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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 181.

Die direkte Gesetzgebung durch das Volk.

( Von einem Schweizer , Karl Bürkli in Zürich .)

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( Schluß.)

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Freitag, den 4. August 1893.

die Rathsmitglieder selbst nicht besigen, denn diese haben( nach demfelben Gelegenheits- Gesetz von 1878) in erster Linie von der ihnen im Schooße des Kantonsrathes zustehenden Befugniß Ge brauch zu machen, einen betreffenden Anzug( Antrag, Motion), beziehungsweise eine Vorlage einzubringen. Sie können ein Initiativbegehren erst stellen, nachdem ihre diesfällige Anregung im Kantonsrath in Minderheit geblieben ist."

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10. Jahrg.

offene Stimmabgabe( oder vielmehr Stimmen famm Iung) in noch bedenklicherer Form wieder eingeführt. Man hat das Veto oder fakultative Referendum als eine Institution, die nur durch agitatorische Machinationen zum Ziele führen könne und des wegen für ein zu regelmäßiger Funktion berufenes Voltsrecht ungeeignet fei, zurückgewiesen, die ganz gleiche Agitation aber zur Bedingung für die Ausübung des Vorschlagrechtes gemacht. Wird der Repräsentanz durch Veto und Referendum der Ist die Einzel- Initiative wirklich reformbedürftig, so soll sie Es ist Zeit dafür zu sorgen, daß diese Widersprüche beseitigt Charatter einer gesetz gebenden Behörde genommen und ihr der Rath abweisen, dadurch, daß sie nicht ein Drittel bekommt; werden. Allerdings fagt der Artikel 29 der Verfassung nichts derjenige eines gefeges vorschlagenden oder gesetz ent- der Rath fann dann die im Grunde gute, aber schlecht formulirte von Unterschriftensammlung; aber in Ermangelung irgend welcher werfenden Rathes aufgedrückt, der in der That dem Volke Idee des Initianten zu der feinigen machen, d. h. felbft, und nicht Ausführungsbestimmung bleibt ja durchaus kein anderer Weg nur zu rathen", nicht zu befehlen hat, so wird nun durch im Namen des Initianten, einen wohl formulirten Gesetzesvorschlag offen, um die Zustimmung der 5000 zu dokumentiren." die Voltsinitiative dem Rathe auch noch Konkurrenz gemacht, vors Volt bringen. Es ist kein Grund dafür erfindlich, warum Während der Verfassungszeit, welche vom Herbst 1867 bis ihm eine gleichwerthige Institution, eine Art außerordentlicher der Rath für den, d. h. im Namen des Initianten die Arbeit Frühjahr 1869 sich erstreckte, hatte der zürcherische Wolfsmagen Beistand oder Nebenrath beigegeben, der mit dem ganz gleichen übernehmen und so aus einem dummen Initianten einen ge- so viel Neues zu verdauen, daß es geboten war, von dem Neuesten Rechte, wie der gewöhnliche Nath, Anregungen, Fragen, Bescheiten machen soll. Schon die Konkurrenz, in der sich der Rath des Neuen, von der Volksinitiative und deren Ausführungs­gehren und Gesetzesvorschläge vor das Volk zur Abstimmung dem Initianten gegenüber befindet, sollte ihm das verbieten. modus, nur das strikt Nothwendige zu sagen und alles übrige bringen fann. Dem Rath ist wohl das Recht eingeräumt, die Aber die der Initiativ- Institution gehässigen Liberalen sehen den Detail der Gesetzgebung zu überlassen. Einmal die Hauptsache, Volksinitiative zu begutachten im empfehlenden oder ab- Widersinn ganz und gar nicht ein, der zu ungehörigen Insinua Das Prinzip der Initiative in der Verfassung festgenagelt" lehnenden Sinne, er fann auch einen Gegenvorschlag machen tionen, zu einer unwürdigen Markterei und schließlich zu einer sagten wir uns damals, das andere wird sich dann mit Zeit und mit in Konkurrenz treten, aber solchen Ronfusion geführt hat, daß zur Stunde die Konservativ- und Weil schon finden." Wir Sozialdemokraten waren