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zahlen, folche Bohnkommissionen einzusehen. Dieser Antrag ist| Haltung gründlich ein, indem er den Ausführungen des die Worte des offiziellen Organs der schließlich in der zweiten Lesung der Kommission wieder abge- Herrn Dann Partei entgegenhielt, in denen die lehnt, und fehlt somit in der Vorlage jeder Vorschlag einer nationalliberalen Partei als ein leichtfertiges Machwerk ge Lohnregulierung. Die Lohnfrage ist aber die bedeutungsvollste Zündwarensteuer für die Heimarbeiter. brandmarkt wurde. Nachdem noch einige Redner für und In der Zwischenzeit, nach Abschluß der Kommissionsver. wider die Steuer gesprochen hatten, wurde die Debatte ge­handlung bis gegenwärtig, haben eifrige Bemühungen ein- schlossen. gesetzt aus den Kreisen der Handelskammern und Unternehmer- Dann trat das Haus in die erste Beratung einer Anzahl vereinigungen, um die Vorlage vollständig wirkungslos zu bon Rechnungsablegungen aus früheren Jahren ein. gestalten und gegen alle Verbesserungen der Vorlage Front zu Dabei wurde von verschiedenen Rednern: Nosfe( Sozial­machen. Gegenüber diesen Bemühungen erschien es wohl an demofrat), Görde( natl.), Erzberger  ( Bentrum) und gebracht, noch einmal vor dem Abschluß des Gesetzes auch die Dove( Fortschritt) der ewige Uebelstand der Etatsüber­Meinung der Heimarbeiter zu Worte kommen zu laffen. Der schreitungen zur Sprache gebracht, der tatsächlich das Heimarbeitertag, der am 12. Januar in Berlin   tagen wird, Budgetrecht des Reichstags schwer schädigt. Herr Dove wies findet alle Gruppen der gewerkschaftlichen Organisationen mit Recht darauf hin, daß die Hauptschuld daran der Mangel vertreten, und zwar in umfangreicherer Weise, als es auf dem eines wirklich konstitutionellen Verfassungslebens trägt. Jetzt fann ersten Kongreß geschah. die Bureaukratie die Beschlüsse des Reichstags ungestraft mißachten. Es ist nicht ausgeschlossen, daß in einigen Punkten auf Genosse Noste betonte, daß der Reichstag unmöglich sich diesem Kongreß auch die Meinungen auseinandergehen, aber das länger gefallen lassen dürfe. Er zeigte besonders an es darf wohl nach der Stellung, die die verschiedenen Korpo- einzelnen Rechnungsfuriositäten aus den Kolonien, daß rationen zur Heimarbeit eingenommen haben, erwartet werden, jahrelang die Beamten sich mit der größten Ungeniertheit daß in den wichtigsten Fragen, insbesondere in denjenigen, die über die Etatsbeschlüsse hinwegfeßen. Der standalöseste Fall bei dem gegenwärtigen Gefeßentwurf eine Rolle spielen, dieser Art sei ja jedenfalls der Palastbau in Stamerun durch Uebereinstimmung vorhanden ist. Es wird immerhin von den früheren Gouverneur v. Buttfamer, über den jetzt Bedeutung sein, an der Hand der Verhandlungsergebnisse in den Rechnungen des Jahres 1903 für Kamerun   die Aften dieses Kongresses zu konstatieren, wie die Heimarbeiter selbst vorliegen. Der Staatssekretär v. Lindequist gab im die vorgeschlagene gefeßliche Hilfe bewerten und wie fich die Prinzip die Berechtigung dieser Kritik zu und plädierte mur jenigen dazu verhalten, die über den wirklichen Schutz der für mildernde Umstände. Heimarbeit das letzte Wort zu sprechen haben.

Die gefährdeten schwarz- weißen Grenzpfäble.

