kr?ge zur Diskussion gestellt, die zum Punkt 2 Set TageZorSnung,dem Bericht des Verbandsvorstandes, gehören. Angenommen wur-den zwei Anträge, wonach der Hauptvorstand beauftragt werdensoll, mehr als bisher auf die Schädlichkeit der Nachtarbeit hinzu-weisen und ihre Beseitigung anzustreben, sowie statistische Er-Hebungen über die Nachtarbeit in der Metallindustrie zu veran-stalten. Ein weiterer Antrag, der die Zustimmung der General-Versammlung fand, verlangt, dah der„Metallarbeiterzeitung" einezweite wöchentliche Beilage angefügt werde, die fachtechnische Ar-tikel über die neuesten Erfindungen auf den verschiedenen Gebietender Metallindustrie bringen soll. Von den Anträgen, die sich aufdie Revision des Statuts beziehen, wurden zwei gutgeheißen, dieunter bestimmten Voraussetzungen eine Milderung der Bestim-mungen über Ausschluß wegen Beitragsschulden zum Ziele haben.Alle Anträge, die die Höhe der Verbandsbeiträge und die Unter-stützungen betreffen, wurden vorläufig zurückgestellt. Ange�nommen wurde noch ein Antrag, das Ortsstatut so abzuändern,daß alle Angestellte nach zweijähriger Tätigkeit neu zur Wahl gestellt werden, und zwar das eine Jahr die eine, das andere Jahrdie andere Hälfte. Bei dem ersten und zweiten Bevollmächtigtensowie bei dem Kassierer soll jedoch der bestehende Modus beibehaltenwerden.— Im übrigen beschloß die Generalversammlung, der Verwaltungsstelle Pforzheim aus lokalen Mitteln 12 000 M. zur Ver-fügung zu stellen.— Zu weiterer Beratung über die Anträge zumVerbandstag findet am nächsten Sonntag bei Freyer in derKoppenstraße eine Fortsetzung der Generalversammlung statt.OericKts- Zeitung»Der Boykott des„Fllrstenhof" in Zehlendorf vor demReichsgericht.Das Reichsgericht hat am Montag das Erkenntnis des Kammer-gerichts aufgehoben, welches eine Reihe Genossen, die bei derDurchführung des Boykotts mitgewirkt hatten, sowie die Vor-wärtsbuchdruckerei Paul Singer u. Co., weil sie die Publikationenüber den Boykott aufgenommen hatte, zum Schadenersatz verurteilthatten.Wir erinnern an die diesem Urteil zugrundeliegenden Vor-gänge: Das der Gemeinde Zehlendorf gehörige Wirtshaus„Fürstenhof" ist an den Gastwirt Schulze, den Kläger, verpachtetworden. In dem Pachtvertrage ist eine Bestimmung des Inhaltsniedergeschrieben, daß der Saal des Lokals gewerkschaftlichen Or-ganisationen und sozialdemokratischen Bereinen nicht zur Ver-fügung gestellt werden darf. Als der sozialdemokratische Vereinvon Zehlendorf im Mai 1006 an den Kläger das Gesuch richtete,ihm den Saal zu einer Versammlung zu überlassen, lehnte er dasmit der Begründung ab, daß dies Verlangen auf Grund seinesPachtvertrages nicht zu erfüllen sei. Diese Ausrede ist zwar hin-fällig, weil ein solcher Vertragspassus gegen die guten Sitten ver-stößt und ungültig ist. Dennoch wendeten sich unsere Genossen andie Gemeinde mit dem Verlangen, den Verbotspassus in dem Ver-trage zu streichen. Das lehnte die Gemeinde ab. Darauf wurdeüber das dem Bahnhof Zehlendorf gegenüberliegende große Nestau-rant„Der Fürstenhof" der Boykott verhängt. Durch mehrere Ar-tikel im„Vorwärts" und durch Flugblätter wurde besonders daraufhingewiesen, daß die im„Fürstenhof" befindliche Stehbierhalle zu-meist von Arbeitern besucht werde und mit ihrem Gewinn vonjährlich 6000 M. den größten Teil der Pachtsumme einbringe.Wenn