überhaupt er darf-- und das ist die Hauptsache an der Initiative Freisinnigen selbst nicht weder ein noch aus wissen und ob sie froh, wunderten uns sogar, daß das Volks- Initiativrecht bei nichts, gar nichts" ändern. Daher ist auch die Initiative, Koch oder Kellner sind. den vielen reaktionären Bourgeois- und Bauernelementen, denen ftrifte genommen, nicht dem Rathe, sondern der Regierung, der Und doch ist die Sache so einfach. Wird eine einfältige das" Ding" spanisch vortam, nicht auf noch größeren Widerstand Erefutive einzugeben zu Händen des Rathes, der sie innerhalb Einzel- Initiative eingereicht( was übrigens feit 25 Jahren noch nie stieß und nahmen daher die zeit- und geldfressende Unterschriften­verfassungsmäßiger Frist zu behandeln hat.( In Zürich jedenfalls vorgekommen), so würde sie wohl ohne Diskussion und dadurch, sammlung gern mit in den Kauf, zumal man damals von der vor der zweitfolgenden, regelmäßigen Wolfsabstimmung.) Ver- daß bei der Abstimmung, d. h. Konstatirung des Drittels, nie- Pedanterie nichts wissen wollte, welche die Eidgenossenschaft fäumt der Rath diese Frist, so hat die Regierung die Pflicht, die mand dafür aufsteht oder stimmt, furzer Hand ab- und zur Ruhe seither eingeführt hat bei Sammlung der 30 000 Unterschriften Boltsinitiative, sofern sie nichts der Bundes- und Kantons- gewiefeu. Ebenso wenn die Einzel- Initiative gut ist, aber schlecht für das fakultative Bundes- Referendum( 1874) und die Bundes­verfassung Zuwiderlaufendes enthält, so wie so, auch ohne Be- redigirt, wird ihr kein Drittel zustimmen: der Initiant mag fie Initiative von 50 000 Initianten, deren Stimmberechtigung von gutachtung des Rathes, zur festgesetzten Zeit zur Voltsabstimmung dann später, besser redigirt, wieder einbringen. Der Initiant den Gemeindebehörden beglaubigt werden muß, was für die zu bringen. soll sich wohl, zwei und dreimal, besinnen, ehe er von dem Sammlung von Unterschriften viel mehr Zeitverlust und Umtriebe Schon vor 25 Jahren verfocht man in Zürich die Ansicht, schönen Rechte der Einzel- Initiative Gebrauch macht, denn wenn zur Folge hat, als im Kanton Zürich , wo man hierin nicht so eine von einer großen Anzahl Initianten unterstützte Bolte er" dummes Zeug" bringt, wird er von Allen gründlich und engherzig ist. Immerhin sind die Uebelstände der zürcherischen initiative follte auch ohne Begrüßung des Rathes, direkt lebenslang ausgelacht. Man darf vom Initianten verlangen, Unterschriftensammlung derart, daß der fantonale Grütliverein und sofort dem Bolle vorgelegt werden können, um alle daß er nicht mit einem leicht hingeworfenen Gedanken, sondern schon vor 8 Jahren veranlaßt wurde, die Boltsinitiative für einen und jede revolutionären Ausbrüche in Zukunft zu vermeiden wohlgewappnet vor Nath und Volk erscheine. bessern Modus zu ergreifen; es gelang ihm aber nicht, die 5000 ( wie zum Beispiel der September putsch" in Zürich Es beruht ja die Institution der Initiative auf der Voraus Unterschriften aufzubringen. Den Kantonsrath aber, der die im Jahre 1839 anläßlich der Berufung fehung, daß der oder die Initianten wiffen sollen, was Einzelinitiative bereits so arg verpfuscht hat, mit der Ausfindigs fohn läugnerischen Theologie- Profeffors David Strauß ). Rechtens ist, oder doch sich vorher genau über die Tragweite machung eines geeigneten Ausführungsverfahrens der Boltsinitiative So befürwortete ich in der Revisionstommiffion, die 1868 eine erfundigen sollen, fura, fie fußt auf der Präsumtion zu betrauen, hieße doch wohl den Bock zum Gärtner machen, Vorlage an den Büricher Verfassungsrath zu machen und ich das der Voraussetzung, daß der Initiant zur Ausübung der gefeß- denn dem Rath fann doch nicht daran gelegen sein, es wird ihm erfte Botum abzugeben hatte, eine