Gewerkschaftliches.
Ausland.
Aus Induftrie und Handel.
fand. Der Referent Behrend erflärte gleich zu Anfang[ lose Bustand. Für die Verbandsmitglieder gelten während seines Berichts, daß mit der Firma Arnheim , die nicht zum der vertragslosen Zeit diefelben allgemeinen Bestimmungen und Tarif Schutzverband der Unternehmer gehört, gesonderte Verhandlungen fäße, wie unter dem alten Tarifvertragsverhältnis. Aus„ prinzipiellen Das Zentralfchiedsgericht für das Baugewerbe, zu pflegen seien und noch ausstehen. Mit den übrigen Unter- Gründen" lehnt der Arbeitgeberschußverband die Anerkennung des das nach einer früheren Meldung bereits am 6. März zu einer nehmern hatte die Kommission große Schwierigkeiten; denn zuerst von der Innung und dem Holzarbeiterverband ins Leben gerufenen zweiten Tagung zusammentreten sollte, konnte wegen Behinderung wollten sie den bestehenden Vertrag überhaupt nur auf ein Jahr paritätischen Arbeitsnachweises ab, ein Beweis dafür, daß die Scharf eines Unparteiischen seine Verhandlungen erst am 13. März auf verlängern; dann machten fie ganz minimale Bugeständnisse und macher unter den großen Holzindustriellen, die im„ Schutzverbande nehmen und tagte dann bis 15. März, in welcher Zeit es alle vor- boten zufünftige kleine Lohnerhöhungen an. dominieren, zu suchen sind. Der Holzarbeiterverband fordert seine liegenden Berufungen und Anträge aufarbeitete. Die Tages für selbständige Schlosser 60 Bf., für Schleifer 60 Pf., für Dreher zu benußen. Die jeßigen tarifmäßigen Löhne betragen: für Schloffer 50 Pf., Mitglieder aus, nur den paritätischen Arbeitsnachweis in St. Georg ordnung umfaßte 78 Anträge. Das Umschauen ist strengstens verboten. Die Ents Mehr denn 30 Anträge wurden zur weiteren resp. erneuten 60 Bi, Fräser und Hobler 57 Pf., selbständige Schmiede 62 Pf., Scheidung über die weiteren Schritte erfolgt in den nächsten Tagen. Berhandlung und Erledigung an die örtlichen Schiedsgerichte zurück- Stockgesellen 50 Bf., selbständige Maschinenarbeiter 42 Pf., Maler berwiesen. Mehrere angefochtene Schiedssprüche wurden bestätigt und Lackierer 55 Pf., Abiezer, Ueberzieher, Holzmaler 60 Pf., und einige andere mußten aufgehoben werden, da die Vorinstanzen Spachtelschleifer 42 Bf., ungelernte Arbeiter 40 Pf. Diese Löhne J. T. F. Sämtliche Seeleute in Triest find in den Ausstand gein ihrer Beschlußfassung ihre Zuständigkeit überschritten hatten. wollen die Unternehmer vom 1. April 1912 ab um 2 Pf. er- treten. Ueber Triest wurde seitens der Organisation die Sperre Mehrere Anträge betrafen wieder die Verweigerung des Ver- höhen und um einen weiteren Pfennig vom 1. April 1913 verhängt. Buzug ist streng fernzuhalten. tragsabschlusses durch die Unternehmer; sie fanden ihre Erledigung ab. Die Forderung, daß denjenigen Arbeitern, die diese oder nach der in der vorigen Sitzung geübten und mit der Dresdener höhere Löhne schon beziehen, eine Zulage von 5 Pf. pro Stunde Entscheidung übereinstimmenden Braris, nach der dort, wo ausge- erhalten sollen, bleibt noch weiteren Verhandlungen vorbehalten. Sperrt wurde, oder vorher ein Vertrag bestand, der Vertragsabschluß Jn bezug auf die Ueberstunden lehnen die Unternehmer die Fordezu erfolgen hat und die fällige Lohnerhöhung nachzuzahlen ist. rungen der Arbeiter ab und wollen keine Aenderung der bisherigen Bon allgemeiner Bedeutung sind folgende Entscheidungen: Bestimmungen zugestehen, wonach Ueberstunden bis 8 Uhr abends Zwei Unternehmerorganisationen weigerten