die Gemeinde den Arbeitern als steuerzahlenden Einwohnernvon Zehlendorf das Recht auf den Saal verweigere, so beschimpfejeder Arbeiter, der seine Groschen zum Pachtzins opfere, sich selbst.Natürlich wurden auch Posten aufgestellt, die das Publikum auf dieStellungnahme der Gewerkschaften und den Boykott aufmerksammachten. Von diesen Posten haben sechs Strafmandate erhalten.Gegen diese sechs Arbeiter und gegen die Borwärtsdruckerei hat derKläger Ansprüche auf Schadloshaltung erhoben.Das Landgericht Berlin l erkannte die Ansprüche des Klägersfür den aus der Bohkottierung der Stehbierhalle erwachsenenSchaden gegenüber den sechs beklagten Arbeitern dem Grundenach als gerechtfertigt an. Die Ansprüche bezüglich des Saaleswurden �abgewiesen, ebenf� der gegen die Vorwärtsdruckerei er-hobene Anspruch,. weil deren Inhaber nicht als Mitwirkende inBetracht zu ziehen seien. Das Kammergericht zu Berlin hat dasUrteil des Landgerichts abgeändert und die Klage auch gegenüberder Vorwärtsdruckerei für gerechtfertigt erklärt. In seinen Ent-fcheidungsgründen führt das Kammergericht aus, daß für dieEntscheidung zunächst die Feststellung des Reichsgerichts maßgebendsei, daß der Boykott an sich kein unerlaubtes Kampsmittel ist. Auchim vorliegenden Falle enthalte das Bestreben der Angehörigen einerPartei, ihrer Partei Säle zu sichern, nichts unerlaubtes. Ebensosei es ein Recht der Mitglieder der sozialdemokratischen Partei ge-Wesen, das Lokal zu meiden, weil man ihren Wünschen nichtentgegenkam. Jedoch, so meint das Kammergericht dann, dürfe dieAnwendung des Boykotts nicht über die Grenzen des Zulässigenhinausgehen. Einmal komme hier der Kläger als unschuldigerDritter in Betracht, da er durch seinen Bertrag an den Willen derGemeinde Zehlendorf gebunden gewesen sei. Weiterhin heißt es,daß der Boykott dann zu einem unerlaubten werde, wenn er bewußtdazu ausgedehnt werde, die wirtschaftliche Existenz eines anderenzu vernichten. Auf die Vorwärtsdruckerei eingehend, spricht dasKammergericht aus, daß derjenige, der die Volksleidenschaft ent-fesselt, auch für Ueberschreitungen verantwortlich sei. Für dasTun ihrer Redakteure seien die Gesellschafter verantwortlich, weildiese auf jeden Fall ihre Einwilligung gegeben haben würden undweil die Redakteure nur den Willen der Gesellschafter ausführten.Dies Urteil steht in schroffem Widerspruch zum Gesetz und zuder Rechtsprechung des Reichsgerichts. Dies hat denn auch dasUrteil in seinem vollem Umfang aufgehoben und die Sache zuranderweiten Entscheidung an das Kammergericht zurückverwiesen.Eine recht stürmisch verlaufene Sitzung im SchönebergerStadtparlamenthat zu einem gerichtlichen Nachspiel geführt, welches gestern unterVorsitz des Amtsrichters Volkmar das Schöffengericht Berlin-Schöneberg beschäftigte. Als Kläger trat der konservative Schöne-berger Stadtverordnete Richard Schneider, vertreten von Rechts-anwalt Ulrich, gegen den liberalen Stadtverordneten, RechtsanwaltLeopold Gottschalk auf. welcher vom Justizrat Leonhard Friedmannverteidigt wurde.— Die den Gegenstand der Klage und der vonGottschalk erhobenen Widerklage bildenden Vorgänge spielten sichin der Sitzung der Schöneberger Stadtverordnetenversammlung vom24. Oktober v. I. ab, in welcher es zu recht lebhaften Szenen kam.Nach langer Verhandlung kam folgender Bergleich zwischen denParteien zustande: Der Angeklagte erklärt, er könne seine Behaup-tung, daß der Kläger dem auf dem Brandenvurgischen Städtetageverbreiteten Flugblatte des Schöneberger Haus- und Grundbesitzer-Vereins nahegestanden, nicht' aufrechterhalten.