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Der Schweizerische Arbeitertag, den der Arbeiterbund veranstaltet, findet zu Ostern 1911 in 8ürich statt und sind auf die Tagesordnung gesetzt die Revision des Fabrikgesetzes, die Ausländerfrage, die Kranken- und Unfallversicherung und eventuell wird auch noch die Teuerung behandelt. Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Die Ehre des Arbeitswilligen!
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Der
Wegen Verrufserklärung hatte sich in Braunschweig Genosse Wagner vom Boltsfreund vor dem Langerichte zu Jm November 1910 veröffentlichte unser Braun
berantworten.
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Ba Todes- Anzeigen
Sozialdemokratischer Wahlverein
des
6. Berl. Reichstags- Wahlkreises.
Am 13. März verstarb unser Genosse, der Arbeiter Wilhelm Jentsch
Wildenowstraße 3.
Am Dienstag, den 14. März, abends 6 Uhr, verschied nach furzem schweren Leiden meine innigftgeliebte Frau, unfere herzensgute Mutter, Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante Ottilie Esche
geb. Bierhuje
im Alter von 40 Jahren. Dies zeigen tiefbetrübt an Die trauernden Hinterbliebenen um stille Teilnahme bittend.
regenten fympathisch und achtungswürdig ist. Daraus folgt aber er in ihre geheimften Schlupfwinkel verfolgt. Nachdem er die durch Berrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen verfucht, an noch lange nicht, daß wir einem Monarchen den Tribut der Küchentöpfe des Hamburger Gewerkschaftshauses behandelt hatte, Berabredungen im Sinne des§ 152 teilzunehmen.( Der§ 152 Suldigung, wie die Geraer Zeitung" schreibt, zu bringen haben. wobei er eflig daneben gehauen hatte, holte er zu einem vernichten hebt auf alle Verbote und Strafbestimmungen„ ivegen Verabredun Die Familienfeste der Monarchen betrachten wir als deren Privat- den Schlage gegen die sozialdemokratische" Genossenschaft Pro- gen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohns fache, wir haben keinesfalls Veranlassung, lebenden Fürsten zu buktion" aus. In einem, bezeichnenderweise Soziale Komödie" und Arbeitsbedingungen." Das Langericht führte unter anderem Begründend aus: Es huldigen. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um einen Todes- betitelten Artikel in der Nr. 5 vom 5. Oktober 1910 der Sam- liege hier eine Drohung im Sinne des§ 153 der Gewerbeordnung fall handelte." burger Nachrichten" glaubte er klipp und klar den Nachweis er vor. Die Worte, daß man die Arbeit niederlege, wenn er nicht Sehr richtig! bracht zu haben, daß Theorie und Praris des sozialdemokratischen beitrete, hätten N. nahelegen sollen den Gedanken, daß der ArbeitUnternehmertums einander wesensfremde Begriffe sind", daß die geber ihn eher entlassen werde, als daß er die ganzen anderen Obergenossen in ihren Betrieben dieselben Ausbeutergepflogen- Maurer gehen lasse. So sei das die Androhung eines Uebels geheiten beobachten wie die meisten Leser seines Scharfmacherorgans. wejen. Daß es n. auch so aufgefaßt habe, werde dadurch bewiesen, Der Schreiber schildert die nach außen hin sich schön prä. daß N. die Arbeit nieberlegte. Ebenso steht fest, daß der Verband sentierenden großen Bauten der Produktion", die aber in ihrem der Maurer, dem beizutreten N. bewogen werden sollte, eine Verabredung zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen Innern die Unfähigkeit sozialdemokratischer Verwaltung erkennen im Sinne des§ 153 sei. ließen. Und zu dieser alle Ausbeuterseelen in hohes Entzücken Das Kammergericht verwarf die vom Angeklagten dagegen In der Erfurter , Tribüne" erschien am 31. Dezember versehenden Entdeckung haben einige Beschwerden der auf den eingelegte Revision mit folgender Begründung: Eine solche gewerk. eine Notiz, worin furz über den Stand eines Streifs berichtet Produktion"-Bauten