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sattonen dringendst, sich bei dieser Versammlungspropaganda von derdeutschen   Taktik" inspirieren zu lassen und zur selben Stunde mehrere Meetings in den Städten zu der- anstalten und die Versammlungen sowie die Namen der Redner zu plakatieren._ Cnglanä. Die Iren und die Krone, London  , 22. Februar. Die irische Partei hat gestellt in einer Versammlung eine Resolution gefaßt, in der die Mit- glieder erllären, sie bedauerten, aussprechen zu müssen, daß die Zeit noch nicht g e ko m m e n sei, wo sie sich entschließen könnten, gemeinsam mit den übrigen Vertretern der Untertanen des Königs die Krönungsfeier zu begehen. Inzwischen gäben die Mitglieder ihren herzlichsten Glückwünschen für König Georg Ausdruck. Sie seien überzeugt, daß das irische Volk den König bei einem Besuche Irlands   mit der herzlichsten Eastfreund- schaft empfangen würde. ltalUatid. Die Verlumpung der Bureaukratie. Moskau  , 22. Februar. Infolge der Revision des Senators Garin sind auf Befehl des Kaisers zwei Generale, 51 Offiziere und 8 Beamte des Jntendanturressorts dem Milltärbezirksgericht überwiesen worden. Die chinesische Antwort. Petersburg, 22. Februar.B i r s h e w i j a W j e d o m o st i* glaubt in bezug auf die chinesische Note Anzeichen eines großen Erfolges der russischen Diplomatie feststellen zu können. Eine Voraussagung sei ober nicht möglich, da man mit der spitzfindigen, Seiteneinfliilsen zugänglichen chinesischen Diplomatie zu lun habe. R j e t s ch" hört, daß sich die russische   Regierung mit einer halben Antwort nicht begnügen werde. DerN o w o j e W r e m j a" erscheint die aus der europäischen   Presse bekanntgewordene Antwort Chinas   wie ein Hohn, aber nicht wie eine ernste Antwort auf eine ernste Forderung. Die Angelegenheit kehre wieder zum An- fangspunkt zurück wie vor der Ueberreichung der Note. Tie Ausnahmegesetze gegen die Juden. Petersburg, 22. Februar.  (W. T. B.) Die Reichsduma beriet den von IM Mitgliedern der Opposition und des Zentrums ein- gebrachten Antrag über die Aufhebung derBeschränkung des Ansässigkeitsgebietes für Juden. Die Duma beschloß mit 208 gegen 138 Stimmen, sich weder für noch gegen den Antrag auszusprechen und die Frage, ob die Durchführung dieser Maßregel wünschenswert sei, der Kam- Mission für die Unantastbarkeit der Persönlichkeit zi; übergeben, welche binnen Monatsfrist berichten soll. China  . Die neue Verfassung. Das chinesische Parlament, dessen Eröffnung ur- sprünglich für 1917 vorgesehen war, soll infolge des Drängens der Reformer, die seine sofortige Berufung fordern, nach einem Erlaß vom Oktober 1910 1913 zusammentreten. In einer Schrift:..Grundelemente der neuen chinesischen Staats» form" von v. Nusym-Pruszinski werden die ziemlich ver- wickelten Wahl- usw. Vorschriften dargestellt. Danach werden bestehen: Gemeindevertretungen, 23 Provinzialparlamente, ein Reichsparlament. Zur Gemeindevertretung wählen in Städten Männer über 25 Jahre, die etwas schreib- kundig sind(volle Beherrschung der Schrift ist Gelehrten- fache) oder 5 Jahre wohnhaft sind und einen Besitz von etwa -1000 M. haben: aus dem Lande(auch in kleineren Städten), wenn sie 4 M. Steuer zahlen. Zu den P r o v i n z i a l p a r l a m e n t e n(30 bis 200 Mitglieder) wählen im Bezirk geborene Männer mit Hochschulbildung oder pensionierte höhere Beamte(aktive wählen nicht) oder mit einem Vermögen von 10 000 M. (wenn sie nicht im Bezirk geboren oder unter 25 Jahren: 10 Jahre Ansässigkeit und 20 000 M.). Ausgeschlossen: Analphabeten, Opiumraucher, Leute, dwnicht einwandfrei leben" oder- sich mitverwerflichen Dingen" befassen(auch Gottesleugner u. ä.), Personen ausverachteten Familien", Söhne von Prostituierten, Schauspielerinnen, Gruben- arbeiterinnen u. a. Das R e i ch s p a r l a m e n t hat ein Herrenhaus von 48 Prinzen und Adligen, 32 hohen Beanüen, 10 Per- tretcrn der Wissenschaft, 10 des Großkapitals, 100 der Provinzparlamente, die von den Goiwerneuren aus 200 Vor- geschlagenen ernannt werden«: ein V o l k s h a u s, das ganz von den Provinzparlamenten gewählt wird, aber nur b e- ratende Stellung haben soll. Tie Wahlbeschränkungen schließen wohl das Proletariat, nicht aber die Masse der in China   überwiegenden Kleinbauern und Handwerker aus. Sonst sind sie nicht viel reaktionärer, teilweise noch liberaler als in Preußen. Klassenwahl besteht nicht. Wählbar sind Wahlberechtigte, die 30 Jahre alt und 10 Jahre im Bezirk an- jässig sind. Indien  . Ein politisches Attentat. Wie aus Calcutta   gemeldet wird, wuröe in der Dienstagnacht ein Offizier der politischen Ab- teilung der Hindupartei von bengalischen Nationalisten erschossen. Die Täter sind trotz der von der Polizei sofort vorgenommenen Absperrungen und Nachforschungen entkommen. Ter Vorfall erregt großes Aufsehen, da man infolge der längeren politischen Ruhe glaubte, die Nationalisten! seien der Propaganda müde. Amerika. Es beginnt zu tagen. New Jork  , 9. Februar.(Eig. Ber.)' Als Samuel G o m p e r s sich bei der kürzlichen Jahressitzung der Civic Föderation im Verein mit den Erzsckfarsmachern des Landes mit Eifer bemllhre, die Harmonie zwischen Kapital und Arbeit zu fördern, und lvährend der Verhandlungen mit der ihm eigenen Bescheidenheit in seinem und der anderen anwesenden Gewerkschaftsbeamten Namen verkündete, s i e seien die wahren Vertreter der Arbeiter, ahnte er kaum, wie rasch er von den eigenen Leuten Lügen gestraft und wie bald sein Tun und das derFührer" seines Kalibers desavouiert werden sollte. Bevor sie noch das üppige Mahl verdaut, das die Jahressitzung abschloß und bei welchem sie in ihren Reden gemeinsam mit Roosevelt  , Carnegie und ähnlichen«Arbeitersreundcn" den Sozialisfrms vernichtet hatten, wurden schon Proteste gegen ihr Treiben laut. Und zwar waren es nicht böse Sozialisten, die pro-iestierten, sondern recht konservative Leute, die stets nach der Gonrpersschen Pfeife getanzt und denen seine Worte bisher, als Evangelium gegolten haben. Der erste Protest kam von der in ihrer Majorität stock- konservativen und sozialistenfeindlichen Central Federated Union(Gewerkschaftskattell) von New Jork, die sich m einer schärfen NesoMion nach einer hestigen DeBatie, ist welcher Gompers, Mitchell usw. der Kopf gehörig gewaschen wurde, gegen den niederträchtigen« Beschluß der Civic Föderation wandte, durch ein vom Gouverneur zu ernennendes Schieds- gericht jede Streikbewegung der Arbeiter von vornherein un- möglich zu machen. Noch entschiedener lautete das Urteil des Konvents der mehr als 300 000 Mitglieder zählenden United Mine Workers(Bergarbeiterverband). Der Konvent, der unmittelbar nach der Jahressitzung der Civic Föderation in Columbus  , Ohio  , tagte, bezeichnete in einer mit gewaltiger Mehrheit angenommenen Resolution die Civic Fede- ration als eine im Interesse der Kapita- listen geschaffene Einrichtung, dazu be- stimmt, die Arbeiterschaft einzulullen. Und gleichzeitig stellte der Konvent John Mitchell, den lang- jährigen früheren Präsidenten der United Mine Workers und jetzigen Vizepräsidenten der American Föderation