sich zu verhandeln, mit 25 Broz, von 8 Uhr ab mit 50 Proz. und ebenso Sonntagsweil sie die Vertreter der Arbeiterorganisationen beanstandeten. In arbeit mit 50 Broz. Aufschlag bezahlt werden. Die Arbeitszeit soll einem Falle handelte es sich um einen Angestellten, der in die 53 Stunden betragen, die als eine Arbeitswoche bezahlt werden; meinheit protestiert wird, heißt es immer von den Tischen der Res Schlichtungskommission delegiert wurde, in dem anderen Falle um am Sonnabend soll nur eine Stunde früher Feierabend sein. Gauleiter, die an der Verhandlung teilnehmen sollten, in der über die Abschließung eines Affordtarifes zu beraten war. Das Schiedsgericht entschied, daß es jeder Organisation freistehe, ihre Vertreter zu bestimmen und daß der Gegenpartei ein Einspruchsrecht nicht zustehe. In einem altmärkischen Vertragsgebiet entließ ein Unternehmer Arbeiter, die sich weigerten, eine tarifwidrige Arbeitszeit anzuerkennen. Die Auffassung der Vorinstanz ging dahin, daß diese Entlassung einer Maßregelung nicht gleichzuachten sei. Das Gericht dagegen schloß sich dieser Ansicht nicht an, es ertannte die Maßregelung an.
Wenn infolge der noch schwebenden Verhandlungen es zum Abschluß eines Vertrages noch nicht gekommen ist, so gelten die alten Vertragsbedingungen bis auf weiteres. Dagegen treten die Lohnerhöhungen und Arbeitszeitverkürzungen nebst den Ausgleichslöhnen an den in den Dresdener Entscheidungen vorgesehenen Terminen in Kraft.
man
Verstaatlichung aller elektrischen Werke in der-- Schweiz . Jm lieben deutschen Vaterlande ist die Regierung seit Jahren eifrig dabei, den großen und allergrößten Elektrizitätskonzernen die Wege zu einem privaten Licht- und Kraftmonopol zu ebnen. Wenn hiergegen durch die damit außerordentlich belastete Allge
Als Behrend diese Zugeständnisse ruhig und fachlich vortrug, gierung, ja, wir müssen die private Unternehmungslust stüßen und erhob sich ein Sturm in der Versammlung. Man war fich fördern. Daß es auch anders geht, beweist jetzt wieder einmal die darin einig, daß auf dieser Grundlage fein Einverständnis Schweiz . Bei den dort reichlich vorhandenen Mengen an„ weißer erzielt werden kann; wies energisch das Anerbieten Sohle" ist die Verwertung elektrischer Energie sehr weit vorge= der Unternehmer zurück und betonte, daß die Arbeiter schritten. Zwischen den Delegationen der Kantone Aargau , Zürich , in der Geldschrankindustrie seit dem Jahre 1906 auf eine Lohn- Schaffhausen, St. Gallen , Thurgau , Appenzell , Glarus und Schwyz erhöhung warten und gesonnen sind, sich diese Verbesserung jetzt zu und den privaten Beznau- Loetsch- Kraftwerken werden gegen erkämpfen. Nach kurzer Diskussion wurde die folgende Resolution wärtig Verhandlungen zu dem Zwede geführt, das ganze Untereinstimmig angenommen: nehmen für allgemeine Zwede anzukaufen. Schaffhausen und Bürich befizen bekanntlich schon eigene Elektrizitätswerke, sie haben ieht die Regierung auch ersucht, ihnen die Konzession zum Bau eines neuen Kraft- und Lichtwertes bei Egislau zu erteilen. St. Gallen hat erst fürzlich das Kabelwert erstanden, und Zürich besitzt das große Albulawerk, das von der Stadt selbst erbaut worden ist. Wenn der Ankauf der Beznau- Loetsch- Werke perfekt wird, ist die Monopolisierung der Elektrizitätswerte der Schweiz durch die Kantone und Städte so gut wie vollzogen! Warum geht es dort und in Deutschland nicht? Die deutsche Regierung wird nicht in Verlegenheit sein, wenn sie darauf antworten soll, sie wird eben wieder etwas anderes behaupten, aber das Volk weiß, daß es sich dabei um nichts weiter handelt, als einigen Wenigen, die die verschlungenen Regierungsrege sehr genau fennen, uner
