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Sie flioablter Vorgänge vor dem Schwurgericht. Vor dem Schwurgericht des Landgerichts I Berlin begann gestern der große Prozeß gegen eine zweite Gruppe von Personen, die bei den Moabiter Vorgängen sich der Gesetzesverletzung schuldig gemacht haben sollen. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ist hier der Tatbestand schlimmerer Verfehlungen gegeben, so daß zur?lburteilung das Schwurgericht berufen ist. Des Aufruhrs und Landfricdcnsbruchs sind angeklagt achtzehn Personen, die in zusammengerotteten Menschenmengen sich den Polizeibsamten widersetzt oder Gewalttätigkeiten begangen haben sollen(Strafgesetzbuch ZA 115 und 125). Angellagt sind: 1. Arbeiter Jalob Trau, 41 Jahre alt, 2. Arbeiter Max Janke, M Jahre alt, 8. Arbeiter Stanislaus Vorowiak, 28 Jahre alt, 4. Arbeiter Karl Bruhn, 21 Jahre alt, 5. Arbeiter Johann Schadofski, 57 Jahre alt, K. Arbeiter Friedrich Bonnet, 40 Jahre alt, 7. Maschinist Georg Fihner, 23 Jahre alt, 8. Arbeiter Franz Zofka, 28 Jahre alt, V. Arbeiter Michael Luksch, 18 Jahre alt, 10. Arbeiter Jgnaz Or- lowski, 42 Jahre alt, 11. Arbeiter Nepomuk Cieslick, 19 Jahre alt, 12. Arbeiter Kasimir Adamski, 26 Jahre alt, 13. Arbeiter Jakob Adamski, 22 Jahre alt, 14. Arbeiter Hans Rohde , 20 Jahre alt, 15. Arbeiter Richard Albrccht, 20 Jahre alt, 16. Arbeiter Otto Marquardt, 18 Jahre alt, 17. Arbeiter Richard Minor, 21 Jahre alt, 18. Anstreicher Alfred Scharfenberg, 22 Jahre alt. Die Ange- klagten werden sämtlich aus der Untersuchungshaft vorgeführt, in der sie seit mehr als drei Monaten sitzen. Ein 19. Angeklagter, Zimmermann Kornelius Mecden, hat in der Untersuchungshaft sich erhängt, nachdem sein Antrag auf Haftentlassung abgelehnt worden war. Die Anklage wird vertreten durch Oberstaatsanwalt Preuß und durch die Staatsanwälte Porzelt und Stelhner, den Borsiy in der Vcrhcmdlung hat Landgerichtsdircktor Nnger. die Angeklagten werden verteidigt durch die Rechtsanwälte Heine, Heinemann, Rosenfcld, Karl Liebknecht , Leonh. Friedmonn, Jacobi, Hertz. Die Verhandlung findet statt in dem großen Schwurgerichts- saal des Landgerichts I , der im alten Gerichtsgebäude an der Straße Alt-Moabit liegt. Er war Wochen hindurch der Schauplatz des vor der Strafkammer 3 verhandelten Moabiter Prozesses, der nun in dem neuen Gerichtsgcbäude an der Turmstraße zu Ende geführt wird. Auch aus Anlaß der Schwurgerichtsverhandlung hat die Polizei wieder ein starkes Beanitenaufgcbot nach dem Gerichts- gcbäude geschickt: auf der Straße, insbesondere vor dem Haupt- portal, auch im Innern des Gebäudes und im Sitzungssaal selber überall bekommt man Uniformierte und Geheime zu sehen. Der Zuhörcrraum ist vollbesetzt. Dreißig Geschworene sind geladen, aus deren Mitte� die zwölf zur Teilnahme an der Verhandlung auszulosenden Geschworenen und einige Ersatzmänner genommen werden sollen. Nachdem die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von ihrem Recht der Ab» lehnung weitgehenden Gebrauch gemacht haben, wird die Geschworenenbank mit folgenden zwölf Personen besetzt: Möbelhändler Otto Scharffen- stein, Apothekenbesitzer Willi Niciemann, Dochdcckermeister Ernst Untersünger, Dachdeckermeistcr Karl HanSmann, Möbclfabrikant Artur Beckmann, Lampenfabrikant Otto Mießner, Fabrikbesitzer Paul Hildebrandt, Chemiker Alexander Grohmann, Ingenieur