os Labor (Gcwerkschaftsbund Amerikas  ), vor die Alternative, entweder bis zum 1. April seinen mit 25 000 M. Jahresgehalt be- fordeten Posten als Leiter der Schlichwngsabtcilung der Clvic Federation niederzulegen oder aus dem Bergarbeiter- verband auszuscheiden. Und aus Chicago   kommt heute die Kunde, daß auch das dortige Gewerkschaftskartell die Civic Föderation aufs entschiedenste verurteilt hat. Ja, es beginnt zu tagen! Auch die Gompers und Mtchell erfahren jetzt die Wahrheit des amerikanischen   Sprichwortes, daß man alle Leute eine Zeitlang an der Nase herumführen, einzelne Leute sogar stets nasführen, aber nie alle Leute dauernd düpieren kann._ Das Marineprogramm angenonuncu. Washington  , 21. Februar. Das Repräsentantenhaus hat das Flottenbauprogramm für 1912, das den Bau von zwei Schlachtschiffen, zwei Kohlendampfern, pcht Torpedoboot- Zerstörern und vier Unterseebooten vorsieht, angenommen. Ein Handelsvertrag mit Japan  . Wafhington, 22. Februar. Präsident Taft hat dem Senat den Entwurf zu einem neuen Vertrage mit Japan   zu- gesandt, durch den der Handelsvertrag von 1891 ersetzt werden soll. Der neue Entwurf soll jede Beschränkung der japani« schen Einwanderung beseitigen.. Parlamentarisches. Aus der Budgetkommission des Reichstages. Um ein Wahl manöver zu versuchen, hatten die Nationalliberalen am Dienstag die Streichung von zwei Armee. inspekteuren und einigen Gouverneuren und Kommandanten be- antragt; sie hofften darauf, daß der schwarzblaue Block die Streichung ablehnen werde und sie selbst sich dann als Vertreter jenerSparsamkeit" aufspielen könnten, die auch nicht davor zurückschreckt, in diehöheren Regionen" hinaufzugreifen. In der Mittwochsitzung mußte Herr Semler. der den National- liberalen diese Suppe eingebrockt hatte, den Umfall der National liberalen begründen. Der Kriegsminister habe so beachtliches Material gegen den Antrag vorgebracht, daß die Nationalliberalen in ihrer notorischen Militärfreundlichkeit und Bewilligungslust, in der sie sich auch in Zukunft von keiner Partei übertreffen lassen wollten, ihren Antrag zurückzögen. Semler jammerte dann noch, daß der Kriegsminister die armen und braven Nationalliberalen so ungnädig behandelt habe. Mit der Zurück- ziehung ihres Antrages glaubten die Nationalliberalen weiteren Erörterungen entgangen zu sein; aber sofort nahm Gröber den Antrag wieder auf, damit Erzberger. gestützt auf Beweis- Material, den Nationalliberalen noch einige Nackenschläge versetzen kennte. Erzberger   wies ihnen nach, daß sie 1905 einen ähnlichen sozialdemokratischen Antrag abgelehnt hätten; später kündete dann B a s s e r m a n n an, die Nationalliberalen würden den abge- lehnten sozialdemokratischen Antrag wieder aufnehmen; kurz darauf erklärte aber Graf Oriola, Bassermanns Fraktions- kollcge, die Nationalliberalen verzichteten auf die Streichung. Und jetzt, 1911, beantragten sie, was sie bisher nicht tun wollten und auch schon abgelehnt hätten. Ausgesprochenere Schaukelpolitik kann eine Partei allerdings kaum treiben. Erzberger betonte zum Schluß, das Zentrum lasse sich ebenfalls von keiner Partei in Militärfreundlichkeit und Bewilligungslust übertreffen. Sofort nach der Erzbergerschen Rede zog nun auch das Zentrum den auf- genommenen Antrag zurück, den nun Genosse Ledebour   wieder aufnahm, um eine sachliche Erörterung und Erledigung herbei- zuführen. Ledebour sagte den Nationalliberalen, sie hätten den Antrag zurückgezogen, um sich aus einer fatalen Klemme zu ziehen und beantragte, getrennte Abstimmung über die einzelnen