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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 175.

Freitag, den 28. Juli 1893.

10. Jahrg.

Alte und nene Arten und Abarten wird der eine Baden, die Boltsinitiative, gegen den anderen wir fanden nämlich nach reiflicher Erwägung, es fei der direkten Gesetzgebung.")

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oder Nein.

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ift nur absolut, wenn er unseren Willen thut" verfahren, dann gängige, gesetzlich geforderte Diskussion. Backen, das Referendum, zugeschraubt und das Gesetz auch ohne beffer für Bauern und Arbeiter die Belehrung über die Gesetzes den Rath gemacht. Da dieser aber in ziemlichem" Refpeft ge- vorlagen, statt offiziellen Gemeindeversammlungen anheim zu ( Von einem Schweizer  , Karl Bürkli   in Zürich  .) halten wird durch diese Schraub- Konkurrenz, so befleißigt er sich geben, wo nach gewalteter Diskussion sofort über das Gesetz Die Initiativ- und Referendum: Maschinerie mußte aber in der Regel fehr, seine Gesetzesvorschläge mit den Ideen und abgestimmt würde, es ganz einfach dem täglichen Verkehrsleben zu Referendum- Maschinerie gerade aus den von diesen Staats- Gelahrten so arg verlästerten, Intereffen des Volkes in Einklang zu bringen und allfällige Lücken überlassen; der Belehrung von Mann zu Mann, auf der Straße, als banaufisch verschrienen Demokraten- und Sozialdemokraten- und Mängel fofort zu forrigiren, ungefähr so willfährig zeigt dem Markte, bei der Arbeit oder auch im Wirths oder Köpfen heraus konftruirt werden und wenn damals( 1868) nicht sich der Rath dem Bolle gegenüber, wie die preußischen Herren Gesellschaftshaus, in Vereinen, freien Versammlungen, durch Zei­Köpfen heraus konftruirt werden und wenn damals( 1868) nicht alles so gelungen und perfekt geworden ist, wie wir es gewollt Minister der allerhöchsten Stelle, dem sog. ersten Staatsdiener", tungen und Flugschriften, belehrende öffentliche Vorträge, vor allem aber durch die beleuchtenden, nach dem Gesetz objektiv, sachlich zu Frren ist ja menschlich so war es doch wenigstens brauchbar, sich unterthänig zeigen. Das Volk aber, das nun weiß, daß es das letzte Wort, Ja haltenden d. h. beide Seiten, Vortheile und Nachtheile, offen dar­jedenfalls viel, viel besser als was jene hochgelahrten" Nörgler" oder Nein, hat, wird die Gesetzesvorschläge ruhig an fich heran- legenden amtlichen Berichte des Rathes oder der Regierung, sowie je zu wege gebracht hätten, denn deren Grundanschauuug ist, daß kommen lassen, sie dann besehen, studiren und diskutiren. Mit dem auch welche der Kopf, die Intelligenz allein nur gute Gesetze machen der Initianten jedem Stimmberechtigten vor der Volts Ab­fann, während im Gegensatz bazu die unferige war und noch ist, obligatorischen Referendum wird somit die Volksabstimmung zu einem auf Staatskosten dreißig Tage kann, während im Gegenfaz bazu die unferige war und noch ist, organischen Aft, einer Lebenskräftigen That dadurch, daß der Volksstimmung in's Haus gebracht werden müssen, so daß er am daß der Bauch, das Interesse die Geseze macht, und wenn daher die arbeitenden Massen die Gesetze endgiltig zu beschließen wille den Gesetzesvorschlag genehmigt und bekräftigt. Das obli- Abstimmungs- Sonntage, statt einer ermüdenden Versammlung, haben, so werden folgerichtig im langen Lauf der Zeiten und gatorische Referendum ist der friedliche und fortwährende Ge- wo langweilige Matadoren sich nur zu oft hören lassen und brauch des Grundrechtes, den das politisch mannbare Bolt ausübt, leeres Stroh dreschen, nur einen fleinen Gang zur Urne zu Dinge die Geseze auch zum Frommen der Arbeit, und nicht im Inter  - es ist, wie der Belgier Deploige sagt, la reconnaissance solennelle machen