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Straße ein Arbeitswilliger das Publikum mit dem Revolver be, Bluthunde"? Seuge: Nein, ich nehme an, sie hatten Furcht Sauses einen Polizeileutnant, ob er das Haus zuschließen solle. Rechtsanwalt Der Leutnant antwortete: Wmn Sie nicht vom Balkon runter drohte. Als Meß einen Schuhmann aufforderte, dem Arbeits- vor den Schuhleuten, die ja in der Nähe waren. willigen den Revolver abzunehmen, wurde ihm höhnisch ins Gesicht Rosenfeld : Wie weit war denn der Mann von der Polizei ent- gehen, schieße ich Sie runter!" Um Mitternacht sah er am gegen­gelacht. Am 26. September beobachtete Meß mittags vor der fernt? Zeuge: So weit wie dieser Saal lang ist. Aber keiner überliegenden Hause, Nr. 20, wie ein heimkehrendes Ehepaar die Tür nicht zu öffnen vermochte. Der Mann entfernte sich etwas; Loeweschen Fabrik, wie ein Arbeitswilliger schoß und dadurch all- versuchte, ihn festzunehmen. gemeine Erregung der Arbeiter bewirkte, auf die dann die Polizei plötzlich schlugen drei bis vier Schußleute ganz erbärmlich auf Auf eine die bekannte Attacke machte. Zeuge versichert, daß nach seiner ihn los, so daß er, wie Zeuge fagt, fürchterlich brüllte. Beobachtung vor dem Schuß nicht geworfen worden sei. Frage des Rechtsanwalts Rosenfeld bekundet Zeuge noch, Ueber eine Fülle von Beobachtungen berichtet eine Frau Berg­habe jenen schießenden Mann für einen Kriminalschuhmann ge= mann. Am 23. September nachmittags sah sie, wie vom Kupfer­halten, weil die Polizei ihn unbehelligt ließ. Bei dem Schuß schen Kohlenhof aus ein Arbeitswilliger nach Passanten mit Kohlen seien die Schuhleute nur 10 Schritte von ihm entfernt gewesen, warf. Vorsitzender: Was soll das für einen Sinn gehabt haben? doch hätten sie nichts getan, um ihn zu fassen. Erst durch den Zeugin: Ich kann mir nicht anders denken, als daß das Publi­Schuß seien die Schuhleute veranlagt worden, noch schneller fum gereizt werden sollte. Am 24. nachmittags sah Zeugin, wie gegen das Publikum vorzugehen. Zeuge 3ad gibt noch an, an ein Schuhmann einem 13-14jährigen Jungen einen Säbelhieb mit 27. September habe er einen Polizeioffizier, der wohl ein Haupt­der flachen Klinge gab. Es sei ein besser geftelter Junge" ge­mann war, zu zwei Leutnants sagen hören: Laffen Sie nur fefte wesen, fügt sie hinzu. Am 26. nachmittags beobachtete sie in der schießen und hauen, die Halunken werden wir schon kriegen!" Sidingenstraße die Revolverschießerei eines Arbeitswilligen. Abends Hier bricht der Vorsitzende die Sizung ab. Nächste Sibung erlebte sie in der Nähe des Bahnhofs Beuffelstraße eine Säbel­Freitag um 10 Uhr. attade von Schuhleuten, die wahllos auf die Menge einhieben. Sie selber hob einen total zerschlagenen Verwundeten auf, nach dem die Schußleute ihn noch mit Füßen gestoßen und geschlagen hatten, Am 27. September

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zerschlugen die Schuhleute die Scheiben

in den Haustüren. Zeugin sagt: Zum Vergnügen sozusagen. Ein Schutzmann tam zurück, und weil die eine Scheibe noch ganz war, schlug er die auch noch ein. Am 28. September beobachtete Zeugin in der Sickingenstraße am Abend, wie ein

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Schuhmann einer Frau einen Tritt in den Hintern gab. Staatsanwalt Borzelt wundert sich, daß Zeugin so viel zu beobachten" Gelegenheit gehabt habe. Zeugin läßt sich dadurch nicht beirren und schildert weiter, was sie erlebt hat. Ein Kriminal schuhmann schrie: Wollt Ihr rennen, Ihr Hunde!"

