Ein Vertreter des Ministers des Innern erwidert dem Abg. Wolf- Metternich , daß dafür gesorgt sei, daß Erzesse bon Automobilisten nicht ungerügt blieben.
Ein Schlußantrag wird angenommen. Nach weiterer unwesentlicher Debatte berfagt das Haus die Weiterberatung auf Montag 12 Uhr.( Außerdem für den Etat des Finanzministerium s.) Schluß 5 Uhr.
Gerichts- Zeitung.
Rektor Bock.
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Montag:
Abg. v. Bülow- Homburg( natl.) wendet sich gegen die un- den Anliegern auferlegen, wären nur dann rechtsgültig, wenn Berliner Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Taifun. Abends und hhgienische Verliner Bauart der Quer- und Seitenflügel. Der sich bereits vor Erlaß der Straßenordnung eine besondere, dahin Montag und Dienstag: Bummelſtudenten. Mittwochnachmittag 3 Uhr: Minister sollte die Bauordnung ändern. gehende Observanz gebildet hätte. In der neuen Verhandlung Nathan der Weise. Abends und folgende Lage: Bummelstudenten. Sonn erkannte sodann die Straftammer 8c auf Freisprechung des An- abendnachmittag 3 Uhr: Nathan der Beise. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Einer von unsere Leut'.( Anfang 8 Ugr.) geklagten und stellte sich dabei auf den Rechtsstandpunkt, daß eine Modernes( Hebbel.) Theater. Allabendlich: Der Feldherrnhügel Verpflichtung der Hausbefizer, bei Schneefall die Bürgersteige( Anfang 8, Uhr.) Donnerstagnachmittag: Der ideale Gatte. vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien und zu Komische Over. Sonntagnahm. 3 Uhr: Tiefland. Abends: Figaros bestreuen, nicht vorliegt. Eine solche Polizeiberordnung habe in Hochzeit. Montag: Die Fledermaus. Dienstag: Traviata. Mittwoch: dem bestehenden Recht teine Stüße, eine solche Polizeiverordnung Hoffmanns Erzählungen . Donnerstag: Troubadour. Freitag: Tiefland. fönnte vielmehr nur durch einen besonderen Rechtssat den An- Sonnabend: Figaros Hochzeit . Sometagnachmittag 3 Uhr: Hoffmanns Er liegern auferlegt werden, denn die Polizei habe nur die Aufgabe, zählungen. Abends: Traviata. Montag: Die Bohème.( Anfang 8 Uhr.) Ausstellungstheater am 300. Montag bis Sonntag: Meyers. bestehende gesetzliche Bestimmungen im einzelnen zu regeln und Anfang 8 Uhr. ihre Nichtbefolgung unter Strafe zu stellen. Ein Gesez fehle, Thalia- Theater. Bis auf weiteres täglich: Polnische Wirtschaft. Anebenso ein bom Bezirksausschuß bestätigtes Ortsstatut und schließ- fang 8 Uhr. Schiller Theater 0. Sonntagnachmittag 3 Dor: Die Ehre. lich bestehe auch keine Observanz, d. h. eine auf gemeinsamer UeberMontag: Der Bund der Jugend. Dienstag: zeugung beruhende, lang andauernde und gleichmäßige lebung der Abends: Nathan der Weise. Hausbefizer. Durch Gesez sei diese Verpflichtung der Hausbe- Gin idealer Gatte. Mittwoch: Nathan der Weise. Donnerstag und Freifiber nicht festgelegt worden, denn von den bis auf das 18. Jahr- tag: Gin idealer Gatte. Sonnabend: Der Bund der Jugend. Sonntag6 lediglich die Säuberung der Straßen von Müll, Kehricht, Mist, hundert zurückreichenden 7 landesherrlichen Verordnungen behandeln nachmittag 3 Uhr: Die Ehre. Abends: Ein idealer Gatte. Nathan der Weise.( Anfang 8 Uhr.) Schiller Theater Charlottenburg. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Schmuß und Unflat. Auch die Gassenordnung von 1735 ordne Brinz Friedrich von Homburg. Abends: Ein idealer Gatte. Montag: nicht das Wegfegen frisch gefallenen Schnees an und unter Unflat" Der Himmel anf Erden. Dienstag: Maria und Magdalena. Mittwoch: Freitag: fönne nur liegengebliebener, mit Schmuz bermischter, nicht aber Der Himmel auf Erden. Donnerstag: Maria und Magdalena. Sonntagnachmittag frisch gefallener Schnee verstanden werden. Auch die zuletzt er- Wallensteins Tod . Sonnabend: Die Fee Caprice. 3 Uhr: Prinz Friedrich von Homburg. Abends: Maria und Magdalena. laffene Gaffenordnung enthalte keine Vorschrift über die Weg- Montag: Die Fee Caprice.( Anfang 8 Uhr.) schaffung frisch gefallenen Schnees durch die Hauseigentümer.