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®fc bestehenden Kinderheime sollen staatlich unterstützt werden unter der Bedingung, daß sie auch für die Mütter wenigstens so lange sorgen, als deren Kinder noch nicht sechs Monate alt sind. Durch Gesetz sollen die unehelichen Kinder gleiche Rechte mit den ehelichen erhalten. Alle Anstalten, die Siechen. Greisen und Invaliden Obdach und Fürsorge angedeihen lassen, sollen staatliche Unterstützung erhalten. Das Bundesparlament hat eine königliche Kommission zu er- nennen, die die Löhne und Arbeitsbedingungen aller Staatsarbeiter eiger Prüfung unterzieht._ Genchtö- Zeitung. BeleidigungSprozeß Hülsen gegen Weingartner. Ein Beleidigungsprozeß des Generalintendanten Graf v. Hülsen Haeseler gegen den früheren Direktor der Wiener   Hosoper Felix v. Weingartner beschäftigte gestern bis spät abends die 10. Straf- kammer des Landgerichts I   unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Crüger. Die öffentliche Klage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Müller als Nebenkläger war Graf v. Hülsen-Haeseler unter Beistand des Rechtsanwalts Arthur Wolff zur Stelle. Der Angeklagte v. Wein gartner wurde vom Justizrat Dr. Sello und Hof- und Gerichtsadva kat Dr. Frischauer-Wien   verteidigt. Der Klage liegen Differenzen zugrunde, in die Weingartner als Dirigent der Symphoniekonzerte der königlichen Kapelle mit Herrn v. Hülsen geraten ist. Mit dem Angeklagten war ein Vertrag bezüglich der musikalischen Leitung dieser Konzerte geschlossen wor- den, und als Weingartner zum Direktor der kaiserlichen Hosoper be- rufen worden war, kam ihm Herr v. Hülsen durch bestimmte Ab- machungen entgegen, die sich auch über eine Stellvertretung in Be- Hinderungsfällen ausließen. Dann kam es zu einem vollständigen Bruch. Der Angeklagte war der Meinung, daß ihm zuständiges Honorar vorenthalten worden. Er ließ die königliche Kapelle des- halb bei einem Konzert in Stich, und Generalintendant v. Hülsen machte dies durch Anschlag bekannt und bemerkte gleichzeitig, daß gegen Herrn v. Weingartner das Verfahren wegen Kontraktbruch eingeleitet worden sei. Der Angeklagte wurde dann auch als kon- traltbrüchig erklärt. Es kam dann ein Vergleich vor dem Schieds- gericht des Bühnenvereins zustande. Herr v. Weingartner zahlte 9000 M. an die Unterstützungskasse der königlichen Kapelle, und die Kontraktbruchserklärung wurde wieder aufgehoben. Nun hatte der verstorbene Angela Neumann wegen einer Sängerin Differenzen mit Herrn v. Hülsen, die er auf einer Generalversammlung des Bühnenvereins am 30. Januar 1909 zur Sprache brachte. Er hatte sich auch an Herrn v. Weingartner um Stoff gegen Herrn v. Hülsen gewandt, und dieser hatte an Neumann folgendes Telegramm ge­richtet: Hülsen hat in seiner vielbesprochenen Affäre gegen mich einen Vertragsbruch begangen. Da der Fall nur vor das Schieds- gericht gekommen ist, dessen Institution von Fallen gegen die Mitglieder geradezu strotzt, ohne daß die ordentlichen Gerichte appellierbar gewesen, fühlte er sich sicher und imputierte mir diesen Vertragsbruch, den er selbst begangen hat durch den Bluff der Plakatierung und einer von Unwahrheiten strotzenden Klage. Ich zahlte schließlich 9000 M., um allen Scherereien zu entgehen, die mir ein Prozeß in ausreichendem Matze gebracht hätte. Ich be- halte mir vor, auf das Hülsensche, jedem Recht und jeder Noblesse widersprechende Vorgehen gelegentlich öffentlich zurückzukommen. und jedenfalls steht Ihnen mein ganzes Material zur Verfügung. Ich ermächtige den Direktor Reuker(Vertreter Neumanns auf der Generalversammlung), diese Mitteilung überall bekannt zu geben." Graf v. Hülsen-Haeseler wollte Klage gegen v. Weingartner