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Dr. 23. 28. Zahrgavg. 2. KkilM te Joniörts" Strüntt lolblilntt. fttituü, 27. laut« 1911 Stadtverordneten-verlammlnng. 4. Sitzung vom Donnerstag, den 26. Januar, nachmittags 5 Uhr. Der Vorsteher Michelet   eröffnet die Sitzung nach 5� Uhr mit Worten ehrenden Nachrufs für den gestern verstorbenen Stadtrat Dr. Mün st erber g. In die Stiftungsdeputation ist für den verstorbenen Stadt- verordneten Seeger Ersatz zu wählen. Vorgeschlagen ist Stadtver- ordneter George(Fr. Fr.), gemeldet Leid(Soz.). Gewählt wird George mit 57 gegen 33 Stimmen. Den Ankauf der Wuhlheide hat der niedergesetzte Ausschuß einstimmig gutgeheißen. Referent ist Stadtv. I a c o b i(A. L.). Der Ausschuß hat die Bildung eines eigenen Gutsbezirks als die Voraussetzung für die Annahme des Vertrages mit dem Forst- fiskus angesehen. Stadtv. Goldschmidt(N. L.) befürwortet einen Antrag, der diese Voraussetzung noch ausdrücklich als Bedingung der Annahme erklären will. Er verweist auf den inzwischen dem Landtage vor- gelegten Entwurf eines Zwangszweckverbandes, wonach Berlin   nur % der Stimmen erhalten, aber% der Kosten tragen soll. Nach einer Erwiderung des Kämmerers gelangt die V o r- läge mit dem Antrag Goldschmidt,die bestimmte Erwartung auszusprechen, daß die Bildung eines selbständigen Gutsbezirks erfolgen wird", zur Annahme. Mit der Einräumung eines Erbbaurechts für 86 Jahre auf dem städtischen Gasbehältergrundstück an der Augsburger Straße an dieBerliner Eispalast-Gesellschaft" hat sich der ein» gesetzte Sonderausschuß einstimmig einverstanden erklärt und den vorgelegten Vertragsentwurf gebilligt. Ohne Debatte tritt die Versammlung dem Ausschußantrage auf Genehmigung bei. Die am 16. November 1916 einem Ausschuß überwiesene Vor- läge betreffend 1. die Leitsätze für die Bewirtschaftung der Güter und Rieselfelder der Stadt Berlin  , und 2. die Herstellung von Bau- lichkeiten auf den städtischen Gütern, die Vornahme von maschi- nellen Aenderungen an den P u m p st a t i o n e n I und VII, sowie den Ankauf eines D a m p f f l u g e s für 66 666 M. für die südlichen Administrationsbezirke hat drei Ausschußsitzungen in An- fpruch genommen. Mit allen gegen zwei Stimmen hat der Aus. schuß der Versammlung empfohlen,sich damit einverstanden zu erklären, daß nach den Leitsätzen weitergearbeitet, und daß mit der seit kurzem nach kaufmännischem Prinzip begonnenen Rechnungs- legung fortgefahren werde". Von den Bauten haben nur da? Sägewerk in Hobrechts- felde und die Chaussee B u ch Sch ö n e r l i n d e lebhaste Anfechtung erfahren; die Anträge der Gegner sind aber ebenfalls gegen zwei Stimmen abgelehnt worden. Referent ist Stadtv. Modler(A. L.). Stadtv. Mommsen(Fr. Fr.): Auch wir stimmen heute den Ausschußanträgen zu: damit«vollen aber meine Freunde sich be- züglich der Leitsätze für die Zukunft nicht binden lassen. Stadtv. Rettig(A. L.) empfiehlt die Zustimmung zu den Aus- fchutzanträgen. Stadtrat Marggraff: Die Kanaldeputation wird niemals ohne die Zustimmung der Versammlung vorgehen; sie hält sich keineswegs für unfehlbar. Die Ausschußanträge werden einstimmig angenommen. Vom Stadtv. L a d c w i g(N. L.) ist mit Unterstützung von Mitgliedern der Alten