Der Pole Seyda führte Beschwerde über die Dst. einzelnen martenreisen, die auf Reichskosten von Mitgliedern hakatistischer Parteien unternommen wurden. Genosse Noste ergänzte diese Beschwerde durch den Hinweis auf die Vergnügungsreise, die der nationalliberale Herr Görcke auf Reichskosten nach Ostasien   gemacht hat. Das ganze System dieser sogenannten Informationsreisen ist ber­werflich, da es tatsächlich dazu führt, daß die Regierung einzelne ihr genehme Abgeordnete eine billige Vergnügungs­reise verschafft. Die Regierung schwieg sich vorsichtig sowohl über die Ostmarken- wie über die Ostasienfahrt völlig aus. Die Rechnungen wurden dann der Rechnungskommission über

Jahre 1904 fam in Berlin   ein Kongreß der Heimarbeiter zu stande, der nicht nur von den freien Gewerkschaften, sondern auch von den Gewerkvereinen und einigen Gruppen der christ­lichen Gewerkschaften beschickt war. Offiziell hatten die christ­lichen Gewerkschaften die Beteiligung abgelehnt. Auf diesem Kongreß ist mit einer gewiffen Uebereinstimmung, dem sich auch bürgerliche Sozialpolitiker anschlossen, eine Art Brogramm beschlossen, das die wichtigsten Forderungen des Heimarbeiter schutes enthielt. Eine noch größere Bedeutung darf wohl die im Jahre 1906 in Berlin   veranstaltete Heimarbeitausstellung beanspruchen, die von allen gewerkschaftlichen Gruppen eine rege Förderung erfuhr. Die Bedeutung der Ausstellung lag unzweifelhaft darin, daß fie mit erschreckender Deutlichkeit den Besuchern vor Augen führte, weldje unglaublich niedrigen Löhne in der Heimarbeit bezahlt werden und unter welchen ge­sundheitsschädlichen Verhältnissen die Arbeit vollzogen wird Man hat sich nachträglich bemüht, den Eindruck dieser Ausstellung herabzuseßen, man hat die Angaben über die Löhne bezweifelt und den Ausstellungsleitern den Vorwurf der Uebertreibung gemacht. Aber all diese Angriffe find nur leere Behauptungen geblieben, eingehenden Untersuchungen, die insbesondere mit Zuhilfenahme der Heimarbeiter selbst unternommen wären, ist man aus dem Wege gegangen. Dagegen waren die Unternehmerkreise, die an der Heim­arbeit interessiert sind, mehr befriedigt von dem Ergebnis der Frankfurter   Ausstellung, die im Jahre 1909 stattfand. Hier waren zum Teil nicht die elenden Löhne zu verzeichnen, wie in der Berliner   Ausstellung. Indes, es muß dabei berücksichtigt werden, daß diese Ausstellung mur einen bestimmten Bezirk umfaßte, der gerade nicht durch eine Elendsindustrie sich be­sonders charakterisiert. Es ist ein Unterschied, ob die Seim arbeit der Großstadt oder einer Industrie wie z. B. die Porte­Feuilles fobrillation, die bereits die Lohnregulierung durch Tarife festgelegt hat, oder die Elendsindustrie des sächsischen Erzgebirges und der schlesischen Weberei, wie es auf der Ber­Wie seit 20 Jahren hatte die Hamburger   Polizeidirektion auch 1910 liner Ausstellung geschah, gezeigt wird. Immerhin bot die Ausstellung, soweit die Angaben insbesondere von Arbeitern der Leitung der Hamburger Sozialdemokratie und dem Gelverk Ausstellung, soweit die Angaben insbesondere von Arbeitern schaftskarten die Genehmigung zu einem Maifeftzug am 1. Mai ausgingen, feineswegs eine Bestätigung der Angaben, daß die erteilt. Der Zug sollte sich durch bestimmte Straßen des Hambur­Lohn- und Erwerbsverhältnisse nicht dringend der Aufbeffe- ger Gebiets bewegen. Der Amtsvorsteher zu Poppenbüttel   in der rung und des sozialreformatorischen Eingriffs bedurften. benachbarten Provinz Schleswig- Holstein   erteilte dem Besitzer des Endlich fam im Jahre 1907 die Regierung mit einer 12 Meter( airka 20 Schritt) von der Hamburger   Grenze entfernten wiesen. Novelle zur Gewerbeordnung, die die Regelung der Heim- Gasthofs Forsthaus" ebenfalls eine widerrufliche Genehmigung arbeit in Vorschlag brachte. Der Gefeßentwurf blieb leider dazu, daß der Hamburger Festzug die wenigen Schritte auf preußi­Der Seniorentonvent hielt Mittwoch mittag eine Sigung ab. in der Kommission steden und erlebte in der folgenden Seffion schem Gebiet nach seinem Lotal marschiere. Dort sollte Schluß sein. Der Amtsvorsteher zog jedoch die Genehmigung zurück und des Reichstages 1909/10 ein Wiederaufleben in der Form erklärte, auf preußischem Gebiet dürfe der Zug nicht stattfinden. Der Präfident schlug in der Sigung einen Arbeitsplan vor. Danach eines neuen Gesetzentwurfs, der nicht mehr als eine Novelle nunmehr tam der Hamburger Parteisekretär Stubbe beim Amts- soll die zweite Beratung des Strafgefegbuchs vom 12. bis 14. Januar zur Gewerbeordnung erschien, sondern als besonderes Gesez. vorsteher darum ein, zu genehmigen, daß im großen Garten des vorgenommen werden und darauf vom 16. bis 18. Januar die Ueber diesen Gesezentwurf hat die Kommission des Reichs- Lokals" Forsthof" am 1. Mai eine öffentliche Versammlung unter zweite Beratung des Reichswertzuwachssteuergesetzes fowie am tages schon im Frühjahr vorigen Jahres die Beratung beendet. freiem Himmel stattfinde und daß der Hamburger Maiaufzug fid 19. und 20. Januar die zweite Beratung der Fernsprechgebühren­Obwohl die Beschlüsse der Kommission über das, was die von der Grenze aus also 20 Schritt- dorthin bewegen dürfe. 