Dr. 23. 28. Zahrgavg.2. KkilM te Joniörts" Strüntt lolblilntt.fttituü, 27. laut« 1911Stadtverordneten-verlammlnng.4. Sitzung vom Donnerstag, den 26. Januar,nachmittags 5 Uhr.Der Vorsteher Michelet eröffnet die Sitzung nach 5� Uhr mitWorten ehrenden Nachrufs für den gestern verstorbenen StadtratDr. Mün st erber g.In die Stiftungsdeputation ist für den verstorbenen Stadt-verordneten Seeger Ersatz zu wählen. Vorgeschlagen ist Stadtver-ordneter George(Fr. Fr.), gemeldet Leid(Soz.). Gewähltwird George mit 57 gegen 33 Stimmen.Den Ankauf der Wuhlheide hat der niedergesetzte Ausschußeinstimmig gutgeheißen. Referent ist Stadtv. I a c o b i(A. L.).Der Ausschuß hat die Bildung eines eigenen Gutsbezirks als dieVoraussetzung für die Annahme des Vertrages mit dem Forst-fiskus angesehen.Stadtv. Goldschmidt(N. L.) befürwortet einen Antrag, derdiese Voraussetzung noch ausdrücklich als Bedingung der Annahmeerklären will. Er verweist auf den inzwischen dem Landtage vor-gelegten Entwurf eines Zwangszweckverbandes, wonach Berlin nur% der Stimmen erhalten, aber% der Kosten tragen soll.Nach einer Erwiderung des Kämmerers gelangt die V o r-läge mit dem Antrag Goldschmidt,„die bestimmte Erwartungauszusprechen, daß die Bildung eines selbständigen Gutsbezirkserfolgen wird", zur Annahme.Mit der Einräumung eines Erbbaurechts für 86 Jahre aufdem städtischen Gasbehältergrundstück an der AugsburgerStraße an die„Berliner Eispalast-Gesellschaft" hat sich der ein»gesetzte Sonderausschuß einstimmig einverstanden erklärt und denvorgelegten Vertragsentwurf gebilligt. Ohne Debatte tritt dieVersammlung dem Ausschußantrage auf Genehmigung bei.Die am 16. November 1916 einem Ausschuß überwiesene Vor-läge betreffend 1. die Leitsätze für die Bewirtschaftung der Güterund Rieselfelder der Stadt Berlin, und 2. die Herstellung von Bau-lichkeiten auf den städtischen Gütern, die Vornahme von maschi-nellen Aenderungen an den P u m p st a t i o n e n I und VII, sowieden Ankauf eines D a m p f f l u g e s für 66 666 M. für diesüdlichen Administrationsbezirke hat drei Ausschußsitzungen in An-fpruch genommen. Mit allen gegen zwei Stimmen hat der Aus.schuß der Versammlung empfohlen,„sich damit einverstanden zuerklären, daß nach den Leitsätzen weitergearbeitet, und daß mit derseit kurzem nach kaufmännischem Prinzip begonnenen Rechnungs-legung fortgefahren werde".Von den Bauten haben nur da? Sägewerk in Hobrechts- �felde und die Chaussee B u ch— Sch ö n e r l i n d e lebhasteAnfechtung erfahren; die Anträge der Gegner sind aber ebenfallsgegen zwei Stimmen abgelehnt worden.Referent ist Stadtv. Modler(A. L.).Stadtv. Mommsen(Fr. Fr.): Auch wir stimmen heute denAusschußanträgen zu: damit«vollen aber meine Freunde sich be-züglich der Leitsätze für die Zukunft nicht binden lassen.Stadtv. Rettig(A. L.) empfiehlt die Zustimmung zu den Aus-fchutzanträgen.Stadtrat Marggraff: Die Kanaldeputation wird niemals ohnedie Zustimmung der Versammlung vorgehen; sie hält sich keineswegsfür unfehlbar.Die Ausschußanträge werden einstimmig angenommen.Vom Stadtv. L a d c w i g(N. L.) ist mit Unterstützung vonMitgliedern der Alten Linken und der Freien Fraktion der A n-trag eingebracht:„Den Magistrat zu ersuchen, als neue Straßennamen eine„Albert Niemann-Straße", eine„Friedrich Haase-Straße", eine„Josef Kainz-Straße" und eine„Matk'owsky-Straße" zuschaffen."Unter lebhaften Zurufen und wiederholter Heiterkeit der Ver-fammlung erhält Stadtv. L a d e w i g das Wort. Unmittelbarvorher wird ein Antrag verlesen,„den Antrag dem Magistrat mitdem Ersuchen zu überweisen, Straßen nach den Namen b e r ü h m-ter Männer in Literatur. 