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denen such der Zehige Zentrumsabgesrdnete Dr. Bell war, Sozial­demokraten befinden? Zeuge Mantell: Dessen erinnere ich mich nicht; ich mühte es dann doch aber in Erinnerung haben. Staats- anwaltschaftsrat Pfaffe: Worauf, meinen Sie, könnte es zurück­zuführen sein, dah die damaligen Entlastungszeugen, die jetzigen Angeklagten, ihre Aussage einschränkten? Zeuge Mantell: Auf Verwirrung keineswegs. Sie haben die Aussagen wohl einge- schränkt, weil sie sie auf die Vorhalte hin einschränken muhten. Vert. RechtSanw. Dr. Niemeyer: Diese Frage muh ich bean- standen. Es ist daS ein reines Urteil eines am Ausgang des Pro- zesses interessierten Zeugen.   Vors.: ES kann ja diese Frage in eine rein tatsächliche Frage umgewandelt werden. Staatsanwalt- schaftsrat Psaffe: Haben Sie in dem Prozeh Margrafs durch Gesten oder Bemerkungen in die Verhandlung eingegriffen? Zeuge Mantell: Ich habe natürlich in die Verhandlung einge- griffen, denn was die Angeklagten aussagten, war nach meiner Ucberzeugung, wie nach der des Herrn Vorsitzenden unwahr. Sie niuhten darauf aufmerksam gemacht werden und haben daraufhin dann auch die Einschränkungen gemacht. Vert. RechtSanw. Tr. Niemelier: Ist Ihnen noch erinnerlich, dah Zeuge Münter   noch während der SchwurgcrichtSverhandlung eine schriftliche Eingabe an die Staatsanwaltschaft machte, dah ich. der als Zeuge oer- nommen worden war, immer aus- und eingehe und drauhen den sozialdemokratischen Zeugen Mitteilung mache? Zeuge Mantell: Ob Münter   eine schriftliche Eingabe machte, weih ich nicht? jedenfalls aber wurde der Staatsanwaltschaft von Münter   die Mitteilung gemacht, dah Herr Niemeyer drauhen mit den sozialdemokratischen Zeugen verkehre. Es ergab sich dann die Unbcdeutenheit dieses Vorganges. Staatsanwalt: Erinnern Sie sich, dah der Erste Staatsanwalt Peterson damals in öffentlicher Verhandlung er- klärte, daß er bedanre, daß dieser Zwischenfall eingetreten war? Zeuge: Ich glaube wohl. Vors.: lieber das Auftreten von Münter   bekommen wir ja hier noch genug zu hören. Erster Staatsanwalt Eger widerspricht der Entlassung der Zeugen Mantell und Moser. Nach einer kurzen Pause kommt der Vorfitzende nochmal» auf die Bemerkung des Verteidiger» zurück, der Zeuge Mantell fei interessiert an dem Ausgang des Prozesses. Es könne davon wohl nicht die Rede sein, höchstens könnte gesagt werden daß der Zeuge an dem früheren Verfahren beteiligt war. r- Vert RechtSanw. Dr. Niemeyer: Der Zeuge hat zuerst die Verhaftung der Angeklagten versllgt: er hat die Anklage im Prazeh Margrafs erhoben und vertreten und hat auch in der SchwurgerichtSverhand- knng die Anklage vertreten. Er ist insofern an der Herbeiführung de» Schicksal» der Angeklagten beteiligt. Ich habe mich nur dagegen gewehrt, dah ein derartig interessierter Zeuge ein förmliches Gutachten abgebe. Zeuge Mantell svortretend): Von einem Interesse meinerseits kann absolut keine Rede sein. Ich habe dje Sache Margrafs im Interesse des Staate» vertreten; ich habe als Staatsanwalt nur die Hoheitsrechte des Staates wahrgenommen. Der Staat gibt Gesetze und muh darauf achten, dah diese Gesetze beachtet werden Ich habe daher al» Staatsanwalt dafür zu sorgen, dah Ueber. tretungen gesetzlich geahndet werden. Ein persönliches Interesse meinerseits liegt also keineswegs vor. Vert. RechtSanw. Dr Niemeyer: Das ist ein Plädoyer gewesen. Es wird dann zur Vernehmung einer Reih« Zeugen über die Persönlichkeit