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kr?ge zur Diskussion gestellt, die zum Punkt 2 Set TageZorSnung, dem Bericht des Verbandsvorstandes, gehören. Angenommen wur- den zwei Anträge, wonach der Hauptvorstand beauftragt werden soll, mehr als bisher auf die Schädlichkeit der Nachtarbeit hinzu- weisen und ihre Beseitigung anzustreben, sowie statistische Er- Hebungen über die Nachtarbeit in der Metallindustrie zu veran- stalten. Ein weiterer Antrag, der die Zustimmung der General- Versammlung fand, verlangt, dah derMetallarbeiterzeitung" eine zweite wöchentliche Beilage angefügt werde, die fachtechnische Ar- tikel über die neuesten Erfindungen auf den verschiedenen Gebieten der Metallindustrie bringen soll. Von den Anträgen, die sich auf die Revision des Statuts beziehen, wurden zwei gutgeheißen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Milderung der Bestim- mungen über Ausschluß wegen Beitragsschulden zum Ziele haben. Alle Anträge, die die Höhe der Verbandsbeiträge und die Unter- stützungen betreffen, wurden vorläufig zurückgestellt. Ange� nommen wurde noch ein Antrag, das Ortsstatut so abzuändern, daß alle Angestellte nach zweijähriger Tätigkeit neu zur Wahl ge stellt werden, und zwar das eine Jahr die eine, das andere Jahr die andere Hälfte. Bei dem ersten und zweiten Bevollmächtigten sowie bei dem Kassierer soll jedoch der bestehende Modus beibehalten werden. Im übrigen beschloß die Generalversammlung, der Ver waltungsstelle Pforzheim   aus lokalen Mitteln 12 000 M. zur Ver- fügung zu stellen. Zu weiterer Beratung über die Anträge zum Verbandstag findet am nächsten Sonntag bei Freyer in der Koppenstraße eine Fortsetzung der Generalversammlung statt. OericKts- Zeitung» Der Boykott desFllrstenhof" in Zehlendorf   vor dem Reichsgericht. Das Reichsgericht hat am Montag das Erkenntnis des Kammer- gerichts aufgehoben, welches eine Reihe Genossen, die bei der Durchführung des Boykotts mitgewirkt hatten, sowie die Vor- wärtsbuchdruckerei Paul Singer u. Co., weil sie die Publikationen über den Boykott aufgenommen hatte, zum Schadenersatz verurteilt hatten. Wir erinnern an die diesem Urteil zugrundeliegenden Vor- gänge: Das der Gemeinde Zehlendorf   gehörige Wirtshaus Fürstenhof" ist an den Gastwirt Schulze, den Kläger  , verpachtet worden. In dem Pachtvertrage ist eine Bestimmung des Inhalts niedergeschrieben, daß der Saal des Lokals gewerkschaftlichen Or- ganisationen und sozialdemokratischen Bereinen nicht zur Ver- fügung gestellt werden darf. Als der sozialdemokratische Verein von Zehlendorf   im Mai 1006 an den Kläger das Gesuch richtete, ihm den Saal zu einer Versammlung zu überlassen, lehnte er das mit der Begründung ab, daß dies Verlangen auf Grund seines Pachtvertrages nicht zu erfüllen sei. Diese Ausrede ist zwar hin- fällig, weil ein solcher Vertragspassus gegen die guten Sitten ver- stößt und ungültig ist. Dennoch wendeten sich unsere Genossen an die Gemeinde mit dem Verlangen, den Verbotspassus in dem Ver- trage zu streichen. Das lehnte die Gemeinde ab. Darauf wurde über das dem Bahnhof Zehlendorf   gegenüberliegende große Nestau- rantDer Fürstenhof" der Boykott verhängt. Durch mehrere Ar- tikel imVorwärts" und durch Flugblätter wurde besonders darauf hingewiesen, daß die imFürstenhof" befindliche Stehbierhalle zu- meist von Arbeitern besucht werde und mit ihrem Gewinn von jährlich 6000 M. den größten Teil der