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Wahrnehmung berechtigter Intereffen. Gegen immer weitere Einschränkung des Begriffes der Wahrnehmung berechtigter Interessen wendete sich am Dienstag selbst der Oberreichsanwalt und das Reichsgericht.
Das Landgericht Stade hat am 31. August v. J. die verehes lichte T. in Harburg wegen Beleidigung dreier Mädchen zu 100 m. Geldstrafe verurteilt. In dem Hause, in dem sie wohnt, war in den späten Abendstunden häufig störender Verkehr von Herren auf den Treppen. Frau T. war der Meinung, daß dieser Verkehr den drei bei dem Mieter J. wohnenden Schwestern M. gelte. Sie schrieb nun an die Polizeidirektion den Sachverhalt, so wie sie ihn sich vorstellte, woraus der Schluß zu ziehen war, daß sie die Schwestern eines unzüchtigen Lebenswandels für verdächtig halte. Sie bat die Polizei, die Sache in Ordnung zu bringen. Die drei Mädchen haben beschworen, daß sie keine Herrenbesuche empfangen haben. Das Gericht hat deshalb eine Beleidigung für erwiesen erachtet. Die Revision der Angeklagten wurde vom Reichsanwalt für völlig begründet erklärt. Die Sachlage habe geradezu dazu gezwungen, zu prüfen, was die Angeklagte überhaupt bezweckte. in Ordnung zu bringen". Sie wollte also offenbar die Abstellung eines Uebelstandes, an dessen Bestehen sie glaubte, herbeiführen. Deshalb mußte geprüft werden, ob sie berechtigte Interessen wahrgenommen habe und ob etwa das Vorhandensein einer Beleidigung sich aus Form oder Umständen ergebe. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
Uebereinstimmung(?) mit dem Schabfekretär, wodurch aber feines- wollte. Uebrigens fei in Berüdsichtigung dieser Umstände bom erfordern. Ich habe nach meiner Ueberzeugung auch nur in der wegs vertuscht werden kann, daß zwischen den beiden Kriegsgöttern Polizeipräsidium Berlin, das jene Geldstrafen festgesetzt hatte, der Broschüre enthaltene Vorwürfe in dem Artikel wiedergegeben; b. Heeringen und v. Tirpitz auf der einen und dem Schaßfekretär Frau G. eine Stundung bewilligt worden. Warum dennoch in eine Absicht der Beleidigung hat mir ferngelegen. Nachdem Herr Wermuth auf der anderen Seite erhebliche Spannungen bestehen. Lichtenberg der Versuch gemacht wurde, die Frau abzuführen, das Rissen erklärt hat, die Genossenschaft habe seine Kandidatur zur Die Nationalliberalen waren nach der Rede des Schapsekretärs ist vor Gericht nicht aufgeklärt worden. Aber vielleicht wird nach- Theatergesetzkommission nicht zurüdgezogen, will ich diese Beso verblüfft, daß sie erklärten, ohne vorherige Verständigung mit träglich die Polizeidirektion Lichtenberg das Bedürfnis spüren, sich hauptung nicht mehr aufrechterhalten. Jede Partei übernimmt ihrer Fraktion nicht weiter verhandeln zu können. Die Sigung über diese höchst sonderbare Angelegenheit öffentlich zu äußern. ihre außergerichtlichen Kosten und trägt die Hälfte der gericht. wurde darauf vertagt. Bestritten wird von Frau G. die Widerstandsleistung. Ein lichen Kosten." Schuhmann, der morgens in die Wohnung gekommen war, hatte Die Klage wurde hierauf zurückgenommen. Die Verfassung für Elsaß- Lothringen . zunächst auf ihre Sistierung verzichtet und nur ihren Mann mitIn der Kommission zur Vorberatung dieses Gesezes erklärte genommen, während sie selber jetzt zum nächsten Postamt ging, der Unterstaatssekretär Mandel auf Anfrage des Abgeordneten um die von dem Mann zu entrichtende Geldstrafe an das PolizeiEmmel, die Regierung stehe auf dem Standpunkte, daß der präsidium Berlin abzuschicken. Nachher aber führte von der Wache Kaiser die Staatsgewalt in Elsaß- Lothringen auszuüben be- der Schuhmann Kanz den Ehemann nach dem Bostamt, traf Frau rechtigt sei. Staatssekretär Debrüd erklärte dann, daß