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GxekutivZonniees der letzten Jahre gewählt. Der Parteitag wurde von einem Vertreter der lokalen Sektion der Arbeiterpartei will- komme» geheißen. Der Partcworstand gab darauf bekannt, daß er im Namen de<? Parteitages den Hinterbliebenen des Sir C h a r l e Dilke sein Beileid ausgedrückt habe; auch habe er an den Bor  - stand der sozialdemokratischen Partei Deutschlands   folgendes Tele- gromm geschickt;..Der Parteitag der Arbeiterpartei drückt den deutschen   Arbeitern zum Tode Paul Singers sein tiefstes Beileid aus." Ter nächsie Punkt war die Rede des Vorsitzenden Robinson  . der die Ereignisse des letzten Jahres und die Lage der Partei Revue passieren ließ. Durch die ganze Rede zog sich wie ein Leit- motiv die 5tlage über die Krittler der Partei innerhalb und auher- halb der Arbeiterpartei. Ein charakteristischer Passus lautete: Leute in unseren eigene» Reihen, sogenannte Freunde außerhalb und selbst Beamte unserer verschiedenen Lrganisationen behaupten, daß wir«in Flügel der liberalen Partei sind, daß wir unsere Un- abhängig leit verloren haben. Ich muß freimütig sagen, daß ich immer gefunden habe, daß diese Behauptungen in dem Geiste ent- täuschtcr Personen ihren Ursprung haben." Man kann aber nicht umhin, in der Rede des Vorsitzenden, die von dem Parteivorstand vorher sorgfältig entworfen worden war. die Spuren der Kritik wahrzunehmen, die hi den letzten lv Monaten von dem linken Flügel der A. L. P. an der Politik der Arbeiterpartei geübt worden tft Einige Stellen der Rede klangen sehr entschieden. So heißt eS:Solange wir diese Maßregeln durchdringen, schert es mich wenig, weiche Regierung sie uns gibt." Oder:Solange es eine zu fürchtende Macht lind, solange wird«an uns Aufmerksamkeit und Kritik schegken." Weiter heißt es in der Rede über das O s b o r n e- urteil: Nur die vollständige Aufhebung des Ur- teils kann als eine Beseitigung der Ungerechtigkeit, die uns die Gerichtshöfe zugefügt haben, angenommen werden..... Ich bin der Meinung, daß politische Parteilichkeit und die Furcht, daß die Arbeiterpartei zu stark werden könnte, die Ursachen sind, die die Richter und Parteiführer bestimmt haben, uns in einen neuen Kampf zur Bcsihützung unserer Rechte als gewerkschaftliche und politische Organisationen zu treiben." Räch der Rede des Präsidenten begrüßte C a m e l i n a t den Parteitag im Namen der sozialistischen   Partei Frankreichs   und Pease sFabier) schlug eine Resolution vor, die oie bar bar i° sche Handlungsweise der japanischen Regierung im Falle K o t o i u und Genossen scharf verurteilt und die ein- stimmig angenomnien wurde. Als erster Pu»kt der Diskussion kam der Jahres- Stricht des Parteivorstandes zur Verhandlung. Zu An- sang des Berichts beklagt sich der Borsiand darüber, daß in zwei Fällen Mitglieder der parlamentarischen Arbeiterpartei ihr Ver- sprechen, die Verfassung der Partei aufrecht zu erhalten, gebrochen hätten. Ben Riley(F. L. P.i bemerkt zu diesem Punkte, daß in seinem Wahlkreise ,?Aormantoii, Aorkshire) das Parlamentsmit» flied(ein Arbeitervarwiler namens Hall) die neun Sektionen er I. L. P., die dort existierten, ganz ignorierte und nur mit dem lokalen liberalen Wahlverein Beziehungen pflegte. Kürzlich sollte dort eine Sektion der Arbeiterpartei gegründet werden. Zu dieser Gründung hvbe man die Sektionen der I. L. P., die doch auch zur Arbciierpartei gehörten, nicht eingeladen. Das Parlamentsmitglied für Norinanton