Linken und der Freien Fraktion der A n- trag eingebracht: Den Magistrat zu ersuchen, als neue Straßennamen eine Albert Niemann-Straße", eineFriedrich Haase-Straße", eine Josef Kainz-Straße" und eineMatk'owsky-Straße" zu schaffen." Unter lebhaften Zurufen und wiederholter Heiterkeit der Ver- fammlung erhält Stadtv. L a d e w i g das Wort. Unmittelbar vorher wird ein Antrag verlesen,den Antrag dem Magistrat mit dem Ersuchen zu überweisen, Straßen nach den Namen b e r ü h m- ter Männer in Literatur. 5hinst und Wissenschaft(Vielfache Rufe: Ladewig I und stürmisch« Heiterkeit) zu benennen." Der Antragsteller erklärt unter fortdauernder Unruhe und Heiterkeit der Versammlung Albert Niemann   für den größten Darsteller unter den Sängern, und hält es für eine Ehrenpflicht Berlins  , die Größen der Schauspielkunst, auch die bereits der Ge- schichte angehörenden, wie Helmerding(Heiterkeit) u. a. auf diese Art zu ehren. Stadtv. Cassel(A. L.) hält die Anregung für wohl beachten?- wert. Einzelne Namen auszuwählen sei aber nicht richtig, da zahlreich« andere das gleiche Recht hätten. Es müsse angenommen werden, daß der Magistrat in der Richtung des Antrages gern wirken werde, den er mit den Kollegen Mommsen und Rosenow  gestellt habe. Der Antrag L a d e w i g wird zurückgezogen, der An- trag Cassel gelangt zur Annahme. Zur sofortigen Aufnahme der AptierungSarbeiten auf dem neuen Fr,edhofsgeländeinBuch sollen 25 OOO M. bewilligt und auf den Fonds für unvorhergesehene Ausgaben übernommen werden. Die Versammlung stimmt zu. Der Magistrat beabsicktigt. einer Reihe von gemeinnützigen Anstalten. Vereinen, Gesellschaften usw. im nächsten Etat er- höhte oder neue Zuwendungen zu machen und teilt die Liste derselben mit. Insgesamt sollen 15 Zuwendungen erhöht, 13 neu eingestellt werden. Beabsichtigt ist u. a. die Erhöhung der Zuwendung an den Hauvtverein Kinderbort von 12 666 auf 18 666 M., an den Verein Mädchenhort von 7666 auf 12 666 Mk., an das Lokalkomitee Groß-Berlin deS Deutschen Zentralkomitees für Schulzahnpflege von 16 666 auf 15 666 M., an das Zentral- komitee der Auskunst- und Fürsorgestellen für Lungenkranke und Alkoholkranke in Berlin   und Vororten von 25 666 auf 36 666 M., an die Zentrale für private Fürsorge von 3666 auf 5666 M., an den Verein für die Berliner   Arbeiterkolonie von 2666 auf 3666 M., an den Gemeinnützigen Verein für Rechtsauskunft in Groß-Berlin von 5666 auf 9666 M.. an den Zentralverein für Arbeitsnachweis von 59 666 auf 89 666 M. An neuen Zuwendungen sollen u. a. erhalten: Die Vereinigung zur kirchlichen Fürsorge für die Fluß- und Kanal- schiffer 2666 M., die Lampsonschen Kinderarbeitsstätten 1566 M., das Deutsche Museum   von Meisterwerken der Naturwissenschaft und Technik in München   166 M., das Zellerhaus(Rettungsheim für verlassene und gefährdete Trinkerkinder) 2666 M., der Verein für Krankenküchen 3666 M., der Hauptausschuß zur Förderung von Leibesübungen in Groß-Berlin 1666 M. der Berliner   Frauenverein gegen den Alkoholismus 1666 M., der Verband deutscher   Berufs- feuerwehren 200 M.. der Organisationsausschuß für den deutschen  Ueberlandwettflug 36 666 M. Stadtv. Liebenow(A. L.) beantragt Ausschußberatung, da über jede Position eingehend