1750. in SfSMen und FleSen 900—2200, fn zwei Städten 1200 bis 2500 Ul. war, feit Ostern 1010 für diese drei Gruppen 1200—2300, 1200—2500, 1200— 2800 M.. das Einkon'.men der ritler- schaftlicheil Lehrer, bisher 900— 1800 M.. von jetzt ab 1000—1600 M, Eine Festsetzung des letzteren auf 1200—2000 M. hat der Land- tag soeben abgelehnt. Ebenfalls nicht bewilligt hat er eine Er- höhuug der Lehrergehälter in Mecklenburg- Schwerin , Sie betragen für die domanialen' Lehrer aus dem Lande 1100—1800 M., in den Flecken 1100—2100 M., für die riiterschaftlichen 1000—1600 Mark und sollten nach dem Vorschlag der Regierung künftig 1300 bis 2100, 1300— 2600 und 1300— 200 M. sein. Für die jüngsten Lehrer ist in Mecklenburg -Sirelitz 900 M. festgesetzt, in Meckleirburg- Schwerin 020 M, empfohlen. Wohnung wird daneben in beiden Ländern nicht gewährt. Mecklenburg ist das Land, wo das von viele« so gepriesene patriarchalische Verhältnis zwischen Kirche und Schule bis in die Gegenwart in Reinkultur erhalten geblieben ist. Es wird aber wohl kein Mensch behaupten können, dad Schule und Lehrer dabei be- sonders gut gefahren wären._ Wie ein Rittmeister S oldatenmisthaudlungen in seiner Eskadron„bekämpfte"! Wegen vorsätzlicher Nichtmeldung strafbarer Hand- lungen Untergebener hatte sich in geheimer Verhandlung der ehemalige R i t i m e i st e r und Eskadronchef vom Ulanen« regimcnt Rr. 17 in Oschatz , jetzige Rennstalldefitzer und Herren- reiter Albert Hermann Kurt P a n z e, vor dem Dresdener Kriegsgericht zu verantworten. Schon vor Verlesung der Anklageschrist wurde wegen angeblicher Gefährdung Militär- dienstlicher Interessen die Oeffentlichkeit für die Dauer der Beweisaufnahme ausgeschlossen I Die der Verhandlung zu Grunde liegende Angelegenheit hat folgende Vorgeschichte. Im Herbst 1909 wurde der Ulan Lorenz wegen einer Jnsubordin.üon zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er erklärte damals in der Verhandlung, datz das Vorgehen und Verhalten der Vorgesetzten bei seiner Eskadron kein einwandfreies fei. Vom Kriegsgericht wurde darauf eine eingehende Untersuchung eingeleitet. Sie förderte noch und nach die unglaublichsten Soldaten- schindereien zutage. ES wurde festgestellt, datz die Quälereien lange Zeit ungehindert betrieben worden waren. Gegen die Soldaten- schinder, denen zssnnimen über 200 Mißhandlungen zur Last gelegt wurden, verhandelte das Kriegsgericht im Frühjahr vorigen Jahres. Es wurden damals verurteilt: der Sergeant Kasper zu 9 Monaten Gefängnis und Degradation, der Vizewacht- nieister Schmidtgen zu 6 Wochen gelinden und der Unteroffizier Gerlach zu 5 Wochen mittlerem Arrest. Die Quäler entschu'digten sich in der Verhandlung damit, daß eS die höheren Vorgesetzten während des Dienstes an der nötigen Aufsicht hätten fehlen lasten. Dieses Borbringen war für das Gericht Anlah zu einer neuen Untersuchung. Im Verlaufe derselben quittierte der Herr Rittmeister mit Rücksicht auf sein«„allzu gute" Geschäftsführung den Dienst. Was für Dinge vorgekommen sind, ist nicht zu erfahren. Durch die geheime Verhandlung wurden die unangenehmen Sachen der Oeffentlichkeit vorenthalten; soviel steht aber zweifellos fest: e« muff eine furchtbare Schlamperei geherrscht haben. Die neue Untersuchung ergab denn auch eine ganze Reihe von Tat- fachen, die zur Erhebung der Anklage gegen den Rittmeister führten. Die mehrstündige Verhandlung endete mit der Verurteilung des Angeklagten zu— drei Wochen Stubenarrest!! Aus den öffentlich verkündeten Gründen war folgendes zu entnehmen: Der Rittmeister hatte eines Tages vom Wachtmeister die Mitteilung er» �halten., daß ein Ulan vom Unterofffzier Kerbitz mißhandelt worden -war.