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fliing ait'J) auf die Dachen LezieHI. Rcchtsaniv. Eohu: Daraus kvnute die Auffassung gefolgert werden, eine Wache vertrage es »ich!' ss man hiiieinguckt. Vors.: Wir wollen die Zeugen selber cmicheiden lassen.(Zum Zeugen Schutzmann Schünemann): Sie sollen Rehaab aus der Wache geschlagen haben. Zeuge:(sofort einfallend): Nein! Vors.: Ja, wollen Sie denn überhaupt aus- sagen? Zeuge: Ich weiß nicht, ob ich darf. Zeuge Leutnant Liulke: Ich werde an Stelle des Beamten aussagen. Vors.:(zum Zeugen Schünemann): Haben Sie Bedenken wegen der Genehmi- gung? Zeuge: Ich glaube, ich darf aussagen.   Vors.: Haben Sie geschlagen? Zeuge: Nein. Wieder stellt die Verteidigung BeweisantrSge. Rechtsanw. Cohn und Rechtsanw. Puppe beantragen zu den Fällen Lnbe und Tiefc die Vernehmung von Zeugen, deren Aus- sage die Glaubwürdigkeit der Zeugin Frau Bray, die beide Ange- klagte belastet hat, erschüttern werde. Verzichten will Rechtsanw. Puppe aus seinen Antrag, wenn die Staatsanwaltschaft schon jetzt erklären wolle, daß sie die Anklage gegen Tietz fallen läßt. Rechts- onwalt Cohn beharrt bezüglich des Falles Lube bei seinem Antrag. Auch zum Fall Sühring beantragt Rechtsanw. Puppe noch Ladung von Zeugen, durch die er die Aussage der Bclastungszeugin Frau Abraham entkräften will. Staatsanw. Brüning versichert, er zweifle nicht an der Glaubwürdigkeit der Frau Abraham. Dagegen gibt er nunmehr die Erklärung ab. daß die Anklage gegen Tietz nicht aufrecht erhalten wird, doch besage das nichts gegen die Glaubwürdigkeit der Frau Bratz. Diesen neuen Beweisanträgen wird durch Gerichtsbeschluß stattgegeben. Dagegen behält sich das Gericht die Beschlußfassung vor über einen von Rechtsanw. Cohn eingereichten Beweisantrag bezüglich der Mißhandlungen auf der Wache Utrechter Ecke Maxstrahe. Rechtsanw. Cohn führt hierzu aus, er halte es für eine unzulässige Beschränkung, daß nur die Mißhandlungen zur Sprache kommen dürfen, die von den hier als Zeugen vernommenen Polizeibeamten verübt fein sollen. Für die fragliche Wache komme nur eine ge- ringe Zahl von Beamten in Betracht, darum werde man diesem Beweisantrag stattgeben müssen, auch wenn nicht die Beamten näher bezeichnet werden konneu. In der Nacht vom 29. zum 30. Oktober seien etwa von 10 Uhr abends bis 2 Uhr nachts aus deu Räumen des 107. Polizeiburcaus von Zeit zu Zeit klatschende Schläge und laute Schreie gehört worden. Von einzelnen HauS- bewohnern seien, wie schon in früheren Fällen, so auch Ende Oktober über die nächtlichen Ruhestörungen und Mißhandlungen Festgenommener Beschwerden gekommen. Es solle bewiesen werden. daß am Abend des 29. Oktober drei Kriminalbeamte auf der Treppe zum Polizeiburcau einen älteren Mann, der sich nicht im mindesten widersetzte, vor sich herstießen und fortwährend mit Gummiknüppel und Stock schlugen; ferner, daß einem Herrn, der den Beamten des- halb Vorhaltungen machte, ebenfalls Schläge angedroht wurden. Zum Fall Lube wird dann der von der Verteidigung geladene Gastwirt Tamme vernommen, nach dessen Bekundung Luve bei ihm von 1612 Uhr bis kurz vor 12 Uhr nachts geweilt hat, also nicht stundenlang ununterbrochen vom Flur des von ihm