sattonen dringendst, sich bei dieser Versammlungspropagandavon der„deutschen Taktik" inspirieren zu lassen und zurselben Stunde mehrere Meetings in den Städten zu der-anstalten und die Versammlungen sowie die Namen der Rednerzu plakatieren._Cnglanä.Die Iren und die Krone,London, 22. Februar. Die irische Partei hat gestellt ineiner Versammlung eine Resolution gefaßt, in der die Mit-glieder erllären, sie bedauerten, aussprechen zu müssen, daßdie Zeit noch nicht g e ko m m e n sei, wo sie sich entschließenkönnten, gemeinsam mit den übrigen Vertretern der Untertanendes Königs die Krönungsfeier zu begehen. Inzwischengäben die Mitglieder ihren herzlichsten Glückwünschen für KönigGeorg Ausdruck. Sie seien überzeugt, daß das irische Volk denKönig bei einem Besuche Irlands mit der herzlichsten Eastfreund-schaft empfangen würde.ltalUatid.Die Verlumpung der Bureaukratie.Moskau, 22. Februar. Infolge der Revision des SenatorsGarin sind auf Befehl des Kaisers zwei Generale,51 Offiziere und 8 Beamte des Jntendanturressortsdem Milltärbezirksgericht überwiesen worden.Die chinesische Antwort.Petersburg, 22. Februar.„B i r s h e w i j a W j e d o m o st i*glaubt in bezug auf die chinesische Note Anzeichen eines großenErfolges der russischen Diplomatie feststellen zu können. EineVoraussagung sei ober nicht möglich, da man mit der spitzfindigen,Seiteneinfliilsen zugänglichen chinesischen Diplomatie zu lun habe.—„R j e t s ch" hört, daß sich die russische Regierung mit einer halbenAntwort nicht begnügen werde. Der„N o w o j e W r e m j a"erscheint die aus der europäischen Presse bekanntgewordene AntwortChinas wie ein Hohn, aber nicht wie eine ernste Antwort aufeine ernste Forderung. Die Angelegenheit kehre wieder zum An-fangspunkt zurück wie vor der Ueberreichung der Note.Tie Ausnahmegesetze gegen die Juden.Petersburg, 22. Februar.(W. T. B.) Die Reichsduma berietden von IM Mitgliedern der Opposition und des Zentrums ein-gebrachten Antrag über die Aufhebung derBeschränkungdes Ansässigkeitsgebietes für Juden. Die Dumabeschloß mit 208 gegen 138 Stimmen, sich weder für nochgegen den Antrag auszusprechen und die Frage, obdie Durchführung dieser Maßregel wünschenswert sei, der Kam-Mission für die Unantastbarkeit der Persönlichkeit zi; übergeben,welche binnen Monatsfrist berichten soll.China.Die neue Verfassung.Das chinesische Parlament, dessen Eröffnung ur-sprünglich für 1917 vorgesehen war, soll infolge des Drängensder Reformer, die seine sofortige Berufung fordern, nacheinem Erlaß vom Oktober 1910 1913 zusammentreten. Ineiner Schrift:..Grundelemente der neuen chinesischen Staats»form" von v. Nusym-Pruszinski werden die ziemlich ver-wickelten Wahl- usw. Vorschriften dargestellt. Danach werdenbestehen: Gemeindevertretungen, 23 Provinzialparlamente,ein Reichsparlament. Zur Gemeindevertretung wählenin Städten Männer über 25 Jahre, die etwas schreib-kundig sind(volle Beherrschung der Schrift ist Gelehrten-fache) oder 5 Jahre wohnhaft sind und einen Besitz von etwa-1000 M. haben: aus dem Lande(auch in kleinerenStädten), wenn sie 4 M. Steuer zahlen.Zu den P r o v i n z i a l p a r l a m e n t e n(30 bis200 Mitglieder) wählen im Bezirk geborene Männer mitHochschulbildung oder pensionierte höhere Beamte(aktivewählen nicht) oder mit einem Vermögen von 10 000 M.