ent- G. noch dort an und nahm nun auch sie mit. Als sie auf dem gegen der Behauptung des Abg. Wetterlé teine Vereinbarung Wege zur Wache vor ihrem Wohnhause vorübergeführt wurde, zwischen der Regierung und dem Zentrum über das Maß des erklärte fie, sie fönne nicht mehr weitergehen, da sie sich schwach Entgegenkommens stattgefunden habe. Auch Abg. Vonderscher fühle. Der Schußmann aber habe, so gibt die Angeklagte vor bestreitet, daß bestimmte Vereinbarungen getroffen worden seien. Gericht an, die Handfeffel herausgeholt, und da sei sie in einem Abg. Hertling führt aus, er sei in Elsaß- Lothringen als der Ohnmachtsanfall zu Boden gesunken. Hier soll nun ihr Mann bezeichnet worden, der die angeblichen Abmachungen mit der Re- sich der Gefangenenbefreiung schuldig gemacht haben. Er bestreitet gierung getroffen habe. In Wirklichkeit habe er an der be- das und erklärt, er habe seine umfinkende Frau nur festgehalten treffenden Konferens gar nicht teilgenommen. Mit anderen irre und nach der Haustür geschleppt, von wo sie dann durch hinzuder Abg. Emmel, wenn er glaube, daß Wetterlé dem Zentrum temmende Hausbewohnerinnen in ihre Wohnung geführt worden nahestehe. sei. G. versichert auch, daß er schon auf der Wache, als dort Den Mittelpunkt der nun folgenden Generaldebatte bildeten Ordre gegeben wurde, auch seine Frau zu holen, gesagt habe, es die Anträge unserer Genossen: sei Stundung gewährt worden. Man habe ihm aber geantwortet: § 1. Die Staatsgewalt in Elsaß- Lothringen übt das" Das geht uns nichts an!" Schußmann Kanz aus Lichtenberg bekundet, ihm sei auf der Post zu führen, damit er dort seine Geldstrafe einzahle, und zugleich Frau G. festzuhalten, falls sie dort sei. Da Frau G. sich geweigert habe, auch den auf sie selber entfallenden Geldbetrag sogleich einzuzahlen, so habe er sie mitgenommen. Daß Stundung gewährt sei, habe ihm feiner gesagt. Zeuge fügt hier hinzu: Ich wußte auch ganz genau, daß es nicht der Fall war; es war ja ein Haftbefehl da. Amtsanwalt: Es soll doch geantwortet worden sein: Genosse Ledebour erklärte, seine Freunde akzeptierten Das geht uns nichts an!" Beuge: Nein; es kann aber möglich den Zentrumsantrag, erwarteten aber, daß das Zentrum umge- sein, daß ich gesagt habe:" Es ist nicht wahr." kehrt auch die sozialdemokratischen Anträge als Ergänzung seines Eben sagten Sie, es sei überhaupt nichts von Stundung gesagt eigenen Antrages annehmen werde. Erhalte Elsaß- Lothringen worden! Daß Frau G. schon unterwegs ihn mitgeteilt hatte, drei Bundesratsstimmen, solle man den bisher zu schwach ver- sie sei erst ganz fürzlich entbunden worden, gibt Schuhmann Kan tretenen Bundesstaaten Bayern , Sachsen und Hamburg zu. Er behauptet aber, Frau G. sei ganz flott gegangen, so daß je eine weitere Stimme zubilligen. In der weiteren Debatte er, der Schußmann, kaum mitkonnte. Erst vor dem Hause habe erklärte der Elsässer Delfor, in den Reichslanden fordere man fie erklärt, fie gehe nicht weiter, er solle eine Droschke holen, und die Autonomie des Landes. Abg. Jund( natl.) führte sie habe dann, während der Ehemann sie festhielt, sich auf die Erde aus, feine Bartei lehne die Schaffung eines weiteren selbständigen gesetzt. Durch das Eingreifen des Mannes sei er genötigt worden, Bundesstaates ab. Abg. Windler( f.) hält die Verhältnisse des fie loszulassen. Nachher aber sei sie die Treppe hinaufgelaufen, Reichslandes noch nicht für soweit entwickelt, daß man einen felb- wie ein gesunder Mensch". Zeuge bestreitet, gegen die Frau eine Handfeffel gebraucht zu haben; er habe überhaupt keine bei sich ständigen Bundesstaat daraus machen könne. gehabt. Er hält das aufrecht gegenüber den sehr bestimmt widersprechenden Behauptungen der Angeklagten.