hat, um da seinen Willen kund zu geben durch Ein­effe des Kapitals gemacht werden. Freilich kann jedes neue Gebiet erst nach längerer Erfahrung et l'affirmation pratique de la souveraineté du peuple, b. b. werfen feines mit Ja! oder Nein!! beschriebenen Stimmzettels. Vor 25 Jahren war es noch nicht so leicht, das Volks richtig organisirt werden. Ich getröfte mich", sagte damals einer die feierliche Anerkennung und ausübende Bekräftigung des initiativrecht in seinem innersten Wesen zu erfassen. So viel war von uns, den Zukunftsstaat" nicht fir und fertig in der Tasche Selbstbestimmungsrechts des Volkes. Im Kanton Zürich   wird jedem Stimmberechtigten die uns aber klar, daß sich die Initiative wesentlich unterscheiden habenden Sozialdemokraten, mit dem Gedanken, daß wir über- Referendumsvorlage mit einem beleuchtenden Bericht einen ganzen müsse von einem Anzug" an die Landesgemeinde, einem Antrag haupt eine ganz neue Bahn betreten und wie in allen Dingen, Monat vor der Volksabstimmung ins Haus gebracht, damit nicht oder einer Motion im Rath oder Parlament, vollends aber von so auch hier wohl nicht beim ersten Anlauf das für alle Zeiten eine Behörde, weil die an einem Maßgebende treffen werden. Wir werden auf der Bahn der nur der Mann, sondern auch die Frau und Töchter, sowie die einer Petition an auf einem Plage versammelte Landsgemeinde, direkten Demokratie erst gehen zu lernen haben, und es wäre ver- noch nicht stimmfähigen Söhne unter 20 Jahren es lesen und Orte, darüber reden können und so thatsächlich eine Art Haushaltungs- das im Rathssaal besammelte Parlament, Anzüge", An­messen anzunehmen, daß der erste Wurf, den wir thun, auch un- oder Frauenstimmrecht daraus wird und drei Tage vor der Abträge, Motionen, Amendements, Petitionen entgegennehmen, bedingt gelingen werde." Immerhin war der Wurf doch so ge= lungen, daß stracks Bern  , Thurgau  , Aargau  , Solothurn das ſtimmung, die immer an einem Sonntage stattfinden muß, erhält der diskutiren, debattiren, durch eine Reihe von Eventualabstim Ding" nachahmten und zuletzt die welschen Kantone nach- Aktivbürger ebenfalls auf seinen Familientisch den Stimmzettel mungen bereinigen und schließlich durch eine Hauptabstimmung folgten, aber ohne an den Institutionen der têtes carrées", oder Stimmfarte, wo er sein Ja oder Nein hinschreibt, sammt das Gesetz oder den Beschluß feststellen kann, während das der vierschrötigen deutschschweizerischen Steckföpfe etwas zu ver dem Stimmfähigkeitsschein oder der Ausweisk arte, die auf seinen eben die örtlich getrennte, in hunderten und tausenden bessern, im Gegentheil sie verböserten" dieselben, indem sie ent- Namen ausgestellt ist. Im Falle der Stimmberechtigte frant, von Gemeinden, weit auseinander wohnende stimmberechtigte momentan abwesend, durch pressante Arbeit oder sonst wie ver- Aktivbürgerschaft nicht kann. weder eine erschwerte oder gar keine Initiative und ein fakul hindert wäre selbst an die Urne zu gehen, fann er durch einen Hauptunterschied zwischen Initiative und obigen Institutionen, Daraus folgt naturgemäß der tatives Referendum einführten. Man spricht dermalen viel von andern Stimmberechtigten seinen beschriebenen Stimmzettel der darin besteht, daß an der Initiative nichts, gar nichts diefen Schweizer   Institutionen in Frankreich  , sogar in Spanien  und Italien  , vor allem aber in Belgien  , wo die Ortsbehörden sammt Ausweistarte besorgen lassen, denn jeder Attivbürger geändert werden darf, während dies bei Anzügen" und Motionen seit Jahren schon von dem Gemeinde- Referendum ergiebig Ge- darf in zürcherisch fantonalen Abstimmungen und Wahlen außer gar wohl geschehen fann und darf und in der Regel auch ge­brauch machen, sogar großartige freiwillige Boltsabstimmungen seinen eigenen Stimmzettel