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Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin "

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutfchlands.

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Donnerstag, den 12. Januar 1911.

Mißlungen!

Es wurden verurteilt: die Angeklagten Ziedemann zu Jahren Gefängnis

( 3 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet).

Merten zu 6 Monaten Gefängnis

( 2 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet). Raschtut zu 8 Monaten Gefängnis

( 6 Wochen Untersuchungshaft werden angerechnet). Plaster zu 2 Monaten Gefängnis

Das Urteil im Straffammerprozeß wider die den politischen Einschlag der Anklage! Mit keiner Silbe ist wegen Beteiligung an den Moabiter Unruhen An- Herr Lieber auf das eingegangen, was für die Heydebrand geklagten wurde Mittwochabend kurz nach 6 Uhr verkündet. und Bueck, für die Bethmann Hollweg und Jagow das wichtigste an diesem Prozesse war, nämlich auf die Behauptung, daß die Sozialdemokratie und die freien Gewerkschaften zum mindesten moralische Schuld an den Moabiter Unruhen tragen. Auf die moralische Schuld der Arbeiterbewegung hatten sich Regierung und Polizet ja schon im Verlauf der großen Retirade, die ihnen durch die Beweis­aufnahme aufgenötigt wurde, zurückgezogen. Daran aber hielt sie um fester, je schmerzlicher ihnen die Erkenntnis war, daß der Nachweis direfter Verantwortlichkeit der Sozialdemokratie für die Krawalle unmöglich sei. Noch im Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft mit Zähnen und Nägeln den Satz von der moralischen Schuld verteidigt, getreu den Spuren des Reichskanzlers folgend. Das Gericht hat ihn ignoriert, hat ihn stillschweigend links liegen lassen. Und dieses Schweigen redet Bände! Hier gab es nichts einmal festzustellen, nicht nichts anzudeuten, bermuten! des Diese Lücke Urteils ift ein dicker Strich durch die gequälten Deduktionen der Staatsanwaltschaft, die robusten Lügen der Scharf macherpresse und die Etatsreden des Reichskanzters. Ein Totenglöcklein läutet: Mißlungen, mißlungen!

( 1 Monat Untersuchungshaft wird angerechnet). Lietwicki zu 6 Monaten Gefängnis

( 10 Tage Untersuchungshaft werden angerechnet).

Meyer zu 9 Monaten Gefängnis

( 3 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet). Nörenberg zu 2 Monaten Gefängnis

( 1 Monat Untersuchungshaft wird angerechnet).

Muslewski zu 2 Monaten Gefängnis

( 1 Monat Untersuchungshaft wird angerechnet).

สิน

Krämer zu 3 Monaten Gefängnis.

Fran Dominiak zu 6 Wochen Gefängnis

( 2 Wochen Untersuchungshaft werden angerechnet).

Breyer zu 6 Wochen Gefängnis.

Hagen zu 3 Monaten Gefängnis

Geäußert aber hat sich das Gericht über die Anklage, die ( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). reichem Material begründet hat. Und was es dazu sagt, das die Verteidigung gegen die Polizei erhoben und mit über­Trepkowski zn 4 Monaten Gefängnis

( 3 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet).

Bod zu 3 Jahren Gefängnis

( 3 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet).

Fran Friese zu 2 Tagen Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). ( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Heide zu 9 Monaten Gefängnis ( 3 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet). Heinemann zu 3 Monaten Gefängnis

( 3 Wochen Untersuchungshaft werden angerechnet).

Rothe zu 2 Monaten Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Herm. Weiß zu 6 Monaten Gefängnis

( 2 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet).

Wandt zu 9 Monaten Gefängnis

( 3 Monate Untersuchungshaft werden angerechnet). Schulz zu 2 Monaten Gefängnis

( 6 Wochen Untersuchungshaft werden angerechnet). Albrecht zu 50 Mark Geldstrafe. Zollchow zn 6 Wochen Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Otto Weiß zu einem Monat Gefängnis und 3 Tage Haft ( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Romanowski zu einem Monat Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Miersch zu einem Monat Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). ( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Kliche zu 50 Mark Geldstrafe. Eisenreich zu einem Monat Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Senf zu einem Monat Gefängnis ( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Weidemann zu 40 M. Geldstrafe. Bilz zu 3 Monaten Gefängnis

( die Strafe gilt als durch die Untersuchungshaft verbüßt). Die Angeklagten Krakat, Frau und Fräulein Sattler wurden freigesprochen.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

teidigung hat die Polizei zur Angeklagten gemacht, hat die Rolle, die sie zu Moabit gespielt, vor aller Welt enthüllt. Die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften verlassen mit reinem Schild die Wahlstatt, mit Beulen und Flecken bedeckt aber ist der der Polizei.