bewohnten Hauses Schererstraße 12 in die sich immer wiederholenden Auf- läufe eingegriffen haben kann. Lube war so betrunken, daß er ein- schlief, nachher wurde er aber von einem Bekannten noch in eine andere Kneipe mitgenommen. Dem Antrag des Rechtsanw. Cohn auf Ladung weiterer Zeugen, die das bekunden können, wird statt- gegeben. Wegen Pokizeibeleidigung und Aufforderung zu strafbaren Handlungen haben die Angeklagten Arbeiter Wolter und seine Ehefrau sich zu verantworten. Sie sollen zum Fenster hinaus geschimpft babenBluthunde! Spitzbuben! Verbrecherl" usw., sollen die Menge zum Widerstand angereizt und selber die Schutzleute be« droht haben, ihnen»eins auf den Kopf" zu werfen. Beide geben nur zu, von oben den SchutzleutenPfui! Schämt Euch!" zugerufen gu haben, weil sie Mißhandlungen auf der Straße beobachteten. Leutnant Kulke, der zu der Zeit eine Attacke leitete, bekundet, «ine Zivilperson namens Behrens habt ihn auf das Schimpfen auf- nierksam gemacht, und er habe dann selber die Schimpfworte gehört. Allerdings habe er von einer Aufforderung zum Widerstand nichts gehört.. Aehnlich lautete die Aussage eines Schutzmanns Lorenz und eines Zivilzeugen Jllus. Die Zivilperson namens Behrens ist Redakteur amLvkal-Anzeiger". Herr Behrens ist als Berichterstatter auf dem Wedding   tätig ge- Wesen und hat dabei auch der Polizei seine Unterstützung geliehen. Er gibt an. aus dem Walterschen Fenster auch den Ruf gehört zu baben:Laßt euch das nicht gefalle», schlagt die Verbrecher nieder!" Er glaubt, sagen zu können, daß in der ganzen Etage nur das eine ?snster erleuchtet und besetzt war. Der Vorsitzende weist darauf in, daß z. B. die Angeklagte Frau Rohloff, die in demselben Hause wohnt, nach ihrem eigenen Geständnis gleichfalls hinausgeschimßst bat. StaatSanw. Linde(zum Zeugen): Haben Sie mich die Vorgänge in Moabit   mitangesehen? Zeuge: Ja. Staatsanw. Linde: Haben Sie beobachtet, daß die Vorgänge auf dem Wedding  beinahe noch schlimmer... Rechtsanw. Cohn: Diese Frage beanstande ich. Rechtsanw. Cohn richtet dann an den Zeugen die Frage, woher das Material zu denLosal-Anzeigir"-Artikeln über di« Weddingunrnheu bezogen worden sei. Zeuge antwortet, er habe sich au? Auskünfte der Polizei und auf eigene Beobachtungen gestützt. Rechtsanw. Cohn: Haben Sie keine Ausarbeitung von der Polizei bekommen. Zeuge: Nein. Rechtsanw. Cohn: Auch nicht vom Kommissar Kuhn? Zeuge: Nein. Beim AMick eines Sistiertentransportes soll die Angeklagte Frau Plataw ..Bkuthunbe!" geschimpft haben; sie hat sich daher wegen Polizei- beleidigung gu verantworten. Frau Platow bestreitet jede Schuld. Die Zeugen Schutzmann Petzel und Schutzmann Bagusat be- künden, nur sie könne diese Schimpfworte ausgestoßen haben. Ihrer von ihr weglaufenden Freundin habe sie nachgerufen:Tonv, Tonh, bleib bei mir!" Hinterher habe sie erklärt, die andere habe geschimpft, doch kenn« sie sie nicht. Auf der Wache sollen auch die Schutzleute in Zweifel darüber gewesen sein, welche von beiden geschimpft hatte. Rechtsanw. Liebknecht(zum Zeugen Petzel): Auf der Wache wurde der An- geklagten gesagt:Wenn Sie's nicht Ivaren, tvar es die andere." Zeuge: Ich sagte das nicht. Den Ehemann, der nach der