it.i5. Z8.z.w«. 2. Keilte des„NorlUlts" Kerlilttl Nolksdlck. Jugencibe�vegung. Die preußische Regierung im Kampf gegen die Jugend- bewegung. Der preußische Minister des Innern, Herr v. Dallwitz, ist fest entschlossen, den Kampf gegen die freie Jugendbewegung mit allem Nachdruck zu führen und in diesem Kampf zu siegen oder— in irgendeiner Pcnsionopolis über die Grenzen beschränkter Ne- gierungsmacht nachzudenken. Er hat an die preußischen Re- gierungspräsidenten folgende Anweisung gegeben: ,.Der Minister des Innern. Berlin , den 23. Nov. 1310. Durch das in dem Reichsvereinsgesctz enthaltene Verbot der Beteiligung von Personen unter 13 Jahren an politischen Per- einen usw. hat die S o z i a l d« m o k r a t i c sich bekanntlich gc- nötigt gesehen, nach Formen zu suchen, in denen sie die seit einer Reihe von Jahren betriebene Agitation zur Organisation der arbeitenden Jugend ungehindert fortsetzen konnte. Die Angelegenheit kam auf dem Nürnberger Parteitage 1308 zur Beratung und führte zu der Beschlußfastung, daß die Organisationen— politische wie gewerkschaftliche— für die Erziehung der Jugend in der proletarischen Weltanschauung zu sorgen haben. Zu dem Behufs seien örtliche Kommissio- n e n zu bilden, welche, ohne der politischen oder gewerkschaftlichen Organisation angegliedert zu sein, in öffentlichen, allen Jugend- lichen zugänglichen und angeblich unpolitischen Veranstaltungen das in Rede stehende Erziehungswerk auszuführen haben. Dem Beschluß wurde eine Deklaration des Inhalts hinzugefügt, daß lokalen Jugendorganisationen unpolitischen Charakters nichts im Wege steht. In Berlin und Umgegend bestand seit 1304 eine solche vereinsmäßige Organisation, welche in Uebcreinstimmung mit dem oben erwähnten ParteitagSbeschlusse weiter unterhalten wurde. Gegen diese Organisation verfügte der hiesige Polizei- Präsident zu Anfang die Auflösung mit der Begründung, daß sie ein politischer Verein sei, als solcher keine Existenz- berechtigung habe, da sie es sich zur Aufgabe mache, Personen unter 18 Jahren als Mitglieder aufzunehmen, also einen jtrafgesetzwidrigen Zweck verfolge.(§§ 1, 17, 18, Ziff. S und 6 R.-V.-G.) Die gegen die Auflösung im Verwal- lungsstreitverfahren erhobene Klage ist durch Urteil des Ober- bcrwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1310 abgewiesen." Der Minister führt nun aus. daß das Gericht den politischen Charakter der freien Jugendorganisation und ihren engen Zu» sammenhang mit der Sozialdemokratie festgestellt habe und fährt dann fort: „Die in dem Urteil enthaltenen Rechtsausführungen zeigen den Weg, auf dem es möglich sein wird, den sozialdemokratischen Bestrebungen zur Gewinnung der Jugend mit Erfolg entgegen- zutreten. Die Schädlichkeit der in Rede stehenden Agitation macht eS dringend nötig, von jeder sich bietenden Handhabe zu ihrer Eindämmung den schärf st en Gebrauch zu machen. Indem ich auf den wegen der Jugendorganisation schon ergangenen Erlaß vom 23. April 1303— 6528— Bezug nehme, übersende ich Euer(Hochwohlgeboren, Hochgeboren, Durch- laucht) anbei crgebenst einen Abdruck des Urteils des Oberver- waltungsaerichts vom 14. Oktober 1310 mit dem Ersuchen, die Polizeibehörden, soweit dies den örtlichen Verhältnissen nach geboten ist. mit den darin aufgestellten Rechtsgrundsätzen bekannt ,,ii machen und sie anzuweisen, zu prüfen, ob in ihren Dien st bezirken sich e»n Anlaß zum Einschrei- t c n bietet. Die Jugendkommissionen selbst werden in der Regel als politische Vereine angesehen und behandelt werden können. In M a g d e b u r g ist ein solcher Fall, dem eine gegen den Vorsitzenden des dortigen Jugendbildungsausschusies gerichtete Anklage wegen Uebertretung des§ 3 R.