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Nr. 54. Nbonnemtnts-IKSInMM: SBomrementä Preis pränumerando i »icrtcljährl. ZP0 Mk., monatl. 1,10 MI.. wöchentlich 2S Pfg, frei Ins Haus, Einzelne Nummer K Pfg, Sonntags- nummer mit illustrierter Sonntags- Beilage.Die Neue Welt" 10 Pfg. Post- Abonnement: 1,10 Marl pro Monat. Eingetragen in die Post-ZeitungS- Prcislifle. Unter Kreuzband für Deutschland und Oesterreich< Ungarn 2 Marl, für das übrige Ausland L Marl pro Monat. Poftabonnements nehmen an: Belgien , Dänemarl, Holland , Italien , Luxemburg , Portugal , Rumänien . Schweden und die Schweiz , 88. Jahrg. Crtcheint täglich auBer montag». Berliner Volksblntt. Die TnkrtionS'GcMfir telrSgt für die fechsgespaltene Kolond?- geile oder deren Raum BQ Pfg,, für politische und gewerlschasiliche Pereins- lind Vcrsaniinlungs-Anzeigen SO Pfg. Kleine Hneelgen", das erste(fett­gedruckte) Wort 20 Pfg., jedes Weilers Wort 10 Pfg. 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C a i l l a u x, der Schöpfer des Einkommensteuergesetzes, der vom Börsenkapitalismus und seiner mächtigen Presse wütend gehaßte Finanzpolitiker, ist wieder Schatzkanzler, B e r t e a u r, der Nachfolger des Generals A n d r 6, der dessen Werk der Demokratisierung der Armee fortgesetzt hat, von neuem Kriegsminister. Der Unterrichtsminister Steeg, der Ar- beitsminister D u m 0 n t, der Ackerbauminister M a s s 6, der Kolonialminister M e s s i m y sind führende Partei- männer von entschiedener Gesinnung. Monis selbst gehört wohl zu den gemäßigteren Vertretern der radikalen Demo- kratie, aber eben weil seine Persönlichkeit nicht gleich der Elemenceaus und B r i a n d s die Politik der neuen Regierung beherrschen kann, fällt deren Leitung der Partei selbst anheim. Das Ministerium Monis kann nur als parlamentarische Regierung leben: sein Schicksal hängt vom Verhältnis ab, das es zur Linken und zwar die Soziali st en mit inbegriffen bekommt. Denn daran ist kein Zweifel, daß es ohne die Unter- stützung der Sozialisten nicht lebensfähig ist. Wenn die neuen Männer nicht ihre ganze Vergangenheit verraten und ihre Pattci unrettbar vernichten wollen, müssen sie den Versuch unternehmen, das radikale Reformprogramm zu verwirklichen. Damit aber rufen sie notwendig die Opposition ihrer nächsten Nachbarn zur Rechten, derdemo- kratischen Linken", hervor, die die antikollektivistische" Politik auf ihre Fahne geschrieben hat und die Heranziehung der Progressisten zursozialen Verteidigung" anstrebt. Es ist offenkundig, daß Monis eine weniger klare Situation vor- gezogen hätte. Er hat sich die größte Mühe gegeben, einige Gemäßigte für sein Ministerium zu gewinnen. Der Radikale C r u p p i ist Minister des Auswärtigen geworden, nachdem der Erzreaktionär R i b 0 t und die Hoffnung des Ordnungsblocks. Herr P 0 i n c a r 6 sowie einige andere ab- gelehnt hatten. Die Mitarbeit der rechtsstehenden Politiker wäre nicht nur eine gewisse Assekuranz gegen die Attacken ihrer Freunde, sondern vor allem auch gegenüber der äußersten Linken eine willkommene Ausrede für den Wider- stand geworden, den die gemäßigten Mitglieder der Sozial- reform bereitet hätten. Bei der Bildung des Ministeriums war auch das Bestreben, die Kompetenzen und die Plätze in eine nützliche Unordnung zu bringen, unverkennbar. Wenn Herr Caillaux ein anderes Ressort erhalten hätte, als die Finanzen, wäre er da für eine weitere Verschleppung der Einkommensteuer verantwortlich gewesen? Herr Berteaux ist der