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daß der Kellner 2. Gbert von Oranienstraße nach in Anspruch nahm, hat bislang den Verbleib des jungen zunehmen. Die Anklagebehörde erblickte hierin die Veranstal Nannyn str. 9, 2. Quergeb., 4 Tr., verzogen ist.

Der Ausschuß des Gewerbegericht3. J. A.: Alwin Körsten.

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Hat sich bodenlos frech gegen die Herrschaft sowohl, wie gegen meine Kinder mit gemeinen Redensarten be­tragen, lügt, wenn sie den Mund aufmacht. Am liebsten möchte sie Basteten essen, Brot scheint sie zu verschmähen. Auf Beschwerde des Mädchens erhielt dieses nach einigen Tagen das Dienstbuch durch einen Schuhmann zugestellt mit dem vom Polizeipräsidium beglaubigten Vermerk: Die der N. N. im Attest 4 zur Last gelegten Be­schuldigungen sind nicht als erwiesen anzusehen." Für die durch die Ausstellung des obigen Zeugniß bekundete Frechheit und Gemeinheit der Dienstherrschaft giebt es dank der famosen Gesinde- Ordnung vom Jahre 1810, die noch heute in Kraft ist, feine Genugthuung. Es giebt Gnädige Frauen", die ein förmliches Syſtem haben, ihre Dienstmädchen auf die abgefeimteste Art zu maltraitiren, und wehe dem unerfahrenen Mädchen, das solchen Drachen in die Hände fällt!

Mädchens nicht ermitteln fönnen. Es ist nicht unmöglich, daß tung einer selbständigen Lotterie und Staatsanwalt von Jaros­die Vermißte in schlechte Hände gerathen ist und absichtlich ent- czewsti beantragte im gestrigen Termine eine Geldstrafe von 2000 m., weder hier oder auswärts verborgen gehalten wird. Zu ihrer da aus dem geschilderten Verfahren hervorgehe, daß eine Entdeckung sei mitgetheilt, daß sie dunkles Haar, dunkle große Eigenthumsübertragung an den Theilnehmer nicht stattfinde. Augen, einen fleinen Mund und eine schlanke Gestalt hat und Der Vertheidiger Rechtsanwalt Bonin plaidirte auf Freisprechung, bei ihrem Fortgange blau emaillirte Ohrringe in Herzform mit da doch jedenfalls aus dem Plane des Angeklagten hervorgehe, je einer Wachsperle in der Mitte trug. daß derselbe das Verfügungsrecht über das Loos dem Käufer übertragen wolle.

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Gerichts- Beitung.

Der Gerichtshof stellte sich auf den Boden der Anklage­behörde, beließ es aber bei einer Geldstrafe von 150 M.

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dem Kläger zum Fertigmachen hingestellt worden. Da er fünf Tage gewartet, hätte er mit Recht eine andere Stellung an­genommen. Er sei gegen seinen Willen unrechtmäßiger Weise an der Fertigstellung feines Affords verhindert worden.