beschäftigten Malergehilfen gegen den Meister fchaftliche Vereinigung, welche die Erzielung günstiger Lohn- und wurde, der in einer Waschinenfabrik in Albersgehofen bei Erfurt Weihe, der als einer der Mindeſtforbemben die Arbeit erhalten Arbeitsbedingungen critrebe, jei als eine„ Berabredung" un Sinne ausgebrochen war. Unter anderem wurde auch die Mitteilung ge- hatte, geführt. Weihe soll die Arbeiten zu billig angenommen und, des Strafparagraphen 153, der im Gegensatz zu§ 152 nur von Verabredungen spreche und nicht von Bereinigungen und Verabmacht, daß sich einige Glemente gefunden hätten, die für dte Firma um auf seine Rechnung zu kommen, die Gehilfen zu minderwertiger rebungen, anzusehen. Auf diesem Standpunkt stehe auch das ReichsRausreißerdienste verrichteten. Im Anschluß daran veröffentlichte Arbeit getrieben haben, wofür Hübbe die Verwaltung der Pro- gericht. Ohne Rechtsirrium sei auch festgestellt, daß eine Drohung die Tribüne" die Namen von vier Arbeitswilligen. Durch duftion" verantwortlich macht. Die Beschwerden der Gehilfen und Berrufserklärung im Sinne des§ 153 beabsichtigt worden und den Ausdruck„ Rausreißerdienste" soll mun der Arbeitswurden in einer Vorstandssitung des Malerverbandes vorgebracht, eingetreten sei. Mit Recht sei deshalb Angeflagter auf Grund willige Bohrer Karl Heinrich beleidigt worden sein. Mann selbst fühlte sich ja nicht beleidigt, aber er wurde von dem doch hat der Vorstand keinen Anlaß gefunden, gegen Weihe Stellung des§ 153 der Gewerbeordnung verurteilt worden, weil er zu N. Amtsanwalt vorgeladen und darauf aufmerksam gemacht, daß der zu nehmen, da dieser einen Pfennig über den Minimalstundenlohn gesagt habe, alle anderen Maurer würden die Arbeit niederlegen, Ausdrud Nausreißer" doch eine Beleidigung für ihn sei. So wurde bezahlt und sich auch sonst in den Grenzen des Tarifvertrages ge- wenn er nicht dem Verband beitrete. er veranlaßt, Strafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur der halten hatte. Ueber diese Sigung berichtete Hübbe in Form eines „ Tribüne", Genossen Betzold, zu stellen. Außerdem erblickte die Protokolls in seinem Blatte. Er nannte Weihe einen bekannten Staatsanwaltschaft in der Veröffentlichung der Namen der Arbeits- Schmußkonkurrenten" und 6000 Mark- Genossen", der seine ihm willigen ein Vergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung. In der Ver- übertragenen Arbeiten zusammengepfuscht und Anstriche gespart" handlung der Straffammer, vor der sich am Dienstag Gen. Petzold zu ver- habe, und erklärte, Unterschriften von den Gehilfen zu befizen und antworten hatte, ließ der Staatsanwalt die lettere Anlage fallen, den Beweis der Wahrheit für seine Angaben erbringen zu wollen. doch wegen Beleidigung des Arbeitswilligen Heinrich beantragte er Hierzu ward Hübbe in einer von dem so arg angegriffenen einen Monat Gefängnis! Der Vorsitzende äußerte die Meinung, daß das Wort Rausreißer" gleichbedeutend sei mit Streifbrecher". Malermeister Weihe gegen ihn angestrengten Beleidigungsklage Vom Reichsgericht sei festgestellt, daß der Ausdrud Streifbrecher" Gelegenheit geboten. Die Verhandlung fand am Mittwoch vor dem eine Beleidigung fei. Das Urteil lautete auf vier Wochen Ge- Schöffengericht IV zu Hamburg statt. Herr Hübbe sprach von seiner fängnis! politischen Mission gegen die Sozialdemokratie und wies, da er den Wahrheitsbeweis antreten wolle, den vom Vorsitzenden angebotenen Bergleich- glatte Burücknahme der inkriminierten Behauptungen zurüd. Aber bald sah er fallen Blatt um Blatt. Die angeblich wegen au geringer Arbeitsleistung entlassenen Gehilfen sagten aus, fie feien entweder freiwillig gegangen oder es sei feine Arbeit mehr vorhanden gewesen. Ginige Gehilfen es varen 28 8eugen geladen erklärten allerdings, sie hätten ein bestimmtes Arbeitsquantum