Viktor Spiegel» Fabrikant Wilhelm Berger . Fabrikant Richard Günther, Chemiker Franz Szvmanslv. Dazu kommen als Ersatzgeschworene: Bauunternehmer Heinrich Hecke, Fabrikant Wilhelm Heidcnheim, Institutsdirektor Oskar Goetz, Fabrikant Heinrich RciSner. Nach der Vereidigung der Geschworenen macht der Vorsitzende ihnen die Mitteilung, daß er..hofft"(er betont dieses Wort), mit dem Prozehin etwa drei Wochen" fertig zu wcrdxn. Es wird dann in die Verhandlung eingetreten, die mit der Feststellung der Personalien der Ange- klagten und der Verlesung der EröffnungSbeschlüsse beginnt. Die beiden ersten ErofsnungSbxschlusse, von denen der eine sich gegen Lucksch, der andere sich gegen Trau und noch fünf der Angetlamen richtete, datieren vom 24. Oktober. BiS zum 4. November folgten noch die Eröffnungsbeschlüsse in sechs anderen Sachen mit zu- sammen l2 Angeklagten; sämtliche Sachen wurden mit der Sache gegen Trau verbunden. Die Vernehmung der Angenagten beginnt mit denjenigen An- geklagten, die bei der Kohlenfirma Kupfer n. Co. in Arbeit ge- standen und sich an dem dort im September ausgebrochenen Streik beteiligt hatten. Trau stammt aus Oesterreich , ist aber seit ziemlich zwei Jahr- zehnten in Berlin ansässig. Er arbeitete zuletzt bei Kupfer u. Co., trat mit in den Streit und war zeitweise auch Streikposten. Die Anklage wirft ihm vor, daß er am 23. September bei der Vor- überfahrt eines Kupferfchen Kohlenwagens sich an einer Zusammen- rottung beteiligt und mit Steinen nach Polizeibramtcn zu werfe« versucht habe. Trau erklärt sich für nichtschuldig. Der Vorsitzende sucht festzustellen, warum und wie eS zum Streik kam. Als er hört, daß Trau einen Tagelohn von 4,30 M. hatte, fragt er: Konnten Sie denn damit nicht auskommen? Angeklagter: Ja. Vorsitzender: Warum gaben Sie die Arbeit auf? Angeklagter: Weil die anderen aufgehört haben, hörte ich auch auf. Vorsitzen- der: Wer hat denn davon angefangen, daß Sie die Arbeit nieder- legen sollten? Angeklagter: Die Arbeiter. Vorsitzender: Sie sagen doch selber, daß Sie Ihr gutes Auskommen hatten. An- geklagter: Wir wollten ja nur für die Stunde 2 Pf. Zulage haben. Pro Tag wollten wir 4,50 M. haben. Vorsitzender: Also 20 Pf. mehr. Wer hat denn die ganze Geschichte geleitet? Angeklagter: ES wurde eine Kommission gewählt, das war am Sonntag in einer Versammlung. Am Montag gingen die Arbeiter ins Kontor, die liehen sich aber auf nichts ein, da haben wir niedergelegt. Trau war dann an einem Tage ein paar Stunden hindurch Streikposten. Der Vorsitzende befragt �ihn über die Aufgabe eine« Streikpostens: Was sollten Sie denn da aufpassen? Angeklagter: Ob Streik­brecher hinkommen. Vorsitzender: Und was sollten Sie mit den sogenannten Streikbrechern anfangen? Angeklagter: Gar nichts sollten wir machen I Aufpassen! Vorsitzender: Bloß aufpassen? Na, Freilag haben Sie doch was gemacht. Angeklagter: Da haben sie bei mir zwei Steine gesunden. Gemacht habe ich gar nichts. Trau schildert, wie er am 23. September nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr in der Sickingenftratze Streikposten war und einen von Sckmtzleutcn begleiteten Kupferschen Kohlenwagen heran- kommen sah. Er habe nicht bemerkt, daß dabei aus der sich an- sammelnden Meng« mit Steinen geworfen wurde. Er selber sei an den Wagen herangetreten und habe in seiner Dummheit, weil er angetrunken war. einen Stein