„ Die heute versammelten Arbeiter der Geldschrankbetriebe nehmen mit Entrüstung Kenntnis von dem bisherigen Ergebnis der Verhandlungen mit den Unternehmern. Die Bersammelten verpflichten sich daher, alles daran zu sehen, ihre diesmalige Tarifvorlage mit allen gebotenen Mitteln zur Durchführung zu bringen." Achtung, Metallarbetter! Der Streit unserer Kollegen bei der Firma Niemann scheint der Vereinigung der MetallwarenNach den genannten Entscheidungen find die Zentralorganisa- fabrikanten Schwierigkeiten zu bereiten. Es fönnen der Firma tionen verpflichtet, ihre örtlichen Organisationen zum Abschluß von Niemann nicht die benötigten Arbeitsfräfte gestellt werden troß der Verträgen nach dem Vertragsmuster anzuhalten und auf den Ab- Hilfe eines Streifbrecheragenten im Norden Berlins . Das ist den schluß solcher Verträge mit allen Mitteln und wiederholt einzu- Herren deshalb unangenehm, weil es sich um ein wichtiges und wirken. Wenn troßdem ein Vertrag durch das Verhalten einer wegen seines schroffen Verhaltens der Arbeiter gegenüber, verdientes Partei nicht zustande kommt, so hat die Gegenpartei volle Hand- Mitglied der Vereinigung handelt. Deshalb ist man seitens der meßliche Werte zu verschenken, auf Kosten des Volkes. lungsfreiheit; es darf die den Vertragsabschluß ablehnende Partei Unternehmerorganisation schon gezwungen, ein übriges zu tun, und Antikapitalistische Geschäfte. Der Führer der gegen das mobile von ihrer Zentralorganisation in teiner Weise unterstützt werden. hat man durch einen Beschluß sich dahin verständigt, daß der Nach- Kapital" kämpfenden Wiener Christlichsozialen, Dr. Geßmann, Das Gericht entschied hierzu, daß diese Handlungsfreiheit eintritt: weis der Metallwarenfabrikanten für alle Betriebe gesperrt wird, vielfacher Diäten- und Pensioneneinitreicher, hat mit seiner Familie 1. in bisher durch das Bentralschiedsgericht entschiedenen nur nicht für Niemann. Damit find also nicht nur die Arbeiter ge- die Wiener Baukreditbank gegründet und das ganze„ Attien tapital Fällen, wenn innerhalb dreier Wochen nach Zustellung der Ent- sperrt, sondern die Betriebe auch. scheidung an die betreffende Zentralorganisation die örtliche Or- Die Bedeutung und beabsichtigte Wirkung dieser Maßnahme hier von 2 Millionen Kronen aufgebracht. Diese Antisemitenbank hatte im ganisation den Vertragsabschluß noch nicht vollzogen hat; zu schildern, hat zurzeit weder Wert noch Zweck. Es genügt voll2. in zukünftigen Fällen nach Ablauf der gleichen Frist nach ständig, unsere Kollegen der Gelbmetallindustrie aufzufordern, nach der Zustellung der Entscheidung der zweiten Instanz, es sei denn, wie vor den Betrieb der Firma Niemann zu meiden und uns sofort daß gegen die Entscheidung Berufung eingelegt worden ist; Mitteilung zu machen, wenn irgendwo Streifarbeit auftaucht. 3. die Handlungsfreiheit dauert bis zum Abschluß eines Ver= Die Firma Niemann will teine zeitgemäßen Lohn- und trages, und wenn ein solcher nicht zustande kommt, bis zum Arbeitsbedingungen bewilligen und fann deshalb auch keinen An31. März 1913; bei Vertragsabschlüssen dieser Art sind die Bar- spruch auf leistungsfähige Arbeiter erheben. teien weder an das Vertragsmuster noch an die Löhne und Arbeitszeiten der Dresdener Entscheidung gebunden.