Forde- rungen des Antrages. Im Verlaufe der Debatte kam es zu Aus- einaudersetzungen zwischen Ledebour und dem Kriegsminister über die Prinzen in den höheren Kommandostellen. Abg. Osann ver- suchte schließlich, den nationalliberalen Antrag so umzudeuten, als sei mit ihm nur beabsichtigt gewesen, Klarheit zu schaffen und vom Kriegsminister zu hören, baß die Besetzung der angegriffenen Stellen an militärischen Interesse notwendig gewesen. Da unsere Genossen darauf beharrten, daß über den nationallibe- ralen Antrag abgestimmt werde, ergab sich das erbauliche Schauspiel, daß die Nationalliberalen ihren eigenen A» tr a g n i e d e r st i m m t e n; nur in einem Falle enthielten sich die Abgg. G ö r ck e und Weber der. Abstimmung. So endete das nationalliberale Wahlmanöver mit einer gründlichen nationalliberalen Blamage. Die Volksparteiler kün- deten an, daß sie den Antrag in anderer Form event. im Plenum wieder aufnehmen würden. Dann wurde die Beratung des Militäretats zu Ende geführt. Am Donnerstag soll endlich mit der Erörterung über den Per- kauf des Tempelhofer   Feldes begonnen tverden. Das sollte schon am vorigen Freitag geschehen. Aber offenbar war hinter den Kulissen ein neuer Handel im Gange, denn nur so ist die Verschleppungstaktik zu verstehen, die geübt worden ist. ES muß endlich auch öffentlich ausgesprochen werden, daß die Ver- schleppung der Kommissionsarbeit in diesem Jahre einen ganz außergewöhnlichen Umfang erreicht hat.__» Hus der Partei. - B-n ber BrcSlauer Justiz. Die Breslauer Justiz, die durch ihre harten Urteile tzegen unser dortiges Bruderblatt schon weit über die Grenzen des Reiches berechtigtes Aufsehen erregte und die erst im Reichstage von den Genossen Frank und Stadthagen   nach Gebühr gewürdigt wurde, saß am Dienstag wieder einmal über den Verantwortlichen derVolkswacht", Genossen Wolfs  , zu Gericht. Zwei Beleidi- gungen sollte Wolfs begangen haben. Nach den bisherigen Er- fahrungen, die Genosse Wolfs und seine übrigen Kollegen mit den Brcslauer Richtern gemacht hatten, ließen es diesem ratsam er- scheinen, die Mitglieder der 2. Breslauer Strafkammer wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Be- gründet wurde die Ablehnung mit einer Bemerkung, die derQoi». sitzende der Kammer, Landgerichtsdirektor Mundry, in einem der letzten Prozesse gegen den Genossen Wolff in der Urteils- begründung sich leistete. Er sagte: Daß bei den vielen Vorstrafen der Angeklagte überhaupt nur zu Gefängnisstrafe» verurteilt werden könne; ferner wegen der bekannten Aeußeruna in dem Prozeß gegen den Genossen Schiller   über dieEhrlosen Schweillehnnds" twd dritlens gegen der Poreiyge. noLtMenhel! gegest Lis sozial demokratisch ctt Redakteure, die er zwinge, gleich gewohnheitsmäßigen Ver- brechern in die A n k l a g e b a n k zu treten, weil sie ja g e w o h n- heitsmätzig beleidigen. Die in öffentlicher Sitzung erfolgte Begründung war den ab- gelehnten Richtern sehr unangenehm, und vergeblich bemühte sich der Vorsitzende, den Genossen Wolfs   zur Zurücknahme seines An- träges, die Richter für befangen zu erklären, zu bewegen. Da aber Wolsf nicht gewillt war, durch Zurückziehung seines Antrages der Breslauer Justiz sein besonderes Vertrauen auszusprechen, mußte eine neue Kammer gebildet werden. Diese entschied, nachdem die abgelehnten Richter auch amtlich erklärt hatten, nicht befangen zu sein, selbstverständlich: die abgelehnten Richter sind unbefangen. Nach einstündiger Pause wurde die Verhandlung fortgesetzt. Diesmal sollte Wolfs das Schöffengericht Liegnitz   