-V.-G. zu- gründe lag, bis zur Revisionsinstanz— Oberlandesgericht in Naumburg — erfolgreich durchgeführt worden. In dem Urteil vom 16. August 1310 hat das Oberlandesgericht anerkannt, daß der Jugendbildungsausschuß ein politischer Verein sei, denn ein Verein, der sich, wie der Jugendbildungsausschuß, die Vcr- breitung und Befestigung sozialdemokratischer Ideen zur Auf- gäbe mache, bezwecke die Erörterung solcher Angelegenheiten, die unmittelbar den Staat und seine Gesetzesgebung berühren. Euere(Hochwohlgeboren, Hochgeboren, Durchlaucht) ersuche ich ergebenst, hiernach daS weitere gefälligst zu ver- anlassen und mir über alle Fälle, in denen straf recht- l i ch oder im polizeilichen Exekutivwege gegen sozialdemokratische Jugendbestrebungen eingeschritten wird, zu berichten. gez. von Dallwitz. An die Herren Regierungspräsidenten ." Der Magdeburger Regierungspräsident ließ dann unter dem 4. Dezember 1310 den ihm unterstellten Landräten eine Instruktion zugehen, der wir folgendes entnehmen: „Bei der Bedeutung der Angelegenheit ersuche ich um ernste Erwägung, wieweit etwa nach dem Vorgange des Berliner Polizeipräsidenten gegen dort bestehende sozialdemokratische Jugendorganisationen in gleicher Weise wird eingeschritten werden können. Da Fehlgriffe und letztinstanzliche Aufhebungen eine Gefahr gegen das Vorgehen gegen die Sozialdemokratie enthalten, stelle ich ergebenst an- heim, sofern das Material nicht ausreichend erscheint, die Angelegenheit hier zur Vorlage zu bringen. Getrennt von der Frage, ob die Jugendorganisationen als politische Vereine anzusehen sind, geht die Entscheidung, ob die zur Beteiligung der Jugend eingerichteten Turn-, Gesang-, Geselligkeits-, BildungS- und anderen Veranstal- tungen als politische Vereine und Versamm- l u n g e n, bei denen also die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren verboten ist, als politische anzusehen sind oder nicht. Im Bejahungssalle kann nach Z 18, 5. u. 6. R.-V.-G. Bestrafung erfolgen. Ich ersuche auch diesen Veranstaltungen ihre ernste Aufmerksamkeit zuzuwenden, und falls bei ihnen ein politisches Moment im Sinne der Anordnung des Berliner Poli- zeipräsidenten und des OberverwaltungsgerichtS-ErkenntnisseS nachweisbar ist, mit Bestrafungen gegen Leiter und jugendliche Teilnehmer vorzugehen. Wie- weit Euer(Hochwohlgeboren, Hochgeboren) die Ortspolizei- bchörden in den Städten und auf dein Lande mit Anweisung, die vielleicht auch mündlich erfolgen kann, versehen wollen, über- lasse ich Ihrem Ermessen. gez. von Miesitscheck. An die Herren Landräte pp." Also ein Feldzug großen Stils. Schade ist eS eigentlich, daß man die Instruktionen nicht kennt, die von den„hochwohlgeborenen" und„hochgeborenen" Landräten den Amts- und Gemeindevor- stehern erteilt wurden. Diese Herren geben dann wieder den Gendarmen und Polizisten Anweisung und dann kann die Schnüffe- lei einsetzen.