Die Feinde der Arbeiterklasse sind die Enttäuschten. Und wie sie sich auch Mühe geben mögen, die Ergebnisse des Pro­zesses zu verdunkeln, zu fälschen, sie werden angesichts dieser Bweisaufnahme und angesichts dieses Urteils alle ihre un­reinen Künste vergeblich spielen lassen.

-

in

Eine Grube sollte der Sozialdemokratie gegraben werden aber sie geht stolz und unerschüttert ihres Weges weiter und der Grube liegt- die Polizei!

Das ist das politische Ergebnis des Riesenprozesses!

Zu den Strafen, die das Urteil über die einzelnen Ange­klagten verhängt, wollen wir heute dies sagen: Die Beschwer­den, die Anklagen, die die Verteidigung zu Anfang des Pro­zesses gegen die außerordentlich ungewöhnliche Leichtigkeit erhoben hat, mit der gegen viele Angeklagte die Unter­suchungshaft verfügt wurde, sind durch die verhängten Strafen fast durchweg gerechtfertigt worden! Das Urteil liefert so einen bemerkenswerten Beitrag zu der Forderung, daß Garan­tien gegen die unnötige Verhängung der Untersuchungshaft getroffen werden.

Hart ist das Urteil gegen den Arbeiter Tiedemann. Es läßt uns ahnen, wie es dem Gastwirt Pilz ergangen sein würde, wenn das Gericht nicht in dem wichtigsten Punkte der Alage wider ihn, die angebliche Beteiligung an der Verprügelung des Wellschmidt betreffend, zum Freispruch ge­kommen wäre. Hier hat die Zähigkeit und unermüdlichkeit, mit der sich der Verteidiger Th. Liebknecht der Sache gehabt. Er hat das Zeugnis des Wellschmidt in emfiger Ar­feines Klienten angenommen hat, einen erfreulichen Erfolg ist für die Polizei nicht sehr erfreulich. Das Gericht erkennt beit unterminiert, und so mußte die Anflage, die sich schließ­an, daß nicht nur vereinzelte Ausschreitungen der Polizei vor- lich nur noch auf diesen einen Pfeiler stüßte, endlich kläglich gekommen sind, es hat festgestellt, daß in einer größeren zusammenbrechen. Zahl von Fällen, wie es sich vorsichtig ausdrückt, Es sind einige harte, fehr harte Strafen ausgesprochen gefunden haben, daß namentlich vielfach Bürger durch der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, Aber in den Ausschreitungen von Polizeiorganen statt worden; das Gericht ist einige Male noch über die Anträge grundloses rohes Schimpfen grob belästigt worden sind. meisten Fällen ist es darunter, zum Teil sogar weit darunter Allerdings hat das Gericht für diese Erscheinung allerlei geblieben. Die Arbeit der Verteidigung hat den Angeklag­Milderungsgründe zu erkennen geglaubt, und wenn es unter ten genügt auch nach dieser Richtung ist die Anstrengung der Wucht dieser allen Zweifel erdrückenden Beweisaufnahme der neun Wochen nicht vergeblich gewesen.

mußte, so hat es doch die Polizeibeamten gegen den Vorwurf folg haben. die größere Zahl der polizeilichen Ausschreitungen zugeben Sie wird auch im Schwurgerichtsprozeß den gleichen Er­Die Reaktion hat umsonst auf die Karte Moabit gesetzt!