und einen Amts» Vorsteher in Laurahütte beleidigt haben. Im erstercn Falle war das gegen einen Gutsbesitzer, der seinen Knecht aufs schwerste ge- mißhandelt und mit dem Totschlag bedroht hatte, auf 6 M. lautende Urteil alslächerlich" gering, als einePrämie für Miß- Handlungen" bezeichnet worden. Außerdem enthielt das Urteil folgende Kritik:Würde der Knecht, wenn er dem rohen Patron in der Notwehr mit gleicher Münze heimgezahlt hätte, ebenso billig davongekommen sein? Wir befürchten, nicht." Hierin sah der Staatsanwalt, der natürlich wieder den angeblich Beleidigten die Volkswacht" zurgefälligen Kenntnisnahme" über- sandt hatte, den Vorwurf der bewußten Rechtsbeugung(!) und stellte Sträfantrag! An zahlreichen Beispielen von der stock- reaktionärenArbeitgeber-Zeitung" bis zurGermania  " und Volks-Zeitung" konnte Wolfs aber nachweisen, daß solche Kritiken eines Urteils in der gesamten Presse üblich sind, ohne daß sich ein Staatsanwalt außer dem Breslauer natürlich findet, der deshalb Anklage erhebt. Aber trotzdem wollte der Staatsanwalt diesesVerbrechen" mit 150 M. gesühnt wissen. Das Gericht erkannte auf 30 M., weil in der Kritik eine Beleidigung nicht gefunden werden könne, dagegen sei die Spitzmarke:Eine Prämie für Mißhandlungen" beleidigend. Im zweiten Falle hatte Wolff eine verpuffte Staatsaktion der Polizeiverwaltung in L a u r a h ü t t e als einen verdienten Reinfall bezeichnet, und dies war nach Ansicht des Breslauer Staatsanwalts auch wieder sehr schwer beleidigend und sollte 150 M. kosten. Das Gericht erkannte auf 50 M. Beide Urteile stechen von den früheren gegen Genossen Wolff und seine Kollegen ergangenen Urteilen, was das Strafausmaß betrifft, vorteilhaft ab, wenn auch das Schuldurteil selbst im scharfen Widerspruch zu dem Rechtsempfinden des Volkes steht. Erst vor 14 Tagen wurde Wolff wegen einer leichten Bespöttelung eines Waldenburger Polizisten zu der harten Strafe von 2 Mo- naten Gefängnis verurteilt._ NeichstagSkandidatur. Eine Parteikonferenz für den 2. pfälzi- schen Wahlkreis stellte für die kommende Reichstagswahl ein- stimmig den gegenwärtigen Vertreter des Kreises im Reichstage, den Genossen Huber. wieder auf. Nmsturz-Aengste. AuS Mainz   wird mitgeteilt, daß der Provinzialausschuß die Wahl von vier Genossen, die bei der Ge» meinderatswahl in Bretzenheim gewählt worden waren, für ungültig erklärt hat. Eine Ssterrrichifch-italienische Friedensdemonstration, wie sie von der Triester Konferenz der sozialdemokrqtischen Parteien beider Länder beschlossen worden ist, findet am v. April statt, an welchem Tage in allen größeren Städten und Orten beider Staaten Arbeiterversammlungen gegen den KricLsmoloch und seine Agenten demonstrieren werden. Ein Drutsch-sozialdemokratischer Berein wurde anfangs Februar in Bergen   in Norwegen   gegründet. In der konsti- tuierenden Versammlung wurde der Beitritt zur Norwegischen  Arbeiterpartei beschlossen. Bei den Vorstandswahlen wurden die Genossen I. Schied als Vorsitzender, A. Schröder als Kassierer und K. Förster als Schriftführer gewählt. Die VereinSadresse ist: ,.Deutsch-sozialdemokratischsr>Bercin", Bergen  (Norwegen  ), FolketS hus._ Sozialed« Wer ist ber Arbeitgeber? Den Versuchen im Baugewerbe, den Arbeiter um seinen Lohn durch Schiebungen zu prellen, muß das Gericht wiederholt cnt« gegeniretcn. 1. 