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©teile unmöglich die AmtZsuspenfion verhängen können. Anderer- seits aber läßt auch Herr Mittenzmeig in der jetzigen Veröffent- lichung des Gutachtens zahlreiche Stellen weg oder ändert sie ab, die inzwischen als unhaltbar erwiesen worden sind. Die Unhalt- barkeit wird damit von ihm selbst wenigstens indirekt zugestanden. Bei diesen Umständen darf man auf die Weiterentwickelung des Falles gespannt sein. Derselbe ist von den uns bekannten, für die Reformbedürftigkeit des Jrrenrechts sprechenden Fällen der frappanteste. Die konservativen Organe, die aus anderen Fällen so viel Kapital zu schlagen wußte», möchten diesen Fall gern todtgeschwiegen wissen. Pferdeehre. Bei dem zweiten Garde-Feldartillerie-Regiment in Berlin , so berichtet dieFreis. Ztg.", ließ kürzlich in der ersten Batterie der Hauptmann folgenden interessanten Appell vorlesen: Der Kanonier X hat dreimal je eine Stunde nachzuexerziren wegen Beschimpfung eines königlichen Dienstpferdes." Die Beschimpfung bestand darin, daß der Kanonier in zoologischer Be- griffsverwechselung dem Pferde den Namen eines anderen Vier- süßlers beigelegt halte, welcher bei unseren Hausfrauen wegen seiner guten Eigenschaften in gekochtem und geräuchertem Zu> stände mit Recht sehr beliebt ist. Das in seiner Ehre derart be- drohte Pferd, für welches der Hauptmann soschneidig" ein- getreten ist. wird gewiß noch einmal so stolz, wie bisher, seinen Dienst thun. Hoffentlich greift der Herr Hauptmann bei etwaigen zufälligen Verwechselungen zwischen Mensch und Thier, die selbst militärischen Vorgesetzten bisweilen unterlaufen sollen, mit gleicher Schneidigkeit ein. I« bezng auf die Hilfekeistuug der Berliner Feuer- 'wehr bei Bränden auf Charlottenburger Gebiet hat der Magistrat von Berlin an Charlottenburg ein Schreiben ge- richtet, worin erklärt wird, zwischen Charloltenburg und Berlin bestehe nicht eine Abmachung, nach der die Berliner Feuer- wehr verpflichtet sei, für eine bestimmte Gegenleistung der Ge- weinde Charlottenburg auf Erfordern Feuerlöschhilfe zu ge- währen. Eine Vereinbarung sei nur erfolgt über die Höhe der Prämien für den Fall, daß Feuerlöschhilse überhaupt geleistet würde. Das Schreiben schließt:Da der geehrte Magiftrat in seinem Schreiben vom 2. Juni die von uns erbetene Erklärung nicht abgegeben hat, haben wirl den Herrn Polizeipräsidenten heute ersucht, streng darauf zu halten, daß der Gemeinde Char- lottenburg Löschhilfe seitens der hiesigen Feuerwehr nur bei dringender Gefahr und nur insoweit gewährt wird, als die Feuersicherheit Berlins dadurch nicht beeinträchtigt wird." Ein GegenttmrtSbild. In derKreuz- Zeitung " und anderen kapitalistischen Blättern lesen wir: Die 17 Jahre alte Kellnerin Ida Holland, Potsdamerstr. 86a, konnte trotz vieler Mühe keine Stellung erhalten. Um sich nicht der Prostitution ergeben zu müssen, sprang sie am Donnerstag Morgen um S Uhr vom Schiff­bauerdamm aus in die Spree. Ein Droschenkutscher sah sie im Wasser verschwinden; es gelang ihm, die Lebensmüde zu fassen und bewußtlos an das Land zu bringen. Er fuhr sie nach einem Krankenhause, wo sie zum Bewußtsein zurückgebracht wurde und in ärztlicher Behandlung steht. Das Bild bedarf keiner Erläuterung. In einem Hotel der Friedrichstrasie hat sich eine junge und hübsche Dame, ein Fräulein F., am Donnerstag Nachmittag vergiftet. Der Tod muß sofort eingetreten sein. Bei der Selbst- Mörderin fand man außer einem Fläschchen, welches ein sehr scharfes Gift enthielt, verschiedene Briefschaften vor, aus denen ersichtlich