Voltsinitiative von 10 000 gebenden Gewalt befähigt sei. Wer gesetzgeberisch auftritt, als Ronkurrenten nicht paffen", die Initiative zu erleichtern, Stimmberechtigten foll direkt, über den Kopf des Rathes hinweg, der soll zunächst selbst darüber lar sein, was er will, welche wohl eher zu erschweren. Es fállt uns auch schwer", wird der fofort ans Bolt gehen". Die Anhänger des Repräsentativsystems praktische Gestaltung seine Idee in ihrer Verwirklichung an- Rath flagen, gute, dem Wolfe genehme Geseze zu machen. Wir erschrafen darob und einer meiner Freunde benutte diese Stim- nehmen soll, in welcher Weise dieselbe in das bestehende System leiden auch oft an Geburtswehen, wie die sorgliche Mutter, die mung, um einer Initiative von nur 5000 Bahn zu brechen, die der Gesetzgebung und Verwaltung sich einreihen läßt, welche das liebe kind so lange unter dem Herzen getragen; warum aber der Kantonsrath zu begutachten hätte, ohne indes etwas Aenderungen in diesen Gebieten die Annahme seines Gesetzes sollen nun die Initiativ Fürsprecher allein das Vorrecht daran ändern zu dürfen; sei er damit nicht einverstanden, so vorschlages nach sich ziehen wird. Dann wird es ihm auch leicht haben, kosten, mühe- und schmerzlos zu gebären- ihre Miß­folle er das Recht haben, von sich aus einen Gegenvorschlag zu möglich sein, seinen Vorschlag in bestimmter Gefeßesform zum geburten." machen. Diefer Antrag wurde mit Freuden als eine Art klaren Ausdruck zu bringen. Weiß das ein Initiant nicht alles So würde es wohl im Rathsaal tönen, denn das ist ja der Erlösung begrüßt und angenommen, der meinige aber mit Glanz genau, so ist es seine Pflicht, ehe er die Initiative lancirt, fich gewöhnliche, alles zerschmetternde" Einwurf: Es würden dann verworfen. Im Grunde aber wurde dadurch die Wolks. Darüber des genauesten bei kompetenten Persönlichkeiten au er- die Stimmberechtigten mit allem möglichen Unsinn behelligt werden". initiative eher erleichtert, als erschwert; der Rath hätte fundigen; er kann ja sein Initiativ Projekt auch veröffent- Die Erfahrung spricht zwar dagegen, denn an Landsgemeinden, ja so wie so das Recht gehabt, von sich aus jederzeit lichen und jedermann einladen, ihn auf allfällige Mängel in an unsern Gemeindeversammlungen allüberall im Schweizerland einen Vorschlag an das Volk zu bringen, aber man Form und Inhalt aufmerksam zu machen, Verbesserungen ihm hat ja jeder Bürger von altersher das Recht, Anzüge, Anträge, verneinte damals noch, die gefürchtete Boltsinitiative werde so gefälligit mittheilen zu wollen. Um dies zu erleichtern, wurde Motionen zu stellen"; käme dabei so viel Unsinn vor, wie ein unter die scharfe Kontrolle des Rathes gestellt und wir waren auch schon vorgeschlagen, daß ein solches Projekt, ein erster Ent- Monarchist sich von vornherein einbilden muß, so hätte wohl mit der geringen Zahl von 5000 auch zufrieden und so wurde wurf, d. h. eine solch vorläufige Initiative dem Rathe eingegeben diese Art Initiative schon längst" unfinnshalber" abgeschafft wer bie Boltsinitiative trotz ihrer Neuheit beim Volfe willig auf- werden dürfe, da denn doch dem außer dem Getriebe der Ver- den müssen. Es kommt aber dieser Unsinn" in der Praxis felten und angenommen. Die anderen Kantone, welche die Initiative waltung stehenden, mit der Gesetzgebung und deren Formen nur vor, und das wäre wohl auch bei einer erleichterten Initiative später als Zürich einführten, haben alle verhältnismäßig höhere theilweise vertrauten Einzel- Initianten nicht zuzumuthen sei, daß der Fall; auch unser Staatsschreiber Stüßi ist der Meinung, Biffern für die Volksinitiative und die sog. Einzel: Initiative er beim ersten Wurf den Nagel auf den Kopf treffe". Diese daß die Sache in Zukunft nicht schlimmer herauskommen würde, hat uns gar