und schlug immer auf die Leute ein. Dann famen Uniformierte dazu und schlugen mit. Als Beugin gegen Abend vor der Tür stand und dem Aufzug der Schuhleute zusah, sagte der eine zu ihr: Na, was steht Ihr denn alle vor der Tür, bei Euch stinkt's wohl oben in der Bude?" Ein anderer rief:

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,, Euch Aasbande müßte man anspucken." Kutscher Bodenhagen, der als Arbeiter von Kupfer u. Co. mit­streifte, wurde am 22. September von Schuhleuten unter dem Ruf: ,, Du Aas, kannst wohl nicht rennen?"

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mit dem Säbel über Rücken und Hand geschlagen. Vorsitzender: Mit dem 22. September haben wir es doch hier nicht zu tun. Rechtsanw. Heinemann: Auch der 22. September ist wichtig für uns. Wir behaupten doch gerade, daß damals schon das Publikum provo­ziert wurde.

Der Dreher Hoffmann hat am 24. September eine Attade beob achtet, die der Polizeileutnant Folte leitete. Eine Veranlassung da­zu habe er nicht bemerkt. Auch habe er nichts von einer vorherigen Aufforderung gehört. Am 27. September bewillkommnete ihn in der Rostocker Straße ein Schuhmann:" Du Hund, Du kannst wohl nicht laufen?" Ein anderer schrie ihn an: Du Aas, Dir werde ich in'n Arich treten, daß sich der Mastdarm verbiegt!"( Heiterkeit im Zuhörerraum.) Rechtsanw. Heinemann: Die Herren haben nicht verstanden. Zeuge( wiederholend): Du Aas, Dir werde ich in den Arsch treten, daß sich der Mastdarm verbiegt."

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ohne Anlaß geschoffen

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Soziales.

Aus dem Jnnungsschiedsgericht. Sigung vom 10. Januar.

1. Bezahlung des Feiertags.

Der Bäder M. war bei dem Bäckermeister Handke bis zum

Rettor Schröder, der sich inzwischen eingefunden hat, schildert, wie am 24. September, nachmittags etwa um 3 Uhr, die Kutscher zur Arbeitsniederlegung bewogen wurden. Er sei durch einen Tumult aus seinem Mittagsschlaf geweckt worden und habe dann zwei Kupfersche Kohlenwagen bemerkt, deren einer schon führerlos war. Die beiden Arbeiter, die noch auf dem anderen Wagen saßen, seien von 500 bis 600 Männern, Frauen und Kindern umringf ge­wesen. Die Situation wurde mir bald klar. Man verfolgte die Absicht, die beiden Kutscher vom Wagen zu bringen. Bu diesem Zweck drangen Männer und auch Frauen auf fie ein. Unterstützt wurden die Leute durch Personen, die aus den Fenstern mit Kohlen und Steinen warfen. Sie trafen meist nicht, aber jeder Treffer löfte freudige Bewegung aus. Die Kutscher saßen bleich und zusammengekauert auf dem Wagen. Der eine hielt es offenbar für besser, sich zu ergeben. Dann stieg auch der andere ab und wurde mit großem Hurra und Bravo in Empfang ge­nommen. Nach dieser an Vermutungen reichen Bekundung, die den angekündigten Beweis, daß die Kutscher geschlagen worden seien, nicht erbrachte, schloß der Vorsitzende: Also die Leute gingen Staatsanwalt Stelzner: Sie wurden doch freiwillig runter. bombardiert. Vorsitzender: Na ja, aus den Fenstern. Der bei der A. E. G. beschäftigte Werkführer Karper sah am 26. oder 27. September, 7 Uhr abends, einen alten Mann, der am 28. Dezember beschäftigt, hat aber den 26. Dezember( 2. Weihnachts­Kopf start blutete und von zwei Frauen geleitet wurde. Der Mann sagte, er sei von Schußleuten geschlagen worden und lehnte es ab, feiertag) nicht bezahlt erhalten und flagte deshalb auf Zahlung des zur Unfallstation zu gehen. Er habe ein reines Gewissen, doch wolle schuldigen Lohnes mit 4,50 M. Der Beklagte, der durch seinen er sich nicht noch anzeigen lassen. Zeuge hörte an demselben Abend Filialleiter vertreten wurde, ließ durch diesen einwenden, daß nach feiner Meinung im Bäckergewerbe die Woche nur sechs Arbeitstage von seiner in der Waldstraße gelegenen Wohnung aus furchtbare zählt, weil den Gesellen an Stelle des Sonntags ein Wochentag Schreie, die aus der Wiclefstraße zu ihm drangen. Sein Sohn fragte ihn: Das kann doch nicht die Obrigkeit sein, die so ein- freigegeben werden müsse. Den Tag näher zu bestimmen habe der Arbeitgeber. Das Schiedsgericht vertrat jedoch die Ansicht, daß der schlägt?" Rechtsanw. Heine: Sagte er nicht auch Das kann doch zweite Feiertag gefeglich festgelegt und somit der Bestimmung des Zeuge: Ja, so Arbeitgebers entzogen sei. Ueberdies sei es im Bädergewerbe üblich), nicht die Obrigkeit sein, die Gott verordnet hat?" Das Schiedsgericht ähnlich brachte er das raus. Durch die Nachrichten der Zeitungen vom 27. September wurde daß die Feiertage bezahlt werden müssen. empfahl dem Vertreter des Beklagten die Klageforderung anzuerkennen. der Architekt Woitschad angeregt, abends nach Moabit zu fahren, um Der Rat wurde befolgt. fich die Zustände anzusehen. Er schildert, wie die Polizei attackierend darauflos schlug; dabei stürzte eine Dame. Ein Polizeileutnant stieß einen Mann mit dem Degen in den Nacken. Ein Herr, der seine Visitenkarte vorwies, bekam einen Hieb. Auf einen, der am Boden lag, wurde noch eingeschlagen. Zeuge schließt: Ich habe durchaus keinen Blaukoller, ich habe im Gegenteil mit der Polizei geschäftlich sehr zu tun. Borsigender: Daß Sie nicht glaubwürdig seien, hat teiner behauptet. Zeuge: Aber bei dem letzten Prozesse stand doch in den Zeitungen.. Rechtsanw. Heine: Ah so, die Erklärung des Polizeipräsidenten!