— Der Privatklägererklärt, daß er den Vorwurf, der Beklagte habe die gegenteilige Be-hauptung wider besseres Wissen aufgestellt, seinerseits nicht mehraufrechterhalten könne. Nunmehr erklärt der Angeklagte sein Be-dauern über die Schärfe der in seiner Rede vom 24. Oktober v. I.gegen den Privatkläger erhobenen Angriffe und nimmt die darinenthaltenen Beleidigungen zurück. Er erklärt auch, daß nach derheutigen Aussage des Kommerzienrats Haberland er dem Privat-kläger nicht mehr Vorwersen könne, er habe sich, während er sichantisemitisch betätigte, vom Kommerzienrat Haberland durch GeWährung persönlicher Vorteile zu seiner Haltung in der Angelegenheit des Beamtenwohnungsvereins bestimmen lassen.— Ter Angeklagte uEermmnil die Kosten des Verfahrens.-- Klage und Wider-klage wurden hierauf zurückgenommen und das Verfahren ein-gestellt.,_Zum Streik der Leitergerüstbauer,der erst kürzlich das Schwurgericht beschäftigt hat, gehörte die gesternvor der 3. Strafkammer des Landgerichts III verhandelte Anklagelegen den Arbeiter Rudolf Erdmann wegen Landfriedensbruchs.m April v. I. war bekanntlich bei den Firmen Altmann und Arndtii. Co. in Charlottenburg bezw. Deutsch-Wilmersdorf ein Streikausgebrochen, der schließlich zuungunsten der Streikenden verlaufenist. Am 4. Mai, als der Streik schon im Abflauen war, begab sichein Trupp von sechs aus Essen gekommenen Arbeitswilligen um6 Uhr morgens unter Führung von 2 Aufsehern der Firma Arndtvom Lagerplatz nach der Suarezstraße. Als der Zug durch diePrinzregentenstraße ging, kam es zu einer Schlägerei. Der Kon-trolleur Paul Balke behauptete, den Angeklagten als Teilnehmererkannt zu haben. Deshalb ist die Anklage wegen einfachen Landfriedensbruchs erhoben worden. Der Angellagte bestritt, sich untereiner Menge befunden zu haben, die gegen Personen Gewalttätigeleiten ausübte, und behauptete, daß er erst nach Beendigung der-selben hinzugetreten sei. Der Zeuge Balke versicherte trotz allerVorhaltungen, daß er sich in der Person des Angeklagten nichttäusche. Er war der einzige Belastungszeuge. Der Staatsanwaltbeantragte 9 Monate Gefängnis.— Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosen-feld hielt es doch für sehr bedenklich, auf-die Rekognition eineseinzigen Zeugen hin eine Verurteilung eintreten zu lassen. Daaußerdem die Tatbestandsmerkmale des Landfriedensbruchs nichtgegeben seien, so liege eventuell nur gemeinschaftliche Körperver-letzung vor und da würde die beantragte Strafe gegen den völligunbestraften Angeklagten zu hoch sein.— Das Gericht erkannte aufö Monate Gefängnis» wobei es Landfriedensbruch als erwiesenansah._„Bon Gottes Gnaden".Eine Anklage wegen MajestätSbeleidignng» die die 10. Straßkammer des Landgerichts I gestern nachmittag verhandelte, richtetesich gegen den Redakteur Karl Wiesenthal. Den Vorsitz führreLandgerichtsdirektor Crüger, die Anklage vertrat OberstaatsanwaltPreutz, auf dessen vom Rechtsanwalt Wolfgang Heine bekämpftenAntrag, wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung, die Oeffentlichkeit auch für die Vertreter der Presse