Aus der Frauenbewegung.
anwalts Beyers, Aeußerungen zu der Auffassung Anlaß gegeben haben, daß er die Königsberger Hartungsche Zeitung" durch
Der Zeuge Gärtner Friedrich Reins ist derjenige, der die Polizei auf die richtige Spur des Täters geleitet hat. Er hat den Angeklagten bei dem sogenannten Arbeitsnachweis Volfswohl" in der Linkſtraße kennen gelernt und nach dem gemeinschaftlichen Verfassungsänderung zwecks Einführung des Frauenstimm. den Vorwurf der Bestechlichkeit beleidigt habe. Der Privatkläger nimmt nunmehr und mit Rücksicht darauf, daß der Zweck seines Weggange von dort hat ihm der Angeklagte gesagt, er wisse, tvo rechts in der Schweiz . Artikels, die Namen der Redakteure zu erhalten, die sich der Beetwas zu machen sei. Er zeigte ihm unterwegs auch die von ihm Jm Kanton Zürich findet am 29. Januar eine Voltsabstimmung gestohlenen Papiere auf den Namen Hermann Thiele und ging mit ftatt über vier Gefeßesvorlagen( siehe unter Schweiz "), wovon techung zugänglich gemacht haben sollen, durch die Verhandlung er dem Zeugen die Potsdamer Straße herunter. Er sprach dann die eine die Revision der Kantonsverfassung zum Zwede der Ein- reicht ist, den Ausdruck gewiffenloser Chrabschneider" mit Benäher über seinen Einbruchsplan und als sie vor dem Hause Botsführung des Frauenstimmrechts betrifft. Der vorgeschlagene neue dauern zurück. Er wird diesen Vergleich innerhalb einer Woche in damer Straße 83 vorbeikamen, zeigte der Angeklagte nach der Verfassungsartikel lautet:" Die Gesetzgebung hat zu bestimmen, der Hartungschen Zeitung " an der Spiße des lokalen Teils ver Lehteschen Wohnung hinauf und erklärte dem Zeugen, daß der inwieweit bei der Besetzung öffentlicher Aemter das Stimmrecht öffentlichen. Die Kosten des Verfahrens übernimmt der PrivatEinbruch bei den dort wohnenden Schneidersleuten stattfinden solle. und die Wählbarkeit auch Schweizer Bürgerinnen verliehen werden beklagte." Er suchte vergeblich den Zeugen zu überreden, an dem Einbruch können". Es handelt sich also nicht um die Statuierung der glatten teilzunehmen und bedauerte, daß er seinen Rebolber nicht habe, politischen Gleichberechtigung der Frauen mit den Männern, sonweil ihn die Testeschen Eheleute doch kannten. Dann habe der bern nur um die verfassungsmäßige Festlegung des Grundſages Behauptung sich auf den neuen, seit dem 1. Juli beDie" Post" erklärt in ihrer gestrigen Nummer, soweit Webers Angeklagte aber auch wieder gesagt, er wolle den Revolver nur der aktiven und passiven Wahlberechtigung des weiblichen Ges zum Schrecken gebrauchen, denn er sei kein Freund von Hinrich- schlechts, dessen praktische Anwendung von Fall zu Fall der Ge- stehenden Verlag der Bost" beziehe, sei Webers Behauptung tungen. Der Angeklagte habe dem Zeugen auch erzählt, daß er fengebung vorbehalten bleibt. Der Regierungsrat fagt zur Be- eine bewußte unwahrheit. Dr. Russat sei schon vor Uebernahme schon am Dienstag im Hause gewesen sei und sich orientiert habe. gründung der vorgeschlagenen Verfassungsänderung, daß sich schon der Zeitung durch den neuen Verlag aus dem Redaktionsverband Nach der weiteren Bekundung des Zeugen hat ihm der Angeklagte feit einer Reihe von Jahren die zürcherischen Behörden mit der geschieden. Er habe keinerlei Einfluß auf die Aufnahme eines auch noch den Plan zu einem anderen Verbrechen mitgeteilt, das er Frage zu befaffen hatten, ob und in welchem Maße den Frauen Artikels gehabt und sei dem jezigen Verlag ganz unbekannt. ausführen wolle, wenn die Sache bei Testes nicht gelingen sollte. das Recht zur Anteilnahme an der öffentlichen Verwaltung von Er wisse, daß die Frau des Geschäftsinhabers in Rirdorf, wo er Staat und Gemeinde eingeräumt werden soll. Dann wird u. a. als Hausdiener tätig gewesen sei, in der Zeit von 4-6 Uhr nach ausgeführt: mittags allein in der Wohnung sei. Er wolle in die Wohnung eindringen, der Frau einen Revolver vorhalten, um sie zur Herausgabe von Geld zu zwingen. Er fügte noch hinzu, daß er vor dem äußersten nicht zurückschrecken würde.
