßler bis in 14 Tagen zu entlassen haben, zunächst an die Peripherie der Stadt und dann auch wohl aus innerhalb bestimmter Grenzen, namentlich bei kurzer Zeitdauer, widrigenfalls wir die Militärbel ehörde a ngeführt werden. Hier ist entscheidend, daß dem Beklagten ein suchen werden, auf Ihr Geschäft Militärver- punkte dafür, daß diese Bewegung noch nicht zum Abschluß geer derfelben hinaus. Unsere Spezialberichte geben manche Anhaltsnicht entziehbares Recht darauf zusteht, seinen Lebenslauf nach bot zu legen, indem Sie einen Sozialdemo- fommen ist. Der Bericht über Tabakfabrikation bemerkt, daß in Berlin Art und Branche selbst zu bestimmen, und ihm kein Gewerbe- traten betrieb überall und dauernd verschlossen werden durfte, namentals Geschäftsführer haben. In der die faufmännische Leitung einer sehr bedeutenden Zigarren4. Juli Versammlung am lich nicht der, in welchem er nach fast zwanzigjähriger Thätigkeit wahren Gesicht als Sozialdemokrat gezeigt, indem er auch und mehr in der Provinz mit ihren billigeren Löhnen und Ansich in seinem fabrikation ihren Siz habe, während die Fabrikation selber mehr die beste Aussicht hatte, sein Fortkommen zu finden. noch seine Freunde, lauter echte Sozialdemokraten, eingeladen lagekosten betrieben werde. Fabrikanten von Hebewerkzeugen und Eine Anklage wegen Thierquälerei gelangte gestern vor hatte." Der böse Mann, der auf solche Weise mit militärischer von Baugußeisen berichten, daß die Preise ihrer Erzeugnisse der achten Straftammer des Landgerichts I zur Verhandlung. Unterstützung gemaßregelt werden soll, muß doch Schreckliches außerordentlich gedrückt würden durch die provinziale Konkurrenz; Der Kutscher Baier fuhr am 13. März mit einem einspännigen verbrochen haben, wird vielleicht Mancher denken. Nun ja, er es drohe ihnen, daß sie in ihrem Absatz auf Berlin beschränkt Rollwagen auf den Hof eines Hauses in der Waldemarstraße, hat sich angemaßt, in einer von Friseurprinzipalen und Gehilfen, würden, und vielfach werde ihnen auch dies Gebiet streitig gewo er eine Rifte abzuladen hatte. Nachdem dies geschehen war, fowie von Bertretern der Gewerkschaften besuchten Versammlung macht. Aehnlich ergeht es der Fabrikation von gewöhnlichem Gemußte der Angeklagte das Fuhrwerk wenden, was bei der Enge über die geschäftliche Lage in Ulm " zu reden und dabei die brauchsporzellan, sowie auch der Forstpflanzenzucht der Handelsdes Hofes mit Schwierigkeiten verknüpft war. Er zerrte mit Schäden bloszulegen, unter welchen sowohl Prinzipale als Ge- gärtner. Auch die Färberei von Wollengarn geht in Berlin dem Pferde hin und her und schließlich in eine Ecke bilfen zu leiden haben. Aber die ungeschminkte Wahrheit kann zurück, da die hiesige Textilindustrie ihre Färbaufträge hinein, 100 sich ein Ausguß befand, der mit spigen nicht Jedermann hören, darum muß der Arbeiter als Sozial- wenigstens wenn an die Qualität nicht die höchsten AnEisenstäben eingefaßt war. Das Pferd fam hier demokrat verschrieen und gemaßregelt werden, damit Ordnung, forderungen gestellt werden in der Provinz billiger als hier Falle und mehrere der Stäbe drangen demselben Ruhe und Zufriedenheit" weiter herrsche. Nur so weiter ge- vergeben kann." ins Fleisch. Es mußte fürchterliche Schmerzen erdulden; denn macht, die Sozialdemokratie ist es nicht, welche den Schaden Ein allgemeiner Fortgang dieser Dezentralisation, meint das es schrie unaufhörlich, eine bei Pferden seltene Erscheinung. Der dabei hat. Sozialpolitische Zentralblatt", dem wir diese Notiz entnehmen, Angeklagte war nicht im Stande, das Pferd allein aus seiner Es ist übrigens bezeichnend für die heutigen Zustände, daß wäre für die gesunde soziale Entwicklung vielleicht garnicht peinlichen Lage zu befreien, er holte fich Hilfe. Es dauerte wohl ein paar Handwerksbrüder getrosten Muthes sich des Militär- unerwünscht. Vor allem, fügen wir hinzu, insoweit nicht, als eine Viertelstunde, bevor das arme Thier aufgerichtet war, es boyfotts versichert halten dürfen, wo es sich um einen Sozial- dann die moderne Arbeiterbewegung