MünterS übergegangen. Eine Anzahl Zeugen be- runden über ein Erlebnis mit Münter   am l. März 1W4. Die Zeugen, die untereinander bekannt waren, hatten einen mehr scherzhaften Streit, bei dem es nicht übermähig laut zuging Münter   sei herangetreten, habe »hne Veranlassung blank gezogen und auf einen Zeugen eingeschlagen. Zeuge Hasenpetter be- kündet, dah Münter nacht» an eine Gruppe herangetreten sei und einen Man» repidiert habe. Münter   sagte., er hätte RevolverMsse gehört und müsse nachsehen, ob einer der Leute einen Revolver habe. Als Zeuge hinzukam, wurde er auch von Münter   angehalten; er wisse aber Nicht mehr, ob er selbst revidiert worden sei. Pars.: Hat Münter   einen d«r Leute geschlagen? Zeuge: Ich glaube nicht. Vors.! Früher sagten Sie, der Mann, der revidiert Werden sollte, soll gesagt haben: So ein LumpenaaS revidiert michl Darauf habe Münter   gescklagen. Zeuge: Heute weih ich da« nicht mehr.- Zeuge Regierungssekretär Petri-Miinster war zweiter Brigadeschreiber bei der dortigen Gendarmertebrigade. Münter   War erster Brigadeschreiber und Rechnungsführer �und ver­waltete auch die von den Gendarmen hinterlegten Heiratskautionen. Vors.: Dabei sollen Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein; Münter   soll Gelder für sich verwendet haben. Zeuge: Ja. Wegen de» Lebenswandels MünterS nahm ich Peranlassung, beim Oberst Meldung zu erstatten. Ich fiel zunächst aber glatt ab. Erst später konnte ich von wirklichen Unregrlmäftig- ketten Mitteilung machen und den Oberst fragen, ob ein solcher Mensch noch wert sei, die Tressen zu tragen. Auch sein außerdienst ltcheS Verhalten war mir bereit» aufgefallen. Er war ei» abnorm aufgeregter Mensch, der bramarbasierte und bei Kneipereien immer gleich den Mittel- Punkt bildet» und da« große Wort führte. Sehr oft sah man ihm an, daß er nach durchfoffener Stacht in den Dienst kam. Vors.: Er führte also ein unsolide» Leben? Zeuge: Sin für einen Gendarmen direkt anstößiges Leben. Als er erfuhr, dah ich beim Oberst Anzeige erstattet hatte, erklärte Münter  , er wolle mich er- schießen. Inwieweit er das ernst meinte, weih ick nicht, jedenfalls habe ich den Oberst gebeten, mich gegen alle Eventualitäten zu schützen. Ich habe mich Im Bureau so gesetzt, daß ich ihn nicht mehr im Rücken, sondern neben mir hatte. Vors.: Wieviel Kautionen mag er für sich verwendet haben? Zeuge: Zwei zu je Z00 M. Staatsanwaltschafttrat Pfaffe: Als die Revision kam. hat Münter   doch da» Geld ersetzt? Zeuge: Soviel ich weih, hat er sich das Geld erst von einem Bekannten geborgt. Zeuge Landes­sekretariatsassistent Wolf-Merseburg war früher Gendarm in Münster.   Vors.: Was war Münter   für ein Mann? Zeuge: Er verkehrte in den Kneipen viel mit Frauenzimmern und hat sich auch insofern etwa» zuschulden kommen lassen, als er Kautionen für sich verwandte. Als die Revision feststand, meldete er sich krank. E» vergingen 14 Tage, bi» er das fehlende Geld an die Kasse abgeführt hatte. Zeuge Petrt: Wie ich jetzt aus dem Rechnungsbuch sehe, hat Münter   in drei Fällen den Verlust der Zinsen decken müssen. Erster StaatSanw. Eger  : Wir können Münter   ja darüber nicht mehr hören, ob er irgendwelche Ent- fchuldigungsgründ« hatte, vielleicht Bummelei. Zeuge Petri: Nein, Herr Erster Staatsanwalt, Bummelei kommt wohl nicht in Frage. Dazu ist dt« Zeit von Oktober bi» April zu lang. Ersrer Staatsanwalt Eger: Ich gebe Ihnen ja zu, daß es sehr verdächttg ist. Von dem Zeugen Oberwachtmeister Böttcher hat sich Münter   eine? TageS 600 M. geborgt. Es war daS zweitemal, daß wir uns überhaupt sahen. Al» Grund gab er an, dah er seine Möbel bezahlen müsse. Er hat mir da» Geld in Raten zurück- gezahlt.