von der Straße aufgenommen, um am Wagen den Borstecker abzuschlagen. Getan habe er das nicht, den Stein habe er gedankenlos in die Tasche gesteckt, dann aber sei er� verhaftet worden und auf dem Polizeiburcau habe man ihm plötzlich zwei Steine aus der Tasche geholt. Er könne es sich nicht ander- denken, als daß ein anderer, der in seiner Nähe gleichfalls verhastet wurde, ihm den zweiten Stein heimlich zugesteckt habe. Trau wird beschuldigt, bc: seiner Festnahme sich auch widersetzt zu hckben. Er gibt an. er se, fliehend von Schutzleuten verfolgt worden, dabei sei der eine zu Fall gekommen. Widersetzt habe Trau sich nicht, doch habe er allerdings, weil er angetrunken war, sich hingeworfen. Angeklagter weist die Beschuldigung zurück, daß er bei dem Transport zur Wache einen Schutzmann in die Hand zu beißen versucht habe. Er habe, weil das gefesselte Handgelenk schmerzte, den Arm gekrümmt und dabei die Hand seinem Gesicht genähert. Auf der Wache habe man ihn dann mit Püffen und Schlägen traktiert. Der Angeklagte Janke ist gleichfalls Arbeiter bei Kupfer n. Co. gewesen und hat mitgestreikt. Vorsitzender: Sie verdienten 4,30 M. Kamen Tie denn damit nicht auS? Angeklagter: Sehr schlecht. Vorsitzender: Sie haben doch keine Kinder, und Ihr« Frau ar- beitet mit. Angeklagter: Ja, aber eS ist alles so triicr. Die Lebensmittel sind so teuer, und fstr Stube und Küche zahle ich 27 M. Janke sah am 23. September in der Sickingcnstraße die ESkortierung eines Kupferschen Kohlenwagens durch berittene Schutzleute. Das war für ihn ein Anlaß, sich unter die ange- sammelte Menge zu stellen. Plötzlich sei, sagt er, ein Stein ge- flogen und zwar auf ihn zu und so dicht bei ihm vorbei, daß er unwillkürlich wie znr Abwehr die Hand hob. AIS ein Schutzmann auf ihn zeigte und rief:Halten Sie mal den fest, der Mann hat geschmissen!" lief er davon, doch wurde er eingeholt und festge- nommen. Vorsitzender: Warnin rückten Sie denn aus? An­geklagter: Ich wollte nicht dazwischen stehen bleiben. Auch Vorowiak hat als Arbeiter bei Kupfer u. Co. den Streik mitgemacht. Er gibt an, daß er bei 4,30 M. Lohn mit Frau und drei Kindern nur knapp durchgekommen sei. Hätte er übrigens nicht mitgestreikt, so hätte er meint er nicht sicher nach Hause gehen können. Am 23. September beobachtete er in der Sickingen- straße das polizeiliche Geleit eines Kupferschen Kohlenwagens, das eine große Menschenmenge anlockte. Als mit Steinen geworfen wurde, zeigte plötzlich ein Sebutzmann auf Borowiak, der ungeachtet der allgemeinen Flucht ruhig stehen blieb und nun verhaftet wurde. Angeklagter sagt: Ich habe selber gestaunt. Vorsitzender: Ein Schutzmann behauptet, deutlich gesehen zu haben, daß Sic mit einem Kohlenstück warfen und einen Kohlenarbeiter trafen. An­geklagter: Ich weiß nichts davon. Vorsitzender: Als Sie festge- nomnien wnrden, hatten Sie die Hände auf dem Rücken? Der Angeklagte hat bisher während der ganzen Dauer seiner Ver- nehmung mit auf dem Rücken zusammengelegten Händen dage- standen. Er nimmt sie jetzt unwillkürlich nach vorn und sagt: Wie ich gestanden habe, weiß ich nicht. Im weiteren Verlauf seiner Vernehmung wandern die Hände dann sehr bald wieder nach hinten. Staatsanwalt Porzclt läßt feststellen, daß Borowiak vor- bestraft ist wegen Körperverletzung gegen einen Arbeitswilligen. Dem Angeklagten Bruhn, der gleichfalls bei Kupfer