Die Zeugin Frau Pauline Lüdede, Portiersfrau im Hause Potsdamer Straße 83, gibt der Schwester des Angeklagten, dem Dienstmädchen Jda Tippe, fein gutes Zeugnis. Die letztere habe bei einem kleinen Streit ihr zugerufen: Ich werde es meinem Bruder sagen, dem kommt es auf ein paar blaue Bohnen und auf ein Menschenleben gar nicht an. Na warten Sie nur, Sie werden etwas erleben und die da oben werden an mich denken." Die Zeugin Jda Tippe bestreitet entschieden, diese Worte gebraucht zu haben, Frau Lüdecke bleibt jedoch ebenso entschieden bei ihrer Behauptung. Ihr ist es auch vorgekommen, als ob zwei Menschen nach der Tat aus dem Hause herausgestürzt seien. Borsigender: Wenn Sie so durch das Fenster gestiegen sind, wie Sie es hier geschildert haben, so ist eigentlich schwerlich anzunehmen, daß Sie bies ohne Unterstüßung eines anderen vollbracht haben können. Sagen Sie doch in vollem Umfange die Wahrheit. Angeklagter: Wenn noch einer dabei gewesen wäre, hätte ich es schon gejagt. Es war aber fein zweiter dabei.
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Der Zeuge Restaurateur Grabert bestätigt, daß der Angeklagte bei ihm verkehrt und vielfach sich bei Prämienschießen nach der Scheibe mitbeteiligt habe. Er habe auch recht gut geschossen. Richtig sei es, daß der Zeuge Snab ihm eines Tages mitgeteilt habe, daß Tippe ein ganz gefährlicher Mensch zu sein scheine, denn er habe ihm von einem Plan erzählt, wonach er einen Raubanfall auf die Frau feines früheren Arbeitgebers ausführen wollte. Tippe sei ihm manchmal nicht ganz richtig vorgekommen, denn er habe bielfach über Schmökern grübelnd bagesessen, sei dann wieder plöblich aufgesprungen und habe sonderbare Reden geführt. Der in dem Hause Potsdamer Straße 83 wohnhafte Rechtsanwalt Borchert hat, als er an dem Mordtage abends noch einen Brief aur Post bringen wollte, das Ehepaar Tezte auf der Treppe getroffen. Als er dann zurückkam, hörte er einen Menschen, der, wie sich später herausstellte, der Angeklagte Tippe war, in fehr schnellem Tempo, immer eine Stufe auslassend, die Treppe herunterkommen. Der Zeuge hat dem Tippe noch zugerufen: Na, na, was soll denn das! Als er dann die Treppe weiter hinaufging, fand er den Ehemann Tezke vor der Korridortür auf der Erbe liegen. Er habe den T. nicht gleich erkannt, sondern erst die Portierfrau habe ihn als Tehke bezeichnet.
tann.
Der als Beuge bernommene Untersuchungsrichter, Landgerichtsvat Rahner äußert sich hauptsächlich über die Beleuchtungsberhältnisse in dem Zimmer, die er als soweit ausreichend bezeichnet, daß man einzelne Gegenstände in der Wohnung erkennen Der Kriminalfommissar Nasse I, der die Ermittelungen in dieser Sache geleitet hatte, bekundet, daß die Kriminalpolizei nach eingehender Besichtigung der Wohnung sofort zu der Ueberzeugung gekommen sei, daß nur jemand in Frage kommen könne, der mit den örtlichen und auch den privaten Verhältnissen in der Familie Tezke sehr gut vertraut sein mußte. Als Tippe dann in der Woh nung seiner Schwester in der Sedanstraße verhaftet wurde, habe er höchst entrüftet getan und zu ihm gesagt:" Aber, Herr Kommissar, etwas Derartiges brauchen Sie mir nicht zutrauen, so etwas hätte ich vielleicht früher vor meiner ersten Strafe getan." Bei dieser Bernehmung habe Tippe die Sache sehr scherzhaft aufgefaßt und wiederholt gelacht, so daß er, Beuge, sich dies verbeten habe. Grft als er ihm das ganze Belastungsmaterial vorgehalten habe, jei Tippe plöblich zusammengeklappt und habe gesagt:" Ich bin der Täter, ich habe beide erschossen!" Tippe habe hierbei aber gleich gefagt, er habe nicht von vornherein die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten, er habe vielmehr nur stehlen wollen.
