freisp�eisien ttütFeit, weil S?e glauben, Vatz die Polizei in vielenFällen»Unrecht getan hat, obwohl Sie von der Schuld der Ange-Nagten überzeugt sind, so würden Sir damit einen unheilbarenSchaden anrichten. Sie würden damit dem Mob das Recht geben,über die Straße zu vcrfüc?cn und nach Gutdünken Leben und<3k-sundhcit anderer zu bedrohcv-Rechtsanwalt Heineführt im Anschluß hieran aus: Ich verlange von den Geschworenenkeine Freisprechung gegen das Gesetz. Stur fordere ich, daß sieprüfen, ob das, was vorgekommen ist, under die schweren Gesetz-destimmungen fällt, die die Staatsanwaltschaft auf die Angeklagtenanwendet. Aus diesen Gründen haben wir auch keine glatte Frei-sprechung von Ihnen verlangt, sondern Ihnen nnheimgestellt, nachdem allgemeinen Rechtsgesühl und dem normaien bürgerlichenRechtssinn zu entscheiden, ob es nicht richtig isi� die hier vorliegenden Straftaten als groben Unfug oder als Werfen mitSteinen nach Menschen aufzufassen. Diese Frage ist in der Tataktuell! Aus demselben Gefühl herans, aus dam der Oberstaats-anwalt sag�-: Geben Sie nicht die Straße dem.Mob preis, könnteich sagen, geben Sie nicht die Strafte derartiMn Ausschreitungenpreis, die von Schnbleuten gegen«ehrlose Bürger begangenwerden, bloß deshalb, weil diejenigen, welche die Gewaltakte be-gehen, Uniform tragen und den Säbel führen. Aber ich will garnicht mit solchen Momenten operieren. Hier handelt es sich nurdarum, ob die Angeklagten sich bewußt fein n luftten, daß sich dieBeamten in rechtmäßiger Ausübung ihres Amts befanden. Wenndie Ausschreitungen der Schutzleute damit entschuldigt werdensollen, daß sie über Angriffe, die tagelang vorher auf einzelne ihrerKollegen ausgeführt wurden, erregt waren, dann sind doch die An-geklagte» erst recht zu entschuldigen. Denn die vielen Ausschrei-tungen der Polizei waren ihnen bekannt nnd zum Teil sind sieselbst mißhandelt worden. Es ist doch gewiß ein mildernder Um-stand für die Angeklagten, wenn die Beamten so den Kopf verlorenhaben, wie es uns hier in vielen Fällen bekundet worden ist.Nach der Ansicht des Oberstaatsanwalts i'l der Schutzmannimmer in berechtigter Amtsausübung. Und nun sollen die, denender Schädel gespalten ist. nachweisen, daß keime berechtigte Amts-ausübung vorlag! Das Verhalten der Beamten im Falle Cieslicknennt der Oberstaatsanwalt, ohne mit der Wimper zu zucken, eineberechtigte Ausübung des Amtes! Vier Schustleute hatten mit demManne zu tun. Andere Schutzleute waren in nächster Nähe. DerWiderstand dieses schrecklichen Mannes, der ihm übrigens gar nichtnachgewiesen ist, bestand darin, daß er sich ausstemmte, und umdiesen Widerstand zu brechen, soll der furchtbcrreSübelstich berech-tigt gewesen sein! Da sehen Sie, meine Herrien, wie so ein Be-amtcr gestellt ist. Wenn schon der OberstaatSnnwalt solche An-sichten vertritt, wie werden dann erst die Polizeübeamten selber überihre Befugnisse denken.Die Stellung des Beamten, die ihn unter Umständen zumHerren über Leben und Gesundheit der Bürger macht, hat daseine Korrelat, nämlich die Verpflichtung des Beamten zur ÄußerstenSelbstbeherrschung und Ruhe. Der Staat hat den Beamten dieWaffe gegeben in dem Vertrauen, daß sie nur im äußersten Not-falle gebraucht wird. Nun haben wir aber gesehen, wie sich die Be-amten betragen haben. Wenn ein Beamter einen am Boden Liegen-den schlägt, dann müßte man ihm