beraten werden müsse. Geprüft werden sollte zumal, ob gewisse Vereine, die bald nach ihrer Grün- dung notleidend würden, tatsächlich die Unterstützung der Stadt verdienten. Stadtv. Dr. Wehl(Soz.): Auch wir sind für Ausschuß- b e r a t u n g. halten aber für nötig, sofort näher auf die Vorlage einzugehen. Es kommen allerdings auch Vereine in Betracht, denen man sehr genau auf die Finger sehen muß; im wesentlichen aber handelt es sich doch um Aufgaben, die hier in Berlin   nach altem, probatem Rezept der privaten Wohltätigkeit überlassen werden, während deren Erfüllung nach unserer Ansicht der Stadt obliegt. Ein solcher Verein wirkt zuerst im Kleinen; bald aber verschwindet der Enthusiasmus der ersten Spender; beim Wachsen seiner Verpflichtungen gerät der Verein in eine immer größere Geldklemme und schließlich geht er an den Slllvater Magi- strat. Daß soviele Vereine derart sich bilden, daran ist die Untätig- feit, die mangelnde Initiative der Stadt schuld; sie glaubt sich durch eine Art Subbentionspolitik loskaufen zu können. Zahlreiche Ver- eine, die sich als durchaus existenzberechtigt erwiesen haben, ist die Stadt schließlich gezwungen worden zu übernehmen, wenn sie den guten Zweck nicht notlciden lassen wollte. Wir meinen, in dem Kampf gegen Armut, Elend und Not ist es Sache des Staates und der kommunalen Korporationen, diese Aufgaben zu erfüllen, kann aber auf die Dauer nicht Sache der privaten Wohl- tätigkeit sein. Diese unsere Auffassung dringt erfreulicherweise auch immer mehr in die bürgerlichen Kreise ein. Der Vorstand des VereinsK i n d e r h o r t", an dessen Spitze Stadtschulrat Fischer und Kollege Gericke stehen, hat uns eine Eingabe gemacht, in der er eine höhere Subvention von 29 966 M. verlangt, weil die privaten Mittel immer geringer zuflössen usw. In der Eingabe heißt es ferner:Für solche Schädigungen, die die Gesamtheit durch ihr wirtschaftliches Leben erzeugt, mutz auch die Gesamtheit eintreten; Wunden, die das Volk schlägt, muß es auch heilen." Vor solcher Auffassung kann ich nur meinen Respekt bezeugen. Der kommunal-sozialistische Bazillus hat also schon sehr erheblich um sich gegriffen. Der Magistrat erklärt nun. die Ge- Währung des Verlangens des Vereins würde für den Verein die Gefahr mit sich bringen, daß die in freier Liebestätigkeit dargebotene Mithilfe und Miterziehung Schaden leiden würde. Mit gleicher Motivierung lehnt er auch die Forderung des VereinsMädchen- Hort" ab. Es steht fest, daß in Berlin   noch immer 16 666 Gemeinde- schulkinder in ihrer schulfreien Zeit der notwendigen Aufsicht und Erziehung entbehren. Welche großen sittlichen und körperlichen Gefahren dies im Gefolge hat, brauche ich nicht auszumalen. Der Magistrat will auch den Zentralverein für Arbeitsnachweis um 16 666 M. höher subventionieren. Der Etat des Arbeitsnachweises balanziert mit 169 666 M., und der Magistrat würde damit bei städtischer Verwaltung des Nachweises nicht auskommen, aber mit der Zuwendung von 16 666 M. ist es nicht getan; es bleiben 8666 Mark Schulden, es bleibt Flickschusterei: der Arbeitsnachweis gehörr in die Verwaltung der Stadt! Das Zentralkomitee für Zahnpflege soll 5666 M. mehr erhalten; voriges Jahr baten wir ihn vergeblich um