Nr. 49.
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28. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
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Sonntag, den 26. Februar 1911.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
Das Reichstagswahlrecht- ein ein Pluralwahlrecht.
Die 25 grössten Wahlkreise haben zusammen 13066000 Einwohner und 25 Abgeordnete.
Maßstab:
1,440,000 1,210,000
Dorfmund
Teltow
1,000,000
810,000
640,000
490,000
360,000
250,000
160,000 90,000
40 000 10,000
Binwohner
Nachdruck verboten
Niederbarnim
München 2
A. Kolb.
Erklärung der politischen Vertretung:
11 me
止
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Bremen
Nürnberg
Sozial- Fortschrittl. demokraten Volkspartei
Centrum
Konser vative
Düsseldorf
Reichspartei
Polen
Blsässer
Essen
D
Chemnitz
Bochum
Reklinghausen
Leipzig Land
Köln Land
EBeuthen
Hamburg 3
Frankfurt
Berlin 4
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Katrowitz
Elberfeld
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Die 25 kleinsten Wahlkreise haben zusammen 1787600 Einwohner und auch 25 Abgeordnete.
Sch.Lippe
Geb
Lauen- Rappolts- WalLöwen Deutsch- Ost- Schlett- Berlin 1 Sigburg weiler deck weiler burg Krone priegnitz stadt
maringen
Reuss a. L.
Fraustadt
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berg
Kroto- Alsfeld scain
West- Nordpriegnitz hausen schütz
Leob
Güstrow
Einwohners von Schaumburg- Lippe 29 m a I soviel als die eines Bürgers des Wahlkreises Teltow - Beeskow , und ein Einwohner von Lauenburg hat das 16 fache Stimmrecht eines Berliners, der im Norden Berlins , im sechsten Wahlfreise, wohnt. Ebenso hat ein Berliner des ersten Wahlfreises ungefähr das 13fache Stimmrecht eines Berliners aus dem sechsten Wahlkreise und das 8fache Stimmrecht eines im vierten Berliner Wahlkreis Angesessenen.
Ein solches Mehrstimmrecht weisen selbst die verrücktesten Pluralwahlrechtssysteme nicht auf, die die Sucht, die ärmeren Bevölkerungsklassen niederzuhalten, in anderen europäischen Staaten ersonnen hat. Aber das ist nicht die einzige Absurdität. Während in anderen Ländern solchen Personen ein mehrfaches Stimmrecht eingeräumt wird, die höhere Steuern zahlen, akademische Bildung befizen oder das Recht auf bestimmte Titulaturen erwarben, Grund- und Hausbesizer sind oder ein bestimmtes Alter erreicht haben, besitzer im Deutschen Reich preußischer Nation meist jene ein Mehr. stimmrecht, die in den kulturell rückständigsten und wirtschaftlich unentwickeltsten Gegenden des Reiches wohnen. Denn infolge der total veralteten ungleichen Wahlkreiseinteilung haben nicht etwa die Wähler, die in den Zentren der Bildung und Kunst, in der Metropolen des Handels und der Industrie wohnen, das Pluralwahlrecht, sondern von wenigen Ausnahmen abgesehen gerade die Wähler jener Gebiete, die zu den ärmlichsten und für das gesamte deutsche Wirtschaftsleben am wenigsten in Betracht kommenden Teilen Deutschlands gehören. Das deutsche Reichstagswahlrecht in seiner durch die veraltete Wahlkreiseinteilung bestimmten Gestalt bedeutet also direkt eine Privilegienregierung der kulturellen und wirtschaftlichen Nüdständigkeit.
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Schon die erste Wahlkreiseinteilung für den Norddeutschen Reichstag entsprach nicht völlig den Bevölkerungsgrößenberhältnissen; denn das Wahlgesetz bestimmte zwar, daß durchschnittlich auf je 100 000 Personen ein Abgeordneter kommen solle, aber diese Bestimmung wurde durch eine andere teilweise wieder aufgehoben, die festsezte, daß ein Ueberschuß von mindestens 50 000 Personen der Gesamtbevölkerung eines Bundesstaates bollen 100 000 Personen gleich gerechnet werden solle, und daß ferner alle Bundesstaaten ohne Rückficht auf ihre Bevölkerungsziffer darauf Anspruch hätten, mindestens einen Abgeordneten in den Reichstag zu entsenden. Diese Bestimmungen, die später nach der Entstehung
Formell gilt für den Deutschen Reichstag das all- entwickelten, in deren Gebieten die gewaltigsten Bevölkeremeine, direkte, geheime und gleiche Wahlrecht. Tat- rungsverschiebungen stattfanden, ist das gleiche" Reichs- des Deutschen Reiches einfach aus dem Wahlgesetz des fichlich kann indes längst nicht mehr von einem gleichen tagswahlrecht mehr und mehr zu dem widersinnigsten aller Norddeutschen Bundes in das deutsche Reichstagswahlrecht Wahlrecht der deutschen Bevölkerung die Rede sein. Dadurch, in Europa bestehenden Pluralwahlrechte geworden; denn übernommen wurden, bewirkten, daß gleich am Anfang die di die Wahlkreiseinteilung für den Norddeutschenj tatsächlich besigen heute die Wähler einzelner Wahlkreise ein Bewohner verschiedener Kleinstaaten Mehrstimmrechte einReichstag und später, nach dem deutsch - französischen Kriege fast dreißig, zwanzig und fünfzehnmal geräumt erhielten. Doch kamen diese Ungleichheiten, da sie vin 1870/71, für den ersten Deutschen Reichstag noch größeres Wahlrecht als die Wähler anderer sich auf Wahlkreise verschiedener deutscher Gegenden und ver heute fortbesteht, während seitdem die meisten deutschen in ihrer Entwickelung zurückgebliebener fchiedener wirtschaftlicher Struktur erstreckten, zunächst wenig Bindesstaaten aus Agrarstaaten sich in Industriestaaten Wahlkreise. So wiegt z. B. heute die Stimme eines in Betracht,