(wenn sie nicht im Bezirk geboren oder unter 25 Jahren:10 Jahre Ansässigkeit und 20 000 M.). Ausgeschlossen:Analphabeten, Opiumraucher, Leute, dw„nicht einwandfreileben" oder- sich mit„verwerflichen Dingen" befassen(auchGottesleugner u. ä.), Personen aus„verachteten Familien",Söhne von Prostituierten, Schauspielerinnen, Gruben-arbeiterinnen u. a.Das R e i ch s p a r l a m e n t hat ein Herrenhausvon 48 Prinzen und Adligen, 32 hohen Beanüen, 10 Per-tretcrn der Wissenschaft, 10 des Großkapitals, 100 derProvinzparlamente, die von den Goiwerneuren aus 200 Vor-geschlagenen ernannt werden«: ein V o l k s h a u s, das ganzvon den Provinzparlamenten gewählt wird, aber nur b e-ratende Stellung haben soll. � Tie Wahlbeschränkungenschließen wohl das Proletariat, nicht aber die Masse der inChina überwiegenden Kleinbauern und Handwerker aus.Sonst sind sie nicht viel reaktionärer, teilweise noch liberalerals in Preußen. Klassenwahl besteht nicht. Wählbar sindWahlberechtigte, die 30 Jahre alt und 10 Jahre im Bezirk an-jässig sind.Indien.Ein politisches Attentat.Wie aus Calcutta gemeldet wird, wuröe in derDienstagnacht ein Offizier der politischen Ab-teilung der Hindupartei von bengalischenNationalisten erschossen. Die Täter sind trotz dervon der Polizei sofort vorgenommenen Absperrungen undNachforschungen entkommen. Ter Vorfall erregt großesAufsehen, da man infolge der längeren politischen Ruheglaubte, die Nationalisten! seien der Propaganda müde.Amerika.Es beginnt zu tagen.New Jork, 9. Februar.(Eig. Ber.)' Als SamuelG o m p e r s sich bei der kürzlichen Jahressitzung der CivicFöderation im Verein mit den Erzsckfarsmachern des Landesmit Eifer bemllhre, die Harmonie zwischen Kapital und Arbeitzu fördern, und lvährend der Verhandlungen mit der ihmeigenen Bescheidenheit in seinem und der anderen anwesendenGewerkschaftsbeamten Namen verkündete, s i e seien die wahrenVertreter der Arbeiter, ahnte er kaum, wie rasch er von deneigenen Leuten Lügen gestraft und wie bald sein Tun und dasder„Führer" seines Kalibers desavouiert werden sollte.Bevor sie noch das üppige Mahl verdaut, das die Jahressitzungabschloß und bei welchem sie in ihren Reden gemeinsam mitRoosevelt, Carnegie und ähnlichen«„Arbeitersreundcn" denSozialisfrms vernichtet hatten, wurden schon Proteste gegenihr Treiben laut. Und zwar waren es nicht böse Sozialisten,die pro-iestierten, sondern recht konservative Leute, die stetsnach der Gonrpersschen Pfeife getanzt und denen seine Wortebisher, als Evangelium gegolten haben.Der erste Protest kam von der in ihrer Majorität stock-konservativen und sozialistenfeindlichen Central FederatedUnion(Gewerkschaftskattell) von New Jork, die sich m einerschärfen NesoMion nach einer hestigen DeBatie, ist welcherGompers, Mitchell usw. der Kopf gehörig gewaschen wurde,gegen den niederträchtigen« Beschluß der Civic Föderationwandte, durch ein vom Gouverneur zu ernennendes Schieds-gericht jede Streikbewegung der Arbeiter von vornherein un-möglich zu machen. Noch entschiedener lautete das Urteil desKonvents der mehr als 300 000 Mitglieder zählenden UnitedMine Workers(Bergarbeiterverband). Der Konvent, derunmittelbar nach der Jahressitzung der Civic Föderation inColumbus, Ohio, tagte, bezeichnete in einer mit gewaltigerMehrheit angenommenen Resolution die Civic Fede-ration als eine im Interesse der Kapita-listen geschaffene Einrichtung, dazu be-stimmt, die Arbeiterschaft einzulullen. Undgleichzeitig stellte der Konvent John Mitchell, den lang-jährigen früheren Präsidenten der United Mine Workers undjetzigen Vizepräsidenten der American Föderation os Labor(Gcwerkschaftsbund Amerikas), vor