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fljrc fto�Icit, sie©Uröe zur Wollbeimgruppe gerechne?. Dagegen stclft die Firma Fricdlaender in ziemlich engen Beziehungen zum F ü r st e n t r u st, der Vermögensverwaltung der Fürsten Fürsten- r«rg und Hohenlohe. Dadurch ist sie auch der Kohlenfirma Wulff u. Co. nähergetreten, die gleichfalls zum Fürstcntrust gc- dort. Diese Firma Wulff u. Co. wurde Ende 1908 durch das Finairzinstitut der Fürsten Hohenlohe und Fürstenbera gegründet. dem Au picht erat gehören neben Vertretern der beiden Fürsten   auch Vertreter des Kohlensyndikats und der Kohlenfirma Wulff u. Co. in Düsseldorf   an. Wie sich die Gegensätze zwischen Stinncs und dem Kohlensyndikat auch gestalten mögen, sicher ist, daß die Kohlen- Handelsfirmen, die bisher schon meist nur noch Agenten der Syn- dikate oder einzelner Berglverksgesellschaften waren, durch die weitere Entwickelung restlos ihre Selbständigkeit verlieren werde». Soziales. Bunbesratsverorimungen für Arbeiterschutz. In der 146. Sitzung des Reichstags vom Montag, den 13. März, äußerte sich der Staatssekretär des Reichsamts des Innern, Herr Dr. Delbrück, u. a. dahin, daß Bundesratsver- ordnungen, welche die Arbeitsverhältnisse in den einzelnen Ge- werben regeln, in den letzten Jahren deshalb nicht so viel erschienen seien, weil die Zahl der für solche �Verordnungen in Betracht kom- nienden Erloerbszweige naturgemäß immer kleiner werde, weil eben für eine große Anzahl Gewerbszweige derartige Verord- nimmt bereits erlassen seien. Nach den Bekundungen des Herrn Delbrück   bliebe also für die Betätigung von Arbeiterschutz gar kein Raum mehr übrig, weil in dieser Beziehung schon so ziemlich alles geschehen sei.. Was dieses Gerede auf sich hat. dafür nur ein Beispiel: �ur das Gastwirtsgewerbe ist im Jahre 1902 eine Bundesrats- Verordnung erlassen worden, die die Arbeitsverhältnisse des ge- lernten Personalsregelt-". Diese Regelung besteht darin, daß die qualifizierten Arbeiter in diesem Gewerbe nicht länger als 16 Stunden täglich beschäftigt werden sollen(in Bade- und Kurorten während dreier Monate nicht länger als 17 Stunden). In den Kreisen der gastwirtschaftlichen An- gestellten nennt man das spöttisch den doppelten Acht- stunden tag. Sodann soll'wlle 14 Tage, in Städten von unter 20 000 Einwohnern alle 3 Wochen, eine 24stündige Ruhepause ein- treten. Dieses ganze bißchen Arbeiterschutz beschränkt sich aber, wie schon bemerkt, nur auf das gelernte männliche und weibliche Personal, auf die Kellner, Köche, Köchinnen und die am Büfett und beim Fertigmachen der Speisen beschäftigten Personen. Als im Jahre 1392 die Kommission den Wortlaut der Frage- bogen feststellte, regte der Genosse Molkenbuhr an, die Erhebungen doch auf das Hilfspersonal auszudehnen, Herr von Rottenburg   antwortete damals, daß dies nicht unbedingt not- wendig sei. Wenn festgestellt werde, daß die Arbeitsverhältnisse für das gelernte Personal der gesetzlichen Regelung bedürfen, so würde das ohne weiteres auch für das Hilfspersonal anzunehmen sein, da ja in einem solchen Betriebe alle Faktoren wie die Räder eine» Uhrwerks zusamniengreifen müßten. Das war gewisse» maßen ein Versprechen, daß auch das Hilfspersonal in die Bundes- ratsvcrordnung einbezogen werden solle. Höchst wahrscheinlich war es von Herrn v. Rottcnburg auch so'beabsichtigt, als aber die