er- heben, nahm aber hiervon Abstand, da der Angeklagte erklärte, daß er mit dieser Veröffentlichung nichts zu tun habe. Später, am 3. Juni 1910. veröffentlichte der Angeklagte in derNeuen Freien Presse' eine Erklärung, in welcher er betonte, daß er für den Word laut des an Angela Neumann gerichteten Telegramms die Veranv wortung übernehme und seinen Inhalt aufrecht erhalte. Daraufhin ist die Anklage erhoben worden. Nach langausgedehnter Beweisaufnahme kam folgender Ber  - gleich zustande: Der Angeklagte v. Weingartner erklärt: Ich gebe nach der Beweisaufnahme in der heutigen Hauptverhandlung zu, daß der Generalintendant Graf v. Hülsen-Haeseler, als er den Anschlag vom 9. März 190S im Opernhause   in Berlin   veranlatzte, nach dem ihm bekannten Sachverhalt annehmen mutzte, ich habe den Vertrag ge- brachen. Ich hatte die Berechtigung seines Standpunktes bisher nicht ge- nügend eingesehen und suhlte mich infolgedessen noch bis in die neueste Zeit durch den Anschlag vom 9. März 1903 in meiner Künstlerehre schwer gekränkt. Zur Abwehr dessen habe ich mich bisher für befugt gehalten, meine an den jetzt verstorbenen Direktor Angela Neumann durch die Depesche vom 30 Januar 1909 über die Vorgänge und meine Auf- fassung von diesen gemachten Mitteilungen auch später aufrecht zu erhalten. Ich gebe nach der heutigen Hauptverhandlung zu, daß ich diese meine Aeußerungen nicht mehr aufrecht erhalten kann. Ich hatte mit diesen nur meine Rechte wahrnehmen, jedoch Exzellenz Graf Hülsen-Haeseler nicht beleidigen wollen. Wenn dieser von mir nicht beabsichtigte Erfolg einer Beleidigung dennoch eingetreten ist. so bedauere ich dies lebhaft und nehme dem- gemäß den Inhalt meiner Depesche vom 30. Januar 1909 und der gleichen späteren Erklärung mit der Bitte um Entschuldigung zurück. Der Nebenkläger Graf v. Hülsen-Haeseler erklärt: Ich nehme diese �ur Klarstellung der Vorgänge dienende Erklärung des Herrn v. Weingartner mit Befriedigung entgegen. Ich will danach und nach den heute von ihm in der Hauptverhandlung abgegebenen Versiche- rungen annehmen, daß er bei seinem im Februar 1908 gemachten Versuch der Auflösung des Vertrages in gutem Glauben war. Ich nehme den Strafantrag zurück. Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens verpflichtet sich der An geklagte zu tragen.' Das Versahren wurde hierauf eingestellt. Mecklenburgische Justizidylle. Beim Spielen auf einem öffentlichen Wiesengrundstück im Ferienaufenthaltsort Stargard i. M. wurde das fünfjährige Töchter chen der Berliner   Familie W. vom Hunde des vorübergehenden Stadtförsters R. gebissen, so daß ärztliche Hilfe notwendig wurde. Da nach Aussage des zehnjährigen Bruders der gebissenen Kleinen der Stadtförster den Hund gehetzt haben sollte, der Förster aber sich nicht zum Ersatz des Arzthonorars bereit erklärte, wurde beim zu- ständigen Magistrat Anzeige erstattet. Wurde nun der für den Hund verantwortliche Förster zur Verantwortung gezogen? O nein! In demRechtsstaat" Mecklenburg   erhielt die Mutter des ge- bissenen Kindes ein Strafmandat, weil sie ihr Töchterchen nicht genügend beaufsichtigt und dadurch den Biß ermöglicht habe. Auf Einspruch erzielte ihr Anwalt Dr. Curt Rosenberg-Berlin   selbstver- ständlich vor dem Schöffengericht Stargard   Freisprechung. Auch die Kosten der ärztlichen Behandlung wurden vom Stargarder Magr strat ersetzt. Nur mit erheblicher Mühe gelang eS, die Polizeibehörde in St. zur Weitergabe der Ermittelungsakten gegen den Stadtförster R. an die Staatsanwaltschaft zu veranlassen. Diese aber vermochte ebenso auch die Oberstaatsanwaltschaft   bei R. nicht das geringste Verschulden zu entdecken und lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab. Als