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geschlagen wurde.

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2. Die nicht angemessene Lohnforderung? Der Tapezierer F. war vom Tapezierermeister Otto Thiele zum 14. Dezember zur Arbeit bestellt worden. Als er sich zur Arbeit einfand, wurde über die Entlohnung verhandelt. F., der im Affordlohn arbeiten follte, forderte die Lohnfäße, die der ehemals für das Tapezierergewerbe gültige Tarif borfah, der aber bei seinem Ablauf nicht erneuert worden ist. Dem Meister waren diese Lohn­fäge zu hoch und da der Gefelle für die vom Meister gebotenen Löhne nicht arbeiten wollte, durfte er nicht anfangen. F. flagte nun auf Entschädigung für den 14. Dezember mit 7 M. Das Schieds­gericht wies wider Erwarten die Klage ab, weil Kläger die Schuld daran trage, daß er nicht arbeiten durfte. Auf die ehemals gültigen Tariflöhne als angemessen habe er sich nicht berufen dürfen. Die Entscheidung ist durchaus irrig. Der Vertrag war zustande ge­tommen. Danach hätte Beklagter anfragen lassen müssen und dann die im Streitfall vom Gericht festzusetzenden Löhne zahlen.

3. Die Wartezeit.

Der 65jährige Zimmermeister Otto hat sich in dem Lokal von Lanzerat befunden, als dieses von der Polizei geräumt wurde. Ein Leutnant mit 8 bis 10 Schuhleuten stürmte herein, und der gleich born an der Tür fizende Otto bekam vier Hiebe über Arm und Schulter. Er ging zum Leutnant:" Bitte, nehmen Sie mich in Dann machte der Leutnant Schuh, ich bin ein ehrbarer Bürger." eine Handbewegung, und der Schuhmann ließ von ihm ab. Auch die übrigen Gäste waren, sagt Zeuge, fehr ordentliche Leute, fogar mehrere Meister". In dem Lokal hatte keiner Unfug getrieben, Otto saß dicht hinter der Tür und hätte das merken müssen. Auf Die Buzzer D. und H. flagen gegen den Maurermeister Her Der Be­Schlosser Roßbach hat am 24. September nachmittags in der Befragen des Rechtsanw. Heinemann gibt Zeuge an, er habe mehrere mann Fechner auf Zahlung von je 48 M. Entschädigung. Sidingenstraße beobachtet, wie die Kutscher zweier Stupferscher einer Fortbildungsschule gewesen und gehöre zu keiner Partei. Neujahr aussehen sollen, ohne bei ihnen auf Widerspruch zu stoßen; im kommunale Ehrenämter bekleidet, ſei 12 Jahre praktischer Lehrer an flagte hatte angeordnet, daß die Kläger zwischen Weihnachten und Stohlenwagen von einer Menge aufgefordert wurden, die Wagen zu Rechtsanw. Jacobi: Sind Sie königstreu oder nicht? Vorsitzender: Laufe der Woche schickte er ihnen aber die Papiere zu, mit dein Bemerken, verlassen. Das geschah. Die Menge rief:" Bravo!" und Rozbach Wir wollen doch nur feststellen, ob Aufruhr vorliegt, aber nicht, daß die Arbeit auch am 2. Januar noch nicht fortgesetzt werden könne. felber drückte dem einen Kutscher die Hand:" Das hast Du brab ge- ob einer königstreu ist. Justizrat Friedmann: Nur, ob er wahr. Das Schiedsgericht hielt eine Entschädigung für die ersten drei Tage, macht!" An demselben Nachmittag sah Roßbach in der Rostocker heitstreu ist! bis die Abbestellung der Kläger erfolgte, für berechtigt und ber Straße, wie ein Polizeileutnant er meint, es sei Folte gewesen Architekt Rodmann schildert, wie er seine am Fenster sitzende urteilte den Beklagten, an jeden Kläger 24 M. zu zahlen. einen alten Mann, der Kohlen auflesen wollte, zweimal über den Frau samt ihrem Kinde weggerissen habe, als er bemerkte, daß unten 