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beitgeber nicht folange eine Erjaskraft stellen, dann müsse et Safür forgen, daß solange das Geschäft geschlossen werde. Angeklagter fei mit Recht verurteilt. Uebrigens sei es ein Misstand, so niedrige Strafen festzusehen nur wenige Mart, während das Gesez bis

au 2000 M. zulasse.

Einen derartigen Tabel gegen die wie Prämien für Gefehes­übertretungen wirkenden geringfügigen Strafen hat das Kammer­gericht schon wiederholt mit Recht ausgesprochen. Er fruchtet wenig. Wert der Retursinstanz,

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Briefkaften der Redaktion.

Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends

und am Schöneberger Ufer, in Señen sich solche Beute ein Stelldichein 1 genommen. Es ergab sich, daß zwei Drittel der Arbeiter sich für geben. Dort lernte er den Angeklagten Pfister kennen. Diesem die englische Arbeitszeit erklärten. Als dann der Direktion dies erzählte er, daß er die Bekanntschaft eines Rechnungsrates gemacht Resultat vorgelegt wurde, erklärte sie kurz und bündig, die habe, mit dem er fast allwöchentlich abendliche Spaziergänge in den technischen Einrichtungen der Fabrik laffen eine Aenderung der Grunewald   unternehme. Dieser habe immer viel Geld bei sich Arbeitszeit nicht zu. Bei diesem Bescheide ist es trok mehr­und trage wertvolle Brillantringe. Er habe sich dem Rechnungsrat maliger Vorstellung der Arbeiterkommission bis jetzt geblieben. unter dem Namen Waldemar Beltinger vorgestellt. Als Pfister E8 tam aber in der Versammlung zum Ausdrud, daß sich die hörte, daß Warendorf   am 4. Mai abens fich wieder am Bahnhof Arbeiter mit diesem Bescheide nicht begnügen, sondern zu ge­Friedrichstraße mit dem Rechnungsrat treffen, gemeinsam mit ihm eigneter Zeit die Einführung der englischen Arbeitszeit berlangen nach Bahnhof Grunewald fahren und dann durch den Wald nach werden. Von verschiedenen Seiten wurden Klagen über Miß­Paulsborn laufen wolle, gewann Pfister seinen Komplizen nach stände in hygienischer Beziehung aus allen Teilen des Betriebes Der Steinträger 3. erlitt am 11. Dezember 1908 durch Betriebs- und nach für die Idee, den ahnungslosen Rechnungsrat im Walde vorgebracht. Gerade mit Rücksicht hierauf sei es notwendig, unfall eine Quetschung des linken Fußes. Er stand bis zum zu überfallen und zu berauben. Als die beiden am Bahnhof abends etwas früher aus dem Betriebe herauszukommen. 6. Juni 1909 in tassenärztlicher Behandlung. 3. vermochte seine Friedrichstraße den Bug bestiegen, setzte sich Pfister in denselben alte Berufstätigkeit nicht wieder aufzunehmen. Die Nordöstliche Wegen, aber in das daneben gelegene Abteil, und als die beiden Baugewertsberufsgenossenschaft wies seinen Anspruch auf Unfall- schon beim Dunkelwerben den Weg durch den Wald antraten, folgte rente ab, weil nach einem Gutachten des Vertrauensarztes Dr. er ihnen in einer Entfernung von etwa 50 Metern. Plößlich wurde Roemert bom 13. März und 10. Mai 1909 erwerbebehindernde der Rechnungsrat von hinten überfallen: ihm wurden die Augen Unfallfolgen nicht zurückgeblieben seien". Die gegen den Ab- zugehalten, ein Taschentuch in den Mund gestopft und er wurde von bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage lehnungsbescheid beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung für zur Erde gestoßen. Während Warendorf   den am Boden Liegenden ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzeichen beizufügen. Briefliche Antwort den Regierungsbezirk Potsdam   eingelegte Berufung wurde durch festhielt, raubte ihn Pfister gründlichst aus. Den Räubern fiel die wird nicht erteilt. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. F. P. 57. In Breuken   seit mehreren Jahrzehnten. A. S. 100. Urteil vom 27. August 1909 zurückgewiesen. Das Schiedsgericht folgte Brieftasche mit 200 M. zur Beute, sie zogen ihm die Ringe vom feinem Vertrauensarzt Dr. W., der lediglich in der mündlichen Finger, raubten ihm das Portemonnaie mit stattlichem Inhalt und nur dann, wenn eine Verschlimmerung Ihres Zustandes eingetreten ist, je 5. 90. Nicht notwendig. Verhandlung den Verlebten untersuchte und sich dem Gutachten des ließen ihm sogar sein Schlüffelbund nicht. Dann machten sie sich nach dem Grade der Erwerbsbehinderung. Dr. Roemert anschloß. Er fand keine Unfallfolgen Melden Sie bei dem Amtsgericht Ihre Abficht an Sie er eiligst aus dem Staube und verschwanden in der Dunkelheit. Der balten demnächst eine Borladung. Kosten: 3,50 W. das genügte K. 8. Angemessene zur Abweisung. Beraubte war nun gänzlich ohne Geld und hätte den weiten Weg Entschädigung für etwaige Leistungen( z. B. Untersuchung). Der Betrag nach seiner im Norden Berlins   belegenen Wohnung zu Fuß zurüd von 10 M. erscheint zu hoch. 23. G. 139. Magiftrat, unter Ueber­feiner erbarmt und ihn 20 Pf. zur Fahrt mit der Stadtbahn ge- Rudnic, Kiefholzstraße. Sie müssen für den bollen Monat zahlen. legen müssen, wenn sich nicht ein des Weges tommender Student reichung der Milita papiere. schenkt hätte. Die beiden Räuber logierten dieselbe Nacht in einem abonnent Stettin  . Nein. Hotel, fleideten sich neu ein und fuhren dann nach Leipzig  , too fie den Rest des Geldes berjubelten. Ihre Entdeckung war einem Dr. Kelt tonnten nur auf zubilligung mildernder Umstände plä­Zufall zu verdanken. Die Verteidiger Rechtsanwälte Thiede und dieren, die den Angeklagten mit Rücksicht auf ihre Jugend von den Geschworenen auch gewährt wurden. Das Urteil lautete auf je 3 Jahre Gefängnis.