Eine nette Herrschaft fand ein Dienstmädchen, das von auswärts mit den besten Zeugnissen eintraf, bei einer gnädigen Frau" in der Thärstraße. Als das Mädchen zuzog, fand sie ihr Schlafgemach in einer wüsten Rumpelkammer, und als sie am anderen Morgen, um die Kinder anzuziehen, in die Schlafräume Zur äußersten Vorsicht beim Umgang mit Brenn der Familie tam, fand sie es dort ebenso wie in der Küche nicht fpiritus mahnt wieder folgender Vorfall. Am Sonn besser aussehend vor, so daß ihr graute, das ihr von der tag wollte die Frau des Segelboot- Besizers Hennig auf einer " gnädigen Frau" vorgeschrittene Brot oder von derselben zu- Spiritusmaschine Kaffee tochen und goß, da die Flamme vom Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs, schwerer bereitete Essen zu genießen. Nach drei Tagen erklärte fie, es Wind ausgeblasen wurde, aus einer Flasche Spiritus in den noch und einfacher Körperverlegung und Sachbeschädigung standen nicht mehr aushalten zu können und wurde mit Ohrfeigen und heißen Kochapparat nach. Hierbei schlug die Flamme wieder gestern sechs Sandkutscher vor der zweiten Ferienstrastammer des Büffen, sowie nachfolgendem gengniß entlassen: empor, die Flasche explodirte und der brennende Spiritus ergoß Landgerichts 1. Am Abend des 11. Februar besuchte der Kutscher Zeugniß. sich über beide Arme der Frau. Auf das Hilfegefchrei eilten Auguryki das Lokal des Schankwirths Ueckermann vor dem Stra mehrere Personen herbei und löschten das brennende kleid, so lauer Thor. Er gerieth mit dem Wirthe in Streit, weil dieser daß der Brand auf die Arme beschränkt blieb. Um der Ver- sich weigerte, ihm Getränke auf Kredit zu verabfolgen. Als man unglückten Linderung zu verschaffen, mußten aber die Aermel des dem Augurgli das Lokal verwies, entfernte dieser sich mit der Kleides aufgeschnitten werden und nun zeigte sich, daß die Frau Drohung, daß er in Begleitung seiner Kameraden wiederkommen trog sofortiger Hilfe schrecklich gelitten hatte; denn die Haut würde. Gegen 11 Uhr Abends stürzte eine ganze Horde blieb förmlich an den abgetrennten Kleidungsstücken hängen. Man unter Anführung des Augurtti in das Lokal. Auf das Signal rieb die verbrannten Körperstellen mit Del ein und brachte die des Letteren: So, Kinder, nun legt los!" entwickelte Frau nach dem Bahnhof Schmöckwih, von wo aus sie weiter nach sich eine wüste Szene. Die Begleiter des Auguryki Berlin befördert wurde. fielen ohne weiteres über den Wirth und die anwesenden Gäste her. Sie zertrümmerten Stühle und benugten die Stuhlbeine Polizeibericht. Am 4. d. M., Nachmittags, wurde in der zum Schlagen. Einige schlugen mit Seideln. Es wurde dem Grimmstraße eine unbekannte, etwa 36 Jahre alte Frauensperson Wirth ein beträchtlicher Schaden an seinem Material zugefügt in Krämpfen bewußtlos auf einer Bank fißend aufgefunden und und Blut floß auf beiden Seiten. Drei der überfallenen Gäste in das Krankenhaus am Urban gebracht, wo sie, ohne die Be- wurden so zugerichtet, daß sie nach dem Krankenhause gebracht finnung wieder erlangt zu haben, am folgenden Tage verstarb.werden mußten. Der Anstifter Augurtti hatte sich selbst während In seiner Wohnung in der Novalisstraße wurde ein Schmied des Kampfes tapfer im Hintergrund gehalten, das Gericht ver­erhängt vorgefunden. Am 5. d. M., Nachmittags, fiel vom urtheilte ihn zu a cht Monaten Gefängniß. Seine Mit­Für die in hiesigen Zigarettenfabriken beschäftigten 3. Stock des Neubaues Mauerstr. 4 ein Mauerstein auf die angeklagten, die Sandkutscher Krüger, Gumprecht, männlichen und weiblichen Personen ist seitens des Oberpräsi- Straße herab und traf einen Arbeiter am Kopfe, so daß er eine Dohms, Woywode und Schlicht wurden zu Gefängniß­denten der Provinz Brandenburg und von Berlin durch Erlaß bedeutende Verlegung erlitt und nach der Charitee ge- ftrafen von beziehungsweise einem Jahr, fünf Monaten, vom 20. Juli d. J. eine anderweitige Regelung ihrer Kranken: bracht werden mußte.