~ geu-e Gastw'rt Tamann-Bochum. früher Oberwacht. meister, hatte Munter m Herne   In seinem Beritt. Münter   war von Münster   überwiesen worden, weil er sich dort allerlei hatte zu- schulden kommen lassen. Vors.: Wie war seine dienstlicht Führung? Zeuge: Im allgemeinen wollte man nichts von ihm wissen; er benahm sich wi» ein Löwe unter einer Herde Schafe. Man glaubte ihm nicht». Er kannte gemacht haben, wa» er wollte, «ach seinen Berichten hatte er immer recht. ES kamen auch An- »eigen über dienstliche Ueberschreitunge», aber er wuhte alles so zu drehen, dah die Sache für ihn günstig war. Da sich die Anzeigen »iederheltcn, kam ich schließlich zu der Ansicht, dah doch die An- «eisenden recht hatten. Vors.: Liegt das alle» vor der ersten Schwurgerichtsverhandlung?_ Zeug«: Ja. Vors.: Kam es auch vor, dah er Leule gleich mit dem Säbel schlug, die nicht weggingen? Zeuge: Fast täglich. StaatSanw.-Rat Pfaffe: Wie kommen Sie auf die Wendung: ..Münter   habe sich benommen wie ein Löwe unter einer Schaf- Herde?" Zeuge: Er hetzte die Kameraden auf und fühlte sich hocherhaben. Renommierte mit seinen früheren Stellungen mit seiner Gardc-du-Corp-Vergangenheit. Staatsanw.-Rat Pfaffe: Kamen nicht auch über andere Gendarmen Anzeigen wegen dienst» licher Ueberschreitungen? Zeuge: Jawohl, noch über zwei. Sie bildeten mit Münter   zusammen eine Art Komplott. StaatSanw.-Rat Pfaffe: Waren die Anzeige».jGMÜndet? Zeuge: Ja, in vielen Fällen. Ter eine Gendarm trut auch bald zum Zivildienst über, der andere starb später im Jrrenhause. Hierauf trat die Mittagspause ein. In der NachmittagSsitzung wird die Zeugenvernehmung fort- gesetzt. Magistratsassistent Georg Wolf-Berlin hat die vom Berliner Magistrat gegen Münter   eingeleitete DiSziplinarunter- suchung geführt. Münter   war zuerst als Diätar in den städtischen Dienst getreten und wurde später Assistent mit 250 M. monatlichem Gehalt. Das Sekretärsexamen hat er nicht bestanden. Kurze Zeit hatte er noch einen Nebenverdienst, der ihm wieder entzogen wurde, da er darüber seine eigenen Arbeiten vernachlässigte. Münter   kam beim Oberbürgermeister einigemal um Unterstützung ein, weil er infolge Krankheit hilfsbedürftig sei. Er hatte ein Gallenstein- leiden. Vors.: Ex hat wohl sehr häufig gefehlt unter dem Vor- geben, daß ihm sein Leiden grohe Beschwerden bereite? Zeuge: Er fehlte sehr häufig. Vors.: Er ist wohl auch an einer Gallen- steinoperation gestorben? Zeuge: Ja. Er litt auch an Gelenk- rheumatismus und sagte, das rühre davon her, daß er einmal von Bergleuten in einen eisbedeckten Tümpel geworfen worden sei. Vors.: Sie haben den Arzt Dr. Berakner auch gutachtlich über Münters Gesundheits- und Geisteszustand befragte Zeuge: Er war ein überaus aufgeregter Mann; seine Mutter war in einer Irrenanstalt und ist dort gestorben. Als die DiSziplinarunter- suchung eine für ihn ungünstige Wendung nahm und ich ihm manche ihm wenig angenehme Borhaltungen machen muhte, ist er ganz plötzlich in eine aufbrausende Wut gekommen. Er hat auch vielfach Beschwerden über mich an den Oberpräsidenten und Minister gerichtet, die mich zweifeln liehen, ob er geistig ganz normal sei. Vors.: Ist ein Bruder von ihm, der Volksschullehrer war, nicht auch in eine Irrenanstalt gekommen? Zeuge: Ja, er ist in