~Pacize war sich bewußt, daß er aus Grund dieser Meldung hätte gegen den Unteroffizier einschreiten oder Tatbericht er- statten uiüssen. Er hat keinerlei Schritte getan und die Sache unverfolgt gelassen! Ferner wurde im Laufe der Untersuchung der Rittmeister beauftragt, sämtliche Mann- schaften zu befragen, ob sie mißhandelt worden seien. Eines TageS trat der Angeklagt« nach dem Dienste vor die Front msd stellte die Frage nach Mißhandlungen an die ganze Mannschaft mit dem Hinzufügen, wer geschlagen worden sei. solle die Lanze heben. Ein ganze» Heer von Lanzen erhob sich; ein Zeichen dafür, daß die Mißhandlungen gang und gäbe waren. Aber auch hier ist der Rittmeister nicht eingeschritten, hat auch keinen Tatbericht an die höhere Militärbehörde ein« gereicht, sondern die Sache einfach im Sande der- laufen lassen. In diesen beiden Fällen hat sich der An- geklagte strafbar gemacht und dafür obige„Strafe" erhalten. In vier weiten Fällen, sowie der Anklage der ungenügenden Beaufstch- ttgung Untergebener wurde er freigesprochen, da das Gericht hier «ine Schuld des Angeklagten nicht als erwiesen angesehen hat. Nachwehen der Metzer Unruhen. In der Angelegenheit der.Lorraine Sportive" ist jetzt Anklage gegen den Schlosser Schneider und Genossen wegen Aufruhrs er- hoben worden, 72 Zeugen sind zur Vernehmung geladen. Die bayrische Zentrnmspreffe. Da« bayrische Zentrum verfolgt systematisch den Plan, sich die kleinen Provinzblätter zu sichern. Von dem bayrischen Landtags« abgeordneten Cadau ist letzt im Auftrag« eines Konsortiums, wahrscheinlich der Guienberg-Gesellschaft(bayrischer Zentrumspreßvereins, der Pafinger.Würm talbote" ausgekauft worden. Das Blatt soll zu einem täglich erscheinenden Zentrumsorgan umgestaltet werden. Gegen den Sprachparagraphen. Die polnische Fraktion des preußischen Abgeordnetenhauses hat den Antrag eingebracht, die StaalSregierung möchte Isfort eine Borlage einbringen, durch die der u n be f chränkt« Gebrauch der polnischen Sprache in öffentlichen Versammlungen landeögesetzlich gewährleistet wird. fpaHkreicb. Protest gegen den japanischen Justizmord. Paris , 2t). Januar. Der allgemeine Arbeits- verband hat heute nacht einen Aufruf anschlagen lassen, in dem gegen die Verurteilung der japanischen „Anarchisten" heftig Einspruch erhoben und an die Mit- glieder die Aufforderung gerichtet»trird, vor der japanischen Botschaft eine Protestkundgebung zu veranstalten. Die Winzerunruhen. Paris , 20. Januar. Die Kellereien der Weinhändler von Epcrnay und Umgebung werden militärisch be. wacht. Der Abgeordnete von Epernay , Pöchadre, hat dem Ministerpräsidenten mitgeteilt, daß er ihn in der Kammer zu Beginn der heutigen NachmittagSsitzung über die Vorkommnisse in der(Champagne sowie über die Maßnahmen befragen werde, die er zur Erfüllung der Forderungen der Winzer zu ergreifen ge- denke. Der Bürgermeister von Epernay ersuchte den Unter- präfekten, alle erforderlichen SicherheitSmaßregeln zu treffen, da er sich nicht im Stand sieht, angesichts der erregten Stimmung die Aufrechterhaltung der Ordnung zu verbürgen. Die Kammersitzung. Paris , 20. Januar. In der heutigen Sitzung der Dcpu- tiorteniammer erklärte bei Gelegenheit der Beratung de» Budgets des Ministeriums des Innern der Deputierte B a i l l a n k. es fei dringend notwendig, daß Maßnahmen ergriffen würden, um das Land vor dem Eindringen der Cholera zu schützen. Ter Redner forderte die Regierung auf, eine