Sind die Arbeiter verpflichtet, einen Affordtarif abzuschließen and können die örtlichen Schiedsgerichte entscheiden, ob solche Tarife abgeschlossen werden müssen, oder können diese Instanzen sogar in strittigen Fällen über die Preise Entscheidungen fällen? Diese und weitere wichtige auf die Affordarbeit bezügliche Fragen find heiß umstrittene und hatten zu Eingaben an das Zentralschiedsgericht geführt.
Bei den Tarifverhandlungen mußte bekanntlich die Regelung der Arbeitsnachweisfrage unterbleiben, da die Unternehmer an dem Bestehen ihrer einseitigen Arbeitsnachweise festhalten. Diese Sache blieb ungeregelt und wurde außerhalb des Vertrages gestellt. In ber betreffenden Vereinbarung heißt es:
er
"
Der Streit der Schilderanmacher
letzten Geschäftsjahr einen Reingewinn von 363 235,10 Stronen, was eine Aktiendividende von 17 Proz., Verwaltungsratstantiemen von 4,85 Proz. und einen Gewinnvortrag von 12,35 Proz. ergibt, der deshalb so hoch ist, damit die Dividenden icheinbar niedriger find. Die antikapitalistische Bank ist lukrativer als die großen Eisengesellfchaften!! Sehn Sie, das ist ein Geschäft!
1911
1910
Weizen
B
•
5 631 700 Mischkorn(/ Weizen, Roggen) 125 670 1 161 100 Roggen Hafer. Gerste
1 213 860
1900 in ettar 6304 700 6 450 200 137 100 148 175 1248 480
•
746 090
805 250
803 150
147 365
148 760
112 879
7 811 925 8 609 670 8 792 934
Nachdem die bebaute Bodenfläche von 1909 auf 1910 schon um etliches zusammenschrumpfte, ist die Gesamtmenge an bebautem Boden für 1911 weiter um ein erhebliches zurückgegangen! Da auch jetzt die Ernteaussichten als nicht allzu günstig betrachtet werden, haben die deutschen Großagrarierschon wieder glänzende Extraprofitaussichten. Und das deutsche Bolt kann sich auf kommende hohe Preise gefaßt machen.
Letzte Nachrichten.