die Waffe nehmen und sie vorseinen Augen zerbrechen. In ruhigen Zeiten höflich sein, das istkein Kunststück. Aber der Beamte soll gerade in kritischen Situa-tionen zeigen, daß er über die nötige Ruhe und Kaltblütigkeit ver-fügt, die von ihm verlangt werden mutz. In dieser Hinsicht aberhaben die Beamten in großer Zahl völlig versagt. Unser Publikumist im großen und ganzen pvlizeifromm. Wenn nun die Leute sehen,daß durch Borgänge, wie wir sie hier kennen gelernt haben, ihrVertrauen zur Polizei getäuscht wird, dann ist die Erregung desPublikums erklärlich. Das muß man aber auch den Angeklagtenzugute halten; sie können mildernde Umstände in Anspruch nehmen,auch wenn sie nicht selbst durch Mißhandlungen getroffen wordensind, sondern es genügt, daß ihnen diese Dinge zur Kenntnis ge-kommen sind. Gegenüber den Ausführungen der Staatsanwalt-schaft halte ich meine Behauptung aufrecht, daß die MaßnahmenPolizei vollständig sinn- und kopflos waren. Freilich, wennamn sich einbildet, daß man einem Feind gegenübersteht, und dabeinicht einmal die Kriegsregel befolgt, daß Frauen, Kinder undGreise geschont werden müssen, dann kann man sich nicht wundern,wenn solche Dinge vorkommen. Der Oberstaatsanwalt sagte: Injedeni Falle, wo Vorgesetzte den Waffengebrauch befahlen, hättendie Beamten rechtmäßig gehandelt. Das trifft durchaus nicht zu.Die Befugnisse auch der Vorgesetzten über den Waffengebrauch finddurch das Gesetz, vor allem durch das Strafgesetz, begrenzt. Danachdarf man die Waffe nicht anders als im äußersten Notfalle ge-brauchen. Soll man denn wirklich einem Polizeileutnant das Rechteinräumen, sich über das Gesetz hinwegzusetzen? Wenn er denkleines feuilleton.Die gcsttudhcitsschädlichen Stoffe bei der Margarinefairikation.In der letzten Nummer der„Deutschen medizinischen Wochenschrift'veröffentlicht Prof. Dunbar, Direktor des hygienischen Instituts inHamburg, feine Untersuchungen über Margarine, die ans die jüngstenuiassenhaft ausgetretenen VergistungSfälle durch Margarine«involles Licht werfen. Als Ursache der Erkrankungsfälle erwiessich demnach mit unzweifelhafter Sicherheit das Kardamomöl.ein über England aus Indien importiertes Fett. An Hundenin Mengen zu l'/, Gramm versüttert, Tief der Rohstoff noch Ablaufeiner halben Stunde Erbrechen hervor. Vorher schon sahendie Hunde trank aus und zeigten krankhafte Zusammenzichungen derBauchmuskeln. Daneben wurde in den letzten beiden Jahren auchMowrahol zur. Herstellung von Margarine verwendet, das ausBrassiaiamen hergesielll wird. Wurde zerriebener Samen dieserPflanze an Hunde verfüttert, so erbrechen sie letzteren. DasselbeAussehen, Geruch und Farbe sowie chemische Zusammensetzung wiedas Kardamomöl hat das Marattifett, das ebenfalls bei HundenErbrechen hervorrief. Die gesundheitsschädliche Margarine ge-steht zu mehr als 50 Proz. ans Marattifett, das bei einer Mengevon 3 Gramm einverleibt, bei Hunden heftige Magendarmstörungenerzeugte. Aus diesen Befunden erklären sich ungezwungen die vor-gekommenen Massenerlrankungen. Denn eine Person verzehrt proTag durchschnittlich 30 Gramm Margarine, womit die geringste5'itig wirkende Dosis schon überschritten ist.'Prof. Dunbarsucht die Ursache der beklagenswerten Vorkommnisse in derheftigen Konkurrenz, die gerade in der Margarineindustricherrscht. Während eine Margarine erster Qualität im Detailhandelzu etwa 