u. Co. am Streik teilnahm, sagt der Vorsitzende, er habe doch das nicht nötig gehabt, da er bei seinen Eltern wohnte. Bruhn war Streikposten am 23. September von 12 bis 2 Uhr und sah gegen �1 Uhr in der Nähe der Loeweschen Fabrik drei Kupfcrsche Kohlenwagen, deren Begleitung durch Polizei die Passanten angelockt hatte. Auch einige Steinwürfe bemerkte er. Ihm selber sei plötzlich von hinten ein Stein in die Hand gedrückt worden, vielleicht so nimmt er an von einer der Arbeiterinnen, die sich in der Mittagspause angesammelt hatten. Er habe den Stein weggeworfen, doch sei er im nächsten Augenblick verhaftet worden. Vorsitzender: Merk- würdig, daß Sie getroffen haben. Angeklagter: Ein anderer hatte getroffen. Bruhn soll auchStreikbrecher" gerufen haben, aber er bestreitet auch das. Schadofski hat bei Kupfer o. Co. mitgestreikt, weil er mit Frau und vier Kindern bei 4,30 M. nicht durchkam. Auch er, der als Streikposten auf der Straße war. wird beschuldigt, mit einem Stein geworfen zu haben. Er versichert, sich lediglich etwas gebückt u haben, weil ein anderer, der hinter ihm stand und warf, dabei en Arm auf seine(des Angeklagten) Schulter legte und sie nieder- drückte. Bonnet, der erst fünf Tage bei Kupfer n. Co. gearbeitet hatte, als er mit in den Streik trat, wird gleichfalls beschuldigt, mit Steinen geworfen zu haben. Er bestreitet das. Auf die Frage des Vorsitzenden, warum er mitgestreikt habe, antwortet er: Soll ich mir die Knochen im Leibe zerschlagen lassen? Nicht von den Kollegen; aber die anderen Leute hätten das gemacht! Der Vor- sitzende wünscht noch zu wissen, warum Bonnet denn vor dem ihn verfolgenden Schutzmann geflohen sei: Wenn Sie nichts getan hatten, konnten Sie doch stehen bleiben. Angekl.: Dann hätte er mir vielleicht eins übergehauen! Es folgt dann die Vernehmung von Angeklagten, die mit der Firma Kupfer u. Co. und dem Kohlenarbeiterstreil nichts zu tun gehabt haben. Fibner soll am 26. September abends um �8 in der Berlichin- genstraße gegen die Schutzleute gerufen haben:Haut sie doch!" Er bestreitet das. Ein Schutzmann habe ihn plötzlich von hinten ins Genick gestoßen und ihn dann nach der Polizeiwache auf dem Kupferschen Kohlenhof gebracht, wo man ihn behandelt habe, wie man nicht ein Stück Bieh behandelt. Vors.: Sie haben doch vor der Polizei die Sache eingestanden__ Angekl.: Weil ich durch einen Kriminalbeamten dazu gezwungen wurde. Ich wäre sonst nicht von der Wache gelassen worden. Ich hatte gerade genug auf der Wache gekriegt. Ich war zufrieden, daß ich runterkam. Mir waren die Knochen kaput geschlagen. Der Arm war mir ausgerenkt. Der Vorsitzende erwidert, bei der später vorgenommenen körperlichen Untersuchung sei nichts davon festgestellt worden. Vors.: Sie geben zu, wenigstens gelacht zu haben? Angekl.: Gelacht habe ich. Vors.: Worüber? Angekl.: Weil die Schutzleute die Schuppcnkctten runter hatten, obwohl die Leute alle ruhig standen. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten noch vor. daß er auf der Polizei das Protokoll unter- schrieben hat. Angekl.: Ja! ES ist aber nicht wahr! Zofka ist am 26. September in der Sickingenftratze in die Menge hineingeraten. Er gibt zu, daß er, als mit Steinen ge- warfen wurde, ans Uebermut mitwarf. Orlowski hat am 26. September abends in der Wittstocker Straße von einem Sockel aus die Säbelattacken der Polizei mitan- gesehen. Er wurde aufgeregt, ging auf die Straße, hob einen Stein aus, wart aber nicht. Die Anklage behauptet, er habe auch ge- warfen. Staatsanwalt Porzelt will feststellen lassen, daß die Schutz- leute bereits im Zurückgehen waren. Weil eine Flasche auS einem Fenster herabgeworfen wurde, hätten die Schutzleute sich umge- wendet. Hierbei fei bemerkt worden, daß Orlowski den Arm bob. Verteidiger Rechtsanw. Heinemann protestiert dagegen, daß hierüber der Angeklagte befragt werden soll. ES werde nachgewiesen werden, daß gerade zu jener Feit an der betreffenden Stelle die Polizei in gewalttätigster� Weise auf einzelne Personen, die am Boden lagen, auch auf Frauen, eingehaucn habe. Am 26. September soll auch Luksch in der Sickingcnstraße mit einem Stein nach einem Schutzmann geworfen haben. Luksch hätte nach Ausweis des Geburtsregisters am 26. September gerade das 18. Lebensjahr vollendet gehabt, sodaß er nicht mehr als Jugend- licher zu betrachten wäre. Der Verteidiger Rechtsanwalt Heine- mann hebt hervor, daß die Eltern angeben, tatsächlich sei Luksch in der Nacht vom 26. zum 27. September 1892 nach Mitternacht , also erst am 27. September geboren worden. Diese Streitfrage bleibt zunächst unentschieden. Lutsch sagt, er habe gesehen, wie die Schutzleute die Menschen schlugen, unter anderem sei auch ein alter Mann niedergeschlagen worden. Dadurch sei er so gereizt worden, daß er einen Stein aufraffte und warf; er wisse aber nicht, ob er einen Schutzmann traf. Vors.: Ter Schutzmann sagt nichts da- von, daß da jemand verhauen worden ist. Luksch gibt an. er habe auch beobachtet, wie Schutzleute eine Gastwirtschast räumten und wie auf die Herauskommenden eingehauen wurde. Er selber sei nach der Polizeiwache auf Kupfer? Kohlenhof gebracht und dort von Schutzleuten und von Arbeitswilligen geschlagen worden. Staatsanwalt Porzrlt hebt hervor, daß die körperliche Untersuchung nichts davon ergeben habe. Ter Angeklagte CieSlick ist von der Polizei schwer verwundet worden, hat bis Mitte November im Kronkenhaus gelegen und wird noch jetzt im Untersuchungsgefängnis ärztlich behandelt. Am 26. September abends war er, einen Bekannten zum Bahnhof Beusselsiraße begleitend, in der Sickingenstraße in eine Menschen- menge hineingeraten, die floh und ihn mitritz. Plötzlich bekam er einen Säbelstich in den Leib, fiel zu Boden, wurde mit Füßen ge- treten, mit Säbeln geschlagen, festgenommen und zum Kupferschen Kohlenhof transportiert. Auch er wird beschuldigt, mit einem Stein geworfen und überdies bei seiner Festnahme den heftigsten Widerstand geleistet zu haben, sodaß einem der Schutzleute cin�ianr Finger gebrochen wurden. Die Anklage behauptet, CieSlick habe sich selber hingeworfen, und erst nachher sei gegen ihn die Waffe gebraucht worden. Der Angeklagte bestreitet daS alles und bleibt bei seiner Darstellung. Casimir MamSki soll aw 27. September kn der Waldstraße mit Steinen geworfen haben. Als er das bestreitet, sagt ihm der Vor- sitzende: Die werden sich doch das nicht ausdenken. Diesmal sind es nicht etwa Schutzleute, die das sagen, sondern ganz Unbeteiligte. Angekl.: Es ist nicht wahr, das streite ich ab bis zuletzt, bis zum Kopfabnehmen. Auch sein Bruder Jakob Adamski, der gleichfalls eines Stein- wurfs beschuldigt wird, beteuert seine Unschuld. Von anderen sei geworfen worden, von ihm nicht. Die Vernehmung der