ausgeschlossen wurde. DerAngeklagte ist Redakteur der Zeitschrift„Deutscher MetallarbeiterEr veröffentlichte in den Nummern 33, 36 uno 37 dieser Zeitschrifteinen fortlaufenden Artikel unter der Ueberschrift„Von GottesGnaden". Dieser Artikel befaßt sich mit der vom Kaiser in seinerEigenschaft als König von Preußen zu Königsberg auf dem Festeder Provinz Ostpreußen gehaltenen Rede. Der Angeklagte suchtdarzutun, daß die Auffassung des Kaisers weder staatsrechtlichrichtig sei, noch durch die Tatsachen der Geschichte belegt werde.Am Ende dieser Artikelserie wird darauf hingewiesen, daß der Versassungseid, den der Kaiser bei seinem Regierungsantritt als Königvon Preußen geleistet habe, die Auffassung von einer nur Gottverantwortlichen, also den Menschen und menschlichen Einrichtungengegenüber absoluten königlichen Stellung nicht zulasse. Die Form,in der der Angeklagte diese seine Meinung zum Ausdruck gebrachthat, ist zum Gegenstande der Anklage wegen Majestätsbeleidigungemacht worden.— Oberstaatsanwalt Preuß beantragte 1 JahrGefängnis.— Rechtsanwalt Heine trat der Auffassung des Staats-anwalts entgegen. Die inkriminierte Zeile stehe am Schlüsse eineslängeren Aufsatzes, der ganz sachlich staatsrechtliche und juristischeUntersuchungen anstelle und nicht in der Absicht der Beleidigung,sondern nur in der Absicht der Kritik einer Aeuherung des Staats-oberhauptes geschrieben sei. Von einer Böswilligkeit und überlegtenAbsicht des Angeklagten bei den inkriminierten Worten könne keineRede sein.— Das Gericht verurteilte den Angeklagten nach längererBeratung zu der außerordentlich hohen Strafe von 6 Monaten Ge-fängnis._Unzüchtige Inserate.Wegen Anpreisung von Gegenständen, die zu unzüchtigem Ge-brauch bestimmt find, wurden am 21. November vorigen Jahres vomLandgericht Braunschweig mehrere Personen verurteilt, darunterauch der Jnseratenredatteur S. von einem dortigen Blatte zu10 M. Geldstrafe. Der Mitangeklagte So. hatte ein Inserat auf-gegeben, in welchem Frauen, die sich Schönheit und Jugendkrafterhalten wollen, Dr. Bs. Frauenschutzapparat X empfohlen wurde.Der Jnseratenredakteur nahm die Anzeige auf, weil er geglaubthaben will, es handle sich um einen kosmetischen Artikel, nichtum eine Vorrichtung zur Verhinderung der Konzeption. Das Ge-richt hat ihm dies jedoch nicht geglaubt.— In seiner Revisionberief er sich darauf, daß sein Blatt grundsätzlich Inserate, diegegen z 184,3 verstoßen, nicht aufnehme, er also keinesfalls dolos,sondern höchstens fahrlässig gehandelt haben könne.— Mit Rück-ficht darauf, daß er die Anzeige vor dem Druck gelesen, erkanntejedoch am Montag das Reichsgericht auf Berwerfung der Revision.Eue aller Qlelt.Die peft.Am 12. Fahrt Berlin-Hamburg, am IS. Ruhetag, am14. Hamburg-Bremen, 15. Bremen-Münster» am 16.Münster- Köln, am 18. Köln-Breda, am IS. Breda-Brüssel mit Zwischenlandung in Antwerpen, am 21. Brüssel-Calais über Lille, am 22. Calais-London via Dover,am 24. Rückkehr London- B o u l o g n e via Folkestone, am 25. Ruhe-tag und am 26. letzte Etappe Boulogne-Paris.Die gestohlene Hand.Tiefe Betrübnis herrscht zurzeit in den Reihen der Karmeliter»mönche des Klosters O l s v a e s in Portugal, denn einer in derKlosterkirche aufgestellien Statue der heiligen Therese ist vonunbekannten Täten: die rechte Hand gestohlon worden-Aber weniger