Einzelbild herunterladen
 

Insgesamt umfaßt die Liste 589 Firmen, die im einzelnen wird, die Richter verfallen, weil und soweit sie die wirtschaft-| Sem Lokal herausgehabt hätte. Als Sofa trok wiederholter Gr Berufsgenossenschaftsbeiträge bis zu 1557,28 M. aufwärts schulden. lichen Kämpfe der Arbeiterklasse nicht objektiv zu beurteilen mahnungen des Henze mit dem Unfug nicht aufhörte, forderte Die darin enthaltene Gesamtsumme nicht gezahlter Beiträge be- vermögen. Das ist der Grund, weshalb die Strafmilderungs- dieser den unliebsamen Gast zum Verlassen des Lokals auf, erhielt ziffert sich auf insgesamt 66 705,16 M. Dieser Betrag berteilt gründe, die für die Beurteilung einer Straftat vorliegen, die aber eine, mit einer schweren Beleidigung gegen seine Ehefrau fich auf die der Rheinisch- Westfälischen Bauberufsgenossenschaft anläßlich eines Streifes begangen ist, so ist oft als Straf­Settion III angeschlossenen Kreise wie folgt: schärfungsgründe erachtet werden.

Mettmann

11 702,82 M.

5 600,70

2 847,63

269,44

"

"

Kreis Elberfeld

Barmen

"

"

"

Lennep

"

"

Solingen

"

Remscheid

5 492,76 1491,17

"

17

"

Essen ( Stadt)

10 507,41

"

"

Essen ( Land)

4 358,89

"

"

Duisburg

2 359,63

Dinslaken

6 362,79

"

"

5 163,04

" 9

"

"

"

"

"

Oberhausen Mülheim Nees.

1 859,61 6 640,37

"

Regie- Bauunternehmer aus den verschiedenen Kreisen schulden zusammen außer obigen Summen noch 2021,90 m.

Die höchste Summe( 1575,28 M.) schuldet ein Unternehmer in Effen( Stadt); die niedrigste Summe beträgt 1,12 M. und entfällt Effen( Stadt); die niedrigste Summe beträgt 1,12 M. und entfällt ebenfalls auf Effen. Soweit uns die in dem Verzeichnis aufge­führten Namen bekannt sind, handelt es sich um mittlere und kleinere Unternehmer aus den verschiedensten Berufen des Baugewerbes.

Ein verständiges Urteil.

Wiederholt haben wir an dieser Stelle das Bestreben der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung und des Reichsversicherungs­amtes, die Rechtsprechung nach rückwärts zu revidieren, an der Hand von Entscheidungen fritifieren müssen. Immer und immer wieder wird von den Genossenschaften versucht, einmal festgesetzte Renten herabzusetzen. Gegenüber diesem zur ständigen Pragis gewordenen Verfahren sticht eine vor furzer Zeit ergangene, mittlerweile rechts­Träftig gewordene Entscheidung des Schiedsgerichts für Arbeiterber­ficherung zu Altenburg vorteilhaft ab.

mit um.

Zur Feuerbestattung.

einen Knüppel und schlug nach Sohla. Dieser wehrte sich, es durchsetzte Antwort. Nun riß dem Wirt die Geduld, er ergriff tam zum Handgemenge und als Sohla jahon am Boden lag, ließ Henze sich dazu hinreißen, ein Weißbierglas zu ergreifen und damit auf den Kopf seines Gegners zu schlagen, so daß es in Schon vor zwei Jahren hat das Reichsgericht sich dahin aus- Scherben ging. Sohla hatte blutige Kopfverlegungen davongetragen, gesprochen, daß die Beisehung von Aschenresten in einem Erb- die seine Ueberführung in ein Krankenhaus notwendig machten. begräbnisse nicht mit Rücksicht auf die strengen religiösen Gefühle Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage aus§ 224, indem sie an­anderer untersagt werden kann. Und zivar ist davon ausgegangen nahm, daß der Verlezte infolge der Schläge auf seinen Kopf in worden, daß die Feuerbestattung von den meisten Religionslehren Geisteskrankheit verfallen sei. Obgleich dieses erschwerende Moment anerkannt und im allgemeinen nicht als unreligiös empfunden nach dem Gutachten des Medizinalrats Dr. Hoffmann wegfiel, werde. beantragte Staatsanwalt Ludwig doch gegen Henze zwei Jahre