hielt es nicht der Mühe wert, aus diese Ausführungen etwas zu erwidern. Viel- leicht konnte er nichts zu seiner Verteidigung anführen. Am End: erklärte der Vorstand, er werde dem in Frage kommenden PaffuS eine schärfere Fassung geben. In dem Bericht des Borstandes über den internatio- nalenKongreßzu Kopenhagen   wird unier anderem angeführt, daß der Kopenhagencr Kongreß die verschiedenen sozialistischen  Organisationen des Landes ausgefordert habe, sich zu v e r e i n i- gen. Auf eine Anfrage, was der Vorstand getan habe, um dieser nrtffkj*.! VntrN hrtm?Ri»rrmi rtlfft PrfTrtrf. hf»fa htt» . Forderung nachzukommen, wird vom Bureau aus erklärt, daß die Sache die Arbeiterpartei nichts angehe. Auch erklärt der Vorsitzende, daß die sozialdemokratische Partei Deutschlands   aufgefordert worden sei, einen Vertreter zu dem nächsten Parteitag der Ar- beiterpartei zu entsenden. Die Einladung sei diesmal zu spät erfolgt. ES folgen nun Klagen über die HandlungS- »eise des Vorstandes, der den einzelnen angeschlossenen Organi- sationrn nicht die Gelegenheit gegeben habe, die Resolutionen über die Abänderung der Parteikons'itution vorher zu diskutieren. Roch einigen weiteren Bemerkungen über den Vorstandsbericht antwortet der Sekretär M a c D o n a l d den verschiedenen Kritikern und weist auch unter anderem darauf hin, daß Anstalten getroffen werden würden, die die kritisierte Handlungsweise der unsicheren Kanto- nisten in Zukunft verhindern würden. Nach der Annahme des Vorstandsberichts beschäftigte sich der Parteitag zunächst mit einem Abänderungsantrag zur Partei- konstitution, der von dem Ausschuß für Arbeitervertretung zu Poplar ausging. Ter Antrag forderte, daß es in Zukunft den Kandidaten der Partei erlaubt sein sollte, sich entweder Arbeiter- kandidaten oder Arbeiter- und sozialistische Kandi- baten zu nennen. BankS(Poplar) begründet den Antrag und führt aus, daß die bestehende Bestimmung, nach der sich ein Kandidat der Arbeiter, Partei nur Arbcitcrkandidat nennen dürfe, zur Spaltung der Kräfte führe. In Poplar erlaubten sie ihren Kandidaten für die lokalen Vertretungskörperschaften schon, den Namen Arbeiter- und sozia- listische Kandidaten zu führen. O u e l ch(Hilfsarbeiter der Buchdrucker) unterstützt den An- trag, indem er daraus hinweist, daß die Arbcitervartci schon viele Beziehungen mit dem Sozialismus unterhält und es ihren sozia- listischen Mitgliedern wohl erlauben könnte, sich Sozialisten zu nennen. Tie Partei lade Vertreter der sozialistischen   Parteien anderer Länder zu ihrem Parteitag ein; sie habe soeben gegen die Ermordung japanischer Sozialisten protestiert; sie gehöre der sozialistischen Internationale an und lade sozialistische Körper- schaftcn ein, sich ihr anzuschließen. Unter diesen Umständen könne die Arbeiterpartei schwerlich von den Sozialisten verlangen, daß diese ihren Namen und ihre Identität preisgeben. Sexton(Dockarbeiter) spricht gegen den Antrag; desgleichen tut S t a n d r i n g(I. L. P.). nach dessen Ansichten die.Neuerung «ur zur Zersplitterung der Kräfte führen kann. Man könne die englischen Gewerkschaften nicht gewaltsam zum Sozialismus bc- kebren. S t o k e s(Londoner   Gewerkschaftskartell) und I a r v i a (Zimmerleute) sprechen für den Antrag und weisen darauf hin, daß der bestehende Zustand zur Zersplitterung führt._ Würde der Antrag angenommen, so wäre dadurch eine Verständigung mit der S. D. P. möglich gemacht. T a i l o r(Bucbdrucker) spricht sich gegen den Antrag