internationale Gesundheitskonferenz einzuberufen, die vorbeugende Matznahmen ins Leben rufen solle. Ministerpräsident Briand ant- wartete, die Einberufung einer internationalen Hygienckonferenz sei soeben beschlossen worden. Der Deputierte Pöchadre(Marnedepartement) richtete an den Ministerpräsidenten Briand wegen der Unruhen in der Champagne eine Anfrage und setzte auseinander, daß die Winzer fürchteten, daß die Einfuhr von zur Champagnerbereitung bestimmten Weißwein sie am Verkauf ihres eigenen ErzeugnisteS hindere. Briand antwortete, trotz der letzten Borfälle stehe die Regierung den Winzern äußerst wohlwollend gegenüber und habe ihnen Beihilfe und Steuererlaß bewilligt. Die Weinfälschung werde streng unterdrückt Die Abgrenzung des Champagnerbczirkes werde neu geregelt werden, aber die Winzer dürften sich durch Sabotage nicht die Sympathie verscherzen.(Beifall.) Damit ist der Zwischenfall erledigt., Lkma. Die Berfasiuugsbewegung. Brüssel, 20. Januar. Die„Agence de l'ExtrSme Orient* meldet aus Peking : Die Bewegung zur Erlangung der Konstitution im Jahre 1911, also zwei Jahre früher als zugesagt, nahm einen s o starken Umfang an, daß der Regent verbot, ihm weitere Petitionen in dieser Angelegenheit zu überreichen. Den bereits provisorisch gewählten Volksvertretern wurde der Aufenthalt in Peking untersagt und die Rückkehr in die Provinz be- sohlen. Der Vizelönig der Mandschurei , der schon dreimal infolge der dort stark auftretenden Bewegung gezwungen war. Petittonen an den Regenten zu richten, hat um A m t s en t l a ssung gebeten. Die leidenschaftlichsten der Volksvertreter aus Mulden wurden unter polizeilicher Bedeckung an den Bahnhof gebracht. Einer der Volksvertreter sprang vom Zuge, um nach Peking zurückzukehren. Er fiel so unglücklich, daß er sofort starb. Bei strenger Strafe ist eS jetzt verboten, an der Bewegung teilzunehmen. Hvnrnha. Ein Aufruf zur Empörung. Im„Appeal to Reason" erläßt Eugene V. D e b S, der Präsidentschaftskandidat der Sozialisten, einen flammenden Aufruf zum Kampf gegen das korrupte und gewalttätige Herrschaftssystem der B u n d es g e r i ch te, das auf das öffentliche Leben und die soziale EntWickelung in den Ver- einigten Staaten etwa denselben Druck ausübt, wie das System der preußischen„Volksvertretung" auf die EntWicke- lung Deutschlands . Einige Stellen des kraftvollen Aufrufs werden Zeugnis geben von der Summe von Empörung, die sich bei allen ehrlichen Freiheitskämpfern drüben ange- sammelt hat und nun die Fesseln sprengt: „Die Arbeiterklasse kann sich nicht länger dem gesetzlosen Despotismus der Gerichtshöfe in den Vereinigten Staaten unier» werfen. Der einzige Ausweg, der ihr bleibt, ist Empörung. Die sogenannten Gerichtshöfe üben die despotischste Gewalt, um die kapitalistische Mißregierung aufrechtzuerhalten. Von ihrem Spruch gibt eS keine Berufung außer an das Volk. Wir legen diese Berufung ein zugunsten einer in die Sklaverei herab« gedrückten Arbeiterklasse, Ihre Rechte sind verletzt, ihre Organi- sation an Händen und Füßen gefesselt, ihre Vertrauensleute ge- fangen gesetzt, ihre Freiheiten zerstört. Diesen Schimpf in einer Republik zu ertragen, wäre die niedrigste Feigheit und der schlimmste Verrat. Daher dieser Ruf zur Empörung." Den Anlaß bietet die vom Bundesgericht bestätigte Verurteilung Marrens, des Herausgebers des „Appeal ", den die Gerichte ins Gefängnis schicken, wie die Post den Vertrieb zu verhindern sucht: alles aus Haß gegen das verhaßte Blatt, das schon soviel Korruption entlarvt hat: „Er ist verurteilt worden, weil er ein