leisten müssen, bas bon anderer Seite als nicht zu groß bezeichnet wurde. Von minderwertigem Material und Pfuscharbeit war keine Rede, doch soll in einigen Fällen aus Bersehen ein Anstrich gespart" worden sein, wofür aber nicht der positive Beweis Der Arbeiterturnverein Freie Turnerschaft" in Königs- erbracht zu werden vermochte. Die so hämisch angegriffene Vera berg i. Br. wurde vom Polizeipräsidenten für einen politischen waltung der Produktion" hat von diesen Dingen erst Kenntnis erklärt und der Vorstand deshalb aufgefordert, die Statuten und burch den Hübbeschen Artikel erhalten. Ein Sachverständiger von ein Verzeichnis der Worstandsmitglieder einzureichen. Der Regierungspräsident berwarf die vom Vorsitzenden Krüger erhobene der Hamburger Gewerbekammer befundet, daß die Arbeiten in Beschwerde mit folgender Begründung: Daß der Verein ein ihrer Gesamtheit beffer zur Ausführung gelangt feien als auf politischer sei, gehe aus folgendem hervor: 1. Die Einladung zur anderen ähnlichen Bauten. Die Arbeiten feien allerdings zu billig Gründung des Vereins sei im Jahre 1906 in der Königsberger angenommen worden, dabei könne fein Meister seine Rechnung Bolkszeitung" erfolgt, dem sozialdemokratischen Organ. 2. Der finden. Weihe bemerkt hierzu, daß er dabei ganz gut verdient Vorstand bestehe aus sielbewußten Anhängern der Sozialdemo- habe, da er stets am Bau anwesend war und mitgearbeitet habe. fratie. 8. Die Turnabende seien in erster Zeit ausschließlich in bem sozialdemokratischen Verkehrslokal Ludwigshof abgehalten tworden. 4. Von den freien Gewerkschaften habe der Verein UnterDas Gericht berurteilte den Angeklagten nach achtstündiger ftübungen in Geld erhalten. 5. Die Tätigkeit des Vereins befchränke sich nicht ausschließlich auf die Pflege des bolkstümlichen Verhandlung zu einer Geldstrafe von 100 m. ober 20 Tagen GeTurnens, sondern bezvede darüber hinaus die politische Erziehung fängnis, weil der Artikel gehäffige und gefährliche Angriffe entim Sinne der Sozialdemokratie. Dazu gehöre hier in erster Linie halte. Mit solchen Waffen solle man keinen Stampf, auch keinen bas Singen politisch- revolutionärer Bieber. 6. Der. Berein halte politischen, führen. Außerdem erkannte es auf Urbeilspublikation Rekrutenabschiedsfeste ab, um einen dauernden Einfluß auf die in den Hamburger Nachrichten" und im Hamburger Echo". ihrer Dienstpflicht genügenden Parteigenossen au gewinnen. 7. Der Dieses Urteil wird dem berufsmäßigen Verunglimpfer sozialVerein halte die Arbeiterturnerzeitung. 8. Abteilungen der demokratischer" Betriebe, der sich auch als Verfechter von Ge Freien Turnerschaft" hätten sich aktiv am sozialdemokratischen Hilfeninteressen aufspielte, nicht abhalten, seine Nase bald wieder Parteifest beteiligt. Nachdem der Oberpräsident die weitere Beschwerde ebenfalls in eine andere sozialdemokratische Brutstätte" hineinzufteden. abgewiesen hatte, flagte der Vorsitzende Krüger beim Oberber. Das ist ja sein Metier! waltungsgericht, vor dem ihn der Rechtsanwalt Dinse vertrat. Der Anwalt bestritt die Richtigkeit der Angaben des Regierungspräsidenten zum größeren Teil und trat Betveis für das Gegenteil an. Soweit die Angaben aber richtig feien, ließen sie die daraus von den Behörden gezogenen Schlüsse nicht zu. 3um Beispiel beweise es gar nichts für den Vereinszwed, daß Borstandsmitglieder der sozialdemokratischen Partei angehörten und daß Harmlose Rekrutenabschiedsfeste stattfanden, wenn Mitglieder eingezogen wurden. Das Lokal" Ludwigshof" habe man anfangs benuten müssen, weil damals der Magistrat noch die Hergabe einer Turnhalle abgelehnt habe. Und daß man in dem einzigen Sönige berger Arbeiterblatt, der Boltszeitung", annoncierte, als es fich um die Gewinnung von Mitgliedern für einen Arbeiterturnverein handelte, sei selbstverständlich.