die Verstümmelung des Bildwerkes ist es, was denSchmerz der Mönche erregt, als die Tatsache, daß mit ihr auchJuwelen im Werte von einer viertel MillionFrank verschwunden find. Die trauernden Mönche vermuten,daß die Diebe sich nach London gewandt haben, um die von gut-gläubigen Gemütern gespendeten Kostbarkeiten an den Mann zubringen._Erstklassige Hunde.Daß das Leben an Bord unserer großen Ueberseedampfer fürdie„besseren" Passagiere immer bequemer wird, können heutzutageselbst die vierbeinigen Passagiere der Dampfschiffsgesellschaften be-stätigen. Es gab eine Zeit, wo man Hunde, auch wenn sie ihrgutes Geld bezahlt hatten, ohne weitere Umstände dem Schiffs-schlächter zu überweisen pflegte,— natürlich nur zur Verpflegung.Aber zartfühlenden Hundebesitzerinnen mochte die Sache immerhinzuweilen ängstlich sein, und so ist es denn heute dahin gekommen,daß zahlende Hundepassagiere, gleich ihren menschlichen Herren, aufden großen Dampfern der Hamburg-Amerika-Linie beispielsweise,eine eigene, ruhig gelegene„Kabine" erhalten.Gewöhnlich liegen diese„Kajüten" auf dem obersten Deck.� DieWartung der vierbeinigen Passagiere ist gewöhnlich einemSteward anvertraut und der Schlächter steht nur noch durchdie Vermittelung dieses Stewards als Knochenlieferant mit denTieren in Verbindung.Für Geld kann man den Teufel tanzen sehen I Warum solleine reiche Pasiagierin nicht die Garantie haben, daß ihr Hund anBord besser behandelt wird, als der arme„minderwertige" prole-tarische Passagier im ZwischendeckKleine Notizen.Verhaftung eines Defrandanten. In Marseille wurde derfrühere Obertelegraphenassi st ent Hutanus aus Bonnverhaftet, der im Dezember v. I. nach Unterschlagung von05 000 Mark amtlicher Gelder flüchtig geworden ist.Hutanus erklärte, er habe die Unterschlagung begangen, um einenFreund zu unter st ützen, der nunmehr verschwundeniei. Er wurde in daö Untersuchungsgefängnis übergeführt undwird nach Erledigung der nötigen Formalitäten an Deutschland aus-gelieferr werden.Schwere Bluttat beim Kartenspiel. In S e i f e r S d o r f inSachsen gerieten mehrere kroatische Arbeiter beim Kartenspiel inStreit. Einer von ihnen zog plötzlich ein Rasiermesser ausder Tasche und versetzte seinen Gegner so schwer im Gesicht, daßer bald darauf st a r b. Zwei andere am Spiel Beteiligtewurden durch den Unmenschen erheblich verletzt. Der Messerheld istentkommen._Zentral Kranken- und Sterbekasse der deutsche« Wagenbauer.®. H. Ortsverwaltung R i x d o r s. Freitag, 17. Februar, abends 8 Uhr,bei Hoppe, Hermannstr. 40(lleiner Saal): Außerordentliche Mitglieder-Versammlung mit Frauen.WttterunasNderNiU» vom 14. Februar 1011. morgens» Ubr.SettelWK-i»t*M«iromtmB« 179@anitmto>177 sSOerlin! 119 SOFtaufl.an 110 NOMünchenWienj 171 NO778 NIiiCiä*t*3 wolkig 1— 6 Haparanda IKOSW 6 Schnee— 22 bedeckt i 2 Petersburg 13V S 1 Dunst'— 241 halbbd.— 8 Sctll» 113 S 4 bedeck»«Lhalbbd.