-

In den jüngst vergangenen Tagen hatte sich das Reichsgericht Gefängnis bei sofortiger Verhaftung. Rechtsanwalt Bosner be mit einer ähnlichen Frage zu befassen. Es handelt sich um zwei fämpfte diesen Strafantrag. Er gab zu bedenken, daß Henze durch gegen die Deutsch - Israelitische Gemeinde in Hamburg erhobene das Verhalten des Sohla und dessen schwere Beleidigung der Ehe­lagen; die eine hat der Testamentsvollstreder eines gewiffen S. frau in äußerste Erregung bersetzt worden sei und sich gewisser­erhoben mit dem Antrage, daß die Aschenreste des im Hamburger maßen in der Notwehr befunden habe. Das Gericht berücksichtigte Krematorium verbrannten H. auf dem Jüdischen Friedhofe in auch die Erregung des Henze und verurteilte ihn zu sechs Monaten schon zu Lebzeiten reservierten Blaze beigesetzt werden, die andere Letzterer wurde wegen Beleidigung zu 30 M. Geldstrafe verurteilt. hlsdorf neben dem Grabe seiner Frau, auf dem vom Verstorbenen Gefängnis und zu einer an Sohla zu zahlenden Buße von 200 M. haben die Kinder einer verstorbenen T. mit dem Begehren erhoben, daß die Aschenreste ihrer Mutter wunschgemäß neben dem Grabe des Vaters ruhen. Die beklagte Jüdische Religionsgemeinde weigerte sich, die Beisepung an den bezeichneten Stellen zuzulassen, weil sie für eingeäscherte Leichname einen besonderen Platz vor­gesehen habe und damit dem Religionsempfinden ihrer Gläubigen Rechnung trage.

Aus aller Welt.

Die Studienreife.

Die gute Preffe hatte lebhaft bedauert, daß in den Berichten über die indische Kronprinzenreise so sehr viel von Festen, Spielen, Das Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben in Jagden und Empfängen, aber nur wenig von ernsthaften Studien" beiden Fällen den Klagen entsprochen und die beklagte Religions - die Rede war. Diesem Mangel soll jetzt zur besonderen Freude gemeinde verurteilt, in die Beisehung der Aschenreste an den ver- aller Patrioten abgeholfen werden. In dem letzten Berichte traglich ausbedungenen Stellen zu willigen.

In den Entscheidungsgründen führt das Oberlandesgericht zunächst aus, daß das Reglement, auf Grund dessen der Erwerb der Begräbnisstellen stattgefunden habe, über die Beisehung von Der Fall ist folgender: Der Fleischergeselle R. erlitt am Aschenresten allerdings nichts enthalte. Angeordnet sei aber auch 18. März 1902 dadurch einen Unfall, daß er mit einer Mulde nicht, daß der Begräbnisplab ausschließlich zur Beisehung von Speck , die er trug, zu Fall fam. Hierbei riß er einen Kollegen Leichen, d. H. unverbrannter Körperteile zu dienen habe. Es sei Der andere Kollege hatte ein großes Meffer in der nur bestimmt, daß er zur Beerdigung von Angehörigen der Hand und schnitt damit St. in die linke Wade. Ehrige Muskeln Deutsch- Israelitischen Gemeinde zu dienen habe. Danach kann die und ein Nerv wurden durchgeschnitten. Auch stellte sich Blut- Beisehung von menschlichen Ueberresten verlangt werden ohne ein vergiftung ein. Für die Folgen des Unfalls erhielt. eine Rente Erfordernis über die Beschaffenheit der Ueberreste. Mit dieser von 75 Proz. Diese wurde von der Fleischerei- Berufsvertraglichen Erledigung ist aber, wie das Oberlandesgericht weiter genoffenschaft auf 50 Broz herabgefeßt. St. Legte erklärt, die Frage noch nicht vollständig entschieden. Mit Rücksicht Berufung ein. Das Schiedsgericht für Arbeiterversicherung Alten- auf die rituellen jüdischen Gebräuche fann ein Recht zur Ver­burg hörte den Vertrauensarzt, Sanitätsrat Dr. W., der fagung der Beisetzung auch dann bestehen, wenn die Gemeinde die Folgen auf mindestens 60 Proz. fchäßte und eine Beerdigung als gegen ihre geheiligten Sitten verstoßend an­ausführte, daß sich St. noch weiterer Operationen unterziehen müßte. fieht. Das Gericht erachtet sich jedoch zur Entscheidung über diese Auf Grund dieses Gutachtens wurde dem Verletzten die bis Frage enthoben. Denn die beklagte Gemeinde hat selbst einen herige Nente zugesprochen. Das Schiedsgericht sagt unter anderem: Teil ihres Friedhofes für die Bestattung von Ueberresten ein­Inwiefern sich bei dieser Saclage die Ergeäscherter Leichen zur Verfügung gestellt, ohne zum Ausdruck zu werbsfähigkeit des. gebessert haben soll, ist dem bringen, daß diesem Teil irgendwie ein minderwertiger Charakter Schiedsgericht nicht erklärlich gewesen; es hat es anhafte. Within müsse im Widerstreit der Gefühle derjenigen, vielmehr für selbstverständlich angesehen, daß ein Mann, der um die die Aschenreste zwischen den übrigen Ueberresten nicht bulben Heilung zu suchen und zu finden, von einem Krankenhaus in das wollen, mit den Gefühlen der Ehegatten, die gern nebeneinander andere wandern muß, eine auch nur einigermaßen lohnende Be- ruhen wollen, der Vertrag den Ausschlag geben. Deshalb habe die schäftigung nicht finden kann. Jeder Arbeitgeber wird beflagte Jüdische Gemeinde in die Beisetzung der Aschenreste zu sich vielmehr hüten, einen derartig leidenden willigen. Menschen zur Arbeit anzunehmen."