- Friedrich Wilhelmstädtisches Schauspielhaus. Sonntagnachmittag: Auf die vom Staatsanwalt nunmehr gegen das freisprechende Faust. Abends und Montag und Dienstag: 2 X 2= 5. Mittwoch: Erkenntnis eingelegte Revision beschäftigte sich das Kammergericht Serieg im Frieden. Donnerstag und Freitag: 2 X 2= 5. Sonnabendabermals mit dieser Frage. Es schloß sich den rechtlichen Aus- nachmittag 3 Uhr: Wilhelm Tell . Abends: Hofgunst. Sonntagnachmittag: führungen der Straftammer 8c ganz an, hielt jedoch die Gründe, Die Räuber. Abends: Wilhelm Tell . Montag: 2 x 2= 5.( Anfang burch welche das Vorhandensein einer Observanz berneint wurde, 8 Uhr.) nicht für ausreichend, berlangte in dieser Beziehung weitere Be weiserhebung und berties daher die Sache nochmals an die Vorinstanz zurüd. Gestern wurden nun 25 Hausbefizer vernommen. Sie befundeten in der überwiegenden Mehrheit, daß sie die Säuberung von Schnee und Gis vorgenommen haben, nicht in der Ueberzeugung, damit eine Rechtspflicht zu erfüllen, sondern nur unter dem Drucke des polizeilichen Zwanges und um sich nicht Weiterungen und Unbequemlichkeiten zu bereiten. Nach dieser Beweisaufnahme verneinte die Straftammer abermals das Vorliegen einer Observanz, wiederholte ihre früheren Rechtsansichten und sprach den Angeklagten in allen Fällen frei.
Die Verhandlung gegen den Nettor Robert Bock und den Lehrer Anton Knöfel begann gestern vor der 1. Straffammer des Landgerichts II unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Forstmann. Rettor Bock ist, wie bekannt, beschuldigt, in 14 Fällen, Lehrer Knöfel in 5 Fällen sich gegen Schülerinnen der 40.( katholischen) Gemeindeschule in der Gneisenaustraße im Sinne der§§ 174 I und 176 des Strafgesetzbuches vergangen zu haben. Nach§ 174 I des Strafgesetzbuches werden mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft: ,, Vormünder, welche mit ihren Pflegebefohlenen, Adoptiv- und Pflegeeltern, welche mit ihren Kindern, Geistliche, Lehrer und Erzieher, welche mit ihren minderjährigen Schülern oder Böglingen unzüchtige Handlungen vornehmen." Nach§ 176 Absah 3 wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft, wer mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt, oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet.
Reftor Bod, ein 49jähriger Mann, dem man die überstandene Krankheit noch ansieht, fißt seit Ende Juli vorigen Jahres in Unter. suchungshaft. Der zweite Angeklagte ist nicht verhaftet. Die Antlage vertritt Staatsanwalt Brant. Bock wird von den Rechtsanwälten Abramczyk und Dr. Alfred Salomon, der Angeklagte Knöfel vom Justizrat Wronker verteidigt. Die Zahl der borgeladenen Zeugen beträgt zirka 100, die bei dem Zeugenaufruf in dem Verhandlungszimmer 303 kaum Plaz finden. Es befinden sich darunter zahlreiche Schülerinnen, Verkäuferinnen, Kontoristinnen, Buchhalterinnen, Dienstmädchen und ehemalige Schülerinnen des Angeklagten Bock, die sich inzwischen verheiratet haben, ferner zwei Pfarrer, bier Rektoren, sechs Lehrer, zehn Lehrerinnen und die Kriminalfomissare Toussaint und Dr. Kopp. Als Sachberständige sind Stabsarzt Dr. Stier von der Charité und der Gerichtsarzt Medizinalrat Dr. Hoffmann geladen. As Vertreter des Provinzialschulkollegiums bezw. der Schulbeputation wohnen Regierungsrat Sacher, Provinzialschulinspektor Jaenig und Stadtgierungsrat Sacher, Provinzialschulinspektor Jaenig und Stadtschulrat Dr. Fischer der Verhandlung bei. Sofort nach Aufruf der Zeugen beantragt Staatsanwalt Braut den
Ausschluß ber Deffentlichkeit
wegen Gefährdung der Sittlichkeit. Die Verteidiger schließen sich dem Antrage an. Nach kurzer Beratung beschließt der Gerichtshof. die Deffentlichkeit während der Dauer ber Verhandlung, für die drei Sigungstage in Aussicht genommen sind, auszuschließen. Den drei Vertretern der Schulverwaltung wird die Anwesenheit im Saale gestattet. Der Angeklagte Bod war seit etwa 12 Jahren Rektor an der 40. Gemeindeschule. Er bestreitet jede Schuld, ebenso behauptet der Lehrer Knöfel, die Anschuldigungen der Anklage, soweit sie ihn angehen, seien unbegründet.