keiner nachgemacht. sozusagen provisorische Initiative würde vom Rathe an als bisher. Nach den bisherigen Erfahrungen aber darf sich die eine besondere Kommission gewiesen, um unter Zuzug des oder Volksinitiative bezüglich der materiellen Begründetheit des Die Züricher Verfassung enthält nämlich an erster Stelle, mehrerer Jnitianten das Projekt zu berathen. Nach Schluß Sinnes" ihrer Vorlagen wohl neben die Initiative der Behörden noch vor der Volks- oder Kollektiv Initiative von 5000, diefer Berathungen hat der Initiant dem Kantonsrathe innert ftellen." eine Art Einzel- Initiative. Wenn ein Einzelner oder eine einer Frist von zwei Monaten die Erklärung abzugeben, ob er Der Initiativ- Modus läßt sich leicht vereinfachen, man Behörde"( Gemeinderath, Schul- oder Armenpflege 2c.) ein auf feinem Vorschlag beharre und, wenn ja, zugleich diesen Vor- braucht nur zu wollen, und zwar nicht nur die Einzel, sondern Initiativbegehren stellt, welches von einem Dritttheile der schlag, sei es in der ursprünglichen, sei es in modifizirter auch die Volkss oder Kollektivinitiative, die auf mancherlei Art Mitglieder des Kantonsrathes unterstützt wird, so muß Form, mit Begründung in Schrift einzureichen.... Sowohl zu stande tommen tann, nicht blos durch Unterschriftensammlung über dasselbe durch das Volk entschiedrn werden". der Initiativvorschlag in seiner definitiven Form als die oder Abzählung an Gemeindeversammlungen( Rittings Anstatt draußen im Volte 5000 Unterschriften zu suchen, fucht Begründung, sofern diese nicht mehr als drei Druckbogen um hausen's Sektionen), sondern auch auf andere Weise; das war uns der Initiant drinnen im Kantonsrathe den britten Theil der faßt, sind den Mitgliedern des Kantonsraths gedruckt zuzustellen." Sozialdemokraten schon vor 25 Jahren tlar, aber gerade darum, anwesenden Mitglieder zu bekommen und erreicht so dasselbe Biel Dieser definitive, allein giltige Einzelinitiativ- Borschlag weil die besten, d. b. einfachsten Maschinen immer zu allerletzt er auf die einfachste Weise vermittelst eines Schreibens, worin seine wäre dann aber vom Nathe in globo und ohne irgend welche funden werden, die schlechten, d. h. tomplizirten aber zuerst aufs Initiative und Begründung derselben enthalten ist. Man wollte Abänderungen zu behandeln und sofern derselbe nicht von einem Zapet tommen, wollten wir, diese nicht in der Verfassung haben dadurch befähigten Männern, auch außerhalb des Nathes, er Dritttheil der Mitglieder des Kantonsrathes unterstützt wird, ist und sagten daher lieber davon garnichts." Nichts steht entgegen," möglichen, ihre Ideen und Vorschläge ohne Umtriebe und Stoften er, auf besonderes, innert vier Tagen nach Mittheilung des fagt Stüßi( Seite 85) daß diese Zustimmung( zu einem Initiativ zur Bollsabstimmung zu bringen, wenn ein Drittel des Rathes bezüglichen Abstimmungsergebnisses zu stellendes Begehren des Projett) auf amtlichem Wege eingeholt werde, indem einfach für gut findet, daß sie dessen würdig seien. Inititianten behufs Einholung der Zustimmung von 5000 Stimm-( bei Anlaß der nächsten Referendums- oder Boltsabstimmung den Da 1868 die Proportionalvertretung, obwohl im Verfassungs - berechtigten, ohne Begründung und Begutachtung, bei Anlaß der Stimmberechtigten die Frage vorgelegt) und am Fuße eines rathe wiederholt ernstlich berathen, noch nicht populär war, wollten nächsten Voltsabstimmung den Stimmberechtigten vorzulegen und Stimmzettels beigefügt wird: Schließt Ihr Euch dem und dem wir, Anhänger dieser Idee, dadurch auch einer namhaften Minder eine entsprechende Frage in den Stimmzettel aufzunehmen."