-Am 6. d. M., Morgens, fiel in drei Monaten, drei Monaten und zwei Monaten zwei Wochen versicherungsverhältnisse in Aussicht genommen. Sie, die bisher dem Hause Hennigsdorferstr. 23 ein Arbeiter vom Treppen verurtheilt. bei der Orts Krankenkasse gewerblicher Arbeiter und Arbeite: flur bes 3. Stockes über das Geländer bis in das Erdgeschoß rinnen" versichert sind und im Hinblick auf die statutarischen hinab und erlitt hierbei außer einem Bruch des rechten und Gewerbegericht. Rammer IV. Sigung vom 5. Auguft. Bestimmungen bis auf weiteres in derselben zu verbleiben haben, einer Verstauchung des linken Armes verschiedene, auch Der Tischler Hellwich stand bei dem Tischlermeister Nußbeck in sollen der hiesigen Orts- Krankenkasse der 3igarren- innere Verlegungen, so daß er mittels Krankenwagens nach der Arbeit, hatte aber die Absicht, sich zu verändern. Einige Spinde, macher, Bigarrenfortirer und deren gewerb Charitee gebracht werden mußte. Nachmittags wurde auf dem an welchen der Polier eine Zwischenarbeit auszuführen hatte, lichen Hilfsarbeiter" überwiesen werden. Die Gewerbe Wilhelmsplate ein Maler schwer trant aufgefunden und nach wollte er durch einen Kollegen fertig machen lassen. Der Meister Deputation des Magistrats bringt dies auf grund des§ 18a des der Charitee gebracht. Am Halle'schen Thorgebäude fiel Nach ging darauf nicht ein und verlangte, er solle es selbst thun. Kranken- Versicherungsgesetzes vom 10. April 1892 zur öffentlichen mittags eine unbekannte, etwa 40 Jahre alte Frau infolge von Hierauf vereinbarten Meister und Gehilfe einen bestimmten Tag, Kenntniß, damit die betheiligten Versicherten in der Lage sind, Krämpfen zur Erde und erlitt hierbei eine so bedeutende Ver- an welchem zu diesem Zwecke Hellwich wieder in der Werkstatt etwaige Einsprüche gegen die beabsichtigte Ueberweisung bei ihr legung am Kopfe, daß sie nach dem Krankenhause am Urban ge- erscheinen sollte. Die Polierarbeit war an diesem Tage noch binnen acht Tagen anzubringen. bracht werden mußte. Abends sprang eine Näherin am May- nicht fertig und Hellwich trat nach einigem Warten eine sich bach- ljer, gegenüber der Göße'schen Bade- Anstalt, in den Land- bietende neue Stellung an. Meister Nußbeck ließ nun die In einer furchtbaren Situation befand sich Sonnabend wehr- Kanal, wurde aber noch lebend aus dem Wasser gezogen Spinde von einem anderen Gehilfen fertig machen. Hellwich Mittag ein Dienstmädchen, dessen Leben thatsächlich nur noch an und nach ihrer Wohnung gebracht. In der Nacht zum wurde beim Gewerbegericht lagbar. Er verlangte 12 M., einem Faden hing. Die 24jährige bei einem Kaufmann Sch. in 7. d. M. wurde im Thiergarten, in der Nähe des Schlosses während ihm Herr Nußbeck nur 4 M. geben wollte; 8 M. hatte der Gartenstraße bedienstete Raroline Seiffarth aus Langenbielau Bellevue, die Leiche eines unbekannten, etwa 30 Jahre alten dieser dem Fertigsteller der Spinde gegeben. Das Gericht in Schlesien sollte in Gemeinschaft mit einer Aufwärterin auf Mannes mit Schüssen in der Brust und in der Schläfe auf- verurtheilte den Beklagten gemäß dem Klage- Antrage. Die vier dem Trockenboden Wäsche aufhängen und beide Frauen zogen gefunden. Im Laufe des Tages fanden 5 fleine Feuer statt. Spinden seien, so wurde das Urtheil begründet, nicht rechtzeitig daselbst zu diesem Zwecke Leinen auf. Hierbei mußte das Seil über einen dicht am Fenster befindlichen Querbalken gelegt werden und um dies mühelos zu bewerkstelligen, stieg das Dienst­mädchen auf das Brett des offen stehenden Fensters, um die Leine, welche sie in der Hand hielt, über den Balken hinweg zu Der Tischler Larsen flagte gegen seinen früheren Meister werfen. Auf dem Fenstersims, stehend muß die S. ausgeglitten sein, denn sie stürzte aus dem Dachfenster; glücklicherweise besaß Ein gegen die Orts- Krankenkaffe verübter Betrug führte Blagner, er verlangt 29 M. rückständigen Affordlohn. Zwei fie Geistesgegenwart genug, sich an dem Seil, das sie trampshaft gestern den Zimmermann August Schultz vor der 136. 