....

Nach dieser Entscheidung übernahm dann die Genossenschaft das Seilverfahren und gewährte die Vollrente. Diese Feststellung ist für den Arzt der Genossenschaft nicht gerade schmeichelhaft. Leider sehen wir immer und immer wieder, daß Aerzte und auch rechtsprechende Instanzen Verletzte um 20, ja um 10 Broz. für arbeitsfähig erklären. Ob der Verlegte derartige Arbeiten finden kann, darauf wird keine Rücksicht genommen. Es gibt ja genug gesunde Arbeiter; der Arbeitgeber hütet sich daher, Arbeiter ein­zustellen, deren Arbeitskraft nach Ansicht der Aerzte nur noch 20 oder 10 Prozent beträgt.

Gerichts- Zeitung.

Abgemilderte Klassenjustiz.

Gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hat die Deutsch - Israelitische Gemeinde noch das Reichsgericht an­gerufen. Dies ist am 4. d. M. dem Oberlandesgericht beigetreten und hat in beiden Klagesachen auf Zurüdweisung der Revision erkannt.

heißt es:

Sehr interessiert zeigte sich der Thonfolger bei diesem Bes fuche( einer Jutefabrik) für die Verhältnisse der eingeborenen Arbeiterschaft. In dem Betriebe waren in großer Zahl Frauen und Kinder beschäftigt und der Kronprinz ließ sich genaue Daten geben über die Länge der Arbeitszeit und die Höhe des Lohnes der verschiedenen Arbeiterkategorien. Die Verhältnisse sind größten­teils von den europäischen sehr verschieden, und die Löhne selbst für orientalische Verhältnisse erstaunlich niedrig.... Der Kronprinz unterhielt sich mit mehreren der Arbeiter über ihre persönlichen Verhältnisse, scherzte mit den kleinen schwarzen Hand­langern, die fast ganz nadt in den weiten Maschinenhallen herumtollten. Einige von ihnen erfreute er mit Geldgeschenken. Nach mehr als einstündigem Aufenthalt in den Fabrikanlagen verabschiedete fich dann der Kronprinz von den Fabrikleitern, sehr befriedigt von seinem Besuch, der ihm einen äußerst interessanten und lehrreichen Einblick in das innere Getriebe des indischen Wirtschaftslebens verschafft hatte." Wer bisher glaubte, daß die Reise nach Asien eine Ver. gnügungsfahrt gewesen sei, wird nun hoffentlich eines befferen belehrt fein. Es kann doch nicht verlangt werden, daß ein Bring den ganzen Tag studiert; um so weniger ist ein solches Verlangen u stellen, als die fast sprichwörtlich gewordene Intelligenz aller Fabrit einen Einblick in das innere Getriebe des Birt Prinzen es ihnen ermöglicht, durch den einstündigen Besuch einer ihaftslebens zu erhalten."

Hurra du stolzes schönes Weib...