Ein Streiflicht zur Dienstbotennot".

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Das Schiedsgericht führt zur Begründung seiner Entscheidung folgendes aus: Die Verlegung des linken Fußes ist nicht schwerer Art gewesen, insbesondere hat nach dem bei den Akten der Beklagten  befindlichen Röntgenbilde ein Knochenbruch nicht vorgelegen. Wenn trotzdem die tafsenärztliche Behandlung über die 13 Wochen nach dem Unfalle hinaus bis zum 6. Juni 1909 gedauert, so kann diese Kur nach dem Gutachten des Dr. Roemert nicht durch die Unfall­berlegung bedingt gewesen sein. Denn entzündliche Erscheinungen oder sonstige Unfallveränderungen waren am linken Fuße bei der Untersuchung am 13. März nicht mehr wahrzunehmen. Der Ver­Teste leidet an Blattfußbeschwerden, die nach seiner eigenen Angabe schon vor dem Unfalle bestanden haben und die durch den Unfall nachweisbar nicht verschlimmert worden sind. Durch diese Be­schwerde allein ist anscheinend die Erwerbsunfähigkeit und Heil- not auf dem Lande. Sie meinen damit aber nicht etwa die Not der Agrarische Blätter ereifern sich ständig über die Dienstboten behandlung nach der 13. Woche bedingt gewesen." Gegen diese Entscheidung legte der Verletzte beim Reichsver- Dienstboten, sondern die Not der Dienst- Herrschaften", Dienstboten ficherungsamt Rekurs ein. Das Reichsversicherungsamt forderte auf dem Lande unter den unwürdigsten Arbeitsbedingungen zu er­halten. Was den Dienstboten alles zugenrutet wird, das zeigte eine zunächst ein ärztliches Gutachten vom behandelnden Arzt, und darauf ein ärztliches Obergutachten vom Kreisarzt Medizinalrat Dr. St. Verhandlung vor dem Landgericht München II. Gine Dienstmagd beschwerden als Unfallfolgen nicht anzusehen sind. Dagegen besteht Ablauf der bedungenen Dienstzeit ihren Dienst verlassen hat. Straf ein. Beide Gutachter fommen zu dem Ergebnis, daß die Plattfuß- wurde vom Schöffengericht Erding  ( Oberbayern  ) zu 3 Tagen Haft berurteilt, weil sie ohne genügenden Rechtfertigungsgrund" bor  auch zeitig noch eine Berdidung im oberen Teile des linken Fußes, erschwerend war für das Gericht, daß die Magd während der Ernte­eine Beschränkung der Zehen und eine mäßige Schlaffheit der zeit gegangen ist. Dabei war nun besonders merkwürdig, daß das Wadenmuskulatur, eine Berminderung der Oberschenkelmuskulatur. Gericht nichts Anstößiges barin erblickte, daß die Magb aus Schüffeln Der erkennende Senat schloß sich diesen Gutachtern an und vereffen mußte, aus denen auch die Schweine, Hunde und Kayen urteilte die Berufsgenossenschaft, dem Kläger   entsprechend dem fraßen. Sie hatten dabei weder vom rein menschlichen noch vom Vorschlag des Obergutachters, vom Beginn der 14. Woche bis zum hygienischen Standpunkt aus etwas einzuwenden. Die gebildeten 10. Juni 1909 die Vollrente, vom 11. Juni bis 19. Auguft 50 Broz, vom 20. bis 31. August die Vollrente und vom 1. September 1909 Herren am Gerichtstisch bezeichneten diesen Grund für das Ver. ab eine Teilrente von 15 Broz. zu zahlen. laffen des Dienstes nicht als stichhaltig! Das Landgericht meniger feudalen Standpuntt. Es erblidte in dieser Zumutung München   II als Berufungsinstans stellte sich jedoch auf einen wesen eine Ungehörigkeit, hob das schöffengerichtliche Urteil auf und sprach die Angeflagte frei. Der Fall zeigt wieder, unter welch wahrhaft mittelalterlichen Zuständen der Dienstbote auf dem Lande zu leiden hat.