aus. Viele Gewerkschaften wollten nichts von dem Sozialismus Wilsen. Würde der Antrag angenommen, so würden viele Mitglieder der Gewert- schaftcn sich künstig weigern, Beiträge an die Arbeiterpartei zu entrichten. Die Annahme des Antrages würde die Schwierigkeiten, in denen sich die Partei befinde, um das Zehnfache vermehren. Der Antrag wird schließlich mit großer Mehrheit abgelehnt. Tie Gewerkschaft derZimmerleute und Schrei- net hatte eine Resolution vorgeschlagen, in der die Sammlung eines Fonds zur Unterstützung der Familienangehörigen solcher Gewerkschaftsbeamter gefordert wurde, die sich den Gerichtsde- schlüsien widersetzen und ins Gefängnis wandern würden. Ein Vertreter der genannten Gewerkschaft vertrat diese Resolution und fcrdertc eine energische Abwehr der Gewerkschaften gegen richterliche Entscheidungen wie das Oöborneurteil. Er fordert« die Vertrauensleute der Gewerkschaften aus, die Einhaltsbefehle der Richter nicht ruhig hinzunehmen. Wenn die Gewerkschafts. tzührer in? Gefängnis wanderten, so würde die? die Arbeiterschaft « kurzer Zeit gewaltig ausrütteln und die Aufhebung de» Osborne- irrteilo bald herbeiführen. Sollt« sich das parlamentarische Komitee d-S Gewerkschaftskongresses mit der Resolution nicht defreunden können, so müsse der Vorstand der Ärbeiterpartei allein die nötigen Schritte tun. um diesen Fonds anzusammeln. ! Das Parlamentsmitglied El y n e S spricht gegen die Re- solution und erklärt sich für die gesetzliche Kampfes- Methode. Shaw(Textilarbeiter) glaubt, daß die Resolution«inen Ein. griff m die Rechte des GewerkschaftSkonarefleS bedeute und erklärt 'x- für«in« gefährliche Neuerung. Die Resolution wird mit großer Mehrheit verworfen. Als nächster Punkt wurde die von dem Bradforder Gcwerk- schaftskartell eingebrachte Resolution über die Taktik der Arbeiterpartei beraten. Tie Resolution, deren Wortlaut schon berichtet wurde, fordert bekanntlich eine entschiedenere Politik der Partei und verlangt von den Parlamentariern, daß sie alle ihnen unter- breiteten Fragen nach ihrem Wert behandeln sollen. G l y d e(Bradforder Gewerkschaftskartell) führt hierzu aus, daß es zwei Arten der Taktik gebe. Entweder stimme man stets nach seiner Ueberzeugung und gemäß den den Wählern gegebenen Versprechen oder man lasse sich von opportunistischen Gründen leiten. Zwei Ereignisse hätten in Bradford die Frage der Taktik in den Vordergrund gebracht. Erstens die Handlungsweise der Arbeiterparteiler im Parlament, die im vorigen Jahre gelegentlich der Adreßdebatte ihr Amendement über daSRechtaufArbeit fallen gelassen habe, um die Regierung zu retten. Und zweitens die Tatsache, daß eine Reihe Arbeiterpartciler gegen die Her- abfetzung deS Teezolls gestimmt hätten. Diese von der Arbeiterpartei befolgte Politik sei die Politik der alten links- liberalen Partei, die auch immer Furcht gehabt habe, die Regierung zu stürzen. Die liberale Partei sei eine Partei von Drückebergern und nur durch Furcht könne man ihr etwas abtrotzen. Tie Arbeiterpartei sollte die Regierung vor die Alternative stellen: Entweder tut ihr etwas für die Arbeitslosen oder wir werfen euch hinaus! Man entgegne, die Arbeiterpartei habe im Anfang deS vorigen Jahres nicht nach dieser Parole handeln können, da sie einer Parlamentsauflösung nicht ruhig entgegensehen konnte. Wäre aber damals die Re- gierung durch die Arbeiterpartei zu Fall gebracht worden, so hätte die Partei mit der besten Wahlparole vor die Wähler treten können. Schließlich