5hinst und Wissenschaft(VielfacheRufe: Ladewig I und stürmisch« Heiterkeit) zu benennen."Der Antragsteller erklärt unter fortdauernder Unruheund Heiterkeit der Versammlung Albert Niemann für den größtenDarsteller unter den Sängern, und hält es für eine EhrenpflichtBerlins, die Größen der Schauspielkunst, auch die bereits der Ge-schichte angehörenden, wie Helmerding(Heiterkeit) u. a. auf dieseArt zu ehren.Stadtv. Cassel(A. L.) hält die Anregung für wohl beachten?-wert. Einzelne Namen auszuwählen sei aber nicht richtig, dazahlreich« andere das gleiche Recht hätten. Es müsse angenommenwerden, daß der Magistrat in der Richtung des Antrages gernwirken werde, den er mit den Kollegen Mommsen und Rosenowgestellt habe.Der Antrag L a d e w i g wird zurückgezogen, der An-trag Cassel gelangt zur Annahme.Zur sofortigen Aufnahme der AptierungSarbeiten auf demneuen Fr,edhofsgeländeinBuch sollen 25 OOO M. bewilligtund auf den Fonds für unvorhergesehene Ausgaben übernommenwerden. Die Versammlung stimmt zu.Der Magistrat beabsicktigt. einer Reihe von gemeinnützigenAnstalten. Vereinen, Gesellschaften usw. im nächsten Etat er-höhte oder neue Zuwendungen zu machen und teilt dieListe derselben mit. Insgesamt sollen 15 Zuwendungen erhöht,13 neu eingestellt werden. Beabsichtigt ist u. a. die Erhöhungder Zuwendung an den Hauvtverein Kinderbort von 12 666 auf18 666 M., an den Verein Mädchenhort von 7666 auf 12 666 Mk.,an das Lokalkomitee Groß-Berlin deS Deutschen Zentralkomiteesfür Schulzahnpflege von 16 666 auf 15 666 M., an das Zentral-komitee der Auskunst- und Fürsorgestellen für Lungenkranke undAlkoholkranke in Berlin und Vororten von 25 666 auf 36 666 M.,an die Zentrale für private Fürsorge von 3666 auf 5666 M., anden Verein für die Berliner Arbeiterkolonie von 2666 auf 3666 M.,an den Gemeinnützigen Verein für Rechtsauskunft in Groß-Berlinvon 5666 auf 9666 M.. an den Zentralverein für Arbeitsnachweis von59 666 auf 89 666 M. An neuen Zuwendungen sollen u. a. erhalten:Die Vereinigung zur kirchlichen Fürsorge für die Fluß- und Kanal-schiffer 2666 M., die Lampsonschen Kinderarbeitsstätten 1566 M.,das Deutsche Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaftund Technik in München 166 M., das Zellerhaus(Rettungsheimfür verlassene und gefährdete Trinkerkinder) 2666 M., der Vereinfür Krankenküchen 3666 M., der Hauptausschuß zur Förderung vonLeibesübungen in Groß-Berlin 1666 M. der Berliner Frauenvereingegen den Alkoholismus 1666 M., der Verband deutscher Berufs-feuerwehren 200 M.. der Organisationsausschuß für den deutschenUeberlandwettflug 36 666 M.Stadtv. Liebenow(A. L.) beantragt Ausschußberatung,da über jede Position eingehend beraten werden müsse. Geprüftwerden