Wache kam und behauptete, daß seine Frau es nicht gewesen sei, fragte ich: Waren Sie es dann?" Er sagte: Ich bin Sozialdemokrat vom Scheitel bis zur Sohle, meine Frau ist zu dumm dazu. Rechts­anwalt Liebknecht  : Wozu zu dumm? Zeuge: Na, er meinte wohl, so etwas zu rufen. Rechtsanw. Liebknecht: Ach, das muß tvohl ein Irrtum von Ihnen sein. Frau Platow klagt, auf der Wache habe ein Beamter zu ihr gesagt, sie sie sei wohl eine van der Straße� Schutzmann Bagusat erklärt: Ich habe das nicht gesagt, habe eS auch nicht gehört. Angekl.: Dieser Beamte sagte eS. Vors.: Sie können auf die Frage, ob Sie es waren, die Aussage der- weigern. Zeuge: Solche Ausdrücke gebrauche ich nicht. Rechtsanwalt Liebknecht  : Ja, das ist gar keine Antwort. Zeuge: Ich kann mich nicht entsinnen, ich glaube es nicht. Vors.: Sie können die Aussage verweigern. Zeuge: Ich verweigere die Vussagr. Fra» Benni», die Freundin der Angeklagten, schildert, wie au« der MengeBluthunde" gerufen worden sei. Da sie sich nicht wohl fühlt, wird ihr ei» Stuhl gereicht. Sie sinkt dgvn plötzlich hinten über, so daß die GerichiMener hinzuspringen und sie aus- richten müssen. Nachdem sie sich ein wenig erholt hat, stammelt sie: Frau Platow riefBluthunde!" Der Vorsitzende stellt fest, daß Zeugin im Vorverfahren damit zurückgehalten hat und erst jetzt unter ihrem Eide   die Wahrheit sagt. Vors.: Haben auch Sie ge- rufen? Zeugin: Wenn ich gerufen hätte, hätte mich der Schutz- mann festgenommen. Vors.: Ja, haben Sie nicht gerufen? Sie können die Aussage verweigern. Zeugin: Ich verweigere sie. Vors.: Aber das ist richtig, daß Frau Platow rief? Zeugin: Ja. Angekl.: Herr Kuhn hat ihr so den Kops verkeitt. Er hat ihr gesagt: Es ist gut, wenn Frau Platow es nicht war, dann waren Sie es! Zum Fall Rudolph wird dann, um die Glaubwürdigkeit deS Zeugen Schreiber zu prüfen, der auf Antrag des Rechtsanwalts Cohn geladene Gastwirt Fuchs vernommen. Er bekundet, daß Schreiber an dem Tage, wo er hier vor Gericht vernommen worden war, abends in sein Lokal gekommen sei und dort gesagt habe, nur im Interesse der Partei habe er das getan, daß er einen jungen Bengel. der Laternen einwarf, der Polizei übergab. Schreiber habe hinzu- gefügt, er sei seit 4 Jahren Mitglied der sozialdemokratischen Partei und sei Bezirksführer gewesen. Als Fuchs ihm sagte:Na, dann würden Sie doch auch denVorwärts" halten", habe Schreiber versichert:Ja, den halte ich schon vier Jahre zu Hause." Darauf habe Fu-hs gerufen:Du verfluchter Schwindler, Du! Heute früh stelltest Du Dich vor den Nichtertisch und sagtest. Du hältst ihn nicht!" Darauf habe Schreiber sein Bier stehen lassen und sei schleunigst gegangen. Zeuge Schreiber, der telephonisch herbeigerufen worden ist, wird daraufhin nochmals vernommen. Vors.: Sie haben uns hier gesagt, daß Sie denVorwärts", den Sie in der Tasche zur Schau getragen haben sollen, gar nicht halten. Nun haben Sie doch aber eine ganz eigenartige Angabe bei Fucbs gemacht. Zeuge: Ich muß bedauern, hier überhaupt eine Aussage gemacht zu haben und möchte gar keine Aussage mehr machen. So, wie mich die Zeitung schon abgemalt hat... Vors.: Sie sind Zeuge und mügen aussagen. Zeuge: Ja, ich habe bei Fuchs