sich gleichmäßiger über das dampfte auf dem ganzen Leibe und blutete aus mehreren Wunden. demokraten handelt. Ist es bei solcher Harmonie der Interessen platte Land ausbreiten und noch intensiver als bisher das Denken Der Angeklagte spannte das Pferd wieder ein und hat ihm nach Handwerk und Militarismus verwunderlich, daß unsere Zünstler der Landarbeiterschaft revolutioniren würde. weislich keine Ruhe gegönnt, sondern es ununterbrochen bis zugleich die tollsten Hurrahpatrioten sind? zum Nachmittage benutt. In letzterem Umstande wurde Nochmals Herr Dr. Haus Müller. Die Blamage, welche Der Magistrat von Wiesbaden hatte das Gewerbegericht um ein Zur Bevormundung der minderjährigen Arbeiter. die Thierquälerei gefunden. Das Schöffengericht hatte die Berner Regierung sich durch die Ausweisung der Herrn Gutachten darüber ersucht, ob es angezeigt erscheine, für Wiesbaden die Uebertretung mit einer Geldstrafe von 5 Mark Dr. Hans Müller zugezogen, tritt erst recht zu Tage durch eine von Geldstrafe geahndet, der Staatsanwalt aber Berufung eingelegt, Erklärung, die Herr Professor Dr. Onken, fein ehemaliger o bem§ 119a, Absatz 2, Pof. 2 und 3 der Gewerbeweil er die Strafe für viel zu niedrig hielt. Er beantragte im Lehrer, im„ Berner Bund", veröffentlicht. Diese Erklärung, die als Durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde oder eines Ordnung Gebrauch zu machen. Diese Bestimmungen lauten: gestrigen Termine eine Woche Haft. Der Angeklagte entschuldigte eine Art" Zeugniß über das Wohlverhalten seines früheren weiteren Kommunalverbandes fann für alle Gewerbetreibende fich damit, daß er das Pferd auf ausdrücklichen Befehl seines Schülers anzusehen ist, enthält u. a. folgende Stellen: Herrn, dem er das Vorkommniß mitgetheilt, zum weiteren Betrieb oder gewisse Arten derselben festgesetzt werden:.... 2. daß der Herr Hans Müller hat gegen Ende des verflossenen Winterhabe verwenden müssen. Der Gerichtshof hielt diesen Einwand semesters in der hiesigen philosophischen Fakultät fein Dottor- oder Vormünder und nur mit deren schriftlicher Zustimmung Doktor- on minderjährigen Arbeitern verdiente 2ohn an die Eltern nicht für stichhaltig, sondern erkannte nach dem Antrage des examen bestanden auf grund einer von mir empfohlenen Differ- oder nach deren Bescheinigung über den Empfang der tation, betitelt Holbach als Staats- und Gesellschaftsphilosoph". legten Lohnzahlung unmittelbar an die Minderjährigen geDurch Weglöschung eines Bleistiftvermerks auf einem Diese Abhandlung befigt absolut teine sozialistische Schlußscheine sollte sich der Mehlhändler Morit Fließ Färbung und ist, wie ich hier öffentlich wiederhole, die viel zahlt wird; 3. daß die Gewerbetreibenden den Eltern oder Vormündern innerhalb gewisser Fristen Mittheilung von den an einer Urkundenfälschung schuldig gemacht haben, die ihn gestern leicht beste Doktordissertation, die mir während meiner lehramt- minderjährige Arbeiter gezahlten Lohnbeträgen zu machen vor die erste Ferienstraffammer des Landgerichts I führte. Der lichen Praxis zur Begutachtung vorgelegen hat. Angeklagte ftand feit längerer Zeit mit dem Bäckermeister Mundt stehenden Seminar für Volkswirthschaftslehre und Konfular Ortsstatuts nicht anerkennen und lehnte die Einführung einHerr Hans Müller hat in dem meiner Leitung unter eines solchen, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich läftigen haben. Das Gewerbegericht fonnte ein Bedürfniß zur Erlassung in Geschäftsverbindung. Im November v. J. besuchte Fließ den Mundt und veranlaßte ihn, für einen späteren Termin 50 Sad wesen" eine Reihe von Vorträgen über sozialpolitische Gegen- stimmig ab. Maßgebend war hierbei noch besonders, daß die Roggenmehl zu bestellen. Der Versuch des Angeklagten, den marristische Lehre richteten, sodaß er in den darauffolgenden leicht in das gerade Gegentheil umschlagen könne und daß ferner stände gehalten, die samt und ſonders ihre Spize gegen die erzichliche Wirkung, die jene Gesetzesbestimmung haben soll, sehr Kunden auch zur Bestellung von 50 Sad Sprottauer