diese Zulage. Jetzt hat sich die unbedingte Notwendigkeit herausgestellt, noch eine Klinik in Moabit   zu er- richten; wie soll man mit diesen 3 Kliniken bei nur 15 666 M. Zu- schuß fertig werden? Unnütz oder mindestens nicht gehörig be- gründet sind die beantragten Zuwendungen an den gemeinnützigen Verein für Rechtsauskunft. Es sollen Berichte über die Wirk- samkeit des Vereins verbreitet worden sein, uns ist davon nichts bekannt; wir wissen nur, daß es sich um eine Art Gegengewicht gegen die Auskunftsstellcn der freien Gewerkschaften, also um eine Art unlauteren Wettbewerbes handelt. Der Verband deutscher Bcrufsfeuerwehren soll auch 266 M. erhalten; wie sollen wir dazu kommen, eine solche Subvention zu geben? Mit aller Entschieden- heit wenden wir uns aber gegen die Gewährung von 2666 M. für die Vereinigung für die kirchliche Fürsorge der Fluß- und Kanah schiffer. Wenn die Schifferkinder sonst keinen Schulunterricht er halten, dann hätte unsere Schulverwaltung dafür zu sorgen; aber unter keinen Ilmständen darf eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel, Kindern Unterricht zu erteilen, pietistische Zwecke verfolgt, subventioniert werden. Psäffische Tendenzen zu fördern, haben wir hier ebensowenig Veranlassung, wie voriges Jahr bei der Heilsarmee  . Ich bitte Sie, im Ausschuß uns und dem Magistrat die Möglichkeit zu geben, alle erhobenen Anstände zu prüfen.(Beifall bei den Sozialdemokraten.) Stadtv. Herzberg  (Fr. Fr.) bemängelt, daß der Magistrat für das deutsche Museum für Naturwissenschaft und Technik in München   nur den Mitgliedsbeitrag von 166 M. gezeichnet habe. Eine Reihe von deutschen   Kommunen, auch das Reich, der Staat Bayern   und wissenschaftliche Vereine wüßten die hohe Bedeutung dieser Anstalt anders zu würdigen. Er stellt eine Erhöhung des Beitrages dem Ausschusse anhcim. Stadtv. Goldschmidt: Auch uns erscheint es etwas eigenartig, wenn Berlin   seiner Würdigung dieses Institutes lediglich durch die Erwerbung der Mitgliedschaft Ausdruck gibt. Die Reichshauptstadt sollte eine andere Stellung einnehmen. Die Kinderhorte haben in erzieherischer Richtung ihre große Bedeutung; wird zeitig das Ge nügende getan, so beugen wir sicherlich bei einer großen Zahl von Kindern der Verwahrlosung vor. Nur 4666 Kinder finden in den sämtlichen Horten Berlins   Pflege, während 12 14 666 solcher Pflege bedürfen. Daß die Beiträge nicht mehr so fließen, wie eS das wachsende Bedürfnis erfordert, veranlaßt mich gerade, au die Privattvohltätigleit zu appellieren, denn aus den Berichten geht hervor, daß die Geburts-, Finanz- und Gcistesaristokratie fast gar nichts beisteuert. Die erhöhte Subvention für den gemeinnützigen Verein für Rechtsauskunft kann ich nur befürworten; ich sehe in dem'Verein kein Konkurrenzunternehmen gegen dje Rechts- auskunstsstellen der Gewerkschaften und Gcwerkvereine. Der bisherige Beitrag Berlins   steht nicht im Verhältnis zu dem, was andere Städte geben. Die 36 666 M.