war, daß die junge Dame längere Zeit ein sehr intimes Liebesverhältniß mit einem Arzt unterhalten hatte, und als dieses nicht ohne Folgen blieb, von dem Liebhaber verlassen wurde. Das Gistfläschchen soll die Etikette einer hiesigen Apotheke tragen, woraus gefolgert werden dürste, daß das Gift auf ärztliche Vor- schrift angefertigt ivorden ist. Nachdem seitens einer gericht- lichen Kommission der Thatbestand festgestellt worden, erfolgte gegen Abend die Uebersührung der Tobten nach dem Leichen- schauhause, zum Zwecke der Obduktion und genauen Feststellung der Todesursache. Eine«bekannte Leiche wurde gestern Vormittag im Müggelsee treibend aufgefunden und gelandet. Der Tobte, ein etwa LSjähriger Mann mit dunkelblondem Schnurrbart war un- bekleidet und ist jedenfalls beim Baden ertrunken. Die Leiche, wahrscheinlich diejenige eines Berliner Ausflüglers, ist bei dem Förster bei Müggelsheim zu rekognosziren. Z« Tode geschleift. Am Donnerstag Nachmittag waren auf dem an der Oberspree belegenen Terrain der Ewaldt'schen ?arbeholzfabrik mehrere Arbeiter damit beschäftigt, auf der inter dem Trockenschuppen belegenen sogenannten Schiebebahn, vermittelst sogenannter schottischer Karren eine große Quantität Rinde in d,e Mühle zu befördern. Kaum hatte jedoch der Zug, der aus zehn Karren und einer kleinen Feldbahn-Lokomotive be- Sand, die Mitte der Bahn erreicht, da riß durch irgend einen mstand die Verkoppelung des vierten Karren, wodurch die an- deren ins Rutschen gerielhen und den steilen Abhang herunter- rollten. Dabei wurden nun die an der Bahn beschäftigten beiden Arbeiter Köhn und Elsner von den Karren erfaßt und auf der abschüssigen Bahn eine ganze Strecke fortgeschleift. Nachdem die Karren zum Stehen gebracht worden waren, gelang es, den Ar- beiter Elsner zwar noch lebend, aber in entsetzlich verstümmeltem Zustande unter den Karren hervorzuziehen, sodaß er aus An- ordnung des herbeigernfenen Gewerksarztes schleunigst nach dem Krankenhause geschafft werden mußte. Ter niitverunglückte Ar­beiter Köhn konnte dagegen nur noch als Leiche herausbesördert werden. Köhn hinterläßt eine Frau und zwei unmündige Krnder in den dürstigsten Verhältnissen. Polizeibericht. Am 27. d. M. Vormittags sprang eine vbdachlose Kellnerin gegenüber dem Hause Schiffbauerdamm 31/32 in die Spree, wurde aber noch lebend aus dem Wasser gezogen und nach der Charitee gebracht. Ein neunjähriger Knabe siel Nachmittags gegenüber dem Hause Engel-Ufer 2b m den Luisen- städtischen Kanal und ein vierjähriger Knabe vor dem Hause Maybach-Ufer 5 in den Landwehrkanal. Beide wurden, ohne Schaden genommen zu haben, aus dem Wasser gezogen und ihren Eltern zugeführt. Im Lause des Tages fand BelleaUianceplatz 22 ein kleines Feuer statt. Gevilstls-Fletkuttg. Gegen den Reichstags- Zlbgeorducten Arthur Stadt­ hagen sollte gestern vor der drillen Straskammer des Land- gerichts I eine Anklage wegen Hausfriedensbruchs und Belei- digung verhandelt werden, welche Bergehen vor fast drei Jahren begangen sein sollen, als der Angeschuldigte im Liebenwalder Kreise eine Agitationsreise für die Wahlen hielt. Im vorigen Sommer wurde die Sache bereits vor dem Landgericht II ver- handelt, auf die eingelegte Revision hatte das Reichsgericht aber das Erkenntniß aufgehoben und zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht I verwiesen. Die zum gestrigen Termin er- schienenen zahlreichen Zeugen mußten sich unverrichteter Sache wieder entfernen, da sich herausstellte, daß in betreff der Ladung ein Formfehler begangen war. Gewerbegericht. Sitzung vom 27. Juli. Kammer