25 Bauarbeiter, die auf einem Bau der Aktiengesellschaft für Bauausführung beschäftigt waren, haben die Arbeit eingestellt, lveil sie für die letzten sieben Arbeitstage keinen Lohn erhalten haben. Sie klagten deshalb am Dienstag gegen die Gesellschaft beim Jnnungsschiedsgericht auf Zahlung deö rückstäudigcu Lohnes mit je 50 M. Die Beklagte wendete ein, daß sie nicht Arbeitgeber der Kläger sei. Sie habe mit dem Akkoroputzer M., der nicht unter den Klägern ist, Vertrag geschlossen und diesem die Arbeiten im Akkordlohn   übergeben. M. habe die Kläger angenommen und die Akkordkolonne gebildet; sie müßten sich an den Putzer M. halten. Die Kläger   hätten auch absichtlich langsam gearbeitet und deshalb nicht so viel verdient. Das Schiedsgericht stellte daraufhin fest, daß die Kläger   den Vertrag nicht unterschrieben haben, sondern nur der Putzer M. Tagegen ist von den Klägern eine von der Beklagten vorgelegte Arbeitsordnung unterschrieben worden. Auch ist nicht allwöchentlich von der Beklagten an M. eine Abschlags- summe gezahlt worden, sondern sie bat stets eine Lohnliste für sämtliche Arbeiter geführt und den M. mit der Auszahlung der Löhne beauftragt. Für die in Klage stehenden sieben Tage hat M, lveder Gold noch Auftrag zur Lohnauszahluug bekommen. Das Schiedsgericht hatte aus diesen Umständen die Ueber- zeugung gewonnen, daß die Beklagte Arbeitgeber der Kläger   ge- Wesen ist und M. nur ihr Vertreter. Der Einwand, daß die Kläger  absichtlich wenig gearbeitet hätten, wies das Schiedsgericht mit der Bemerkung zurück, daß ja dann die Beklagte berechtigt war. die Kläger zu entlassen und nicht erst drei Wochen lang zu beschäftigen. Da den Klägern 8 M. pro Tag garantiert worden ist, so sei der Klageanspruch begründet. Die Kläger   ermäßigten alsdann, um der Beklagten entgegenzukommen, ihre Forderungen auf je 50 M. Die Beklagte wurde zur Zahlung dieser Summe verurteilt. 2. Gestern klagten vor der Kammer 3 des Gewerbegerichts ztvei Bauarbeiter gegen den Baustellenbesitzev und Weinhändler Teßmer. Die Kläger   waren mit Polierdiensten beschäftigt und sind fristlos entlassen worden. Sie fordern noch 25,38 M. bezw. 10 M. schuldigen Lohn und je 90 M. Entschädigung für die vierzehntägige Kündigungsfrist. Der Beklagte ließ durch seinen Vertreter ein- wenden, daß nicht er, sondern der Bauunternehmer Schmidt, dem die Baustelle gehört und der sie bebaut, der Arbeitgeber der Kläger sei. Die Kläger   hatten diesen auch ursprünglich mitverklagt, aber, da er in Charlottenburg   wohnt und sich somit die örtliche Un- Zuständigkeit des Gewerbegcrichts ergab, die Klage gegen ihn wieder zurückgenommen. Die Kläger   behaupten, daß Schmidt so gut wie nichts zu bestimmen gehabt hat. Der Beklagte habe vielmehr allein die Aufträge erteilt. Er habe auch ihre Lohnbezüge herabgesetzt. indem er sagte, er könne ihnen ni«ch-t mehr 4b M. die Woche zahlen. Auch die angelieferten Materialien wurden auf Anweisung des Be- klagten mit seinem Stempel versehen. Der Beklagte habe sich eben um alles gekümmert. Die Lohnzahlung sei durch ihn erfolgt. Sie haben selbst für den genannten Schmidt den Lohn von ihm erhalten und diesem mitbringen müssen. Der. Vertreter des Beklagten   er- klärte dies alles dadurch, daß der Beklagte durch eine Hypothek daran interessiert war, daß der Bau sobald als möglich fertig werde. Schließlich ermäßigten die Kläger  , um dem Beklagten entgegen- zukommen, ihren Entschädigungsanspruch um eine Woche. Das Gericht verurteilt« den Beklagten, an die Klüger 70,36 M. bezw. 60 M. zu zahlen, weil es aus Grund der unstreitig gewordenen Angaben die Ueberzeugung erlangt hätte, daß der Beklagte der Arbeitgeber der Kläger   gewesen ist; der Schmidt jet mehr i&Stt, führer, also Beaustragt ex des Beklagten gewesen. t