sollte zumal, ob gewisse Vereine, die bald nach ihrer Grün-dung notleidend würden, tatsächlich die Unterstützung der Stadtverdienten.Stadtv. Dr. Wehl(Soz.): Auch wir sind für Ausschuß-b e r a t u n g. halten aber für nötig, sofort näher auf die Vorlageeinzugehen. Es kommen allerdings auch Vereine in Betracht,denen man sehr genau auf die Finger sehen muß; im wesentlichenaber handelt es sich doch um Aufgaben, die hier in Berlin nachaltem, probatem Rezept der privaten Wohltätigkeit überlassenwerden, während deren Erfüllung nach unserer Ansicht der Stadtobliegt. Ein solcher Verein wirkt zuerst im Kleinen; baldaber verschwindet der Enthusiasmus der ersten Spender; beimWachsen seiner Verpflichtungen gerät der Verein in eine immergrößere Geldklemme und schließlich geht er an den Slllvater Magi-strat. Daß soviele Vereine derart sich bilden, daran ist die Untätig-feit, die mangelnde Initiative der Stadt schuld; sie glaubt sich durcheine Art Subbentionspolitik loskaufen zu können. Zahlreiche Ver-eine, die sich als durchaus existenzberechtigt erwiesen haben, ist dieStadt schließlich gezwungen worden zu übernehmen, wenn sie denguten Zweck nicht notlciden lassen wollte. Wir meinen, in demKampf gegen Armut, Elend und Not ist es Sache desStaates und der kommunalen Korporationen, diese Aufgaben zuerfüllen, kann aber auf die Dauer nicht Sache der privaten Wohl-tätigkeit sein. Diese unsere Auffassung dringt erfreulicherweiseauch immer mehr in die bürgerlichen Kreise ein.Der Vorstand des Vereins„K i n d e r h o r t", an dessen SpitzeStadtschulrat Fischer und Kollege Gericke stehen, hat uns eineEingabe gemacht, in der er eine höhere Subvention von 29 966 M.verlangt, weil die privaten Mittel immer geringer zuflössen usw.In der Eingabe heißt es ferner:„Für solche Schädigungen, diedie Gesamtheit durch ihr wirtschaftliches Leben erzeugt, mutz auchdie Gesamtheit eintreten; Wunden, die das Volk schlägt, muß esauch heilen." Vor solcher Auffassung kann ich nur meinen Respektbezeugen. Der kommunal-sozialistische Bazillus hat also schon sehrerheblich um sich gegriffen. Der Magistrat erklärt nun. die Ge-Währung des Verlangens des Vereins würde für den Verein dieGefahr mit sich bringen, daß die in freier Liebestätigkeit dargeboteneMithilfe und Miterziehung Schaden leiden würde. Mit gleicherMotivierung lehnt er auch die Forderung des Vereins„Mädchen-Hort" ab. Es steht fest, daß in Berlin noch immer 16 666 Gemeinde-schulkinder in ihrer schulfreien Zeit der notwendigen Aufsicht undErziehung entbehren. Welche großen sittlichen und körperlichenGefahren dies im Gefolge hat, brauche ich nicht auszumalen. DerMagistrat will auch den Zentralverein für Arbeitsnachweis um16 666 M. höher subventionieren. Der Etat des Arbeitsnachweisesbalanziert mit 169 666 M., und der Magistrat würde damit beistädtischer Verwaltung des Nachweises nicht auskommen, aber mitder Zuwendung von 16 666 M. ist es nicht getan; es bleiben 8666Mark Schulden, es bleibt Flickschusterei: der Arbeitsnachweis gehörrin die Verwaltung der Stadt! Das Zentralkomitee fürZahnpflege soll 5666 M. mehr erhalten; voriges Jahr batenwir ihn vergeblich um diese