Der Heimarbeitertag.

in Schuß zu nehmen gesucht, daß sie in einem erheblichen Teil der Fälle aus purer Lust an der Roheit an der Brutalisierung Wehrloser gehandelt haben. Das Urteil erklärt die Mißhandlungen ruhiger Passanten, die Niedersäbelung Unschuldiger, das Schlagen auf zu Boden Gestreckte, auf Verwundete samt und sonders aus der Erregung, die die Schuhleute ob der Angriffe vom Der Reichstag ist im Begriff, eine Bilanz seiner Sozial­26. September ergriffen habe. Er vermeint, daß sich bis dahin politik zu ziehen, es stehen am Schlusse der Tagung einige die Polizei vorwurfsfrei gehalten habe, daß in den Tagen vor sehr wichtige sozialpolitische Gesetze zur Verabschiedung, die den angeblichen Unruhen und am 26. September noch die der Regierung und auch den bürgerlichen Parteien einige Schuld an den Zusammenstößen mit der Polizei lediglich die Hindernisse in den Weg stellen. Die Unternehmerverbände Arbeiterschaft treffe. Dagegen läßt sich sehr viel sagen, die strengen alles an, um die sozialpolitischen Geseze in dieser Verhandlungen haben vieles ergeben, was gegen diese Auf. Tagung nicht mehr zum Abschluß zu bringen, denn sie hoffen, den Haufen wirft. Doch wir versagen uns hier ein weiteres flauen wird als gegenwärtig und für sie heißt es: Zeit ge­fassung des Gerichts spricht, was sie nach unserer Ansicht über daß nach den Wahlen die Sozialpolitik noch etwas mehr ab. Eingehen darauf wir registrieren vorerst die Feststellung wonnen, alles gewonnen! Auf der anderen Seite möchten Wer preußische Justiz fennt, der weiß, was diese Feststellung mit leeren Händen vor ihren Wählern erscheinen, besonders des Urteils über die Ausschreitungen von Polizeibeamten. allerdings die bürgerlichen Parteien im Reichstage nicht ganz bedeutet, der weiß, daß dieser Satz des Urteils mehr sagt, mehr beweist, als hundert vielspaltige Leitartikel der Scharf­macher- und Junkerpresse, die das Gegenteil behaupten, daß er lauter spricht als alle Neden von Ministerbänken und anderen hoch- und niedriggestellten Siggelegenheiten, als alle Reden, die die Polizei reinwaschen möchten mit der abge­griffenen Ausrede von den einzelnen Ausnahmefällen".

Dieser eine Sat- des Urteils wiegt schwerer als alle Orden und allgemeine Ehrenzeichen, die für tapferes Verhalten bei den Unruhen von Moabit an Polizeibeamte verliehen worden find!

denkt man auf den Unmut über die Steuervorlage eine Be­ruhigung durch einen sozialpolitischen Aufguß zu erzielen. Aber wie die Aufgabe lösen, das ist die Schwierigkeit des Problems.