Der Sachverständige, Hofbüchsenmacher Barella, gibt hierauf ein längeres Gutachten über die Schußwaffe selbst ab, mit der er verschiedene Experimente vorgenommen hat. Durch diese Versuche sei er zu der Ueberzeugung gekommen, daß der auf die Ehefrau Teste abgegebene Schuß nicht, wie der Angeklagte behauptet, aus größerer Entfernung, sondern höchstens aus der Entfernung von etwa 30 Zentimetern auf die Getötete abgegeben worden sein müsse. -Der nochmals vorgerufene Kriminalfommiffar Nasse I befundet, daß auch bei dem Ehemann Tezle ganz deutliche Pulvereinsprengungen zu konstatieren gewesen waren, so daß auch dieser Schuß anscheinend aus unmittelbarer Nähe abgegeben worden war,
und Umgegend,
Freitag, den 5. Februar, abends 8 Uhr, in Trebeschs Festjälen,
Bahnhofstraße 1:
General- Versammlung.
Zages Ordnung:
1. Halbjahrsbericht. 2. Berlesung des Revisionsberichts. 3. Ergän zungswahl des Aufsichtsrates. 4. Vereinsangelegenheiten.
103/3
Der Aufsichtsrat
des Konsumvereins für Tegel und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Barndt, Borfizender.
Berliner Arbeiter- Muster- Coupons- Resie, Radfahrer- Verein"
Mitglied des Arbeiter Radfahrer- Bundes
.Solidarität.
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zum Sonntag, 29. Januar. Sämtliche Abteilungen: 1, Uhr: Steglik( Birkenwäldchen). Start an den belannten Stellen.
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Es ist nicht zu verkennen, daß die Stellung der Frau im praktischen Leben durch die wirtschaftliche Entwickelung der letzten Jahrzehnte eine ganz andere geworden ist, als sie es früher war. Nun ist ja freilich sicher, daß das Bedürfnis nach der Mitarbeit der Frauen in öffentlichen Angelegenheiten nicht überall gleich entwidelt ist. Es kann daher auch keine Rede davon sein, das weibliche Geschlecht in der Beteiligung an der Staats- und Gemeindeverwaltung ohne weiteres dem männlichen gleichzustellen; die weitere Zukunft wird erst zeigen müssen, in welchem Umfange diefe Gleichstellung sich als wünschbar und für das Wohl der Gesamtheit als nußbringend erweisen kann.
...
Die Vorlage ist von feiner Seite bekämpft, wird also vorausfichtlich in der Voltsabstimmung angenommen werden.
Gerichts- Zeitung.
Bestechliche Presse.
Die Frage der Bestechlichkeit der Presse spielte in einer Beteidigungsflage eine Rolle, die der Schriftsteller A. O. Weber gegen den verantwortlichen Redakteur der Königsberger Hartungschen Zeitung" Saß angestrengt hatte. Sie tam am Mittwoch zum Austrag vor dem Charlottenburger Amtsgericht.