4. Ein unberechtigtes Verlangen des Betlagten. Rüden schlug. Beuge schildert, wie am 26. September halbwüchsige ein Schuhmann den Revolver hob und nach dem Fenster zu schießen Burschen die Schuhleute mit Steinen bewarfen, bei Attacken in die brohte. Wiederholt hörte er von den Balkons Bluthunde" rufen; Der Maler D. verlangte vom Malermeister Storsberg ftoch Häuser flüchteten und dann dieses Spiel von neuem begannen. Dafür seien dann die von der Arbeit heimkehrenden Arbeiter vor er erklärt das aus der Erregung über die Verprügelungen harm- 24,35 M. rückständigen Akkordlohn, der ihm vorenthalten worden ist, lofer Paffanten. Ginen 13jährigen Jungen sah er eine Laterne weil er feine Aufstellung über die geleisteten Arbeiten gegeben hat. bie Säbel der Schuhleute geraten. An demselben Abend wurde das Lanzeratsche Lokal von der Polizei mit blanter Waffe geräumt. Ein auslöschen. 10 Minuten lang beobachteten den Jungen Kriminal - Das Schiedsgericht verlangte deshalb vom Kläger eine solche Auf­beamte, ohne einzuschreiten. Vorsitzender: Woran erkannten Sie stellung, die auch dem Beklagten aur Gegenäußerung zugestellt Mann, der mit blutendem Kopf sich an ein Haus lehnte, wurde fie? Zeuge: Man hat doch dafür einen Blid, man erkennt sie an worden war. Diese Gegenäußerung hat der Beklagte unterlassen, nochmals von Schuhleuten mit dem Säbel geschlagen. Ueber den der uniformierten Physiognomie, das sieht man ja auch hier auf dem er lehnte auch im zweiten Termin am Dienstag ab, sich zu der Arbeitswilligenschuß Korridor. Vorhin zeigte man mir einen Mann, der ein Restaura- Aufstellung zu äußern, sondern verlangte, daß der Kläger auch die bom 24. Geptember befragt Rechtsanw. Heinemann nochmals den teur sein sollte, aber es war dann wieder mal ein Kriminal- Maße bei den einzelnen Arbeiten angebe. Um dies tun zu können, schußmann. Zeugen. Dieser versichert, es sei Beuge bekundet, bei von ihm beobachteten Mißhand- hätte der Kläger nochmals nach dem Bau gehen müssen und seine lungen seien zwei Offiziere ständig zugegen gewesen, einer sei mit arbeiten ausmeffen. Dieses Verlangen des Beklagten hielt das den Händen in den Paletottaschen auf und ab gegangen. Schiedsgericht nicht für berechtigt und verurteilte denselben ent­worden, darauf habe die Polizei eine Attade gemacht und dann erst feien Steine geflogen. Die vom Zeugen geschilderte Arbeitsnieder- über das Vorgehen der Polizei zu berichten, er, der früher selber Schlimmes weiß auch der Gastwirt Wagner aus der Turmstraße sprechend dem Klageantrage. 5. Von der Zuständigkeit des Schiedsgerichtes. legung arbeitswilliger Kutscher soll, so meint Staatsanwalt Stelz- Ariminalschuhmann gewesen ist. Auch sein Lokal wurde geräumt, ner, feine freiwillige gewesen sein. Zeuge: Das ist nicht wahr. nachdem ein Schußmann angekündigt hatte:" Die Stampe müffen Reichenberger Str. 10, eine Entschädigung von 20,10 m., weil ihm Der Arbeiter U. berlangte von der Firma Bebe u. Sohn, Der Vertrauensmann überredete ihn dazu, dem Arbeitswilligen wir auch ausräumen." Zeuge sagt, in seinem Lokal berkehre besseres die Papiere nicht rechtzeitig ausgehändigt worden seien. Die Be­famen schließlich die Tränen in die Augen. Staatsanwalt Stels Arbeiterpublikum und Beamte. Die Räumung wurde so ausgeflagte wandte Unzuständigkeit des Schiedsgerichts ein, denn der ner: Das hatte vielleicht einen anderen Grund. Rechtsanw. führt, daß