übrigen Angeklagten wird auf heute vertagt. Der Beginn der Sitzung wird auf 10 Uhr festgesetzt. Huö der partcü Wegen Beleidigung durch die Presse in zwei Fällen ist am 2. September v. I. vom Landgericht B r e s- lau der Redakteur derVolksmacht", Robert Albert, zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er soll die Polizeiverwal- tung von Waldenburg und die Gendarmerie beleidigt haben. In den Nummern 85 und 86 derVolksmacht" war über das Eingreifen der Polizei und Gendarmerie bei dem Protestumzuge gegen die Wahlrechtsvorlage berichtet worden. Es war dabei erwähnt, daß die Polizisten und Gendarmen blank gezogen und verschiedene Per- sonen verletzt haben und daß auch die Feuerspritze gegen die Demon- stranten in Bewegung gesetzt worden ist. Die polizeiliche Genehmi- gung zu dem Umzüge war versagt worden. Ob mit Recht, war nach Ansicht des Gerichtes gleichgültig; die Beamten waren in rechtmäßiger Ausübung ihres Amtes. Sie haben auch nach Ansicht des Gerichts ihre Gewalt nicht gemißbraucht. In seiner Revision beschwerte sich der Angeklagte darüber, daß zwei verschiedene Straftaten angenommen worden sind. Da es sich um zwei verschiedene Einsendungen und zwei verschiedene Zeitungs- nummern handelte, verwarf das Reichsgericht die Revision als unbegründet. Ungarische Freiheit. Die Abhaltung des Parteitags der rumänischen Sozialdemo- kraten Ungarns in Hermannstadt wurde schlankweg verboten. Das Verbot ist ein Glied in der Kette derhakatistischcn" Unter- drnckung alles Rumänischen . Der Maifcstzug in Brackwede zu Unrecht verboten. So hat daS Oberverwaltungsgericht entschieden. Der Mai- festzug der Genossen von Bielefeld und Brackwede sollte sich am 1. Mai 1910 auch durch einige Straßen von Brackwede bewegen. Die Polizeiverwaltung von Bielefeld erteilte die Genehmigung für daS Gebiet der Stadt, während der Polizeiverwalter von Brackwede für das Gebiet dieser Gemeinde die Genehmigung versagte. Hier- über beschwerte sich der Parteisekretär Zenker vergeblich beim Land- rat und beim Regierungspräsidenten in Minden . Der Regierungs- Präsident führte auS: Abgesehen davon, daß Aufzüge auf öffent- lichen Straßen die allgemeinen Verkehrsverhältnisse empfindlich beeinflussen und auf weitere Kreise beunruhigend wirken, so würde man eS hier mit einer zu Unbotmäßigkeit und zu aufreizendem Verhalten neigenden Menge zu tun gehabt haben. Daß in Viele- feld die Genehmigung erteilt worden sei, könne nicht in Betracht kommen. Z. klagte nunmehr beim Ober-VerwaltungSgericht und verwies darauf, daß in Bielefeld der dort genehmigte Aufzug ohne jede Störung verlaufen sei. Die Straßenverhältnisse seien in Brackwede zudem günstiger wie in Bielefeld , so daß in Brackwede die Möglich- keit einer Störung noch geringer gewesen sei. Im übrigen könnten nach§ 7 des Reichsvereinsgesetzes öffentliche Aufzüge und ösfent- liche Versammlungen unter freiem Himmel nur wegen einer Gc- fährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden und die Be- hauptung einer solchen müsse mit Tatsachen belegt sein, die nach vernünftigem Ermessen die nahe Möglichkeit einer solchen Gefahr dartäten. Diese Voraussetzung fehle hier. Das Ober-Verwaltungsgericht gab der Klage statt und erklärte daS Verbot des Aufzugs aus Brackweder Gebiet für unberech- t i g t. Hier liege ein eigener Fall vor. Bielefeld zähle 78 000 Ein- wohner und dort sei