elsa- lothringische Volt durch die auf Grund diejes Wache der Auftrag erteilt worden, den eben eingelieferten G. zur Sie wohnte in demselben Hause und bat die Polizei, die Sache
Gesezes berufene Regierung aus.
§ 2. Die Regierungsgeschäfte werden durch einen bom Landtage aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit gewählten Regierungsausschuß besorgt."
Das Zentrum hatte folgenden Antrag gestellt: " Elsaß- Lothringen bildet einen selbständigen Bundesstaat des Deutschen Reiches; im Bundesrat wird Elsaß - Bothringen
durch drei Stimmen bertreten."
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Auf eine fortschrittliche Anfrage erklärte Staatssekretär Delbrück , die Annahme des Zentrumsantrages dürfte die Vorlage zu Fall bringen.
Die Debatte wird am Donnerstag fortgesetzt werden. Schiffahrtsabgaben.
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Amtsanwalt:
Die Aussage des Schuhmanns wird unterstützt von Frau Steinte, die im Hause die Portierstelle hat. Sie hat nicht gefunden, daß Frau G. zu schwach war. Demgegenüber wird von zwei Hausbewohnerinnen, Fri. Schön und Frau Struwe, bekundet, Frau G. sei so schwach gewesen, daß sie beide ihr die Treppe hinaufhelfen mußten. Schußmann und Bortierfrau bleiben bei ihren Aussagen. Abstand genommen wurde. Dagegen wurde G., der für sich selber Festgestellt wird noch, daß von Frau G.s Sistierung schließlich die Geldstrafe eingezahlt hatte, wieder zur Wache geführt, weil er gelärmt haben sollte. Er mußte sein Geld auspaden, ein Vollziehungsbeamter wurde geholt und der strich den von Frau G. Schilderung dieses Attes polizeilicher Selbsthilfe mit dem Sat: zu entrichtenden Geldbetrag ein. Schußmann Kanz schließt seine Die Strafe für Frau G. war dadurch erledigt." Erledigt war ie aber nicht, vielmehr mußte sie dem Ehemann auf dessen bei der Polizeidirettion sofort vorgetragene Beschwerde noch an demselben Tage zurückgezahlt werden, weil der Frau ja Stundung be willigt war.
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Nach einer Bause von acht Wochen trat am Dienstag die Reichstagskommission zur Beratung der Schiffahrtsabgaben wieder zu einer Sigung zusammen. Diese lange Bause war dadurch verursacht, daß fast alle Parteien die Vorlage von Material der ber schiedensten Art verlangt hatten, das jetzt erst der Kommiffion zugegangen ist. Zunächst entspann sich eine fast drei Stunden dauernde Geschäftsordnungsdebatte, ob zuerst eine General debatte gepflogen oder ob sofort mit der Beratung des§ 1 begonnen werden solle. Fast allgemein wurde betont, daß jede Diskussion muglos fei, folange eine bestimmte Erklärung nicht vorliege, wie Desterreich und Holland sich zu der Sache stellen. Minister v. Breitenbach erklärte auf eine Anfrage des Genossen Stolle, erst müsse durch Annahme des Gefeßes die prinzipielle Frage gelöst werden, dann erst könne man in Verhandlungen mit den in Betracht kommenden ausländischen Staaten ein treten. Genoffe Stolle wies demgegenüber darauf hin, daß Graf Aehrenthal in der österreichischen Delegation den ablehnenden rechtmäßiger Amtsausübung befunden, mithin sei sie von der Standpunkt Desterreichs ausdrücklich betont hat. Denselben Standpunkt nahm auch der österreichische Handelsminister ein. Angesichts dieſer bestimmten Erklärungen sei an eine Zustimmung Desterreichs nicht zu denken. Für die deutschen Schiffe allein können aber die Schiffahrtsabgaben nicht eingeführt werden, denn auf feinen Fall fönne man den deutschen Schiffer schlechter stellen, als seinen ausländischen Konkurrenten. Die Kommission bertagte sich dann bis zum nächsten Freitag.