alte Fürsprecher der Eisenbahner. Im Augenblick aber, da die Wiedereinsetzung der von den Gesellschaften Gemaßregelten zu einer der wichtigsten politischen Fragen wird, sitzt er im Kriegsministerium. Sicherlich, die Entstehungsgeschichte Monis mahnt zur Vorsicht. Man wird los. daß seine radikale Tugend nur ein ist, in die der Boykott der Briandisten die Radikalsozialisten versetzt hat. Wenn aber um dieser Entstehungsgeschichte willen dieLanterne" die neue Regierung mit einer wüten- den Attacke empfängt, so ist die persönliche Empfindlichkeit des übergangenen P e l l e t a n und seines Gefolges gar zu deutlich. Von solcher Befangenheit sind die Sozialisten frei: die haben nicht daran gedacht, etwa ein ministerialistisches Experiment zu erneuern und können darum ruhig die Taten der neuen Regierung abwarten. Wohl mag der geradezu ekstatische Jubel I a u r d S' etwas verwunderlich erscheinen. Unser Genosse sieht schon die Radikalen das Werk der fiskalischen, politischen und sozialen Reformen beginnen, in der Arbeiterklasse das Vertrauen auf die Kraft der friedlichen Entwickelung von neuem erwecken und erhofft von der un- eigennützigen Mitarbeit an diesen Aufgaben Freuden, denen gegenüber ihm die der bloßen Kritik und des Kampfes bitter erscheinen. Wenn es aber wahr ist. daß nichts Großes in der Welt ohne Enthusiasmus geschaffen werden kann, so fühlt man sich doch zu einiger Vorsicht gegenüber dem gegen seinen eigenen Willen so radikal geratenen Ministerium ge- mahnt. Besonders, da es noch einigermaßen zweifelhaft ist, ob der Enthusiasmus Jaurds' den Reformwillen der Bürgerlich-Radikalen in dem Maße mitreißen kann, als er den Aerger und das Uebelwollen der Gemäßigten und ihrer Presse gegen die neue Regierung verstärkt. Die geeinigten Sozialisten werden nicht verkennen, daß die bürgerliche Demokratie imstande wäre, dem Lande noch bedeutende Dienste zu erweisen. Sie verlangen und er- warten, da{r mit dem von Briand betriebenen widerlichen System polizeilicher und gerichtlicher Verfolgungen Schluß oemacht, daß die skandalöse Parteinahme des Staates für das Unternehmertum eingestellt werde. Sie wünschen nichts mehr als daß die neuen Männer das ganze Maß ihrer de- deutenden Fähigkeiten geben. Wenn der junge Arbeits- minister Paul Boncour , ein m der Schule des re- tormistischen Sozialismus erwachsener Sozialpolitiker. den des Ministeriums den Eindruck nicht Werk der Not ins Stocken geratenen Arbeiterschutz wieder in Fluß und' anderthalbfachen gesetzt habe. Dieser Auffassung könne der seine theoretischen Anschauungen über die Besorgung der Bezirksausschuß aber nicht beitreten. Sei ein Ortsstatut nach öffentlichen Administration durch die organisierte Beamten-;§ 3 des Gesetzes erlassen, so bleibe der bisherige, durch das Gesetz schaft zur Ausführung bringen will, wird er der Mitarbeit unmittelbar geschaffene Rechtszustand bestehen, mit der alleinigen und Unterstützung unserer Genossen nicht entbehren. Sie Modifikation, daß nunmehr nicht mehr der einfache, sondern der haben kein Interesse daran, daß die Spekulation der anderthalbfache Durchschnitt eintrete. Daraus folge, daß, wenn die Briandisten gelinge, den Radikalismus in seiner Isolierung, Steuerverhältnisse die Anwendung der gesetzlichen Durchschnitts- bei seinem Bestreben, zwischen den Mächten der sozialen berechnung ausschlössen, weil es keine Wähler in der dritten Ab- Reaktion und der sozialen Revolution einen Weg friedlichen Fortschritts zu finden, zugrunde zu richten