Am legten Sonntag veranstaltete der Kriegerverein in e ringen im Kreise Sangerhausen einen patriotischen" Abend, au Die Entscheidungen des Reichsgerichts heben sich von der be- dem folgendes illustre Programm aufgestellt wurde:" Der Krieg fannten Oberverwaltungsgerichtsentscheidung, die das Hagener von 1870/71"," Vor dem Sedantag oder ich habe den Kaiser ge­Krematorium betrifft, dadurch vorteilhaft ab, daß es die Tüftelei, fehen" und" Manöverliebe". Alle Einwohner des Städtchens, denen Beerdigung" sei mit Feuerbestattung unvereinbar, nicht mitmacht. noch ein patriotisch Herz im Busen schlägt, hatten sich im Festlokale eingefunden, um sich an den versprochenen Meisterwerken zu er bauen. Der Vorhang geht in die Höhe und den

Steuerfreiheit im Kampfe gegen die Sozialdemokratie.

-

-

Die Rathenower Schüßengilde war vom dortigen Magistrat Staunenden präsentiert sich im ersten Bilde die Germania , ordnungsgemäß wegen verschiedener Gartenkonzerte, Kinderfeste wundervoll dargestellt durch eine der Schönen der Stadt. und des Schüßenballs zu der Lustbarkeitssteuer herangezogen wor- Nur einer ist's, der ob des Anblicks fich nicht freut. Ihn- nämlich den. Sie weigerte sich aber, die Lustbarkeitssteuer zu zahlen, weil den Herrn Bürgermeister erfaßt ein Graufen und nach dem aus diesen Veranstaltungen weder die Schüßengilde noch der Pächter Erscheinen des ersten Bildes löfte er den patriotischen Anfang Dezember 1910 berichteten wir über ein Streit Gewinn erziele; im übrigen werden diese Feste nur aufrecht er- bend auf mit der Begründung, daß es keine patriotische Beran­urteil des Hamburger Amtsrichters von 2ößl. Dasselbe halten, um die fozialdemokratische Maifeier und die Volksfeste ab- staltung fei, sondern Klimbim. Alles mußte geräumt werden, wurde auch von verschiedenen bürgerlichen Blättern als ein auschwächen. Der Potsdamer Bezirksausschuß wies die Klage ab, der Saal und alle übrigen Räume der Gastwirtschaft. Selbst die Ausfluß der Klassenjustiz bezeichnet. Ein Werft- ba in dem betreffenden Statut die Gründe, welche eine Steuer- reguläre Bolizeimacht genügte nicht, und so wurde noch ein zufällig arbeiter Düßler war von dem Forum dieses Richters, das freiheit bedingen, genau angegeben find. Der Schüßengilde wurde anwesender Unteroffizier requiriert. Die Gefahr muß wirklich fich in solchen Dingen" immer als scharf erweist, aus§ 153 noch vom Rathenower Magistrat versichert, daß sie in ihren Be- groß gewefen fein. strebungen gegen die Sozialdemokratie selbstverständlich seine Unter- Den Heringer Kriegern aber erscheint seit dieser Zeit der der Gewerbeordnung zu dem Strafmarimum von füßung fände, es frage sich aber noch, ob Volksbeluftigungen, Fest- Herr Bürgermeister sehr verdächtig. Was nicht alles die Dame drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, nachdem essen usw. ein besonders wirksames Mittel im Kampfe gegen die Germania zuwege bringt! zwei Belastungs- und zwei Entlastungszeugen vernommen Sozialdemokratie sei. Dabei führten die Schüßen in ihrer Be­worden waren. Mit Rücksicht auf die Strafhöhe glaubte gründung noch an, daß zu diesen Festlichkeiten nur geladene Gäste Der Harem des Stationsvorstehers. von Löẞl, den verheirateten, bisher unbestraften Angeklagten Zutritt haben. Die Rathenower Schüßen huldigen anscheinend dem Eine höchst sonderbare Entdeckung wurde auf der ruffischen in Haft nehmen zu sollen, wie auch die beiden Entlastungs- Grundsay:" Patriotismus ift steuerfrei." Eisenbahnstation Taschtent gemacht. Wie dem B. T." gemeldet zeugen wegen Verdachts des Meineidsin Haftge­wird, wurde durch eine Revision der Bahn festgestellt, daß der Drei Monate Gefängnis wegen 15 Pfennige. rieten. In der schriftlichen Urteilsbegründung führt der Stationschef sich auf Staatstosten einen Harem von schneidige Richter aus, die anderen Entlastungszeugen, die aus Fuchskamp, Kreis Bütow , vor der Straftammer in Stolp . Der Station hielt. Die jungen Mädchen waren als Tele Wegen Diebstahl von Holz stand der Nentengutsbefizer Schwarz zweiundzwanzig jungen, hübschen Mädchen auf bereit waren, dasselbe zu beschwören( wie die Zeugen Graf Er hatte eine Portion Buchenreiser aus dem Walde gekauft und und Brandt), sind nicht vernommen worden, um sie vor einem wollte sie nach Hause bringen, als sein Sohn eine Buchentlobe graphiſtinnen, Dienerinnen