Wäre das Reichsversicherungsamt als Retursinstanz nicht ge was die Reichsversicherungsordnung anstrebt, dann wäre 8. das Opfer der vertrauensärztlichen Begutachtung geworden. Nicht scharf genug tann das Schiedsgericht fritisiert werden, welches Nicht scharf genug tann das Schiedsgericht kritisiert werden, welches fein Urteil auf eine kurze oberflächliche Untersuchung in der Ver­handlung und auf zweimalige Untersuchungen des Vertrauensarztes der Berufsgenossenschaft gegenüber einer mehrmonatlichen Behand­Tung und Begutachtung des behandelnden Arztes stützt:

Nichtige Kündigungsabreben.

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Verfammlungen.

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Handwerker- und Mittelstandsfragen lautete das Thema einer Die Internationale Sportpalast Wintervelodrom G. m. 6. S. Versammlung, die unsere Parteigenossen im fünften Wahlkreise hatte ein Fräulein Remoli gegen 80 M. und einen Herrn Hartung besonders für Handwerker und Gewerbetreibende am Dienstag nach gegen 160 M. Monatsgehalt als Schlittschuhläufer durch schrift- den Sophiensälen" einberufen hatten. Die fleinen Gewerbe­lichen Vertrag für die erste Gislaufzeit 1910/11 engagiert. Die treibenden sind im fünften Wahlkreise recht zahlreich vertreten. Gesellschaft hatte sich im Vertrage das Recht ausbedungen, beide Wenn sie Interesse hätten an den politischen Fragen, die gerade mit 44tägiger Frist entlaffen zu lönnen oder aber auch durch Er für die Lage des Mittelstandes von Bedeutung sind, dann wären flärung, die täglich erfolgen fönne, die Verträge bis zur Beendi- fie zahlreicher in der Versammlung erschienen, als es der Fall war. gung der Saison 1911/12 au prolongieren. Den beiben Angestellten Jedoch gehörten die Antwesenden anscheinend durchweg den Streifen waren derartige Befugnisse durch den Vertrag nicht eingeräumt; an, denen die Einladung galt. Das Referat des Genoffen Reichs. dafür war aber eine ihrerseits etwa vor dem Vertragsablauf er- tagsabgeordneten Robert Schmidt erweckte lebhaften Beifall folgende Lösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Konventional- und die zustimmenden Aeußerungen mehrerer Diskussionsredner ftrafe bedroht. Ein in Hannover   im Entstehen begriffenes gleich zeigten, daß die Versammlung mit den Ausführungen des Refe­artiges Unternehmen hatte nun seine Agenten auf die Suche nach venten einverstanden war. Kräften ausgesandt, die die beiden Angestellten des oben genannten Unternehmens ab 1. Februar nach Hannover   engagierten. Die letzteren kündigten nun ihr Arbeitsverhältnis Mitte Januar mit 14tägiger Frist auf. Sie wurden aber daraufhin fristlos entlaffen und selbst die rüdständige Gage einbehalten.