*) in der Vorlage enthaltenen Initiativbegehren an? So tommt heit des Rathes gerecht werden und den Zwiespalt in der Re- Wohlweislich spricht sich die Zürcher Verfassung von 1869 bas Begehren zur Kenntniß aller Stimmberechtigten; jeder, der präfentang so leichter zum Austrag bringen gegenüber einer aus nicht genauer darüber aus, wie die 5000 der Boltsinitiative zu auftimmen will, hat Gelegenheit dies zu thun; er tann dies ge­schließenden, ungerechten, untraftablen Majorität des Parlaments. ftande kommen müssen und ein Spezialgesetz über die Art heim thun, und es ist ihm die nöthige Beit zur Ueberlegung ge­Damals hatte es freilich die Meinung, und auch die Verfassung der Sammlung ist bislang noch nicht erlassen worden, lassen. Alle Vorsichtsmaßregeln, welche man jetzt zur Sicherung fagt nichts anderes, daß diese Einzel- Fnitiative ganz so behandelt so daß eben nichts anderes übrig blieb, als die Sammlung von gegen Mißbräuche für nöthig erachtet, die Beglaubigung der Unter­werden solle, wie die Volks- Initiative, d. h. daß auch da der Rath 5000 Unterschriften bei den 80 000 Stimmberechtigten. Aber schrift, die Beurkundung der Stimmberechtigung, die zeitliche Ein­an der eingereichten Einzel- Initiative ebenfalls nichts, garnichts dieser bis anbin einzig offene Weg läßt sehr zu wünschen übrig, schränkung der Unterschriftensammlung fallen dahin; die Zustimmung ändern dürfe, was aber dann 10 Jahre später, als die Gegen- und Staatsschreiber Stüßi fann nicht umhin, denselben folgender- erfolgt in ein und derselben Stunde und zerstreut sich nicht über partei, die der Konservativ Liberalen, wieder Meister wurde, maßen( Seite 79) scharf zu kritistren: Monate; man ist sicher, daß nur Stimmberechtigte sich ausstreichen und Durch ein Gesetz folgendermaßen verunstaltet wurde: Gesetz be-" Der Einzelne hat schlechterdings kein Mittel, seinen Vor- daß nicht der eine für den andern unterzeichnet. Vergleicht man treffend die Behandlung von Initiativbegehren, 19. Mai 1878". fchlag allen Stimmberechtigten zur Kenntniß zu bringen und sie den Aufwand, der für die Sammlung der Unterschriften nöthig § 8. Die Frage, ob ein von einem Einzelnen oder einer Be- um die Erklärung über ihre Zustimmung anzugehen. Er ist ist, mit dem Aufwand, der nach gegenwärtigem Vorschlag hierzu hörde gestelltes Initiativbegehren, Anregung oder Entwurf, von auf den relativ Ileinen Kreis der Stimmberechtigten erforderlich wäre, so fällt auch diese Vergleichung in hohem Maße einem Dritttheile der Mitglieder des Kantonsrathes unterstützt angewiesen, die er und seine Freunde in Person bear- zu gunsten dieses Vorschlags aus, ganz abgesehen davon, daß werde, wird am Schlusse der vom Kantonsrathe über den beiten können, und da müssen nun mit allen Mitteln aus dieser Art der Behandlung die Bürger gewiß weit mehr Gegenstand und gepflogenen Berathung Beschluß Unterschriften Da zu stande gebracht werden. wird politische Bildung gewinnen tönnen, als aus jenen agitatorischen fassung zur Abstimmung gebracht. Der Antragsteller( d. h. Die Parteidisziplin angerufen, um Widerstrebende herum- Unterschriftensammlungen, die wohl eher zur Diskreditirung bes Initiant) oder die antragstellende Behörde sind berechtigt, vor zubringen; man den ganzen Einfluß der sozialen Initiativrechtes beitragen mußten." bieser Abstimmung den vom Kantonsrathe getroffenen Stellung geltend; die Rücksichten der Freundschaft, der Kundsame Wie man sieht, wäre hier leicht zu helfen; jeder Stimm Entscheidungen ganz oder theilweise beizutreten müssen herhalten; Frauen werden in Anspruch genommen, um berechtigte bekäme bei einer gewöhnlichen Boltsabstimmung außer und demgemäß ihre Anregung oder ihren Entfür ihre Männer, Söhne, um für den Vater zu unterschreiben; seinem Referendums- Stimmzettel noch einen zweiten, das Initiativ= wurf( d. h. die ursprüngliche Initiative) abzuändern, beman drängt und bestürmt den Unwilligen, bis er nachgiebt, um begehren