Schon vor der Vertagung des Reichstages ist die zweite Lesung des Arbeitskammergesezes erledigt, ohne daß mit Sicherheit auf das Zustandekommen des Gesetzes zu rechnen Eine Staatsaftion ist zu Ende gegangen, ein Anschlag ist; denn die Regierung hat eigentlich ziemlich bestimmt er­gegen die Arbeiterbewegung mißlungen. Die Begründung des klärt, daß in der Form, wie der Reichstag das Gesetz beschlossen oben mitgeteilten Urteils ist die Bankrotterklärung der hat, eine Verabschiedung nicht möglich sei, und in der Zwischen. G. m. b. H. zur Ausschlachtung der Moabiter Krawalle gegen zeit sind die Kräfte aus Unternehmerkreisen mobil gemacht, die Arbeiterbewegung, gegen die Sozialdemokratie! Die Mit­Es steht manches in dem Urteil, dem wir nicht beipflichten um gleichfalls ihr Veto einzulegen. glieder dieser Kumpanei, die Junker und Scharfmacher, der können, so namentlich die Behauptung, daß Lockspigelei in Was aus der Reichsversicherungsordnung werden wird, Reichsverband und die Ordnungspresse, die Regierung und die Moabit nicht erwiesen sei. Es ist das Gericht der Arbeiter- liegt ganz im Ungewissen, denn noch hat die Kommission einen Polizei, sie alle haben eine bittere Niederlage zu beklagen. schaft nicht ganz gerecht geworden, wenn es sie die Kerntruppen erheblichen Teil der Arbeit zu erledigen; die Differenzpunkte Und mit ihnen hat die Staatsanwaltschaft zu trauern. Um der an den Unruhen Beteiligten nennt und dem Janbagel über die die bürgerlichen Parteien mit der Regierung zu ber­sonst hat sie ein Stück des Ansehens der Justiz aufs Spiel nur die Rolle eines Anhängsels zuweist. Das stimmt nicht- handeln suchen, sind ziemlich erhebliche, so daß nicht abzusehen gesetzt, indem sie durch auffällige, ungewöhnliche Maßregeln dies angebliche Anhängsel hat für sich operiert, auf sein Konto ist, bis wann der Handel den Abschluß findet und die Erledi­den Riesenprozeß vor die dritte Strafkammer brachte, vor die kommen die wüsten Ausschreitungen gegen das Eigentum, die gung der Vorlage im Plenum erfolgen kann. Das dritte er nie hätte gelangen fönnen, wenn die Anklagebehörde von Ueberfälle auf einzelne Polizeibeamte, auf den Pastor Gesez dieser sozialpolitischen Vorlage ist das Heimarbeiter­vornherein die Verbindung der Anklagen vorgenommen hätte. Schwebel, die Steinwürfe gegen die Kirchenfenster und anderes gefez, über dessen Gestaltung sich der Reichstag entschließen soll. Der Wucht dieser Beweisaufnahme konnte kein Gericht wider- mehr, die Vorgänge in der Nacht vom 26. bis 27. September. Auch hier haben sich Differenzpunkte ergeben. Diese stehen, die kompromittierliche Suche nach zuverlässigen In der Wertung der Polizeizeugen und der Beurteilung der Situation hat es den Kreisen, die um einen Schuß der Heim­Richtern war ganz vergeblich. Dieser mit lautem Trara be- Verteidigungszeugen, die Polizeiausschreitungen bekundeten, arbeiter bemüht, nahegelegt, noch einmal zu versuchen, die gonnene große politische Tendenzprozeß gegen die Umsturz- müssen wir dem Urteil widersprechen. Aber dem stehen Deffentlichkeit für diese wichtige sozialpolitische Aufgabe zu partei" war für die Reaktion schon verloren, sobald den Stellen gegenüber, wie die über die Hingesche Streifbrecher- interessieren und auch den verantwortlichen Personen, die über Zeugen der Polizei die ersten Zeugen der Verteidigung gegen- kolonne, wie man sie sonst selten in Urteilen preußischer den Gefeßentwurf die Entscheidung zu fällen haben, noch ein­übertraten. Jeder Tag der Verhandlung hat dieses Ergebnis Richter findet. Die zähe, geschickte Arbeit der Verteidigung, mal nahezulegen, wie und in welcher Form den Heim­bekräftigt und der Spruch des Gerichts hat nun das Siegel das wochenlange Ringen mit der Staatsanwaltschaft und der arbeitern die Hilfe aus ihrer bedrängten Rage gebracht werden darauf gesetzt. Soweit die Aktion der Anklagebehörde hinter dieser wirkenden Polizei hat Frucht getragen. In fann. politischen Charakter trug, ist sie schmählich und restlos zu solchen Stellen des Urteils zeigen sie sich. Die Anregung zu dem Gesetz liegt weit zurüd. Jahre­sammengebrochen. Das deutsche Proletariat darf mit Befriedigung auf den lang haben die gewerkschaftlichen Organisationen, die unter Das zeigt die Begründung des Urteils. Das Wesent- Ausgang der neunwöchigen Verhandlung schauen. Der Miß- der Heimarbeit zu leiden haben, das Verlangen gestellt, die I ich ste an ihr, was am meisten in die Augen sticht, brauch der Justiz zur Anschwärzung der Arbeiterbewegung Gesetzgebung möge die Regelung der Arbeitsverhältnisse und ist das, was ihr fehlt! Kein Wort enthält sie über ist verhindert worden, die wohldurchdachte Offensive der Ver. die Beseitigung der tieftrauigen Zustände herbeiführen. Im

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