Nr. 31. 28. Jahrgang.
Literarisches.
Gemeindefinanzen. Zweiter Band. 3 Teile. Verlag von Duncker u. Humblot in Leipzig .
Der erste Le diefer im Auftrage des Vereins für Sozialpolitik herausgegebenen Arbeit behandelt Einzelfragen der Finanzpolitik der Gemeinden mit Beiträgen von Dr. Otto Landsberg ( Entwickelung des Gemeindeabgabenwesens in den preußischen Städten), Dr. Boldt ( Das Interesse als Grundlage der Gemeindebesteuerung), Dr. Mischler ( Die Grundlagen des Gemeindehaushalts in Desterreich) und andere mehr. Im zweiten Teil, Preis 6,60 M., bespricht Dr. Otto Most Ziele, Wege und Ergebnisse der deutschen Gemeindefinanzstatistit, im dritten( Preis 1,20 M.) Dr. Lüder die Entwickelung und die Probleme des Gemeindeabgabenwesens in den Städten und großen Landgemeinden der preußischen Induſtriebezirke.
von
die sächsischen die bayerischen
die württemberg.
O
eine Schuldenla st
einen Schuldendienst
192 651 100 M. 22 150 400
.
3 386 206 200 M. 472 295 600
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28 860 300 5 391 400
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606 627 400 142 422 200
Die Belastung der preußischen Städte und Landgemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern durch den Schuldendienst betrug im Jahre 1907: Berlin 15,7 Broz. der Gesamtausgaben, Städte mit mehr als 200 000 Einwohnern
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100 000-200 000
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50 000-100 000
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25 000-50 000
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10 000 25 000
11,4 Proz. 16,8 11,9 14,8 15
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ortrag wie den Vorzugsorten. So ergab 1905 die Gemeindeein tommensteuer pro Kopf der Bevölkerung in Frankfurt a. M. 26,17 Mart, Charlottenburg 21,59 M., Wiesbaden 20,56 M., Berlin 17,07 Mart, Bonn 14,78 M., Godesberg 14,70 M., dagegen in den Industrieorten Bochum 7,14 M., Oberhausen 7,56 M., Gleiwit 6 M., Hörde 5,43 M., Hagen 5,79 M., Myelowig 5,71 M.
beträchtlicher Weise gebunden. Nicht nur des Hausbesikerprivilegs wegen. Auch die Behörden halten über die städtische Abart des Agrariertums jederzeit ihre schüßende Hand und sorgen dafür, daß jenen am Geldbeutel nicht zu wehe getan wird. Mehr wie 200 Prog. Realsteuern dürfen in der Regel nicht erhoben werden. Bei der Einkommen- und Gewerbesteuer braucht dies bekanntlich aber Im umgekehrten Verhältnisse zu den Steuerergebnissen stehen feineswegs der Fall zu sein. Deshalb treten denn auch in voraber die Lasten, zumal die Schullasten, die in den Industrie- liegenden Untersuchungen sowohl Dr. Landsberg und Boldt, als gemeinden des Kinderreichtums wegen fast überall die Hälfte oder auch Dr. Lücker für eine bessere Ausnutzung der Grund- und Bodenmehr als die Hälfte der Gesamtausgaben in Anspruch nehmen. Im steuern sehr energisch ein. Jahre 1906 famen in Bonn auf 100 Einwohner 11, Wiesbaden 8,5, Ein wenig schärfer als der Staat ziehen Städte und GeCharlottenburg 8,6, Wilmersdorf 6,4, Berlin 11, Kaffel 10,8 schul- meinden schon heute den bebauten und unbebauten Boden für den pflichtige Kinder: In Gelsenkirchen , Mülheim a. Ruhr dagegen Stadtsäcel mit Steuern heran. Die staatliche Grundsteuer ist auf 18, Königshütte ( Oberschlesien ) 20, Bochum , Hagen 17 Schulkinder. Grund des Gesetzes vom 21. Mai 1861 nach der damaligen ErtragsDie Beamtenstadt Koblenz a. th. hatte bei 57.000 Einwohnern fähigkeit der unbebauten Grundstüde und einer ein für allemal z. B. 6500, der Industrieort Buer bei 55 000 Einwohnern: 11 500 festgefeßten Bodenklasseneinteilung normiert worden. Sie ist den Schulkinder. Bonn mit 85 000 Bewohnern besaß 9500, Wilmers- heutigen Verhältnissen gegenüber durchaus veraltet. Die staatliche dorf mit 94 000: 6000, Hamborn i. Westf. hatte mit 90 200 Be- Gebäudesteuer besteuert die Wohnräume mit 4 Proz. des 15jährigen wohnern dagegen 15 000 Schulpflichtige. Durchschnittsnuzungswertes, die gewerblich benutten Stäume sogar
vollkommen.