noch zwei Stimmzettel und Aus- fchieht, ja dem Parlamentarier so selbstverständlich vorkommt, zum Zwecke der Propaganda veranstalten, und eine Broschüre weistarten Anderer abgeben. Die Stimmabgabe ist obligatorisch daß er von vornherein das Gleiche auch von der Initiative vor nach der andern erscheint, sowie auch gelehrte Abhandlungen und bei Buße; nicht abgegebene Ausweiskarten werden vom Weibel aussetzt, folglich deswegen von der direkten Gesetzgebung nichts verstehen kann, wie es einst einem Louis Blanc  , Proudhon  , darüber in Zeitschriften. Auch in England wird von den ein paar Tage nach der Abstimmung unter Buße einbezogen. fortgeschritteneren Arbeitern das Referendum bereits auf das flaren Formulirung der Volksinitiative, denn diese war das Polititer ergeht. Weit mehr Kopfzerbrechens brauchte es zur Gestaltung und Girardin ergangen, und heutzutage noch einer Menge gewiegter politische Programm genommen und in Nordamerika   wird für die mals( 1868) eine ganz neu zu schaffende, vorher noch nirgends direct legislation eifrig und im großen Stil Propaganda ge- fo radital eingeführte Staatsinstitution, die sich scharf von allen gereicht worden ist, zur Voltsabstimmung kommen. Es darf Die Initiative muß tale quale, sowie sie der Regierung ein macht, gerade jezt agitirt man im Staate New- Jersey   für eine Verfassungsänderung behufs Einführung des Referendums und bisher üblichen politischen Rechten unterschied. Unter Volks- daran tein Jota geändert, also feine Abänderungsanträge ge­der Intiative; die Politiker tönnen sich darauf gefaßt machen, initiative oder Vorschlagsrecht des Volkes versteht man das von stellt werden. Gie muß in globo, als Ganzes angenommen daß noch vor Ende des Jahrhunderts viele Staaten, besonders einer bestimmten Anzahl von Stimmberechtigten( im Kanton oder verworfen werden. Auch der Rath, dem die Initiative zur Be­im Westen, mit Initiative und Referendum ausgestattet, scharf Bürich 5000 von 80 000 Stimmberechtigten) ausgehende Begutachtung unterbreitet wird, darf daran nichts, absolut gar in Attion treten werden gegen die Plutokratie und politische Gesetzes sei es in der Form der einfachen Anregung oder des anzunehmen oder zu verwerfen; eventual für den Fall er die Sache gehren nach Erlaß, Aufhebung oder Abänderung eines bestimmten nichts ändern; er darf dem Volte nur den Nath geben, sie Korruption in den Vereinigten Staaten  . Vor 25 Jahren stellten wir Zürcher Demokraten das eine ausgearbeiteten Entwurfes und obligatorische Vorlage des für wichtig genug erachtet, barf er einen Gegen vorschlag der beiden Bolksrechte, das obligatorische Referendum vor allem felben an alle Stimmberechtigten zur Volts abstimmung durch Ja machen, zwischen welchen beiden Vorschlägen, dem der Initianten nur in den Vordergrund, weil es populär, allseitig verstanden und demjenigen des Rathes, das Volk zu wählen und zu ent Je nachdem man die direkte Gesebgebung mehr oder weniger scheiden hat. Die direkte Volksgesetzgebung ist also unvers und auch hier und da schon praktizirt worden war. Bei den häufigen radikal auffaßt, muß auch die Initiative entsprechend ausfallen. ein bar mit Amendements, denn wenn Jeder beliebig Ab­tantonalen Partial- und Total- Verfassungsrevisionen war es üblich seit den dreißiger Jahren, diese neuen und abgeänderten Das Prinzip der direkten Gefeßgebung durch das Volk in seiner änderungsanträge stellen dürfte, müßte es unfehlbar vollen Reinheit und Nacktheit besteht eigentlich nur aus den wie Louis Blanc   und Proudhon auch meinten Verfassungen ei er Bolts abstimmung zu unterwerfen. Was fchien beiden Volksrechten, Vorschlags- und Abstimmungsrecht. Freilich zu einer babylonischen Verwirrung, zu einer General- Konfusion, nun einfacher, als dem Volke begreiflich zu machen, daß wenn wären dann die beiden Worte Initiative und Referendum nicht zu einem großartigen Fiasko führen", während im Gegentheil gewiß auch über ein Gesetz in gleicher Weise werde abstimmen mehr so recht am Blaze, da sie aus einem Kompromiß zwischen alles glatt, ja ganz selbstverständlich vor sich geht, wenn über fönnen. Wir wollten daher von dem sogen. fakultativen dem Repräsentativsystem und der Theorie der direkten Gesetz- die Initiative abgestimmt wird, so wie sie gestellt worden ist.