-Subvcntion für Flugver- suche zu bewilligen, scheint mir doch bedenklich. Die Kühnheit der Flieger wird zweifellos auch durch die hohen Preise angestachelt, und immer neue Opfer fordert der Flugsport. Stadtv. Cassel bittet den einzusetzenden Ausschuß, die Unter- stützung für den Kinderhort so hoch wie möglich zu bemessen, da hier Sparsamkeit zu üben direkt zweckwidrig wäre. Die Vorlage geht an einen Ausschuß. Zur Fertigstellung des Schillerparkes weichen 388 366 M. ver- langt. Stadtv. Reimann(A. L.): Die Vorlage hat einen unangenehmen Beigeschmack, denn es handelt sich um eine Ueberschreitung von mehr als 56 Proz. Für den Schillerpark wurden 686 666 M. verlangt, jetzt erhöht sich der Bedarf ayf über eine Million! Unsere damaligen Warnungen hat der Magistrat zurückgewiesen; jetzt ist die Bescherung da! In dieser Weise darf die Verwaltung nicht weiterwirtschaften; bei Vorschlägen der Art inuß vorsichtiger zu Werke gegangen werden, sonst muß schließlich die ganze Etat- aufftellung ins Wanken geraten. Wir nehmen aber die Vorlage mit Rücksicht auf die Dringlichkeit ohne Ausschutzberatung an. Stadtv. Hintze(Soz.): Auch ivir sind für sofortige An- nähme. Bei den ungünstigen Bodenverhältnissen der Rehberge ist eS eben nicht möglich gewesen, den Voranschlag, wie auch wir gewünscht hätten, innezuhalten. Die Forderung wird bewilligt. Die Vorlagen tvegen Festsetzung de« Kostentarifs für Bcr- pflegung von Geisteskranken und Epileptischen in Dalldorf, Herzberge, Buch und Wuhlgarten für die Rechnungs  - jähre 1911 1914, betr. die Erweiterung des Operationshauses im Krankenhause Friedrichshain   und betr. bauliche Verändc- rungen in der Volksbadeanstalt Turmstraße 85a werden ahne De- batte genehmigt. Der Magistrat bringt das Schreiben des Oberpräsidenten der Probinz Bva-ndenburg zur Kenntnis, wonach die StaatSregierung auf die Anstage, ob sie geneigt sei, wegen Uebertragung weiterer Zweige der Ortspolizei auf die Stadt Berlin   mit dem Magistrat zu verhandeln, ablehnend geantwortet hat,da eine Aenderung des bestehenden Zustandes zurzeit nicht in Aussicht genommen werden kann". Stadtv. Cassel: Es sind an diesen Gegenstand Anträge aus der Mitte der Versammlung geknüpft worden, die die Frattionen noch nicht haben erörtern können. Ich beantrage, den Gegenstand erst in der nächsten Sitzung zu verhandeln. Die Versammlung beschließt demgemäß. Schluß 8 Uhr._ Soziaice. Kindersegen und Gcmeindew ahlrecht. Die Novelle zum preußischen Einkommensteuergesetz vom 28. Mai 1969 hat unter anderem in das Gesetz durch§ 26a folgende Bestimmung hineingebracht:Die in den ߧ 19 und 26 gewährten Ermäßigungen sind bei Berechnung der zu entrichtenden Steuerbcträge für Wahlzwecke außer Betracht zu lassen." Der Geschäftsgehilfe Hehr und 21 weitere Bewohner von Weigelsdorf (Kreis Reichenbach  ) waren für das Steuerjahr 1969 mit einem tatsächlichen Einkommen von mehr als 866 M. veranlagt worden. Wegen ihrer Kinderzahl kam ihnen jedoch die Steuerermäßigung aus 8 19 des Einkommensteuergesetzes zugute. Sie wurden des- halb nur nach einem Jahreseinkommen von 666 M. und weniger zu den Gemeindeabgaben herangezogen. Das nahm der Gemeinde- vorstand von Weigelsdorf zum Anlaß, sie nicht in die gemäß Z 39 der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891 zu führende Liste der Gemeindeglieder aufzunehmen, welchen das Gemeinde» recht zusteht. Er ging davon aus, daß nach§ 41 eine der Voraus- setzungen des Gemeinderechts die Heranziehung zu den Gemeinde- abgaben nach