die Alternative, entwederbis zum 1. April seinen mit 25 000 M. Jahresgehalt be-fordeten Posten als Leiter der Schlichwngsabtcilung derClvic Federation niederzulegen oder aus dem Bergarbeiter-verband auszuscheiden. Und aus Chicago kommt heute dieKunde, daß auch das dortige Gewerkschaftskartell die CivicFöderation aufs entschiedenste verurteilt hat.Ja, es beginnt zu tagen! Auch die Gompers und Mtchellerfahren jetzt die Wahrheit des amerikanischen Sprichwortes,daß man alle Leute eine Zeitlang an der Nase herumführen,einzelne Leute sogar stets nasführen, aber nie alle Leutedauernd düpieren kann._Das Marineprogramm angenonuncu.Washington, 21. Februar. Das Repräsentantenhaushat das Flottenbauprogramm für 1912, das den Bau von zweiSchlachtschiffen, zwei Kohlendampfern, pcht Torpedoboot-Zerstörern und vier Unterseebooten vorsieht, angenommen.Ein Handelsvertrag mit Japan.Wafhington, 22. Februar. Präsident Taft hat dem Senatden Entwurf zu einem neuen Vertrage mit Japan zu-gesandt, durch den der Handelsvertrag von 1891 ersetzt werden soll.Der neue Entwurf soll jede Beschränkung der japani«schen Einwanderung beseitigen..Parlamentarisches.Aus der Budgetkommission des Reichstages.Um ein Wahl manöver zu versuchen, hatten dieNationalliberalen am Dienstag die Streichung von zwei Armee.inspekteuren und einigen Gouverneuren und Kommandanten be-antragt; sie hofften darauf, daß der schwarzblaue Block dieStreichung ablehnen werde und sie selbst sich dann als Vertreterjener„Sparsamkeit" aufspielen könnten, die auch nicht davorzurückschreckt, in die„höheren Regionen" hinaufzugreifen.— Inder Mittwochsitzung mußte Herr Semler. der den National-liberalen diese Suppe eingebrockt hatte, den Umfall derNational liberalen begründen. Der Kriegsminister habeso beachtliches Material gegen den Antrag vorgebracht, daß dieNationalliberalen in ihrer notorischen Militärfreundlichkeit undBewilligungslust, in der sie sich auch in Zukunft von keiner Parteiübertreffen lassen wollten, ihren Antrag zurückzögen. Semlerjammerte dann noch, daß der Kriegsminister die armen und bravenNationalliberalen so ungnädig behandelt habe. Mit der Zurück-ziehung ihres Antrages glaubten die Nationalliberalen weiterenErörterungen entgangen zu sein; aber sofort nahm Gröber denAntrag wieder auf, damit Erzberger. gestützt auf Beweis-Material, den Nationalliberalen noch einige Nackenschläge versetzenkennte. Erzberger wies ihnen nach, daß sie 1905 einen ähnlichensozialdemokratischen Antrag abgelehnt hätten; später kündete dannB a s s e r m a n n an, die Nationalliberalen würden den abge-lehnten sozialdemokratischen Antrag wieder aufnehmen; kurzdarauf erklärte aber Graf Oriola, Bassermanns Fraktions-kollcge, die Nationalliberalen verzichteten auf die Streichung. Undjetzt, 1911, beantragten sie, was sie bisher nicht tun wollten undauch schon abgelehnt hätten. Ausgesprochenere Schaukelpolitik kanneine Partei allerdings kaum treiben. Erzberger betonte zumSchluß, das Zentrum lasse sich ebenfalls von keiner Partei inMilitärfreundlichkeit und Bewilligungslust übertreffen.