26. Januar Januar foll dann die erste Beratung des Geſetz Vorlage enthielt, hinausgegangen sind, so befriedigen sie den. Um 2 Uhr würde der Zug an der Grenze eintreffen. Der Amts: ordnung und des Reichsbesteuerungsgefeßes folgen. Vom 24. bis über die Verfassung in Elsaß- Lothringen   statt­noch keineswegs, denn sie lassen die wichtigsten Anforderungen vorsteher versagte die Genehmigung mit der Begründung, daß durch die Ansammlung der Menschenmassen in der kleinen Gemeinde entwurfs eines Heimarbeiterschutzes vollständig außer Betracht. Ver- Steilshop bie öffentliche Sicherheit gefährdet werden würde. finden. Die folgenden Tage bis zum 18. Februar find für die geblich hat sich die sozialdemokratische Fraktion bemüht, Ver-( Nebenbei bemerit: Steilshop liegt nach der anderen Seite 20 Mi- zweite Beratung der Strafprozeßordnung vorgesehen. Spätestens am befferungsanträge im Sinne der Beschlüsse des Heimarbeiternuten vom Lokal entfernt.) 13. Februar wird dann die aweite Beratung des Etats beginnen. tongresses und ihres Entwurfes eines Heimarbeitergesetzes, Stubbe erhob Beschwerde beim Landrat des Kreises Stormarn   Es wurde im Konvent bezweifelt, ob bei dieser Entscheidung die der dem Reichstag seinerzeit unterbreitet wurde, zur Durch und verwies darauf, daß bei den früheren Hamburger   Maiaufzügen Zeit reiche, den Etat bis zum 31. März festzustellen, und der Vor führung zu bringen. Selbst die Maßnahmen, die in einigen nicht das geringste vorgekommen sei, daß das Lotal nur wenige sich nähern dem, was der Heimarbeiterfongres gefordert hatte, Meter von der Grenze liege und das Dorf weit entfernt sei. Der lag gemacht, die Strafprozeßordnung in der Beratung zu teilen. Landrat wies aber die Beschwerde ab, worauf Stubbe weitere Be- Zunächst fönnte das Gerichtsverfassungsgesetz erledigt, dann die Be blieben nur eine Halbheit und unvollständig. Dadurch würde eine Woche Zeit für die Etatsberatung schwerde beim Regierungspräsidenten in Schleswig   erhob. Bebor ratung abgebrochen werden und die zweite Lefung des Etats be dieser sich entschied, erhielt er vom Landrat folgenden Bericht: Die ginnen. Bage des Lotals jei vom Kläger richtig angegeben worden. In gewonnen. Die Kontingentierung der Beratungszeit für die einzelnen bessen komme in Betracht, daß sich in der Nähe die Hauptverbin- Refforts, die der Präsident vorgeschlagen hat, enthält eine sehr starte. dungsstraße von Barmbed nach Ohlsdorf   befinde und es sich um Beschränkung der Beratungstage, so daß der Zweifel bestehen bleibt, einen Sonntag handelte. Diese Straße sei Sonntags viel besucht ob der Etat bis zum 31. März überhaupt fertig zu stellen ist. bon Leuten, die sich nach dem großen Ohlsdorfer Friedhof begäben. Die früher beschlossenen freien Sigungstage für den Reichstag Der Aufzug würde eine beunruhigende und erregende Wirkung werden auch dieses Jahr innegehalten und zwar fallen die nächsten auf die Leute ausüben, die fich nach dem Friedhof begäben. Die werden auch dieses Jahr innegehalten und zwar fallen die nächsten wird dem Reichstage über diese freien Tage eine befondere Auf wenigen Sicherheitskräfte würden nicht ausreichen, um mit Erfolg auf den 21.- 23. Januar und auf den 2.- 5. Februar. Der Präfident Störungen entgegen zu treten. ftellung geben. Dann kam der Präfident auf die Geschäftsordnungs bebatte vom geftrigen Tage zurüd. Er erklärte, daß er völlig loyal verfahren sei, Rücksprache mit den einzelnen Parteien gehalten und geglaubt habe, daß die Barteien mit seinen Dispositionen völlig einverstanden feien. Er habe die Sozialdemokratie von der geglaubt habe, daß die Parteien mit seinen Dispositionen völlig Beratung der Interpellation über das Bündwarensteuergefeg night ausschließen wollen. Demgegenüber hielt der Abg. Singer an feiner Meinung fest, wenn auch er die Loyalität des Bräsidenten anerkannte. Es wurde nochmals festgestellt, daß, wenn eine Inter pellation zur Beratung steht, ein Redner der interpellierenden Bartei in der Besprechung der Interpellation noch zum Wort fommen soll.