der Irrenanstalt gestorben. Der Arzt sagte mir, er könne kein ab- schließendes Urteil abgeben, weder ob Münter   normal oder anormal sei. Vors.: Wie kam nun daS Disziplinarverfahren gegen Münter   zustande? Zeuge: ES waren mehrere Denun- ziationen über Münter   eingelaufen, dah er für andere Leute gegen Entgelt eine Art RechtSkonsulentcutum betreibe. Ein Magistrats- beamter namens Hintze beschwerte sich, daß Kollege Münter   in einem Rechtsstreit gegen ihn als Vertreter der Gegenpartei austrete. Dann führte der Landrat von Niederbarnim   Beschwerde, dah der Magistratsbeamte Münter   in Rechtsgeschäften für Dritte ohne Er- laubnis des Magistrats beim Bezirks- und KreisauSschusse auf­trete und die Behörden mit Eingaben belästige. Vors.: Es stellte sich wohl auch heraus, dah er an Tagen, in denen er wegen Krank- heit vom Dienst weggeblieben war, Termine wahrgenommen hatte. Zeuge: Allerdings hat der Arzt sich dahin geäußert, dah sein Leiden ihn gehindert haben könne, regelmähigen Dienst zu tun, dah er aber ganz gut einen Termin wahrnehmen könnte. DaS Disziplinarverfahren wurde eingeleitet, weil den Beamten verboten war, ohne Erlaubnis gewerbsmäßig Ncbengeschäfte zu betreiben. Vors.: Der Lnndrat beschwerte sich, dah Münter als Beamter den Behörden gegenüber in seinen Beschwerden ein unwürdige» Verhalten gezeigt habe. Zeuge: Ja. Vors.: Im Laufe der Disziplinaruntersuchung stellte sich dann auch heraus, dah Münter »w« Gastwirte zur Abgabe von unwahren Aussage» in seinem Disziplinarverfahren zu bestimmen versucht habe.-» Zeuge: Ich hatte zunächst den Eindruck, daß eS sich um einen kleinen Nebenverdienst handelte, und fahte die Sache nicht so. tragisch auf. Wenn er diese Dinge gleich eingeräumt hätte, wäre wohl kein Ver- fahren eingeleitet worden. Er weigerte sich aber, sich vernehmen zu lassen, und da blieb dem Magistrat nichts anderes übrig als die Einleitung des Disziplinarverfahrens. Ich riet Münter  , wenn er wirklich nebenher einige Pfennige verdient hätte, eS ruhig ein» zuräunien. ES wäre nicht so sckilimm, und eS könnte höchstens ein Verweis oder eine kleine Geldstrafe herauskommen. Er bestritt aber, für Entgelt tätig gewesen zu sein. Wenn er etwa» genommen habe, seien es knapp seine baren Auslagen gewesen. Der Zeuge erörterte dann einzelne von Münter   betriebene Rechtsgeschäfte. Münter   arbeitete in verschiedenen dieser Prozesse mit einem Manne zusammen, der nie arbeitete, aber immer Geld hatte. Man nenne diese Art Leute in Berlin  Schieber". In einem Falle beschuldigten sich beide Parteien gegenseitig drS Metneid». Einem der Zeugen hatte Münter   veranlaßt, unwahrerweise auszusagen, dah er die ihm gezahlten 100 M. nicht al» Vergütung, sondern für Auslagen erhalten habe. Münter   war auch in mehreren Ehe- chetdungsprozessen tätig. Eine grau von P. wandte sich an den Ragistrar mit der Anschuldigung, dah er.faule Dinge" ge- macht Hab«. Dagegen wurde>hm in mehreren von ihm betriebenen Wiederaufnahmeverfahren, so u. a. zugunsten von zwei wegen Körperverletzung verurteilten Zuchtleuten das Zeugnis ausgestellt, dah er sich höchst anständig und uneigennützig gezeigt habe. Vors.: Die Voruntersuchung Ist dann wegen Verdacht drS Meineids und Unternchinens der Verleitung zum Meineid gegen Münter   und einen Kollegen von ihm auf Antrag der StaatSanioaltschaft eröffnet worden. Das Verfahren gegen Münter   fand sein Ende mit Münters Tod, das Verfahren gegen die anderen Beamten wurde wegen Mangels an ausreichenden Beweisen eingestellt. Erster Staats­anwalt Eger: Ist Münter   vom Dienst suspendiert worden? teuge Wolf: Ich habe zwar mit Rücksicht auf die Schwere der in rag« kommenden Straftaten einen solchen Antrag gestellt, der Ber. ner Magistrat hat ihn aber abgelehnt. Erster Staatsanwalt Eger  : Also ist Münter   im Amt gestorben? Zeuge Ja. Vert. R.