— Sofortnach der Erzbergerschen Rede zog nun auch das Zentrum den auf-genommenen Antrag zurück, den nun Genosse Ledebour wiederaufnahm, um eine sachliche Erörterung und Erledigung herbei-zuführen. Ledebour sagte den Nationalliberalen, sie hätten denAntrag zurückgezogen, um sich aus einer fatalen Klemme zu ziehenund beantragte, getrennte Abstimmung über die einzelnen Forde-rungen des Antrages. Im Verlaufe der Debatte kam es zu Aus-einaudersetzungen zwischen Ledebour und dem Kriegsminister überdie Prinzen in den höheren Kommandostellen. Abg. Osann ver-suchte schließlich, den nationalliberalen Antrag so umzudeuten,als sei mit ihm nur beabsichtigt gewesen, Klarheit zu schaffen undvom Kriegsminister zu hören, baß die Besetzung der angegriffenenStellen an militärischen Interesse notwendig gewesen. Da unsereGenossen darauf beharrten, daß über den nationallibe-ralen Antrag abgestimmt werde, ergab sich das erbaulicheSchauspiel, daß die Nationalliberalen ihren eigenenA» tr a g n i e d e r st i m m t e n; nur in einem Falle enthieltensich die Abgg. G ö r ck e und Weber der. Abstimmung. So endetedas nationalliberale Wahlmanöver mit einer gründlichennationalliberalen Blamage. Die Volksparteiler kün-deten an, daß sie den Antrag in anderer Form event. im Plenumwieder aufnehmen würden.Dann wurde die Beratung des Militäretats zu Ende geführt.Am Donnerstag soll endlich mit der Erörterung über den Per-kauf des Tempelhofer Feldes begonnen tverden. Dassollte schon am vorigen Freitag geschehen. Aber offenbar warhinter den Kulissen ein neuer Handel im Gange, denn nur so istdie Verschleppungstaktik zu verstehen, die geübt worden ist. ESmuß endlich auch öffentlich ausgesprochen werden, daß die Ver-schleppung der Kommissionsarbeit in diesemJahre einen ganz außergewöhnlichen Umfangerreicht hat.__»Hus der Partei.►- B-n ber BrcSlauer Justiz.Die Breslauer Justiz, die durch ihre harten Urteile tzegenunser dortiges Bruderblatt schon weit über die Grenzen desReiches berechtigtes Aufsehen erregte und die erst im Reichstagevon den Genossen Frank und Stadthagen nach Gebühr gewürdigtwurde, saß am Dienstag wieder einmal über den Verantwortlichender„Volkswacht", Genossen Wolfs, zu Gericht. Zwei Beleidi-gungen sollte Wolfs begangen haben. Nach den bisherigen Er-fahrungen, die Genosse Wolfs und seine übrigen Kollegen mit denBrcslauer Richtern gemacht hatten, ließen es diesem ratsam er-scheinen, die Mitglieder der 2. Breslauer Strafkammer wegenBesorgnis der Befangenheit abzulehnen. Be-gründet wurde die Ablehnung mit einer Bemerkung, die der•Qoi».sitzende der Kammer, Landgerichtsdirektor Mundry, in einemder letzten Prozesse gegen den Genossen Wolff in der Urteils-begründung sich leistete. Er sagte: Daß bei den vielen Vorstrafender Angeklagte überhaupt nur zu Gefängnisstrafe» verurteiltwerden könne; ferner wegen der bekannten Aeußeruna in demProzeß gegen den Genossen Schiller über die„EhrlosenSchweillehnnds" twd dritlens gegen der Poreiyge.noLtMenhel! gegest Lis sozial demokratisch cttRedakteure, die er zwinge, gleich gewohnheitsmäßigen Ver-brechern in die A n k l a g e b a n k zu treten, weil sie ja g e w o h n-heitsmätzig beleidigen.Die in öffentlicher Sitzung erfolgte Begründung war den ab-gelehnten Richtern sehr unangenehm, und vergeblich bemühte sichder Vorsitzende, den Genossen Wolfs zur Zurücknahme seines An-träges, die Richter für befangen zu erklären, zu bewegen. Da aberWolsf nicht gewillt war, durch Zurückziehung seines Antrages derBreslauer Justiz sein besonderes Vertrauen auszusprechen, mußteeine neue Kammer gebildet werden. Diese entschied, nachdem dieabgelehnten Richter auch amtlich erklärt hatten, nicht befangenzu sein, selbstverständlich: die abgelehnten Richter sindunbefangen.Nach einstündiger Pause wurde die Verhandlung fortgesetzt.Diesmal sollte Wolfs das Schöffengericht Liegnitz und einen Amts»Vorsteher