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So hat die Kommission z. B. den Aushang der Rohntafeln, der in allen den Räumen stattfinden soll, wo Heimarbeit aus. gegeben wird, mit der Einschränkung vorgesehen, daß der Bundesrat von diesen Anforderungen einzelne Berufszweige befreien kann. Der geringe Wert dieser Vorschrift ist schon daraus erkenntlich, daß in der Kommission die Regierung er­klärte, diese Bestimmung des Gesetzes würde sehr spät in Straft treten, denn es müsse ja die Regierung erst ermitteln, für welche Berufe die Ausnahme geboten erfcheint. Die Regie. rung wollte deshalb den umgekehrten Weg, es sollte ihr die Der Regierungspräfident wies nun die Beschwerde mit fol­Befugnis erteilt werden, für einzelne Industrien die Lohn- gender Begründung zurüd: Wenn auch das Lofal nicht unmittel­tafel anzuordnen. Da aber die Kommission in ihrer Mehrheit bar am Orte Steilshop liege und eine Berührung mit dem Orte nicht gerade ein sehr großes Vertrauen zum Bundesrat hatte, nicht zu befürchten gewesen sei, so hätte doch die Genehmigung ber daß er in einem weitgehenden Umfange die Lohntafeln an- fagt werden müffen wegen des Weges von Barmbed nach Ohlsdorf.  ordnen würde, so entschied man fich für eine allgemeine Auf diesem Wege feien infolge des Aufzuges Störungen, die zu Zwangsvorschrift und konstruierte die Ausnahmebefugnis für einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen tonnten, nicht den Bundesrat. Der Wert dieser Einrichtung wird deshalb ausgefchloffen gewesen. Eine Gefährdung der Sicherheit des Ver­auch noch beeinträchtigt, weil in denjenigen Heimarbeitsindu- kehrs bilde auch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Stubbe flagte nunmehr beim Oberverwaltungsgericht in Ber­strien, wo für die Produkte der Heimarbeit im eigentlichen lin, bor dem am 6. Januar Termin anstand. Rechtsanwalt Dr. Sinne des Wortes Löhne nicht gezahlt werden, sondern der Herz- Altona vertrat den Kläger. Er legte zunächst dar, daß im Preis des Produktes firiert wird, diese Preisangaben nicht fraglichen, nur etwa 20 Schritt von der Grenze gelegenen Lokal allgemein gefordert werden, sondern hierüber dem Bundesrat der Aufzug habe enden sollen, wie das die ganzen legten 20 Jahre mit den stets von der Hamburger   Polizei genehmigten Aufzügen in die Befugnis der Anordnung überlassen bleibt. Aber selbst diese sehr unvollständigen Vorschriften find in anderen Lokalen der Fall gewesen sei, ohne daß es jemals zu Stö­der Kommission mit so schwacher Majorität angenommen, daß rungen gekommen wäre. Lepteres würde eventuell durch eine Aus­funft der Hamburger   Polizei bestätigt werden. Im übrigen fönn= es sehr unsicher erscheint, ob fich im Reichstag eine Majorität ten abftrafte Erwägungen, wie sie die Behörden hier angestellt dafür findet. Das gleiche trifft für die Einrichtung der Lohn- hätten, das Verbot überhaupt nicht rechtfertigen. Die Behauptung bücher zu, die die Reichstagskommission forderte, und zwar alleiner Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des§ 7 des gemein für alle Heimarbeiter. Auch hiergegen haben die inter  - Reichsvereinsgefeßes müsse durch Tatsachen örtlicher Natur belegt effierten Fabrikanten lebhaften Einspruch erhoben, obwohl sie fein, aus denen fich nach vernünftigem Ermeffen eine nahe Mög eigentlich diese Einrichtung nur begrüßen sollten, denn wenn lichkeit der Verwirklichung der Gefahr ergebe. Davon Könne hier es wahr ist, daß durch die Heimarbeitausstellung und auch ganz und gar nicht die Rede sein. Gingehend erläuterte der An walt dem Senat eine von ihm mitgebrachte amtliche Hamburger  durch die Angaben der Heimarbeiter unwahre Darstellungen über die Löhne gegeben wurden, dann könnte das Lohnbuch und die Lohntafel eine sehr einwandsfreie Grundlage für die tatsächlich gezahlten Löhne abgeben. Die Heimarbeiter haben diese Nachprüfung ihrer Angaben nicht zu scheuen, anders da. gegen verhält es sich mit den Wortführern aus Fabrikanten­freifen.