___ Gericbts- Leitung. Der„Ulk" vor Gerich». Die so vielfach erörterte Affäre der Bonner Borussen bildete den Ausgangspunkt einer Anklage wegen Beleidigung der Mit» glieder der Bonner Strafkammer, die heute ßum zweitenmal vor der zweiten Strafkamer des Landgerichts I unter Vorsitz der Land- gerichtsdirektors Wcstcrman» verhandelt wurde. Angeklagt sind der verantwortliche Redakteur des„Ulk" Schriftsteller Fritz Engel und der Geschäftsführer Joseph Lewin. Den Gegenstand der Be- ledigung bilden zwei Beiträge, die in der Nummer vom 13. Juni 1310 unter den Titeln„Die heitere Themis, eine GerichtSverhand- lung" und„Milde Richter" veröffentlicht worden sind. Die erste Verhandlung, die am 5. November stattgefunden hatte, war vertagt worden, weil Gelegenheit zur Einleitung von Vcrgleichsverhandlungen gegeben werden sollte. Die Vergleichs- Verhandlungen scheiterten jedoch daran, daß der Angeklagte Engel es ablehnte, die Erklärung, von deren Aufnahme im„Ulk" die Mitglieder der Bonner Strafkammer die Zurücknahme des Straf- antrageS abhängig machten, in der übersandten Form erscheinen zu lassen. Gleichwohl veröffentlichte der Angeklagte Engel in einer Nummer des„Ulk" eine Erklärung, in der er zum Ausdruck brachte, daß ihm die Absicht, das Nichterkollegium zu beleidigen, ferngelegen habe. Bei der darauf folgenden Vernehmung des Angeklagten wies der Angeklagte Engel darauf hin, daß die Redaktion des„Ulk" eine vollständig selbständige sei, und daß eine völlige Trennung zwischen der Redaktion des„Ulk" und dem„Berliner Tageblatt" bestehe. Eine äußere Verbindung sei nur insofern vorhanden, als der„Ulk" als Beilage zum„Berliner Tageblatt" erscheine. Als verantwortlicher Redakteur des„Ulk" lese er das„Berliner Tage- blatt" nur so wie jede andere Zeitung. Zur Sache selbst erklärte der Angeklagte Engel, daß die beiden Artikel der Ausfluß der Er- regung gewesen seien, in die er durch die Berichte über die Bonner Verhandlung versetzt worden sei: Es sei doch nun einmal eine nicht zu leugnende Tatsache, daß das Benehmen der Bonner Korps- studentcn ein unqualifizierbares gewesen sei. Die Artikel hätten lediglich den Zweck gehabt, eine übergroße Konnivenz gegen den studentischen Humor in Zukunft zu verhindern. Auch die milden Strafen und die Urteile namhafter Juristen, deren Ansichten sich mit der seinigen gedeckt haben, hätten ihn zu der Veröffentlichung bestimmt. Der Angeklagte betonte, daß ihm die Absicht einer Be- lcidigung des Gerichts völlig ferngelegen habe; er habe nur die Absicht gehabt, den Einzelfall in Verbindung mit anderen Er» scheinungen in unserer Rechtspflege zu verallgemeinern. Nicht zum letzten sei für die Aufnahme der Artikel die Tatsache maß- gebend gewesen, daß alle Angeklagten und auch die als Zeugen vernommenen Korpsstudenten bekundet hätten, sie seien sinnlos betrunken gewesen, so daß sie die Vorgänge nicht wiedergeben könnten. Gerade diese sinnlose Trunkenheit, auf deren Schädlich- keit auch von allerhöchster Stelle wiederholt hingewiesen worden sei, sei ein Grund zur Veröffentlichung der Beiträge gewesen.— Der Angeklagte Lewin sagte aus, daß er zur Zeit des Erscheinens der betreffenden Nummer des„Ulk" der alleinige Letter des großen DruckcreibetriebeS von Rudolf Mosse gewesen sei und deshalb für ihn eine Unmöglichkeit vorgelegen habe, tatsächlich von dem In- halte einer der gedruckten Schriften vor dem Erscheinen Kenntnis zu nehmen. LandgerichtSrat Wcstphal-Bonn ist Referent in dem Prozesse gewesen. Er bekundete unter anderem: Der Vorsitzende habe die angeklagten Studenten in keiner Weise anders behandelt als andere Angeklagte. Er habe sich