in Laurahütte beleidigt haben. Im erstercn Falle wardas gegen einen Gutsbesitzer, der seinen Knecht aufs schwerste ge-mißhandelt und mit dem Totschlag bedroht hatte, auf 6 M. lautendeUrteil als„lächerlich" gering, als eine„Prämie für Miß-Handlungen" bezeichnet worden. Außerdem enthielt das Urteilfolgende Kritik:„Würde der Knecht, wenn er dem rohen Patronin der Notwehr mit gleicher Münze heimgezahlt hätte, ebenso billigdavongekommen sein? Wir befürchten, nicht." Hierin sah derStaatsanwalt, der natürlich wieder den angeblich Beleidigten die„Volkswacht" zur„gefälligen Kenntnisnahme" über-sandt hatte, den Vorwurf der bewußten Rechtsbeugung(!) undstellte Sträfantrag! An zahlreichen Beispielen von der stock-reaktionären„Arbeitgeber-Zeitung" bis zur„Germania" und„Volks-Zeitung" konnte Wolfs aber nachweisen, daß solche Kritikeneines Urteils in der gesamten Presse üblich sind, ohne daß sich einStaatsanwalt— außer dem Breslauer natürlich— findet, derdeshalb Anklage erhebt. Aber trotzdem wollte der Staatsanwaltdieses„Verbrechen" mit 150 M. gesühnt wissen. Das Gerichterkannte auf 30 M., weil in der Kritik eine Beleidigung nichtgefunden werden könne, dagegen sei die Spitzmarke:„Eine Prämiefür Mißhandlungen" beleidigend.Im zweiten Falle hatte Wolff eine verpuffte Staatsaktionder Polizeiverwaltung in L a u r a h ü t t e als einen verdientenReinfall bezeichnet, und dies war nach Ansicht des BreslauerStaatsanwalts auch wieder sehr schwer beleidigend und sollte150 M. kosten. Das Gericht erkannte auf 50 M.Beide Urteile stechen von den früheren gegen Genossen Wolffund seine Kollegen ergangenen Urteilen, was das Strafausmaßbetrifft, vorteilhaft ab, wenn auch das Schuldurteil selbst imscharfen Widerspruch zu dem Rechtsempfinden des Volkes steht.Erst vor 14 Tagen wurde Wolff wegen einer leichten Bespöttelungeines Waldenburger Polizisten zu der harten Strafe von 2 Mo-naten Gefängnis verurteilt._NeichstagSkandidatur. Eine Parteikonferenz für den 2. pfälzi-schen Wahlkreis stellte für die kommende Reichstagswahl ein-stimmig den gegenwärtigen Vertreter des Kreises im Reichstage,den Genossen Huber. wieder auf.Nmsturz-Aengste. AuS Mainz wird mitgeteilt, daß derProvinzialausschuß die Wahl von vier Genossen, die bei der Ge»meinderatswahl in Bretzenheim gewählt worden waren, fürungültig erklärt hat.Eine Ssterrrichifch-italienische Friedensdemonstration, wie sievon der Triester Konferenz der sozialdemokrqtischen Parteienbeider Länder beschlossen worden ist, findet am v. April statt, anwelchem Tage in allen größeren Städten und Orten beiderStaaten Arbeiterversammlungen gegen den KricLsmoloch und seineAgenten demonstrieren werden.Ein Drutsch-sozialdemokratischer Berein wurde anfangsFebruar in Bergen in Norwegen gegründet. In der konsti-tuierenden Versammlung wurde der Beitritt zur NorwegischenArbeiterpartei beschlossen. Bei den Vorstandswahlen wurden dieGenossen I. Schied als Vorsitzender, A. Schröder alsKassierer und K. Förster als Schriftführer gewählt.— DieVereinSadresse ist: ,.Deutsch-sozialdemokratischsr>Bercin", Bergen(Norwegen), FolketS hus._Sozialed«Wer ist ber Arbeitgeber?Den Versuchen im Baugewerbe, den Arbeiter um seinen Lohndurch Schiebungen zu prellen, muß das Gericht wiederholt cnt«gegeniretcn.1. 