90 Pf. pro Pfund verkauft wird, sehen sich die Fubri-kauten veranlaßt, um der Konkurrenz die Spitze bieten zu können,Produkte herzustellen, die für 57 Pf. im Detailhandel verkaustwerden. Aus solchen Gründen heraus wird nach immer billigerenFetten gesucht und neuerdings wird sogar die Mowrahbutter, diebisher nur in der Seifen- und Kerzenfabrikaiion verwendet wurde,zu einem Nahrungsmittel gestempelt. Auch kann eS den Fabrikantenin den Sinn kommen, einen Zusatz zu verwenden, dem eine nochverhängnisvollere Wirksamkeit innewohnt als dem Marattifett!Musik.�as Schauspiel von ArturSchnitzler:„DieLiebelei"ist von Franz Neumann als Oper komponiert und am Freitagjn der Komischen Oper zum ersten Male aufgeführt worden.Das Spiel von der schlichten Musiterstochter Christine und ihrerraschen Hingebung an den jungen Mann, der halb I'ebt, halb liebeltund infolge einer früheren Liebelei im Duell fällt, darf wohl alsbekannt borausgesetzt werden. Ebenso die Stellung, die es sich inder modernen Theaterliteratur als ein sozusagen klassisches Stückerrungen hat. Es liegt in der großen Linie, die vom„bürgerlichenDrama' des 18. Jahrhunderts über Hebbel und Ludwig zu Ibsenund von da noch ungewiß weiterführt.Die Entwickelung zur schlichten Natürlichkeit erfolgte in derQp.ep vjel später als im Dramg, Äus Mjkijierender FürstenglorieBefehl gibt: Haut zu auf Fliehende, auf Wehrlose, auf Frauen«ndKinder, soll man selbst dann noch annehmen, daß die Beamten,die solchem Befehl folgen, in rechtmäßiger Ausübung ihres Amteshandeln? Wir� haben ja hier einen Fall gehört, wo ein Polizei-ofsizier den Befehl zum rechtswidrigen Waffengebrauch gegeben hat.Ueber die Frage der Lockspitzelei will ich nicht reden. Aber ichmuß ein Wort einlegen für die Zeugen der Perteidiguug. Siesollen nach Ansicht des Oberstaatsanwalts zum Teil einen erregtenEindruck gemacht haben, deshalb nicht glaubwürdig sein. MeineHerren, Sie haben diese Zeugen hier gesehen. Ausgeregt waren nurzwei von ihnen, der Herr Oslath und Frost. Das war begreiflich,denn sie sind empört über die Vorwürfe, die gegen ihre Glaub-Würdigkeit sowohl im Vorprozeß, wie in der Preise erhoben wordensind. Diese beiden Zeugen hatten ja zunächst Sympathie für hiePolizei. Und doch wurden sie sofort als unglaubwürdig hingestellt.als sie die Polizei belasteten. Dieses Versahr«, gegeu unständige,ehrenhafte Männer ist gar nicht scharf genug zu brandmarke». Mandarf sich nicht wundern, daß diese Männer darüber erregt wurden.Aber daraus kommt es an: als sie ihre Beobachtungen machten,waren sie vollkommen ruhig. Es kann also keine Rede davon fein,daß die Erregung die Aussagen dieser Zeugen beeinflußt hat.Wenn nicht so viele Moabiter Bürger ihre Beobachtungen hier an-gegeben hätten, dann würden wir ein ganz falsches Bild bekommenhaben. Wir würden dann nur von Exzessen der Angeklagten ge-hört haben, aber nicht von Exzessen, die auf der anderen Seiteverübt worden sind. Wer Recht sprechen will, muß sein Ange nichtnur auf die Einzelfälle, sondern auf das ganze Getriebe richten.Dazu ist hier Gelegenheit gegeben, dank dem Auftrete» der Zeuge«,die trotz der viele« Eiaschüchterungcn ihre Bekundungen gemachthaben. Wir haben zu den Geschworenen das Bertrauen. daß siealles das«nbefangen würdig«, und in ihrem Wahrspruch zum Aus-druck bringen werden.Justizrat Friedman».tritt einigen Ausführungen des