Blatt herausgibt, das sich nicht prostituiert. Darum soll es erdrückt werden. Wir� fordern auf, diesen Angriff abzuschlagen. Wir klagen das kapitalistische System und seine Gerichtshöfe an im Namen der Arbeiterklasse, die sie versklavt und wie eine Herde Sklaven aller Rechte beraubt haben. Unter den gesetzwidrigen Eingriffen und Justizverbrechen. deren sich diese Gericht« in ihrem Gehorsam gegen die Trusts schuldig gemacht haben, bezeichne ich die folgenden als Erund- läge unserer Anklage: Sie haben ohne Gesetz oder gegen das Gesetz Einhaltsbefehle erlassen, die den Arbeitern ver« bieten, die Arbeit zu verlassen, andere in Kämpfen zu �unter- stützen, sich zur Verteidigung zu organisieren, friedliche«treib- Posten auszustellen, gesetzliche Versammlungen abzuhalten, in ihren eigenen Zeitungen ihre Mitglieder zu unterrichten, ihren Feinden ihre Kundschaft zu entziehen, die gesetzwidrig mit schwarzen Listen arbeitenden Gesellschaften«US unehrlich zu kennzeichnen, ihre Gelder zu verwenden oder sonst irgend eiluaS, was nötig war, zu tun— alles, um die Macht der Gesellslhaften zu stärken und ihre Lohnsklaben in wehrloser Zlbhängigkeit zu erhalten. Diese Gerichtshöfe haben weiter jede gesetzliche Maß- nähme, die die Macht der Trusts beschränken und dem Volk etwaS Hilf« bringen sollte, für ungesetzlich erklärt. Ge- setze über Kinderarbeit, Arbeitszeit, zur Verhinderung der Nacht- arbeit von Frauen und Kindern wurden gleicherweise als„Ver- lctzung der Vertragsfreiheit" und darum verfassungswidrig er- klärt. Nicht zufrieden sogar mit solch grcmsamer Verhöhnung des wahren Willens des Gesetzes, ließen sie Bewaffnete in fried- liche Versammlungen einbrechen uno Wehrlose niederknüppeln. Aber sie haben keinen der mächtigen T r u st S an offener Ver- letzung des Sherman-Antitrustgesetzes gehindert, keinen einzigen Trustmagnatcn eingesperrt. Ihr Grimm trifft Gewerkschaften, keine Trusts, ihre Gefängnisse stich für Arbeiterführer, nicht für Triistbarone." Folgt die Aufzählung der ,.Verfolgungs"-Komödten gegen Kohlen-, Zucker-, Tabak- und andere Trusts, schließend mit der Posse der 39>Millionen-Dollar-GeIdstrafe gegen den Oeltrust. Sind doch die Richter rekrutiert aus den Rechts- beiständen der Trusts, nach deren Willen sie auf Lebzeiten, ohne dem Volke verantwortlich zu sein, angestellt werden. Diese Diener des Großkapitals haben ohne Gesetz sich die Herrfchaft über Recht und Gesetz angeeignet.„Im Namen der mißhandelten Ardeiterklasse bestreiten wir die Rechtsgültigkeit der Ansprüche des Höchstgerichts und verweigern die An- erkenn ung seiner Urteile. Wir sind nicht einem Gericht verantwortlich, an dessen Bestellung wir keinen Teil haben. Das erklären wir im Namen von Gesetz und Ver- sassung. die es verletzt." Der 12. Februar, Lincolns Geburtstag, soll der Beginn einer gewaltigen Protest- und Widerstandsbewegung' werden. Schon kommen zu Zehntausendcn die Protesterklärungen. Debs fordert auf, die Freilassung Warrens zu fordern: nicht als Gnade, sondern als Recht.„DaS Bundesgericht schickt Warren ins Gefängnis: das Werkzeug der Tyrannen den Vorkämpfer des Volkes I Das Bundesgericht selbst ist schwerer Verbrechen schuldig. Die bedingungslose Befreiung Warrens muß das unmittelbare Verlangen sein. Im Namen des amerikanischen Volkes laßt uns einmütig sein in der Empörung gegen dte Verbrechen der kapitalistischen Justiz und Regierung! Von Ozean zu Ozean: Freie Rede, freie Presse, ein freies Polti" Justtzderbrechet. Der Bundcsrichter Greeley W. W h i t f o r d hat auf Antrag der Northern Coal and Coke Company in K o l o- ra d o gegen streikende Arbeiter ein Streikverbot(„Einhalts- befehl") erlassen. Wegen Verletzung dieser willkürlichen Verfügung hat er IL Arbeiter zu einem Jahre Ge- f ä n g n i s verurteilt. Berufung ist ausgeschlossen— sofern nicht das Volk selbst diese Schandjustiz endlich zum Teufel jagt!