Rechtsnorm für Deutschland-Mecklenburg dürfte ein Ge- schichtsforscher aus dem vorstehenden folgendes entnehmen: in schichtssorscher aus dem vorstehenden folgendes zu entnehmen: in Mecklenburg   sind die Kinder an der Leine zu führen, um die Förster- Hunde vor dem Beißen zu schützen. Sittlichkeitsverbrechen. Zu zwei Jahren Gefängnis unter Anrechnung von zwei Mona- ten Untersuchungshaft wurde dieser Tage vom Potsdamer   Schwur- gericht der Schlosser Paul Wägener aus Nowawes   wegen eines am 19. November v. I. verübten Sittlichkeitsattentates gegen ein 17jäh- riges Mädchen und eine Frau verurteilt. Der Angeklagte, der be- reits im Jahre 1908 vom Schwurgericht in Nürnberg   wegen eines ähnlichen Deliktes zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, gab an, die Taf nach Alkoholgenuß im Zustand geistiger Bewußt- losigkeit und sexueller Erregung, bedingt durch die Folgen früher er- littener schwerer Kopfverletzungen, begangen zu haben. Beleidigung eines Dienstmädchens. Die höchstzulässige Geldstrafe von 1500 Mark, an deren Stelle im Nichtzahlungsfalle 100 Tage Gefängnis'treten, erkannte das Schöffengericht zu Hannover   in seiner letzten Sitzung am Sonn- abend gegen den Fabrikgefchäftsführer Philipp Schmidt aus Langen- Hagen wegen tätlicher Beleidigung. Der verheiratete Angeklagte hat ein in seiner Familie bedienstetes Mädchei» mit unsittlichen An- griffen verfolgt Die Verhandlung fand bei strengem Ausschluß der Oessentlichkeit statt. Seitens des Vertreters der Anklagebehörde waren drei Monate Gefängnis beantragt. Das Gericht berücksich- tigte strafmildernd die bisherige Unbescholtenheit und die schweren Folgen, die den Angeklagten schon wegen seiner unüberlegten Handlungsweise getroffen haben, straferschwerend, daß den in Stel- lung befindlichen Dienstmädchen gegenüber solchen Angriffen ein energischer Schutz gewährt werden müsse. Es verschonte den Ange- klagten mit einer Gefängnisstrafe, erachtete aber andererseits die höchste zulässige Geldstrafe als fühlbare Strafe angesichts der Ver- mögensverhältniffe des Angeklagten am Platze. Würden in ähnlicher Weise wie in Hannover   in ganz Deutsch- land stets Beleidigungen der Dienstboten durch ihre Herrschaft ver- folgt und geahndet, so würde das bald eine erziehliche Wirkung auf so manche Herrschaft ausüben._ Der Kwilecki-Prozeß vor dem Reichsgericht ist auf unbestimmte Zeit vertagt worden, da Geh. Justizrak Seelig, der Vertreter des Grafen Kwilecki, erkrankt ist. Verfarmnkingen. Der Kerl" gehört zum geschützten Sprachschatz eines Amts- Vorstehers. Eines Tages befand sich der Kaufmann Holm aus KöSlin   mit seinem Planwagen auf der Dorfstrahe von Strippo. Der Amtsvor- sieher Gutsbesitzer Dr. von Blankenburg zu Strippo, der die Dorf- straße entlang fuhr, interessierte sich in seiner Eigenschaft als Polizeiverweser für die Person des Lenkers des Planwagens, den er nicht sehen konnte. Er sagte deshalb zu seinem Kutscher, er solle doch mal absteigen und sehen, werder Kerl" sei. Holm erfuhr von dem Gebrauch des AusdrucksKerl" und verklagte den Amte Vorsteher wegen Beleidigung. Dieser wurde auch in erster und zweiter Instanz verurteilt, worauf er Revision einlegte. Bevor es zur Verhandlung vor der Revisionsinstanz kam, erhob die Regierung zu Köslin   den Konflikt zugunsten des Amtsvorstehers, indem sie geltend machte, der Amtsvorsteher habe den Auftrag seinem Kutscher aus einem amtlichen polizeilichen Grunde erteilt und sich innerhalb seiner Amtsbefugnis gehalten. Das Lberverwaltungsgericht erklärte dieser Tage den Konflikt für begründet. Es führte aus, daß keine Ueberschreitung der Amte- befugnis angenommen werden könne, wenn man die ganze Sachlage erwäge. Der Privatkläger