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Aus der Frauenbewegung.
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Der Amtsanwalt faßt das Ergebnis der Beweisaufnahme bahin zusammen, der Schußmann habe gegenüber der Frau, die er nicht so kurz nach dem Wochenbett festnehmen durfte, sich nicht in
Anklage des Widerstandes freizusprechen. Der Mann sei überführt der Gefangenenbefreiung, er habe aber nur seine Frau schüßen wollen, darum genüge die zulässige Mindeststrafe von einem Tag Gefängnis.
Das Gericht tam zu dem Urteil, daß beide Angeklagte freizusprechen seien. Es könne dahingestellt bleiben, ob die Amtsausübung berechtigt war oder nicht. Aber von Widerstand könne bei der Frau schon deshalb keine Rede sein, weil sie zu schwach bor, er habe aber nur eine in diesem Fall berechtigte Notwehr gegenüber der Polizei geübt. So macht die Polizei sich beliebt!
dazu war. Eine Gefangenenbefreiung durch den Ehemann liege
Der Fall Nissen vor Gericht.
Ein Todesurteil.
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Das Neu- Ruppiner Schwurgericht verurteilte nach ztveis tägiger Verhandlung den 28jährigen Dienstknecht Hermann Franz aus Teterow in Mecklenburg wegen Mordes in zwei Fällen zweimal zum Tode und wegen räuberischer Erpressung und Notzucht zu fünfzehn Jahren Zuchthaus und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte. Franz hatte in der Nacht zum 29. September vorigen Jahres das Kleinsche Ehepaar in Schönhagen bei Prikwall ermordet, an einer Tochter ein schweres Sittlichkeitsverbrechen begangen und an der anderen durch Drohungen Erpressungen
verübt.
Eingegangene Druckfchriften.
Von Dr. Adolf Reiz Zehntes Bändchen der kleinen Bibliothet. Mit AbDie Bakterien. Eine Einführung in das Reich der Mikroorganismen. bildungen. Preis brosch. 75 Pf., geb. 1 M.( Vereinsausgabe 50 Pf.) Berlag von J. H. W. Diez Nachf. in Stuttgart . Der industrielle Großbetrieb. Eine Einführung in die Organisation moderner Fabritbetriebe. Von Richard Woldt . Elftes Bändchen der Kleinen Bibliothek. Mit Abbildungen. Preis brosch. 75 Pf., geb. 1 M.( Bereins. ausgabe 50 Pf.) Berlag von J. H. W. Diez Nachf. in Stuttgart .
Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter und verwandter
Berufsgenossen. Ortsverein Berlin . Am Dienstag, den 7. Februar, starb nach schweren Leiden unser Mitglied, der Hofarbeiter, Kollege Friedr. Rundmann ( Böhmisches Brauhaus) an der Proletarierkrankheit.
Ehre seinem Anbenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 10. februar, nach mittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Pius- Kirchhofes in HohenSchönhausen aus statt.
Rege Beteiligung erwartet 42/4 Der Vorstand.
Nachruf.
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Droschkenführer
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes und unseres guten Baters sagen wir allen Teilnehmern, insbesondere den Kollegen und der Direktion ber Unions- Brauerei unsern tiefgefühlten Dank. 29512 28itwe Mehlmann nebst Kindern.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meiner Frau und meiner Tochter fage ich allen Freunden und Bekannten, ins besondere dem Berliner Boltschor und dem 6. Berliner Reichstagswahl freise, Abteilung 515, meinen herzlichsten Dant. 316
Friedrich Marwih. Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher
Teilnahme und bie strangipenden
bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Baters fagen wir allen, welche ihm die letzte Ehre erwiesen, insbesondere den Genossen und Genoffinnen des Bezirks 711a bes 6. Berliner Wahlkreises, unseren
Gottfried Janowski berzlichften Dant.
am 2. d. Mts. im Alter von 44 Jahren verstorben ist. 66/4 Ehre seinem Andenken! Die Bezirksverwaltung.