_ parlamentarisches. Zentrum und Arbeiterschutz. AuS der Gewerbeordnungskommissisn de» Reichstages. Den großen Entwurf zur Abänderung der ReichZgewerbeordnung hat die Regierung im Jahre 1909 mit dem Schluß des Reichstages unter den Tisch fallen lassen, weil die Großindustrie wegen einiger Kominissionsbeschlüsse Lärm schlug. Um nun doch den Schein sozialpolitischer Reformen zu wahren, legie die Regierung neben dem Gesetzeiitwuri über die Heimarbeit auch einen über die Abänderung einer Anzahl Paragraphen der G,-O. vor, durch den dem Bundesrat die Befugnis erteilt werden soll,„für bestimmte Gewerbe" Lohnbücher oder Arbeitözettel vorzuschreiben. In die Lohn- bücher oder ArbeiiSzettel sollen der Zeitpunkt der Uebertragung der Arbeit, ihre Art, ihr Umfang, ob Akkord- oder Schichtlohn, die Lohnsätze, die Bedingungen für die Lieferung von Werkzeugen und Stoffen, der Zeitpunkt der Ablieferung, der Lohnbetrog, event, Abzüge und der Tag der Lohnzahlung eingetragen werden. Durch die fakultoiive Form der Vorschrift wtll die Regierung den Zwang umgehen, auch den argen Mißständen der Lohnzahlung in der Großindustrie zu Leibe zu gehen. Dagegen stellten die sozialdemokratischen Komnm'sionsmiiglieder den Antrag, diese Vorschriften(§ lila) für alle Gewerbe und Industrien obligatorisch zu machen. Hue be- gründete diesen Antrag, indem er Beispiele für die Notwendigkeit aus der Hütten-, Walzwerks- und Maschinenindustrie und auch auS dem Bergbau und der chemiichen Industrie anführte. Die meisten Arbeiter in der Großindustrie wüßten bei Annahme der Arbeit nicht, welchen Lohn sie bekommen, und der Akkordsatz wird in den seltensten Fällen vor Uebernahme der' Arbeit vereinbart.— Ein RegierungS» k o m m i s s a r erklärte, die Regierung laste sich auf Anwendung dieser Vorschrift für die Großindustrie, den Bergbau usw. nicht ein. Für die Grogeisenindustrie sei 1908 nach Anhörung von Arbeiter- ausschußvenretern auch eine Bundesratsverordnung erlassen worden. G t e s b e r t S(Z.) war im Prinzip mit dem sozialdemokratischen Antrage einverstanden; er hielt ihn aber für schwer durchführbar. außerdem wolle die Regierung den Antrag nicht. Schwarze(Z.) fragte die Regierung, ob thr die von Hue vorgetragenen Beschwerden der Eisen- und Siahlwerlsarbeiter bekannt seien. Der RegieruugSvertreter mußte das verneinen! Hue stellte fest, daß die ergangene Bundesratsverordnung die Lohufrage nicht regele und durchaus un- zulänglich sei. Die Behauptung des NegieruugsvertreterS, die Ar- beiterauSschüffe seien vorher gehört worden, könne schon deshalb nicht zutreffen, weil eS aus den großen rheintsch-westsälischen Eisen- und Sinhiwerken heute noch leine Arbeiterausschüsse gäbe. Der Re- gierungsvertrcter mußte auch das zugeben. Bei der Abstimmung lehnten sämtliche bürgerlichen KomimssionSmitglieder, darunter auch die„christlichen Arbettervertreter" GieSbertS und Behrens den sozialdemokratischen Antrag ab!