Die Ausgabeposten der deutschen Kommunen sind im raschen Wachsen begriffen und nur mit Mühe sind jene in der Lage, mit Zu diesen ohnehin ungünstigen Verhältnissen der Industrieorte nur mit 2 Proz. Auch diese Methode ist durchaus veraltet und un den ihnen zur Verfügung stehenden Einnahmemitteln den notwendigen kommt obendrein die dort allgemein übliche Steuerdrückebergerei Dedungsausgleich herbeizuführen. Daher die vorliegenden Unter der Industriebarone und Industrieaktiengesellschaften. Mit Hilfe Die Gemeinden dagegen erheben die Grundsteuern zurzeit fuchungen, die in der Hauptsache darauf hinausgehen, den Kommunen neue ihrer Beamten, die bei dem Klassencharakter des preußisch- deutschen überwiegend nach dem gemeinen Werte. Dabei werden die WohnEinnahmequellen oder verstärkte Ausnutzung bestehender nachzuweisen. Gemeindewahlrechtes in den industriellen Gemeindekollegien bei häuser gegenüber dem unbebauten Boden entlastet, die Begünsti Es gilt dabei vor allem die Anleihewirtschaft der Kommunen zu weitem die Majorität bilden, entziehen sich jene meist mit Erfolg gung der gewerblich benutzten Räume fällt fort und für die Stadts unterbinden, mittels welcher oft Ausgaben gedeckt werden, die im jedem schärferen oder entsprechenden Heranziehen zur Ein- kaffe werden wesentlich höhere Beträge herausgeholt. Interesse einer gefunden Finanzpolitik durchaus den laufenden Ein- fommensteuer. Wie dies gemacht wird, zeigt z. B. die Klage des Zeit eingeführten Wertzuwachssteuern entsprechen nicht immer den Die finanziellen Ergebnisse der von den Städten in der letzten nahmen hätten entnommen werden müssen. Von diesem Gesichts- Amtsmannes von Wehren- Raugel auf dem vorjährigen weitfäli- Zeit eingeführten Wertzuwachssteuern entsprechen nicht immer den winkel aus betrachtet, ist die zunehmende städtische Verschuldung schen Landgemeindetage, der Mitte Juni zu Bochum abgehalten Städte, z. B. Köln, die Portemonnaieinteressen der GrundstücksSavan geknüpften Erwartungen. Allerdings schonen einzelne denn auch nicht ohne Bedenken. Stiegen doch die Schulden wurde. Eine Zeche, erklärte jener, habe es verstanden, an" Subder 165 deutschen Städte, die im Jahre 1905 mehr als stanzenverlust" soviel abzuschreiben, daß sie anstatt 40 000 M. Ge- ptulanten in einer durchaus unzulässigen Weise. Andere Städte 25 000 Einwohner zählten, im Jahrzehnt 1897/1907 um rund meindeſteuern nur noch 1400 M. gnädigst zahlen wollte. Die Zeche gleich fester zu. Die Ausführungen, die z. B. Dr. Boldt, Stadtrat dagegen, z. B. Dortmund, packen in dieser Beziehung schon un 2,7 Milliarden Mark. Die Schulden aller deutschen Gemeinden habe aber deffenungeachtet sehr hohe Dividenden ausbezahlt. Hätte in Dortmund , über die Bestimmungen der dortigen Wertzuwachs mit mehr als 10 000 Einwohnern betrugen im Jahre 1907 fich die Gemeinde nicht mit einer besonderen Gewerbesteuer zu steuer macht, sind sehr interessant. Sein Vorschlag, 25 Proz. jeden insgesamt 5 295 725,800. mit einem Gesamtzinsen- und helfen gewußt, so hätten die Kommunalsteuerzuschläge um unverdienten Wertzuwachses für die Stadtkasse in Anspruch zu Amortisationsdienste von 285 304 300 m. Speziell hatten die 110 Proz. erhöht werden müssen. In einem ähnlichen preußischen Gemeinden Falle habe eine Zeche gleichfalls soviel Substanzenverlust abge- nehmen, ist für einen Bürgerlichen ganz respektabel und würde gar manches Loch im städtischen Stadtsäckel stopfen helfen! schrieben, daß sie nur noch 1700 M. Steuern zahlen mußte. Auch Völlig verfehlt, sowohl vom finanztechnischen als auch vom hier habe sich die Gemeinde durch eine besondere Gewerbesteuer sozialen Gesichtspunkte sind dagegen die Vorschläge, die sowohl Dr. 23 500 M. geholfen. Eine