Danksagung. scheidens meines lieben Mannes Für die mir anläßlich des HinTheodor Stübling
Marie Fabel nebft Kindern. Muster- Coupons- Resie,
wunderbare Frühjahrs- Neuheiten für Anzüge, Ulster, Kostüme etc., Meter 3.-, 4-, 5.-. Strichhaar- Loden, imprägniert für Wetter- Pelerinen, Meter 1.50, 2.- Tuchlager Gertraudtenstraße 20-21, Koch& Seeland, Gesellschaft m. b. H., vis- à- vis d Petrikirche.
Frauenstimmrecht. Unter den vier fantonalen Gefeßesvorlagen, über die das Züricher Volt fürzlich abzustimmen hatte, befand sich eine, die an politischer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung die anderen übertraf, obwohl sie die kleinste von allen war. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung lautete: Die Gesetzgebung schäftigte gestern in umfangreichem Maße die 145. Abteilung des Der in der bürgerlichen Bresse oft erörterte Fall Nissen" behat zu bestimmen, inwieweit bei der Befehung öffentlicher Aemter Amtsgerichts Berlin I unter Vorsiz des Amtsgerichtsrats Wollner. das Stimmrecht und die Wählbarkeit auch Schweizerbürgerinnen als Kläger trat der Präsident der Bühnengenossenschaft, Hermann verliehen werden kann." Dieser Verfassungsartikel wurde im Dieser Verfassungsartikel wurde im Kanton mit 31 000 gegen 22 000 Stimmen angenommen, in der Riffen, auf, Angeklagter war der Regisseur William Wauer . Der Stadt Zürich mit 11 000 gegen 3000. Es wurde damit die Mög- würfe gegen Herrn Nissen enthält und darzulegen versuchte, Schauspieler Voigt hatte eine Broschüre veröffentlicht, die Vorlichkeit geschaffen, daß in Zukunft auch Frauen in öffentliche daß Nissen nicht die Qualifikation zur Bekleidung des Amtes Aemter wählen und gewählt werden können. Die Frage war für eines Präsidenten der Bühnengenossenschaft befize. Herr Wauer den Kanton Zürich nicht neu. Schon 1902 wurde eine Verfassungs - griff diese Angelegenheit in einem Artikel auf, der in dem revision in dem Sinne vorgeschlagen, daß in Angelegenheiten der offiziellen Organ der Bühnengenossenschaft,„ Der neue Weg", berertiefene Teilname fage ich allen Blumen- und Krauzbinderei Landeskirche auch weiblichen Angehörigen Stimmberechtigung ein- öffentlicht wurde. Er suchte darin nachzuweisen, daß in der Berwandten und Bekannten, foie geräumt werden könne. Die Anregung wurde jedoch abgelehnt. Voigtschen Broschüre Herrn Nissen Dinge vorgeworfen würden, die den Herren von der Wagenbauerkaffe Sodann wurde 1907 in Verbindung mit dem Wahlgefeß dem Volke entkräftet werden müßten. von Robert Meyer, ein Verfassungsgeseh vorgelegt, das die Gemeinden berechtigt hätte; tretene Ansicht veröffentlichte der Schriftsteller Schlaifjer einen 29502 Gegen die von Herrn Wauer ver- und besonders dem Gesangberein Unverdrossen" meinen innigsten Dant. volljährige Schweizerbürgerinnen als stimmberechtigte Mitglieder Artikel, der darauf hinausging, daß die Anstellung einer Klage Bme. Ida Stübling. nur Mariannen- Straße 2. von Kirchen-, Armen- und Schulbehörden zu wählen. Auch dieses nicht geboten sei; Herr Wauer wurde außerdem aufgefordert, doch Gesetz wurde verworfen. Durch die diesmalige Annahme des Bu- endlich einmal flipp und flar mit den angeblich schweren Vorfazartikels zu Artikel 16 der Verfassung wurde endlich die Grund- würfen herauszurüden, die in der Voigtschen Broschüre enthalten lage geschaffen, um bei gegebener Gelegenheit gefebgeberisch vor sein sollen. Daraufhin veröffentlichte Herr Wauer im" Theatergehen zu fönnen. An unseren Genoffen ist es nun, dafür zu sorgen, Courier" einen Artikel unter der Ueberschrift Was Herrn Nissen daß die Gelegenheit bald günstig werde. als Präsidenten der Bühnengenossenschaft unmöglich macht". Dort wurde besonders hervorgehoben, daß in der Voigtschen Broschüre nach drei Richtungen hin schwere Vorwürfe gegen Herrn Nissen
Leseabend.