beruft sich Glhde auch noch auf den Vorsitzen- den Barnes, der vor kurzem imLabour Leader" genau die in der Resolution geforderte Taktik befürwortete. Mae Donald, der Parteisekretär spricht gegen die Re- solution. Bei der Adreßdebatte im letzten Jahre sei die Arbeiter- vartei nicht bereit gewesen, so kurz nach den Januarwahlen eine Parlamenisauflösung herbeizuführen. Der Begründer der Reso- lution spreche von der Lösung des Arbeitslosenproblems. Die Ar- beiterpartei könne eine Parlamentsauflösung noch der anderen provozieren und dennoch das ArbeitSlosigreitsproblem nicht lösen, das als letztes an die Reihe komme. Es heiße, die Parlamentarier sollten nach dem Werte der ihnen vorgelegten Fragen stimmen. Er frage, was der Wert einer Frag« sei, was der Wert eines Bibel- verseS im Munde deS Teufels sei. Die konservative Partei möchte die Arbeiterpartei dazu benutzen, d« liberale Regierung zu stürzen. Einig« der Arbeiterparteiler hätten gegen die Herabsetzung des TeezollS gestimmt, weil sie sonst gegen daS Budget(Lloyd Georges Budget tSÜgl gestimmt hätten. Keiner der Arbeiterparteiler habe die opportunistisehe Taktik befolgt, die der Partei von dem Begründer der Resolution zugeschrieben worden sei. ES kämen überhaupt nicht zwei Arten der Taktik für die Arbeiterpartei in Betracht, sondern nur eine; Opportunismus und Grundsätze müßten Hand in Hand gehen. Die Resolution wurde hierauf mit großer Mehrheit ab» gelehnt. Allgemein hatte man eine interessantere und gründ- licher« Behandlung dieser Frage, die wohl auf der kommenden Jahreskonserenz der I. L. P. die erste Rolle spielen wird, erwartet. Die beiden Reden für und gegen sielen recht mager auS. Weder Angriff noch Verteidigung zeichneten sich durch irgend welche Vor zöge auS; nur schien die Verteidigung über eine bedeutendere Lungenkraft zu verfügen. Die Mitglieder der Arbeiterpartei schienen der Diskussion kein besondere» Interesse entgegenzubringen. E» hatte den Anschein, als ob die theoretischen Fragen sie long- weilten. Gleich nach der Rede deS Sekretär« forderten sie deshalb laut, man möge abstimmen. Ueber die gestrige Vorkonferenz ist noch zu berichten, daß außer den erwähnten Resolutionen auch eine, in der die Abschaffung der Kaperei gefordert wurde, angenommen wurde. Der Zusatz. antrag, der gestern von Keir Harb« zu der FriedenSresolution gestellt wurde, war, wie berichtet, identisch mit den vom Kopenhaaener Kongreß angenommenen Forderungen zur Förderung de» Frieden». Der letzte Pasiu» über den Generalstreik al» Mittel zur Verhütung deS Kriege« wurde abgelehnt. Unter den hier anwesenden au». ländischen Sozialisten hat diese» Abstimmungsresultat Ueberraschung hervorgerufen; waren e» doch gerade die britischen Delegierten in Kopenhagen  , die mit großem Eifer für die Idee de» Generalstreik» als Verhütungsmittel des Krieges eintraten. Soziales. Sonntagbprsbe». Von Rechtsanwalt Dr. L. Seelig in Mannbekm, Syndikus deS Deutschen ChorsängerverbanveS. Sind Sonntagsproben im Theaterbetrieb zulässig, inSbeson- dere während der Zeit deS Hauptgottesdienstes? Die Frage wird in den Tageszeitungen und der Theaterfachprcsse erörtert. Auch der Bühnenverein befaßt sich in Heft 1 seines amtlichen BlatteSDie Deutsche Bühne  ", vom 10. Januar 1911, mit der Frage und ge- langt zu ihrer Bejahung. Die Frage ist jedoch sin wesentlichen zu verneinen. 