gesagt, ich lese denVorwärts", bin im Wahlverrin und war Bezirksführer. Die Gäste machten mich schlecht, sie schimpften michStrolch" und Schuft" und machten Miene, mich zu verprügeln. Da sagte ich schnell, ich bin Bezirksführer gewesen und ging raus. Vors.: Sie sollen Ihren eigenen Bruder bestohlen haben. Zeuge: Davon weiß ich nichts. Vors.: Wollen Sie sagen, Sie haben es nicht getan. Zeuge: Ich habe es nickt getan, das bestreite ich ganz ent- schieden. Rechtsanw. Cohn: Wie verhält es sich denn eigentlich mit Ihren Borstrafen? Zeuge: Ich sage darüber überhaupt nichts mehr. Vors.: Das müssen Sie. Zeuge: Ich verweigere meine Aussage. Bors.: Dann können Sie bestraft werden. Zeuge: Ich kann mich ja nirgends mehr sehen lassen, so bin ich in der Zeitung abgemalt worden. Rechtsanw. Cohn verzichtet nunmehr auf die Frage nach den Vorstrafen, forscht aber jetzt nach dem Zu- standckommcn des StrafaussckubgesuchS. Er sagt: Kannten Sie den Kommissar Kuhn schon früher? Zeuge: Nein. Rechtsanw. Cohn: Von polizeilicher Seite wird das Gegenteil behauptet. Bei Uebersendung des Strafaufschubgesuchs hat die Polizei der Staats- anwaltschaft mitgeteilt, daß Sie auch sonst im Dienste der Polizei stehen. Zeuge: Darüber habe ich mich auch schon gewundert. Das hat der Kommissar Kuhn aus Versehen geschrieben. Rechtsanw. Cohn: Sie bestreiten das unter Ihrem Eid? Zeuge: Ja. RechtSanw. Cohn: Auch, daß Sie bezahlt worden sind? Zeuge: Ausgeschlossen! Rechtsanw. Cohn: Nachdem Sie die ersten Strafen erlitten hatten, was haben Sie dann vom Jahre 1898 an gemacht? Zeuge: Gearbeitet. Rechtsanw.: Cohn: Wo? Zeuge: Sie haben mich schon so schlecht gemacht, ich gebe Ihnen überhaupt keine Antwort mehr. Vors.: Sie dürfen nicht so er- regt sein, wenn man recht ruhig bleibt, geht alles am besten. Rechtsanw. Dr. Cohn: Ich beantrage nunmehr, den Kriminal- kommissar Kuhn darüber zu vernehmen, daß der von ihm her- rührende amtliche vermerk:Schreiber ist auch sonst für die Polizei tätig", der Wahrheit entspricht. Staatsanwalt Brüning: Ich bitte diesen Antrag doch schriftlich einzureichen. Rechtsanw. Dr. Cohn: Herr Staatsanwalt, ich habe bis jetzt geschwiegen über die sehr merkwürdige Art und Weise, mit der der Herr Polizeipräsident von der Verteidigung verlangt, An- träge, die sich auf die Vernehmung von Polizeibeamten in nicht an- genehmen Dingen beziehen, schriftlich niederzulegen. Ich erkläre zetzt. daß es uns gar nicht einfällt, dem Folge zu leisten. Hier ist eine mündliche Verhandlung und das Gericht ist verpflichtet, auch mündliche Anträge entgegenzunehmen. Rechtsanw. Dr. Karl Liebknecht  : Ich stelle ebenfalls den Antrag, den Kriminalkommissar Kuhn zu vernehmen, und erkläre gleichfalls, daß ich mich nicht vcr- anlaßt sehe, diesen Antrag schriftlich zu fixieren.(Zu dem Zeugen Schreiber gewandt): Hat Ihnen der Kriminalkommissar Kuhn, als er Ihr Strafaufschubgesuch befürwortete, vielleicht gesagt: Eine Hand wäscht die andere, ich werde dafür sorgen, daß Sie nicht ver- ljaftet werden, Sie müssen aber auch für die Polizei hin und wieder tätig sein? Zeuge: Nein, davon weiß ich nichts. Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Ihr Bruder Rudolf soll doch auch ein sehr abfälliges Urteil über Sie fällen? Zeuge: Der kann meinetwegen sagen, was er will. Rechtsanwalt Dr. Puppe: Hat der Kommissar Kuhn jenen Vermerk vielleicht in Ihrer Gegenwart gemacht, daß Sie ihn lesen konnten oder Ihnen vielleicht mitgeteilt, was in dem Briefe stand? Zeuge: Na, soll ich denn hier nochmals sagen, was schon in der Zeitung gestanden hat? Der Kommissar hat mir nichts da- von gesagt. Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Vorhin hat der Zeuge aber gesagt, er habe sich schon damals über den Vermerk gewundert, er muß demnach doch davon Kenntnis gehabt haben. Diese Sache ist doch heute hier das erstemal zur Sprache gebracht worden. Vors.: Waren Sie vielleicht vorhin im Zuschauerraum? Zeuge: Nein. Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Sie haben uns neulich hier gesagt, Sie wären außer der letzten Strafe nur einmal vor sechzehn Jahren vorbestraft. Ist das teiin richtig? Zeuge: Ich bin ja auch nur einmal bestraft. Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Ich weiß nicht, ob die Staatsanwaltschaft jetzt nicht einen Antrag gegen den Zeugen stellen wird. Es ist ja einfach unglaublich, daß der Zeuge dies in Abrede stellt. Borsihcnder: Wie aus den Akten hervorgeht, sind Sie doch schon mehrfach bestraft. Zeuge: Dann habe ich das wohl falsch verstanden, ja, früher bin ich allerdings mehrfach bestraft. Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Der Zeuge hat aber hier ganz deutlich auf wiederholte Fragen gesagt, er sei früher nur ein- mal bestraft und hat dies dem Vorsitzenden neulich auch leise mitgeteilt, worauf dieser uns zurief:.242". Der Zeuge Fuchs tritt nochmals vor und bezeichnet es als eine glatte Unwahrheit, wenn der Zeuge Schreiber hier behaupte, er sei in seinein Lokal bedroht worden und habe npr aus Angst ge- schwindelt. Der Angeklagte Rudolf bittet an den Zeugen Schreiber die Frage richten zu dürfen, weshalb er ihn denn gerade nach dem 91. Polizeirevier habe bringen wollen. Das Gericht lehnt diese Frage ab. Der Angeklagte Rudolf bemerkt noch, daß es ihm bekannt geworden sei, daß sich Schreiber sogar mit mehreren Beamten dieses Reviers duze. Vorsitzender: Na, selbst wenn! Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Ja, die Beamten pflegen sich doch nicht so ohne weiteres duzen zu lassen! Der Vorsitzende erklärt die Frage für unerheblich. Rechtsanwalt Dr. Cohn stellt fest, daß die Polizei damals dem Zeugen Schreiber noch so viel Glauben schenkte, daß sie ihm auf der Wache die aus einer Gastwirtschaft auf seine Ver- anlassung sistierten Personen vorführte und sie von ihm bezeich­neten festnahm. Einer wurde drei Wochen in Untersuchungshaft festgehalten und mußte dann außer Verfolgung gesetzt werden. Zum Fall Lube wird noch Gastwirt Soms. der die Zeugin Bratz als nicht jehr vertrauenswürdig bezeichnet. Zum Fall Lube wird noch Gastwirt SomS vernommen, der die Zeugin Bratz als nicht sehr vertrauenswürdig bezeichnet.. DaS Gericht beriet dann über die Beweisantrage, über die Ll>K lejüe SuMeidung ßciipffea ist. und kommt zu folgende«! Beschluß: DaS Gericht sictk die VeKekSankräze?er BsrkeldkgMkg teilweise abgelehnt, da sie als BeweisermittelungSanträge anzu- sehen seien, teilweise