und das Klein- bürgertum vollends zur Reaktion hinüberzuziehen. Sie werden in keinem Augenblick versagen, wenn es gilt, die Demokratie auszubauen und die Lage der arbeitenden Klassen in der heutigen Gesellschaft zu verbessern. Aber sie werden nicht eine höchstens für radikale Parteizwecke ersprießliche tcilung gebe, die mehr als den anderthalbfachen Durch- schnittsbetrag entrichten, eben von dem System des ortsstatutari- schen qualisizierten Durchschnitts kein Gebrauch gemacht werden könne. Auch bei einem solchen Ortsstatut gemäߧ 3 des Gesetzes werde nach dem Willen des Gesetzgebers der entscheidende Wert des Durchschnitts bezw. des Ueberdurchschnittsprinzips. in der Möglichkeit erblickt, Wähler, die bei Anwendung der gleich- Veranstaltung eines Kulturkampfes an Zahlungs Statt! mäßigen Drittelung in der dritten Abteilung wählen würden, einer nehmen. Ter Versuch mit dem reformistischen Radikalismus war für die Demokratie unentbehrlich, und es ist gut, daß er jetzt, wenngleich spät, ohne Verfälschung durch Clemenceausche Bizarrerie und Briandsches Abenteurertum unternommen wird._ Der IRixdorfer Ashlrechkrsud vor dem Oberverwaltungsgericht. Die Gültigkeit der im Sommer 1909 offengelegten Rixdorfer Kommunalwählerliste unterlag gestern der Nachprüfung des Ober- Verwaltungsgerichts. Schon in dem Jahr vorher(1998) war in Rixdorf eine Liste aufgestellt und von den Wahlrechtsräubern in der Stadtverordneten- Versammlung gebilligt worden, welche bereits Tausende von Arbeitern und Kleinbürgern in ihrem Wahlrecht beschränkte. Damals handelte eS sich um die gesetzwidrige Anwendung des sogenannten Durch- schnittsprinzips im Sinne des§ 2 des Gesetzes vom 39. Juni 1999, betreffend die Bildung der Wühlerabteilungen bei kommunalem Dreiklasienwahlrecht. Das Obervcrwaltungsgericht hat ja dann auch diese Liste später(18. Januar 1919) für ungültig erklärt. Gestern war nun vom Oberverwaltungsgericht über die Un- richtigkeit der Anwendung des ominösen Orts- statuts vom Jahre 1999 zu entscheiden, dessen Erlaß zu dem bekannten Sturm auf das Rixdorfer Rathaus führte. Mit dem Ortsstatut hat es folgende rechtliche Bewandtnis. An sich findet bei kommunalem Dreiklassenwahlrecht gemäߧ 1 des Gesetzes vom 39. Juni 1999 die Bildung der Wählerabteilungen nach der Dritte- lnng der von den Wahlberechtigten insgesamt aufgebrachten Steuern statt. Um zu plutokratischer Wirkung vorzubeugen, ist durch § 2 desselben Gesetzes für die Gemeinden mit mehr als 19 990 Ein- wohnern eine Ausnahme zugelassen. Nach ß 2 soll nämlich die nach § 1 erfolgte Drittelungderart verändert werden, daß jeder Wähler, dessen Steuerbetrag den auf den einzelnen Wähler fallenden Durch- schnitt aller Steuerbeträge übersteigt, stets der zweiten oder ersten Abteilung zugewiesen wird". Ferner bestimmt§ 3, daß an Stelle des einfachen Durchschnitts im Sinne des§ 2 durch Ortsstatut der anderthalbfache Durchschnitt gesetzt werden kann. Diesen 8 3 hat die Rixdorfer Mehrheit in das Ortsstatut hineingeschrieben. Aber sie hat noch mehr getan. Sie hat gleich dem Magistrat, um die Sozialdemokraten von der zweiten Abteilung fernzuhalten, den Sinn der innig zusammenhängenden 88 und 3 des zitierten Gesetzes einfach in sein Gegenteil verkehrt. Und zwar im Jahre 1999(jetziger Streitfall) nach demselben Prinzip wie im Jahre 1998. Im Jahre 1998 hatte man alle Wähler, die bei den eigenartigen Bevölkerungsverhältnissen Rixdorfs nach der Drittelung ohne weiteres in die zweite Abteilung gehörten, aber den einfachen Steuerdurchschnitt n ich t erreichten, in die dritte Abteilung abgeschoben. Gesetzwidrig, wie später das Oberverwaltungsgericht aussprach. 