1. WaS zunächst die privatrechtliche Seite betrifft, so hat der Bühnenverein selbst im Jahre 1999 in Karlsruhe   einen Beschluß dahin gefaßt, daß Proben an Sonn- und Feiertagen nur statt- finden sollen, wenn sie unumgänglich notwendig sind, und auch dann nicht während des Gottesdienstes, und hat diesen Beschluß dem Deutschen   Ehorsängcrverband offiziell mitgeteilt. Nach Treu und Glauben mutz daher mit Rücksicht auf die BerkehrSlitte, die der Bühnenverein in dem Beschlutz anerkannte, bei allen Ver- trägen, die zwischen Mitgliedern des Bühnenverein» und Ehor- sängern in der Folge abgeschlossen wurden, die Unzulässigkeit solcher Proben während deS Gottesdienstes überhaupt sowie auch zur übrigen Zeit an Sonn- und Feiertagen, in letzterer Hinsicht von den Ausnahmefällen unumgänglicher Notwendigkeit abgesehen, als vereinbart gelten. Ebenso hat ver Bühnenverein   in einer Ein- gäbe an den Reichskanzler vom Jahre IVOS versichert, daß Proben zur Zeit des Gottesdienstes nicht stattfinden dürfen und auch tat- sächlich nicht stattfinden und im übrigen an Sonn- und Feiertagen nur in Fällen dringender Not zulässig seien. Diesen Standpunkt haben die Arbeitnehmer der Bühne gerne akzeptiert. Er ist daher zum Vertrags- und Verkehrsrecht geworden," so daß eine ähnliche Rechtslage geschaffen ist, wie sie die ZK 19Sz ff. Gewerbeordnung für Arbeiter, Handlungsgehilfen usw. begründet haben. Wie der Bühnenverein nunmehr einen anderen Standpunkt pertrcten und rechtfertigen kann, ist schwer zu begreifen. Um so weniger, als dieser Standpunkt der grundsätzlichen Un- zulässigkeit solcher Tonntagsproben sich auch aus allgemeinen privatrechtlichen Gesichtspunkten und Erwägungen heraus als pe- rechtfertigt ergibt. Die Sonntagsheiligung ist nicht nur religiöse Pflicht, e» entspricht auch dem Sittengebot, unter welchem zedes VcrtragSverhältniS steht, daß niemandem die SonntaaSfeier und die Sonntagsruhe, auf Grund eines wirtschaftlichen Vertrages ohne besondere Notwendigkeit unmöglich gemacht wird. Die arbeitenden Klassen der Bevölkerung insbesondere bedürfen de» Sonntags für ihre persönliche Ruh«, ,Hm körperlich« und geistige Erholung und Stärkung, zur Sammlung und Erhebung. Einschränkungen de» Gebot» der Sonntagsruhe ergeben sich für den Theaterbetr,eb auß seiner Eigenart schon insofern, alö Vorstellungen an Sonntagen zulässig sind; oft finden mehrere Vorstellungen an dem gleichen Sonntag statt. Weitere Einschränkungen der SonntagSfeier können nur soweit gerechtfertigt werden.«IS e» sich um Fälle drin­gender Nöi handelt ilnd die Proben nicht'ch ebenso gut an eine« anderen Tag bewirke werden können. Ein Urteil dcZ Landgerichts Augsburg vom Juli 1997 hat z. B. diesen Standpunkt anerkannt. 2. Diese Grundsätze gelten, einerlei ob Sonntagsproben auch strafrechtlich verboten sind oder nicht. Es ist klar, daß der Bühnen- leiter nicht die Teilnahme an Proben verlangen kann, deren Bor  - nähme auch strafrechtlich verboten ist. Aber ebenso klar ist, daß nicht auch umgekehrt eine Handlung schon darum zivilrechtlich zu- lässig ist, weil sie etwa strafrechtlich nicht verboten ist. In der Gewerbeordnung ist lediglich die Frage geregelt, in- wieweit Arbeitnehmer zur Sonntagsarbeit vertraglich verpflichtet werden können. Diese Sonntagsruhevorschriften finden aus Theaterbetriebe keine Anwendung. Nur die Arbeiter in diesen Betrieben dürfen ausschließlich zu unaufschiebbaren Sonntags- arbeiten verpflichtet werden. Die Regelung der Vertragspflicht zur Sonntagsarbeit ist aber nur die eine Seire der Angelepcnheir; daneben kommt die äußere Sonntagsruhe, also die Aufrechterhai- tung