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8... 9. die Vornahme der ihm durch die Gesetzgebung zugewiesenen Wahlen;

Art. 32. Der Kantonsrath wird in Wahlkreisen gewählt, deren Zahl und Umfang das Gesetz bestimmt. Art. 33. Die Mitglieder des Regierungsrathes können nicht

gebung direkt durch das Volk ausgeübt wird. Alles für das Volk und alles durch das Volt! Zürich  , August 1869. Im Auftrage der Sektion Zürich  . Der Ref.: Karl Bürkli  ."

tiativrechtes bedürfte und es hätte so eine relativ kleine Anzahl Bürger ein Mittel in der Hand, ihren Initiativvorschlag allen Stimmberechtigten zur Kenntniß zu bringen und sie um die Er­flärung über ihre Zustimmung anzugehen. Natürlich müßte die vom Volfe gewählte Regierung das Recht haben, nicht nur solche Initiativbegehren, die der Bundes- oder Kantonsverfassung Mitglieder des Kantonsrathes sein; dagegen haben sie im Kantons- Und heute, nach bald einem Vierteljahrhundert, ist nicht Widersprechendes, sondern auch diejenigen Initiativprojekte, rathe berathende Stimme, das Recht der Antragstellung und der nur die Sektion Zürich  , sondern welche offenbaren Unsinn oder mangelhafte Redaktion ent- Berichterstattung..... Der Kantonsrath kann für einzelne Se firte Arbeiterschaft der Schweiz   derselben Meinung und Ge­die gesammte organi halten, zurück und auf den Weg der Unterschriftensammlung, schäfte Sachverständige außer seiner Mitte mit berathender willens, obigen Antrag zu wiederholen. Zufolge dessen der daneben immer noch zu Recht bestehen würde, zu weisen. Stimme zuziehen. Solche oder ähnliche Kautelen oder Vorkehrsbestimmungen dürften Art. 34. Die Mitglieder des Kantonsrathes erhalten hat schon letztes Jahr das schweizer   Komitee des inter­genügen, um der gefürchteten Ueberschwemmung von Unsinn" vor- während der Sitzungen ein mäßiges Taggeld und eine einmalige Zürich   beschlossen, die direkte Gesetzgebung durch das Bolt als nationalen sozialdemokratischen Arbeiterfongresses von 1893 in zu beugen. Uebrigens werden dumme oder leichtfertige Initianten, angemessene Reise- Entschädigung für die Session. ein Haupttrattandum auf die Tagesordnung des nächsten Kon­die nicht wissen sollten, daß es das Volk mit dem Initiativrecht IV. Vollziehung und Verwaltung sehr genau und ernst nimmt, bald die Erfahrung machen, daß Art. 87. Die vollziehende und verwaltende Kantonalbehörde, gresses in Zürich   zu sehen, und, um die Diskussion abzukürzen wer den Schaden( Publikationskosten zc.) hat, für den Spott nicht Regierungsrath, besteht aus sieben Mitgliedern, welche in einem sowie über diese noch Manchem dunkel vorkommende Frage helles Licht zu verbreiten, eine leicht faßliche, kurze Auseinandersetzung zu sorgen braucht. fantonalen Wahlkreise gleichzeitig mit dem Kantonsrathe durch der Ideen, Grundsäge und Erfahrungen der direkten Volksgesetz­das Volk gewählt werden. Art. 38. Der Regierungsrath wählt seinen Präsidenten und gebung in mehreren Sprachen( deutsch  , französisch, lisch, italienisch Bizepräsidenten je auf die Dauer eines Jahres. und spanisch) zu publiziren und die internationalen Sektionen und Adressen zu versenden, Art. 39. Das Amt eines Mitgliedes des Regierungsrathes in der Hoffnung, die internationale Arbeiterschaft werde diese ist unvereinbar mit irgend einer anderen festbefoldeten Stelle. Für die Bekleidung der Stelle eines Direktors oder Verwaltungs- für die arbeitende Klasse so hochwichtige politische Frage in rathes einer Aktiengesellschaft ist die Erlaubniß des Kantonsraths ernstliche Erwägung ziehen und ihr die allseitige Zustimmung, erforderlich. Von den Mitgliedern des Regierungsrathes dürfen in Würdigung des Grundsayes, daß die direkte Gesetzgebung ähnlich wie dem Achtstunden- Feiertag, zu Theil werden lassen, nicht mehr als zwei den eidgenössischen Räthen angehören. Art. 40. Dem Regierungsrathe tommen wesentlich folgende durch das Volk das echte, rechte Werkzeug ist, mit dem man die Arbeiterfragen, die große soziale Frage friedlich lösen kann. Pflichten und Befugnisse zu: 1. Das Vorschlagsrecht für Geseze und Beschlüsse vor dem Kantonsrathe;