Pachtsumme einbringe. Wenn die Gemeinde den Arbeitern als steuerzahlenden Einwohnern von Zehlendorf   das Recht auf den Saal verweigere, so beschimpfe jeder Arbeiter, der seine Groschen zum Pachtzins opfere, sich selbst. Natürlich wurden auch Posten aufgestellt, die das Publikum auf die Stellungnahme der Gewerkschaften und den Boykott aufmerksam machten. Von diesen Posten haben sechs Strafmandate erhalten. Gegen diese sechs Arbeiter und gegen die Borwärtsdruckerei hat der Kläger   Ansprüche auf Schadloshaltung erhoben. Das Landgericht Berlin   l erkannte die Ansprüche des Klägers für den aus der Bohkottierung der Stehbierhalle erwachsenen Schaden gegenüber den sechs beklagten Arbeitern dem Grunde nach als gerechtfertigt an. Die Ansprüche bezüglich des Saales wurden �abgewiesen, ebenf� der gegen die Vorwärtsdruckerei er- hobene Anspruch,. weil deren Inhaber nicht als Mitwirkende in Betracht zu ziehen seien. Das Kammergericht zu Berlin   hat das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage auch gegenüber der Vorwärtsdruckerei für gerechtfertigt erklärt. In seinen Ent- fcheidungsgründen führt das Kammergericht aus, daß für die Entscheidung zunächst die Feststellung des Reichsgerichts maßgebend sei, daß der Boykott an sich kein unerlaubtes Kampsmittel ist. Auch im vorliegenden Falle enthalte das Bestreben der Angehörigen einer Partei, ihrer Partei Säle zu sichern, nichts unerlaubtes. Ebenso sei es ein Recht der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei ge- Wesen, das Lokal zu meiden, weil man ihren Wünschen nicht entgegenkam. Jedoch, so meint das Kammergericht dann, dürfe die Anwendung des Boykotts nicht über die Grenzen des Zulässigen hinausgehen. Einmal komme hier der Kläger als unschuldiger Dritter in Betracht, da er durch seinen Bertrag an den Willen der Gemeinde Zehlendorf   gebunden gewesen sei. Weiterhin heißt es, daß der Boykott dann zu einem unerlaubten werde, wenn er bewußt dazu ausgedehnt werde, die wirtschaftliche Existenz eines anderen zu vernichten. Auf die Vorwärtsdruckerei eingehend, spricht das Kammergericht aus, daß derjenige, der die Volksleidenschaft ent- fesselt, auch für Ueberschreitungen verantwortlich sei. Für das Tun ihrer Redakteure seien die Gesellschafter verantwortlich, weil diese auf jeden Fall ihre Einwilligung gegeben haben würden und weil die Redakteure nur den Willen der Gesellschafter ausführten. Dies Urteil steht in schroffem Widerspruch zum Gesetz und zu der Rechtsprechung des Reichsgerichts. Dies hat denn auch das Urteil in seinem vollem Umfang aufgehoben und die Sache zur anderweiten Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen. Eine recht stürmisch verlaufene Sitzung im Schöneberger Stadtparlament hat zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt, welches gestern unter Vorsitz des Amtsrichters Volkmar das Schöffengericht Berlin- Schöneberg beschäftigte. Als Kläger   trat der konservative Schöne- berger Stadtverordnete Richard Schneider, vertreten von Rechts- anwalt Ulrich, gegen den liberalen Stadtverordneten, Rechtsanwalt Leopold Gottschalk auf. welcher vom Justizrat Leonhard Friedmann verteidigt wurde. Die den Gegenstand der Klage und der von Gottschalk erhobenen Widerklage bildenden Vorgänge spielten sich in der Sitzung der Schöneberger Stadtverordnetenversammlung vom 24. Oktober v. I. ab, in welcher es zu recht lebhaften Szenen kam. Nach langer Verhandlung kam