Weizenmehl zu veranlassen, stieß seitens des Mundt auf Wider- Debatten von solchen Mitgliedern, welche jener Lehre näher Eltern resp. Vormünder kraft verschiedener anderer Rechte wohl Widerstanden, stand, denn einestheils war er noch mit diesem Artikel versehen, an- standen, als ein Abtrünniger der sozialistischen Partei mit Heftig in der Lage sind, sich den Lohn ihrer Pflegebefohlenen zu teit angegriffen worden ist. derntheils wollte er nur das billigere Danziger Mehl verarbeiten. Durch das Drängen des Angeklagten tam aber schließlich doch Es war mein Stolz und ist es noch bis heute, diesen be- sichern und über deren Verhalten zu unterrichten. eine Vereinbarung dahin zu Stande, daß Mundt sich zu einem gabten und, wie es meine Ueberzeugung ist, auch ehrlich strebenden späteren Termine zur Abnahme von 50 Sack Sprottauer Meht jungen Mann, der durch eine unglückliche Verkettung von Umverpflichtete, falls zu dieser Zeit Danziger Mehl nicht zu haben ständen in den sozialistischen Strudel gerathen war, zu seinem sei. Da Mundt darauf bestand, mußte der Angeklagte in dem besseren Selbst zurückgeführt und ihn in das Fahrwasser einer gemäßigten Sozialpolitik herübergerettet zu haben. Schlußschein diese Bedingung nachtragen. Es geschah dies mittels wenn derselbe durch eine eines Bleistifts. Als die Lieferungsfrist verstrichen war, bestand der follte mir tief leid thun, die ihn Die Berliner Gewerkschaftskommission hatte Freitag, Angeflagte darauf, daß Mundt die 30 Sack Sprottauer Mehl abnehmen nicht hinreichend begründete Polizeimaßregel, gerade in einem Augenblicke trifft, wo er fein ganzes den 21. Juli, bei Ehrenberg in der Annenstraße eine öffentliche follte. Mundt weigerte sich unter Hinweis auf die Vereinbarung ab und Gut in eine der Schweiz wahrhaftig nicht zur Versammlung. Bum ersten Punkt der Tagesordnung: Anträge worauf ihm der von ihm unterschriebene Schlußschein vorgelegt unehre gereichende literarische Unternehmung gesteckt hat, wieder des Ausschusses, führte Genosse Joſt aus: Es handele sich um wurde. Der Bleistiftvermerk war verschwunden, und trotz seines Leugnens wurde der Angeklagte für überführt erachtet, den Ver- in seine alte Sphäre zurückgestoßen und dann mit einigem Grund große Ausgaben, die dadurch entstehen, daß sich die Nothmert in gewinnsüchtiger Absicht ausradirt zu haben. Der Staats- ein Feind der gegenwärtigen Gesellschaftswendigkeit herausgestellt hat, ein ständiges Bureau mit einem ordnung werden würde. befoldeten Arbeiter zu schaffen. Vor drei Jahren lag der da= anwalt beantragte drei Monate Gefängniß, der Gerichtshof be= Da Herr Hans Müller, wofür ich eintrete, nicht mehr Somaligen Streif- Kontrollkommission ob, nur kleinere Fragen zu rücksichtigte indessen, daß das Verhalten des Angeklagten als ein aialist, geschweige denn Anarchist ist, auch, wofür ich Beweise zu regeln, betreffend Streits, Liſten u. f. w., ja, seiner Zeit wurde arger Berstoß gegen Treu und Glauben im laufmännischen haben glaube, weder bei der Begründung der Partei der Unab- die Frage ernsthaft ventilirt, ob die Streit- Kontrollkommission Verkehr angesehen werden müsse und verurtheilte deshalb den hängigen in Zürich betheiligt war, noch in Bern anarchistische überhaupt bestehen bleiben solle. Nach und nach haben sich die Angeklagten zu einer Gefängnißstrafe von sechs Flugblätter vertrieben hat, noch hier überhaupt Beziehungen zu verschiedensten Gewerkschaften für die Kommission erklärt. E3 jener Partei unterhält, so fält für mich auch die Annahme galt zur Beit des Buchdruckerstreits, strenge Maßregeln zu er bahin, als habe bei der Sammlung der Mitarbeiterschaft zu den greifen, und beiläufig sind die Buchdrucker jegt mit die thätigsten Schweiz . Blättern für Wirthschafts- und Sozialpolitit" ein Mitglieder in der Kommission. Ferner traten andere Gewerk Mißbrauch der Namen stattgefunden. Die im heutigen Intelligenz schaften heran um Beihilfe zur Gründung von Organisationen,
zu
Staatsanwalts.
Monaten.
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Versammlungen.