und sogar als Beamtinnen ein­Meineid zu bewahren." liegen fah. Er lud sie auf und fuhr nach Hause. Als ihm der getragen und bezogen ein stattliches Gehalt, obgleich fie einzig und Gegen dieses horrende Urteil legte Düßler Berufung ein, Förster begegnete und ihn darauf aufmerksam machte, daß das allein zum Amüsement des Stationschefs dienten, der fröhliche Feste die am Dienstag die Straffammer I in mehr als fünfstündiger Diebstahl sei, warf er das Stück Holz fort. Trotzdem erstattete mit ihnen veranstaltete. Der Stationschef und die meisten Beamten Sigung beschäftigte. Erinnert sei daran, daß die drei Ver- der Förster Anzeige. Mit Rücksicht darauf, daß die Klobe Holz waren auch an zahlreichen Bahn diebstählen beteiligt. Der hafteten bereits am folgenden Tage auf freien Fuß gesetzt einen Wert von 15 Pf. hatte und ein Schaden nicht entstanden ist, Stationschef nahm bei der Teilung des Naubes stets die Manu­worden sind, da der zuständige Richter die Voraussetzungen erkannte das Gericht auf die gefeßlich mindeste Strafe wegen fatturwaren, namentlich die Wäsche und Damenkleider für seinen des Amtsrichters von 2. nicht als vorliegend erachtete und daß Rückfalldiebstahls von drei Monate Gefängnis. Harem. Die Revision stellte ferner fest, daß der Wartefaal der ersten die Staatsanwaltschaft die Erhebung einer Meineidsanklage Klasse vom Stationschef zur Veranstaltung seiner Festlichkeiten be­ablehnte. Während der Angeklagte wie die Zeugen Graf und Brandt Arbeiters Wilhelm Abbeln aus Charlottenburg unter der Anklage die Einnahmen der Bahn für sich verbrauchten. hatte sich gestern in der Person des früheren Nachtwächters, jebigen nut wurde, daß die Bahnbeamten ein herrliches Leben führten und behaupteten, daß die inkriminierten Worte- Streifbrecher, der Kuppelei vor der 3. Straffammer des Landgerichts III au Heidelberger, Halunken seitens der Angeklagten nicht ge verantworten. Der Angeklagte war bei der Wach- und Schließ­fallen seien, befundeten zwei Arbeitswillige das Gegenteil. gesellschaft in Charlottenburg als Wächter angestellt gewesen. Trob Ungetreuer Gewerkschaftsbeamter. Der Geschäftsführer Bertina Das Gericht hob nach langer Beratung das merk- seiner verhältnismäßig geringen Einkünfte mietete er in der Rosinen- der Bezirkskasse Wiesbaden des Verbandes Deuticher Buchdrucker würdige Urteil auf und erkannte nur wegen Beleidi- straße eine Wohnung für 1200 M. Miete, die er zu einem Ab- wurde von der Straffammer wegen Berunireuung bon gung auf eine Gefängnisstrafe von zwei Wochen. steigequartier einrichtete. Da er des Nachts auf der Straße zu 21000 Mart zu 1 Jahren Gefängnis und fünf Sämtliche Zeugen seien glaubwürdig, nur hätten tun hatte, fiel es ihm nicht schwer, sich genügend Kundinnen" Jahren Ehrverlust verurteilt. zu verschaffen. In zahlreichen Fällen soll er sogar auf der Straße die Entlastungszeugen sich nicht in unmittelbarer Nähe des Herren angesprochen und ihnen seine Vermittelung angeboten haupt hatten die Einwohner der Drtichaft Molgawiza in der Der Bürgermeister als Räuberhauptmann. Ein würdiges Ober­rufenden Angeflagten aufgehalten, so daß sie bei dem Tumult haben. In anderen Fällen öffnete er fremde Häuser und ließ die Bukowina. Gestern wurde der ehrenwerte Herr Bürgermeister unter dessen Worte nicht verstanden hätten. Auf Gefängnis müsse Mädchen mit ihren Kavalieren" hinein, während er draußen dem dringenden Verdachte, Anführer einer weitvero erkannt werden mit Rücksicht auf die Situation, in der sich Poften stand und darauf achtete, daß das Liebesidyll feine Störung zweigten Einbrecher bande zu sein, verhaftet. die Arbeitswilligen befanden. erlitt. Die Anklage behauptet ferner, daß der Angeklagte eine Erdbeben haben in den Bezirken Ordomenos und Das Urteil erster Instanz ist somit beseitigt. Aber auch 14jährige Arbeiterin H. unter dem Hinweise, daß sie viel Geld Livadia in Griechenland großen Schaden angerichtet und die das jetzt gefällte Urteil ist mit dem allgemeinen Rechtsempfin- berdienen könne, verleitet habe, das Elternhaus zu verlassen und Bewohner in Schreden gesetzt. Trotz Regen und Schuce kampieren den des Volts unvereinbar. Selbst wenn die beleidigenden ihm zu ziehen, wo er dann die Bekanntschaft mit einem bei viele Menschen im Freien. ihm wohnhaften Bankbeamten vermittelte. Die Wohnung des An­