der Aufzug genehmigt worden. Brackwede da- gegen habe nur 9000 Einwohner und hier habe man die Genehmi- gung abgelehnt. Der Senat. habe keine Stellung dazu zu nehmen, ob in Bielefeld die Genehmigung hätte versagt werden können. Räch Erteilung dieser Genehmigung wäre in Brackwede ein Anlaß zur Versagung der Genehmigung nur gegeben gewesen, wenn ört- liche Brackweder Verhältnisse eS nötig machten. Allerdings verkehre dort in der einen in Frage stehenden Straße die Straßenbahn. DaS an sich könne daS Verbot nicht rechtfertigen. VerkehrSver- bältnisse seien allerdings zu berücksichtigen bei der Frage nach dem Vorliegen einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit . Dann aber müsse näher dargelegt werden, wieso aus einer Störung des Ver- kehrS im gegebenen Falle eine Störung der öffentlichen Sicherheit entsteh enkönntc. Das sei hier nicht geschehen. Es fehle an durchschlagenden Tatsachen, die die Versagung der Ge« nehmigung hätten begründen können. Zum Bezirksparteisekretär für da? östliche Westfale« wurde Genosse Schreck-Bielefeld gewählt. Jugendbewegung. Massenauflösung von Jugend Veranstaltungen� Der Tatendrang unserer Polizeibehörden ist unbegrenzt. Immer toller werde» die Gejetzwidrigleiten. die sich staatliche Organe im Kampfe gegen die arbeitende Jugend zuschulden kommen lassen. Anr letzten Sonniag wurden nicht weniger als fünf unpolitische Vera»- stallungen für die Arbeiterjugend polizeilich inbibiert. Uebcr die Polizriaktion liegen uns folgende Berichte vor: Am Sonntagnacknnittag fand im Lolal von Kutscher. Urban« straße 93, eine Versammlung jugendlicher Arbeiter statt, in der Ge- nosie Hans Weber, den jungen Leuten einen Vortrag überDaS Zeitalter der Reformation" hielt. Nachdem der Vor« tragende etwa 20 Minuten geredet hatte, drang plötzlich ein Polizeihauptmann in Begleitung eines Kriminal- b e a m t e n in den Versammlungsraum ein. Die Vermutung, daß die Beamten vielleicht auf der Spur eines der noch unentdeckicn Mörder der letzten Zeit wären und dabei versehentlich eine Störung der andächtig �zn- hörenden Versammlungsteilnehmer verursacht härten, erwies sich als irrig. Mit erhobener Stimme erklärte der Beamte, der sich dem Genossen Weber später als Polizeibauptmann S o k o l o w s t i legi­timierte. daß er im Auftrage d e S H e r r n P o l i z e i p r ä si- deuten die Versammlung auflöse. Der Hinweis, daß der Beamte bei dem durchaus unpolitische» Cbarakler der Veran- staltung gesetzwidrig handle, fand taube Ohren. Wie wenig die genau umschriebenen Vorschriften deS RnchSveremSgesetzeS von dem Herrn Polizeipräsidenten respektiert wurden, lehrt auch die Tatsache, daß die Polizeibeamten, entgegen dem§ lg, vorschreibt, daß alle Anwesende» einer aufgelösten Versammlung sich sofort zu eiilfernen haben, einen Teil der Besucher zwangen, in dem Bcr- iammlungSraum zu bleiben, u»i ihre Ar essen festzustellen. Damit die Altion eine? großzügigen Charakters nicht entbehre, waren vor dem Lokal von Kutscher zwei uniformierte Beamte ans- gestellt, deren gclblederne BrowningSgürtel in den letzten Strahlen der Wintersonne»nheildrohend glänzten. Nach vollbrachter Auflösung schien sich der mittätigg Kriminal» beamte vom Kriegsschauplatz gor nicht trennen zu könne«. Noch lange Zeit»ach dem Abzüge de« Polizeiaufgebots konnte man beachten, wie der Kriminaler im Hausflur eines benachbarten Hauses