- nicht vollständig Die Voltsinitiative ist ihrer Natur nach nichts anderes, als ein die Amerikaner nennen es besser optional- Referendum, gebung entstanden sind und sich daher mit der letzten decken, mit ihr sich nicht so nicht so ganz von einer bestimmten Anzahl von Stimmberechtigten ausgehender das von einer gewissen Anzahl von Stimmberechtigten( 1/ 10-1/ 25, 3. B. beim Bundesreferendum 122, d. h. 30 000 Unterschriften identifiziren lassen. Um über die Gesetze referiren", und an die gesammte Attivbürgerschaft gerichteter bestimmter dieselben ad referendum nehmen oder, wie man von 660 000 Attivbürgern) unterschriftlich verlangt werden muß, vor Antrag. Hier liegt die Analogie oder Aehnlichkeit mit dem ehe es in Funktion tritt, weil veto anrüchig", nichts wissen, beimbringen"( in die Kantone, an die großen Räthe oder Lands- lichen Unterschiede, daß die vom Landrath begutachteten ehe es in Funktion tritt, weil veto- anrüchig", nichts wissen, Zeiten in der Schweiz   von den Tagsagungs- Beschlüssen sagte, Anzug" bei der Landsgemeinde- Einrichtung, aber mit dem wesent sondern entschieden uns von vornherein für das obligatorische gemeinden), ans Volk bringen" zu können, um seine Geneh- Anzüge" an der Landsgemeinde z. B. in Glarus   durch Anträge Referendum, dem alle Gefeße ipso jure, von Rechtswegen, zu migung einzuholen, muß doch vor allem ein Rath, ein Parla- und Unteranträge immer noch und manchmal wesentlich ab­Sanktion oder Genehmigung unterstellt werden müssen, weil es das allein richtige, das recptiv verarbeitende, kritisch thätige, ment, eine gefeßgebende Behörde da fein außerhalb des geändert werden können, gerade so wie ein Antrag oder die normale Referendum ist, denn es bildet die natürliche eine Hälfte der Boltes. Ebenso sagt man von einem Manne, der seine Geschäfte Motion eines Rathsmitgliedes vom Parlament durch Amendements selbst und allein besorgt, nicht, er habe die Initiative in seinen beliebig geändert werden kann. gesetzgebenden Gewalt, die zwiefach zusammengesetzt ist, aus zwei Geschäften, weil sich das von selbst versteht. Hat aber dieser Bollends aber ist die Initiative nicht, wie so oft und hart­Komponenten besteht, aus einer produttiven, in der Schöpfung Mann einen Associé oder gar Geschäftsführer, der schlauer und näckig behauptet wird, eine etwas verbesserte Petition, ein vers eines genau präzisirten Entwurfes bestehenden Thätigkeit ( Volksintiative oder Rath) und der Sanktion( Referendum), erfahrener ist als er, so kann er in den Fall kommen, von seiner stärktes, potenzirtes Petitionsrecht, eine Petition von höherer Be­womit dem Entwurfe staatliche Autorität verliehen wird. Beide Initiative Gebrauch zu machen, wenn er durch den Andern in deutung", sondern sie ist ihrer innersten Natur nach das gerade sind einander koordinirt, wo diese zwei Thätigkeiten nicht mehr arge Verlegenheit gerathen ist; deshalb wollte auch Rittinghausen Gegentheil davon. Das Petitionsrecht ist ein fosmopolitisches dem einen Organ der Repräsentanz, sondern zwei Organen von einem solchen Associé oder Rath nichts wissen und brauchte Rechtsinstitut, ein sogenanntes Freiheitsrecht; es versteht sich in einem Staate, welcher Regierungsform er auch huldige, sofern ( Initiative oder Rath und Referendum) überbunden