-

Ein sehr empfehlenswerter Hüter der Ordnung

Worte gefallen sein sollten wie läßt sich die auch geklagten wurde als bordellmäßiges Quartier benutt. jetzt noch bestehende Strafhöhe rechtfertigen? Mißt man Mit Rüdficht auf das höchst verwerfliche Treiben des Ange­der Gesamtsituation eine auf das Strafmaß erhebliche flagten beantragte der Staatsanwalt eine Gefängnisstrafe bon Bedeutung bei, so könnte sie doch nur straf mildernd Jahren. Das Gericht erkannte auf ein Jahr Gefängnis, be­ins Gewicht fallen. Und dennoch Freiheitsstrafe! Wie schloß auch die sofortige Berhaftung des Angeklagten. viele, weit schwerer wiegende Beleidigungen, die Studenten,

-

Eine außerordentlich hohe Strafe

Kleine Notizen.

Im Kampfe mit Räubern. In der Nähe der russischen Stadt Neu Alexandrija überfielen bier Räuber, die nach einem von ihnen verübten Raube über die Weichsel flüchteten, einige Bieh bändler, töteten einen davon und verwundeten und beraubten die anderen. Sie wurden von der Landpolizei verfolgt, wobei sie einen Landwächter schwer verwundeten. Während sie über die Weichsel zurückschwammen, wurden alle bier erschossen. Amtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen- Direktion über

Bedeutung, Geidhäft lebhafte Nachfrage, Breise gut. Geflügel: Zufuhr Fische: Bujuhr

Gutsbesitzer oder Beamte sich zu schulden kommen ließen, find beantragte gestern der Staatsanwalt gegen den Gastwirt Baul mit einer geringen Geldstrafe gefühnt. Auch das Straf- Henze, der sich wegen gefährlicher Körperverlegung vor der dritten den Großhandel in den Sentral matteran Marktlage: Fleisch: kammerurteil atmet den Geiſt der Klaſſenjuſtiz. wie in einer Straffammer des Landgerichts I zu verantworten hatte. Mit ihm zufuhr schwach, Geschäft ſlill, Preise unverändert. Bild: Zufuhr ohne als Festschrift zum 60jährigen Jubiläum des Professor Lißt faß der von ihm verlekte Arbeiter Friedrich Sohla auf der Anklage- genügend, Geschäft ruhig, Breise fast unverändert. jüngst erschienenen Abhandlung des Rechtsanwalts Dr. bant. Letterer war eines Tages in das Henzesche Lokal getreten, mäßig, Gefchäft ruhig, Breife wenig verändert. Butter und Kaje: Siegfried Weinberg Die wirtschaftlichen Kämpfe hatte sich ein Glas Bier bestellt und dann sich sehr unangemessen Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Dbt und Süd. der Arbeiter und die Strafrechtspflege", treffend dargelegt benommen, so daß der Wirt diesen Gast am liebsten wieder aus frite : Zufuhr genügend, Geschäft flau, Preise wenig verändert. Berantwortlicher Redakteur: Hans Weber, Berlin . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin SW.