Oberstaatsanwalts entgegen.Rechtsanwalt Dr. Heinemannwendet sich gegen verschiedene Vorwürfe, welche der Oberstaais-anwalt in beziig auf die Ausführungen des Verteidigers erhobenhatte. Er sagt u. a.: Unrichtig ist die Behauptung des Oberstaats-anwalts, ich hätte vor der Strafkammer zugegeben, daß hier Land-friedensbruch vorliegt. Das Gegenteil habe ich gesagt. Wenn derOberstaatsanwalt daraus hinweist, daß gegen Trau schon amL2. September die Beschuldigung des Landsriedcnsbruches erhobenwurde, so wird dadurch die Behauptung nicht widerlegt, daß hierin allen Fällen die schweren Anklagen mit Rücksicht auf die späterenZusammenstöße mit der Polizei erhoben worden sind. All dieseFälle wären schließlich doch als ganz kleine Schöffensachen ange-sehen worden, wenn sich nicht die Dinge nach dem 26. Septemberereignet hätten. Ich erinnere daran, daß auch ein Teilnehmer andem Streik der Handelsgesellschaft der Apotheker, ein gewisserStock, zunächst wegen Landfriedensbrnch angeklagt worden war,dann aber vom Schöffengericht wegen Uebertretung gemäß dem An-trage der Staatsanwaltschaft selbst, verurteilt wurde. Der Ober-staatsanwalt lehnt es ab, den Beweis zu führen, daß die Beamten,welche hier in Frage kommen, in rechtmäßiger Aus-Übung ihres Amtes handelten. Die Staatsanwaltschaft lehnt eSalso ab, zu beweisen, ob ein wesentliches Tatbestandsmerkmal desLandfriedensbruchs nnd Aufruhrs vorliegt. Das aber mutz dieStaatsanwaltschaft beweisen, wenn die Angeklagten bestraft werdensollen. Da sie das nicht tut, so müssen die Angeklagten freigr-sprochen werden. Der Oberstaatsanwalt vertritt den Standpunkt,daß, wenn der Vorgesetzte den Wasfengebrauch anordnet, deruntere Beamte die Waffe immer rechtmäßig gebraucht. Also wennder Borgesetzte etwas Ungesetzliches anordnet, dann muß sichder Bürger das ruhig gefallen lassen! Ich kann mir nicht denken,daß ein Mann aus dem Volke dieser auch vom Reichsgericht neuer-dings vertretenen unrichtigen Ansicht zustimmt. Der Standpunktdes Oberstaatsanwalts schlägt aller bürgerlichen Freiheit so sehrins Gesicht, daß ich glaube: so etwas kann sich der Bürgerstolz nichtgefallen lassen. Ucbrigens haben ja die Beamten in den aller-meisten Fällen, die hier bekundet worden sind, selbst nicht behauptet.daß sie auf B e f e h l die Waffe gebraucht haben. Wenn der Ober-staatsanwalt nun sagt, in all diesen Fällen sei auf Befehl vonOffizieren die Waffe gebraucht worden, so werden sich wohl dieOffiziere gegen diesen Angriff des Oberstaatsanwalts verwahrenmüssen. Denn hier ist die Waffe zu Unrecht gebraucht worden.lDer Oberstaatsanwalt macht die Zwischenbemerkung, er habe vonsolchen Fällen nicht gesprochen.) Der Verteidiger schließt mit derAusführung, daß Sie Tatbestandsmerkmale des Landfriedrnsbruchsund des Aufruhrs hier in keinem Falle vorliegen. Die Geschwo-renen würden einen unheilbaren Schaden anstiften, wenn sie sagen,daß Aufruhr vorliegt, wo die Bevölkerung so gereizt worden istherausgewachsen, kannte die Oper bisher das Schlichtnatürlichehauptsächlich nur als„komische' oder„Konversations'-Oper. IhreErhebung zum musikalischen Drama durch Richard Wagner gingganz ausgesprochen ins Stilisierte, der unmittelbaren Wirklich-keit Ferne. Der Vers herrscht nahezu einzig, nur das„trockene"l„Secco-) Rezitativ war schon seit langem eine Vorbereitung vonNeuem. Bekommen wir nun endlich eine