Wir werden das Urteil nach Schluß der Verhandlungen mit teilen, die voraussichtlich bis zum Mittwoch dauern werden.
Die Dresdener Polizeiverordnung gegen den Boykott nicht rechtsbeständig.
Am 29. Mai 1894 erließ die Dresdener Polizeidirektion eine Bekanntmachung, wonach, falls nicht§ 360 3iffer 11 des Strafgesetzbuches( grober Unfug) in Anwendung kommt, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, wer den Gewerbebetrieb eines anderen dadurch zu stören oder zu beeinträchtigen sucht, daß er öffentlich durch Reben, Verbreitung von Schriften oder durch Anschlag oder sonst in öffentlicher Weise auf fordert, aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb keine Waren anzukaufen oder dort zu bestellen, beziehentlich in einem bestimmten Geschäftslokale nicht zu verkehren."
Wir hatten wiederholt, so im Jahre 1907, unter Aufforderung, folcher Polizeiberordnung feine Folge zu geben, die ungültigkeit dieser und ähnlicher Verordnungen bargelegt. Jetzt endlich hat das Oberlandesgericht Dresden unsere Ansicht für zutreffend erklärt. Es hat ein den Bezirksleiter Stüdlein des Brauereiarbeiterberbandes verurteilendes Erkenntnis aufgehoben. Stüdlein hatte während des Bierboykotts gesagt: Lassen Sie die Biere des Blauenschen Lagerfellers so lange ungetrunken, bis sich Direktor Riemer besonnen hat." In einem später erschienenen Flugblatt wurde auf die gefaßten Beschlüsse der Versammlung aufmerksam gemacht und gesagt: Laßt die Biere des Plauenschen Lagerfellers die Direktoren und ihre Hintermänner allein trinten, bis auch hier die Forderungen der Arbeiterschaft erfüllt find."
Hierin sollte grober Unfug und Verstoß gegen die Polizeiverordnung liegen. Das sollte Stüdlein mit 20 M. büßen.
Das Oberlandesgericht hat mun das berurteilenbe Urteil aufgehoben und den Angeklagten fostenlos freigesprochen. Begründend wird gesagt, daß die Rechtsbeständigkeit der Polizeiverordnung nicht mehr anerkannt werden kann. Es wird ferner erklärt, daß die bloße öffentliche Aufforderung zum Boykott tein Unfug ist und erst recht kein grober Unfug; deshalb fann auch von einer Anwendung des§ 360 Biffer 11 des Strafgesetzbuches teine Rede sein. Ein verständiges Urteil. Schade, daß erst jetzt das Oberlandesgericht zu unserer Ansicht sich bekannt hat. Aehnliche ungültige Polizeiverordnungen bestehen noch in einer Reihe sächsischer Kreishauptmannschaften.
Wer hat die Streupflicht?
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Schutz vor Schutleuten!