25 Bauarbeiter, die auf einem Bau der Aktiengesellschaftfür Bauausführung beschäftigt waren, haben die Arbeit eingestellt,lveil sie für die letzten sieben Arbeitstage keinen Lohn erhaltenhaben. Sie klagten deshalb am Dienstag gegen die Gesellschaftbeim Jnnungsschiedsgericht auf Zahlung deö rückstäudigcu Lohnesmit je 50 M. Die Beklagte wendete ein, daß sie nicht Arbeitgeberder Kläger sei. Sie habe mit dem Akkoroputzer M., der nichtunter den Klägern ist, Vertrag geschlossen und diesem die Arbeitenim Akkordlohn übergeben. M. habe die Kläger angenommen unddie Akkordkolonne gebildet; sie müßten sich an den Putzer M.halten. Die Kläger hätten auch absichtlich langsam gearbeitet unddeshalb nicht so viel verdient. Das Schiedsgericht stellte daraufhinfest, daß die Kläger den Vertrag nicht unterschrieben haben, sondernnur der Putzer M. Tagegen ist von den Klägern eine von derBeklagten vorgelegte Arbeitsordnung unterschrieben worden. Auchist nicht allwöchentlich von der Beklagten an M. eine Abschlags-summe gezahlt worden, sondern sie bat stets eine Lohnliste fürsämtliche Arbeiter geführt und den M. mit der Auszahlung derLöhne beauftragt. Für die in Klage stehenden sieben Tage hat M,lveder Gold noch Auftrag zur Lohnauszahluug bekommen.Das Schiedsgericht hatte aus diesen Umständen die Ueber-zeugung gewonnen, daß die Beklagte Arbeitgeber der Kläger ge-Wesen ist und M. nur ihr Vertreter. Der Einwand, daß die Klägerabsichtlich wenig gearbeitet hätten, wies das Schiedsgericht mit derBemerkung zurück, daß ja dann die Beklagte berechtigt war. dieKläger zu entlassen und nicht erst drei Wochen lang zu beschäftigen.Da den Klägern 8 M. pro Tag garantiert worden ist, so sei derKlageanspruch begründet. Die Kläger ermäßigten alsdann, umder Beklagten entgegenzukommen, ihre Forderungen auf je 50 M.Die Beklagte wurde zur Zahlung dieser Summe verurteilt.2. Gestern klagten vor der Kammer 3 des Gewerbegerichtsztvei Bauarbeiter gegen den Baustellenbesitzev und WeinhändlerTeßmer. Die Kläger waren mit Polierdiensten beschäftigt und sindfristlos entlassen worden. Sie fordern noch 25,38 M. bezw. 10 M.schuldigen Lohn und je 90 M. Entschädigung für die vierzehntägigeKündigungsfrist. Der Beklagte ließ durch seinen Vertreter ein-wenden, daß nicht er, sondern der Bauunternehmer Schmidt, demdie Baustelle gehört und der sie bebaut, der Arbeitgeber der Klägersei. Die Kläger hatten diesen auch ursprünglich mitverklagt, aber,da er in Charlottenburg wohnt und sich somit die örtliche Un-Zuständigkeit des Gewerbegcrichts ergab, die Klage gegen ihn wiederzurückgenommen. Die Kläger behaupten, daß Schmidt so gut wienichts zu bestimmen gehabt hat. Der Beklagte habe vielmehr alleindie Aufträge erteilt. Er habe auch ihre Lohnbezüge herabgesetzt.indem er sagte, er könne ihnen ni«ch-t mehr 4b M. die Woche zahlen.Auch die angelieferten Materialien wurden auf Anweisung des Be-klagten mit seinem Stempel versehen. Der Beklagte habe sich ebenum alles gekümmert. Die Lohnzahlung sei durch ihn erfolgt. Siehaben selbst für den genannten Schmidt den Lohn von ihm erhaltenund diesem mitbringen müssen. Der. Vertreter des Beklagten er-klärte dies alles dadurch, daß der Beklagte durch eine Hypothek daraninteressiert war, daß der Bau sobald als möglich fertig werde.Schließlich ermäßigten die Kläger, um dem Beklagten entgegen-zukommen, ihren Entschädigungsanspruch um eine Woche.Das Gericht verurteilt« den Beklagten, an die Klüger 70,36 M.bezw. 60 M. zu zahlen, weil es aus Grund der unstreitig gewordenenAngaben die Ueberzeugung erlangt hätte, daß der Beklagte derArbeitgeber der Kläger gewesen ist; der Schmidt jet mehr i&Stt,führer, also Beaustragt ex des Beklagten gewesen.t