die auf die Straße hinauseilenden Gäste draußen von Kläger wäre im 8weiggefchäft in Königswusterhausen beschäftigt lagte wandte Unzuständigkeit des Schiedsgerichts ein, denn der Heinemann: Bitte, teine Vermutungen! Justizrat Leonh. Fried- Kriminalbeamten und Uniformierten unbarmherzig geschlagen mann: Na, vielleicht wird das Verbot aufgehoben. Auch Eindrücke wurden. Zeuge versichert, daß sei ohne jeden Grund geschehen, keiner gewefen. Das Schiedsgericht erklärte sich jedoch für zuständig. In find in der Beweisaufnahme zu verwerten. der Sache wies es jedoch den größten Teil der Klageforderung ab, Der Vorsitzende bleibt dabei, daß die Beweisaufnahme sich auf Tatsachen beschränken müsse. der Gäste habe auch nur einen Ton gesagt. Er hat auch gesehen, wie da der Kläger die Papiere nicht gefordert hatte; es sprach ihm dabei, daß die Beweisaufnahme sich auf Tatsachen beschränken müsse. gegenüber seinem Lokal ein Mann, der geschlagen und zusammen- 2,19 M. für drei Stunden zu, die der Kläger für die Abholung der Zeuge gibt noch an, daß am 27. September ein Schußmann einem gebrochen war, von zwei hinzukommenden Schußleuten noch weiter Bapiere aufzuwenden gehabt hätte. Jungen, der mit anderen aus der Zeichenstunde kam, ohne weiteres Rechtsanw. Heine: Leistete er Widerstand? eine Backpfeife gab. Er fährt fort: Und dann habe ich noch ge Beuge: Dazu war er nicht imstande, er hatte ja genug. Auf Be­sehen. Der Borsitzende unterbricht ihn: Na, nun ist's ja wohl genug, folche Vorgänge intereffieren ja nicht. Staatsanwalt Stels- fragen des Vorfißenden gibt Zeuge an, daß er von der Polizei frei­willig wegen Dienstuntauglichkeit abgegangen ist. ner will beweisen, daß jene arbeitswilligen Kutscher tatsächlich nicht freiwillig abgeftiegen seien. Der Zeuge Rektor Schröder werde be- achtet, daß ein junger Mann, der eine Laterne auslöschte, von Schuß Auch Frau Engelmann aus der Rostocker Straße hat dort beob­tunden, daß ein Kutscher geschlagen worden sei. Schröder sei schon leuten, die nur etwa zwanzig Schritte entfernt waren, nicht daran geladen und warte draußen. Rechtsanw. Heine bietet den Gegen- gehindert wurde. Am 28. September abends jah fie, wie eine Frau, beweis an. Der Vorsitzende fragt, wo die Zeugen seien. Rechts: die ein Kind an der Hand und ein Kind auf dem Arm hatte, von anwalt Heine: Ja, unsere Zeugen holt die Staatsanwaltschaft nicht Kriminalbeamten geschlagen wurde. Zu einer forpulenten Frau, Da Rektor Schröder beim Aufruf nicht anwesend ist, so wird die nicht schnell genug laufen konnte, sagte ein Polizist, er werde einstweilen noch ein Zeuge der Verteidigung vernommen, der ihr Pfeffer und Salz in den Hintern streuen. Auf eine Anregung von Justizrat Friedmann bekundet der Arbeiter Schmidt, der in der A. E.-G. beschäftigt ist. Von dort vorher vernommene Zeuge Roßbach noch, auch er habe beobachtet, aus beobachtete er am 24. September die sich immer wieder- daß Laternen in Gegenwart von Kriminalbeamten gelöscht wurden. helenden Attacken der Polizei. Zu seinem Kollegen sagte er: Wenn Leute geschlagen wurden, hätten die Offiziere nach einer " Wir wollen uns beeilen, daß wir raus kommen, sonst kriegen wir auch noch was." Sie gerieten dann tatsächlich doch aufs neue ganz anderen Richtung geschaut, um nichts zu sehen. Als an der Vor der Straffammer in Zweibrüden erschienen am Montag, den attackierenden Schuhleuten vor die Säbel. Schmidt