Sache endlich nach zehnjähriger mühevoller Arbeit so weit gediehen war, hatte die Aera v. Berlepsch längst ihr Ende erreicht. Und so ist heute noch das gesamte aast wirtschaftliche Hilfspersonal in Küche, Keller ustv. von den mini- malen Schutzbestimmungen ausgeschlossen. Das ungelernte Personal aber bildet die übergroße Mehrheit der zirka 400 000 Angestellten und Arbeiter ini Gastwirtsgewerbe. Diese Beschränkung bedeutet eine schreiende Ungerechtigkeit- gegenüber dem meist noch mehr geplagten Hilfspersonal. Ter junge Mann, der als Kochlehrling mit der Zubereitung von Gemüse. Fleisch usw. beschäftigt wird, oder das Mädchen, das bei der Zu- bereituug von Speisen beteiligt ist, sind von der Gesetzgebung wenigstens in etwas geschützt, das jugendliche Küchenmädchen aber, welches den ganzen Tag in feuchtem dunklen Raum mit dem Ab­waschen des schmutzigen Geschirrs beschäftigt ist, der Kupferputzer. die Hausdiener. Zimmermädchen usw., alle diese Personen haben unbegrenzte Arbeitszeit. Und in der Tat ist bei ihnen eine 18 bis LOstündige Arbeitszeit durchaus nichts Seltenes. Das gleiche gilt von den Liftboys, Pagen usw., Personen, die kaum dem Knaben- alter entwachsen sind. Es ist im höchsten Grade widerspruchsvoll, jugendlichen Personen einen gesetzlichen Schutz nur dann zu gc- währen, wenn sie alsLehrling" gelten, sie davon auszu- schließen, wenn sie als ungelerntes Personal noch in weit höherem Maße angestrengt werden. Nach den Erhebungen, die der Verband deutscher Hoteldicuer vor einigen Jahren vorgenommen hat, kommt es gar nicht selten vor, daß ein Hoteldiener(die bekanntlich vielfach die Nachtwache übernehmen müssen) 24 und sogar 26 Stunden nicht aus den Kleidern kommen. Seit dem Erlaß der Bundesratsverordnung sind nun bereits neun Jahre ins Land gegangen. Die Regierung hat noch keinen Schritt weiter getan, obgleich das Hilfspersonal, aber auch das gelernte, diese Ausdehnung in unzähligen Eingaben gefordert haben. Und zwar schließen sich hier den Forderungen der frei organisierten Gastwirtsgehilfen selbst die rückständigsten Gehilfen- verbände an, wie der Deutsche Kellnerbund, Genfer   Verband usw. Hier wäre also ein dankbares Feld für den Betätigungsdrang des Staatssekretärs und seiner Geheimrätc. Einige Hunderttausende gastwirtschaftlicher Arbeiter und Angestellte warten seit beinahe zwei Jahrzehnten auf den ihnen 1892 in Aussicht gestellten Schutz ihrer Arbeitskraft. Und dies Gebiet der Gasitvirtsgehilfen ist nur eins der dringend ihrer Erledigung durch Buudesratsvcrordnungen harren­den Gebiete. Zum mindesten so wichtig ist beispielsweise der E» laß von Bundesratsverordnungcn für die Großbetriebe der Eisen- industrie. Aber auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes kommandiert der Verband deutscher Industriellen Stillstand, und Staatssekretär wie Bundesrat stehen gehorsam still. Zum Gesinbeunrecht. Der kaiserliche Legationsrat von Kemnitz hatte seiner ehe- maligen Köchin in das Gesindedienstbuch folgendes Zeugnis ge- schrieben: Die Köchin Martha Karl hat bis zum heutigen Tage... als Köchin gedient. Sie verläßt den Dienst auf ihren eigenen Wunsch"»s-rer Zustimmung ohne vorherige Aufkündigung aus folgendem nicht ausgeklärten Anlaß: Am 29. April fanden sich in meine« Suppenteller und in dem meiner Frau je zwei Tabletten, die sich bei alsbaldiger Untersuchung in der Apotheke als