Oper unseres eigenenGegenwartslebens, wielleicht gar eine des ArbeiterlebenS, und vorallem eine„Prosa'-Oper?Man möchte kurzweg sagen:„Unmöglich!" Die Vertonung desgesprochenen Satzes gibt ihm ein solches Gewicht, daß AlltagSredenganz unkomponierbar scheinen. Aber ehe sich die äsihet'schen Be;denken durch Künstlertat beschämen lassen, tun sie mindestens gut,die vorhandenen Anfänge des Neuen vorsichtig zu beobachten. Jetztsehen wir wieder: wird Unbedeutendes mit Gesangs- und Orchester-Wucht ausgestattet, und müssen längere Auseinandersetzungen mitdem verweilenden Zug aller Musik kämpfen, so dürfte dies der Todder neuen Richtung sein.Franz Neumann kommt um derartige Nachwirkungen desAelteren in das Jüngere keineswegs ganz herum, und der nochimmer herrschende Mangel einer Dämpfung des Orchesters tut dasSeinige hinzu. Aber der Komponist hat vor allem den glücklichenGriff getan, manchmal das Orchester zum Sange schweigen zulassen, und verfügt über eine abgestufte Reihe vom hochgehendenOperngcsang bis zum Sprechton. Den Sington aber ganz zuverlassen, wie eS diesmal vielleicht nicht vom Komponisten, sondernvon der Regie angeordnet war, scheint uns doch völlig verfehlt zusein, da dadurch der gestellten Aufgabe ganz einfach nur aus-gewichen ist.Daß unser Komponist reichlich die leichtfüßige Heiterkeit derLiebelei mit der schweren Wucht der tragischen Liebe verflicht, daßer seine Baßinstrumente tief in den Schicksalsabgrund hinunter-wühlen läßt, daß er in solchen musikalischen Illustrationen geschickterist als in der musikalischen Plastik selbst: all das ist nicht schwierigfestzustellen.Die Partie der Christme legt er von vornherein tragisch, wohlz u tragisch an, zutreffend am meisten in der über sie gebreitetenScheu. Maria Labia ist eine viel zu große Tragödin, als daß sieda in einer anderen Richtung ginge. Die Leidenschaftlichkeit ihresAbschlusses erhebt sich zu einer geradezu denkwürdigen Größe.Es war die letzte Premiere des von uns scheidenden DirektorsGregor. Sie gab so wenig Gelegenheit zum Künsteln, daß unserRückblick auf sein mehrjähriges fruchtbares Schaffen in Berlin sichzu einer freud'gen Anerkennung abrunden kann. Er hat im ganzennach einer Vernunft des musikalischen Dramas gestrebt. Jjy Hauseder Komischen Oper wird sein Werk vor der Operette weichen.Sein Regisseur M. M o r i s will es in einem zukünftigen Theaterauf westlichem Stadtboden fortsetzen. Glück auf! sz.Humor und Satire.Brief eine» Landrats an den alten Kanal»rebellen v. Dallwitz.MmschenSkind! Wie host Du Dir verändert, seitdem sie Dirden Ministerhut aufgesetzt haben! Was hältst de für Reden imSie hier. Soll sich dann jeder einzelne gefallen lassen, daß er vonder Polizei so geprügalt werden darf, wie es in Moabit geschehenist? Das Volk wird sich das Recht, sich zu wehren, wenn es gegenGesetz und Recht verprügelt wird, nicht nehmen lassen. Wenneinige sich gegen wirkliche Ausschreitungen der Beamten wehrten,so liegt nichts weiter wie Notwehr vor.Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeldgeht auf die Frage der Lockstzitzelei ein. Er führt u. a. aus: Zumeiner größten Verwunderung vertritt die Staatsanwaltschaftimmer noch den Standpunkt, daß die hier bekundeten Fälle vonLockspitzelei Illusionen sind. Die Behauptung des Oberstaats-anwalts gründet sich einzig und allein aus die Angabe des Kri-minalkommissars Kuhn, nach der die beschuldigten Beamten unterBerufung auf ihren Diensteid die hier angegebenen Fälle von Lock-spitzelet in Abrede gestellt haben. Die Verletzung des Diensteidesin solchem Fall ist nicht strafbar. Wollte die Staatsanwaltschaftwirklich Licht in diese Seite der Angelegenheit bringen, dann hättesie die Möglichkeit gehabt, die betreffenden Beamten eidlich ver-nehmen zu lassen. Aber auch dann würde es sich ja immer nur umdie Aussagen der Beschuldigten handeln, die keinen Anspruch aufGlaubwürdigkeit erheben können. Der Oberstaatsanwalt sagt, frei-willige Lockspitzelei könne man der Polizei nicht an die Rockschößehängen. Wir haben ja doch hier gehört, daß es Vigilanten gibt, diemit der Pelizei i» Verbindung stehen. Von diesen Leuten ist keinergehört worden. Ist denn das Auftreten von Lockspitzeln etwasNeues? Kennt nicht die Geschichte die Fälle Jhring-Mahlow unddie Lockspitzel« bei den Wahlrechtsdemonstrationen sowie bei demArbeitslosenkrawall im Jahre 1894. Die Lockspitzel können nichtvon de« Rockschöße» der Polizei abgeschüttelt werden, sie bleibendaran hängen, auch wenn es der Polizei noch so unbequem ist.Wenn Sie, meine Herren Geschworenen, auch nur einen der Ange-klagten wegen Aufruhr oder Landfriedensbruch verurteilen sollten.dann würden Sie jedem einzelnen Polizeibeamten das Recht geben.nach seinem Gutdünken über die Straße, über Freiheit und Lebender Bürger zu verfügen.Nach einigen Ausführungen der Staatsanwälte P o r z e l tund Dr. S t e l z n e r zu den Einzelfällen der Anklage wurde diePerhandlung auf Montag 10 Uhr vertagt.Sie Aellchng-freignilie vor Gericht.Sechster Tag.Gestern wurde die Beweiserhebung fortgesetzt, sie kam abernicht hinaus über die Sache desAngeklagten Hausdiener Hellwig,der der Polizeibeleidigung und der Aufforderung zur Begehungstrafbarer Handlungen beschuldigt wird.Hellwig soll am 30. Oktober abends etwa um 9 in der Wiesen-straße, als ein Sistierter vorbeigeführt wurde, gerufen haben:„Pfui! Haut ihn!" Er wurde ergriffen in einem Hause, in daser hineingelaufen war. Der Angeklagte sagt, er sei da vorbei-gekommen und habe, weil die Leute plötzlich in das HauS hineinliefen, sich mit hineingeflüchtet. Gerufen habe er nichts.—Bors.:Weshalb liefen Sie denn so?— Angekl.: Aus Furcht, daß ich ge-schlagen würde.Verfolgt wurde Hellwig von drei Kriminalschutzleuten, diehinter dem Sistiertentransport hergegangen waren und ihn gedeckthatten, aber einander nicht kannten. Alle drei bekunden, bemerktzu haben, daß Hellwig jenen Ruf ausgestoßen habe. Eingehendwerden sie vernommen, besonders über die Vorgänge bei seinerVerfolgung, bei der Hellwig blutig geschlagen worden ist.Kriminalschutzmann Behrend wollte als erster ihn festhalten,kam aber dabei zu Fall, so daß Hellwig in das Haus flüchten konnte.Während Behrend draußen sich aufraffte, wurde drinnen Hellwigvon einem anderen Beamten festgenommen. Als er abgeführtwurde, ging Behrend in einer Entfernung von 60—80 Schritthinterher.— Bors.: Sahen Sie, daß die Beamten, die ihn führten,ihn schlugen?— Zeuge: Nein.Die Festnahme gelang dem Kriminalschutzmann Mühlenbcck,der dem Flüchtling bis in das zweite Stockwerk deS Seitenflügelsnachgelaufen war. Weder hatte Behrend den an ihm vorbei-stürmenden Mühlenbeck, noch Mühlenbeck den vor der Haustür hin»stürzenden Behrend bemerkt, obwohl der ihm geradezu den Wegversperrt haben muß.