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Mariendorf . Lefeabend Donnerstag, den 9. Februar, bei Lulas , erhoben worden seien: 1. Nissen habe die Macht seiner PersönKönigstr. 14.
Gerichts- Zeitung.
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lichkeit zugunsten einer ihm nahestehenden jungen Schauspielerin in subjektiv egoistischer Weise eingesetzt; 2. als er einmal GeTegenheit hatte, selbst Theaterdirektor zu werden, habe er sich seinen Schauspielern gegenüber in höchst unsozialer Weise beNotwehr gegenüber der Polizei. nommen; 3. Nissen habe Beziehungen zu einer Dame gehabt, die Widerstand gegen einen Schuhmann und Befreiung einer zugleich ein Verhältnis zu einem sehr reichen Herrn gehabt, Nissen Arrestantin wurden den Eheleuten Gericke zur Last gelegt, die habe Geld gebraucht und durch jene Dame den reichen Herrn gestern vor dem Amtsgericht Berlin- Mitte sich zu verantworten beranlassen wollen, Geld zu geben. Wegen dieses Artikels hat hatten. Im Oktober vorigen Jahres soll Frau Gerice ihrer Herr Nissen die Privatflage gegen Herrn Wauer angestrengi. Siftierung zur Polizeiwache sich widersetzt und Herr Gerice fie Auch gegen den Schauspieler Boigt ist ganz kurz vor Eintritt der aus der Gewalt des sie sistierenden Schußmanns befreit haben. Verjährung die Beleidigungsflage angestrengt worden, dieselbe Gericke und seine Frau, die zusammen Straßenhandel betreiben, schwebt jedoch noch und ein etwaiger Wahrheitsbeweis wird für hatten bei Ausübung ihres Gewerbes in Berlin sich die üblichen jenen Prozeß vorbehalten bleiben müssen. Zu der jett berBolizeistrafen zugezogen. Da die Bezahlung zunächst unterblieb, handelten Privatklage erklärte der Angeklagte: Er sei Mitglied so sollten beide der Lichtenberger Polizei sie wohnten in Lichten- der Genossenschaft. Er habe die Sache der Genossenschaft für geberg zur Haftverbüßung zugeführt werden. Nach der Darstellung schädigt gehalten, so lange der Verdacht auf Herrn Nissen ruhte. des Schutzmanns Kanz, dem die Sistierung aufgetragen worden Er nehme deshalb den Schutz des§ 193 für sich in Anspruch.- mar, hätte Frau G. fich geweigert zu gehen und sich zur Erde Nach sehr lebhaften und ausführlichen Debattten beider Parteien geworfen und G. sie festgehalten und dadurch der Gewalt des tam schließlich folgender Vergleich zustande: Beamten entzogen.
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गु Dideldum
Der Karneval geht um!
Jm Zeichen der Fidulital than Ein Jeder Salem Aleikum kaufen geht, Denn der Humor nach altem Brauch Wiegt am liebsten sich im Tabakrauch
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Salem Gold Goldmundstickcigarette Nera
Angeklagter erklärt: Mein Artikel in Nr. 875 des TheaterDie Angeklagten stellen den Sachverhalt anders dar. Frau G., Courier" vom 29. September 1910 Was Herrn Nissen zum die am 8. Oktober in Haft genommen werden sollte, sei erst am Präsidenten der Genossenschaft unmöglich macht" ist lediglich eine 26. September entbunden worden. Sie habe so furz nach dem Erwiderung auf den Schlaitierschen Artikel in Nr. 36 der ZeitWochenbett fich noch nicht haftfähig gefühlt, ganz abgesehen davon, schrift Der neue Weg", in welchem ausgeführt wird, daß die daß sie ihrem eben geborenen Kind nicht die Mutter entziehen lassen Voigtsche Broschüre keine Vorwürfe enthalte, die eine Klarstellung Verantwortlicher Redakteur: Richard Barth , Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Bugbruderei u. Berlagsanstalt Rani Singer u. Co, Bar SWA