in keiner Weise Uebergriffe der Studenten gefallen lassen; im Gegenteil, er habe eS entschieden zurückgewiesen, als einmal bei einer Bekundung eines Angeklagten gelacht wurde. Ter Verlauf der Verhandlung schließe eS vollständig aus, daß jemand hätte annehmen können, diese Herren würden irgendwie anders behandelt als andere; sie seien im Gegenteil in manchen Dingen schlechter behandelt worden, denn sie hätten beispielsweise während der ganzen Verhandlung stehen müssen. Mit Korpsbändern und Mützen sei keiner der Angeklagten erschienen, einige, die beim Militär dienten, trugen ihre Uniform. — ES folgte die Verlesung deS Urteils des Bonner Landgerichts, durch welches drei Studenten zu je 80 M., einer zu 50 M., zwei zu je 30 M. verurteilt, die übrigen Angeklagten freigesprochen wurden. Das Urteil stellt fest, daß in der Tat schwere Exzesse der Bonner Studentcn vorgekommen seien, die nach sachverständigem Gutachten erhebliche Gefährdung des Transports darstellten. Da- zu gehören insbesondere die Entfernung der Signallatrrnen, das noch zur rechten Zeit entdeckte Legen eines Steines in das Bahn- gleise. Im ganzen sind 37 Fensterscheiben zertrümmert worden. Die Urheber der schwersten Ausschreitungen haben trotz ein- gchendster Nachforschungen nicht ermittelt werden können. Wahr- scheinlich seien an einer dieser Ausschreitungen Westfalen oder Teutonen, an einer anderen ein Pfälzer beteiligt gewesen. Die Bahnbeamten haben keinen der Angeklagten als Täter bezeichnen können. ES konnten nur drei der Angeklagten wegen Sach- beschädigung, einer wegen Beleidigung eines Bahnbeamten und zwei wegen Bahnpolizeiübertretung bestraft werden. DaS Urteil weist zum Schlüsse darauf hin, daß zweifellos schwere und höchst bedauerliche Ausschreitungen vorliegen, die nicht bloß im jugend- lichen, überschäumenden Uebermut begangen seien, sondern die eine gewisse Roheit und Zügellostgkeit, eine Nichtachtung fremden Rechts und fremder Persönlichkeit bekundeten. In Betracht komme ferner, daß man in früheren Fällen, in welchen ähnliche, wenn auch nicht so schwere Ausschreitungen vorgekommen, zu nachsichtig gewesen ist, endlich, daß kein Angeklagter vorbestraft und der an- gerichtete Schaden vollständig ersetzt worden ist.— Staatsanwalt Müller beantragt gegen Engel 453 M. Geldstrafe eventuell 30 Tage Gefängnis, gegen den Angeklagten Lewin die Freisprechung.— Justizrat Masse beantragte bezüglich des Angeklagten Lewin, auch die Kosten der Verteidigung der Staatskasse zur Last zu legen. Was den Angeklagten Engel betrifft, so erscheine die beantragte Strafe zu hoch.— DaS Gericht kam zur Verurteilung des Angc- klagten Engel in dem einen zur Anklage stehenden Falle. Ein Witzblatt, so führte der Vorsitzende aus, kann öffentliche Zustände und Mißstände kritisieren, diese Kritik müsse sich aber innerhalb der erlaubten Grenzen halten. Diese Grenzen seien in diesem Falle bei weitem überschritten, denn den Richtern werde der Vor- Wurf gemacht, daß sie in speichelleckerischer, liebedienerischer Weise Unterschied in der Behandlung und Beurteilung von Angeklagten je nach deren Angehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsklasse machen. Wenn auch nicht die Absicht, so habe doch das Bewußt- sein der Beleidigung den Angeklagten innegcwohnt. Mildernd sei erwogen, daß der Angeklagte nachträglich daS seinige getan hat, um den Richtern Genugtuung zu gewähren. Das Urteil gegen ihn lautete auf 300 M. Geldstrafe eventuell 20 Tage Gefängnis.