der zu würdiger allgemeiner SonntagSfeier erforderlichen äußeren Ordnung und Ruhe, die Freihaltung des Sonntags vpn störendem Geräusch einerseits, und schließlich auch die Freihaltung von den gewöhnliehen klrbeiten und Beschäftigungen des Werktags andererseits in Betracht. Daß die LandcSgcsetzgebung berufen ist, nach diesen beiden Richtungen hin, inSdesondere auch aus fszial- polttischen Gesichtspunkten heraus SonntagSruhevorschriiten zu erlassen, hat daS Reichsgericht in der grundlegenden Entscheidung, Band 29 der Entscheidungen in Strafsachen, Seite 82 ff., dargelegt. Gemäß Z 369 Strafgesetzbuch Ziffer 1 macht sich strafbar, wer den gegen die Störung dex Sonn- und Festtage erlassenen An- ordnungen zuwiderhandelt. Für die preußischen Provinzen sind SvnntasSprsben für die Zeit de» Hauptzottesdienfte» verboten. Das Verbot stützt sich auf die Kabinettsorder vom 17. Februar 1887. Das Kammergericht hat nun solche Verbote für unwirksam erklärt, weil die Kabinettsordcr von der äußeren Heilighaltung der Sonn- tage spricht. ES erscheint sehr zweifelhaft, ob dieser Standpunkt des Kammergerichts, der entschieden der Nachprüfung bedarf, auf- rechterhalten werden kann. Legt man die vom Reichsgericht in der erwähnten Entscheidung erörterten Prinzipien sowie die vom Kammcrgericht selbst in anderen Entscheidungen gemachten AuS- führungen über die Frage der Sonntagsruhcstörung zugrunde. geht man davon aus, daß Theaterproben in der Regel mit Geräusch verbunden, also nach außen hin wahrnehmbar sind, so erscheint die Ansicht des KammergerichtZ kaum zutreffend. Insbesondere durch Chorgesang, Gesang und Musik wird stets Geräusch, das zur Bc- cinträchtigung der Sonntagsruhe geeignet ist, hervorgerufen werden, und hierauf allein kommt es an. Daß Proben wahrend des Gottesdienstes strafwürdig sind, ist gewiß. Hat daher das Kammergericht recht, so ergibt sich hieran» lediglich die Notwendigkeit einer genaueren Fassung der preußischen Polizeiverordnungen sowie einer Erweiterung der preußischen LandeSgesetzgebung. Im übrigen zeigt sich auch bei dem Kapitel SonntagSproben" die dringende Notwendigkeit der Schaffung des ReichStheatcrgcsetzeS. « Die vorstehenden Ausführungen erscheinen uns recht bemer- kenSwert, weil sie die Notwendigkeit der Regelung der Thcatervev- Hältnisse durch Reichsgesetz zeigen. Irrig erscheint unS die De­duktion über die Auffassung des Kammergerichts. Weitergehend als das Kammcrgericht sind wir der Ansicht: Die Kabinettsorder von 1837 und Polizeiverbote betreffend Sonntagsarbeit sind un- gültig. Nur ein Gefey kann diese Materie regeln. Und notwendig ist eine gesetzliche Regelung, nicht mit Rücksicht aufHeilighaltung der Sonntage". Gesetzlich oder polizeilich erzwungene Heilig. Haltung ist pure Heuchelei. Wohl aber ist dringend das Bedürfnis nach einem Ruhetage. Dies würde schon längst auch für das Cbor- und Theaterpersonal befriedigt sein, wenn die von sozialdemokra» tischer Seite, später auch aus Zentrumskreisen verlangte AuS» dchnung der§§ 195a und folgende über Sonntagsruhe für gewerb- lich« Betriebe�auf das gesamte Theatergewerbe erfolgen würde» Seriedts- Leitung» ß 158 der Gewerbevrbnung. Unter der Anklage, sich gegen Z 153 der Gewerbeordnung ver­gangen zu haben, indem er Anfang September 1919, zur Zeit de» KlempncrftreikS. auf einem Neubau Rohrleger durch Ehrverletzuna an der Teilnabme zum Streik zu bewegen versucht haben soll, stand gestern der GewerkschaftSbeamte des Deutschen Metallarbeiterver. band«« Genosse