-A. Dr. Niemeyer: Haben Sie nicht in einem Falle, in dem sich Widersprüche zwischen den Angaben Münter  » und den Angaben zweier anderer Zeugen ergaben. Nachforschungen über die Glaub- Würdigkeit dieser Zeugen angestellt? Zeuge: Jawohl. Und der uständige Amtsvorstcher erklärte diese beiden für ordentliche Men- chen. In einem anderen Falle wurde mir mitgeteilt, daß Münter  in einem Prozeß gegen Prof. Bing ein falsches gerichtliches Urteil insofern herbeigeführt habe, al Ser falsche Photographien produ­ziert habe. Auf Anfrage antwortete die Berliner   Polizei, dah sie von einem solchen Prozch nichts wisse. Später aber hörte ich, dah tatsächlich ein solcher Prozch geschwebt hat und daß Ving zu riner hohen Strafe verurteilt worden ist. Er wurde im Wtederausnahme- verfahren freigesprochen. Wie weit Münter   daran beteiligt war, kann ich nicht sagen. Zeug« Magistratsbeamter Haß.Berlin   war mit Münter   im Verein Gardeducorps zusammen. Münter   wyllte partout Schriftführer werden, er wurde es auch, geriet aber bald in Unfrieden mit seinem Vorsitzenden. Er verletzt« die Statuten und lieh e? auch an kameradschaftlichem Geiste fehlen. Wir schlössen 'hn schliehlich aus, nachdem er ver dem Ehrenrat ei« verhalten g». eigt hatte, das jeder Beschreibung spottet. Er kam nicht, spielte Theater und rief nachher die Gerichte an. vors.i Da formelle Verstösse vorgekommen waren, ist-er bei Gericht auch durchgedrun» gen. Halten Sie Münter   für glaubwürdig? Zeuge: Auch wenn er schwört, glaube ich ihm kein Wort. Erster Staatsanwalt Eger: Können Sie dafür bestimmte Beispiele anführen? Zeuge: Er behauptete einmal, Justizrat Sello habe sich im Hardenprozeh an ihn gewandt. Wir konnten ihm aber be- weisen, dah er sich an Justtzrat Sello gewandt hat. yors.: Spielte er denn auch im Hardenprozeh eine Rolle? Zeuge Ma- gistratSassessor Löwenstein(nicht Wolf. Anm. d. Berlchtcrst.): Nein, aber er wollte eine Rolle spielen. Da der Hardenprozeh hier nun einmal erwähnt worden ist. kann ich mitteilen, dah sich m den DiSziplinarakten der Vermerk befindet, Münter   sei an den Regimentskommandeur des Grafen Hohenau herangetreten.- Erster Staatsanwalt Eger: Wir brauchen die Sache wohl nicht weiter zu verfolgen. Zeugin Frau Mieliricke-Berlin ist in Berlin  zusammen mit einem Bäckergesellen vom Schöffengericht wegen Diebstahls von Backwerk nach ihrer Meinung unschuldig verurteilt worden. In dieser trostlosen Lage wandte sie sich an oen ihr be- kannten Magistratsbeamten Fehder. Fehder sagte, er hätte einen Freund, der schon viele Prozesse geführt und bisher alle gewonnen habe. Dieser Freund war Münter  . Zeugin hat Münter   für ernen Rechtsanwalt gehalten und ihm 50 Mk. gezahlt. Münter   habe sie darauf schon zu dem Freispruch beglückwünscht. Einige Tage nachher kam ein Brief von Münter  , sie solle sich noch auf ein paar hundert Mark einrichten. So viel Geld wollte sie aber nicht geben, sie tun- digte trotzdem dem RechtSairwalt Dr. Liebknecht, der ihre Ver- tretung bis dahin hatte, das Mandat. Bald kam Münter   aber wieder zu mir und meinte, er wollte den Bruder des angeklagten Bäckergesellen, der inzwischen