— 1 tlberdeev ISS SSW 3 bedeckt> 72 bedeckt—3 Parts.IIS NNO« 2wolleol— S4wolkenl-7 I: Ii 1Wetterprognose tür Mittwoch, den IS. Febrnar 1V11.Trocken und vielsach heiter, zeitweise etwas nebelig bei mäßig« süd»östlichen Winden: außer um Mittag, Frost.Berliner Wetterbur»««.Nach den neuesten Meldungen auS der nördlichenMandschurei nimmt die Pest in allen dortigenHandelszentren zu. Die Arbeitslosen bilden Räuber«banden, gegen die daS Militär machtlos ist. Der General-gouverneur deS AmurgebieteS kündigt die Ausweisung von4000 arbeitslosen Chinesen auS Wladiwostok,N i k o l S k und Chaborowsk an.Die Zahl der Todesfälle in T u d s i a d j a n ist in der letztenWoche gesunken. Bisher find dort gegen 7000 Leichenverbrannt worden. Die Straßen werden von Leichen gesäubertund die nicht genügend tief eingegrabenen wieder aus-gegraben, um verbrannt zu werden.In der Stadt KwangtschöntSze wurden bisher 2500P e st l e i ch e n v e r b r a n n t. Die Zahl der Todesfälle im Stadt-gebiet ist im Steigen.Die.Times' erhält bon ihrem SpezialMitarbeiter in Indieneine Mitteilung über ein außergewöhnlich starkes llm-sichgreifen in Indien. Nach dieser Meldung soll die Epidemiezwischen 10- und 20000 Opfer pro Woche im indischenKaiserreich fordern. Die Hinduorgane melden, daß in der mit dem2l. Januar endenden Woche 20 167 Todesfälle an Pest verzeichnetwurden, während in der Vorhergehenden Woche 12143 Personen derSeuche zum Opfer fielen. Seit mehr als vierzehn Jahrenherrscht die Pest in Indien ununterbrochen. Einegenaue Zahl der Opfer der Seuche anzugeben ist zwar nicht mög-lich, doch sei als wahrscheinlich anzunehmen, daß die Epidemie bis-her ungefähr neun Millionen Menschen hinweg geraffthat. Eine offizielle Statistik vom Ende des Jahres 1003 gibt alsZahl der bis dahin an Pest gestorbenen eine von 6 Millionen an.Der europäische Rundflug.Für den kommenden Sommer ist. wie schon früher einmal mit-geteilt, ein internationaler Fern flug geplant, der vonParis aus stattfindet. Die beteiligten Aviatiker werden bei derGelegenheit auch Berlin berühren. Das Programm desFluges ist nunmehr wie folgt festgestellt worden: Abfahrt vonParis am 4. Juni nach L ü t t i ch mit obligatorischer Zwischen-landung in Reims und Charleville: Entfernung 300 Kilometer. DieFlieger können diese beschwerliche Stoppe in zwei Tagen zurück-legen. Am 6. Juni Abfahrt von Lüttich nach Düsseldorf, am7. Düsseldorf-H a n n o v e r, 8. Ruhetag, 9. Hannover-BerlinWnflerstandS.Sta-ti richte»der LandeSanstalt sür Gewässerkunde, mitgeteilt vom BerlinerWetterbureau.WasserstandM e m« l. TUMP r e g e l, JnslerburgWeichsel, ThornOder. Ratibor, Krassen, FraiikiurlWarthe, Schrinim, LandSbergNetze, BordammElbe, Leinnerttz, Dresden, Larbll, Magdeburgam j'eil13. 2.'12. 2.nra')—8——3+2ern220»)-14')1543i151«)—3193-)!_ii212-)!—1330»)—212°)'—620°)+46 I+4-IIS«! 0III«)-6146«)1—4Wafl erstandSaale, GrochlitzHavel, Svandau-), ttatbenow')Spree, svremberg«), veeskowWeser, Münde», Rind«Rhein, MaftmManSau, Kaub, KöwNeckar, HetlbrormMain, WertheimMosel, Trier'■)+ bedeutet Wuch»,— Fall.—-) Unierpegel.—*) Eisstand.—«) Eisfrei.—') Eisbewegung.—•) Eistrciben._IZartH*Hanlleidet nichl beim Waschen mit Perski, daherkeine zersprungenen Hände. Persil gibt schSneteUe Lauge, löst Staub und Schmutz spielend.Wäscht von selbstohne jeden andern Waschzusatz, ohne Reiben ondBürsten# nur durch einmaliges, etwa viertel- buhalbstündiges Kochen.Erhtltllcb nur la OrlftnAl-PaketcaaHENKEL& Co.. DÜSSELDORF.Henkels Bleich-Sods.Pabrik-diiederlage für üeriin ana Vororte: Job. ftchmnlo*,Berlin N. 4, TieckstraOe 11.Verantwortlicher Rebakteur: Richard Barth, Berlin. Für den Inseratenteil vcrantw.: Th. Glocke, Berlin. Druck».Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u.Eo.. Berlin SW,