folgender Bergleich zwischen den Parteien zustande: Der Angeklagte erklärt, er könne seine Behaup- tung, daß der Kläger   dem auf dem Brandenvurgischen Städtetage verbreiteten Flugblatte des Schöneberger Haus- und Grundbesitzer- Vereins nahegestanden, nicht' aufrechterhalten. Der Privatkläger erklärt, daß er den Vorwurf, der Beklagte habe die gegenteilige Be- hauptung wider besseres Wissen aufgestellt, seinerseits nicht mehr aufrechterhalten könne. Nunmehr erklärt der Angeklagte sein Be- dauern über die Schärfe der in seiner Rede vom 24. Oktober v. I. gegen den Privatkläger erhobenen Angriffe und nimmt die darin enthaltenen Beleidigungen zurück. Er erklärt auch, daß nach der heutigen Aussage des Kommerzienrats Haberland er dem Privat- kläger nicht mehr Vorwersen könne, er habe sich, während er sich antisemitisch betätigte, vom Kommerzienrat Haberland durch Ge Währung persönlicher Vorteile zu seiner Haltung in der Angelegen heit des Beamtenwohnungsvereins bestimmen lassen. Ter An geklagte uEermmnil die Kosten des Verfahrens.-- Klage und Wider- klage wurden hierauf zurückgenommen und das Verfahren ein- gestellt.,_ Zum Streik der Leitergerüstbauer, der erst kürzlich das Schwurgericht beschäftigt hat, gehörte die gestern vor der 3. Strafkammer des Landgerichts III   verhandelte Anklage legen den Arbeiter Rudolf Erdmann wegen Landfriedensbruchs. m April v. I. war bekanntlich bei den Firmen Altmann und Arndt ii. Co. in Charlottenburg   bezw. Deutsch-Wilmersdorf ein Streik ausgebrochen, der schließlich zuungunsten der Streikenden verlaufen ist. Am 4. Mai, als der Streik schon im Abflauen war, begab sich ein Trupp von sechs aus Essen gekommenen Arbeitswilligen um 6 Uhr morgens unter Führung von 2 Aufsehern der Firma Arndt vom Lagerplatz nach der Suarezstraße. Als der Zug durch die Prinzregentenstraße ging, kam es zu einer Schlägerei. Der Kon- trolleur Paul Balke behauptete, den Angeklagten als Teilnehmer erkannt zu haben. Deshalb ist die Anklage wegen einfachen Land friedensbruchs erhoben worden. Der Angellagte bestritt, sich unter einer Menge befunden zu haben, die gegen Personen Gewalttätige leiten ausübte, und behauptete, daß er erst nach Beendigung der- selben hinzugetreten sei. Der Zeuge Balke versicherte trotz aller Vorhaltungen, daß er sich in der Person des Angeklagten nicht täusche. Er war der einzige Belastungszeuge. Der Staatsanwalt beantragte 9 Monate Gefängnis.   Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosen- feld hielt es doch für sehr bedenklich, auf-die Rekognition eines einzigen Zeugen hin eine Verurteilung eintreten zu lassen. Da außerdem die Tatbestandsmerkmale des Landfriedensbruchs nicht gegeben seien, so liege eventuell nur gemeinschaftliche Körperver- letzung vor und da würde die beantragte Strafe gegen den völlig unbestraften Angeklagten zu hoch sein. Das Gericht erkannte auf ö Monate Gefängnis» wobei es Landfriedensbruch als erwiesen ansah._ Bon Gottes Gnaden". Eine Anklage wegen MajestätSbeleidignng» die die 10. Straß kammer des Landgerichts I gestern nachmittag verhandelte, richtete sich gegen den Redakteur Karl Wiesenthal. Den Vorsitz führre Landgerichtsdirektor Crüger, die Anklage vertrat Oberstaatsanwalt Preutz, auf dessen vom Rechtsanwalt Wolfgang Heine   bekämpften Antrag, wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, die Oeffentlich keit auch für die Vertreter der Presse ausgeschlossen wurde. Der