nach Thale   verzogen war, für d:e BeruftingSverhandlung als Zeugen instruieren. Für die Reise nach Thale   verlangte er 50 M. Ich sagte ihm, dah ich nur noch 50 M. hätte und 10 M. für die Wirtschaft brauche. Mit 40 M. fuhr Münter   nach Thale  . Er kam mir dem Bruder d«S Bäckergesellen nach Berlin   und vor diesem Zeugen führten wir nun in meiner Wohnung eine regelrechte Gerichtsverhandlung auf. Münter   war Borsitzender und ich war die Angeklagte. Ter Bäckergeselle wurde als Zeuge vernommen, ebenso meine Tochter. Msinter hatte auf- grschriebcn, was beide vor dem ordentlichen Gericht aussagen sollten. Meine Tochter kam weinend zu mir und sagte: Um alles in der Welt kann ich so nicht aussagen, wie Münter   auf- geschrirben hat. Erster Staatsanwalt Eger: Die Staatsanwaltschaft steht auf dem Standpunkt, dah dieser Bäckergeselle bereits ehe Münter eingrisf, vor der Polizei seine späteren Angaben gemacht hatte. Vert. R.-A. Dr. Niemeyer: Ich hätte nicht angenommen, daß die Staats- anwaltschaft auch in diesem Falle Münter   retten würde. Erster Staatsanwalt Eger  : Wir wollen auch unsererseits nur volle Klar- heit schaffen. Zeugin: Kurz vor seinem Tode kam Münter   mit Fehder zu mir und bat mich unter Tränen und unter HiiUveiS auf die militärische Stellung seines Sohnes inständig, seine Schrift- stücke zu vernichten. Ich sagte: Nein, Herr Münter, Sie haben zu schlecht gehandelt und mir zu viel Geld abgenommen. Auf Zureden Fehders aber lieh ich mich bewegen und habe alle Schriftstücke, die ich von Münter   hatte, verbrannt. Münter   gab mir dafür 30 Mark. Vert. R.-A. Dr. Niemeyer: Ist«S richtig, dah Münter nach der Berufungsverhandlung an den Bäckergesellen herantrat un-d ihm Vorwürfe darüber machte, nicht so ausgesagt zu haben, wie er ihm aufgeschrieben hatte? Zeugin: Ja. Erster Staatsanwalt Eger: Wie sind Sie überhaupt in diese Sache hineingekommen? Zeugin: Da» weih ich nicht. Zeuge Paul Nord mann ist ein Bruder des damaligen Mitangeklagten Bäckergesellen. Er bekundet, dah Münter für ihn das Reisegeld von Thal« nach Berlin   bezahlt habe. In dem fingierten Termin sagte Zeuge auch aus, was Münter   ihm aufgc- schrieben hatte. Bors.: War denn daS wahr? Zeuge: Nein. Vors.: Sind Sie nun auch vor Gericht vernommen worden? Zeuge: Ja. Bors.: Und haben Sie vor Gericht die Wahrheit ge- sagt oder da», wa» Münter Ihne» aufgeschrieben hatte? Zeuge: Die Wahrheit. Vors.: War Münter   im ffieiichtffaol? Zeuge: Ja. er sah im Zuhörerraui». Vors.: Die Berufung hatte für Frau Mielnicke übrigens keinen Erfolg, ihre Strafe wurde nicht ermähigt. Es folgte die Verlesung der gegen den Redakteur Margrafs er- gangenen Urteile. Morgen(Mittwoch) wird die Verhandlung fort- gesetzt. Gerichte-Zeitung. Ermußte" zum Säbel greifen. Ein geringfügiger WirtShausskandal hat ftir den HaupkbS- teiligten, einen Schraubendreher Alfred Schulze, sehr schlimme Folgen gehabt. In einer Kellnerinnenkneipe der Gropiusstrvhe hatte Schulze einen Streit mit der Wirtin bekommen, so dah diese ihn durch einen Schutzmann hinauSbringcn lieh. Alz   der Schutz- mann ihn zur Feststellung seiner Personalien nach der Wache führen wollte, entstand auf der Strasse die übliche Menschenansamin- lung. Schulz« weigerte sich, den Weg zur Wach« anzutreten, und die Zuschauer schienen für ihn Partei nehmen zu wollen- Schlich- lich hielt der Schutzmann di« Situation für so bedenklich, daß er den Widerstand durch Waffengewalt brechen zu sollen glaubte. Cr zog seinen Säbel, hieb