VIII. Von großem Interesse dürfte für Buchdrucker der Ausgang einer Klage sein, welche die Schriftsetzer Querfurth und Herkner gegen die große Buchdruckfirma I. Sittenfeld an- gestrengt hatten. Die Kläger arbeiteten in der Buchdruckerei des Beklagten in Akkord am Satz einerWappenkunde". Ihnen wurden mehrere Eliche's(Holzschnitte) verweigert, die sie zu ihrer Lohnberechnung beanspruchten, indem sie sich auf den Z 23 des allgemeinen deutschen Buchdruckertarifs stützten. Nach diesem Paragraph dürfen unter anderem auch Holzstöcke, welche im Satz vorkommen, den Setzern nicht entzogen werden und dieselben können sich deren Raum mit anrechnen. I. S. ivollte äugen- scheinlich am Arbeitslohnsparen". Der Vertreter der beklagten Firma machte Einwendungen gegen die Auffassung, welche die Kläger von dem bezüglichen Tarifparagraphen haben; er, beziehungsweise die Firma I. Sittenfeld hielt sich dazu nicht für verpflichtet, den Klägern ihren Willen zu thun. Nachdem ein sachverständiger Arbeitgeber-Beisitzer daraus hingewiesen, daß ein von Prinzipalen und Gehilsen gebildetes Schiedsgericht vor einigen Jahren im Sinne des Klage-Auspruches die in Betracht kommende Tarifbestimmung ausgelegt habe, zog sich der Gerichtshof zur Beralhung zurück. Er verurtheilte den Beklagten zur Herausgabe aller Cliches an die Kläger , welche bis jetzt diese etwas angehen. Erfolge die Herausgabe innerhalb acht Tagen nicht, dann habe der Beklagte jedem Kläger S0 M zu zahlen. Im Falle die Kläger die Cliches bekommen und ihre Berechnung nicht anerkannt wird, werde ein neuer Termin nicht ausbleiben können. Kammer III. Zehn Maurer klagen gegen ihren ehemaligen Meister, Herrn Straßer; sie verlangen Lohnentschädigung für zwei Tage. Sie sind am Tage nach der Wahl entlassen worden, weil sie statt um 3 Uhr, wozu ihnen die Er- laubniß ertheilt war, schon des Mittags Feierabend gemacht hatten, um zur Wahl zu gehen. Es wurde festgestellt, daß die meisten von ihnen in der Nähe der Arbeitsstätte wohnten und auch um 3 Uhr noch zurechtgekommen wären, sowie daß einigen Weiterwohnenden auch srüher zu gehen gestattet war. Zwei Tage Enischädigung wurde mit Rllckncht darauf beansprucht. daß abgemacht war, des Sonnabends könne bei Ausschluß der gesetzlichen Kündigungsfrist jeder entlassen werden und auch gehen. Der Wahltag war bekanntlich der Donnerstag. Das Gericht wies die Kläger insofern ab, als es die Berechtigung ihres Anspruchs mit bezug auf die plötzliche Entlassung verneinte. Jedem wurde aber eine Entschädigung im Betrage von 2,Sll M. mit Rücksicht dar- auf zugebilligt, daß er fünf Stunden auf die regelrechte Aus- fertigung der Bücher und Karten am Entlassungstage warten mußte. In einem Prozeß des Töpfers P. gegen den Töpfermeister B. wurde erwiesen. daß der Kläger mehrere Stunden durch Schuld des Beklagten feiern mußte. Es war kein Material rc. zur Stelle. P. bekam 5,50 M. zuerkannt. Der Musterzeichner Röhn hatte sich einen Lehrling, zunächst sechs Wochenauf Probe", angenommen. Als weitere sechs Wochen und noch einige Tage verflossen waren und der Vater keinen Pfennig Kostgeld erhielt, nahm er seinen Sohn aus der Lebre des Herrn Röhn. Eine vergeblich gütlich beizutreiben ver- suchte Entschädigung klagte der Lehrling Masutte, vertreten durch den Vater, nun ein. Der beklagte Lehrherr gab vor, daß sein Lehrling nichts geleistet hätte und noch keine Geldentschädigung beanspruchen könnte. Der Kläger führte dagegen an, daß' Ar- beiten von ihm bereits verkauft worden seien. Das Gericht ver- urtheilte den Beklagten zur Zahlung von 13 M. an den Kläger. Die