— Abgelehnt wurde auch der sozialdemokratische Antrag, im ß 114a Abiotz 4 zu verbieten, daß die Lohnbücher ohne Lohnzettel mit Ein- tragungen oder Merlmalen versehen werden, die„geeignet sind". den Arbeiter in seinem Forikommen zu hindern. Wiederholt begründeten die sozialdemolraiischen KommtssiouSmitglieder unter Hinweis auf die Praxis der Uriasbriefe und schwarzen Listen die Notwendigkeit strenger Maßnahmen gegen die Verfem ring und Kennzeichnung der Arbeiter ES half ober nichts; die bürger- lichen KommisstonSmiiglieder lehnten den Antrag ab und beschlossen einen in der Sache belanglosen Zusatzaittrag GieSb-ert»- Schwarze in das Gesetz atikzunchmen. Der Zentrumsarbeiter- Vertreter GiesbertS rechtfertigte seme Haltung mit der bezeichnenden Ausrede, man dürfe den Unternehmern keine Fußangeln nehmen._ Soziales. Bom Schlachtfeld der Arbeit. 9363 Tote«ud 129 707 Schwerverwundete so kautet daS Bulletin vom Schlachtfelde der Arbeit aus dem Iahte 1909, daS soeben in den amtlichen Nachrichten des Reicht:- versicherungSamtes veröffentlicht ist. 139 070 Arbeiter sind mithin in diesem Jahre in unfallversicherungSPflichtigen Be- trieben durch Unfälle getötet oder so schwer verletzt, daß sie über 13 Wochen an den Folgen des Unfalls litten und des- halb Unfallrente erhielten. Die Gesamtzahl der int Betriebe verunglückten Arbeiter ist noch weit größer. Sie be- trägt 664 247! Bei 139 070 ist eine Rente im Jahre 1909 festgesetzt. In den übrigen Fällen war entweder die Heilung vor Ablauf der 13. Woche vollendet oder die Fälle schweben noch oder endlich ist die Zuerkennung einer Rente abgelehnt. Die Ziffern für die festgestellten Renten sind ein klein wenig günstiger als voni Jahre 1908. Damals betrug die Zahl der festgestellten EntschädigungSsälle 142 965(darunter 6856 Todesfälle). Leider berechtigt dieser Unterschied durchaus nicht den Schluß, daß die Unfälle abgenommen haben. Denn es zählte die Armee aller Unfallverletzten im Jahre 1908 insgesamt 662 321 gegen 664247 im Jahre 1909. Erfahren läßt sich nicht, in wie viel von diesen angemeldeten Fällen eine Verzögerung bei der Rechtsprechung eingetreten ist, und nicht gering mag die Zahl der Fälle sein, in denen Dank der Verschlechterung der Rechtspflege in Unfall- fach'en zuungunsten der Arbeiter erkannt ist. MilchpreiSerhvher als Erpresser. Die Richtigkeit der Darlegung unserer Genossen im Reichs- tag. daß die verkehrte Auslegung deS Erpressungsparagraphen durch das Reichsgericht auch jeden Unternehmer und Händler mit einer Verurteilung wegen Erpressung bedrohe, wurde vom Reichs- gcricht in einer Verhandlung am Donnerstag wiederum bestätigi. Vom Landgericht Hamburg sind am 28. September v. I. 13 Milchhändler, Oftmann und Genossen, fotvie der Redakteur der „Novddcutschcn Milchzeiiung", Ernst Meye, verurteilt worden, die ersten 13 wegen versuchter Erpressung zu je 8 Tagen, der letztere wegen Beihilfe zu 2 Tagen Gefängnis. Der Zentralverein der Milchhändler in Hamburg hat u. a. auch einen Ausschuß zur Rege- lung der Verkaufspreise gewählt, dessen Miigliieder die Angeklagten 1— 13 sind. Diese setzten den Verkaufspreis für 1 Liter Milch auf 22 Pf. fest. In dem Bcreinsblaite wurden die Mitglieder aufgefordert, diesen Preis einzuhalten. Aber auch den NichtMitgliedern wurde der Rat erteilt, die Milch zu diesem Preise zu verkaufen und dem Vereine beizutreten. Dazu wurde dann noch die Drohung gefügt, daß die Namen derer, die sich weigern sollten, im Vereinsblatte veröffentlicht würden. Hierzu hatten die Angeklagten, wie das Urteil ausführt, kein Recht, soweit die Aufforderung sich auch an Nichtmiiglieder richtete. Die Aufforde- rung war den Richtmitgli�dcrn direkt zugestellt worden und sie sollten eine entsprechende Erklärung mit ihrem Nanten unter zeichnet zurücksenden.=- Di« Revision Mrd.e vom Reichsgerich: vevwifos.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten