Hunderte vo» polizeilichen Ausschreitungen bewiesen waren, hier gesagt wurde, die Polizeibeamten haben nur ihre Schuldigkeit getan. DaS hieß doch: Das ist die Auf- sassung, die v o n h ö ch st e r S t e l l e aus gewünscht wird, und danach habt Ihr Euch zu richten. sLcbhaftes Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Man müßte doch blind sein, um nicht zu sehen, wie das auf Nichter wirkt. Von dieser Stunde an hatte das Gericht keine Möglichkeit mehr, unsere Beweisanträge ab- zulehnen, das Gericht hatte vielmehr die moralische Ver- pflichtung, selbst weniger begründeten Beweisanträgen statt- zugeben, um nicht den Verdacht der Parteilichkeit auf sich zu laden. Die Herren, die sich das nicht vorher gedacht haben, haben die Richter zu niedrig eingeschätzt.(Sehr wahr I bei den Sozialdemokr.) Obwohl wir noch Hunderte von Fällen hatten, brachen wir die Beweisaufnahme ab, einige Wochen früher, als ursprünglich beabsichtigt war, als wir uns sagten, jetzt kann ein gewissenhaftes Gericht nicht mehr sagen, es handelt sich nur um Ausnahmefälle. Das Gericht hat dann mit einer Schärfe, die auf Einstimmig- keit des Gerichts hinweist, erklärt. daß eine nicht unerhebliche Zahl von groben und schweren A«S> schrcitungen der Beamten vorgekommen ist. DaS war der Effekt unserer Arbeit, und der ungeschickten Ver suche, das Gericht zu dirigieren. Als dann das Laiengericht zusammenkam, wurde der Versuch wiederholt, und zwar vom preußischen Landtage. Von neuem war es nötig, die Un- abhängigkeit der Richter und Geschworenen im Gerichtssaal selbst gegen die Angriffe, die im preußischen Landtage gegen das Gericht und die Zeugen erhoben wurden, zu verteidigen. Als der Vorsitzende seine Rechtsbelehrung gegeben hatte und das Urteil gesprochen war, hat der preußische Justizminister den Landgerichtsdirektor Unger zur Rede gestellt. Er hielt es, wie er sich ausdrückte für wünschenswert, von ihm selbst zu erfahren, wie er sich seine Rechtsbelehrung eigentlich konstruiert habe. Mit welchem Rechte kommt er dazu?(Lebhafte Zustinimung links.) Die Rechtsbelehrung ist ein völlig unanfechtbarer Teil des Verfahrens. Und jetzt fragt der Justizminister den Vorsitzenden, wie er sie konstruiert hat. Wobleibt da die Unabhängigkeit der Richter?(Lebhafte Zustimmung links.) Geschieht das in einem Falle, so kann es auch in anderen geschehen.(Wiederholte Zw stimnmng links.) Es ist nicht angenehm, vo» dem Vorgesetzten zur Rede gestellt zu werden, von dem es abhängt, ob man sein Lebenlang vielleicht in Schneide mühl bleibt oder weiter kommt. Der Justizminister kann nicht einen Augenblick im Zweifel gewesen sein, daß das eine Provokation und Einschüchterung deS Richterstandes ist. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich sage, unter den besten der Berliner Richter hat die Aeußerung des Justizministers Beseler eine wahre Entrüstung hervorgerufen.(Lebhaftes Bravo I links.) Der Minister hat sich nicht daraus beschränkt, den Landgerichtsdirektor Unger zur Rede zu stellen, sondern hat seine Rechisbelehnirvg auch im preußischen Landtage kri tisiert. Zunächst hat er sie so ausgelegt, wie eS kein vernünftiger Mensch tun konnte, und dann bat er nachgewiesen, daß das falsch sei, wa? der Landgeriwtsdirektor Unger gesagt habe. Aber was dieser gesagt hatte, war juristisch und sachlich vollkommen unanfechtbar und stand auch nicht im Widerspruch zu der von Herrn Beseler zitierten Judikatur des Reichsgerichts. Der Landgerichts direktor Unger hat den Fall deS ermordeten Arbeiters Herrmam» zur Sprache gebracht. Ueber diesen Fall hatten Zeugen folgendes bekundet: Herrmann war aus seiner Wohnung gekommen. Lange Zeit nachdem die Polizei dort eine Menschenmenge verjagt hatte, er hatte dort seinen Knaben suchen wollen, und als er aus dem Hause trat, kamen von der anderen Seite zwei Schutzleute herüber, die sofort mit Säbeln auf ihn einschlugen, diS der alte Man» tot zusammensank. (Hört I hört I links.) Dieser Fall, bei dem die Mörder so wenig ge- sunden worden sind, wie die Schuldigen bei anderen Ausschreitungen der Polizei, war in der Verhandlung ausführlich erörten worden, und der Landgerichtsdirektor führte ihn als einen Fall des wirklichen M i ß b r ä u ch s der Amtsgewalt, der nicht rechtmäßigen Aus- Übung des Amtes an. Hätte der Justizminister die Aeußerung des Landgerichtsdirektors wahrheitsgemäß angeführt, dann hätte er auch sagen müssen: Herr Unger hat recht gehabt. Er wollte aber nicht zugeben, daß es auch nur einen Beamten gegeben habe, der nicht seine Schuldigkeit getan hätte; denn dann hätte er ja den Reichskanzler desavouiert, der hier, nachdem der Fall Herrmann hier erörtert war, sagte, die Beamten haben nur ihre Schuldigkeit getan.(Sehr gutl bei den Sozialdemokraten.) Deshalb also polemisierte Herr Beseler, weil er die Polizei weißwaschen wollte. Und wozu das alles? Um den Richtern zu sagen: Hütet Euch, so wie es heute Herrn Unger geht, kann es morgen auch anderen gehen.(Lebhaftes Sehr richtig I links.) Deshalb ist es nötig, die Unabhängigkeit der Richter durch Gesetz zu stabilisiereu. Auch die Richter können irren. Sie können auch nicht aus Ihrer Haut heraus und sich den Einflüssen, die auf sie wirken, nicht entziehen. Aber was möglich ist, ist, den Richter vor der Beeinflussung von oben zu schützen, vor der Sorge für seine Karriere, vor der Angst, zur Rede gestellt zu werden. Natürlich ist eS auch Herrn Landgerichtsdirektor Unger nicht angenehm, in dieser Weise von dem Justiz- minister in die Oeffentlichkeit gezerrt zu werden und hingestellt zu werden als ei» Mensch, der nicht einmal weiß, was das Reichs- gericht gesagt hat. Wir wollen durch unsere Anträge denen helfen, über die wir uns so oft beklagen. Wir helfen damit nicht bloß dem Richlerftande, sondern auch der Gerechtigkeit, die ja die Grundlage jedes Reiches ist.(Lebhaftes Bravo I bei den Soziald.) Staatssekretär Dr. Lisco: Der preußische Justizminister ist wohl durch die Beratung des Justizetats im Abgeordnetenhause verhindert worden, heute hier zu sein. Er konnte wohl auch nicht erwarten, daß bei dieser Gelegenheit, wo wir uns mit einigen Aenderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes beschäftigen, diese Sache hier zur Sprache kommen würde.(Sehr richtig I rechts.) Ich kann natürlich nicht in der Seele des Ministers Beseler lesen, aber ich kann mir denken, daß er, um für die bevorstehende Lesung des Justizetats gerüstet zu sein, den Gerichtsvorsitzenden Unger gefragt hat, wie er sich eigentlich seine Belehrung konstruiert habe. Wenn Sie diese Befragung für ein Zurveranl- worlungziehen halten, dann können wir eben nicht darüber streiten. Der Abg. Heine hat auch den Reichskanzler angegriffen und von Einschüchterungsversuchen gesprochen. Wer die Rede des Reichskanzlers mit angehört hat, weiß sehr wohl, daß der Reichs« kanzler keinen Einslussungsverfuch gegenüber den Richtern unternommen hat.(Widerspruch links.) Der Reichskanzler steht viel zu hoch, als daß er irgendwie daran denken könnte, einen solchen Versuch zu machen. (Rufe links: Sollte erl) Der Reichskanzler hat auch nicht behauptet, daß die Polizei nur ihre Pflicht getan habe. Das Wort„nur" steht nicht im stenographischen Bericht.(HörtI hört l rechts.) Davon, daß der Reichskanzler eine Beeinflussung der Richter versuchthat, kann gar keine Rede sein.(Lebhafter Widerspruch bei den Sozial- demokraten und Zurufe: Und die Orden für die Polizei?) Ich muß die Behauptung, daß der Justizminister und der Reichskanzler in ungesetzlicher Weise irgendeinen Richter zu beeinflussen suchen, auf das entschiedenste zurückweisen.(Bravo ! rechts.) Abg. Heine(Soz.): Die Rede des Reichskanzlers habe ich im„ReichSanzeiger" eingesehen, wo sie vielleicht von dem Stenogramm hier in den Akten etwas abweicht. Es war in allen Zeitungen die Rede davon, daß der Reichskanzler gesagt hätte, die Polizei hätte„nur" ihre Schuldigkeit getan. Allerdings hat er auch hervorgehoben, daß auch Vereinzelte Mißgriffe vorgekommen seien. ES kommt aber darauf an, was für ein Tatbestand damals schon vorlag. Und dieser j Die Disziplinarbe'timtNuüFett, kle böft siec preußischen LandratS« Tatbestand war der der Tötung des H e r r m a n n und der, daß unzählige anständige Frauen und Mädchen in einer Weise— ich will die Worte nicht wiedergeben, das würde nicht der Würde des Hauses entsprechen— in einer zuhältcrmäßigen Weise beschimpft wurden von königlich preußischen Beamten in königlich preußischer Uniform und in königlich preußischen Diensten. Dieser Tatbestand stand damals schon fest. Nun ist allerdings im stenographischen Bericht das Wort„nur" nicht enthalten. Aber das ist Nebensache. Wenn der Reichskanzler in jener Situation nichts anderes zu tun hatte, als diese Leute zu loben, anstatt sie ernstlich zu tadeln, so hat er die moralische Verantwortung dafür, wenn in anderen Fällen sich solche Dinge wiederholen (Lebhafte Zustimmung links.) Der Versuch, das Gericht zu beeinflussen, ist auch in den Ordensverleihungen hervorgetreten.(Lebhaftes Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten. Und nicht nur von der Behörde, auch von privater Seite suchte man das Gericht zu beeinflussen, die Herren von der Rechten haben ja auch getobt gegen dieZeugen und gegen das Gericht wenn ich nicht irre, haben sie auch eine Sammlung veranstaltet zum Besten dieser Säbelschwinger und Gummiknüppclschwingcr, dieser Leute, die mit Gemeinheiten um sich warfen. Es ist ein Glück, daß gegenüber all diesen Dingen die Richter fest geblieben sind. Der Staatssekretär bestreitet einen Beein flussungsversuch des Reichskanzlers. Der Reichskanzler ist aber auch ein Jurist, und man erklärt es bei einem Beamten für unzulässig wenn er etwas tut und sich die Folgen seiner Handlungsweise und den Eindruck nach außen nicht rechtzeitig überlegt, und daran, daß die Worte des Reichskanzlers eine Beeinflussung dar stellten, hat außer ihm und seinen Untergebenen kein Mensch gezweifelt.(Lebhaste Zustimmung links.) Wenn das Gericht nicht standgehalten hätte und die Entrüstung der bürger lichen Bevölkerung uns nicht das Beweismoterial geliefert hätte, so wäre Moabit ein zweites Essen geworden. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Wenn man sich der Dreistigkeit erinnert, mit der vor einigen Tagen geäußert wurde, die Zeugen, die gegen die Polizei aussagten, seien vor- eingenommen gewesen und hätten in S u g g e st i o n ge handelt, so kann man nicht daran zweifeln.(Sehr wahr! bei de» Sozialdemokraten.) Wenn von autoritativer Stelle aus von bc wußten und unbewußten Zeugenbeeinflussungen geredet ist. so muß ich sagen, es hätte leicht dazu kommen rönnen, daß die Zeugen des Moabiter Prozesses durch Meineidsklagen und Mein eidsverdächtigungen eingeschüchtert worden wären. DaS war ausgeschlossen bei der gewissenhaften Leitung, unter der die beide» Prozesse glücklicherweise gestanden haben. Aber der preußischen An klage behörde ist eS nicht zu danke», diese hat das ihrige getan, um die Zeugen, welche die Lockspitzel bei der Arbeit gesehen haben, des Meineides zu verdächtigen, und sie hat sich dabei einer Herumschnüffelei in dem Vorleben der Zeugen bedient, die man bei einem Rechtsanwalt gewiß als Advokatenstreich gebrandmarkt hätte.(Lebhafte Zustinimung bei den Sozialdemokraten.) Der Staatssekretär sagte, was hätte denn der Minister zu dem Landgerichisdireklor Unger sagen sollen. Nun, gar nichts.(Lebhafte Zustimmung links. Und im Landtage hätte er sagen sollen: Meine Herren! Sie tun Unrecht, Herrn Unger anzugreifen. Der Herr Landgerichtsdirektor hat das und das gesagt. Ich weiß es zwar nur aus den Zeitungen, denn ich habe nicht das Recht, ihn zur Rede zu stellen, aber er würde eS schon berichtigt haben, wenn er es nicht gesagt hätte.(Zuruf rechts: Er hat es schon berichtigt I) Nein, er hat nichts berichtigt, und nichts zu seiner Erklärung binzugesiigt und nichts hinweggenommen. Seine Erklärung deckt sich sachlich vollkommen mit der ersten in den Zeitungen erschienenen.(Sehr wahr I links.) Er hätte Herrn Unger und damit die Unabhängigkeit deS Richterstandes in Schutz nehmen sollen vor den Abgeordneten. Der Staatssekretär sagt, der Justizminister hätte sich informieren müssen. Aber das hat er ja g a r nicht getan. Aus all diesen Gründen kann ich die Ausführungen des Staats- fekretärs nicht für durchgreifend halten. Ich bleibe daher dabei, daß die preußischen Behörden vom Justizminister bis zum Ministerpräsidenten hinauf und vom Polizeipräsidenten bis zum Schutzmann herunter in dieser Sache so gehandelt haben, als ob sie die richterliche Unabhängigkeit nicht respektieren.(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokratcii.) Abg. Dr. Wagner(k.): Die Sozialdemokratie hat immer richtsurteile, die ihr nicht paßten, einer parlamentarischen Kritik unterzogen, obwohl es besser wäre, wir befolgten die Praxis des englischen Parlaments und unterließen hier eine solche Kritik. Im Falle des Landgerichtsdirektors Unger handelt es sich aber nicht um ein Gerichtsurteil, sondern um eine Rechtsbelehrung; als mein Freund Böhmer im preußischen Abgeordnetenhause den Tat und Wortbestand dieser Rechtsbelehrung festzustellen suchte, machte er sich durchaus keines Versuchs eines parlamentarischen Eingriffs in die Rechtspflege schuldig.— Im Grunde haben die sozialdcma kratischen Anträge zu§ 8, die ich abzulehnen bitte, gar nichts mit den Gerichtsvorgängen in Moabit zu tun.(Oho! b. d. Soz.) Abg. Stadthagen(Soz.): Trotz des Versuchs des Abg. Wagner, die Sache in anderem Lichte erscheinen zu lassen, steht es fest, daß der preußische Justiz- minister Herr Beseler den Landgerichtsdirektor Unger nicht gegen die Angriffe der Rechten geschützt hat, und daß er mit dieser Unterlassung gegen seine Pflicht als oberster Hüter des Reihts ver- st o ß e n hat. Der Justizminister hat es nicht für nötig befunden. einen pflichttreuen Richter gegen Angriffe von konser - vativer Seite zu schützen, wie sie in solcher unerhörten Weise noch kaum in einem Parlament vorgekommen sind.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Es ist nichts Neues, daß die preußische Justiz sich Beeinflussungsversuchen von oben ausgesetzt sieht. Bekanntlich wurde der ObcrappellationSgerichts- Präsident G r o l m a n n wegen seines freisprechenden Urteils in dem berühmten Prozeß gegen I o h a n n I a c o b y vor den Justiz- minister zitiert. Der König könne, so sagte der Minister, in solchen Fällen nicht den Mann von seinem Amt trennen.„Ich aber kann es" antwortete G r o l m a n n und»ahm seinen Abschied. Das war ein Richter von wirklichem Unabhängigkeitssinn.(Leb- hafte Zustimmung links.)— Die wütenden Hetzartikel der konservativen Presse, die wilden Angriffe der Rech- ten im preußischen Landtag, sind im höchsten Grade geeignet, die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden, zumal wenn ein prcuhi- scher Justizminister sich diese Angriffe durch Schweigen zu eigen macht.(Glocke des Präsidenten.) Vizepräsident Schulz: Ich hoffe, daß Sie nicht dem preußi- schen Justizminister Angriffe gegen die Unabhängigkeit der Richter zuschreiben. Abg. Stadthagen (fortfahrend): Ich habe nur von Angriffen der konservativen Blätter und Abgeordneten auf die Unabhängigkeit der Richter und davon gesprochen, daß der Justizminister es nicht für nötig befunden hat, diesen Angriffen entgegenzutreten.(Sehr gut! und Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Um die, wie diese Vorgänge mit aller nur wünschenswerten Deutlichkeit zeigen, gefährdete Unabhängigkeit der Richter zu sichern, haben wir unsere Anträge eingebracht. Um denen ent- gegenzukommen, die das Ziel billigen, aber nicht soweit gehen wollen, wie wir, haben wir unsere Eveniualanträge gestellt.— Man sagt uns: WaS wollt Ihr, die Richter sind doch heute schon un- abhängig. Nichts ist falscher als das. Die Unabhängigkeit der Richter existiert nur auf dem Papier. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) DaS alte preußische Land- recht hatte dem Nichterffaod eine gewiffe Unabhängigkeit gesichert. kammer der 50er Jahre, zur Zeit der schärfsten und finstersten Re- aktion, beschlossen wurden, raubtendenRichterndieseUn- abhängigkeit. Der Abgeorgnete, nachherige Präsident des Abgeordnetenhauses, Grabow , selbst ein Richter, erklärte damals. in 50 Jahren würde der gesamte Richterstand degradiert(herab« gesetzt) sein.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraien.) Und wie viele politische Maßregelungen von Richtern und Ge« richtsbeamten haben wir in Preußen in der Aera Manteuffe! in der K o n f l i k t s z e i t, in noch viel späteren Tagen erlebt! Ich erinnere an die Fälle Waldeck, Temme, v. Kirchmann. Schulze-Delitzsch . Aber noch nach 1800 wurde ein Land- gerichtsrat Alexander gemaßregeli. weil er für die Freisinnigen agitiert habe.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Im Urteil wurde angeführt: Alexander habe sich agitatorisch gegen die Ge- treidezölle. also eine von der Regierung vorge- schlagene Maßregel gewandt.(Hört! hört! links.) Wenn man da konsequent wäre, wie viele konservative Richter müßte. man da maßregeln, weil sie gegen die Kanalvorlage, gegen die Erbschaftssteuer, also auch gegen Vorschläge der Regie- rung, agitiert haben.(Sehr wahr! links.) Aber bei konservativen Richtern ist man milder. Ein konservativer Richter, der zu Wahlzwecken die Unterschrift meines Freundes Molkenbuhv gefälscht hatte, wurde zwar versetzt, aber in seine Vaterstadt ver- setzt, wie er es sich läng st gewünschthatte. Wört ! hörtl hei den Sozialdemokraten.) Will man wirklich unabhängige Richter— und ich wiederhole. die Vorgänge der letzten Zeit zeigen, wie notwendig die Unab« hängigkeit der Richter ist—, so müssen sie in bezug auf Anstellung. Versetzung, Pensionierung völlig und wirklich unabhängig gestellt werden. Was helfen die allerbesten Gesetze, wenn die Richter nicht unabhängig sind, die sie auszulegen haben?— Wir würden eS am liebsten sehen, wenn unser Prinzipalantrag zur Annahme ge- langen würde. Mindestens aber bitten wir um Annahme unsere? Eventualantrages.(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Ablaß(Vp.): Politische Prozesse sind nie und nimmer geeignet, das Interesse der Justiz zu fördern. Je weniger politische Prozesse, um so besser. Daher war es in unseren Augen ein ckics ater(Unglückstag), als hier der Reichs» kanzler auftrat und sich über ein schwebendes Ver« fahren verbreitete und bevor noch das Gericht gesprochen, eine politische Partei der Sckmld an jenen Krawallen beschuldigte. Diese Behauptung des Reichskanzlers ist durch den Ausgang der Mvabiter Prozesse widerlegt worden.(Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Als ganz besonders tadelnswert müssen wir aber das Auftreten des preußischen Justiz- Ministers bezeichnen. Wie oft wurde hier jede Kritik an Vor- gängen im Gerichtssaale, namentlich auch an Rechtsbelehrungen der Vorsitzenden, vom Regierungstisch aus auf da? schärfste zurückgewiesen! Und damit vergleiche man nun das Auftreten des Herrn Beseler im Abgeordnetenhause, den mangelnden Schutz, den er dem Landgerichtsdirekwr Unger gegen Angriffe der Rechten hat zuteil werden lassen! Wie ganz anders schützen die anderen Minister die Beamten ihres Ressorts: man denke an die warme Verteidigung der Landräte durch den Minister des Innern'bei Gelegenheit der Interpellation über den Fall Becker.(Hört! hört! links.) Die Unabhängigkeit der Richter ist die Voraussetzung jeder wirklichen Rechtspflege und daher werden wir für den sozialdemo» kratischen Prinzipalantrag stimmen, allerdings gegen den Eventual» antrag, aus der taktischen Erwägung heraus, daß wir die Vcrab- schiedung dieser Vorlage nicht von der gleichzeitigen Verabschiedung eines Reicbsdisziplinargesetzes abhängig machen möchten.(Leb« hafter Beifall links.) Mg. Heine(Soz.): Um Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich dem Abgeord« neten Dr. Wagner noch entgegnen: Ich nehme die Kritik lichter- licher Urteile nicht nur für den Reichstag , sondern für alle Menschen in Anspruch. Es ist selbstredend ein Unterschied zwischen abgeschlossenen Prozessen und schwebenden Verfahren. Na« türlich ist auch in unseren Augen ein schwebendes Verfahren durchaus nicht sakrosankt. Ich bin sogar der Meinung, daß noch viel mehr Fehlgriffe und Fehlurteile vorkommen würden. wenn die Presse alle schwebenden Verfahren als sakrosankt He- trachten würde.