26. Bengen, Tischler, welche noch bei dem Beklagten in Arbeit stehen, umflammert hielt, festzuhalten, und zum Glück riß die Leine, die theilung des Schöffengerichts. Der Angeklagte erlitt im April bezeichneten die gelieferte Arbeit als so schlecht, daß auch sie an Stelle ihres Meinters, wie er es gethan, dem Kläger die noch wiederum über mehrere Balken des Bodens gezogen war, nicht eine Verlegung der linken Hand, wodurch er 4 Wochen arbeits­Das Hilfegeschrei der S., die thatsächlich zwischen Himmel und unfähig wurde. Er erhielt möchentlich 12 M. Krankengeld. Es nicht fertigen Theile des Akkords fortgenommen hätten, um Erde schwebie, veranlaßte die Aufwärterin hinzuzuspringen und stellte sich später heraus, daß Schultz während der beiden letzten weiterer Pfuscherei vorzubeugen. Festgestellt wurde, daß die dem Kläger in Atford gegebenen Thüren demselben entzogen wurden, die etwa Meter unterhalb des Fenstersimses Hängende mit Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit die Aufsicht über einen Bau ge- nachdem er schon fünf Tage daran gearbeitet hatte. Das Gericht Aufbietung aller Kräfte emporzuziehen. Aus der entseglichen führt und dafür wöchentlich 42 M. Lohn bezogen hatte. Troß betrachtete als durch die glaubwürdigen Zeugenaussagen erwiesen, Todesgefahr ist das Mädchen gänzlich unverlegt davongekommen, dieses Verdienstes nahm Schulh die Krankenkasse in Anspruch, das Seil aber war an der Stelle, wo es sich an dem Fenstersims so daß er während der beiden letzten Wochen ein Einfommen daß die Arbeit des Klägers nicht so gewesen ist, wie sie bei 54 Mart wöchentlich wöchentlich hatte. Nach dem Gesetz ordnungsmäßiger Ausführung hätte sein müssen. Dem Beklagten durchscheuert hatte, zu zwei Drittel durchgerissen, so daß das von Kranker ein arbeitsunfähiger Leben der S. thatsächlich nur an einem Faden gehangen hatte! verliert ein schon das An- treffe aber der Vorwurf, nicht die nöthige Vorsicht bei der Ver­recht auf Unterstützung, wenn auf der gebung der Arbeit angewandt zu haben. Er habe den Kläger ет sich nur Eine schwere Anklage richtet sich gegen die Arbeiterfrau Arbeitsstelle aufhält. Im Verhandlungstermine entschul- einfach arbeiten lassen und nach fünf Tagen mal nachgesehen. Knaat aus der Anklamerstr. 57, deren franfe, etwa 6 Monate digte der Angeklagte sich damit, daß er nicht mit den Händen, Dem Kläger sei eine Entschädigung zuzubilligen, welche seinen Leistungen entspreche. Als angemessen für ihn werde der alte Tochter am 4. d. M., Nachmittags gegen 6 Uhr, gestorben sondern mit dem Kopf" gearbeitet habe. Der Bau- Unternehmer, ift. Die Leiche wurde beschlagnahmt, weil durch ein ärztliches der den Angeklagten beschäftigte, befundete noch, daß der letztere Mindestlohn von 18 M. erachtet. Für die fünf Tage, an welchen Gutachten, wie durch Zeugen festgestellt ist, daß mütterliche auch seine beiden Söhne bei dem Bau als Arbeiter angenommen er gearbeitet habe, seien ihm deshalb 15 M. vom Beklagten zu Nachlässigkeit den Tod beschleunigt, ja vielleicht herbei- und widerrechtlicher Weise den Lohn für den jüngeren, einen zahlen. geführt hat. 15jährigen Burschen, mit 55 Bf. pro Stunde in Rechnung gestellt habe. Die Familie habe somit einen