Angeklagte ist Redakteur der ZeitschriftDeutscher   Metallarbeiter Er veröffentlichte in den Nummern 33, 36 uno 37 dieser Zeitschrift einen fortlaufenden Artikel unter der UeberschriftVon Gottes Gnaden". Dieser Artikel befaßt sich mit der vom Kaiser in seiner Eigenschaft als König von Preußen zu Königsberg   auf dem Feste der Provinz Ostpreußen   gehaltenen Rede. Der Angeklagte sucht darzutun, daß die Auffassung des Kaisers weder staatsrechtlich richtig sei, noch durch die Tatsachen der Geschichte belegt werde. Am Ende dieser Artikelserie wird darauf hingewiesen, daß der Ver sassungseid, den der Kaiser bei seinem Regierungsantritt als König von Preußen geleistet habe, die Auffassung von einer nur Gott verantwortlichen, also den Menschen und menschlichen Einrichtungen gegenüber absoluten königlichen Stellung nicht zulasse. Die Form, in der der Angeklagte diese seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat, ist zum Gegenstande der Anklage wegen Majestätsbeleidigung emacht worden. Oberstaatsanwalt Preuß beantragte 1 Jahr Gefängnis.   Rechtsanwalt Heine trat der Auffassung des Staats- anwalts entgegen. Die inkriminierte Zeile stehe am Schlüsse eines längeren Aufsatzes, der ganz sachlich staatsrechtliche und juristische Untersuchungen anstelle und nicht in der Absicht der Beleidigung, sondern nur in der Absicht der Kritik einer Aeuherung des Staats- oberhauptes geschrieben sei. Von einer Böswilligkeit und überlegten Absicht des Angeklagten bei den inkriminierten Worten könne keine Rede sein. Das Gericht verurteilte den Angeklagten nach längerer Beratung zu der außerordentlich hohen Strafe von 6 Monaten Ge- fängnis._ Unzüchtige Inserate. Wegen Anpreisung von Gegenständen, die zu unzüchtigem Ge- brauch bestimmt find, wurden am 21. November vorigen Jahres vom Landgericht Braunschweig   mehrere Personen verurteilt, darunter auch der Jnseratenredatteur S. von einem dortigen Blatte zu 10 M. Geldstrafe. Der Mitangeklagte So. hatte ein Inserat auf- gegeben, in welchem Frauen, die sich Schönheit und Jugendkraft erhalten wollen, Dr. Bs. Frauenschutzapparat X empfohlen wurde. Der Jnseratenredakteur nahm die Anzeige auf, weil er geglaubt haben will, es handle sich um einen kosmetischen Artikel, nicht um eine Vorrichtung zur Verhinderung der Konzeption. Das Ge- richt hat ihm dies jedoch nicht geglaubt. In seiner Revision berief er sich darauf, daß sein Blatt grundsätzlich Inserate, die gegen z 184,3 verstoßen, nicht aufnehme, er also keinesfalls dolos, sondern höchstens fahrlässig gehandelt haben könne. Mit Rück- ficht darauf, daß er die Anzeige vor dem Druck gelesen, erkannte jedoch am Montag das Reichsgericht auf Berwerfung der Revision. Eue aller Qlelt. Die peft. Am 12. Fahrt Berlin  -Hamburg  , am IS. Ruhetag, am 14. Hamburg  -Bremen  , 15. Bremen  -Münster  » am 16. Münster- Köln, am 18. Köln  -Breda  , am IS. Breda- Brüssel   mit Zwischenlandung in Antwerpen  , am 21. Brüssel- Calais über Lille  , am 22. Calais-London via Dover  , am 24. Rückkehr London  - B o u l o g n e via Folkestone  , am 25. Ruhe- tag und am 26. letzte Etappe Boulogne-Paris  . Die gestohlene Hand. Tiefe Betrübnis herrscht zurzeit in den Reihen der Karmeliter» mönche des Klosters O l s v a e s in Portugal  , denn einer in der Klosterkirche aufgestellien Statue der heiligen Therese ist von unbekannten Täten: die rechte Hand gestohlon worden- Aber weniger die Verstümmelung des