Hermann Richter vor dem Spandauer Schöffen» gericht. Der Rohrleger Pävold, ein Mitglied des katholischen Gesellen- Vereins, auf dessen Betreiben die Anklage zustande gekommen ist. gab an. von Richter in schwerster Weise beleidigt worden zu sein. Am 7. Septebmer 1919 sei Richter mit noch zwei anderen auf den Neubau gekommen und hätten ihn zur Rede gestellt, weshalb� er nicht mitstreike. Er hätte geantwortet, er sei nicht organisiert, hätte deshalb keine Verpflichtung zum Mitstreikcn und bekäme auch schon den Lohn, um den erst gestreikt würde. Darauf habe Richter gesagt:Das stimmt schon, das ist ein Arbeitswilliger." Als er nun frug, wie er da« meine, babe Ricvter geantwortet:Du kannst doch keinen Anspruch auf Ehre mehr erheben. In England bc- kämen Arbeitswillige ein Brandmal auf die Hand; er würde aber eins an der Stirn bekommen. Wenn er ihn auf der Straße treffen würde, würde er ihn anrotzen." Diese Darstellung erklärte Genosse Richter als anwahr. Wahr fei bielmehr, daß er mit Erlaubnis des Zimmerpoliers den Neubau betreten babe, um einen Auftrag der Berliner   Verwaltung auSzu- führen. Er habe dabei nur erklärt:Alle, die hier arbeiten, sind Arbeitswillige." Pätzold hat darauf, gerade als ob er auf eiue An- zapfung gewartet hätte, sofort gesagt:Also Du hast gesagt, ich sei ein Arbeitswilliger." Bald daraus sei er zum Schutzmann ge- gangen, den er dann aufforderte, ihn(Richter) zu arretieren. Ter Polizeibeamte wollte seinen Namen aber gar nicht haben, sondern den der beiden anderen. Nur dem Trängen des Pätzold, der sein geschworener Feind sei und vor längerer Zeit einmal gedroht habe: Dich kriege ich doch noch." habe er diese Anklage zu verdanken» Pätzold habe auch zwei Kollegen, um für sich Zeugen zu gewinnen, mit SchnapS traktiert. Er berufe sich hierfür auf zwei anwesende Zeugen. Rohrleger Protb sagt als Zeug« auS: Er habe bon dem Bor  - gang nichts bemerkt, da er im Hinterhause gearbeitet hätte. Richtig sei, baß Pätzold ihm Schnaps angeboten hätte. Zeug« Polier Galinrwski bekundet, daß er Richter die Erlaubnis gegeben habe, den Bau zu betreten. Als er nachher lauten Zank hörte, habe er sie, wenn sie zanken wollen, auf die Straße verwiesen. Richter ist dabei mit sofort herauSaekommen. Zeuge Arbeiter Stümer will gerade bekunden, daß Pätzold ihm bald nach dem Vorfall Schnap» angeboten habe, was er sonst nie getan habe, da schneidet ihm der Borsitzende da? Wort ab, mit dem Bemerken, daß da« Gericht beschlossen habe, v,n einer weiteren ve«ei»erhebun» Abstand zu nehmen. Der BmtSanwalt beantragte 6 Wochen Gefängnis. Genosse Richter wies na», daß er nicht gegen§ 153 der Gewerbeordnung verstoßen habe, da er niemand aufgefordert habe, an den Streik mit teilzunehmen. Im übrigen bestreite er, die vom Zeugen Pätzold bekundeten Ausdrücke gebraucht zu haben. Auch siehe ihm der Schutz de» K 103(Wahrnehmung berechtigter Interessen) zur Seite. Er halte sich für nichtschuldig. Das Gericht folgte nur den Bekundungen des Zeugen Pätzold und erkannte aus die hohe Strafe von? Wochen Gefängnis. Es hielt für erwiesen, daß Richter durch Ehrverletzung den Zeugen Pätzold zur Teilnahme am Streit zu bewegen versucht hatte. Gegen da» Urteil wird natürlich Berufung eingelegt werde«» Wegen 49 Pfennige tVi Jahre Zuchthao». Ter Drogist Martin Wagner, der gestern unter der Anklage de« wiederholten Diebstahl« vor der 7. Slrastanimer de» Land» gericht» l stand, hat häufig in raffinierter Weise in öffentliche» de» wieder!