unschädliche Absührnnttel darstellten. Die Suppe war. wie stets, von der Köchin in der Küche aufgegeben und von dem Diener in das Eßzimmer gebracht worden. Martha Karl leugnet, die Ur- heberin dieses dreisten Scherzes zu sein und erklärt, den Verdacht nicht auf sich sitzen lassen zu wollen. Der Diener und die übrigen Dienstboten beteuerten ihre Unschuld. Marthas Leistungen im Kochen genügten nicht unseren Ansprüchen, obgleich sie. wenn sie sich Mühe gab, auf manchen Gebieten gutes leisten konnte. Sie war ehrlich und in der Küche sauber. Ihr Betragen ließ zuweilen zu wünschen übrig.". Fräulein Karl beantragte bei der Polizei eine Berichtigung dieses Dienstzeugnisses. Der Charlottenburger   Polizeipräsident gab schließlich die Sache an den Berliner   Polizeipräsidenten   ab. Dieser lehnte die Aenderung ab und der Oberpräsident als nächste Be- schwerdeinstanz verwarf die weitere Beschwerde ebenfalls. Er ging nicht davon aus. daß nur ein Borgang dargestellt sei. sondern fand in dein Zeugnis, wie die Köchin, eine Beschuldigung, daß sie die Tabletten in die Suppe getan habe..Cr meinte aber im Gegensatz zur Beschwerdeführerin, die Beschuldigung sei nach Annahme der Behörde nicht unbegründet. Fräulein Karl tlogte nunmehr beim Obervcrwaltungsgericht. Ahr   Vertreter. Rechtoauwalt Samove  , verwies zunächst auf ein in- »wischen ergangenes Urteil des SchSfftngerichts. wodurch die Köchin freigesprochen ist. Sie War nämlich beschuldigt worden, den kalser- licheu Legatiousrat durch Hinzutun von Abführpillen zur Suppe tätlich bleidigt zu haben. Das Schöffengericht hatte ein nou liquet angenommeti, in dem es meinte, das Mädchen oder der Diener müßten es nach Lage der Sache gewesen sein, es lasse sich aber nicht feststellen, wer es war. Im übrigen machte der Anwalt im Namen seiner Klientin geltend, daß sie nach wie vor entschieden bestreite, daß sie die Tablette» hineingetan habe. Die Beschuldi- gung. welche in der Erzählung des Vorgangs zu finden sei, müsse aus dem Attest herausgestrichen werden. Di- Erzählung gehöre aber auch daiui nicht in das Abgangszeugnis, wenn sie nur als Tarstellung eines Vorgangs augesehen würde. Ferner beantrage die Klägerin, daß als unwahr die Worte aus dem Zeugnis entfernt würden, daß ihr Betragen zuweilen zu wünschen übrig ließ. Das Oberverwaltungsgericht wies aber dieser Tage die Klage mit folgender Begründung ab: Es liege hier keine Berechtigung vor, eine Berichtigung dieses Zeugnisses zu verlangen. Zunächst sei als Grund der Auflösung des Dienstverhältnisses ein Vorgang wiedergegeben worden, der zugleich als unaufgeklärt bezeichnet werde. In der Darstellung werde dann weiter gesagt, das Mädchen wolle die Beschuldigung nicht auf sich sitze» lassen und die übrigen hätten ihre Unschuld beteuert. Somit sei keine positive Beschuldigung gegen das Mädchen ausge- sprachen worden. Die Darstellung des Borgangs an sich sei aber objektiv richtig. Eine Berichtigung könne darum nicht verlangt werden. Die Worte dann:Ihr Betragen ließ zuweilen zu wünschen übrig" enthielten ein subjektives Urteil. Ein solches Urteil könne die Herrschaft nach bestem Ermessen abgeben, ohne daß der Dienstbote, der eine andere Meinung von seinem Betragen habe, eine Berichtigung verlangen könne. Der Prozeß ist für die Rechtlosigkeit des Gesindes charakte- risttsch. DieHerrschaft" schreibt in das Gesindebuch