Geschäftsdispositionen des Reichstags.

Der abgeblikte Denunziant.

In feiner berüchtigten Scharfmacherrede zu der sozial­demokratischen Interpellation über die Staiserreden leistete sich der konservative Führer Herr b. Heydebrand auch eine Er behauptete damals, ein sozial­niedliche. Denunziation. demokratischer Redner habe in Frankfurt   a. M. die Parole ausgegeben: Kopf ab, mit den Fürsten  !"

Wir waren damals sofort in der Lage, festzustellen, daß Herr v. Heydebrand an der zitierten Stelle eine höchst be­denkliche, wahrheitswidrige Korrektur borgenommen habe. Karte, um die schon erwähnten Grenzverhältnisse darzulegen. Dem betreffenden Redner, Genossen Wendel, war es natürlich Irgendwelche Befürchtungen hinsichtlich dieses Grenzbiertels fielen gar nicht eingefallen, zum Stöpfen der Fürsten   auf völlig in sich zusammen, wenn man bedenke, daß die stets i größter zufordern, vielmehr hatte er den historischen Tat­Ordnung verlaufenen Hamburger   Maiaufzüge immer durch voll- fachen gemäß festgestellt, daß es bei den großen bürger­lichen Revolutionen auch für die Fürsten   geheißen habe reichste Arbeiterviertel( Barmbed) gegangen feien.