fchweiger Blatt die Namen der Arbeitswilligen bei der Firma Beitler u. Winkelmann. Der Oberwachtmeister Schulze beranlagte darauf die Arbeitswilligen zu einem Strafantrage; in der Verhandlung bekundeten die meisten, sie hätten sich nicht beleidigt gefühlt. Die Straffammer ertannte auf Freisprechung; felbst der Staatsanwalt gab zu, daß teine Berrufserklärung im Sinne der Gewerbeordnung vorliege.
Wie ein Turnverein zu einem politischen wird.
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Der Vorsitzende legte dem Angeklagten wiederholt nahe, seine Behauptungen zurückzunehmen. Das lehnte Hübbe ab.
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Zur Luftbarkeitssteuer.
Mod
Das Offizierkorps bes Grenadierregiments Nr. 6 in Bosen war wegen eines Balles mit 12 M. zur Luftbarkeitssteuer herangezogen worden. Auf die Klage des Korps erkannte das Ober= Berwaltungsgericht jetzt gleich dem Bezirksausschuß dahin, daß das Korps von der Luftbarkeitssteuer freizustellen sei. Begründend wurde ausgeführt: Maßgebend fei die örtliche Steuerordnung. Diese unterstelle der Steuer, in Abweichung von der Mustersteuerordnung, neben den öffentlichen Luftbarkeiten die Luftbarfeiten von„ Bereinen oder Gesellschaften". Bei diesem Wortlaut tönne diese Lustbarkeitssteuerordnung nicht auf den Ball eines Offizierforps bezogen werden, denn weder sei der Ball öffentlich, noch sei das Offiziertorps ein Verein oder eine Gesellschaft im Sinne der Steuerordnung. Es fehle die Voraussetzung der Freiwillikeit des Beitritts. Nun bliebe ja noch die Möglichkeit, daß nicht das Offiziertorps als solches den Ball veranstaltet hätte, sondern daß einige Offiziere sich zum Zwecke der Veranstaltung eines Balles für das Offizierkorps zufammengetan hätten. Diese
Das Oberverwaltungsgericht wies aber die Stlage mit folgen der Begründung ab: Um die Freie Turnerschaft" für politisch zu erklären, würde schon die Tatsache genügen, daß der Verein dem Arbeiterturnerbunde" angehöre, den das Gericht schon früher für einen politischen Berein erklärt habe. Dazu kämen aber hier noch die Tatsachen, daß der Verein bei einem ausgesprochen sozialdemo- veranstaltenden Offiziere würden dann eine zum Zweck der Verfratischen Parteifest aktiv mitgewirkt habe, daß er von Gewerfschaften Unterstützung erhielt, seine Zusammenfünfte in der Königsberger Volkszeitung" publizierte und sie seinerzeit in einem fozialdemokratischen Parteilokal abhielt. Alles zusammen spreche für den Bwed einer politischen Einwirkung im sozialistischen Sinne.
anstaltung zusammengetretene Gesellschaft sein. In dem Falle würde der Ball der Steuer unterliegen, wenn es sich um eine Steuerordnung im Sinne der Mustersteuerordnung handelte, da darin auch der Steuer unterworfen würden die Tanzluftbarkeiten, welche von solchen Gesellschaften, die zu diesem Zweck zusammenträten, veranstaltet würden. Eine derartige Bestimmung enthalte aber die Bosener Lustbarkeitssteuerordnung nicht. Damit fcheide jede Möglichkeit aus und es rechtfertigte sich die Freiftellung von der Steuer.
Milde gegen Gutsbefizer.
Die Begründung des Urteils ist, abgesehen von der Folgerung aus der früheren Bolitischerklärung des Arbeiterturnerbundes, ein wahres Kabinettstud falscher Bewertung des Tatbestandes. Wenn ein unpolitischer Verein dadurch politisch wird, daß er in einem fozialdemokratischen Blatte annonciert, so wären folgerichtig auch alle die Vergnügungsvereine, die in konservativen, ultramontanen oder liberalen Blättern Anzeigen veröffentlichen, politischer Natur und nur die hätten den unpolitischen Charakter gewahrt, die in Das Schöffengericht in Marienburg( Westpreußen ) ver. parteilofen Lotal- und ähnlichen Schundblättern inserieren. Gar urteilte den Gutsbesitzer Anton Fieguth aus Notzendorf, der ein nicht einzusehen ist, wie Spenden von Gewerkschaften einem Verein an Notlauf verendetes Schwein feinen Leuten zum Verzehren einen politischen Charakter geben können, ebensowenig beweist das gegeben hatte, zu 3 M. Geldstrafe. Auf diese geringste zulässige Tagungslotal etwas dafür und mag es noch so sehr fozialdemo- Strafe wurde erkannt, weil die Leute nach dem Genuß des Wie würde es in einem tratisch infiziert sein. Wenn aber der Verein gar deshalb der Eine Fleisches gesund geblieben waren. wirkung auf politische Angelegenheiten überführt fein foll, weil gleichen oder ähnlichen Falle einem Fleischermeister ergangen sein, Abteilungen von ihm bei einem sozialdemokratischen Parteifest und wie, wenn die Berzehrenden nicht Landarbeiter, sondern turnerische Aufführungen veranstaltet haben, so wäre auch eine Gutsbesitzer gewesen wären? Musikkapelle, die ein solches Fest durch ihre Darbietungen berichönt, ein politischer Verein!
Jugendbewegung.
Der Berband der schweizerischen sozialdemokratischen Jungburschenvereine hält am 19. März in Luzern feine 7. Delegierten versammlung ab, die sich außer mit der Berichterstattung des Zentralvorstandes auch mit der Frage Partei und Jugend organisation" beschäftigen wird.
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Gerichts- Zeitung.
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Sind Gewerkschaftsorganisationen Verabredungen" gemäߧ 153 der Gewerbeordnung?
Diese Frage wurde in einem auch noch in anderer Beziehung interessanten Strafverfahren vom Kammergericht dieser Lage bejaht!
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung hat am Don nerstag, den 16. März, auf dem städtischen Friedhof in der Müllerstraße stattgefunden.
226/7
Der Vorstand.
Sozialdemokratischer Wahlverein Rixdorf.
Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unsere Parteigenoffin, Frau Anna Robbel Berliner Straße 40( 5. Bezirk) nach furzem, schwerem Leiden an den Folgen einer Operation vers storben ist.
Ehre ihrem Andenken!
Die Beerdigung findet am Sonntag, den 19. März, nachm. 3 hr, von der Leichenhalle des Friedhofs der Freireligiösen Gemeinde, Pappel- Allee, aus statt. Um rege Beteiligung ersucht 234/16 Der Vorstand.
Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. Todes- Anzeigen. Den Kollegen und Kolleginnen zur Nachricht, daß unser Mitglied, Die Arbeiterin
Marie Remus am 14. März an Lungenleiden gestorben ist.
Die Beerdigung findet am Gonnabend, den 18. März, nach mittags 3 Uhr, bon der Leichen halle des Emmaus- Stirchhofes in Rigdorf aus statt.
Ferner starb unser Mitglied, bie Arbeiterin
Hedwig Gille
am 15. März an Lungenleiden. Ehre ihrem Andenken!
am
Die Beerdigung findet Sonnabend, den 18. März, nachmittags 3 Uhr, von der Leichen halle des Heilig- Kreuz- Stirchhofes in Mariendorf aus statt.
Rege Beteiligung erwartet 113/16 Die Ortsverwaltung.
Verband der Maler,
Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 18. März, nachmittags 2, Uhr von der Leichenhalle des Nixdorfer GemeindeFriedhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.
Am 14. b. Mts. verstarb nach furzem Krantenlager unser lieber Kollege, der Schriftseter
Ludwig Warring
im Alter von 53 Jahren.
Ein ehrendes Andenken bea 6885 wahrt ihm das Personal der Borussia Drucku. Verlagsanstalt( Kreuzztg.). Beerdigung am Sonnabend, nachm. 4, Uhr, auf dem Schönes berger Friedhof, Marstraße.
Hiermit die traurige Nachricht, daß meine liebe Frau
Berta Lange
geb. Martins
im 30. Lebensjahre nach langen, schweren Leiden gestorben ist. Dies zeigt tiefbetrübt an
Die Beerdigung findet Sonnabend, den 18. März, nachmittags 4 Uhr vom Zentralfriedhof in Friedrichsfelde aus statt.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung unseres unvergeßlichen Sohnes und Bruders, des Metallarbeiters
Rudolf Jasikowski
fagen wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten, insbesondere den Stollegen der A. E.-G., Brunnen itraße, Abt. Wernicke, dem Herrn Wertmeister Wernide, bem 725c. Bezirk des Wahlvereins, dem Deutschen Metallarbeiter- Berband, den Stamm gästen und dem Gastwirt Rudolf Hinze unseren innigsten Dant. Familie Jafitowekt.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unseres guten Baters, Schwieger und Großvaters, des Buzers Heinrich Pfarr, fage
Lackierer, Auftreicher usw. t dem Gefangverein der Buzer,
Filiale Berlin . Unferen Mitgliedern zur Nachricht, daß der Stoflege
Gustav Hirsing
am 13. März verstorben ist.
Ehre feinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 17. März, nachmittags 4 Uhr, von der Leichen halle des Andreastirchhofes in Wilhelmsberg aus statt." 128/14 Die Ortsverwaltung.
Am 14. d. Mts. verstarb nach furzem, schwerem Leiden mein inniggeliebter Mann, unser treus forgender Bater, Großvater Schwiegervater, der Schriftfeher
im 53. Lebensjahre.
bis
dem Wahlverein des 6. Neichstags wahlkreises, Bezirk 581 und allen lieben Verwandten und Bekannten, Kollegen nebst Angehörigen meinen 6895 herzlichsten Dant.
Witwe Anna Pfarr nebst Kindern.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme sowie für die zahlreichen Blumenspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes Paul Monsé fage ich allen Berwandten, Freunden und Bekannten sowie dem Chef, den Kollegen und Lehrlingen der Firma Fr. Stolzenburg u. Comp. 6875 meinen innigsten Dant.
Luise Monsé geb. Reinhardt. Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher
spenden bei der Beerdigung meines lieben Bruders, des früheren Gaft. wirtes
Auf dem Kasernenneubau in Crossen waren etwa 60 Maurer beschäftigt, die sämtlich dem Zentralverband deutscher Maurer angehörten. Als der Maurer Nürner dort anfing, der dem Ver- Ludwig Warring Teilnahme sowie die zahlreichen Stranzband nicht angehörte, nahm der Vertrauensmann mit den andern Kollegen Rüdsprache und suchte dann N. zu bewegen, dem Zentralberband beizutreten. Dieser lehnte das ab. Darauf sagte das hinzugekommene Verbandsmitglied Häusler zu N., daß alle andern die Arbeit niederlegen werden, wenn er nicht beitrete. Man werde nicht mit ihm zusammen arbeiten, wenn er nicht beitrete. N. hörte dann auf diesen Bau mit der Arbeit auf. Häusler wurde demSeit einigen Jahren führt in den Hamburger Nachrichten" nächst vom Landgericht Guben , als der zweiten Instanz, wegen bas seit dem Tode der alten Rafetentiste im Sachfenwalde von Jahr Bergehens gegen den§ 153 der Gewerbeordnung verurteilt, wonach au Jahr an immer größer werdenden Abonnentenschwund leidet, mit Gefängnis zu bestrafen ist, wer andere durch Anwendung för ein Herr Thomas Hübbe eine grimme Fehde gegen die Sozis, bie| perlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ghrverlegung oder
" Soziale Komödie."