Das schöne Volksrecht der Initiative würde durch weitherzige, zweckentsprechende und erleichterte Mittel und Wege der Ausführung nur gewinnen und dadurch dem Wolfe erst recht ins Herz hinein­wachsen. Im Kanton Zürich   kann sich dieses Boltsrecht auf zweierlei Arten äußern:

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1. Wenn der 16. Theil der Stimmberechtigten( 5000 Initianten bei 80 000 Aftivbürgern) einen Vorschlag macht, muß derselbe vor die Volksabstimmung gebracht werden.

2. Wenn ein Einzelner einen Vorschlag macht, dem ein Drittel des Kantonsrathes beistimmt, muß ebenfalls durch das Volt darüber abgestimmt werden.

Somit sind im Kanton Zürich  :

1. 5000 Initianten,

2. Ein Einzelner, dem ein Drittel der anwesenden Mitglieder des Rathes zustimmt,

3. Die Mehrheit des Kantonrathes selbst( aus etwa 200 Mit­gliedern bestehend), alle drei gleichberechtigt, Vor­schläge an das Volk zur Abstimmung zu bringen; nur ist der Rath das gewöhnliche Organ; die zwei andern Organe aber die außergewöhnlichen, die sofort in Thätigkeit tommen, wenn das gewöhnliche I a hm wird.

Zum besseren Verständniß folgen hier die Artikel über Initiative und Referendum aus der Züricher   Verfassung von 1869, welche mit folgenden Worten beginnt:

Das Volk des Kantons Zürich  

giebt sich traft seines Selbstbestimmungsrechts folgende Ber­faffung:

1. Staatsbürgerliche Grundsätze. ( Art. 1 bis und mit Art. 18.)

11. Volks und Staatswirthschaftliche Grundsätze. ( Art. 19 bis und mit Art. 27.)

III. Gesetzgebung und Volksvertretung. Art. 28. Das Volk übt die gesetzgebende Gewalt unter Mit­wirkung des Kantonsrathes aus.

A. Vorschlagsrecht des Volkes.

2. die rechtzeitige Veröffentlichung aller Vorlagen für die Voltsabstimmung und der in Kraft getretenen gesetz­geberischen Akte, sowie die Sorge für Vollziehung der Gesetze und der Beschlüsse des Volkes und des Kantons­rathes;

3. die Besorgung des Verkehrs mit dem Bunde und den Kantonen; 4. die Oberaufsicht über das Unterrichts- und Kirchenwesen und über die Besorgung des Armenwesens, sowie über die sämmtlichen ihm untergeordneten Behörden und Be­amtungen;

5. die Beurtheilung der Streitigkeiten im Verwaltungsfache in letzter Instanz; 6. die Entwerfung des Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes und der Separatgüter, die Vorlegung der bezüglichen Jahresrechnungen, sowie eines Berichtes über seine sämmtlichen Verrichtungen zu Handen des Kantonsrathes; 7. die Bestellung seiner Kanzlei und die Ernennung aller der jenigen Beamten und Angestellten, deren Wahl nicht durch Verfassung und Gesetz einem anderen Wahlkörper über­tragen ist...

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Briefkaffen der Redaktion.  