sehr anständigen Wochen­Lynchjustiz wurde in der Nacht zum Montag an zwei Bulohn bezogen. Der Gerichtshof war mit dem Staatsanwalt der hältern von Bewohnern des Scheunenviertels" vollzogen. Mit Ansicht, daß derartige Vertrauensbrüche von Mitgliedern gegen ben Worten: Da kommt Gener, den wollen wir uns foofen", traten gegen 12 Uhr drei Bursche in der Linienstraße, Ecke der ein Institut, welches zum Nutzen der Allgemeinheit gestiftet sei, empfindlich bestraft werden müsse. Dem Angeklagten sind daher Alten Schönhauserstraße, auf den ruhig seines Weges gehenden mildernde Umstände versagt und derselbe zu vier Wochen Handlungsgehilfen B. und begannen ohne weiteres auf ihn los­zuschlagen, bis der Ueberfallene zusammenbrach. Bewohner Gefängniß verurtheilt. jener Gegend hatten den Ueberfall wahrgenommen und famen Der pensionirte Bezirks Feldwebel König, welcher beutung und Arbeitslosigkeit! Ihr alle, die Ihr Frau und Kind B., auf dessen Uhr und Portemonnaie es wohl abgesehen war, geftern vor der ersten Ferien Straftammer des Landgerichts I in trauriger Gegenwart dahin welken seht; die Ihr auf gefahr­zu Hilfe. Nun wurde an zweien der Strolche der dritte stand, sollte sich einer Rautionsschwindelei schuldig gemacht vollen und ungefunden Arbeitspläzen Guch Jahr aus, Jahr ein war inzwischen entflohen- ein furchtbares Strafgericht abge- haben. Im Jahre 1888 gründete der Angeklagte für eine Thu- abschindet, um dann dafür einen Lohn zu bekommen, der nicht halten. Sageldicht fausten die Siebe auf die beiden Rowdies ringer Brauerei einen Ausschank in der Leipzigerstraße. Die einmal für den ledigen reicht, gefchweige gar für einen, der noch nieber, bis Schuyleute die Rowdies aus den Händen der Lynchen- Einrichtung wurde von der Brauerei besorgt. Da K. aber so Weib und Kinder zu ernähren hat. den befreiten. Die Burschen wurden verhaftet und sammt dem gut wie gar feine Mittel hatte, half er fich dadurch, daß er Ihr, Ueberfallenen nach der Polizeiwache in der Dragonerstraße ge- einen Buffetier annahm, der 1000 m. Raution stellen mußte. ist, alles is ins Pfandhaus tragen müßt, um wenigstens bracht, wo sie Nothverbände erhielten. Das Unternehmen zeigte sich als so wenig ertragsfähig, daß es Gure Kinder nicht hungern zu lassen! Wollt Ihr, daß dies so Wegen Brandstiftung ist der 14 Jahre alte Arbeitsbursche nach wenigen Monaten wieder einging. Der Büffetier konnte fort dauern oder wollt Ihr menschenwürdige Verhältnisse für seine Kaution nicht zurückerhalten. Er versuchte es zunächst mit Guch und für Alle? Wout Ihr die Hände feig in den Schooß Christian Weber festgenommen worden. Am 26. v. M., Abends einer Zivilflage, erzielte nach jahrelangem Prozessiren auch ein ob- legen? Oder wollt Ihr die in Euch schlummernde Kraft zu zwischen 10 und 11 Uhr, entstand in dem wegen Baufälligkeit fiegendes Erkenntniß. Dasselbe hatte aber feinen praktischen Werth, Eurer Befreiung von Elend und Schmach benutzen? Kollegen Ihr unbewohnten Hause Waldstr. 40 Feuer, wodurch der Dachstuhl denn die Zwangsvollstreckung fiel bei dem Berurtheilten fruchtlos aus. müßt Gure Lage verbessern, Ihr wollt Zustände herbeischaffen, völlig zerstört wurde. Die Ursache des Brandes konnte nicht auf: Nun zeigte der Büffetier seinen früheren Prinzipal wegen Unter- bie es Euch ermöglichen, als Menschen zu leben. Wer aber dies geklärt werden; doch nahm man vorsätzliche Brandstiftung an, weil in dem Hause, namentlich zu so später Abendstunde, niemand etwas schlagung an. Während der Angeklagte im Termine behauptete, Biel will, muß auch das Mittel wollen. Und das einzige Mittel daß er die Erlaubniß gehabt habe, die 1000 m. ins Geschäft zu der Befreiung heißt Organisation. Darum Kollegen tretet ein in zuthun