enthaltenden Initiativ Stimmzettel zugestellt; auf ziehungsweise zurückzuziehen. Entspricht der Kantons Ruhe zu bekommen; man erleichtert ihm die Sache, indem man diesen würde der Aktivbürger, falls er mit dem angeregten rath dem Initiativbegehren nicht, so muß über dasselbe durch nur sein ganzes oder halbes Einverständniß verlangt, um für Initiativ- Projekt einverstanden ist, ein Ja! schreiben und sich das Volk entschieden werden, wenn es von einem Dritttheil der ihn zu unterschreiben. In der Regel ist es gar nicht möglich, dem damit auch als Initiant bekunden. Hierdurch würde natürlich in beschlußfäbiger Anzahl anwesenden mit Unterschreibenden Zeit zu lassen, Vorschlag und Begründung zu die Sammlung der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl ganz wesent glieder des Rantonrathes unterstützt wird." Hier wird also prüfen; man fagt ihm ungefähr, um was es sich handle; daß lich erleichtert. bem Grundsatze, daß über Initiativen, auch im Rathe, nur in man es dabei mit der Wahrheit nicht immer ganz genau nehmen Dieser bequeme und billige Modus paßte aber nicht bloß für globo, nur als Ganzes diskutirt und abgestimmt werden darf, darf, gehört zur Agitation. So bringt man schließlich die 3000 die Einzel- Initiative, sondern auch für die Rollettiv ins Gesicht geschlagen, wobei dann der Unsinn begangen wird, Buftimmenden" zusammen und das Wert ist gethan." oder Volksinitiative; nur müßte da immerhin verlangt werden, daß man im Rathe über einzelne Punkte und Details Sind tas der Würde diefes Volfsrechtes angemessene Formen? daß eine gewisse Anzahl Stimmberechtigter mit ihrer eigenhändi­mit Mehrheit abstimmt, während bei der Haupt- Ist das die richtige Gestaltung der Mitarbeit des Volkes an der Ver- gen Unterschrift zu dem der Regierung eingereichten Initiativ abstimmung über das Ganze ein Drittel genügt. So feift, befferung der öffentlichen Zustände, wenn die Initiative monopoli Projekt sammt Begründung stehen, und auch für allfällige Un­forregirt oder Stümpert man, der Natur der Initiative firt wird zu Gunsten derjenigen, welche das nöthige Geld und die foften solidarisch haften wurden, falls das Initiativprojekt nicht zuwiderlaufend, an den einzelnen Paragraphen herum, nicht nöthige Zeit und die nöthige Lust zu solcher Agitation haben? die nöthige Anzahl Initainten fände oder das Initiativbegehren nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn und Geist, das Liegt in einer solchen Agitation irgend ein Element für die bei der Boltsabstimmung verworfen würde. Wie groß die An­Materielle der Jnitiative ändernd und der Initiant, im Rathe Förderung politischer Bildung des Voltes?" zahl dieser Solidar- Jnitianten sein müßte, würde wohl je hin- und hergezerrt, tribulirt und geängstigt, hat sofort vor der Man hat im Jahre 1869 die offene Abstimmung als die nach den Kantonen oder Staaten verschieden bemessen werden; Hauptabstimmung, wo ein Dritttheil Trumpf ist, sich zu er- Gewissensfreiheit beeinträchtigend oder Ergebniß fälschend be mindestens müßte diese Anzahl der Mehrheit des Rathes, flären, ob er den Verbesserungen oder Verböserungen" der fämpft, im gleichen Athemzuge aber für die Initiative die wo nicht der Bahl aller Raths- oder Parlamentsmitglieder gleich­Mehrheit des Rathes beipflichten wolle oder nicht. Man tommen oder gar um das zwei- oder mehrfache übersteigen; immer­drückt also einerseits diese Einzel- Initiative zu einer Motion *) Seite 84 der Broschüre Referendum und Initiative im bin wären das verhältnißmäßig nur wenige, wie beim Sieben­herab und andererseits giebt man dem Jnitianten Diechte, welche Ranton Zürich . 1869-1886"( von Staatsschreiber Stüßt). Geschlechts- Begehren" in Uri, die es zur Ergreifung des Ini

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