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W. G. 20. 1. Ob jemand Dispositionsurlauber oder dergl. ist oder nicht, entscheidet die Frage, ob er Einkommen hat, also zur Steuer zu veranlagen ist, nicht. 2. Eine Ehefrau bedarf nicht der Einwilligung Ihres Ehemannes zur Klage. Ein Senat des Reichsgerichts hat allerdings vor Jahren in einer von Logit und nicht juristischem Menschenverstand abwegigen Entscheidung angenommen, daß in der Provinz Brandenburg   nie die Ehefrau ohne Ehemann verklagt werden könne. Dieser durchaus verkehrten Ansicht folgten daraufhin eine Zeit lang einige Richter. Vor furzem im 30. Band der Entscheidungen ist die Entscheidung vom Reichsgericht selbst aufgegeben. 3. Einem 3eugen fann fein Gid zugeschoben werden. Zugeschoben kann ein Eid nur einer Partei werden. Klagt z. B. Schulze gegen Müller mit der Behauptung, M. habe von ihm 100 m. geborgt erhalten, so kann er dem Müller der Partei den Eid über die Wahrheit seiner Behauptung zuschieben". Müller fann sodann den Eid annehmen oder zurückschieben", d. h. verlangen, daß Schulze selbst schwöre, daß er Recht habe. Benennt Schulze zum Beweise seiner Behauptung Zeugen, so beschließt das Gericht deren Bernehmung. Der Zeuge hat seiner Zeugenpflicht zu In demselben Jahre, 1869, in welchem die neue Züricher genügen oder Geldstrafe und Haftstrafe bis insgesammt 6 Monaten Art. 29. Das Vorschlagsrecht der Stimmberechtigten( Initiative) Verfassung ins Leben trat, beschloß die Sektion Zürich   der gewärtigen. 4. Der Vertrieb ausländischer Loose in Preußen ist strafbar. 5. Die Kürzung einer Unfallsrente aus dem Grund, amfaßt das Begehren nach Erlaß, Aufhebung oder Abänderung eines Internationalen Arbeiter Assoziation einen Gesetzes oder verfassungsmäßig nicht ausschließlich in die Be Antrag, betreffend die direkte Gesetzgebung durch daß der Verletzte an einen anderen Ort mit niedrigerem Tage­fugniß des Kantonsrathes fallenden Beschluffes. Derartige Bebas Bolt am internationalen Arbeiterkongres in Basel  ( 1869) lohn gezogen ist, ist unzulässig. Nr. 112. Nach§ 105c Nr. 3 der Gewerbe- Ordnung finden gehren lönnen in der Form der einfachen Anregung oder des einzubringen und Referat und Antrag vorher zu veröffentlichen.") die Bestimmungen, welche für Fabriken Sonntagsruhe anordnen, ausgearbeiteten Entwurfes gestellt werden und find im einen wie Dieser Antrag fand damals in Basel   noch nicht genügende Be­im andern Falle zu begründen. Wenn ein Einzelner oder eine Behörde ein solches Begehren damaligen Anarchisten und russischen Nihilisten, leidenschaftlich Bereinbarung eine freie Nacht nicht zu. achtung, ja er wurde sogar von Bakunin  , dem Haupte der auf die Bewachung der Betriebsanlagen leider keine An­wendung. Dem Betreffenden steht also mangels einer besonderen ftellt, welches von einem Drittheile der Mitglieder des Kantonsrathes bekämpft, als etwas im höchsten Grade Reaktionäres und Anti­unterstützt wird, so muß über dasselbe durch das Volk entschieden Revolutionäres, so daß, troß eifrigem Bemühen Rittinghausen's, liche Angelegenheiten bezwecken", find zu ihrer polizeilichen An­Buchwald. 1. Vereine, welche eine Einwirkung auf öffent­werden. Dem Antragsteller oder dem Abgeordneten der antrag Liebknecht's   und Anderer, dieses Traktandum ans Ende stellenden Behörde steht das Recht der persönlichen Begründung der Geschäfts- oder oder Tagesordnung( Traktandenliste) ge für das Büchel, das gelegentlich Verwerthung finden kann. Tagesordnung( Trattandenliste) ge- meldung verpflichtet. 2. Sie find im Recht. 