irgend eine Erzählung und ein abfälliges Zeugnis. Das Dienstmädchen muß sich diese Eintragungen ge fällen lassen, die ihrem Fortkommen nachträglich sind. Denn nachlAnsicht des Oberverwaltungsgerichts kommt es garnicht darauf an.Xob die Erzählungen des Legations- rats mit dem Dienst der Köchin in Verbindung stehen, auch nicht, ob sie der Wirklichkeit entspreche»; es genüge, daß der Lcgations- rat nicht wider besseres Wissel Behauptungen aufstellt, also ge- logen hat. Diese Auffassung desVOberverwaitungsgerichts ist falsch. Denn einZeugnis" soll etivas»bezeugen, also Kunde von einer Tatsache geben, seiner Natur nw gemäß wird auch der Inhalt vo Arbeitsverhältnis in der Pra sehenerregenden entgegenstehen der Wahrheit entsprechen. Dem Zeugnissen aus dem gewerblichen abgesehen von einem auf- u Urteil, das das Kammergericht vor wenigen Jahren erließ/und der Theorie bewertet.'Aber gleichviel, ob des Oberverwafiungsgerichts Ansicht richtig oder irrig ist empörend ist es, daß ein Dienstbote schutzlos mit einem Uriasbrief zufrieden sein muß. iiiiis der Frauenbewegung. Der Fortschritt des Frauenstimmrechts. In fünf Staaten der nordamerikanischen   Union   besteht nun das völlig gleiche Frauenwahlrecht. Ueber 400 000 Frauen sind damit den männlichen Bürgern gleichgestellt. Es sind die Staaten Washington  (175 000 wahlberechtigte Frauen), Kolorado  (120 000), Utah  (60 000), Idaho  (30 000), Wyoming  (25000). In Kansas   und Arkansas   steht die Einführung bevor. In Kalifornia wurde der gleiche Antrag mit großer Mehrheit(im Unterhaus 65 gegen 12) angenommen. Und in Oregon  , wo im November ein auf den Besitz gegründetes Frauenwahlrecht in Volksabstimmung abgelehnt wurde, haben jetzt die gesetzgebenden Körper ein Gesetz zur Einführung des allgemeinen Wahlreckits für Frauen beschlossen, das bei der Volks- abstiminung hoffentlich besseren Erfolg haben wird. In Albany (Hauptstadt des Staates New Jork) hat ein Frauentag der bürger- lichen Frauen stattgefunden, der eine ganze Woche getagt und gleich zeitig eine erfolgreiche Versammlungspropagaiida entfaltet hat. DieNew Dorker Volkszeitung" bedauert, daß die sozialistischen  Frauen weder an dieser Tagung teilgenommen, noch in einer be- sonderen Versammlung ihren besonderen Standpunkt zur Geltung gebracht haben._ Das erste weibliche Parlamentsmitglied in Norwegen  . An Stelle des Abgeordneten General Bratlie, Vertreter für den dritten Wahlkreis von Kristiania  , der beurlaubt wurde, ist sein Stellvertreter, die Volksschullehrerin Anna Ragst ad, einberufen worden, um ihren Platz als erste Frau unter den norwegischen Ab- geordneten einzunehmen. Unsere Regierung dagegen glaubt, daß sie der Frau das Wahlrecht vorenthalten kann. Wie lange noch? Der 19. März wird zeigen wie die Frau über diese RechtsloSmachung denkt.____ Bürgerliche Frauenbewegung und Arbeiterinnenschust. Dem dänischen Reichstag liegt gegenwärtig ein Regierungs- cntwurf zur Revision des Fabrikgesetzcs vor, der unter anderem das Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen entMt. Der Frauenwahlrechtsverein für Kopenhagen   hielt dieser Tage eine Versammlung ab, in der kräftig gegen das Verbot protestiert wurde. Die Stadtverordnete Frau Thora Knudsen, Gemahlin eines Arztes, rief pathetisch aus:Ich will nicht, daß die Frauen zu Sklaven gemacht werden." und erntete damit bei den Damen der Gesellschaft starken Beifall. Ihr lag auch besonders das Schicksal der armen Witwen am Herzen, die sich jetzt den Tag über so schön ihren Kindern und dem Hauswesen widmen können und während der Nacht das zur Erhaltung der Familie Nötige verdienen. Sie werden zu Sklaven gemacht, nach Meinung der Rednerin, und müssen elend zugrunde gehen, wenn ihnen die Nachtarbeit verboten wird. Die Pflicht des Staates, für diese Witwen und ihre Kinder zu sorgen, wie es die Sozialdemokratie schon lange in einem Gesetzentwurf verlangt, ist den Damen noch nicht zum Bewußtsein gekommen. Erfolg wird ihre Opposition gegen das Nachtarbeitsverbot nicht haben, denn prinzipiell hat Dänemark   sich den internationalen Vereinbarungen vom Jahre 1906 schon von Anfang an angeschlossen; man hatte sich nur vor- behalten mit der Durchführung bis zu der für das Jahr 1911 in Aussicht genommenen Revision des Fabrikgesetzes zu warten. Uebrigens haben die Damen vor 11 Jahren bei der vorigen Re- Vision des Fabrikgesetzes von 1878, als die Schutzfrist für Wöchne- rinnen eingeführt wurde, gegen diese Maßregel ebenfalls heftig protestiert. Und diese Damen fühlen sich als Wohltäter der Menschheit!_ Versammlungen. Deutsch  » Hokznrbeitcrvttband. Die Generalversammlung der Verwaltungsstelle Berlin   füllte am Freitag den großen Saal des Gewerkschastshauses bis auf den letzten Platz. Zum ersten Punkt der Tagesordnung: Bericht der Ortsverwaltung, war der Jahrcsbericbt den Delegierten schon im voraus in einer 144 Seiten starken Broschüre zur Verfügung gestellt worden. Der Geschäftsgang in der Holzindustrie deutete zu Beginn des Berichtsjahres 1910 auf eine günstige EntWickelung, aber der Aufschwung war nur für einzelne Branchen, namentlich für die Musitinstrumentenbraiiche und die Gold- leistenbranche von längerer Dauer, während die Koujunkur in den zum Tischlergewerbe gehörenden Branchen viel Enttäuschung hervorrief, so daß es am Ende des Jahres ungefähr ebenso schlecht mit der Arbeitsgelegenheit bestellt war, wie vor zwei Jahren. Die Zahl der Arbeitslosen war am Schlüsse des Januar 1910 1569; 1909 zählte man um dieselbe Zeit 3471 Arbeitslose, 1998 4076; Ende Dezember 1910 waren es 3787, 1909 1896, 1908 3971. Es ist ja allerdings im verflossenen Jahre das Obligatorium des Arbeitsnachweises eingeführt, so daß der Vergleich aus diesem Grunde als ein nicht zuverlässiger Maßstab für die Konjunktur«scheine» könnte. Aber das Obligatorium hatte wohl einen starken Einfluß auf die Zahl der Einschreibungen Arbeitsloser und auf die der gemeldeten und besetzten Stellen, aber weniger auf die Zahl der übrigbleibenden Arbeitslose», wie im Bericht hervor- gehoben wird. Uebrigens geben die Mitgliederzahlen der Kranken« lassen in der Holzindustrie ungefähr dasselbe Bild von dem Nieder« gang der Konjunktur. Im Dezember überwog die Zahl der Ent« lassungen die der Einstellungen um fast 2300. und am 1. Januar 1911 wurden nur noch 40 532 arbeitende Mitglieder der Kranken« lassen gezählt, rund 600 weniger als am selben Datum 1910. Die Lohnbewegungen waren im verflossenen Jahre um- fangreichcr als je zuvor. Die große Tarifbewegung, die zum Ab- schlug des neuen Vertrages mit dem Arbettgeber'ichutzverband führte, umfaßte allein 610 Betriebe mit 13 400 Belchäftigten. Die gleichen Bedingungen, wie sie der Arbeitgeberverband zugestanden hatte, wurden auch in allen diesem