wurde Reformationskirche eine Frau niedergeschlagen wurde und ein Schutz­geschlagen, obwohl er den Schutleuten sagte, daß er aus der mann noch viermal auf sie einschlug, rief man ihm aus den zehn Mann hoch, der gesamte Gemeinderat sowie der Bürgermeister Fenstern zu: Bluthund, Du hast ja ein Weib erschlagen!" Ein des Ortes Kirkel als Kläger gegen den Bergmann Kleis. Dieser Fabrik komme und nach Hause wolle. Schuhmann rief zu einer Faru hinauf: Berfluchte Sau, wenn Du hatte in einer öffentlichen Wählerversammlung seinem Mißfallen nicht vom Fenster weggehst, schieße ich Dir eine Kugel in den über die Gemeindeverwaltung Kirkels u. a. mit den Worten Ausdruck Schädel!" gegeben: Bei dem alten Gemeinderat wird alles versaubuddelt, die Bigarrenhändler Mischke bekundet: Am 26. September abends Berwaltung foftet bei uns mehr, wie in jeder anderen Gemeinde, habe in der Beuffelstraße vor seinem Laden ihn ein junger Mann es ist feiner im Gemeinderat, der selbständig ist". Durch diese Be­von der Ausräumung eines Lokals erzählt, und dabei gesagt: Der mertung fühlte sich der Gemeinderat beleidigt und er eine griff sofort nach der Plempe." Das hörte ein Schuhmann, stellte Strafantrag. Das Schöffengericht verhandelte Ein Kriminalschuhmann an der Arbeit. der schlug den jungen Mann mit dem Säbel über den Rücken, und nicht weniger als dreimal über den Fall, der schon durch Zahlung Am 27. September bemerkte Schmidt an der Sickingenstraße Kriminalbeamte hieben mit Stock und Gummischlauch ein. Am einer Doppelkrone von feiten des Beklagten an die Armen­einen Herrn, der Bluthunde!" rief und dann verschwand. An 27. September sah Zeuge, wie ein Verwundeter von Leuten der tasse erledigt schien, als der Gemeinderat sich doch einer anderen Stelle beobachtete er später denselben Herrn und Sanitätsfolonne vorbeigetragen wurde. Ein Leutnant und entschloß, eine gerichtliche Sübne herbeizuführen. Die denselben Vorgang. Am 29. September traf er ihn dann an der Schußleute lachten höhnisch dazu. Als dann aus dem einen Fenster Angelegenheit lief aber zu seinen Ungunsten aus. Das Schöffen­Ecke der Beussel- und Turmstraße und hörte, wie ein Leutnant ihm Pfui, Bluthunde!" gerufen wurde, stürzten die Polizisten den gericht verurteilte allerdings den Beklagten zu 30 M. Aber die fagte: Horden Sie mal, was da vorgeht."- Er versichert, in ihm den Bluthundrufer bestimmt wieder erkannt zu haben. Er Trägern nach. Aus den Fenstern erscholl allgemeines Angst- Straftammer als Berufungsinstanz hob diefes ihm den Bluthundrufer bestimmt wieder erkannt zu haben. Er geschrei, die Träger ließen den Verwundeten im Stich und ent- Urteil auf und sprach leis von Strafe und Kosten nimmt an, daß jener Herr wenigstens flohen. frei. Hierbei drückte der Präsident sein Befremden darüber aus, daß der Gemeinderat in Kirkel sich so leicht beleidigt fühle, wenn man überall in der Weise vorginge, müßte man eigene Gerichtshöfe für Beleidigungsflagen errichten; der Gemeinderat in Kirkel fei vielleicht doch nicht so über jede Kritik erhaben, um eine derartige Empfindlichkeit gerechtfertigt erscheinen zu lassen. In der Begründung wurde dann noch gefagt, in Wahlzeiten müsse sich eine Gemeinde­verwaltung eine derartige Kritik gefallen laffen. Eine vorsätzliche Beleidigung sei aus der Form der Aeußerung nicht zu erkennen. Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co., Berlin SW.