3. Besten Dank im Schooße des Kantonsrathes zu, insofern 25 Mitglieder des jetzt wurde und folglich, wie Bakunin   es wollte, nicht 4. Der Betreffende muß, falls er mit der Rente", die ihm zu­Kantonsrathes das Gesuch um persönliche Begründung uuter- mehr zur Behandlung kommen konnte. Den englischen und stützen. amerikanischen Delegirten gefielen die Institutionen Initiative gebilligt wird, nicht zufrieden, bei seiner Entlassung erklären, daß Ebenso muß der Volfsentscheid veranlaßt werden, wenn und Referendum" so gut, daß sie unsere Flugschrift famint der er sich seine Rechte auf zubilligung einer höheren Rente vor­5000 Stimmberechtigte oder eine Anzahl von Gemeindeversamm Bürcher Verfassung in's Englische übersetzen ließen und unter der behält und muß dann innerhalb sechs Monaten nach lungen, an denen wenigstens 5000 Stimmberechtigte dafür ge- organisirten Arbeiterschaft Englands und der Vereinigten Staaten   feiner Entlassung gegen den Militärfiskus beim Landgericht Klage erheben. stimmt haben, ein solches Begehren stellen, insofern der Kantons Nordameritas verbreiteten.**) 5. S. 100. 1. Eheleute fönnen wegen gegeneinander ver rath demselben nicht entspricht. Eine rechtzeitig eingereichte An­Die Publikation unseres Antrages sammt Begründung geübten Diebstahls oder Unterschlagung nicht, wegen Betruges regung soll spätestens in der zweitfolgenden regelmäßigen Bolts- schah so zeitig, daß unser Delegirte, Hermann Greulich  , am nur auf Antrag bestraft werden. 2. Eheleute tönnen Be abstimmung dem Volfe zum Entscheide vorgelegt werden. Eisenacher Kongreß im August 1869 die Flugschrift mitnehmen Die Anregung, beziehungsweise der Entwurf, ist vor der Ab- und befannt geben konnte; zum ersten Mal wurde dort die leidigungen, die unter ihnen vorgefallen, gerichtlich im Wege der stimmung immer dem Kantonsrathe zu begutachtender Beschluß- direkte Gesetzgebung durch das Volk auf das Beleidigungsklage verfolgen, daß derartige Klagereien von gutem Geschmack zeugen, läßt sich nicht behaupten. 3. Der Ehemann ist faffung zu unterbreiten, Für den Fall, daß ein von der Bolfsinitiative ausgegangener Programm der deutschen sozialdemokratischen Partei genommen. für die Kinder aus erster Ehe seiner Frau nicht zu sorgen ver Es heißt in dieser Flugschrift am Ende: Wir möchten Gesetzesentwurf zur Abstimmung gelangt, kann der Kantonsrath nicht behaupten, daß obige Artikel über Initiative und Refe- pflichtet. 4. Die Sachen der Frau haften für die Miethe aus dem dem Wolfe außer seinem Gutachten auch einen abgeänderten Ent- rendum in unserer neuen Zürcher   Verfassung in allen Theilen waltungsrecht des Ehemannes vor Eheschluß gerichtlich entsagt vom Ehemann abgeschlossenen Miethsvertrag, falls nicht dem Ver­wurf zur Entscheidung vorlegen. das durchaus Richtige getroffen hätten und so zu sagen als un- ist. 5. Ein Mann hat ein Recht, seine Frau rauszuwerfen", nicht fehlbares Schema gelten sollen. Die Mannigfaltigkeit der indi­Art. 30. Alljährlich zwei Mal, im Frühjahr und im Herbst, viduellen Anschauungen wird da und dort Mängel heraus- ueber die ähnlichen von Ihnen noch gestellten Fragen holen Sie findet die Abstimmung des Volkes über die gesetzgeberischen finden. Allein diese Artikel verdienen als erster ernsthafter sich mündlich zwischen 12 und 1 Uhr Bescheid. Nr. 36. Wenn die Gegenstände bereits vor Einbringung Atte des Kantonsrathes statt( Referendum). In dringen- Versuch insofern alle Beachtung, als sie ein Gesammt in die Wohnung Ihr Eigenthum waren, so haben Sie das eine find; und Berathungen den Fällen kann dieser eine außerordentliche Abstimmung an- wert Recht, deren Herausgabe im Klagewege zu beanspruchen. Indeß stimmungen eines ganzen Voltes hervorgegangene neue ordnen. Staatsform, in welcher sich die Gesammtheit nach ihren würde Ihr Schwager der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung wegen Betruges unterliegen, wenn er im Miethsvertrag die fortschreitenden Bedürfnissen ungehemmt entwickeln kann. Aus einem dahin­Wir leben der Ueberzeugung, daß die direkte Gesez- Sachen als ihm gehörig bezeichnet hat. gebung durch das Volk durch die Institutionen der gehenden Vermerk könnte auch vom Richter geschlossen werden, Boltsinitiative für Geseze und Boltsabstim daß das Eigenthum auf Ihren Schwager übergehen und Ihnen mung über Geseze in den größten Staaten eingeführt nur ein Pfandrecht an den Sachen verbleiben solle. Dann werden kann und muß, und daß die sozialen Fragen würden Sie abgewiesen werden. ohne diefe politischen Einrichtungen nicht gelöst werden tönnen.