auf Schulze loS und schlug>ihm daS linke Ohr ab. Schulze ist durch diese eilige Säbeltot des Schutzmanns für sein ganze» Leben entstellt worden. Daß er hinterher noch auf die Anklagebank kommen würde, verstand sich von selber. Gestern hatte Schulze vor dem Amtsgericht Wcdding sich zu verantworten wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung und Widerstand. Mit ihm war angeklagt ein Arbeiter Giebel, der ihm bei dem Transport zur Unfallstation behilflich gewesen war und dabei sich gegenüber dem Schutzmann bei Widerstands und der Gefangenrnbefrriung schuldig gemacht haben sollte._ Die ganze Affäre ist nur im Hinblick auf den SchutzrnannSsabel von einigem Interesse für eine ivciteve Ocffentlichlcitr Die Bc- weiserhebung, für die die Anklagebehörde eine stattliche Anzahl Zeugen aufgeboten hatte, lieh nicht erkennen, dah Schulze sich bc- Kaders gewalttätig gezeigt hätte. Er hatte in dem Lolal krakcclt, e Vertreterin der Wirtin einealte H...." geschimpft, den herbei- gerufenen Sckmtzinann gefragt, ob er verrückt sei, und bei seiner Sistierung sich an den Türpfosten gelehnt. Auch die Vorgänge auf der Straße, über die der Schutzmann Hirt aussagte, scheinen nicht übermäßig bedrohlich gewesen zu sein. Hirt hielt, so bekundete er, den Schulze am Aermel, wurde aber zuruckgestohen und wollte nun dem Widerspenstigen die Kette anlegem Schulze hatte,«AS er aus dem Lcckal hinausgeschoben wurde, ein Tulpengla» in der Hand behalten. Auf der Strahe hob Schulze das Glas, so dah Schutz- mann Hirt annahm, er wolle damit schlagen.Da zog ich", sagte Hirt vor Gericht,.meinen Säbel und schlug zu".Und schlugen ihm da« Ohr ab", ergänzte der Vorsitzende. Ein Zeuge Disimoni bekundete über Schulz«? Weigerung, mit zur Wache zu gehen:ES entstand«in Gedränge, und die Sache wurde ein bißchen brenzlich. ES sah au«, wie wenn sie ihn befreien wollten. Da mußte der Beamte zuschlagen, diesen Eindruck hatte ich vollständig." Dah andere Zuschauer anderer Meinung waren, ging auk HirtS eigener Darstellung hervor. Seine wiederholte Aufforderung, für den Verwundeten«ine Droschke herbeizuschaffen, habe keinen Erfolg gehabt, ja, man habe gerufen:.hol alleine ein«, verfluchter Blut. Hund!" Schliesslich fanden sich doch Leute, die«in- Droschke be- sorgten, Schulze aber weigerte sich jetzt, mit dem Schutzmann zu. sammen in der Droschke zu fahren. In der Droschke und um sie herum kam e» zu einem stürmischen Austritt, bei dem der Angeklagte Giebel den Schutzmann mit einem Stob vor die Brust tätlich an- gegriffen haben soll. Die Beschuldigung derGefangenenbefreiung" fiel in sich zusammen, weil Schulze gar nicht mehr zur Wache. sondern zur Unfallstation hatte gebracht werden sollen. Alle» übrig« aber gal: dem AmtSanwalt al« erwiesen; er beantragte gegen Sch-ulze 14 Tage Gefängnis und 40 Mark Geldstrafe, gegen Giebel l Woche Gefängnis. Den ......,,». durch nicht« begründeten Vorwurf, dah Schulze sichbesonder» roh" benommen habe, wies sein Verteidiger Dr. Karl Liebknecht zurück; für den Angeklagten, der schon durch den Verlust de» Ohre» hart genug gestraft sei. sei eine Freiheit». strafe nicht am Platze. Da» Urteil lautete für beide Angeklagte auf je 2 Wochen Gefängnis. Dem Schutzmann wurde attestiert, dah er feine AmtSbefugniS nicht überschritte» habe. Umgegangene DmcKIcimften. .Frauen-Zukunft«, eine Monatsschrift. Herausgegeben von Gabriel« von lieber. Mein Hammerschlaa. Hanns Dorn.  (Frauenverlag München und Leipzig  .) Vierteljährlich 4 M.