sind, kann daher auch die beiden Worte nicht. feines ohne das andere funktioniren, ohne das Zusammenwirken ein tonturrirendes Organ, einen Beirath, eine Art Neben Initiativrecht ist aber nur in demjenigen Staate möglich, welcher Wir aber wollten im Gegentheil( 1868) mit der Initiative die politische Freiheit nicht bloße Phrase ist, von selbst. Das beider entsteht kein Gesez. Nach dem positiven Staatsrechte fast rath( nicht einen Geheimrath", sondern einen Offenrath") dem Prinzip der direkten Volksgesetzgebung huldigt. Die Petition aller Schweizerkantone ist mithin die gesetzgebende Gewalt ge- schaffen, welcher mit dem in der Initiative liegenden Zwang be- ist ein von einer oder mehreren, außerhalb eines beſtimmten theilt zwischen proponirendem Rathe oder Initiative rechtigt sein soll, sowohl Anregungen, als auch( ber ratio, dem Stollegiums stehenden Personen ausgehendes, an das Kollegium und sanktionirender Aktivbürgerschaft, ausdrückliche oder stillschweigende Sanktion, d. h. obligatorisches oder Sinn und Geist des Justitutes entsprechend) fertige Entwürfe,( Rath, Behörde) gerichtetes un verbindliches Begehren. Die fakultatives Referendum, die bejahenden und gerade so gut wie der Rath, vor's Volt zur Abstimmung zu Bolfinitiative dagegen ist ein von einer bestimmten Anzahl bringen. Wir abstrahirten also von vornherein von der radi- bestimmt qualifizirter Bürger an die Gesammtheit derselben ge= verneinenden Stimmen giltig und ausschlaggebend sind. falen Ansicht Rittinghausen's, es ohne Parlament" zu machen richteter Antrag gesetzgeberischen Inhaltes, an welchem der Rath Dem einen Hauptfaktor, der Volksinitiative, fommt die Aufgabe zu, in Verbindung mit dem andern, dem obligatorischen probiren, da bei der direkten Gesetzgebung eine Verfassung über- muß. Hieraus folgt, daß Petition und Initiative sich unters Aufgabe zu, in Verbindung mit dem andern, dem obligatorischen und ebenso von der Idee Confiderants, es ohne Verfassung" zu nichts ändern kann und über welchen das Volk abstimmen Referendum, die direkte Gesetzgebung zu verwirklichen, denn nach unserer Rechtsauffassung ist die Initiative als Korrelat und noth flüssig, das Volk ja alsdann die lebendige Verfassung selbst scheiden: sei". Dies war natürlich mit einem ordentlichen Rath nicht a) Durch die angesprochene Person. Die Initiative ist ein wendige Ergänzung des Referendums, oder auch umgekehrt, zu ausführbar, denn die Verfassung in einer Republik ist Antrag an die Aktivbürgerschaft als gesetzgebende Gewalt. Die gerade des Rathes wegen, in einer kon Petition dagegen kann an jedes Organ des Staates, an jede Prosaisch ausgedrückt kann man sagen, diese beiden Volks stitutionellen Monarchie der Krone und des Pa r- Behörde gerichtet werden; es besteht für die Adresse der Petition rechte der Züricher   Verfassung sind die beiden Seiten oder Backen iamentes wegen da, ist gegen die Uebergriffe nur die natürliche Schranke, daß dieselbe an die zuständige Bes des legislativen Schraubstockes; den Raum zwischen den dieser gesetzgebenden Gewalten gerichtet, ist folglich eine Schutz- hörde gerichtet werde; eine andere dürfte ja die Bitte nicht Baden nennt man das Maul, wo sich das Parlament, wehr für das Volk, also für, nicht gegen das Volk aufgestellt. erfüllen. der Kantonsrath zwischen diesen beiden Faktoren ein b) Durch die Aktivlegitimation. Nur der im Vollgenusse der geklemmt befindet. Thut der Rath nicht gut, so wird das sich selbst Gesetze gebende Volt, das absolute Volk wird als er nach dem preußischen Junker Grundsatz:" Der König papiernen Verfassung mehr bedürfen und zwar aus noch der Aktiv bürger, oder wie die Amerikaner es nennen the duly Herr und Meister, wie ein absoluter Monarch, wohl keiner politischen Rechte stehende Bürger( wie wir in