Die Kammer 6 des Gewerbegerichts hatte sich nun gestern mit der Sache zu befaffen. Die beiden Kläger forderten ihren rüd­ständigen Lohn und Entschädigung für die Kündigungsfrist mit zusammen 65 M. bezw. 125 M. Die beklagte Gesellschaft, die sich burch den Direktor Jaques Rostin bertreten ließ, forderte im Wege der Widerflage die Zahlung der Vertragsstrafen von 150 M. bezw. 200 M. Das Gericht unter Vorfis des Magistratsrats Schulz ver­urteilte die beklagte Gesellschaft entsprechend den Klageanträgen und wies die Wiberklage ab, weil die Abrede über ungleiche Sündi­gungsfristen nach§ 122 der Gewerbeordnung nichtig ist. Die Kläger   waren berechtigt, ihr Arbeitsverhältnis mit 14tägiger Frist zu lösen. Ihre sofortige Entlassung wegen der erfolgten Kündi­gung war unberechtigt. Da ein Vertragsbruch der Kläger   nicht vor­liegt, war der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafen als un­berechtigt zurüdzuweisen.

Das internationale Verbot des gelben Phosphors. Der schweizerische Bundesrat gibt bekannt, daß sich dem inter­nationalen Uebereinkommen betreffend das Verbot der Verwen­dung von giftigem( weißem oder gelbem) Phosphor in der Zünd­Holzindustrie vom 26. September 1906 bis zum 1. Januar 1911 folgende Staaten angeschlossen haben: Deutschland  , Dänemart, Frankreich  , Luxemburg  , die Niederlande und die Schweiz  . Für diese Staaten tritt diefes Uebereinkommen am 1. Januar 1912 in

Araft.

Gerichts- Zeitung.

Die Gewerkschaftskommision Berlins   und ber umgegend beschäftigte sich in ihrer in dieser Woche abgehaltenen Versammlung mit der Maifeier und Schaffung eines Bezirks. Maifonds in Ausführung von Beschlüssen des Hamburger Ge wertschaftskongresses und der Parteitage, sowie den Resolutionen der Generalkommission und des Parteivorstandes. Die Versamm­lung war außerordentlich start besucht. Der Genosse Körsten berichtete im Auftrage des Ausschusses, daß eine Subtommission aus Bartei und Gewerkschaft gebildet worden sei, die nach mehreren Sigungen sich auf drei Vorschläge einigte, welche der Kommission zur Beratung borlagen. Nach längerer eingehender Debatte ver­ständigten sich die Vertreter der Gewerkschaften und Unterkom misfionen auf folgenden Antrag, der nahezu einstimmig akzeptiert wurde: Bur Bildung eines Maifonds wird vom 1. Mai ab eine all­gemeine freiwillige Sammlung vorgenommen, zu welcher Marken im Werte von 50 und 25 Pf. herausgegeben

werden.

Diese Marken find durch die Vertrauensleute der einzelnen Organisationen abzusehen und unterliegt es dem freien Willen jedes einzelnen Abnehmers, mit welcher Anzahl Marten er zum Maifonds beisteuern will.

Es wird jedoch von jedem Organisierten( gleichgültig ob Mann oder Frau) erwartet, daß er sich an der Sammlung zum Maifonds beteiligt.

Ferner wurde befchloffen, daß der Betrag dieses Fonds in diesem Jahre nicht zur Verwendung kommen solle, sondern daß die Gewerkschaften in diesem Jahre wie in den früheren die ent­standenen Soften felbst tragen.