Deutscher Metallarbeiter- Verband. Ortsverwaltung Berlin . Das französische Proletariat leidet bekanntlich unter derfelben Die Aussperrung der Tapezierer traurig- räuberischen Zollpolitik wie das deutsche Volt. Die borjährige war ein schöner Plan der Unternehmer, der anscheinend schon ins ungeheuerliche Summen Geldes gefoftet, die in die Taschen der franWeizenteuerung hat den Franzosen , die vorwiegend Weißbrot essen, Waffer gefallen ist. haben selbst die Arbeiter etwas mehr vermutet, als fich bis jetzt ergeben geflossen sind. Deutschland führt bei normaler Ernte im westlichen Hinter den großen Worten und Beschlüssen zösischen Agrarier und der deutichen Großgetreidebauern hat. Bekanntlich sollten 1200 organisierte Gehilfen mit einem Schlage Nachbarlande nach dort so gut wie feinen Weizen aus. Seit dem ausgesperrt werden. Bis Montagnachmittag haben sich aber noch Jahre 1910 ist das Weizenerportgeschäft nach Frankreich aber sehr nicht einmal einhundert als ausgesperrt beim Verbande gemeldet. eifrig gepflegt worden. Die deutschen Agrarier haben an der fran Es wurde entschieden, daß die örtlichen Organisationen der Bei den Unternehmern scheint der eine dem anderen nicht recht zu zösischen Brotnot Hunderttausende verdient! In Paris wurde ja zeitEinladung der Gegenpartei zur Berhandlung über einen Afford- trauen, und feiner möchte dem kleinen Anfang in der Aussperrung weise der Weizen noch höher bezahlt als in Deutschland , dazu lam tarif folgen müssen und an der Verhandlung teilzunehmen haben. weiter folgen. Zu verdenken ist es freilich feinem, daß aber noch, daß die Weizenausführenden an der deutschen Grenze Aus dem§ 5 des Hauptvertrages und seiner Begründung ergibt sich sein er Geschäft nicht empfindlich schädigen will, indem pro Tonne 55 Mark Einfubrscheingeld verdienten! Für 1911 aber, daß der Abschluß des Akkordtarifes nur auf Vereinbarung be= ruhen soll. Daraus folgt, daß niemand zum Abschlusse gezwungen einstellt, denn es ist eine alte Erfahrung, daß die organisierten fo! Die französische Anbaufläche betrug in den Jahren die besten Arbeitskräfte entläßt und später minderwertige liegt die Situation, wie die Aussaatberichte nachweisen, eben wieder werden soll, und demzufolge auch die Vertragsinstanzen zum Ein- Arbeiter die tüchtigsten sind, und gerade diese sollen dem Ausgreifen durch Verhandlungen oder Schiedssprüche nicht berechtigt sperrungsbeschluß gemäß entlassen werden. Verschiedene find, es sei denn, daß die Parteien vereinbaren, diese Instanzen an- Unternehmer haben es flugerweise vorgezogen, Frieden mit dem zurufen und gemeinsam um eine Entscheidung nachsuchen. Verband zu schließen, und dadurch hat sich die Zahl der Nach der Begründung der Dresdener Entscheidung ist festgestellt, Streitenden wieder verringert, die jetzt rund 400 beträgt. In den baß es nicht die Absicht der Unternehmer ist, die Affordarbeit in den Bohngebieten einzuführen, wo sie bisher nicht üblich war. Es wurde meisten Fällen wird auf die Verkürzung der Arbeitszeit von 50 auf entschieden, daß es den örtlichen Instanzen zusteht, festzustellen, ob 48 Stunden die Woche der größte Wert gelegt; daraus ergibt sich in einem Lohngebiete die Affordarbeit üblich war. Diese Fest- denn die gewünschte kleine Erhöhung der Stundenlöhne oder der Affordsäge. stellung darf sich aber nur auf die Dauer der Vertragsperiode 1908 bis 1910 erstrecken. Das Zentralschiedsgericht hat den Versuch unternommen, gewisse Richtlinien dafür aufzustellen, in welchem Umfange in einer Spezialbranche die Arbeit im Attordlohn ausgeführt beschäftigte am Montag eine tombinierte Versammlung der in der werden muß, wenn in dieser Branche die Affordarbeit als üblich Firmenschilderindustrie tätigen Arbeiter, die den großen Saal des Englischen Gartens " füllten. Der Sektionsleiter Fromte bom zu betrachten ist. Transportarbeiterverband berichtete über den Stand des Streits. Nachdem die Forderungen am 1. März bei 91 Firmen eingereicht waren, hatten bereits am 4. März 17 Firmen den neuen Vertrag unterschrieben. Bei 68 Firmen wurde die Arbeit eingestellt. Bei einer Reihe weiterer Firmen war das nicht möglich, da sie ihre Schilderanmacher schon vorher entlassen hatten. Inzwischen haben sich die meisten dieser Firmen zu Verhandlungen bereitgefunden, Schleiz ( Reuß), 20. März.