einem Jahreseinkommen von mehr als 686 M. sei. während die Kläger   tatsächlich nach einem geringeren Ein- kommen herangezogen seien. Da das Gemeinderecht zugleich das Stimmrecht umfaßt, so erhoben Hehr und Genossen nach vergeblichem. Einspruch bei der Gemeindevertretung die Klage im Berwaltungsstreitverfahrcn, mit dem Antrage, sie in die Gemeindegliederliste aufzunehmen. Sie seien mit einem tatsächlichen Einkommen von mehr als 666 M. veranlagt und nach einem geringeren nur wegen ihrer Kinder infolge Ermäßigung nach 8 19 des Einkommensteuergesetzes herangezogen worden. Da diese Ermäßigung aber nach dem zitierten 8 26s des Einkommensteuergesetzes bei Berechnung der zu entrichtenden Steuerbeträge für Wahlzwecke außer Betracht zu lassen sei, so hätte der Gemeindevorstand beziehungsweise die Ge- meindcvertretung nur die Veranlagung, nicht aber die erst infolge jener Ermäßigung ermöglichte geringere Heranziehung zur Grundlage ihres Handelns nehmen müssen. Danach hätten sie aber als stimmberechtigt in die Liste aufgenommen werden müsse», denn der veranlagte Betrag genügte an sich dem gesetzlichen Er- fordernis. Der Kreisausschuß und der Bezirksausschuß wiesen jedoch die Kläger ab. Sie erachteten die tatsächliche Heranziehung zur Gemeindesteuer für maßgebend. Für die Aufnahme in die Ge- meindegliederliste könnte der 8 26s des Einkommensteuergesetzes hier nicht verwendet werden. Die Kläger   legten beim ObcrverwaltungSgericht in Berlin  Revision ein. Das Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag die Bor- entscheidung auf und entschied, daß die Kläger   in die Wähler- liste aufzunehmen seien. Der§ 19 und§ 26s des Einkommen­steuergesetzes, so wurde ausgeführt, bedeute einen Akt sozialer Fürsorge. Wer eine große Kinderzahl habe, solle Ermäßigungen in der tatsächlichen Heranziehung der Steuern erlangen. Und durch 8 26s solle Fürsorge getroffen werden, daß die Ermäßi- gungen nicht zu einer Beeinträchtigung des Wahlrechts führen. Diese Bestimmung sei aber absolut und müsse unter allen Um- ständen innegehalten werden, weil das Gesetz sie nicht beschränke. In der Landgemeinde sei nun zwar die Grundlage des Stimm- rechts das Gemeinderecht. Aber das Gemcinderecht werde in- sofern alteriert, daß die, die sonst das Gemeinderecht erfüllen» aber infolge des Kindersegens nicht soviel Steuern zahlen, zu Wahlzweckcn zugelassen werden müssen. Daraus ergibt sich die Entscheidung. Es ist unseren Genossen zu raten, Berichtigung der Wähler- liste überall da zu verlangen, wo die Liste entgegen der Novelle die Herabsetzung der Steuer in der Wählerliste berücksichtigt hat. Vergnügungsfahrt oder Arbeitsverhältnis? Der arbeitslose M. betrat mjt noch einem Arbeiter am 12. Februar 1969 eine Gastwirtschaft, um ein Glas Bier zu trinken. In der Wirtschaft traf er den Kutscher H. und dessen Mitfahrer Mch., die beide stark bezecht waren. Im Laufe des Gesprächs stellte der Kutscher H. die Frage an den M., ob er mit ihrem Fuhrwerk mitfahren und beim Abladen der zirka 8 Zentner schweren Ma- schine mithelfen wolle? M. ließ sich, nachdem ihm ein Lohn be- st i m m t zugesagt war, zum Mitfahren bewegen. Plötzlich stürzte der Kutscher   vou seinem Sitz und fiel auf den Scherbaum. M. sprang, um