Zulage. Jetzt hat sich die unbedingteNotwendigkeit herausgestellt, noch eine Klinik in Moabit zu er-richten; wie soll man mit diesen 3 Kliniken bei nur 15 666 M. Zu-schuß fertig werden? Unnütz oder mindestens nicht gehörig be-gründet sind die beantragten Zuwendungen an den gemeinnützigenVerein für Rechtsauskunft. Es sollen Berichte über die Wirk-samkeit des Vereins verbreitet worden sein, uns ist davon nichtsbekannt; wir wissen nur, daß es sich um eine Art Gegengewichtgegen die Auskunftsstellcn der freien Gewerkschaften, also um eineArt unlauteren Wettbewerbes handelt. Der Verband deutscherBcrufsfeuerwehren soll auch 266 M. erhalten; wie sollen wir dazukommen, eine solche Subvention zu geben? Mit aller Entschieden-heit wenden wir uns aber gegen die Gewährung von 2666 M. fürdie Vereinigung für die kirchliche Fürsorge der Fluß- und Kanahschiffer. Wenn die Schifferkinder sonst keinen Schulunterricht erhalten, dann hätte unsere Schulverwaltung dafür zu sorgen; aberunter keinen Ilmständen darf eine Vereinigung, die unter � demDeckmantel, Kindern Unterricht zu erteilen, pietistischeZwecke verfolgt, subventioniert werden. Psäffische Tendenzen zufördern, haben wir hier ebensowenig Veranlassung, wievoriges Jahr bei der Heilsarmee. Ich bitte Sie, im Ausschußuns und dem Magistrat die Möglichkeit zu geben, alle erhobenenAnstände zu prüfen.(Beifall bei den Sozialdemokraten.)Stadtv. Herzberg(Fr. Fr.) bemängelt, daß der Magistrat fürdas deutsche Museum für Naturwissenschaft und Technik inMünchen nur den Mitgliedsbeitrag von 166 M. gezeichnet habe.Eine Reihe von deutschen Kommunen, auch das Reich, der StaatBayern und wissenschaftliche Vereine wüßten die hohe Bedeutungdieser Anstalt anders zu würdigen. Er stellt eine Erhöhung desBeitrages dem Ausschusse anhcim.Stadtv. Goldschmidt: Auch uns erscheint es etwas eigenartig,wenn Berlin seiner Würdigung dieses Institutes lediglich durch dieErwerbung der Mitgliedschaft Ausdruck gibt. Die Reichshauptstadtsollte eine andere Stellung einnehmen. Die Kinderhorte haben inerzieherischer Richtung ihre große Bedeutung; wird zeitig das Genügende getan, so beugen wir sicherlich bei einer großen Zahl vonKindern der Verwahrlosung vor. Nur 4666 Kinder finden in densämtlichen Horten Berlins Pflege, während 12— 14 666 solcherPflege bedürfen. Daß die Beiträge nicht mehr so fließen, wie eSdas wachsende Bedürfnis erfordert, veranlaßt mich gerade, au diePrivattvohltätigleit zu appellieren, denn aus den Berichten gehthervor, daß die Geburts-, Finanz- und Gcistesaristokratie fast garnichts beisteuert. Die erhöhte Subvention für den gemeinnützigenVerein für Rechtsauskunft kann ich nur befürworten; ichsehe in dem'Verein kein Konkurrenzunternehmen gegen dje Rechts-auskunstsstellen der Gewerkschaften und Gcwerkvereine. Derbisherige Beitrag Berlins steht nicht im Verhältnis zu dem, wasandere Städte geben. Die 36 666 M.