auch, da eine Beweiserhebung insoweit nicht zulässig sei, wenn die von den zu ladenden Zeugen zu bekundenden Tatsachen Urteile darstellen. Andere Punkts in den Beweis- antrügen hat das Gericht als wahr unterstellt. Das Gericht hat ferner als wahr unterstellt, daß sich die Angeklagten in dem Glauben befunden haben, es seien Handlungen, wie sie von der Verteidigung behauptet werden, tatsächlich von der Polizei unter- nommen worden. Die Anträge auf Ladung des Kriminalkommissars Kuhn und deS Obsthändlers Schreiber werden abgelehnt, da die in ihr Wissen gestellten Tatsachen für die Entscheidung des Gerichts ohne Bedeutung sind. Die Sitzung wird hierauf auf Dienstag O'/i Uhr vertagZ. Hud aller Melt. JVIcbr Hrbcitcrfchutz weniger JVIeiifcbeiiopfer. Ein schreckliches Brandunglück hat sich vor einigen Tagen in der Zelluloidabteilung der Kannnfabrit Brunhuber in Naumburg   ereignet. Bei dem Unglück sind 20 Personen verletzt worden, davon sieben schwer. Einem Arbeiter. der vor einigen Jahren bei einem ähnlichen Brandunglück schon einenArm verlor, wird auch der zweiteab�enommen werden müssen. Außerdem wurde ihm das rechte Auge herausgerissen. DaS Unglück wurde heraufbeschworen durch daS Einlöten der Versandkisten. Die Arbeiter behaupien. daß das hierzu verwendete Metall zu schwach gewesen sei, so daß der Löthammer dasselbe durchbrannte. DaS Unglück wurde dadurch besonders groß, daß die Kiste» in einem Räume verlölet wurden, über dem sich Familienwohnungen befinden. Durch die Explosion des Zelluloids, die in einem Parterrezimmer erfolgte, flog die Decke, sowie auch das Dach des zweistöckigen HauseS in die Luft und die verletzten Personen Ivurden teil- weise durch die Fenster und Türen ins Freie geschleudert. Durch das direkt angrenzende Zelluloidlager erhielt das Feuer reiche Siahrung, so daß eine Reihe weiterer Personen in Gefahr geriet. Schon vor einiger Zeit hat der Holzarbeiterverbaud in Gemein» schaft mit den übrigen Verbänden, zu denen die Zelluloidarbciter ihrer Berufstätigkeit nach gehören, sich in einer Petition an die Reichsregierung wie auch an den Reichstag   gewendet, um einen größeren Schutz gegen die Feuers» gefahr in den Zelluloidfabriken zu erreichen. Insbesondere wurde in der Petilion verlangt, daß die Räume, in denen Zelluloid verarbeitet und aufbewahrt wird, von den Wohn- räumen isoliert werden sollen. An die gesetzgebenden Körperschaslen muß aus Anlaß dieses Falles mit aller Energie die Forderung ge­stellt weide», daß die Verarbeitung und Aufbewahrung von Zelluloid in besonders dazu hergerichteten Räumen geschieht und die Schutzvorrichtungen für Leben und Gesundheit der Arbeiter verschärft werden._ Schweres Eisenbahnunglück in England. Am Montag vormittag stieb in der Nähe der englischen  Stadt Pontypridd   auf dem durch das Flußtal des Taff führenden Schienenwege ein Personenzug mit einem Kohlenzuge zusammen. Die ersten Wagen des Per» sonenznges schoben sich ineinander, die anderen Wagen bilden einen Trümmerhaufen. Bisher sind elf Tote unter den Trümmern hervorgeholt werden. Unter den bei dem Eisen- bahnunglück Getöteten befinden sich drei Mitglieder des Ex ekutiv aus s ch uss es des Bundes der Bergarbeiter von