habe in dem Planwagen gesessen, so daß er nicht zu sehen gewesen sei. Der Amtsvorsteher habe gar nicht gewußt, wer in dem Wagen saß. Er habe den AusdruckKerl" also gar nicht mit Bezug auf die Person des Klägers gebrauchen wollen. Wenn er unter diesen Umständen unter Benutzung eines Ausdrucks, der gang und gäbe sei, zu seinem Kutscher   sagte, er solle mal nachsehen, wer derKerl" wäre, dann könne von einer Ueber- schreitung der Amtsbefugnisse keine Rede sein. Darum sei zu er- kennen, daß das Verfahren gegen den Amtsvorsteher endgültig ein- gustellen sei. Deutscher   Metall arbeiterverband. In der außerordentlichen Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin  , die am Sonn- tag Freyers großen Saal samt den Galerien füllte, wurde die vor acht Tagen begonnene Beratung über die Stellungnahm« zum Verbandstag fortgesetzt. Es wurde nun über die Anträge be- raten, die sich auf die Beitragsfrage beziehen. In nicht weniger als 10 Anträgen wird eine mehr oder minder weitgehende Staffe- lung der Beiträge oder Einführung eines höheren Beitrages für die Mitglieder mit höherem Einkommen verlangt. ES handelt sich hier hauptsächlich um die Beitragsleistung der männlichen Mit- glieder, jedoch wfrd auch beantragt, daß den weiblichen Mit- gliedern Gelegenheit geboten werde, in eine höhere Beitragsklasse einzutreten. Die verschiedenen Anträge wurden nun zunächst von den Antragstellern begründet. Es wird allgemein anerkannt, daß eine weitere Stärkung der Finanzen des Verbandes notwendig oder wenigstens sehr wünschenswert ist, jedoch sind die Fürsprecher der Beitragsstaffelung der Meinung, daß den Mitgliedern mit den geringsten Löhnen keine höheren regelmäßigen Beiträge auferlegt werden dürften, während die mit besserem Einkommen sehr wohl etwas mehr zahlen könnten. Demgegenüber schlägt der Hauptvor- stand die Erhöhung des Verbandsbeitrages von 60 auf 70 Pf. vor, für die weiblichen Mitglieder von 25 auf 30 Pf. Der Bevoll- mächtigt« Cohen sprach im Sinne diese» Antrages. Das Verlangen nach Staffelbeiträgen beschäftigt die Mitglieder schon seit vier Ver- bandStagen, ohne daß etwas Annehmbares dabei herausgekommen ist. Die Lösung der Frage bietet außerordentliche Schwierigkeiten, weil die Löhne nicht allein nach den Orten und Bezirken, sondern auch in den vielen Berufen und Branchen, die der Metallarbeiter- verband umfaßt, sehr verschieden sind. Der Verbandstag in München  , 1907, wählte aus Anhängern der Staffelbeiträge eine Kommission, die die Frage prüfen und dem nächsten Verbandstag brauchbare Vorschläge machen sollte. Die Kommission sammelte Material aus dem ganzen Reiche und arbeitete fleißig und gründ- lich, aber die Vorschläge, die sie dem Verbandstag in Hamburg  . 1909, machte, wurden mit großer Mehrheit abgelehnt, und man beauftragte den Verbandsvorstand, die Frage aufs neue zu prüfen. Die Staffelung der Beiträge wäre durchaus wünschenswert, wenn sich nur ein gangbarer Weg finden ließe. Der Redner empfahl die folgende von Albert Draeger vorgeschlagene Resolution, die dann schließlich, allerdings nur mit schwacher Mehrheit von der Versammlung gutgeheißen wurde: X Die Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin   ist der Ansicht, daß eine Stärkung unserer Mittel im Kampfe um bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen angesichts der immer stärker werdenden Unternehmerorganisationen und der von der Regierung geplanten Maßnahmen gegen die Arbeiterbewegung dringend notwendig ist. Da nur durch laufende Beiträge eine wirklich durch- greifende Stärkung zu erwarten ist, erklärt sich die General- Versammlung der Verwaltungsstelle Berlin   mit einer Erhöhung des Beitrages einverstanden. Jedoch hält die