— Der Angeklagte Lewi» wurde freigesprochen und die ihm er- wachsenen nötigen Auslagen der Staatsbehörde zur Last gelegt. Wenn in Moabit die gegen die Bonner Borussen an den Tag gelegte Milde angewendet wäre, hätte dann auf die enormen Frei- heitsstrafen erkannt werden können? Hus aller Alelt. Untergang eines deutfeben Unterfeebootes. Ein schwerer Unfall hat am Dienstagvormittag die deutsche Marine getroffen. In der Heikendorfer Bucht im Kieler Hasen ist eines der acht Unterseeboote, die die deutsche Marine besitzt. daS Boot„17 3", mit der gesamten Besatzung von 30 Mann gesunken. Bis zum Abend gelang eS, 27 Mann zu retten; aller Voraussicht nach werden auch die noch im Turm deS Bootes befindlichen drei Mann gerettet werden können. Ueber die Einzelheiten des Unglücks unterrichten folgende Telegramme: Berlin , 17. Januar. Wie wir an unterrichteter Stelle erfahren, ist der Unfall des Unterseebootes.17 3" wahrscheinlich infolge un- beabsichtigten VollaufenS einer Abteilung des Bootes entstanden. Eine unmittelbare Gefahr für die Besatzung liegt nicht vor, zumal der Sauerstoffvorrat für mehr als 48 Stunden ausreicht. Das Bootskommando ist bereits durch die Telephonboje mit der Außenwelt in telephonische Be» bindung getreten. Kiel , 17. Januar. Der Inspekteur des Torpedowesens Konter- admiral L a n S leitet die Hebungsarbeiten. Außer dem Hebeschiff„Vulkan" ist auch das Unterseeboot„17 5" zur Stelle. Berlin , 17. Januar. Die Bergungsarbeiten am gesunkenen Unterseeboot„17. 3." sind in gutem Fortgang. Die Besatzung i st am Leben. Die Periskope ragen bereits über Wasser. Kiel , 17. Januar, 6 Uhr 15 Minuten abends. DaS gesunkene Unterseeboot„17 3" hängt im Schwimmkran der kaiserlichen Werft, schrägt mit dem Bug nach oben und ist soweit gehoben, daß 27 Mann der Besatzung das Boot durch daS im Bug befindliche Torpedo- bootlanzierrohr haben verlassen können. Im Kommandoturm des Bootes befinden sich noch drei Mann, nämlich der Kommandant, der Wachosfizier und der Rudergänger, die noch nicht geborgen werden konnten, da der Mitschiffs befindliche Kommandoturm sich durch die schräge Lage des Boolcs noch unter Wasser befindet. Das Unterseeboot ist durch den Schwimmkran gehoben Ivorden, weil das Torpedo- Mutterschiff„Vulkan" sich gerade im Trockendock befand und daher später, als der Schwimmkran an der Unfallstelle eingetroffen war. » Die Versuche mit Unterseebooten sind in Deutschland noch neueren Datums. Erst 1906 wurden die Probefahrten des ersten deutschen Unterseeboots„17 1" in weitem Umfange aufgenommen. Seitdem hat sich, wie die„Voss. Ztg." schreibt, da sich die ersten Boote belvährten, die Zahl der Untcrsecbote schnell vermehrt. Die sämtlichen deutschen Unterseeboote sind auf der Germaniawerft in Kiel ent- standen.„17 3", das jetzt gesunkene Schiff, ist 1307 gebaut worden. Die deutschen Untcrsecbote Hobe» den Top eines als Hochseeboot geltenden„Tauchbootes". Maßgebend waren hierfür die schwierigen Küstenverhältnisse der deutschen Meere init den weit vorgelagerten Watten und den besonders an den Mündungen der in die Nordsee sich ergießenden Flüsse für kleine Boote gefährlichen Grundseen. Deshalb konnten nicht die in England und Frankreich üblichen.Unterwasserboote' bei tins gebaut werden, sondern es mußte zu dem in der Konstruktion weit schwierigeren Typ des .Tauchbootes" geschritten werden. Brauchbarere Konstruktionen der- artiger Boote gibt es erst seit ungefähr 7 Jahren, so daß die deutsche Marine aus diesem Grunds nicht eher an energische Versuche mit Unterseebooten herangehen konnte. Die bei unS bis jetzt gebauten Tauchboote haben sich im allgemeinen gut bewährt. Die Marine ist auch bis heute vor einem ernsten Verlust auf diesem Gebiete bewahrt geblieben._ Skandalaffäre In der amerikanischen Marine. Wie der„Petite Republique" aus New Aork gemeldet wird, hat der Vizeadmiral T h o m a den Vizeadmiral Barry seines Postens als Befehlshaber des Geschwaders deS Stillen Ozeans wegen honiofexueller Tätlichkeiten, die an Manm- schaften des Geschwaders begangen wurden, ent- hoben. Präsident Taft hat das betrefiende Dekret bereits unter- zeichnet._ Fromme Fürsorge. Die„Kreuz-Zeitung " lobt die Anregung eines Seekenhirten. denKinematographenin den Dien st der Kirche zu stellen. Es sollen Films mit Bildern aus dem Leben der kirchlichen Arbeit, der Mission und ähnlicher Gebiete vorgeführt werden, cS werde dann eines der Mittel gewonnen werden,„dem Einreißen der Zuchilosigkeit und Pietätlosigkcit der Gesetz- und Gottlosigkeit zu ivehren." Vielleicht nimmt die preußische Regierung diese Anregung in ihr Programm zur Rettung der Jugend vor der Sozialdemokratie auf. Verbunden mit der phonogrophischen Wiedergabe einiger Lamenta- lionen des Kultusministers Trott zu Solz über die ungeheuren Gefahren, die der proletarischen Jugend miS der Aneignung von Wissen drohen, versprechen wir uns von derartigen Veranstaltungen großen Erfolg._ Kleine Notizen. Pom verunglückten Ballon„Hildcbrandt". Gestern nachmittag gelang eS, die Leiche des BalloilführerS, Rechtsanwalt Dr. Kohr«, an Land zu bringen. Die Leiche des Prokuristen Keidel fiel bei den BergungSversuchen aus dem Ballonkorb ins Wasser und versank. Die Gondel deS Ballons ist geborgen. Die Uhr de« Rechtsanwalts Dr. Kohrs war um T1/. Uhr stehen geblieben. Danach haben die Insassen wahrscheinlich schon nach zweistündiger Fahrt einen Landungsversuch unternommen. Eine Doppelhinrichtung. Im Hofe deS Jnsterburger Ge- fängnisses wurden gestern früh die beiden zum Tode verurteilten rulsisch-polnischen Landarbeiter Wladislaus MurawSki und Peter Galat, die ihren Arbeitskollegen Sokolowski im August vorigen Jahres getötet und beraubt hatten, hingerichtet. BergarbeiterloS. Auf derKonkordiagrubc bei Zabrze stürzten beim Pfeilerabbau große Kohlenmassen nieder. Hierbei wurde der Bergmann Pyttel erschlagen, ein anderer Bergmann konnte gerettet werden. Mord an einem Achtzigjährigen. Im Wiener Gemeindebezirk Brigittenau wurde gestern nachmittag der achtzigjährige Agent und sriihere Bauspelulant Jakob D e d e y a n, ein naturalisierter Perser, in seinem Kabinett mit zahlreichen, von Dolch« stichen Herrührenden Wunden bedeckt aufgefunden, denen er im Krankenhause, wohin er sofort gebracht wurde, erlag. Der mutmaßliche Täter, ein au« der Türkei stammender ehemaliger Angestellter Dedeyans namens Eremi an, befindet sich in den Händen der Polizei. DaS Motiv der Mordtat ist noch nicht aufgeklärt. Marokkanische Grausamkeit. Der Scheich von Koubbau hat den Sohn des Scheichs von Bezmaa blenden lassen, indem er ihm flüssiges Blei in die Augen träufeln ließ. Infolge dieses Vor- falls befürchtet man Kämpfe unter den Eingeborenen.
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