Der Königliche Schumann Karl Seth aus Oberhausen wurde von der Straffammer zu Duisburg am 2. März d. J. zu 4 Monaten 1 Woche Gefängnis berurteilt. Der Angeklagte ist im April 1905 bom Regierungspräsidenten von Trier als Vollschuhmann für Saarbrüden angestellt worden, trotzdem er schon wegen Sachbefchädigung, gefährlicher Körperverlegung und öffentlicher Be breist vor den Richtern die Borstvafen. In Oberhausen gelandet, leidigung vorbestraft war, Der Herr Schuhmann" bestritt aber hat er am Abend des 26. und in der Nacht zum 27. März b. J. 1. den Postgehülfen Joh. Weiß durch Kneifen in den Arm, Stöße in den Rücken und Fußtritte ins Gesäß mißhandelt; 2. den Lehre hauer Ernst Heffelmann mit der Faust in den Rüden und mit dem Säbel auf dem Kopf geschlagen. Personen des H. und letteren selbst mit Worten wie Bump" Ferner hatte er befreundete Straßenräuber"," Lausbuben" ust. beleidigt. Der Angeklagte bestritt einfach die ihm zur Last gelegten Roheiten.
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Neues Operetten Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der Glüdsengel.( La Mascotte.), Allabendlich: Die schöne Risette.( Anfang 8 Uhr.) Nächsten Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der Glüdsengel.( La Mascotte.) Theater des Westens . Sonntagnachmittag 34 Uhr: Das Puppenmädel. Abends und folgende Tage: Die lustigen Nibelungen.( Anfang 8 Uhr.) Nächsten Sonntagnachmittag: Die geschiedene Frau. Trianon Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der selige Toupinel. Anfang 8 Uhr. bends und bis nächsten Montag: Hippolytes abenteuer. Nächsten Sonntagnachmittag 3 Ube: Der heilige Sain.
Residenz- Theater. Allabendlich: Bariser Menu. Anfang 8 Uhr. Berliner Volks- Oper. Sonntagnachmittag 3% Uhr: Undine. Abends: Die Dollarprinzeffin.( Anfang 8 Uhr.) Montag: Der Freischüz. Dienstag: Martha. Mittwoch: Die Jüdin. Donnerstag: Die Dollar prinzessin. Freitag: Bar und Zimmermann. Sonnabend: Undine. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Martha. Abends: Die Afrikanerin.( Anfang 8 Uhr.) Luisen Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der jüngste Leutnant. Montag: Das große Licht. Dienstag: Aus Abends: Aus erster Che. erster Ehe. Mittwoch und Donnerstag: Ums goldene Stalb. Freitag: Aus erster Ehe. Sonnabendnachmittag 3 Uhr: Rubezahl. Abends: Aus erster Ghe. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Dorf und Stadt. Abends: Aus erster abendlich: Meyers.( Anfang 8 Uhr.) Nächsten Sonntagnachmittag Lustspielhaus. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Der Herr Senator. Ehe. Montag: Der jüngste Leutnant.( Anfang 8 Uhr.) 3 Uhr: Der Herr Senator.
Wir leben noch!
Metropol Theater. Allabendlich: Hurra! Anfang 8 Uhr. Herrnfeld Theater. Täglich: Eine verlorene Nacht. Er, Sie und Er. Boche: Wanderung im Steirischen Salzkammergut . Eine Reise 20 Pf. ( Anfang 8 Ubr.) Kaiser- Panorama . Besuch von Heidelberg und Nedartal. Lette Stinder nur 10 Bf.
Urania Theater, Taubenstr. 48/49. Was uns der Mond erzählt. Montag und Dienstag: Im Firnenglanz des Ober- Engadin.( Anfang Sternwarte, Invalidenstr. 57-62.
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Apollo Theater. Allabendlich: Spezialitäten. Anfang 8 Uhr. Sonne tagnachmittag 3%, Uhr: Spezialitäten. Casino- Theater. Sonntagnachmittag 3%, Uhr: Haß und Liebe. allabendlich 8 Uhr: Julie Wippchen. Nächsten Sonntagnachmittag 3, Uhr: Der Obergauner. Abends: Julie Wippchen.( Anfang 8 Uhr.) Baffage Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Spezialitäten. alabendlich: Spezialitäten. Anfang 8 Uhr. Wintergarten. Allabendlich und Sonntagnachmittag: Spezialitäten. Anfang 8 Uhr. Reichshallen Theater. Täglich: Stettiner Sänger. Anfang 8 Uhr,
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Sonntags 7 Uhr.