1999 machte man es genau so mit den Wählern der zweiten Abteilung(nach der Drittelung). welche jetzt galt das Ortsstatut den anderthalbfachen Steuerdurchschnitt nicht erreichten. Also verschärfter Wahl- rechtsraubl Bei 38 429 Wählern betrug der anderthalbfache Steuerdurchschnitt 118 M. rund. Wer weniger an Steuern ent- richtete, wurde in die dritte Klasse verwiesen. Die Bildung der anderen beiden Abteilungen fand dann in der Weise statt, daß die hiernach für die beiden ersten Abteilungen sich ergebende Steuer- summe auf die erste und zweite Abteilung je zur Hälfte fiel. Auf die nach vergeblichem Einspruch vom Genossen Scholz angestrengte Klage erklärte der Bezirksausschuß in Pots- dam diese W ä h I e r l i st e, die im August 1999 offengelegt wor- den war, für ungültig. Der Bezirksausschuß verwies in der höheren Abteilung zu überweisen. Demnach sei die angefoch- tene Liste ungültig. Gegen das Urteil legte die Rixdorfer Stadtverord- netenversammlung noch Berufung ein. Ueber diese hatte gestern der erste Senat des Oberverwaltungsgerichts zu be- finden. Die Stadtverordnetenversammlung war durch 'Justizrat Gebhardt vertreten, während für unsere Ge» nossen R.-A. Dr. Behrend erschienen war. Herr Gebhardt machte den Versuch, den Senat zu einer anderen grundlegenden Interpretation hinsichtlich des 8 3 des Ge- setzes von 1999 und des auf Grund desselben erlassenen Ortsstatuts zu bewegen, als sie der Bezirksausschuß gegeben hat. Er gab sich aber, wie er selber sagte, keinem Zweifel hin, daß mit Rücksicht auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts über die Anwendung des einfachen Durchschnittsprinzips die Situation der Stadtverordneten- Versammlung gerade nicht günstig sei, auch im Hinblick auf die Anwendung des orts statutarischen qualifi- zierten Durchschnittsprinzips. Wegen der eigenartigen Verhältnisse in Rixdorf sähe sich aber die beklagte Stadtverordneten- Versammlung gezwungen, zu versuchen, gegen jene Auslegung anzu- kämpfen, wenigstens soweit 8 3 des Gesetzes und ein entsprechendes Ortsstatut in Frage käme. Er bitte im Sinne der Stadtverordneten- Versammlung nachzuprüfen, ob nicht der 8 3 selbständig(ohne Rück- ficht auf 8 2) zu behandeln sei. R.-A. Dr. Behrend verwies demgegenüber darauf, daß da? Oberverwaltungsgericht im Urteil von 18. Januar 1919 den Willen des Gesetzgebers hinsichtlich des Durchschnittsprinzips in absolut maßgebender Weise interpretiert habe. Hier frage es sich jetzt nur noch, wie es unter dem Ortsstatut über den anderthalbfachen Durch- schnitt sei. Zweifellos könne aber das Ortsstatut an der Gesetzes- läge nichts ändern. ES müsse sich im Rahmen des Ge- setzeshalten. Tue man das, so bleibe nichts anderes übrig, alS gleich dem Bezirksausschuß den Schluß zu ziehen, daß das P r i n- zip. welches der höchste Gerichtshof bezüglich des einfachen Durch- schnitts aufgestellt habe, auch für den anderthalbfachen Durchschnitt des Ortsstatuts gelte. Nur daß jetzt die Möglichkeit des Auf- rückenS in eine höhere Abteilung, die allein in Frage komme, an den anderthalbfachen Durchschnitt gebunden sei. Sonst sei genau, wie beim einfachen Durchschnitt. Er bitte des- halb, die Entscheidung des Bezirksausschusses zu bestätigen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte denn auch das Urteil des Bezirksausschusses. Es er- klärte gleich