-Subvcntion für Flugver-suche zu bewilligen, scheint mir doch bedenklich. Die Kühnheit derFlieger wird zweifellos auch durch die hohen Preise angestachelt,und immer neue Opfer fordert der Flugsport.Stadtv. Cassel bittet den einzusetzenden Ausschuß, die Unter-stützung für den Kinderhort so hoch wie möglich zu bemessen,da hier Sparsamkeit zu üben direkt zweckwidrig wäre.Die Vorlage geht an einen Ausschuß.Zur Fertigstellung des Schillerparkes weichen 388 366 M. ver-langt.Stadtv. Reimann(A. L.): Die Vorlage hat einen unangenehmenBeigeschmack, denn es handelt sich um eine Ueberschreitungvon mehr als 56 Proz. Für den Schillerpark wurden 686 666 M.verlangt, jetzt erhöht sich der Bedarf ayf über eine Million! Unseredamaligen Warnungen hat der Magistrat zurückgewiesen; jetzt istdie Bescherung da! In dieser Weise darf die Verwaltung nichtweiterwirtschaften; bei Vorschlägen der Art inuß vorsichtigerzu Werke gegangen werden, sonst muß schließlich die ganze Etat-aufftellung ins Wanken geraten. Wir nehmen aber die Vorlagemit Rücksicht auf die Dringlichkeit ohne Ausschutzberatung an.Stadtv. Hintze(Soz.): Auch ivir sind für sofortige An-nähme. Bei den ungünstigen Bodenverhältnissen der Rehbergeist eS eben nicht möglich gewesen, den Voranschlag, wie auch wirgewünscht hätten, innezuhalten.Die Forderung wird bewilligt.Die Vorlagen tvegen Festsetzung de« Kostentarifs für Bcr-pflegung von Geisteskranken und Epileptischen in Dalldorf,Herzberge, Buch und Wuhlgarten für die Rechnungs-jähre 1911— 1914, betr. die Erweiterung des Operationshauses imKrankenhause Friedrichshain und betr. bauliche Verändc-rungen in der Volksbadeanstalt Turmstraße 85a werden ahne De-batte genehmigt.Der Magistrat bringt das Schreiben des Oberpräsidenten derProbinz Bva-ndenburg zur Kenntnis, wonach die StaatSregierungauf die Anstage, ob sie geneigt sei, wegen Uebertragung weitererZweige der Ortspolizei auf die Stadt Berlin mit dem Magistratzu verhandeln, ablehnend geantwortet hat,„da eine Aenderungdes bestehenden Zustandes zurzeit nicht in Aussicht genommenwerden kann".Stadtv. Cassel: Es sind an diesen Gegenstand Anträge aus derMitte der Versammlung geknüpft worden, die die Frattionen nochnicht haben erörtern können. Ich beantrage, den Gegenstand erstin der nächsten Sitzung zu verhandeln.Die Versammlung beschließt demgemäß.Schluß 8 Uhr._Soziaice.Kindersegen und Gcmeindew ahlrecht.Die Novelle zum preußischen Einkommensteuergesetz vom28. Mai 1969 hat unter anderem in das Gesetz durch§ 26afolgende Bestimmung hineingebracht:„Die in den ߧ 19 und 26gewährten Ermäßigungen sind bei Berechnung der zu entrichtendenSteuerbcträge für Wahlzwecke außer Betracht zu lassen." DerGeschäftsgehilfe Hehr und 21 weitere Bewohner von Weigelsdorf(Kreis Reichenbach) waren für das Steuerjahr 1969 mit einemtatsächlichen Einkommen von mehr als 866 M. veranlagt worden.Wegen ihrer Kinderzahl kam ihnen jedoch die Steuerermäßigungaus 8 19 des Einkommensteuergesetzes zugute. Sie wurden des-halb nur nach einem Jahreseinkommen von 666 M. und wenigerzu den Gemeindeabgaben herangezogen. Das nahm der Gemeinde-vorstand von Weigelsdorf zum Anlaß, sie nicht in die gemäßZ 39 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 zu führendeListe der Gemeindeglieder aufzunehmen, welchen das Gemeinde»recht zusteht. Er ging davon aus, daß nach§ 41 eine der Voraus-setzungen des Gemeinderechts die Heranziehung zu den Gemeinde-abgaben nach einem