Süd-Wales, die nach London  reisten, um an der allgemeinen Bergarbeiter- konferenz teilzunehmen._ Tie Pestgefahr im Osten. Wie aus Tientfin telegraphiert wird, hat sich die durch den AuSbrigh der Pest geschaffene Lage weiter verschlimmert. In Peking   waren gestern neun, in Tientsin   acht Todes» fälle an der Pest zu verzeichnen. Die Nachrichten aus C h a r b i n  lassen erkennen, daß eine Abnahme der Erkrankungen noch nicht ein» getreten ist. In T s ch i f u sind 13 neue Todesfälle vor- gekommen. Man hegt Besorgnis für die Sicherheit Schan- g h a i S..Daily Mail" meldet aus Peking  , daß dort wegen der Ausbreitung der Eeucke das diplomatische Korps daS Gesandt» chajtSviertel abgesperrt habe. Auch die Absperrung des europäischen Viertels dürfte im Laufe deS gestrigen Tage» erfolgt sein._ Kleine Notizen. 50 000 M. Schmucksachen gestohlen. Reiche Beute machten Gin- brecher, die am Sonntagnachmittag ein Goldwarengeschäft in Würzburg   heimsuchten. Den bisher unbekannten Tätern fielen für etwa SO 000 Mark Uhren und Juwelen in die Hände. Ein Opfer feines ärztlichen Berufes wurde der Assistenzarzt an der Kinderklinik in Breslau   Dr. Ernst Blumenthal. Der im Alter von 23 Jahren stehende Arzt, der Sohn eines Fabrikbesitzers in Berlin  , war Stationsarzt der Scharlachabteilung der Kinderklinik. Er infizierte sich vor fünf Tagen mit Scharlach und erlag am Sonntag der 5lrankheit. Bluttat eines Fahnenflüchtigen. Wie diePfälzische Presse" aus Speyer   meldet, hat der Pionier Klotz, ein Schlosser aus Pforz- heim, der aus Furcht vor einer Strafe desertiert war. bei seiner Verfolgung durch 20 Pioniere einen Offizier und einen Unteroffizier lebensgefährlich verletzt. Als Klotz dann bei Dudenhofen   gestellt wurde, tötete er sich durch einen Schuß aus seinem Dienstgewchr. Schweres Unglück in einem franzäsischeu Bergwerk. Wie ein Telegramm aus S t. C l a i r e im Departement Oiie meldet, sind in einem dortigen Bergwerk vier Bergleute verschüttet worden; zwei von ihnen wurden als Leichen geborgen. Die übrigen liegen noch unter den Gesteinsmassen. Folgenschwere Explofionen. Gestern nachmittag explodierte in der nnlitärtechniichen Anstalt in Wien   ein eisernes, Schwefel- säure enthaltendes Faß. Durch die gewallige Explosion wurden dreiSoldatensehr schwer verletzt. Jusolg« einer Gasolinexplosion geriet in Moskau   ein Restaurant in Brand. Drei Personen sind in den Flammen um- gekommen, sieben Bedien st ete deS Restaurants wurden schwer, vier leicht verletzt. Noch ein Opfer dcr japanischen Reaktion. Die Mutter des zum Tode verurteilten Dr. Kotoku. die nach der Verhaftung ihres Sohnes erkrankt war. ist am Tage nach der Verkündigung des Urteils infolge der Aufregungen gestorben. Bneftaften der Redahtion. C8. Gkehm n. Gen. Infolge eine» Versehens der Druckerei ist»in kleiner Teil der Auflane von der Unterhaltungsbeilage Nr. S verdruckt worden. Leser, die die Unterhaltungsbeilage ausbewahren. können sich die Nummer nachliesern lassen , evctterprognoke für Dienstag, den 34. Januar 1911. Zunächst etwas kühler, vorwiegend heiler bei mäßigen südöstlchen Winden; ipätcr wieder zunehmende Erwärmung und Bewölkung vhiie erhebliche Niederschläge. Berliner   Wetterburea»