Straßennnruhen, die sich in Mannheim am Abend des Stichwahltags abgespielt haben, sind am Donnerstag vor der dortigen Ferien-Strafkammer gesühnt worden. Vor den Schranken des Gerichts hatten sich 23 Angeklagte zn verant- worten; das Urtheil lautete auf 1 bis 14 Wochen Gesängniß resp. Haft. Soziale XtclicilWjk. Achtung, Metallarbeiter! Kollegen! Am 24. Juli hat die Generalversammlung des Verbandes aller in der Metallin du st rie beschäftigten Arbeiter den Streik in der Schraubenfabrik von Willing und Violett (Boursett u. Weiler) als berechtigt anerkannt, und beschlossen, die Kollegen zu unterstützen. Die Kollegen werden nun ersucht, durch freiwillige Beiträge für den Unterstützungsfonds es zu er- möglichen, diesem Beschluß der Versammlung nachzukommen. Denn nur dadurch, daß jeder Kollege sein Scherflein dazu bei- trägt, können wir die Kollegen in ihrem berechtigten Kampfe zum Siege verhelfen. Die Vertrauensleute, die noch Marken gebrauchen, können solche von den Unterzeichneten erhalten. Die Vertrauensleute der Berliner Metallarbeiter. R u d. K a tz k e, Schlosser, Elbingerstr. 28, Hos l Tr. Peter Sassenroth, Dreher, Neue How?"' 31. Rich. Wegner, Schlosser, Oranienstr. 23� Tr. Achtung, Filzschuharbeiter! Kaum haben wir den Kampf gegen das Kapital siegreich beendet, so sucht der Fabrikant schon wieder, weil die Saison dem Ende naht, uns niit allen möglichen Mitteln zu hintergehen. Kollegen! Wenn wir auch den Lohn nicht viel erhöht haben, so haben wir doch eine geregelte Arbeits- zeit erzielt, außerdem eine ganze Anzahl unserer Kollegen, die uns fern standen, für die Organisation gewonnen. Wenn aber nicht Alles wieder verloren gehen soll, so agitirt tüchtig wo ihr nur könnt, denn ein tüchtiges Stück Arbeit steht uns noch bevor. In verschiedenen Fabriken haben sich die Arbeiter noch garnicht um unsere Bewegung gekümmert. So u. a. bei Gräs u. Komp., Köpnickerstraße. Auch die Herren Landsberger, Barnimstr. 22, und Goldmann u. Komp. haben ihre Arbeit fertig bekommen. lieber das Wie wollen wir nicht reden. Kollegen! An Euch ist es jetzt, wenn wir stark bleiben wollen, daß ihr die Versammlungen besucht und alle Indifferenten für unsere Organisation zu gewinnen sucht. Es wird in nächster Zeit eine öffentliche Versammlung stattfinden und wir ersuchen alle Kollegen in dieser Versammlung, der wichtigen Tagesordnung halber, zu erscheinen. Diejenigen die noch im Besitz von Sammel- listen sind, müssen dieselben bis zu dieser Versammlung ab- liesern. Dasselbe gilt von den Marken zum Agitationsfonds. Die Agitationskommissron derFilzschuh- Arbeiterund-Arbeiterinnenfür Berlin und Umgegend. Achtung, Tabakarbeiter! Die Mitglieder der Zentral- Krankenkasse, sowie des Unlerstützungs-Vereins der Tabakarbeiter werden darauf aufmerksam gemacht, daß vom Montag (31. Juli) ab das Kassenlokol von der Rheinsbergerstr. 19 nach der Fehrbellinerstraße 34 bei Fr. Voigt verlegt ist. Die Kassenstunden sind wie bisher von 719 Uhr. Die Ortsverwaltung. Köpenick . Die Lokalkommission giebt hierdurch folgende Lokale bekannt, welche uns jetzt zur Verfügung stehen: Klein; Stadt-Theater; Gerisch, Lindenslraße und Dalbritz, Goldener Hirsch. Da sich Herr Scheer trotz Anfragen der Lokalkommission weigert, seine Lokalitäten zu Versammlungen herzugeben, so bitten wir die Genossen, solche Lokale zu meiden, wo uns keine Ge- legenheit gegeben wird, uns zu ernsten Berathungen zu ver- sanimeln. Ei» Gelverbegericht soll laut einer vom dortigen Magistrat erlassenen Bekanntmachung die Stadt Chemnitz erhalten. Die Chemnitzer Arbeiter werden schon dafür sorgen, daß