Paris , 27. Juli. Der englische Botschafter Lord Dufferin | lichsten Interessen der Marine zuwider, Markham_zu tadeln, hatte heute Vormittag eine Unterredung mit dem Minister des weil er den Befehl seines persönlich gegenwärtigen Oberbefehls Auswärtigen Develle. Wie verlautet, beabsichtigt Frankreich vor habers ausgeführt habe. Allem, die Frage betreffs der Verlegung der Verträge und der nationalen Würde, welche durch das Verhalten Siams gegenüber Frankreich hervorgerufen sei, zu regeln. Die französische Regierung halte baran fest, feine fremde Einmischung in diese Angelegenheit zu dulden.
Madrid , 26. Juli. Die Kammer nahm mit 129 gegen 61 Stimmen den Gesezentwurf über die Weinsteuer an.
Madrid , 27. Juli. Nach hier eingegangenen Meldungen sind in der Ortschaft Pindo, Provinz La Corunna, einige choleraartige Erkrankungen mit tödlichem Ausgange vorgekommen. Cetinje , 27. Juli. Die Feier des vierhundertjährigen Bestehens der Buchdruckerei des Obod- Klosters nahm einen glänzenden Berlauf. Die bei der Feier gehaltenen Reden trugen einen rein wissenschaftlichen Charakter.
Konstantinopel , 27. Juli. Wie verlautet, sind in Smyrna einige verdächtige Krankheitsfälle vorgekommen. Die Krankheit soll durch ein französisches Schiff eingeschleppt worden sein. Dem Gesundheitsrath war gestern noch keine Mittheilung hierüber zugegangen. Die Schiffsgesellschaften nehmen keine Passagiere nach Smyrna auf.
New- York , 27. Juli. Dem Herald" wird aus Panama gemeldet, daß, einem daselbst eingetroffenen Privattelgramm aus Nicaragua zufolge, die Insurgenten Managua genommen hätten.
Briefkaffen der Redaktion.
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G. E., Thiergartenstraße. Der Vorwärts" hat sich vor einiger Zeit mit dieser Frage befaßt. Sehen Sie die betreffenden Nummern in unserer Expedition ein.
Friedr. Beil. Wollen Sie so freundlich sein und zwischen 12-1 Uhr auf die Redaktion kommen.
Herrn H. K. Berlin W. Wir sind weder gegen noch für D. Die ganze Sache geht uns nichts an. So weit der Mann verfolgt wurde, standen wir ihm zur Seite; und sollte er von neuem verfolgt werden, so sind wir selbstverständlick wieder bereit, für den Unterdrückten einzutreten.
M. B., Juvalidenstraße. Senden Sie uns eine en A. W. 46. Gegen Perfonen, die bei Verübung einer mit sprechende Berichtigung. Buchthaus bedrohten That noch nicht das 18. Lebensjahr voll- Morgenroth. Deffentliches Tanzvergnügen ist das von endet haben, kann nie auf Zuchthausstrafe erkannt werden. Ihnen beschriebene und von polizeilicher Genehmigung abhängig. Frl. J. 3. Bitte sich persönlich in den Nachmittagsstunden Wenn die Betreffenden den Raum Ihres Lokals miethen und ihre in der Redaktion einzufinden. Tanzvergnügungen auf den Kreis ihrer Mitglieder be= A. K. Die Krankenkassen sind an die gefeßlichen Bestim- schränken, so steht der Tanzluft nichts Polizeiliches entgegen. mungen gebunden, und kann der Vorstand für Abweichung von W. F. 1. Lohnbeschlagnahme ist unzulässig. Nach richtiger denselben, auch wenn es aus noch so großer Humanität geschieht, Ansicht ist auch dann der Lohn nicht pfändbar u. s. w., wenn er persönlich verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich ausgezahlt ist. Der Lohn soll eben zur Bestreitung der nothzunächst darum: aus welchem Grunde sind die betreffenden wendigsten Lebensbedürfnisse dem Arbeiter verbleiben. Dem Leute aus der Kasse gestoßen. gemäß hat das hiesige Amts- und Landgericht die Fortnahme des eben ausgezahlten Lohnes durch den Gerichtsvollzieher für unzulässig erklärt. 2. Selbst zu pfänden ohne Hilfe eines Gerichtsvollziehersist kein Gläubiger berechtigt, mit Ausnahme des Fistus.
Zwei Wettende in der Admiralstraße. Das liegt ganz in dem Ermessen der Militärbehörde.
K. 1. Die Berliner Feuerwehr steht nicht unter magistratlicher, sondern unter polizeilicher Verwaltung, die in Berlin eine staatliche, oder wie Sie sich ausdrücken, eine königliche, ist. In Titelfragen wenden Sie sich nicht an uns.
Malta , 27. Juli. Das Kriegsgericht über den Kapitän Bourke und die anderen überlebenden Offiziere des untergegangenen Kriegsschiffes Victoria " erkannte dahin, daß der Untergang der„ Victoria " lediglich durch die Schuld des Admirals Tryon herbeigeführt worden sei und daß der Kapitän Bourke und die übrigen Offiziere der Victoria " von jedem Tadel freiE. M. 10. Berlin . Nicht verwendbar. zusprechen seien. In dem Urtheil wird dem Bedauern darüber X. y. 2. 1 und 2. Unter ,, Bayer und andere HeirathsAusdruck gegeben, daß der Kontre- Admiral Markham nicht die lustige" erledigt. 3. Das Aufgebot soll 14 Tage lang aushängen Absicht ausgeführt habe, um eine Erklärung des von Tryon ge- und verliert seine Kraft, wenn seit dessen Vollziehung sechs Mogebenen Signals zu ersuchen. Es laufe indessen den wesent- nate verstrichen sind, ohne daß die Ehe geschlossen worden ist.