Zürich   es heißen bessern Gründen als einst im tollen Jahr" der König von qualified voter, der gehörig qualifizirte Botant, der stimmberechtigte *) Siehe den in Nummer 78 gebrachten, sowie die früheren Preußen entrüstet ausrief:" Rein Blatt" Papier  " zwischen Wir Bollbürger) kann ein Initiativbegehren stellen. Es gehört zum Begriff und meinem" Volke!" Das herrenlose" Bolt ist die der Initiative, z. B. bei der eidgenössischen oder Bundes- Initiative, **) Die 5 Gentimes Broschüre Le Referendum lebendige Verfassung selbst, denn Herrenlosigkeit bedingt daß das Begehren von der vorgeschriebenen Anzahl Unterschriften par G. Lorand, rédacteur en chef de La Réforme in papierne Verfassungslosigkeit";" die Ausübung der Volks:( in Zürich   5000, im Bund 50 000) folcher Bürger begleitet sei Brüssel  . Aux Messageries de la Presse. 20, rue du Persil. fouverainetät" sagt Considerant, durch das Volk selbst schafft und daß alle Unterschriften auf die( der Kanton Zürich   ist hierin 1890. In dieser massenhaft abgesetzten französisch und flämisch alle und jede politische, fünftliche( artifizielle), geschriebene, weitherziger, als der Bund) vorgeschriebene Art und Weise erschienenen Broschüre von 30 Seiten ist auch das Gemeinde- vertragsmäßige( fonventionelle) Verfassung ab aus dem sehr ein zustande gekommen seien, während es für den Begriff der Petition Referendum beschrieben, wie es in Belgien   da und dort mit Er- fachen Grunde, weil das Volk selbst die natürliche Verfassung des gleichgiltig ist, ob sie von einer oder von tausend Personen unter­folg praktizirt worden. Selbstbestimmungsrechtes ist." schrieben ist, ob die Unterschriften von politisch Berechtigten oder Le Referendum en Suisse par Simon Deploige   Da die Quintessenz der direkten Gesetzgebung durch das Volk Unberechtigten, von Einheimischen oder Fremden herrühren; denn advocat, Sociétébelge de Librairie 16 rue Freurenberg. nur aus Vorschlags- und Abstimmungsrecht besteht, so ist es noch jedermann, der überhaupt eine vernünftige Meinung hat, darf sie Brüssel   1892. sehr die Frage, ob es nicht besser wäre, eventuell das System in der Form der Bitte äußern. Ein Buch von 190 Seiten vom ultramontanen Standpunkt Rittinghausen noch mehr zu vereinfachen und es ohne die dis- c) Durch Umfang und Inhalt. Das Iniativbegehren kann die aus geschrieben, aber mit Sachkenntniß, da der Autor die Dinge tutirenden Sektionen zu machen, d. b. gar keine sich nur auf verfassungsmäßig bezeichnete Materie aus eigener Anschauung in der Schweiz   studirt hat. jener amtlichen Debatten oder offiziellen Ortsversammlungen ab- gefeßgeberischen Juhaltes beziehen; denn es ist ein Rechtsmittel In folgenden Zeitschriften belehrende Artikel im Jahre 1892. zuhalten, die dem Volke nur Zeitversäumniß, Kosten und Mühe der legislativen Gewalt. Jeder Gegenstand hingegen, der sich La revue de droit international No. 3, 4 et 5. 1892. verursachen, und an denen wohl eher das Kapital als die Arbeit irgendwie in den Bereich des staatlichen Interesses ziehen läßt, Brüssel  . La revue social et politique No. 3. 1892. Brüssel  . fich breit machen und das große Wort führen würden. Könnte fann Gegenstand einer Petition sein. Dem Inhalt nach kann Le Correspondant No. du 25 avril 1892. Paris  . La Revue man es nicht auch mit dem gut sein lassen, wie wir es in der sich ein Jnitiativbegehren, je nach dem positiven Rechte eines des deux mondes, No. du 1er Mai 1892. Paris  . La nueva Büricher Verfassung von 1869 für das Referendum festgestellt Kantons, nur mit dem Erlasse, der Aufhebung oder Abänderung ciencia   juridica, 80. Juni 1892. Madrid  . haben, eine einfache Abstimmung ohne vor- leines bestimmten Gesetzes oder Beschlusses befassen, während die

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