Jahreseinkommen von mehr als 686 M.sei. während die Kläger tatsächlich nach einem geringeren Ein-kommen herangezogen seien.Da das Gemeinderecht zugleich das Stimmrecht umfaßt, soerhoben Hehr und Genossen nach vergeblichem. Einspruch bei derGemeindevertretung die Klage im Berwaltungsstreitverfahrcn,mit dem Antrage, sie in die Gemeindegliederliste aufzunehmen.Sie seien mit einem tatsächlichen Einkommen von mehr als 666 M.veranlagt und nach einem geringeren nur wegen ihrer Kinderinfolge Ermäßigung nach 8 19 des Einkommensteuergesetzesherangezogen worden. Da diese Ermäßigung aber nach demzitierten 8 26s des Einkommensteuergesetzes bei Berechnung derzu entrichtenden Steuerbeträge für Wahlzwecke außer Betracht zulassen sei, so hätte der Gemeindevorstand beziehungsweise die Ge-meindcvertretung nur die Veranlagung, nicht aber die erst infolgejener Ermäßigung ermöglichte geringere Heranziehung zurGrundlage ihres Handelns nehmen müssen. Danach hätten sie aberals stimmberechtigt in die Liste aufgenommen werden müsse»,denn der veranlagte Betrag genügte an sich dem gesetzlichen Er-fordernis.Der Kreisausschuß und der Bezirksausschuß wiesen jedochdie Kläger ab. Sie erachteten die tatsächliche Heranziehung zurGemeindesteuer für maßgebend. Für die Aufnahme in die Ge-meindegliederliste könnte der 8 26s des Einkommensteuergesetzeshier nicht verwendet werden.Die Kläger legten beim ObcrverwaltungSgericht in BerlinRevision ein.Das Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag die Bor-entscheidung auf und entschied, daß die Kläger in die Wähler-liste aufzunehmen seien. Der§ 19 und§ 26s des Einkommensteuergesetzes, so wurde ausgeführt, bedeute einen Akt sozialerFürsorge. Wer eine große Kinderzahl habe, solle Ermäßigungenin der tatsächlichen Heranziehung der Steuern erlangen. Unddurch 8 26s solle Fürsorge getroffen werden, daß die Ermäßi-gungen nicht zu einer Beeinträchtigung des Wahlrechts führen.Diese Bestimmung sei aber absolut und müsse unter allen Um-ständen innegehalten werden, weil das Gesetz sie nicht beschränke.In der Landgemeinde sei nun zwar die Grundlage des Stimm-rechts das Gemeinderecht. Aber das Gemcinderecht werde in-sofern alteriert, daß die, die sonst das Gemeinderecht erfüllen»aber infolge des Kindersegens nicht soviel Steuern zahlen, zuWahlzweckcn zugelassen werden müssen. Daraus ergibt sich dieEntscheidung.Es ist unseren Genossen zu raten, Berichtigung der Wähler-liste überall da zu verlangen, wo die Liste entgegen der Novelledie Herabsetzung der Steuer in der Wählerliste berücksichtigt hat.Vergnügungsfahrt oder Arbeitsverhältnis?Der arbeitslose M. betrat mjt noch einem Arbeiter am12. Februar 1969 eine Gastwirtschaft, um ein Glas Bier zu trinken.In der Wirtschaft traf er den Kutscher H. und dessen MitfahrerMch., die beide stark bezecht waren. Im Laufe des Gesprächs stellteder Kutscher H. die Frage an den M., ob er mit ihrem Fuhrwerkmitfahren und beim Abladen der zirka 8 Zentner schweren Ma-schine mithelfen wolle? M. ließ sich, nachdem ihm ein Lohn be-st i m m t zugesagt war, zum Mitfahren bewegen. Plötzlichstürzte der Kutscher vou seinem Sitz und fiel auf den Scherbaum.M. sprang, um den