Berlag des Vorwärts" Berliner Volksblatt
Berlin SW., Beuth Straße 2.
Für Vereine, Lesezirkel, Privatbibliotheken, Arbeiterbildungsschulen und zu Agitationszwecken empfehlen wir den Parteigenossen die
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Augull Bebel:
Neueste Auflage. Brosch.
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Das Bebel'sche Buch ist, wenn man von den Schriften eines Karl Mary und und Friedrich Engels absieht, das bedeutendste litterarische Erzeugniß, welches der deutsche Sozialismus hervorgebracht hat. Wer den Inhalt des Sozialismus und seine Btele genau fennen lernen will, wird nicht umhin können, sich der Lektüre desselben zu unterziehen, dessen großer Fleiß und strenger, fittlicher Ernst selbst bei den delikatesten Fragen auch seitens des Gegners offen anertannt werden müssen.
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Unsere Biele. Sine Streitschrift gegen die demokratische Ror
respondenz. Neue Aufl. unt. der Presse. Mt. 0,30 Die Schrift ist ein historisches Dokument der deutschen Sozialdemokratie, troßdem der damalige Standpuntt des Verfassers nach verschiedenen Richtungen hin überholt ist.
Agitationsschrift
Zu den Landtagswahlen in Sachsen . gelegentlich der
Ergänzungswahlen zum fächs. Landtage im Jahre 1891. Mt. 0,15
Bur Lage der Arbeiter in den Bäckereien. mr. 1,-
Nach einer vom Verfasser vorgenommenen Enquete, welche die schauderhaften Bustände über Arbeits-, Lohn- und Wohnungsverhältniffe im Bäckergewerbe zum ersten Mal statistisch bloslegt und nicht blos unbestritten blieb, sondern burch die seitherigen Untersuchungen nur bestätigt wurde, ohne die geforderte gefeßliche Regelung zu finden.
vom 16. bis gegen Ende des 18. Jahrhund. Mt. 0,15
Gine tulturhistorische Stizze über Frankreichs Reformationstämpfe, die Zeiten des Fürstenwahnsinns und der tollsten Verschwendungssucht, die darauf fol= gende Revolution der Geister, welche in der politischen Revolution von 1789 in die äußere Erscheinung trat.
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Ein nach dem Fall des Sozialistengefeßes doppelt intereffant gewordene Broschüre: wie die Sozialdemokratie 1878 zu Regierungsvorlagen stand, wenn fie in dem Boden moderner Entwicklung wurzelten, und wie die bürgerlichen Parteten unterschiedslos frondirten, wenn dem privatkapitalistischen Ausbeutungsschwindel Gefahr drohte. des Deutschen Reichs
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sociales du christianisme). Nebst einem Anhang: Ueber die gegenwärtige und künftige Stellung der Frau. 3. durchgesehene Auflage. Mt. 0,30 In tnappen, scharfen Umrissen, eine Darlegung, daß alle religiöfen Bewegungen im Grunde fozialer Natur find, insbesondere mit Bezug auf Luther's reafttonäre Reformationsbewegung. Der Anhang ist die Quintessenz der betreffenden größeren Schrift aus des Verfassers Feder. Eine religiöse Polemik
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richt über die Sigung vom Freitag den 18. März 1891. Enthält Reden Bebel's und Anderer. Mt. 0,15 Verhandlungen des ReichsMt. 0,25
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Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß die Bestimmungen des neuen Statuts vom 1. August d. J. in Kraft treten und wird dasselbe den Mitgliedern verabfolgt werden.
Die wöchentlichen Rassenbeiträge betragen von da resp. vom 31.Juli cr. ab: 1. für erwachsene männliche Kaffenmitglieder, ausschließlich der Lehrlinge 45 Pf.
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Ferner bringen wir nachfolgende auf Grund der§§ 26a und 55 des KrankenVersicherungsgesetzes und des§ 54 des Statuts von der Generalversammlung angenommene Bestimmungen zur Kenntniß, welche von der Aufsichtsbehörde genehmigt und dem neuen Statut am Ende beigefügt sind. A. Verhaltungsmaßregeln für
erkrankte Mitglieder:
1. Kassenmitglieder, welche sich frank melden wollen, haben auf der Kasse oder bei ihrem Arbeitgeber einen mit dem Namen des Rassenarztes versehenen Schein in Empfang zu nehmen. Wird vom Arzte die Arbeitsunfähigkeit konstatirt, so muß innerhalb 48 Stunden dieser Schein und das Quittungsbuch im RassenIotal gegen einen Hauskrankenschein eingetauscht werden. Wird Jemand vom Kaffenarzte einem Krankenhause überwiesen, so muß dieserhalb ein Aufnahmeschein von der Kasse geholt werden.
Die übrigen Bestimmungen be treffend Zahlung des Krankengeldes und Ausfüllung der Krankenscheine find in§ 25 des Statuts und auf den Scheinen selbst angegeben. 2. Dem Krankenkontrolleur muß zu jeder Tageszeit der Zutritt zur Wohnung des Kranken gestattet werden, und hat der Kranke jede Auskunft zu ertheilen, welche sich auf die Krankheit bezieht. Der Krankenschein ist dem Kontrolleur stets vorzulegen und muß beim Verlassen der Wohnung zurückbleiben, falls der Kranke sich nicht zum Arzt oder zur Kasse be= giebt.
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