Den Beitritt haben folgende Staaten erklärt: Französische  Kolonien, Tunis  , Großbritannien   und Irland nebst Kolonien, Norb fabri) besprachen in einer am Dienstag abgehaltenen Be­Die Arbeiter von Frister u. Noßmann( Nähmaschinen= nigeria  , Leeward- Inseln, Fidschiinseln  , Gambia  , Goldküfte, Sierra triebsversammlung Mißstände, die im Betriebe herrschen. Der Leone, Vereinigte Staaten   von Südafrika  , Bermudas, Italien  , Referent Wegner sowie andere Redner brachten zunächst eine Niederländisch- Indien und Spanien  . In diesen Staaten tritt das Verbot erst in den nächsten Jahren in Kraft, am spätesten in Ber  - Reihe von hygienischen Mängeln zur Sprache. Sie erwähnten, mudas, nämlich erst am 19. Dezember 1915. daß in einigen Sälen die Wascheinrichtungen so unzulänglich Desterreich- Ungarn   und verschiebene andere Länder figurieren find, daß ein Teil der Arbeiter fich genötigt sieht, ungewaschen bebauerlicherweise in der Liste der Verbotsstaaten überhaupt ür 42 im Saal 35 beschäftigte Personen find nur 2 Klosetts nach Hause zu gehen. Ebenso mangelhaft sind die Klosettanlagen. noch nicht. und für 62 im Saal 37 Beschäftigte ebenfalls nur 2 Klosetts bor­handen. Für den Saal 27 ist überhaupt fein Klosett eingerichtet; die dort beschäftigten Arbeiter müssen den Abort der Dreherei mitbenußen. Jim Umkleideraum Zin Umkleideraum des Saales 35 tröpfelt Ein schwerer Raubanfall im Grunewald Schmieröl von den Transmissionen auf die Kleider der Arbeiter. beschäftigte gestern das Schwurgericht am Landgericht III. Aus der In diesem Gaal, wo die Fräserei untergebracht ist, wodurch viel Untersuchungshaft wurden der 18jährigee Handlungsbefliffene Staub entwidelt wird, ist die Ventilation durchaus ungenügend. Waldemar Warendorf und der 22jährige Kaufmann August Pfister Die Löhne der Fräser belaufen sich auf 30 bis 65 Pf. pro Stunde, vorgeführt. Erste ver ist schon mit 3 Monaten, legtever mit 1 Jahr während in anderen Betrieben die Fräser meist 85 Pf. pro Stunde Gefängnis vorbestraft und verbüßt diese Strafe zur Zeit. Waren- verdienen. Alle diese lebhaft beklagten Mißstände werden von dorf stammt aus gut bürgerlicher Familie, er hat die Realschule bis den Arbeitern und Arbeiterinnen um so schwerer empfunden, als Obertertia befucht, trat dann als Lehrling in das. Bureau einer bei Frifter u. Roßmann eine längere Arbeitszeit herrscht als in Lebensversicherung, wo er aber nicht ganz auslernte, und fand dann vielen anderen Betrieben ähnlicher Art. Die reguläre Arbeits­Beschäftigung in einem Auskunftsbureau. Eines Tages blieb er zeit geht von 7 bis 6 Uhr mit 1% stündiger Mittagspause. Schon plöblich aus dem Bureau weg und kehrte auch nicht in die elterliche vor einiger Zeit haben die Arbeiter die Direktion ersucht, die Wohnung zurück, sodaß die Eltern sich gezwungen sahen, ihn als sogenannte englische   Arbeitszeit einzuführen, das heißt, die bermißt bei der Polizei anzumelden. Der junge Mann hatte es Mittagspause abzukürzen und den Schluß der Arbeitszeit ent­

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@t. 100.

Ja.

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1

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Borwärts- Buchhandlung.