im voraus.

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Nuglose Beschwerde.

Er wandte sich an den Leutnant Folte, der aber antwortete ihm: Scheren Sie sich weg, sonst kriegen Sie noch mehr." Zeuge sagt, Folte habe dabei ausgeholt, wie wenn er ihn ins Gesicht schlagen wolle.

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im Dienste der Polizet Hausbesiber 3ad hat in der Wittstoder Straße beobachtet, wie steht. Staatsanwalt Porzelt: Muß denn jeder, der mit einem die Polizei die Scheiben von Haustüren einschlug. Am 28. Sep­Bolizeibeamten spricht, in Polizeidiensten stehen?- Rechtsanwalt tember sah er in der Rostoder Straße, wie vor der anrückenden Mosenfeld: Der Mann bekam doch wohl von der Polizei einen Polizei das Publikum sich entfernte und gleichzeitig ein einzelner Auftrag? Zeuge: Ja. Rechtsanwalt Heine: Und es durften Mann einen Revolver in das Schaufenster des Warenhauses von wohl auch in diesen Tagen andere Leute nicht so ungehindert Meier abfeuerte. Als die Polizei diesen Mann erreichte, machte mit der Polizei sprechen? Zeuge: Nein. Rechtsanwalt Rosen- der ihr Blak, trat an die Bordschwelle und ließ die Polizei an feld: Schrie infolge dieses Bluthundrufes auch das Publikum sich vorbeistürmen. Abends fragte Zack von dem Balkon seines Verantwortlicher Redakteur: Richard Barth , Berlin . Für den Inseratenteil verantwv.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts

6. Wer ist der Arbeitgeber? Der Steinschläger M. Klagte gegen Steinfegmeister Georg Widel, n Firma F. Widel u. Co., auf Zahlung von 25,75 M. fchuldigen geweien fein. Attordlohn. Der Beklagte will nicht der Arbeitgeber des Klägers Der Kläger erklärte hierauf auf Befragen, daß er von dem Vater des Beklagten, der Prokurist des Geschäftes sei, engagiert worden ist und die Arbeit zugewiesen erhalten habe. Das Schiedsgericht verurteilte ben Beklagten, weil nach seiner Ueber­zeugung die Firma Widel u. Co., deren Inhaber der Beklagte ist, Arbeitgeberin des Klägers gewesen sei.

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Gerichts- Zeitung.

Ein verständiges Urteil.

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