Kutscher zu retten, vom Wagen. Dabei kamer zu Fall und wurde überfahren.Nach seiner Genesung stellte M. den Antrag auf Gewährungeiner Unfallrente, weil er durch die Annahme zum Abladender Maschine in den Betrieb des Fuhrherrn Mhbk. eingetretensei. Er wurde indessen mit seinen Ansprüchen von der Fuhr-werks-Berufsgenossenschaft abgewiesen. DerUnternehmer, hieß es in dem Bescheid, habe seine Arbeiter nichtbevollmächtigt, eine Hilfsperson anzunehmen. Dies sei auch garnicht nötig gewesen, denn die Maschine habe nur 5 Zentner ge-wogen und sei am Bestimmungsort von Arbeitern des Empfängersabgeladen Hieraus erhelle, daß M. gegen den Willen des Betriebsunternehmers und auch nicht im Betriebsintereisedie Fahrt mitgemacht habe. Ein Notstand zum Eingreifen in denBetrieb seitens des betriebsfremden M. habe durchaus nicht vor-gelegen. Allenfalls könnte man von einer Tätigkeit im Interessedes Betriebes sprechen, wenn M. die Weiterfahrt der fast sinnlosBetrunkenen verhindert oder selbst die Leitung deS Fuhrwerksübernommen hätte. Das hatte er aber nicht getan. Es könnedaher nicht anerkannt werden, daß M. in dem hier versichertenBetriebe verunglückt sei. Es sei auch kein Arbeitsverhältnis zu-stände gekommen. Denn ein Dienstverhältnis mit einer geistignicht zurechnungsfähigen— in diesem Falle betrunkenen— Personkönne als gültig geschlossen nicht betrachtet werden. Zudem seidie Behauptung des Verletzten, er sei lediglich zum Zwecke des Ab-ladens des schweren Gegenstandes mitgefahren, deshalb nichtglaubhaft, weil er sich sagen mußte, daß er mit zwei nahezu sinn-los Betrunkenen das Abladen einer nach seiner Schätzung achtZentner schweren Maschine gar nicht bewerkstelligen konnte. Beidieser Sachlage sei die Annahme nicht von der Hand zu weisen,daß er an der Fahrt nur zum Vergnügen und Zeitver-treib teilgenommen habe.Die gegen den Ablehnungsbescheid beim Schiedsgericht fürArbeiterversicherung für den Regierungsbezirk Potsdam eingelegteBerufung des Verletzten wurde im wesentlichen au» denselbenGründen zurückgewiesen.Der Verletzte rckurierte gegen die Entscheidung de» Schied»-gerichts beim Reichsversicherungsamt.Der Rekurs des Klägers hatte Erfolg. Die Fuhrwerksberuft-genossenschaft wurde verurteilt, den Verletzten gemäߧ 9 desÄewerbe-Unfallversicherungsgesetzcs zu entschädigen. Der er-ennende Senat(VII) begründete das Urteil im Tenor etwa wie folgt:„Es könne dahingestellt bleiben, ob M. bei der Annahme durchden Kutscher H. in den Betrieb des Fuhrherrn Mhbk. eingetretensei. Jedenfalls erfolgte das?lbspringen des M. von dem Wagenaus dem Grunde, um das Fuhrwerk zum Stehen zu bringen.Pferd und Wagen sind indessen Betriebsmittel, sie dienen demBetriebsinteresse. Wollte M. den Kutscher retten, dann muhte zu-nächst das Gefährt zum Stillstand gebracht werden; dadurch wurdenindessen Pferd und Wagen vor schwerem Schaden bewahrt. Danun Pferd und Wagen unzweifelhaft Betriebsmittel sind und demBetriebsinteresse dienen, muß der Unfall als ein im Betriebs-interesse geschehener und damir als Betriebsunsall anerkannt werden."Der arme Teufel erhält nunmehr eine Unfallrente. Ueber dieHöhe derselben entscheidet ein neues Verfahre