Gegen Weber hatte der Pfleger feiner Frau einen Prozeß angestrengt, in dem er verlangte, dem Beklagten solle die Verwaltung des Vermögens seiner Frau( frühere v. Schönebec) entzogen werden. In diesem Prozeß hatte Weber nach Prozeßberichten vor dem Kammergericht behauptet, einen Bosten von 3000 m. in seiner Aufftellung über die Verwendung der Gelder seiner Frau sei verwandt, um einigen Zeitungen, namentlich ostpreußischen, Annoncen zuzuwenden, damit diese Schmähartikel unterbrüden. Diese Behauptung hatte die Königsberger Hartungsche Zeitung" als gewiffenlose Chrabschneiderei gekennzeichnet. Deshalb flagte Weber. In dem Termin erklärte er, er bestreite, daß er oder sein Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Beyer, vor dem Kammergericht die vom Beklagten fritifierte Aeußerung getan habe. Ich habe, sagte er, aber tatsäch lich oftpreußischen Zeitungen Annoncen zugewendet in der Abficht, Schmähartikel zu verhindern. Ich habe mir gesagt, wenn ich den Beitungen große Inferate aufgebe:„ Na, ba wird man doch auf mich als Inserenten auch Rücksicht nehmen!" Ich habe auch gewiffen Beitungen die Annoncen rein in der Absicht gegeben, um Schmähartikel zu verhindern. Ich hätte z. B. einem Blatte mit so geringer Auflage wie die" Post" in Berlin aus geschäftlichen Gründen niemals Annoncen gegeben. Es war mir aber mitgeteilt worden, daß Dr. Ruffat gegen mich einen Schmähartikel schreiben werde, und da habe ich mich gewogen gefühlt, zu inserieren. Es ist dann auch kein Angriff gegen mich erfolgt. Ich habe noch heute die Ueberzeugung, daß in der Presse derartiges geschieht, wenn man es auch nicht zugibt. Ich würde die Erklärung annehmen, aber die Gin schränkung machen, daß ich gewiffen Zeitungen in dieser Absicht Annoncen gegeben habe. In dem Prozeß behauptete weiter Weber: Soweit ich unterrichtet bin, wurden Herrn Gerlach von der Allen steiner Zeitung" schon vor zwei Jahren von meinem Schwager, Hauptmann Karl Lüders, 300 m. angeboten, und er hat die 300 Mr. genommen. Herr Lüders hat mir dann vor dem Prozeß geschrieben: die„ Allensteiner Zeitung" habe einen günstigeren Standpunkt ein. genommen, nachdem er mit dem Redakteur bernünftig" geredet habe. Mein Schwager hielt es für angebracht, ihm noch weitere 300 M. zu geben. Diese Zuwendung lehnte aber Herr Gerlach mit der Motivierung ab, daß der Prozeß nun zu nahe bevorstehe. Darauf sagte ich mir, wenn er direkt kein Geld nehmen wolle, dann will ich der„ Allensteiner Zeitung" Annoncen zuwenden. Sie hat auch von mir mit Wollust für mehrere hundert Mark Annoncen aufgenommen. Ich hätte aus geschäftlichen Gründen nicht nötig gehabt, in Allenstein zu inserieren. Nicht 3000 M., sondern 11 000 Mart habe er zur Fütterung von Zeitungen mit Annoncen aus gegeben. Große Zeitungen tämen dabei allerdings nicht in Frage.
tommt, interessiert erst in zweiter Linie. Eine Aufklärung zu der Ob der neue Verlag oder der alte Berlag der" Post" in Frage Beschuldigung Webers gegen das bekannte Scharfmacherblatt Beschuldigung Webers gegen die" Post" und gegen Dr. Duffat gibt weder der neue Verlag noch die Redaktion der" Post". Eine solche darf man aber erwarten, wenn nicht die Beschuldigung des Schriftstellers Weber für wahr gelten solle.
Die" Post" und die Allensteiner Zeitung" haben die Mittel in der Hand, gerichtlich festzustellen, ob die Webersche, gegen sie spezialisiert gerichtete Behauptung wahr ist. Sind die Weberschen Darlegungen wahr, so sind sie ein netter Beitrag für die Grundsatzlosigkeit und Bestechlichkeit bürgerlicher Breßorgane. Nach den Enthüllungen im Prozeß gegen die Wahrheit" über den Charakter tonservativer Heßorgane dürfte die moralische Pflicht gerichtlicher Feststellung des Sachverhalts besonders start sein.
Ist ein einfaches Bersprechen flagbar? Verbindlichkeiten entstehen in der Regel nur auf Grund eines bestimmten Schuldverhältnisses( Darlehen, Arbeitsvertrag, Miete ufiv.). Ein Schuldversprechen, ohne daß ein Grund für die Abgabe des Versprechens besteht, ist nach§ 780 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur gültig, wenn es schriftlich ist. Es ist das das sogenannte abstrakte Schuldverhältnis.§ 350 des Handelsgese buches schließt nun das Erfordernis der Schriftlichkeit aus, wenn es sich bei dem Versprechen um ein Handelsgeschäft handelt. Für Kaufleute und Handelsangestellte von Interesse ist ein Frage, ob das mündliche Versprechen des Prinzipals, dem Anam Mittwoch vom Reichsgericht gefälltes Urteil. Es bejaht die gestellten eine Entschädigung zu zahlen, gültig ist.