andere auswärtige Zechenverwaltung habe Landsberg als auch Dr. Lüder in bezug auf eine verstärkte Heranin einer Gemeinde eine Kolonie für 300 Familien gebaut. Jede ziehung der städtischen Gebühren und Sonderabgaben als kommudieser Familien habe der Gemeinde abzüglich der gezahlten Steuern nale Einnahmemittel machen. Man muß die städtische Steuernoch 72 M. Kosten verursacht. Die Zeche zahlte ganze 1700 M. dedungsfrage schon ausschließlich vom kleinlichsten StadtkämmererSteuern, die Gemeinde hätte also nahezu 20 000 M. hinzuzahlen standpunkte aus betrachten, um einer Warenhaussteuer, den Aufmüssen, wenn sie sich nicht durch eine Sondergewerbesteuer wands- und Verbrauchssteuern, Lustbarkeits-, Schlacht- und Geschadlos gehalten hätte. flügel, Biersteuern, Brennstoffgefällen usw. irgendwelchen GeDen gleichen Vorwurf der Steuerbrüdebergerei erhebt schmad abgewinnen zu fönnen. Ganz abgesehen natürlich von Dr. Lüder für das oberschlesische Industriegebiet. Hier schieben deren sozialer Berwerflichkeit. In ihrer Konsequenz führen dersich zwischen die Gemeinden noch allenthalben Gutsbezirke ein, im artige städtische Sonderabgaben übrigens zu ganz unhaltbaren, faft Kreise Beuthen z. B. bei 19 Gemeinden 13 Gutsbezirke, im Kreise mittelalterlichen Zuständen. So erhebt zum Beispiel die Stadt Kattowiß auf 24 Gemeinden 19 Gutsbezirke. Die Zechen suchen Metz auf Grund eines elfaß- lothringischen Sonderrechts Eingangs= nun ihre Förderung so zu legen, daß sie in einem Gutsbezirke erfolgt. Auf diese Weise verlieren die benachbarten Gemeinden, abgaben, die nicht weniger wie 91 Positionen umfassen. Für Ge tränke und Flüssigkeiten, Gß- und Spezereiwaren, Viehfutter, denen die Zechenarbeiterbevölkerung meistens wohnt, das Brennmaterialien, Baumaterialien, Klaviere, Möbel, Spielwaren Trotz des starken Anleiheanspruches stiegen aber auch die Ge Steuerrecht, während der Gutsbezirk mit seinen meist hohen ge- usw. Wie eine Anzahl deutscher Handwerkskammern flagt, ist dabei meindeſteuern rapid. Nach Silbergleit(„ Preußens Städte, Dent- werblichen Einfünften nur geringe Lasten zu tragen hat. Daher sind usw. Wie eine Anzahl deutscher Handwerkskammern klagt, ist dabei ſchrift zum 100jährigen Jubiläum der Städteordnung") wuchsen in dann, um die Einkommensteuerverluste wenigstens einigermaßen die Belastung für eine ganze Reihe Artikel, z. B. Musikinstrumente, 101 Städten über 25 000 Einwohnern von 1895 bis 1906 die Ge- wieder auszugleichen, wie in Westfalen auch in Schlesien die In- Rohrmöbel, Spielwaren usw., höher als bei deren Einfuhr in meindesteuern von 159,76 auf 321,21 Millionen 107 Proz., die dustriegemeinden gezwungen, neben hohen Einkommen auch recht Verkehres laufe jeder Absender obendrein Gefahr, daß seine Waren Belgien oder Holland . Außer der schweren Beeinträchtigung des 73 Proz. hohe Gewerbesteuerzuschläge auszuschreiben. So erhebt Duisburg Die Gemeindeabgaben in den preußischen Städten( ausschließlich 292 Broz., Gelsenkirchen 300, Redlinghausen 552, Zabrze 621, tonfisziert würden, falls die vorgeschriebenen Formalitäten nicht Hohenzollern ) betrugen pro Kopf der Bevölkerung: Langendreer sogar 725 Proz. Gewerbesteuerzuschlag. In Bochum pünktlich erfüllt seien. Von weiteren, für das Gemeindefinanzwesen Bedeutung habenist der Gewerbesteuerzuschlag von 154 Proz. im Jahre 1896 auf 200 Proz. im Jahre 1908, in Elberfeld von 165 Proz, auf 220 Proz., den Fragen behandelt A. Pohlmann das Thema:„ Welche Ausgaben in Hagen von 170 Broz. auf 225 Prog., in Berlin dagegen nur von sind durch Anleihen zu decken?" unter Berücksichtigung der gesez146 Proz. auf 150 Proz., Bonn von 150 Proz. auf 170 Broz., Rigdorf lichen und Verwaltungsvorschriften über die Aufnahme von Komvon 