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Tora. 1. Ungünstiges nicht befannt. 2. Nicht zulässig. 76 Niederschönhausen  . Gemeinschaftliches Teftament. Rummelsburg   Nr. 31 B. V. Ja. Das Mädchen hat sechswöchent liche Kündigungsfrist vor Beendigung jedes Dienſtvierteljahrs. 2. W. 70. lommen oder Vermögen besitzt. Das gilt auch als Maßstab für die Höhe. 2. 3. 24. Es muß die vertragliche Stündigungsfrist innegehalten werden. . E. 77. Das Gericht würde F. C. 77. Das Gericht würde voraussichtlich beide Teile für schuldig erklären. Soldin 72. 1. Erst nach vorheriger Aufforderung zur Be feitigung des Mangels. 2. Bei wiederholten Fällen ja.-B. R. 42. Nach Lage der Sache erscheint ein Vergleich ratsam. Einen bestimmten Anwalt durch Leistung einer bestimmten Anzahl von Beitragsmarten erreicht werden. empfehlen wir nicht.-100. A. R. Die Beitragsfreiheit fann nicht Forsterstraße. Sie können Schadenersaz sowie Rüdzahlung der etwa bereits gezahlten Insertionsgebühr fordern. B. S. 19. 1. Kniprode ftraße. 2. Am Leipziger Blaz. ist unzulässig.

. R. 82. Nur dann, wenn die Tochter ein entsprechendes Ein­

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K. 43. Nein.

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der Auskunft der Anstaltsleitung. gericht zu richten. K. M. 79.

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Todes- Anzeigen

Sozialdemokratischer Wahlverein

des

6. Berl. Reichstags- Wahlkreises.

Am 22. Februar verstarb unfer Mitglied, der Schuhmacher Johann Murack

Waldstr. 34.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 25. Február, nach­mittags 3 Uhr, von der Leichen halle   des städtischen Friedhofes, Müllerstraße, Ede Seestraße, aus ftatt.

Um rege Beteiligung ersucht 225/6 Der Vorstand.

Zentral- Kranken- und Sterbe­kasse d. deutschen Wagenbauer

Filiale Berlin XII.

Am 22. Februar, früh 6 Uhr, starb unser Mitglied Johann Murach

im Alter von 57 Jahren an Asthma.

Ehre seinem Audenken!

Die Beerdigung findet Sonn­abend, den 25. Februar, nach mittags 3 Uhr, von der Leichen­halle des städtischen Friedhofes, Müllerstraße, aus statt. 2946

Die Ortsverwaltung.

Danksagung.

R. G. 1909. Die Doppelversicherung

A. 3. 101. Das ist abhängig von Der Antrag ist an das Vormundschafts­Die zwei Mart müssen gezahlt werden.

Unserem Genossen Hermann Nehls

und Fran die herzlichsten Glückwünsche zur Silberhochzeit. Genossen des Bezirks 714.

Berliner   Arbeiter­Radfahrer- Verein"

Mitglied des Arbeitere Radfahrer- Bundes Solidarität.

Vereinstouren

zum Sonntag, den 26. Februar. Sämtliche Abteilungen: 1, Uhr. Wittenau  ( Eberhardt). Starf: An den, bekannten Stellen. 10/6

Arbeiter Nadfahrer Verein Lichtenberg und Umgegend. 13 1hr Mahlsdorf  ( Dbft). Start: Berliner Straße 98.

Achtung! 2. Abteilung. Das Sigungs und Startlotal der Abteilung ist verlegt; es befindet sich

Schönleinstraße 6 bei Seitmann.

Nächste Sibung: Mittwoch, d. 1. März, abends 9 Uhr.

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licher Teilnahme beim Begräbnis Für die zahlreichen Beweise herz­meines geliebten Mannes und unseres 76 Dresdener Straße 76 Baters Karl Kuhk fagen wir allen Freunden, Kollegen, Genossen und Bekannten unseren innigften Dant

Frau Wwe. Martha Kuhk nebst Kindern.

Danksagung.

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme und reichen Strangipenden bei der Beerdigung meiner lieben Frau

Marie Rojahn

fage allen Verwandten, Freunden und Befannten, insbesondere den Mietern des Hauses fomie den Kollegen der Genossenschaft Rummelsburg.   ferner auch den Stollegen der Firma Wolf­

hardt& Goldschmidt für ihre Auf: opferung meinen innigsten Dant. Franz Rojahn und Sohn.

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Beute sich zu begeben, auf die der§ 175 Str.-G.-B. zugeschnitten bereit, dem Antrage stattzugeben, wenn die Mehrheit der Arbeiter ift. Er wurde eifriger Befucher von Lokalen in der Steinnesstraße dafür stimmen würde. Die Abstimmung wurde durch Liften var­

Fernsprecher 2332

Heinrichstraße 48