den Kutscher zu retten, vom Wagen. Dabei kam er zu Fall und wurde überfahren. Nach seiner Genesung stellte M. den Antrag auf Gewährung einer Unfallrente, weil er durch die Annahme zum Abladen der Maschine in den Betrieb des Fuhrherrn Mhbk. eingetreten sei. Er wurde indessen mit seinen Ansprüchen von der Fuhr- werks-Berufsgenossenschaft abgewiesen. Der Unternehmer, hieß es in dem Bescheid, habe seine Arbeiter nicht bevollmächtigt, eine Hilfsperson anzunehmen. Dies sei auch gar nicht nötig gewesen, denn die Maschine habe nur 5 Zentner ge- wogen und sei am Bestimmungsort von Arbeitern des Empfängers abgeladen Hieraus erhelle, daß M. gegen den Willen des Be­triebsunternehmers und auch nicht im Betriebsintereise die Fahrt mitgemacht habe. Ein Notstand zum Eingreifen in den Betrieb seitens des betriebsfremden M. habe durchaus nicht vor- gelegen. Allenfalls könnte man von einer Tätigkeit im Interesse des Betriebes sprechen, wenn M. die Weiterfahrt der fast sinnlos Betrunkenen verhindert oder selbst die Leitung deS Fuhrwerks übernommen hätte. Das hatte er aber nicht getan. Es könne daher nicht anerkannt werden, daß M. in dem hier versicherten Betriebe verunglückt sei. Es sei auch kein Arbeitsverhältnis zu- stände gekommen. Denn ein Dienstverhältnis mit einer geistig nicht zurechnungsfähigen in diesem Falle betrunkenen Person könne als gültig geschlossen nicht betrachtet werden. Zudem sei die Behauptung des Verletzten, er sei lediglich zum Zwecke des Ab- ladens des schweren Gegenstandes mitgefahren, deshalb nicht glaubhaft, weil er sich sagen mußte, daß er mit zwei nahezu sinn- los Betrunkenen das Abladen einer nach seiner Schätzung acht Zentner schweren Maschine gar nicht bewerkstelligen konnte. Bei dieser Sachlage sei die Annahme nicht von der Hand zu weisen, daß er an der Fahrt nur zum Vergnügen und Zeitver- treib teilgenommen habe. Die gegen den Ablehnungsbescheid beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung für den Regierungsbezirk Potsdam   eingelegte Berufung des Verletzten wurde im wesentlichen au» denselben Gründen zurückgewiesen. Der Verletzte rckurierte gegen die Entscheidung de» Schied»- gerichts beim Reichsversicherungsamt. Der Rekurs des Klägers hatte Erfolg. Die Fuhrwerksberuft- genossenschaft wurde verurteilt, den Verletzten gemäߧ 9 des Äewerbe-Unfallversicherungsgesetzcs zu entschädigen. Der er- ennende Senat(VII) begründete das Urteil im Tenor etwa wie folgt: Es könne dahingestellt bleiben, ob M. bei der Annahme durch den Kutscher H. in den Betrieb des Fuhrherrn Mhbk. eingetreten sei. Jedenfalls erfolgte das?lbspringen des M. von dem Wagen aus dem Grunde, um das Fuhrwerk zum Stehen zu bringen. Pferd und Wagen sind indessen Betriebsmittel, sie dienen dem Betriebsinteresse. Wollte M. den Kutscher retten, dann muhte zu- nächst das Gefährt zum Stillstand gebracht werden; dadurch wurden indessen Pferd und Wagen vor schwerem Schaden bewahrt. Da nun Pferd und Wagen unzweifelhaft Betriebsmittel sind und dem Betriebsinteresse dienen, muß der Unfall als ein im Betriebs- interesse geschehener und damir als Betriebsunsall anerkannt werden." Der arme Teufel erhält nunmehr eine Unfallrente. Ueber die Höhe derselben entscheidet ein neues Verfahre