die richtigen Männer hineinkommrn. Die große Versammknng der österreichischen Berg- arbeiter findet ani 6. August in Brüx statt. Aus der Tages- ordnung stehen wichtige Organisationsfragen. Schwarze Listen. Unser Hallesches Bruderorgan, das Volksblatt", bringt einige geheime Zirkulare, die im Jahre 1399 verwendet wurden, um Arbeiter ihrer politischen Gesinnung wegen brotlos zu machen, zur öffentlichen Kenntniß. Von einer Reihe hektograpbirter Schreiben seien wenigstens einige im Wort- laute wiedergegeben. Da ist zunächst eines, welches besonderes Interesse erregt. Es lautet: Verband der Metall-Jndustriellen von Halle (Saale) und Umgegend. Halle a. S.. den 21. Mai 1839. Anbei beehre ich mich, Ihnen zwei Listen über die nicht in Arbeit zu nehmenden Arbeiter zur gefl. Kenntnißnahme zu über­reichen. Weiter bitte ich Sie, den in der Halleschen Maschinenfabrik und Eisengießerei beschäftigt gewesenen Schlosser........ geboren am..... zu....... nicht in Arbeit zu nehmen, event. sofort zu entlassen, da derselbe ein hervorragender Agitator ist. Ferner beehre ich mich. Ihnen mitzutheilen, daß in Berlin 2999 und in Hamburg 3S09 Arbeiter die Arbeit niedergelegt haben. Da es unmöglich ist, eine genaue Liste dieser Streikenden so schnell und übersichtlich herzustellen, so ersuche ich Sie höflichst, die von Hamburg oder Berlin zuziehenden Arbeiter vorderhand in Ihren Betrieben nicht anzustellen. Der Vorstand der Metall-Jndustriellen von Halle und Umgegend. I. A.: Max Dehne. Die im ersten Absätze erwähnten zwei Listen, unterzeichnet: Der Verband Deutscher Metallindustrieller. Der Geschäfts­führer Rose", betiteln sich:Verzeichniß hervorragender Agitatoren" und enthält die erste Liste 179, die zweite 76 Namen von Metallarbeitern aus dem ganzen Reiche, vor deren An- stellung gewarnt wird. Ein zweites Schriftstück hat folgenden Wortlaut: Verband der Metall-Jndustriellen von Halle (Saale) und Umgegend. Halle a. S., den 39. Mai 1399. Hierdurch ersuche ich Sie höflichst, den in der königl. Haupt- werkstälte beschäftigt gewesenen Schlosser........ geboren am...... zu...... nicht in Arbeit zu nehmen, event. sofort zu entlassen, da derselbe als ein hervorragender Agitator bezeichnet wird. Der Vorstand der Metall-Jndustriellen von Halle und Umgegend. I. A.: M a x D e h n e. In dem vorstehenden Schreiben heißt es, daß der Gemäß- regelteals hervorragender Agitator bezeichnet wird". Man hat also noch nicht einmal die Gewißheit, daß er wirklich Agitator ist. Ein drittes Schriftstück lautet bestimmter. Darin werden die Verbandsmitglieder benachrichtigt, daß der Lackirer...... wegen Agitation und Stistung von Unzufriedenheit unter den Arbeitern" der königl. Hauptwerkstätle gekündigt worden sei. Ein anderes Schriftstück lautet: Verband der Metall-Jndustriellen von Halle(Saale) und Umgegend. Halle a. S., den 16. Juni 1839. Hierdurch ersuche ich Sie höflichst, den bei der Firma Andreas Haaßengier beschäftigt gewesenen Dreher....... nicht in Arbeit zu nehmen, eventuell sofort zu entlassen, da der- selbe andere Arbeiter zur Niederlegung der Arbeit verleiten wollte. Der Vorstand der Metall-Jndustriellen von Halle und Umgegend. I. A.: M a x D e h n e. Wenn auch den Arbeitern gesetzlich das Recht zusteht, sich zu vereinigen zu dem Zwecke der Arbeitsniederlegung, so ist das doch bei den Herren Fabrikpaschas ein todeswürdiges Ver- brechen, und da dieHerren" heute nicht mehr über das Leben ihrer Sklaven verfügen können, so stellt man sie vor die Alter- nalive, entweder zu verhungern oder zu kuschen. Weiter sind wir im Besitze einer Liste, in