Er
Der Prozeßftoff behandelt eine Klage des Photographen F. in Berlin gegen das Warenhaus Hermann Tick in Berlin . Kläger ist bei einer Bliblichtaufnahme, die er als Angestellter des photographischen Ateliers des Beklagten bornahm, verunglüdt. flagte auf Schadloshaltung und machte unter anderem geltend, habe: er solle die Sache nur ruhen lassen, denn er könne fich auf daß der Beklagte ein halbes Jahr nach dem Unfall ihm erklärt fein Wort verlassen, daß er anständig entfchädigt werde. Infolge dessen ist auf einen Gid des Beklagten erkannt worden, daß er eine solche Zusicherung nicht gemacht habe.
Das Landgericht Berlin wies dei Klage ohne Berüdsichtigung des Eides ab, weil in der erwähnten Zusicherung des Beklagten eine verpflichtende Erklärung nicht enthalten sei. Dagegen hat das Kammergericht zu Berlin die Klage für den Fall ber Ber. Beklagte, die Zusicherung nicht gemacht zu haben, so gilt die Alage als abgewiesen. Das Kammergericht erblidt in der Zuficherung des Beklagten ein abstraktes Schuldversprechen, für das nach§ 350 des Handelsgesetzbuches die schriftliche Form nicht erforderlich ist. Es habe sich darum gehandelt, wer die Schuld an bem Unfall zu tragen habe. Durch die Zusicherung habe der Bea lagte feinem Willen Ausdruck verliehen, die Erfahpflicht, abs gesehen von allen anderen Feststellungen, anzuerkennen. Gegen das Urteil des Kammergerichts hatte der Beklagte Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der 3. Sivilfenat wies bie Revision als unbegründet zurück und bestätigte damit das Borderurteil.
Bafferstand Memel, Tint Bregel, Sniterburg eifel, Thorn Dder, Ratibor
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231+17 228-1 1185)-4 78+10 435)-11 64-28
-34-36 279 4-10
225
+ bedeutet Buchs,
-
Der Prozeß endete schließlich mit folgendem Vergleich:" Der Privatfläger bedauert, daß seine bezw. feines Anwalts, Rechts-) Gistreiben.-) Eisbewegung.
ZOMAROM
Bouillon- Würfel
der beste und billigste
Nährmittelfabrik ,, Zomarom" München , Promenadestraße 6. Generalvertreter: Alfred Hirsch, Berlin W. 30, Bamberger Straße 45. Fernsprecher: Amt VI No. 5737.
Zigarettenfabrikanten,
ble in der Lage find, wirklich gute Qualitäten zu liefern und nicht dem
Markenschutzverband
angehören, werden ersucht, sweds Lieferung an die Mitglieder der Freien Bereinigung der Zigarrenhändler Groß- Berlins Offerten nebst Muster an den Borsigenden D. Michalsky, Weikensee, Berliner Allee 244, umgehend einzusenden. Auf Wunsch Muster retour.
Raub
Tanz- Lehr- Institut Richard Heinrich.
Gewerkschaftshaus, Engelufer 15.
50
junge Damen, können, können zu dem
die die Rundtänze schon tanzen
Sonntag, den 29. Januar, nachmittags 3 Uhr, beginnenden Kursus für
Contre- Tanz, Quadrille à la cour, Figurentänze
teilnehmen. Honorar mäßig.
Mittwoch, den 1. Februar, abends 8 Uhr, im Artushof, Perleberger Str. 26,
der
und Herren.
beginnt Februar- Kursus für Damen Anmeldungen erbitte rechtzeitig vor Beginn des Unterrichts sowie in meiner Wohnung Wrangelstr. 107, Amt 4, 10381 zu richten. Hochachtungsvoll Richard Heinrich, Tanzlehrer.
Zur 2. Klasse( Ziehung 10. und 11. Februar)
Preuss. Lotterie
1/2 1/4 1/
à M. 40.- 20.- 10.Kgl. Lott.- Einnehmer,
Original- Lose ( Porto 15 Pf.)
14/3 Hermannpl.