B. Bolts abstimmung.

Der Volksabstimmung sind zu unterstellen:

1. Alle Verfassungsänderungen, Gefeße und Konkordate; 2. Diejenigen Beschlüsse des Kantonsrathes, welche derselbe nicht endgiltig zu fassen befugt ist( s. Art. 31);

3. Schlußnahmen, welche der Stantonsrath von sich aus zur Abstimmung bringen will.

Der Kantonsrath ist berechtigt, bei der Vorlage eines Gesetzes oder Beschlusses neben der Abstimmung über das Ganze ausnahmsweise auch eine solche über einzelne Punkte an­zuordnen.

Die Abstimmung findet mittels der Stimmurne in den Ge- pflichtet, meinden statt. Die Betheiligung hieran ist eine allgemeine Bürgerpflicht.

Die Bolkeabstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Bei derselben entscheidet die absolute Mehrheit der bejahenden und verneinenden Stimmen.

Ter Rantonsrath ist nicht befugt, Gesetze oder Beschlüsse vor der Abstimmung provisorisch in Kraft zu setzen.

Alle zur Boltsabstimmung gelangenden Vorlagen sind spätestens dreißig Tage vor derselben zu veröffentlichen und den Stimm­berechtigten einzuhändigen.

C. Rantonsrath.

Art. 31. Dem Kantonsrathe kommt zu:

1. Die Berathung und Beschlußfaffung über alle Gegenstände, welche der Volts abstimmung unterstellt werden; 2.... 3. die Verfügung über die Wehrkraft des Kantons, soweit dieselbe nicht vom Bunde beansprucht wird; 4. die Ueberwachung der gesammten Landesverwaltung und der Rechtspflege, sowie die Entscheidung der Konflikte zwischen der vollziehenden und der richterlichen Gewalt. Behuss Stellung einer Anflage gegen Mitglieder des Re­gierungsrathes und des Obergerichts tann er einen be­sonderen Staatsanwalt ernennen;

5. die endgiltige Entscheidung über neue einmalige Aus­gaben für einen bestimmten Zweck, welche den Betrag von 250 000 Fr. nicht übersteigen, sowie über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben bis auf den Betrag von 20 000 Franken;

6. die Festsetzung des jährlichen Voranschlages der Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushaltes nach Maßgabe der bestehenden Gesetze und Beschlüsse, vorbehältlich der Be­stimmungen in Biffer 5, und die gleichzeitige Bewilligung der entsprechenden Steuer;

7. die Prüfung der Staatsrechnung und der Rechnungen über die Separatgüter, die Sorge für ungeschmälerte Gr haltung des Staatsvermögens und für zweckmäßige Neuf­nung und Verwendung seines Ertrages;

aus den

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" Die Settion Zürich   hält sich daher für ebenso ver: als berechtigt, die Idee der direkten Gesetz­gebung durch das Volk vor das Forum des Internationalen Arbeiterbundes zu bringen, in der Ueberzeugung, daß diese Idee, wie die ewig denkwürdige Erklärung der Menschenrechte, als wirksamstes Mittel zur Verwirklichung dieser sozialen Rechte ihren Weg um den Erdkreis machen wird.