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Es ist aber etwas anderes, wenn ein Privatmann sich über ein schweben» des Verfahren verbreitet oder wenn diese Aeußerung erfolgt von autoritativer Stelle in autoritativem Ton, und wenn zugleich diese autoritärer Stelle in autoritativem Ton, und wenn zugleich diese schon vorliegen, als eine quanrite negligeable(als völlig unbeträchtlich) behandeln zu können glaubt. Die öffentliche Meinung hat jedenfalls keinen Augenblick in ihrem Urteil geschwankt. Für sie steht fest, daß der Reichskanzler, als er jene Ausführungen machte, mindestens sich des Dolus eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit schuldig»lachte. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Die Diskussion schließt. Abg. Heinze(als Berichterstatter) polemisiert eifrig gegen die Anträge. Abg. Dr. Mllller-Meiningen(Vp.) wirft dem Abgeordneten Heinze vor, über seine Befugnisse als Berichterstatter nit seiner ausführlichen und lebhaften Polemik hinausgegangen zu sein. Die Abgg. Wellstein(Z.), Dr. Wagner(k.) und Basserman» (natl.) treten diesen Ausführungen entgegen und nehmen den Ab« geordneten Heinze in Schutz. Abg. Dr. Heinze(natl.) beruft sich darauf, daß der verstorbene Mg. Singer, der vorzügliche Kenner der Geschäfts- ordnung, ihm gegenüber einmal die Befugnisse des Bericht- erstatters genau umgrenzt habe. Er, Redner, habe sich durchaus innerhalb dieser Grenzen bewegt. Vizepräsident Schultz: Nach meiner Meinung ist Mg. Dr. Heintze über die Befugnisse eines Berichterstatters nicht hinaus- gegangen. Es lag deshalb kein Anlaß vor, gegen ihn einzuschreiten. Wenn er in einigen Punkten zu den Gründen, die die Kommissions- Mehrheit bewogen haben, seinerseits neue Gründe zugefügt hat, so hat er sich eben da klüger als die Kommissions- Mehrheit gezeigt.(Heiterkeit und Sehr gut! bei der Mehrheit.) Abg. Ledebour(Soz.): Diesen Ausspruch des Präsidenten hakte ich doch für höchst bedenklich. Sollte es wirklich einmal vorkommen, daß ein Berichterstatter klüger ist als die Kommission, dann mutz er eben als Abgeordneter das Wort nehmen.(Sehr richtig! links.) Die Rechtsbelehrung des Präsidenten ging daher von alschen Voraussetzungen aus. Vizepräsident Schultz: Ich glaubte, daß nach Ihrer Ansicht Rechtsbelehrungen allgemein nicht anfechtbar sein sollten.(Heiter- keit.) Den sozialdemokratischen Antrag, daß VerwaltungZbeamten, die länger als 5 Jahre dieses oder das Amt eines Staatsanwalt? bekleidet haben, vom Richteramt ausgeschlossen sein sollen, und nach dem Richtern dieAnnahmevonOrdenundTitu- l a t u r e n verboten ist, begründet Mg. Stadthagen(Soz.)? Der erste Teil unseres Antrags geht von dem Gesichtspunkte aus, daß Verwaltungsbeamte im allgemeinen und Staatsanwälte im besonderen sich für das Richteramt nicht eignen. Wir bitten daher um Annahme dieses Antrages. Orden und Ehren- eichen sind unvereinbar mit dem richterlichen > e r u f, denn dem Richter soll sein Beruf eben der höchste Stolz sein. Wer Richter ist, hat ein so hohes Amt. daß Orden nnd Titulaturen gar nicht an ihn heranreichen. Unser Antrag entspringt einer Anregung, die in den 70er Jahren der Mg. W i n d t h o r st >egeben hat. Er hat die damals heranwachsende Richtergeneration >avor gewarnt, im neuen deutschen Reich soviel auf Orden und Titel zu geben. Schlagen Sie jetzt diese Windthorstsche Warnung nicht in den Wind. Es ist seitdem viel schlimmer geworden. Es > sibt R i ch t e r, die auf ihre Visitenkarten drucken lassen ihre Eig.n« fchajt als Leutnant der Velerv« ttod die Orden« die sie h*
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