Bildwerkes ist es, was den Schmerz der Mönche erregt, als die Tatsache, daß mit ihr auch Juwelen im Werte von einer viertel Million Frank verschwunden find. Die trauernden Mönche vermuten, daß die Diebe sich nach London   gewandt haben, um die von gut- gläubigen Gemütern gespendeten Kostbarkeiten an den Mann zu bringen._ Erstklassige Hunde. Daß das Leben an Bord unserer großen Ueberseedampfer für diebesseren" Passagiere immer bequemer wird, können heutzutage selbst die vierbeinigen Passagiere der Dampfschiffsgesellschaften be- stätigen. Es gab eine Zeit, wo man Hunde, auch wenn sie ihr gutes Geld bezahlt hatten, ohne weitere Umstände dem Schiffs- schlächter zu überweisen pflegte, natürlich nur zur Verpflegung. Aber zartfühlenden Hundebesitzerinnen mochte die Sache immerhin zuweilen ängstlich sein, und so ist es denn heute dahin gekommen, daß zahlende Hundepassagiere, gleich ihren menschlichen Herren, auf den großen Dampfern der Hamburg-Amerika-Linie   beispielsweise, eine eigene, ruhig gelegeneKabine" erhalten. Gewöhnlich liegen dieseKajüten" auf dem obersten Deck.   Die Wartung der vierbeinigen Passagiere ist gewöhnlich einem Steward anvertraut und der Schlächter steht nur noch durch die Vermittelung dieses Stewards als Knochenlieferant mit den Tieren in Verbindung. Für Geld kann man den Teufel tanzen sehen I Warum soll eine reiche Pasiagierin nicht die Garantie haben, daß ihr Hund an Bord besser behandelt wird, als der armeminderwertige" prole- tarische Passagier im Zwischendeck Kleine Notizen. Verhaftung eines Defrandanten. In Marseille   wurde der frühere Obertelegraphenassi st ent Hutanus aus Bonn  verhaftet, der im Dezember v. I. nach Unterschlagung von 05 000 Mark amtlicher Gelder flüchtig geworden ist. Hutanus erklärte, er habe die Unterschlagung begangen, um einen Freund zu unter st ützen, der nunmehr verschwunden iei. Er wurde in daö Untersuchungsgefängnis übergeführt und wird nach Erledigung der nötigen Formalitäten an Deutschland   aus- gelieferr werden. Schwere Bluttat beim Kartenspiel. In S e i f e r S d o r f in Sachsen   gerieten mehrere kroatische Arbeiter beim Kartenspiel in Streit. Einer von ihnen zog plötzlich ein Rasiermesser aus der Tasche und versetzte seinen Gegner so schwer im Gesicht, daß er bald darauf st a r b. Zwei andere am Spiel Beteiligte wurden durch den Unmenschen erheblich verletzt. Der Messerheld ist entkommen._ Zentral Kranken- und Sterbekasse der deutsche« Wagenbauer. ®. H. Ortsverwaltung R i x d o r s. Freitag, 17. Februar, abends 8 Uhr, bei Hoppe, Hermannstr. 40(lleiner Saal): Außerordentliche Mitglieder- Versammlung mit Frauen. WttterunasNderNiU» vom 14. Februar 1011. morgens» Ubr. Settel WK -i» t* M« iromtmB« 179@ anitmto>177 sSO erlin! 119 SO Ftaufl.an 110 NO München Wien j 171 NO 778 N Iii C i ä* t* 3 wolkig 1 6 Haparanda IKOSW 6 Schnee 2 2 bedeckt i 2 Petersburg 13V S 1 Dunst' 24 1 halbbd. 8 Sctll» 113 S 4 bedeck»« Lhalbbd. 1 tlberdeev ISS SSW 3 bedeckt> 7 2 bedeckt3 Parts.IIS NNO« 2wolleol S 4wolkenl-7 I: Ii 1 Wetterprognose tür Mittwoch, den IS. Febrnar 1V11. Trocken und vielsach heiter, zeitweise etwas nebelig bei mäßig« süd» östlichen Winden: außer um Mittag, Frost. Berliner   Wetterbur»««. Nach den neuesten Meldungen auS der nördlichen Mandschurei nimmt die Pest in allen dortigen Handelszentren zu. Die Arbeitslosen bilden Räuber« banden, gegen die daS Militär machtlos ist. Der General- gouverneur deS AmurgebieteS kündigt die Ausweisung von 4000 arbeitslosen Chinesen auS Wladiwostok  , N i k o l S k und Chaborowsk an. Die Zahl der Todesfälle in T u d s i a d j a n ist in der letzten Woche gesunken. Bisher find dort gegen 7000 Leichen verbrannt worden. Die Straßen werden von Leichen gesäubert und die nicht genügend tief eingegrabenen wieder aus- gegraben, um verbrannt zu werden. In der Stadt KwangtschöntSze wurden bisher 2500 P e st l e i ch e n v e r b r a n n t. Die Zahl der Todesfälle im Stadt- gebiet ist im Steigen. Die.Times' erhält bon ihrem SpezialMitarbeiter in Indien  eine Mitteilung über ein außergewöhnlich starkes llm- sichgreifen in Indien  . Nach dieser Meldung soll die Epidemie zwischen 10- und 20000 Opfer pro Woche im indischen Kaiserreich fordern. Die Hinduorgane melden, daß in der mit dem 2l. Januar endenden Woche 20 167 Todesfälle an Pest verzeichnet wurden, während in der Vorhergehenden Woche 12143 Personen der Seuche zum Opfer fielen. Seit mehr als vierzehn Jahren herrscht die Pest in Indien   ununterbrochen. Eine genaue Zahl der Opfer der Seuche anzugeben ist zwar nicht mög- lich, doch sei als wahrscheinlich anzunehmen, daß die Epidemie bis- her ungefähr neun Millionen Menschen hinweg gerafft hat. Eine offizielle Statistik vom Ende des Jahres 1003 gibt als Zahl der bis dahin an Pest   gestorbenen eine von 6 Millionen an. Der europäische   Rundflug. Für den kommenden Sommer ist. wie schon früher einmal mit- geteilt, ein internationaler Fern flug geplant, der von Paris   aus stattfindet. Die beteiligten Aviatiker werden bei der Gelegenheit auch Berlin   berühren. Das Programm des Fluges ist nunmehr wie folgt festgestellt worden: Abfahrt von Paris   am 4. Juni nach L ü t t i ch mit obligatorischer Zwischen- landung in Reims   und Charleville  : Entfernung 300 Kilometer. Die Flieger können diese beschwerliche Stoppe in zwei Tagen zurück- legen. Am 6. Juni Abfahrt von Lüttich   nach Düsseldorf  , am 7. Düsseldorf  -H a n n o v e r, 8. Ruhetag, 9. Hannover  -Berlin  WnflerstandS.Sta-ti richte» der LandeSanstalt sür Gewässerkunde, mitgeteilt vom Berliner  Wetterbureau. Wasserstand M e m« l. TUM P r e g e l, Jnslerburg Weichsel, Thorn  Oder. Ratibor  , Krassen , Fraiikiurl Warthe, Schrinim , LandSberg  Netze, Bordamm Elbe, Leinnerttz , Dresden  , Larbll , Magdeburg  am j'eil 13. 2.'12. 2. nra') 8 3 +2 ern 220») -14') 1543i 151«)3 193-)!_ii 212-)!13 30»)2 12°)'6 20°)+4 6 I+4 -IIS«! 0 III«)-6 146«)14 Wafl erstand Saale  , Grochlitz Havel, Svandau-) , ttatbenow') Spree  , svremberg«) , veeskow Weser, Münde» , Rind« Rhein  , MaftmManSau , Kaub  , Köw Neckar, Hetlbrorm Main, Wertheim  Mosel  , Trier  ')+ bedeutet Wuch», Fall.-) Unierpegel.*) Eisstand. «) Eisfrei.') Eisbewegung.) Eistrciben._ I ZartH* Hanl leidet nichl beim Waschen mit Perski, daher keine zersprungenen Hände. Persil gibt schSne teUe Lauge, löst Staub und Schmutz spielend. Wäscht von selbst ohne jeden andern Waschzusatz, ohne Reiben ond Bürsten# nur durch einmaliges, etwa viertel- bu halbstündiges Kochen. Erhtltllcb nur la OrlftnAl-Paketcaa HENKEL& Co.. DÜSSELDORF  . Henkels Bleich-Sods. Pabrik-diiederlage für üeriin ana Vororte: Job. ftchmnlo*, Berlin   N. 4, TieckstraOe 11. Verantwortlicher Rebakteur: Richard Barth  , Berlin  . Für den Inseratenteil vcrantw.: Th. Glocke, Berlin  . Druck».Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u.Eo.. Berlin   SW,