Sie stellt deshalb folgenden Antrag: In Erwägung:

daß das Gesetz das geschriebene Interesse des Gesetzgebers ist; daß bei der Gesetzgebung das Interesse der Gesammt heit naturgemäß maßgebend sein soll; daß erfahrungs­gemäß Repräsentativförper mehr das Kapital als die Arbeit repräsentiren, und daher in der Regel die Gesetze auf Kosten der arbeitenden Massen zu gunsten des Kapitals gemacht werden; daß nur durch direkte Betheiligung an Der Gesetzgebung im Volte das politisch- soziale Bewußtsein durchdringen kann, welches die erste Borbedingung zur Lösung der sozialen Frage ist;

beschließt:

Es sei eine Hauptaufgabe der arbeitenden Klaffen, dahin zu wirken, daß die sozialdemokratische Republik   verwirklicht werde, in welcher die Gesez

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A. K. Holzminden   liegt im Herzogthum Braunschweig  . 2. S., Potsdam  . Geschäftsaustünfte ertheilen wir nicht. Grüner Junge. 1. Der Pfändung leider aber in Preußen trotz Wuchergesetzes dem Retentionsrecht des Vermiethers -sind nicht unterworfen die in§ 715 der Zivil- Prozeßordnung aufgeführten Gegenstände. Dahin gehören insbesondere die Kleidungsstücke, die Betten, das Haus- und Küchengeräth, soweit bei Künstlern, Hand­Familie unentbehrlich sind, ferner die vorbezeichneten Gegenstände für den Schuldner und feine werkern, Hand- und Fabrikarbeitern, sowie bei Hebeammen die zur persönlichen Ausübung des Berufs unentbehrlicher Gegenstände. 2. Was in Ihrer Wohnung sich befindet, fann gepfändet werden; Sache des Eigenthümers ist es dann, fein Recht im Wege der Interventionstlage geltend zu machen. 3. Wollen Sie nicht wenigstens ungefähr angeben, wann Ihnen das passirt sei?

Stille Hedwig. 1. Wenn eine Frau von einem Ab­zahlungsgeschäft ohne Wissen des Mannes Waaren entnimmt, so ist der Mann nicht verantwortlich. 2. Die Frau fann, wenn sie den Namen ihres Mannes gefälscht und die Sachen versetzt hat, in sehr üble Lage fommen.

Frau Ku Sie bezw. Ihr Mann müssen die von Ihrem noch nicht 7 Jahre alten Jungen zerbrochene Scheibe bee zahlen. Dienstmädchen. Wenn das Dienstmädchen vor Ablauf der Dienstzeit heirathen will, so muß sie zuvor fündigen und, falls monativeise gemiethet war, den laufenden Monat, sonst das laufende Vierteljahr noch im Dienst aushalten. W. S. Sie können den Schuldner verklagen, wenn er Ihnen nicht zahlt, wiewohl Sie Ihre Vormundschaftsbestellung vorweisen. P. W. Die Tochter fann in einer Anklagefache gegen ihre Eltern sowohl jede Aussage wie überdies die Leistung eines Eides ablehnen, selbst wenn sie eine Aussage gemacht hat. Was praktisch **) Die englische Broschüre von 36 Seiten ist betitelt: ist, hängt vom Einzelfall ab. P. S. Sie müssen im Termin erscheinen, die Quittungen, Direct Legislation by the People, versus Representative Governement. Translated from in denen vorbehaltlos quittirt ist, vorweisen, unter Angabe von the original swiss pamphlets by Eugene Oswald( and Beugen Ihre Vereinbarung mit dem Wirth darlegen. Werden Constitution of the confederate Canton of Zürich.") Ihre Behauptungen erwiesen, so wird Kläger   foftenfällig ab­London: Chery u. Fletcher, 6 Wardrobe Place, Doctors: gewiesen, andernfalls werden Sie unter Auferlegung der Kosten Commons, E. Č. 1869. verurtheilt.

Diese Flugschrift von 8 Seiten führt den Titel: Dirette Gefeßgebung durch das Volt. Referat und An trag der Sektion Zürich   an den am 6. September 1869 in Basel   zu eröffnenden Kongreß der Internationalen Arbeiter Assoziation. Preis 5 Zentimes. Buchhandlung des Schweiz  . Grütlivereins in Zürich  .

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Rerantwortlicher Redakteur: Wilhelm Schröder in Berlin  . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin   SW., Beuthstraße 2.