Verbände nicht angehörenden Betrieben gefordert und auch fast überall durchgeführt nämlich in 595 Betrieben mit 8100 Arbeitern. Außerdem standen die Rahmenvergolder. die Goldleiftenarbeiter, Bilderrahmenmacher. Bürstenmacher, Klavierarbeiter, Kistenarbeiter, Jalousiearbeiterund die Sargtischler in der Lohnbewegung, und auch diese Bewegungen endeten alle mit gutem Erfolge. Die Zahl der Lohnbewegungen, bei denen es sich um Forderungen der Arbeiter handelte und die ohne Arbeitseinstellung verliefen, war 213, und sie erstreckten sich auf 1469 Betriebe mit 26 540 Arbeitern. Durch diese Lohnbewegungen wurden Lohn- und Tariferhöhungen für 23 969 Arbeiter in 1447 Betrieben erreicht, und zwar durchschnittlich in der Höhe von 1,80 M. die Woche. Abwehrbewegungen ohne ArbeiiSeinstellungen fanden in 51 Betrioben mit 1434 Arbeiten, statt und führten durch Verhandlungen zur Zurücknahme der gc- planten Verschlechterungen. Zum Streik kam es in 178 Fällen mit 223 Betrieben und die Zahl der Streikenden war 4486. Nur in 22 Werkstätten und für 474 Arbeiter verliefen die Streiks erfolglos. Alles in allem wurden durch die Bewegungen im ver- siossenen Jahre Lohn- und Tariferhöhungen für 26 376 Arbeiter in 1553 Betrieben durchgesetzt, und Arbeitszeitverkürzung erreichten 1711 Arbeiter in 116 Betrieben. Aus der Statistik über die Tätigkeit des paritätischen Arbeitsnachweises ist zu ersehen, daß die Zahl der Arbeitsloseneinschreibungen 46 073 betrug gegenüber 32 509 im vorhergegangenen Jahre. In noch viel größerem Maße sind die Zahlen der gemeldeten und der besetzten Stellen gestiegen. Im Jahre 1909 waren eS nur 16 586 gemeldete und 12 980 besetzte Stellen, 1910 jedoch 34 186 gemeldete und 37 116 Stellen, die durch den Nachweis besetzt wurden. Hätte sich die Konjunktur nicht sehr verschlechtert im letzte» Quartal, so wären die Zahlen noch weit günstiger. Im Jahres- durchschnitt kamen aus 100 gemeldete Stellen 137 Arbeitsuchende. Im Arbeitsnachweis des Verbandes meldeten sich 3420 Arbeitsuchende; Stellen wurden 2352 gemeldet und besetzt wurden durch diesen Nachweis 1522 Stellen. Die Agitation für den Verband und seine Ziele wurde sehr eifrig betrieben, was schon daraus hervorgeht, daß nicht weniger als 7388 Wcrkstattsitzungen abgehalten wurden, an denen 9 l 686 Besucher teilnahmen. Die General- Versammlungen waren im Berichtsjahre aus 818 Delegierten zu- sammengesetzt, unter ihnen 11 weibliche. Als neue Branche haben sich die Scknrmmacher dem Holzarbeiterverbande angeschlossen. Die Agitation unter den jugendlichen Arbeitern und Lehrlingen der Holz- industrie hat leider noch nicht den Erfolg gehabt, den man er- wartete. Rechtsschutz wurde 191 Mitgliedern in 106 gewerblichen Streitigkeiten und 27 Strafsachen gewährt. Der Bücherbestand der Bibliothek hat sich im Laufe des Jahres um 150 Bände ver» mehrt und zählt jetzt 4000 Bände. Die Zahl der Aus- leihungen betrug 13 577. Die Jahresabrechnung schließt für die Hauptkasse mit der Bilanzsumme von 730 367,04 M. ab. Für Arbeitslosen- Unterstützung wurden 207 631,69 M. ausgegeben, für Streikunter- stützung 57 091,55 M., für Krankenunterstützung 98 422,38 M.. Gemaßregeltenunterstützuiig 17 034,50 M. und an die Hauptkasse wurden 320 009,21 M. abgesandt. In der Abrechnung der Lokal- lasse ist die Bilanzsumme 796 172,78 M. Unter ihren Ausgaben sind 125 062,82 M. an Arbeitslose. 