( W. T. B) Heute vormittag wurde und der Erfolg ist, daß der Vertrag jetzt von 58 Firmen unterzeichnet ist. Es fommen, abzüglich derjenigen, die feine Schilder- in dem benachbarten Möschlitz der 50jährige Bichächner von einem anmacher mehr beschäftigen, noch folgende 16 bestreitte Firmen in unbekannten Täter durch Hiebe auf den Kopf zu Boden geschlagen Betracht: Otto Grund u. Co., Waffergasse, Wilh. Bartel, Molken- und seiner Barschaft beraubt. Bichächner ist bald darauf seinen Bermarkt, Koch u. Bein, Ritterstraße, Eplinius u. Co., Schönhauser letzungen erlegen. Straße, P. Sonntag u. Co., Bohenstraße, Schmiedel, Linkstraße, Aussperrung in der bayerischen Textilindustrie. Borstendorf , Schöneberg, Bötsch( Inhaber Sommerfeld), Alte JakobHof( Bayern ), 20. März.( B. H. ) Bei drei hiesigen Webereifirmen straße, Rogusch in Firma Teichert u. Plauen , Schidlerstraße, Paul Voigt, Neue Königstraße, Wilhelm Rumpff, Linienstraße, Dittmeier, ist die Aussperrung von 650 Arbeitern in Kraft getreten. Die Textil Dirdsenstraße, Karl Zweibart. Alexandrinenstraße, Jüschke, Dres- verbände der Arbeitgeber haben beschlossen, in 14 Tagen alle Betriebe bener Straße, Hent. u. Co., Lothringer Straße, und Stamer, zu schließen. Dresdener Straße. maßregeln ergreifen, soweit diese Maßregeln durch Gesetz oder Branche 31 Mitglieder zählt. Die übrigen 15 haben den Vertrag Diese Firmen gehören dem Arbeitgeberverband an, der in der Paris , 20. März.( W. T. B.) Die Marinełommission des Vertrag nicht berboten sind." Das Sperren der Arbeitsnachweise ist daher eine zulässige unterzeichnet. Man ist sich also im Arbeitgeberverband nicht einig. Senats hat den Bericht Gabart- Danneville angenommen, durch den Da bereits 114 Schilderanmacher zu den neuen Bedingungen ar- die Regierung ermächtigt wird, zwei Panzerschiffe auf Stapel zu Begenmaßregel. Die Bertragsparteien vereinbarten bekanntlich bei Abschluß des beiten und nur noch 33 im Streit stehen, werden sich jene 16 Firmen legen, so wie sie es von der Deputiertentammer gefordert hatte. Hauptvertrages, daß sowohl für die Zentralorganisationen wie auch wohl auch bald bequemen müssen, den Vertrag zu unterzeichnen. Annahme des Pensionsgesetzes für die französischen für die örtlichen Organisationen die Beschreitung des Rechtsweges Die Streitenden können der Sache ja noch, wenns sein muß, ge= Eisenbahnangestellten. auszuschließen ist und somit die Organisationen Anspruch auf laſſen einige Monate zusehen. Wohl haben drei der Firmen Schadenersatz nicht erheben können. Diese Vereinbarung hat einige Streitbrecher herangeholt, wobei der bekannte Karl Kazmaret Gewerbegerichte zu der irrtümlichen Auffassung Veranlassung ge- wiederum feine Rolle spielte, aber die mit Snüppel und Revolver geben, daß nunmehr auch für den Bauarbeiter die Beschrei- ausgerüsteten Leute können den Arbeitgebern nicht viel nüßen. G3 tung des Rechtsweges in den Fällen ausgeschlossen sei, wenn er trat auch allgemein in der Diskussion hervor, die dem Bericht folgte, steht also durchaus günstig mit dem Streik. Diese Auffassung Daburgh, daß berührt und für Fragen, die das Arbeitsverhältnis und den Arbeits - fühlen mit den Streifenden und bereit sind, sie, soweit es sich nötig fämpft. Finanzminister Caillaug führte aus, man tue recht daran, barung nur das Verhältnis der Organisationen zum Tarifvertrage/ tätigen übrigen Arbeiter und Handwerker sich durchaus solidarisch Antrag wurde von der Budgetkommission und der Regierung be= vertrag angehen, nach wie vor das Gewerbe- oder das ordentliche macht, in jeder Weise zu unterstützen. Gericht zuständig sind, dürfte dieser Irrtum beseitigt sein.