Die Beweisaufnahme zeitigte folgendes Ergebnis: Der Angeklagte traf am Charsamstag 1910 abends auf der Marktstraße 8 Uhr.) in Oberhausen den Postgehülfen Weiß mit einem Mädchen auf Nose- Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Lorbeerbaum und Bettel dem Bürgersteig stehend an. Seth befahl dem Weise mit dem Bemerken, er folle teine Damen belästigen, weiter zu gehen. Der ftab. Abends und Montag, Dienstag und Mittwoch: Liselotte.( Anfang Liselotte. Montag: Leutnant der Reserve.( Anfang 8 Uhr.) junge Mann ging darauf, unter Protest über das Verhalten des Uhr.) Donnerstag: Robert und Bertram. Freitag bis Sonntag: Beamten, weiter, berfolgt von dem Angeklagten, der ihn nun am Folies Caprice. Allabendlich bis auf weiteres: Der Feldwebelhügel. Arm faßte, durcheinanderschüttelte wie einen Schulbuben, dann Anfang 8, br. verhaftete und mit zur Wache nahm. Auf Befragen des Richters, weshalb er denn den Weiß mit zur Wache genommen, erwiderte der Angeklagte: Sur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit". Durch weitere Zeugen wurde festgestellt, daß der Beamte betrunken war. An einer anderen Stelle rempelte der Königliche Schuhmann" wieder eine Gruppe harmlos plaubernder junger Leute an, die in einer Haustürnische beisammenstanden, um sich von einem der Beteiligten zu verabschieden. Sie sollten weitergehen, war der Wille bes Schußmannes. Als sie das aber nicht auf der Stelle taten, zog der Ordnungshüter seinen Säbel und hieb damit wie ein Irrfinniger auf die jungen Leute ein. Er spaltete dem Lehrhauer Heffelmann den Schädel, so daß H. in ernster Lebensgefahr schwebte und zeit seines Lebens an den Folgen der Verlegung zu tragen hat. Selbst auf ben bewußlos am Boden liegenden H. hieb der Süfer der öffentlichen Ordnung ganz nach Moabiter Muster ein. Die übrigen jungen Leute fonnten sich nur durch die Flucht vor Mißhandlungen retten. Shubhmann namens Deschonski bekundete, daß gar kein Grund vorgelegen habe, in solcher Weise gegen die jungen Leute einzuschreiten. Der Staatsanwalt fühlte sich veranlagt zu sagen: Der Ange für Haut- und Harnleiden. lagte habe einen Egges begangen, wie er Prinzenstr. 41, Moritzplatz , schlimmer von einem Schuhmann sich nicht ge= bacht werben tönne. Er billigte ihm aber dennoch mildernde 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4 Umstände zu und beantragte nur 2 Monate 2 Wochen Gefängnis. Das Gericht ging, wie erwähnt, etwas über den Antrag hinaus, In diesem Falle wäre der vohlgezielte Schuß", von dem Landgerichtsdirektor Unger im Moabiter Prozeß sprach, wohl an gebracht gewesen.
Walhalla Theater. Sonntagnachmittag 3, Uhr: Unsere Don Suans. Allabendlich: Bravo 1 Da capo! Spezialitäten. Anjang 8% Uhr. Carl- Haverland- Theater. Täglich: Spezialitäten. Anfang 8 Uhr.
Selbst ein als Zeuge geladener Dr. Simmel
Wochen- Spielplan der Berliner Cheater.
Mignon. Montag: Zannhäuser. Dienstag: Die Zauberflöte. Mittwoch Königl. Opernhaus. Sonntagnachmittag: Die Fledermaus. Abends: Die Königstinder. Donnerstag: Sinfoniekonzert. Freitag: Die Meisterfinger von Nürnberg. ( Unjang 7 Uhr.) Sonnabend: Maria, die Tochter des Regiments. Sonntag: Die Zauberflöte. Montag: Königsfinder. Königl. Schauspielhaus. Goldfische. Sonntag: Störenfried. Dienstag: Bopf und Schwert. Mittwoch: Ein Schritt vom Montag: Der Bege. Donnerstag: Gefchloffen. Freitag: Strandfinder. Sonnabend: Der Störenfried. Sonntag: Die Welt, in der man sich langweilt. Montag: Die Quizoms.( Anfang 7 Uhr.)
Neues tgl. Opern- Theater. Sonntagnachmittag: Schlierseer. Der Herrgottsschniger von Ammergau. Abends: Anno dazumal. Montag: Anno dazumal. Dienstag: Bauernpolitik. Mittwoch: Bauernpolifit. Donnerstag: Geschlossen. Freitag: Dorfg'hoamnis. Sonnabend: Gefchloffen. Sonntagnachmittag: Dorfg'hoamnis. Abends: Jägerblut. Montag: Anno dazumal.( Anfang 8 Uhr.)
Die vielumstrittene Frage, ob nach der jetzigen Rechtslage Deutsches Theater . Sonntag: Don Carlos. Montag: Ein die Berliner Hausbesiker von der Polizei gezwungen werden Sommernachtstraum. Dienstag: Othello. Mittwoch: Judith. Donners. können, die Bürgersteige vor ihren Grundstücken von Schnee und tag: Minna von Barnhelm. Freitag: Faust. Sonnabend: Don Carlos. Eis zu befreien und eventuell mit Asche oder Sand zu bestreuen, Sonntag: Hamlet . Montag: Ein Sommernachtstraum.( Anfang 7 Uhr.) Deutsches Theater ( Sammerspiele). beschäftigte gestern die Straffammer 8c in einer bollen TagesSonntag: Komödie fizung. Zur Aufklärung über diese Frage waren etwa 25 Berliner Selyfette. Dienstag: Lanzelot. Mittwoch: Frühlings Erwachen. Donners. der Jrrungen. Die Heirat wider Willen. Montag: Aglavaine und Sausbesißer als Zeugen geladen. Angeklagt war der Hausbefizer tag: Lanzelot. Freitag: Komödie der Frrungen. Die Heirat wider Joseph Görg, der in 6 Fällen zur Verantwortung gezogen worden willen. Sonnabend: Lanzelot. Sonntag: Der Graf von Gleichen. Monwar, weil er gegen jene, diese Reinigungspflicht statuierende tag: Gawân. ( Anfang 8 Uhr.) Polizeiberordnung gefehlt haben sollte. Leffing- Theater. Sonntagnachm. 3 Uhr: Hedda Gabler. Abends: Diese Straffache zieht sich bereits durch einige Jahre hin und Anatol. Montag: Die Ratten. Dienstag: Die Wildente. Mittwoch: hat schon zweimal das Kammergericht beschäftigt. Gegen die ihm Anatol. Donnerstag: Die Ratten. Freitag: Einfame Menschen. Sonnungünstige Entscheidung einer Ferienstraffammer hatte der Ange. abend: Unatol. Sonntagnachmittag 8 Uhr: Tantris der Narr. Abends: flagte mit Erfolg Berufung eingelegt. Die Straftammer hatte Die Ratten. Montag: Die Ratten. ( Anjang 8 Uhr.) Kleines Theater. Sonntagnachmittag 3 Uhr: Das Kind. angenommen, daß nach§ 98 und 127 der Berliner Straßenord- bis Sonnabend: Der Leibgardist.( njang 8 Uhr.) Sonntagnachmittag nung vom Jahre 1899 die Hausbefizer berpflichtet seien, die ge- 3 Uhr: Das Kind. Abends: Der Leibgardist. Montag: Der Leibgardist. forderte Reinigung der Bürgersteige von Schnee und Eis vorzu-( Anfang 8 Uhr.)
Abends
nehmen, weil observanzmäßig die Unterhaltung des Bürgersteiges Neues Schauspielhaus. Sonntag: Das fleine Schokoladenmädchen. den Anliegern obliege, Das Kammergericht hob das Urteil der Montag: Iphigenie auf Tauris. Dienstag: Fauft I. Teil.( Anfang Abends: Das leine Straffammer auf und führte u. a. aus: Die Straftammer habe 7 Uhr.) Mittwochnachmittag: Maria Stuart . den Unterschied zwischen Unterhaltung und polizeimäßiger Reini Shokoladenmädchen. Donnerstag: Das Kleine Schokoladenmädchen. Freitag: Faust I. Teil.( Anfang 7, Uhr.) Sonnabend und Sonntag: Das gung des Bürgersteiges berkannt. In Berlin liege die polizei leine Schokoladenmädchen. Montag: Iphigenie auf Tauris.( Unf. 8 Uhr.) mäßige Reinigung nicht den Anliegern, sondern der Gemeinde Neues Theater. Allabendlich: Mein erlauchter Ahnherr.( Unfang ob; die§§ 98 und 127 der Straßenordnung, die die Verpflichtung 18 Uhr.)
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Aus der Schule.
( Wahres Geschichtchen.)
Der Lehrer will erklären, Was Gut und Böse sei.
Gut ist... nun laßt mal hören, Was denkt ihr euch dabei?"
Da hebt die ganze Klaffe Die Finger in die Höh'- Nun?"- Gut ift eine TaffeKathreiners Malgraffee!"
Der Gehalt macht's!