diesem die im Sommer 1999 offen- gelegte Wählerliste für ungültig. ES wurde aus- geführt: Unzutreffend sei die Annahme der Stadtverord- netenversammlung, daß dem 8 3 des Gesetzes von 1999 eine vollständig selbständige Bedeutung zukäme, die darin läge, daß den Gemeinden bei Schaffung eines Ortsstatuts ein völlig von der Ge- sehgebung unabhängiges Recht gewährleistet würde. Daß diese An- nähme unzutreffend sei, ergebe sich, wenn man die Begründung und Entstehungsgeschichte des Gesetzes durchgehe. Daraus ergebe sich zunächst, daß die Einführung des Durchschnitts den Zweck verfolge, die Zustände aufrechtzuerhalten, die vor Erlaß des neuen Einkommccksteuergesetzes bestanden. Mit anderen Worten: es habe der plutokratischen Wirkung des neuen Steuer- gesctzes entgegengewirkt werden sollen. Was nun den 8 3 de? Gesetzes angehe, so sei bei Entstehung des Gesctzes ausdrücklich gesagt worden, daß den Gemeinden mit sehr starker Arbeitcrbevöl- kerung, wo eine Ueberflutung der zweiten Abteilung mit Ar- beitern bei Anwendung des einfachen Durchschnitts zu befürchten ist, die Möglichkeit gegeben werden müsse, dem wieder etwas entgegen- zuwirken. Deshalb sei den Gemeinden durch 8 3 Abs. 1 des Ge- setze? die Möglichkeit gegeben worden, durch Ortsstatut den ändert- Urteilsbegründung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom.. Januar 1919. daö inzwischen über das gesetzwidrige Vorgehen von; halbfachen an Stelle des einfachen Durchschnitts zu setzen für das 1998 ergangen war, und führte aus: In dem Urteil des höchsten H i n a u f r ü ck e n in die höhere Abteilung. Sei das aber so, Gerichtshofes sei ausgesprochen, es solle die Aenderung der grund-!dann sei die Voraussetzung bei Anwendung des Durch- legenden Drittelung nach 8 2 des zitierten Gesetzes nur darin schnittsprinzips immer die voraufgegangene Dritte. bestehen, daß jeder Wähler, dessen Steuerbetrag den Durchschnitts-! l u n g. n i ch t aber eine Zurückverweisung in die dritte Ab- betrag übersteige, stets der zweiten oder ersten Ab-! teilung wegen Nichterreichens des Durchschnitts. Und da 8 3 A b s. 1 teilung zugewiesen werde. Dagegen sei nach dem Urteil! mit 8 2 organisch zusammenhänge, so finde der Grundsatz un- des Oberverwaltungsgerichts vom Gesetz nicht angeordnet, zweifelhaft auch Anwendung, wo die Gemeinde vom 8 3 Absatz 1 des worden eine dahingehende Aenderung, daß alle Wühler, die nach Gesetzes Gebrauch gemacht und den anderthalbfachen Durchschnitt dem System der Drittelung der zweiten oder ersten Abteilung an-.......""" gehören, aus dem Grunde etwa, weil ihre Steuern den durchschnitt lichen Steuerbetrag nicht erreichen, in die niedrigere Ab ortsstatutarisch eingeführt habe. Deshalb sei mit dem Bezirks- ausschuß auch diese strittige Wählerliste für ungültig zu erklären. Zum Schluß bemerkte Präsident von Bitter noch, daß der Ab- teilung zu verweisen seien. Mit Rücksicht auf diese Entscheidung satz 2 des 8 3, der die Möglichkeit der Einführung der sog. Zwölfte- des höchsten Gerichts habe nun die Stadtverordnetenversammlung' lung gebe, im Gegensatz zum Absatz 1 desselben Paragraphen erklärt, daß. wenn das schon auf 8 2 zutreffen möchte, es doch nicht allerdings selbständige Bedeutung habe. Daö richtete sich zutreffen dürfte, wenn, wie in Rixdorf. ein Ortsstatut gemäß 8 3! gegen eine Ausführung des Vertreters der Stadtverordnetenmehr- erlassen jej und dadurch an Stelle des einfachen Durchschnitts den 1 heit, welcher aus der felhständigen Bedeutung des Abf. 2 des