Das Oberverwaltungsgericht hob denn auch den Beschwerde- Kopf ab". Genosse Wendel sandte denn auch sofort eine befcheid bes Regierungspräsidenten auf und feste die Verbotsver- Richtigstellung an Herrn v. Heydebrand, in der er auf Grund Unbefriedigt ist der Gesetzentwurf in bezug auf die An- fügung des Amtsvorstehers außer Kraft. Begründend wurde aus der stenographischen Aufnahme seiner Rede nachwies, daß es geführt: Von seiten der Behörde sei nichts angeführt worden, was ordnung fanitärer Vorschriften. Die Anforderungen, die an and nur entfernt den Nachweis zu erbringen vermöchte, daß hier sich dabei lediglich um eine rein historische Remi­die Industrien gestellt werden können, die Gefahren für Leben wo es fich um ein Lokal ganz nahe an der Hamburger   Grenze han. niszenz gehandelt habe, die jeder Nuzanwendung und Gesundheit der Arbeiter bieten, sind ungenügend; denn belte, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit hätte herbei- auf die Gegenwart entbehrte. Bis dahin war dies Stenogramm der Nede Wendels, in all diesen Fällen ist der Polizei, der Landeszentralbehörde geführt werden können. Die polizeiliche Angabe, daß die Gemeinde oder dem Bundesrat nur die Befugnis erteilt, gewisse An- Steilshop von großen Maffen der Beteiligten hätte aufgesucht wer- das in Broschürenform verbreitet worden war, völlig unan­ordnungen zum Schuße der Arbeiter zu treffen. Seine diefer ben können, sei nicht entscheidend, weil der Ort 20 Minuten vom gefochten geblieben. Behörden muß diese Anordnungen bornehmen, fie fann ofal entfernt liege. Selbst wenn man im Hinblick auf den Auf nur und zwar ganz nach freiem Ermessen von den Vorschriften aug bezüglich des nahen Weges zum Friedhof Bedenken hegen würde, so bliebe doch ganz unentschieden, weshalb die öffentliche Gebrauch machen. Bersammlung unter freiem Himmel( im Garten des Lokals) ver­Natürlich fand auch der Vorschlag der sozialdemokratischen boten worden sei. Auf jeden Fall sei die Verfügung außer Kraft zu Bertreter, der Nahrungsmittelindustrie die Heimarbeit zu jegen, intersagen, bon feiner Seite Unterstützung, es bleiben also hier alle Schäden nach wie vor bestehen,

Politische Ueberficht.

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Nun aber nahm sich der Staatsanwalt der Sache an und stellte Strafanurag wegen angeblicher Majestätsbeleidigung. Aber Herr v. Heydebrand hat Pech über Pech. Wie ihm die scharfmacherische Ausschlachtung der Revolution" in Moabit   völlig vorbeigelungen ist, so hat er auch mit seiner Denunziation durch seine Parlamentsrede fein Glück gehabt. Wie uns nämlich aus Frankfurt   a. M. tele­graphisch gemeldet wird, hat die dortige Eröffnungskammer die Einleitung des Verfahrens gegen Wendel abgelehnt. Ob sich Herr v. Heydebrand nunmehr ein gewissenhafteres Bitteren angewöhnen wird? Diese Erfahrung und die Blamagen, die sich sein Freund und Scharfmacherkollege v. Arnim- Büfedom im Abgeordnetenhause bei ähnlicher Gelegen­

Die wichtigste Frage, in der die Reichstagskommission Berlin  , den 11. Januar 1911. berjagte, betraf die Einführung der Lohnkommissionen. Auch hier hatten sich die sozialdemokratischen Vertreter an die Be­Zündwarenversteuerung und Etatsüberschreitung. schlüsse des Heimarbeiterfongresses gehalten, der allgemein Aus dem Reichstag, 11. Januar. Die Debatte die Einführung solcher paritätisch gebildeten Kommissionen empfahl, um für die Heimarbeit Mindestlohnsätze festzulegen. anfäßlich der Interpellation wegen der Zündwarensteuer heit geholt hat, sollten ihn wenigstens etwas vorsichtiger Der Antrag wurde mit außerordentlicher Lebhaftigkeit von wurde heute durch den Genossen Schöpflin fortgesetzt, der der Regierung und den bürgerlichen Parteien bekämpft, fich mit aller Entschiedenheit sowohl gegen die bestehende schließlich aber in erster Linie ein Antrag des Zentrums an- Steuer wie gegen das von den Nationalliberalen befürwortete Er tränkte den National- Die Fortschrittliche Volkspartei   des Abgeordnetenhaufes hat genommen, der dem Bundesrat das Recht gibt, für einzelne Bündwarenmonopol aussprach. Industrien, die besonders niedrig e Löhne den Arbeitern liberalen ihre auch in dieser Frage betätigte widerspruchsvolle ihren alten Antrag auf Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten

machen!

Freifinniger Wahlrechtsantrag.