Generalversamm- lung es für notwendig, daß der Verbandstag reiflich prüft und, wenn angängig, beschließt, daß durch klassifizierte Beiträge den verschiedenen Verdiensthohen der Mitglieder Rechnung getragen wird." Da die Diskussion über die Beitragsfrage allzuviel Zeit er- fordert hatte, war die Beratung über die sonst noch vorliegenden Anträge nicht mehr möglich. Es wurde beschlossen, sie vorläufig als Anträge der Einzelmitglieder beim Verbandsvorstand einzu- reichen, was innerhalb 14 Tagen geschoben muß, und sie dann in der folgenden Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin  zur Beratung zu stellen. Der Zentralverein ber Bildhauer wählte in der am Montag abgehaltenen Generalversammlung der Mitgliedschaft Berlin   den Kollegen A ß m a n n zum ersten Vorsitzenden. Ferner wurde be- schlössen, dieBildhauer-Zeitung" den Mitgliedern auf Kosten der Lokalkasse portofrei zuzusenden und das Bureau in der Zeit von » 47 Uhr nur Montag?, Donnerstags und Sonnabends offen za halten, an den übrigen Tagen zu denselben Stunden aber für den Verkehr zu schließen, damit den Angestellten Zeit bleibt, die schrift- lichen Arbeiten zu erledigen. Hus aller CBelt. Stillstand der Pest. Nach den vorliegenden Nachrichten scheint eS gelungen zu fein, dem weiteren Umsichgreifen der Pestepidemie erfolgreich ent- gegenzutreten. In Peking   ist die Pest im Abnehmen begriffen, die Ouarantänevorschriften für europäische Reisende wurden aufgehoben. In Charbin   find am Montag 15 Chinesen der Pest erlegen. « Einem in Wien   gehaltenen Vortrage deS Privatdozenten Dr. Rudolf P ö ch, der als Teilnehmer einer wissenschaftlichen Expedition im Jahre 1397 die Pest in Indien   studiert hat, entnehmen wir folgende Ausführungen über die Pestgefohr: Der größte Widerstand gegen die Herabminderung der Pest- gefahr, wie sie der Wissenschaft heute schon möglich wäre, ist in dem Verhalten der Völker des Ostens zu suchen, die aus religiösen Vorstellungen und Heiligkeitsgefühlen heraus sich allen Maß» regeln und Anordnungen widersetzen, die zur Eindämmung der Gefahr dienen würden. In Indien   zum Beispiel ist die Regierung machtlos, da sie es nicht wagen darf, das wirtschaftlich ausgebeutete Volk in seinen religiösen Bräuchen einem Zwange zu unterwerfen, da sonst trotz der Lethargie der Inder eine Revolution zu befürchten wäre. So muß es denn geduldet werden, daß Pestleichen, die gefährlichsten Verbreiter der Seuche, von den P a r s e n, die persischer Herkunft und Bekenner der Lehre Zoroasters sind, in den von ihnen eigens geschaffenen Rundbauten den Geiern zum Fraß vorgeworfen werden. Die Geier werden von der Pest wohl nicht ergriffen, schleppen aber die Leichenteile in ihrem Schnabel wieder an bewohnte Orte, wo nun neuerlich Infektionen entstehen. Von den Hindus selbst werden die Leichen, ohne Rücksicht auf die Gefahr, auf Tragbahren geschnallt, in feierlichem Zuge durch die Straßen dem Verbrennungsplatz entgegengetragen. So ist zwar die Bestattungsart hygienisch, der Trauerzug aber neuerlicher Erkrankungen Keim. Eine andere Gefahr der Seuchenverschleppung lernte die Expedition kennen, als sie inne wurde, daß keine Familie die Isolierung eine« erkrankten Mit» g liebes zuläßt, so daß man schließlich zu dem verzweifelten Mittel greifen mußte, ganze Familien kranke und gesunde--- gemeinsam zu isolieren. Wie sehr auch das enge Beieinanderwohnen der Bevölkerung der Verbreitung der Pest dient, zeigt die regel- mäßige Zunahme der Krankheits- und Todesfälle im Winter, wo alles in ungelüfteten Hütten gemeinsam Unterschlupf sucht. und das beinahe vollständige Erlöschen im Sommer, wo der Inder im Freien lebt. Doch könnte auch all diesen Umständen abgeholfen werden, die Gefahr