welcher es heißt: Vom Verband der Metall-Jndustriellen Magdeburgs und Umgegend wird uns folgende Liste von geineingefähr- lichen Arbeitern übersandl, Verzeichniß der entlassenen, nicht in Beschäftigung zu nehmenden Arbeiter." Nun folgen 13 Namen, die genau mit Vor- und Zunamen und Angabe des Standes und Geburts- resp. Wohnortes be- zeichnet sind. Tie vorletzte Rubrik giebt Ausschluß, wo dieVer­brecher" bisher beschäftigt gewesen sind und die letzte Spalte klärt uns über dieVerbrechen" selbst auf. Danach wird als hGrund der Entlassung" angegeben bei einem Arbeiter:Lohn- erhöhung, Unfug, Hausfriedensbruch, Denunziation"(interessant wäre es, zu erfahren, welche Vorkommnisse all diesen Bezeich- nuugen zu Grunde liege»); bei sechs Arbeitern wird einfach an- geführt:Schon länger entlassen". Bei zwei Arbeitern heißt es:Theilnahme an sozialdemokratischen Versainmlungen in Berlin , Ausreizung zu ordnungswidrigen Bestrebungen". Ein Arbeiter ist schon seit dem 15. März entlassen. Auch ein Grund! Datum tragen die Listen nicht, daß man ermitteln könne, wie lange der Mann bereits»n der Acht gelebt. Als weitere Gründe sind angegeben:Verleitung zum Trinken in der Werkstatt, Trunkenheit, Widersetzlichkeit",Aersäumniß der Arbeit ohne Erlaubniß, Renitenz",Mehrtägige unerlaubte Dienst- versäumniß und Gehorsams- Verweigerung",Hervorragende Agitatoren in der Arheiterbewegung" undVerleitung zur Renitenz". Derlammlnugen. Der sozialdemokratische Wahlvereiu für den 5. Ber­ liner Reichstags-Wahlkreis hielt am 27. d. M. eine General­versammlung ab. Dieselbe hörte zunächst einen Vortrag des Ge- nossen Wagner über die Nothwendigkeit der Arbeiterorgani- sation und nahm nach einer längere» an den Vortrag sich anschließenden Diskussion den Bericht des Kassirers Schulz pro zweites Quartal entgegen. Derselbe wies einschließlich des Bestandes vom ersten Vierteljahr eine Einnahme von 371,96 M-, eine Ausgabe von 150,45 M. und einen verbleibenden Bestand von 221,51 M. auf. Auf Bericht der Revisoren wurde der Kassirer entlastet. Als Revisoren wurden neu gewählt August» Herzer und F r i ck e r. Im Anschluß hieran erledigte die Generalversammlung einige interne und Vereinsangelegenheiten. Die in der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter hielten am 27. Juli eine öffentliche Versammlung ab. in der Kollege Rüther über die Bedeutung des internationalen Kongresses in Zürich reserirte. Er entwarf in kurzen Zügen ein Bild von dem Arbeitsselde, welches derselbe vor sich habe, und plädirte für Beschickung desselben, umsomehr, da das gleichzeitige Stattfinden eines internationalen Metallarbeiter-Kongresses auch das Interesse der Berliner Metallarbeiter wachrufe. Die Berliner Metallarbeiter, die eine gegentheilige Form der Organisation als wie der deutsche Melallarbeiter-Verband besäßen, könnten sich unmöglich durch dessen Delegirte Segitz und Junge ver- treten lassen, sondern müßten durch Entsendung eines eignen Delegirten in die Lage versetzt werden, nöthigenfalls ihren Stand­punkt präzisiren zu können. Lorenz bemerkte, sollte der Kongreß beschickt werden, so müsse sich der zu Wählende verpflichten, nicht für Ausschluß der revolutionär vorgeschrittenen Gruppen zu stimmen. Er trat dann für den Antrag der Holländer, die Dienst- Verweigerung im Kriegsfalle, ein und wurde dabei derart weit- abschweifend, daß ihm der Vorsitzende P ä tz o l d wiederholt zur Sache verweisen mußte. lKörsten berichtigte sofort einige Ausführungen des Vorredners in Betreff der Ausweisung der Anarchisten auf dem Pariser Kongreß, dem er beigewohnt babe.