hatte. Jezt hat man als den Brandleger den Arbeitsburschen stecken, bestritt der Zeuge dies mit aller Entschiedenheit. Es unserer Organisation der Maler, Lackirer und Anstreicher, werdet ermittelt und zur Haft gebracht. Weber hat zwei Knaben er­zählt, daß er an jenem Abend eins der Bretter, mit denen die wurde aber in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Ver- Mitkämpfer für die Befreiung des arbeitenden Volkes. Jeden Monat finden Versammlungen der Maler 2c. ftatt, Fensteröffnungen des Hauses versetzt waren, losgerissen habe, trage ein Vermerk gefunden, wonach dem Zeugen das Recht ein­durch die Deffnung eingestiegen sei und dann Hobelspähne, die geräumt wurde, sich aus den ihm anvertrauten Waaren zu be- bie zu besuchen jeder Maler, Lacirer und Anstreicher moralisch er in einem Sack fand, auf der zum Dachgeschoß führenden höl- Staution beim Ausscheiden des Beugen zurückzugeben. Dieser findet bei Hensel, Ecke der Brunnen- und Invalidenstraße, eine höl- friedigen, falls ber Angeklagte außer stande sein sollte, die verpflichtet ist. Am Dienstag, den 8. August, Abends 81/2 Uhr, zernen Treppe zerstreut und angezündet habe. Ein gleicher Versuch sei ihm vier Wochen vorher mißglückt, weil er die Hobel- Bermerk wurde der Rettungsanker des Angeklagten, denn der Versammlung statt. Genosse Waldeck Manasse hält dort spähne zu dick auf einander geschüttet habe. Als Grund für Gerichtshof schloß daraus, daß er doch über die 1000 m. ver- einen Vortrag über Der Kampf ums Dasein". Also nochmals feine That hat er angegeben, er habe einmal die Feuerwehr in fügen durfte. Infolge dessen wurde auf Freisprechung erkannt. richten wir an Euch die dringende Bitte, zu dieser Versamm­nächster Nähe arbeiten sehen wollen. Jezt leugnet Weber zwar Wegen unbefugter Veranstaltung einer Lotterie hatte lung zu erscheinen. May Wenzel. die That, bestreitet auch, den Knaben die Erzählung gemacht zu sich gestern der Kaufmann Eugen Schereck vor der siebenten haben; es find aber mehrere Personen ermittelt worden, die am Ferienstraffammer des Landgerichts I zu verantworten. Es be An alle fozialdemokratischen Radfahrer Berlins und 26. v. M. Abends einen Knaben, in dem sie Weber zu erkennen stehen 400 Frants- Türkenloose, welche in je vierteljährigen Umgegend. Im Anschluß an den in Nr. 179 des Vorwärts" glauben, an dem Hause Waldstr. 40 über den Bretterzaun nach Biehungen derart gezogen werden, daß mit der letzten Ziehung, fich befindlichen Aufrufs betreffs Gründung eines sozialdemo­der Straße flettern saben. die im Jahre 1974 stattfinden soll, das letzte Loos gezogen fein fratischen Radfahrerbundes ladet Unterzeichneter alle Sports Erschoffen aufgefunden wurde am Sonntag Abend um Der Angeklagte hat diese Loose zu einem gewinnbringenden nach Stein's( Philipp) Restaurant, Rosenthalerstr. 38, Abends Erschossen aufgefunden wurde am Sonntag Abend um muß. Die Papiere haben einen festen Börsenkurs von 90-92 pet. genoffen zu einer Besprechung zu heute, Dienstag, den 8. Auguſt 11 Uhr in der Nähe des Schlosses Bellevue im Thiergarten der Unternehmen benutzt. Er besigt ein Bant- und Lotteriegeschäft in 9 Uhr ein. 30 Jahre alte Kaufmann Theodor Reich, Jerufalemerstr. 48 bei der Taubenstraße. Im Mai d. J. veröffentlichte er in hiesigen Bei- Sportgenossen! Mache es sich jeder zur Pflicht, am heutigen der Wittwe Löwy in Wohnung und bei dem Kaufmann Moses tungen eine Anzeige mit der Ueberschrift:" Jedes Loos gewinnt!" Abend pünktlich zu erscheinen. in der Brüderstraße in Stellung gewesen. In einem hinter- Es folgte die Aufzählung der hohen Gewinne. Hieran knüpfte sich das Anerbieten des Inserenten, 1/ 4- Loose für den Preis von 110 m. abgeben zu wollen, wenn der Abnehmer sich verpflichtete,

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Soziale Ueberlicht.

Aufruf an alle Maler und Anstreicher de 3 Nordens von Berlin . Kollegen! Jhr alle, die Ihr leidet unter den heutigen Zuständen, Ihr alle, die Ihr seufzt unter der Last des Elends, unter dem Druck der Lohnstlaverei und der Aus­

wenn im Winter keine

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Arbeit

J. A.: Carl Müller, Pallisadenstr. 11.

laffenen Schreiben bittet der Selbstmörder, in Hamburg ver­brannt zu werden. Ueber die Beweggründe zur That giebt er schriftlich keine Auskunft. Er hat sich mittels eines Revolvers den Betrag in Monatsraten zu 10 m. zu zahlen. Bei fofortiger Aus Defterreich. In Wien find die Arbeiter der einen Schuß in die linke Schläfe, einen in die Herzgegend bei Baarzahlung des ganzen Betrages ermäßige sich der Preis auf Möbel- und Bautischlerei J. Soulet, VI, Mollard­gebracht. 100 M. Wenn das Loos aber auf Abzahlung entnommen werde, gasse 54, in den Streit getreten, weil ihnen die verlangte mensch­Aus dem Elternhause verschwunden ist seit dem 3. v. M. fo bleibe es in seinem Befih. werde die zweite Rate nicht be- liche Behandlung verweigert wurde. Zuzug ist fernzuhalten. die 17 Jahre alte Zochter Gertrud des Bau- Unternehmers zahlt, fo nehme er an, daß der Spieler auf ein Weiterspielen Der Streit in der Silberwaaren- Fabrik von Seidfeld u. Ko., Bäthge, Weddingstr. 9. Alle Nachforschungen der Eltern verzichte. Durch diese Einrichtung brauchte Jemand also Wien , bauert fort; ebenfalls der Streit bei Werner und um an einer Ziehung theil- Pfleiderer, Wien . In Jnzersdorf streiken erwiesen fich als erfolglos, und auch die Polizei, die der Water nur 10 Mart einzusenden,