bestünde, wenn auch sehr vermindert, weiter. Denn wie schon der höhere Prozent» sntz der Erkrankungen von Speicherarbeitern beweist, sind dieNa g e» tiere, besonders die Ratten, gefährliche Träger und Verbreiter der Pest. Neben ihnen aber auch das Ungeziefer, vor allem aber die Murmeltiere, die im Himalaya   große Gebiete unterminieren und Träger einer Art schleichender Pest sind; diese Ragetiere nun werden häufig von der Seuche ergriffen und dann, von ihren gesunden Gattungsgenoffen vertrieben, kommen sie zu menschlichen Be- Häufungen und sorgen für ein Aufflammen der Seuche, wenn diese schon erloschen schien._ Unwetter im Moselgebiet. Neber den Hunsrück  , das Mosel  - und Saargebiet find am Montag schwere Gewitter, begleitet von starkem Sturm und Hagel, niedergegangen. Der Hagel lag stellenweise zollhoch, zahl» reiche Dächer wurden abgedeckt. In der angeschwollenen Kyll ertrank ein Arbeiter, der sich aus einem über den Fluß führenden Steg befand, als dieser vom Sturm hinweggerissen wurde._ Kleine Notizen. Auf dem Eise eingebrochen. Aus eiuem Teiche in der Nähe von Chemnitz   brachen die beiden Knaben eines Tischlers Lorenz aus Glösa ein. Ehe Hilfe gebracht werden konnte, ertranken die' beiden. Ein 15 jähriger Defraudant. In Braunschweig   entwende� der 15jährige Kaufmamislebrling Tautz seinein Chef ein Scheck» formular, füllte das Formular auf 9760 M. aus und erhob daS Geld bei einer hiesige» Bank. Einem hier wohnhaften Arbeiter, der um den Schwindel wußte, schenkte der jugendlich« Schwindler 1000 Mark und ergriff dann.mit seinem 16jährigenBruder die Flucht. Bti dem Brande eines Gasthofes in Lauingen   tn Bayern  sind drei Personen bei den Löschardeiten schwer verletzt worden. Der Gasthof ist vollständig niedergebrannt. Eine Flutwelle hat an dem Strande von St. Etienne (Italien  ) und Riva großen Schaden angerichten. Zwei Wohn» Häuser sind eingestürzt, andere stehen in Gefahr. Der Strand ist aus weite Strecken verwüstet. Glücklich gelandet. Der am Sonntag vormittag in Bitterfeld  bei einer Windgeschwindigkeit von hundert Kilometer in der Stunde mit Leutnant Knoerzer als Führer und drei Paffagieren auf- gestiegene BallonNordhausen  " ist in den K a r p a t h e n glücklich gelanoet._ «mrltcher Marktberlch» der NädMchen StarNdallen-Dtrektton ader den Großhandel in den zentrat-Marttballen.«tarktlage: Fleisch: Zufuhr genügend, Geschäft ruhig. Preise unverändert. E> l d: Zusnbr mäßig,(»eichäst nicht lebhast genug. Preise unverändert. Nellügel: Zufuhr genügend, Geschäft lebhast. Preise anziehend. Fische: Zufuhr mäßig, Geichast ruhig, Preise wenig verändert. Suiter und Käse: Geschäft ruhig. Preise unverändert. Gemüse, Obit und Süd» j r a ch t«: Zufuhr genügend, Gelchäst etwas reger, Preise wenig ver» ändert. «afferstandS-Nachrtchte« Wasserstand M e m e l. Tilss, P r e g e l. Jnfterbmg Weichsel, Tboru Oder, Ratibor  . Krassen » Frantwrt Warth«. Schrimm , Lanosberg Netze, Vorvamm Elbe, Letmieritz , Dresden  , Bardo , Magdeburg  «t+ bedeutet Wuchs. Fall. 1 Unierv-ael.) Eisssand. DaS Hochwasser im Odergebiet geht in dm QuellflNssen bereits wieder zurück. Ratibor   halte gestern mittag den Flutscheiiel mit 596 Zentimeter. das ist etwa 20 Zentimeter über Mittclhochwasser. Heut» morgen betrug der Wasserstand dort nur noch 527 Zenlimeler und der Flulscheitel war nach Kasel   gelangt, wo er ungesähr den mittleren Hoch» Wasserstand erreicht hat. Das Eis ist sowohl in der oberen Oder wie in Breslau   und bei Schwedt   abgeschwommen. Verantwortlicher Redakteur: Richard Barth  , Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin  . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. BerlagSanstalt Paul Singer u. Co.. Berlin   SW.