150 Broz. auf 165 Proz., in Schöneberg aber gar nicht gestiegen. munalanleihen nicht nur in Preußen, sondern auch in den übrigen Wenn Sondergewerbesteuern von den Gemeinden erhoben Bundesstaaten. werden, richten sich diese besonders gegen die Montanindustrie, in Th. Kuzer schreibt zur Organisation des Kredites der deutKönigshütte z. B. direkt gegen die Königs- und Laurahütte. Sie schen Städte und empfiehlt in Anbetracht der heute herrschenden werden entweder als reine Kopfsteuern, vom Ertrage oder vom Verhältnisse auf dem Anleihemarkte die Gründung einer ZentralBetriebskapital, meistens aber in irgendeiner Kombination aller auftalt für Kommunalkredit. Diese, aus Mitteln der deutschen drei Abschätzungsarten gefordert. Dr. Boldt empfiehlt z. B. in Städte finanziert, würde jenen Darlehen gewähren, dagegen ihrerfeinem Artifel„ Das Interesse als Grundlage der Gemeindes seits für den Darlehnsbetrag Schuldverschreibungen ausgeben. besteuerung" eine Kombination von Kopf- und Ertragssteuer. Außerdem sei die Schaffung eines Gesamtschuldbuches der deutEffen andererseits erhebt seine Sondergewerbesteuer von Betrieben schen Städte" sowie die Ausgabe von Rentenschulden ins Auge zu mit mehr als 100 Arbeitern in der Art, daß es die Schul-, Polizei-, fassen, also von Papieren, deren Inhabern das Recht auf RückArmen- und Wegelasten auf den Kopf der Bevölkerung berechnet zahlung nicht zusteht. und unter Zugrundelegung der Zahl der Arbeiter und ihrer Angehörigen den Bruttosteuersaß ermittelt. Von ihm wird die von den Betriebsarbeitern gezahlte Gemeindeeinkommensteuer abgezogen, während der ungedeckte Rest die besondere Gewerbesteuer darstellt. Neben der Einkommen- und Gewerbesteuer bilden die Grundsteuern einen der wichtigsten Faktore des städtischen Finanzwesens. Bei deren Erhebung sind den Gemeinden jedoch die Hände in recht
der gesamten ordentlichen Ausgaben.
Direkten Staatssteuern von 83,28 auf 144,37 Millionen
1883 11,42
1894 15,91
1895 18,40
1999
22,75 M.
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In den Industrieorten erreicht besonders die Gemeindeeintommensteuer eine erstaunliche Höhe, während die Vorzugsorte, so nennt Dr. Lüder diejenigen Städte, die, industrielos, wegen ihrer günstigen Lage besonders von der besitzenden Klasse zum Aufenthaltsort gewählt werden, Wiesbaden , Bonn , Godesberg usw., die ihrigen meistens durch ein entsprechend stärkeres Heranziehen der Gewerbe- und Realsteuern stabil und niedrig zu halten wissen. Während zum Beispiel im Jahre 1909 Berlin 100, Kaffel 130, Frankfurt a. M. 105, Wiesbaden 100, Charlottenburg 100, Godes berg 90 Proz. Einkommensteuerzuschlag erhoben, betrug dieser in den Industrieorten Barmen 230, Bochum 195, Dortmund 210, Gelsenkirchen 225, Hagen 255, Gleiwit 245, Zabrze 245, Miechowiz 400 Proz.
Von den preußischen Städten über 10 000 Einwohnern tamen im Jahre 1905 mit einem 100 prozentigen Zuschlage noch 30 Proz. aus, 1905 war dieser Prozentsatz auf 6 gesunken. Ueber 150 Broz. Zuschlag erhoben 1895 30, 1905= 65 Proz. der gesamten Städte. Bei meist doppelt so hohen Zuschlägen bringt die Einkommensteuer den Industrieorten, der schlechten materiellen Lage der Bevölkerung entsprechend, doch nur den halben oder Viertels
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Beide Artikel, so lesenswert sie an sich sind, interessieren aber schließlich mehr den Finanz- oder Verwaltungsbeamten, als die Allgemeinheit, weswegen sich auch ein längeres Eingehen an dieser Stelle erübrigt.
Allen denjenigen aber, die sich für unsere heutigen Kommunal zustände interessieren, sei das Studium der besprochenen drei Schriften angelegentlichst empfohlen.
a. a.
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