— Bors.: Noch eine Frage, die ja schonhäufig an Sie gerichtet worden ist. Hellwig behauptet, er sei ge-schlagen worden.— Zeuge(zu Hellwig): Sie werden wohl nochwissen, daß, als ich zufaßte, von unten ein Stockschlag kam. Ertraf Sie an die Stirn, so daß Sie bluteten— Bors.: Also das istrichtig!?— Zeuge: Ja, das ist richtig. ES folgten unS mehrereLandtag! Die Landräte sollen sich jede? politischen Drucke! ent-halten? Hast de Dir schon'n roten Schlips gekauft? In dernächsten Landtagssitzung hörn wir Dich die Arbeitermarseillaise ab lDu mißbilligst das agitatorische Auftreten der Beamten bei denWahlen? Junge, bist Du'S noch, oder haben sie Dich unter»geschoben? Geh' nach Asien und laß Dich vom Kronprinzen erlegen!Gegen die Konservativen in Preußen willst Du mucksen? Kind,Du. verdirbst Dir ja in Deinen bisherigen Bekanntenkreisen alleChancen als baldiger Versicherungsagent I Dallwitzchen, mach' keineKinkerlitzchen, sei brav, ordentlich und fleißig und merke Dir: zureden hast Du vielleicht manches, aber zu sagen hast Du nicht» lDeinem EntschuldigungSbeiuch baldigst entgegensehend bin ich, biSjetzt noch Dein Freund, Landrat von Ohne'vaß lGottgewollte Kasten. Die Fran— Verzeihung, ichwollte sagen: Gemahlin eines vornehmen Rheinländers protestiertebei dem Zähler dagegen, daß sie mit ihrem Dienstboten in dieselbeZählkarte L(HansbaltungsverzeichniS) komme.Leider obne Erfolg, da für jeden Haushalt unbgreiflicherweisenur eine Zählkarte B geliefert wurde. Die Eintragung deö HauS-haltS, der aus dem Herrn Papa, der gnädigen Frau, zwei HerrenSöhnen, einem gnädigen Fräulein, einem Chauffeur, einem Dienerund drei Dienstmädchen bestand, geschah nun folgendermaßen:3 Herren, 2 Damen. 2 männliche Personen, 3 weibliche Personen.Die Zusammenstellung der Gesamtbevölkenmg erfolgt nachfolgrnden Rubliken: 1. Bonner Borussen. 2. Rcgieningsreserendare.3. Munster und Offiziere bis zum Leutnant abwärts. 4 Boll._ i-Jugend'.)Notizen.— Kunstchronik. Die Berliner Akademie der Künsteeröffnete am Sonnabend eine Ausstellung von Arbeiten ihrer Mit-glieder und geladener Gäste. Mit Sonderausstellungen sind derenglische Radierer Brangwhn und unser Berlmer ArchitektLudwig Hossmann vertrete»— Vorträge. Im Institut für Meereskunde sprichtDienstag Dr. Ebelin g über Ferngelvräche über See; MisiwochProf. W. LaaS über die Werften und ihre EiurichUmgcn.—- Hubert v. Heyden, ein bekannter Tiermaler, der sichvon aliweiberlicher Art mehr zum modernen Impressionismus durchgearbeitet hatte, ist in München gestorben. H. war 1860 in Berlingeboren nnd ein Schüler der Berliner Akademie, lebte aber seitJahren in München als Mitglied der Sezeision.— Ein teurer Böcklin. Tie Berliner Nationalgaleriemöchte, wie die„Magdeb. Ztg.' erfährt. BöcklinS Gemälde„Tritonen-ämilie' für 225 000 M. erwerbe». Böcklin hatte das köstliche Bildursprünglich für die Galerie geschaffen. ES waren 15 000 M.Honorarausgemacht. Aber der Ankauf wurde schließlich abgelehnt. Borzehn Jahren konnte die Galerie do§ Bild wieder erwerben für75 000 Mark, was ihr zu hoch schien. Und jetzt muß sie 225 000 Markiahten. Mit solcher Weisheit werden unsere staatlichen Kunst«lamnilunaen verwaltet! Freilich ist ja der Böcklin immer nochgeschenkt im Verhältnis zu Bodes Flora, die unS außer der inter-nationalen Blamage und inländischen Korruption auch an200000M.kostet.