53 150,41 M. an Kranke, 33 028,87 M. an Streikende, 6711,50 M. an Gemaßregelte. Der Kassenbestand ist im Laufe deS Jahres von 157 119,39 M. auf 234 398.78 M. ge- stiegen. Die Tätigkeit der Schlichtungskommisston war im verflossenen Jahre außerordentlich umfangreich. Es waren 753 Fälle zu er- ledigen gegenüber nur 244 im Jahre 1909. In 230 Fällen kam es zur Einigung, in 417 entschied die Konimission zugunsten der Arbeiter und in 101 Fällen zugunsten der Arbeitgeber. Zu dem gedruckten Bericht gaben der Bevollmächtigte Glocke und der Kassierer Miele eine Reihe mündlicher Ergänzungen und Erläuterungen, woran sich eine kurze Diskussion schloß. Es wurde beschlossen, eine Kommission zu wählen, die über eine Reorganisation der Verwaltung beraten soll. Hud aller Aleid Ei« deutsches Ehepaar in England ermordet. Eine mysteriöse Mordaffäre, deren Opfer ein deutsches Ehepaar ist, hält die englische Kriminalpolizei in Atem. In der Nähe von Ll s h f o r d liegt die Besitzung P l u ck l e h G r a n g e. auf der seit drei Jahren ein Deutscher namens Ludwig Berndt mit seiner Frau wohnte. Das Ehepaar führte ein sehr zurückgezogenes Leben und pflegte mit der Nachbarschaft keinerlei Verkehr. Mittwoch morgen fand der Postbote an der Hintertür einen Zettel, auf dem die Worte standen: Sofort zur Polizei schicken! Die herbeigerufenen Polizeibeamten drangen durch ein Fenster in das verschlossene HauS ein. Im Schlafzimmer fanden sie Frau Berndt mit durch- s ch o s s e n e m Kopfe tot im Bett liegend. Im Keller des Hauses lag der leblose Berndt mit durchschnittener Kehle und einer Schußwunde im Kopfe. Berndt entstammt einer alteingesessenen Berliner   Kaufmannsfamilie. Der Tat verdächtig scheint ein Mann, der bereits vor einem Jahre zu Besuch bei der Familie gewesen war und der am Dienstagabend von Nachbarn gesehen wurde, wie er auf dem Grundstücke umherging. Der wahrscheinliche Täter, ein Deutscher, ist mit dem ersten Frühzuge nach London   ge» fahren, wo ihm die Polizei auf der Spur ist. Die neueste Flugleistnng. Zu immer gewaltigeren Anstrengungen spornt die Kon- kurrenz die einzelnen Aviatiker an. Die neueste Leistung ist ein Flug mit elf Passagieren, den der französische  Flieger Breguet gestern morgen ans dem Flugfelde bei Douai   unternahm. Das von dem Apparat zu tragende Gesamtgewicht betrug 1183 Kilogramm. Es gelang dem Flieger, sich über eine Strecke von d r c i K i l o ni e t e r n in der Lust zu halten._ Kleine Notizen. A«I Furcht vor Bcrhaftuug stürzte sich in Gleiwitz   eine Näherin in dem Augenblick ans dem Fenster ihrer im dritten Stock- werk gelegenen Wohnung, als ein Polizeibeamter ihre Sistierung vornehmen wollte. Die Unglückliche erlitt bei dem Sturze schwere Verletzungen und starb bald darauf. Die ganze Familie ermordet. Infolge von Familienzwistigkeiten erschoß in vergangener Nacht in dem Dorfe Barand in Ungarn  der wohlhabende Landwirt Valentin Szakacs seine Frau und seine d r e i K i n d e r. Sodann verübte er S e l b st m o r d. Ein Bürgermeister als Falschspieler. Der Bürgermeister einer der größten Ortschaften Algiers   ist in einem Klub als Falsch- spieler entlarvt worden. In den letzten zwei Monaten hatte er über 80 000 Frank im Pokerspiel gewonnen. Seine Mit- spieler hatten bereits seit einiger Zeit Verdacht geschöpft und scharf aufgepaßt und konnten ihn NUN des Falsch spiel» über» fuhren,