Man war darüber einig, daß an der Frage des Arbeitsnachweises durch die gegenwärtigen Vertragsbeschlüsse in teiner Weise etwas geändert worden ist; sie liegt bielmehr in jeder Hinsicht genau wie vor der Aussperrung."
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Der Arbeitgeberberband schloß aus dem Nachsaß, daß gegen Arbeitsnachweise, die vor der Aussperrung bestanden und von den Arbeitern damals unter irgendwelchen Umständen anerkannt worden sind, keinerlei Gegenmaßregeln ergriffen werden dürften. Die Arbeiter haben sich daran nicht gelehrt und in mehreren Städten über biese Arbeitsnachweise die Sperre verhängt. Gegen diese Sperre richteten sich eine Anzahl Beschwerden. Das Gericht entschied hierzu: „ Die Frage des Arbeitsnachweises steht außerhalb des Vertrages und können die Parteien Arbeitsnachweise in beliebiger Form betreiben oder errichten. Die Gegenpartei kann Gegen
Berlin und Umgegend.
Deutfches Reich.
Raubmord.
Das Wettrüsten zur See.
Paris , 20. März.( W. T. B.)( Deputiertentammer.) Bei der weiteren Beratung des Gefeßentwurfes über die rückwirkende Staat einen Teil der Lasten übernehmen soll, welche die Durch Kraft der Pensionsbestimmungen für die Eisenbahnangestellten begründete Theodore Reinach einen Abänderungsantrag, wonach der
diese Lasten den Gesellschaften aufzuerlegen, die sie tragen tönnten, ohne daß die Interessen ihrer Obligationsinhaber Gefahr liefen. Achtung, Bauarbeiter! Die Firma Hagemann auf Helgo- Der Abänderungsantrag Reinach wurde mit 309 gegen 142 Stim Iand hat einige Maurer gemaßregelt. Die Arbeiter verhängten men abgelehnt. Sodann wurden sämtliche Artikel des Gesezent daraufhin über die Firma die Sperre. Zuzug ist fernzuhalten. wurfes im einzelnen und schließlich mit 491 gegen 37 Stimmen das Gesetz im ganzen angenommen.
Die Tarifbewegung der Geldschrankschloffer. Zur Tarifbewegung in der Holzindustrie. Die Lohnkommission der Geldschrankschlosser, die in der Verfammlung vom 28. Februar den Auftrag erhielt, auf Grund eines Bislang ist von dem Arbeitgeberverband der Holzindustrie aufgestellten Tarifvertrages mit den Unternehmern zu verhandeln, er- Hamburgs noch keine Antwort auf die am vorigen Sonntag bes ftattete über ihre Tätigkeit Bericht in einer Bersammlung, die schlossene Resolution der Arbeiter eingelaufen. Seit dem 11. März gestern Montagabend bei Franke in der Badstraße statt besteht daher für Hamburg , Altona und Umgegend der vertragsBerantw. Redakteur: Albert Wachs, Berlin . Inferatenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drudu. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl.