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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 184.

Gerichts- Beitung.

Dienstag, den 8. August 1893.

10. Jahrg.

Angeklagte bei ihrer ersten Vernehmung ein volles Geständniß legungen zugezogen. Die Straßenbahn- Berufsgenossenschaft be abgelegt hat. Der Staatsanwalt hielt das Geständniß zur willigte ihm zunächst die volle Rente, sodann nach beendeter Ueberführung der Angeklagten für ausreichend, er beantragte Heilung eine Rente von 50 pCt. und berechnete diese nach dem Gewerbegericht. Kammer Vll. Der Droschkenkutscher wiederum 14 Tage Gefängniß. Der Vertheidiger führte da- Gehalt des Verletzten von jährlich 850 M. Dieser war mit der Kunert flagte gegen den Fuhrherrn Erpel, Wrangelstraße, auf Zahlung einer kohnentschädigung wegen ungefeßlicher sofortiger gegen aus, daß das Geständniß als gefeßliches Beweis- Höhe des Prozentsatzes zwar einverstanden, nicht aber mit der mittel gar feine Kraft besize, znmal die Entlaffung. Seinen Anspruch von 42 M. hatte er im Sühne dasselbe jetzt widerrufe. Angeklagte Berechnung der Rente, indem er vielmehr beanspruchte, daß Nachdem das Reichsgericht ein seinem Gehalt noch der Jahresdurchschnitt seiner Trinkgelder, den termin auf 18 M. ermäßigt. Der Beklagte wendet ein, daß der mal den Nachweis für erforderlich halte, daß gerade die durch er auf etwa 750 M. angab, hinzugesetzt werde. Das Schieds. Kläger das Geld unterschlagen habe, welches er für eine Fahrt die Urkundenfälschung des Mannes erlangten Gelder, und zwar gericht wies diese Forderung ab, indem es auf grund der Aus­nach Hoppegarten bekam. Hiergegen macht der Kläger geltend, nachweislich in denselben Geldstücken, an die angeklagte Ehefrau fage des Direktors der Kölner Straßenbahn- Gesellschaft feststellte, er sei nur einer unter Droschkentutschern üblichen Gepflogenheit gegeben seien und da eine solche Feststellung sich heute unmöglich daß bei der Bemessung der Gehälter der Pferdebahn Schaffner nachgekommen, indem er den größeren Theil des Erlöses jener mehr treffen lasse, so müsse die Freisprechung der Angeklagten auf den Umstand, daß diese von dem die Pferdebahn benutzenden Fahrt für sich behielt; die minderverdienste früherer Arbeitstage erfolgen. Der Gerichtshof nahm als erwiesen an, daß ein Theil Publikum vielfach Trinkgelder erhielten, feinerlei Rücksicht ge habe er dadurch nur wett gemacht. Die Vernehmung des Be- des Geldes in denselben Stücken an die Ehefrau gegeben worden nommen und ihnen namentlichlaus diesem Grunde kein geringeres flagten ergab, daß die Entlassung erst vier Wochen nach der sei und die Hehlerei somit als festgestellt erachtet werden müsse. Gehalt gewährt werde, als sie es ohnedem erhalten würden. Hoppegartenfahrt erfolgte und daß sich Erpel schon damals über Es wurde nach dem Antrage des Staatsanwalts erkannt. Demnach seien die Trinkgelder nicht, wie vielfach im gewerblichen das Geringe seines Erlöstheiles beschwerte. Erpel wurde ver­Verkehr, eine Form, in welcher der Unternehmer die Besoldung urtheilt, die 18 M. zu zahlen. seiner Angestellten theilweise auf das Publikum abwälze, sondern sie hätten hier wirklich die Natur reiner Geschenke, die der Schaffner zwar gelegentlich seiner Berufsthätigkeit, aber nicht als Arbeitsverdienst erhalte. Diesen Ausführungen ist das Reichs Versicherungsamt beigetreten und hat daher den Rekurs des Klägers abgewiesen.

Soziale teberlicht.

und Arbeiterinnen in Berlin und Vororte.

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Der Arbeiter Scholz, welcher zehn Jahre in Diensten des Unternehmers Braun stand, wurde plötzlich wegen folgenden Vorganges entlassen. Er hatte den Auftrag erhalten, mit einem Helfer einen Waggon noch auszuladen, auch wenn er dabei Ueber­stunden machen müsse. Wegen der voraussichtlichen Dauer der Arbeit An die in den Orts- Krankenkassen versicherten Arbeiter geriethen die Mitarbeiter in Streit. Scholz glaubte sich durch seinen Helfer bedroht, verließ den Wagen, verschloß das ihm anvertraute Mitglieder! Seit dem 1. Januar d. J. ist das revidirte Arbeiter ums liebe Brot. Gelegentlich einer Kritik der in Bern­Systematisch verstümmeln und vergiften muß sich der Komtor und fuhr nach Treptow zu seinem Chef, um denselben um Rath zu fragen, Dieser meinte, er solle nur nach Hause Krankenkassen- Gesetz in Kraft und war jede Krankenkasse ver­gehen, morgen werde sich alles finden. Am andern Tage erfolgte Pflichtet, ihr Statut nach dem Krankenkassen Gesetz umzuändern. burg geübten Fabrikinspektion fördert das Volksblatt für An­dann die Entlassung. Scholz wurde nun beim Gewerbegerichte Eine größere Anzahl Rassen ist bis zur Stunde noch nicht halt" folgende entsetzliche Zustände zu Zage:" Wir wären be­flagbar, er verlangte 44 M. Entschädigung für 14 Tage. Der im Besitz der Genehmigung des von den Generalversammlungen onders gespannt gewesen, aus dem Munde des Herrn Fabrik­Vertreter des Beklagten machte gegen diesen Anspruch geltend, aufgestellten neuen Statuts und wo dies der Fall ist, hat es sich inspektors zu hören, ob denn die Einrichtungen der Chrom­daß der Kläger um 61%, Uhr, also eine Stunde vor Ablauf der gezeigt, daß die berechtigten Wünsche der Kassenmitglieder bei abrit den Gesezen entsprechen und ob die Gesetze mit dem Namen Arbeiterschuh" belegt zu werden verdienen, unter ordnungsmäßigen Arbeitszeit, die Arbeit verlassen und zugleich den Verwaltungsbehörden wenig Berücksichtigung gefunden haben, denen e3" statthaft ist, daß die Arbeiter für 2,50-2,80 m. bei das Komtoir zu früh geschlossen habe. Die angebliche Bedrohung vielleicht auch nicht finden konnten, da nach den Bestimmungen denen es statthaft ist, daß die Arbeiter für 2,50-2,80 m. bei zwölfftündiger Arbeitszeit in einer vergifteten des Klägers sei feine eigentliche Bedrohung gewesen, das habe des neuen Geſetzes eine wesentliche Umgestaltung der bisherigen atmosphäre aushalten müssen, die nur wenige, verschont. die Befragung seines Mitarbeiters ergeben. Die Entlassung sei Krankenkassen- Statuten erfolgen müßte. darum berechtigt. Das Gericht war nicht dieser Ansicht, sondern Daß das neue Krankenkassen- Gesetz nicht befriedigen kann, Den meisten der dort beschäftigten Arbeiter wird in furzer Zeit verurtheilte die beklagte Firma zur Zahlung der 44 M., welche liegt auf der Hand. Namentlich sind es drei Punkte des Gesteht man mit verbundenem Kopf, mit eingewickelten Händen und

beansprucht wurden.

Es

die Nasenscheidewand vernichtet. Biele Arbeiter Armen zur Arbeit gehen, weil das Gift ihrem Körper große Wunden geschlagen hat. Sollte sich durch tehrungen eine Befferung nicht erzielen lassen, dann dürfte wohl beffere Ventilation, durch Vermehrung der Sicherheits- Vor­durch bessere Bezahlung sie in den Stand zu setzen, kräftige Nah­geboten sein, gefeßlich die Arbeitszeit zu verkürzen, um den Ar­beitern Gelegenheit zu geben, in frischer Luft sich zu ergehen und rung und gesunde Wohnung sich zu beschaffen." Darf man ernsthaft von Arbeiterschuh in einem Lande reden, wo derartige Scheußlichkeiten noch möglich sind?

Rammer VI. Die Kochmamsell Dornbarth will 39 m. schlechterung des alten Gesetzes schwer empfunden werden. von ihrem früheren Arbeitgeber, dem Restaurateur Greste haben. find dies: 1. Die Bestimmung, daß niemand zweien Orts- Krankenkassen Sie giebt an, mit einem monatlichen Gehalt von 60 M. engagirt ge­wesen und ohne Ründigung und gesetzlichen Grund entlassen zu sein. angehören darf; Der Beklagte hingegen meint, seine Frau und er hätten sie zu 2. daß die Arbeiter immer derjenigen Orts- 2c. Krantentasse nächst probeweise beschäftigt und ihr zum 1. Juli ein Engagement beizutreten haben, zu welcher der Hauptbetrieb des Geschäftes mit 60 M. monatlichem Gehalt für den Fall in Aussicht gestellt, gehört, in welchem sie beschäftigt werden, und daß sie sich als brauchbar erweise. Weil sie nicht den gestellten 3. daß durch diesen Krankenkassenwechsel der Arbeiter aller Anforderungen entsprochen habe, sei fie am letzten Juni entlassen derjenigen Vortheile verlustig geht, welche er durch längere Bei­worden. Sie habe 12 M. erhalten und sich durch ihre Unter- tragsjahre sich unter dem alten Gesetz erwerben konnte. schrift jeden weiteren Anspruches begeben. Das bezügliche Durch erstere Bestimmung werden Hunderttausende zu ein Das Mainzer Gewerkschaftskartell gab am Donnerstag Schriftstück wird dem Gericht vorgelegt. Wieder einmal stellte durchaus unzureichendes Krankengeld verurtheilt; durch die zweite Abend seine Zustimmung zur Errichtung einer Zentral- Herberge. sich nun heraus, daß es seinem Inhalte nach von der Unter- wird der Arbeiter, welcher durch die traurigen wirthschaftlichen Die diesbezüglichen Abmachungen sind mit einem Wirth ge­schriebenen garnicht gekannt wurde. Sie wußte blos, daß es Verhältnisse gezwungen ist, Arbeit zu nehmen, wo er sie findet, troffen; dieser läßt die entsprechenden Lokalitäten soeben her­ein großer Bogen war, auf den sie ihren Namen gesezt hatte. aus einer Krankenkasse in die andere geschoben, je nachdem der richten. Auf der künftigen Zentral- Herberge sollen alle Sigungen Die Frau des Beklagten beschwor zudem, daß das Arbeits- Betrieb der einen oder der andern Kasse angehört. Ja, es wird der verschiedenen Kommissionen 2c. sowie Versammlungen ab­verhältniß in der von ihrem Manne angegebenen Weise ge- feine Seltenheit sein, daß der Arbeiter fich gezwungen sieht, gehalten werden, ebenso soll dort die Auszahlung der Unter­nnerhalb 3-4 Wochen ebenso vielen Raffen anzugehören. Er tüzungen der verschiedenen Gewerkschaften stattfinden, sowie der schlossen wurde. Die Klägerin wurde abgewiesen. Ein Brauer mußte mit einer Forderung von über 400 M. wird niedrige und bald hohe Kassenbeiträge zu zahlen haben, Arbeitsnachweis eingerichtet werden. Mit dem Plane ein­ebenfalls abgewiesen werden, weil er burch Anerkenntnis bald freie Arztwahl genießen, bald sich dem Arztzwange zu verstanden erklärten sich die Vertreter der Metallarbeiter, der einer nichtgefannten Arbeitsordnung sich des Rechtes, das unterwerfen haben, und viele werden trot regelmäßiger Bahlung Holzarbeiter, der Bildhauer, Glaser, Zimmerleute, Buchdrucker, Berlangte zu fordern, beraubt hatte. Die Arbeitsordnung, es ist der Kaffenbeiträge nur Anspruch auf die Weindeſtleiſtung der Buchbinder, Steindrucker, Schneider, Schuhmacher, Sattler, die der Borsdorf'schen Brauerei, ließ übrigens an" Arbeiter Raffe, das ist 13 Wochen Krankengeld und 60 Mark Sterbegeld, Barbiere, Maurer, Tabat- und nichtgewerbliche Arbeiter.

erheben können.

B

Mit den Ortskrankenkassen geht es offenbar abwärts. Seit Der Werth der Gewerkschafts Verbände. In der Jahren sind Beitragserhöhungen und Einschränkungen ständige Industrie" war fürzlich die Notiz zu lesen:" Bu der im Allge­Rubrik auf den Generalversammlungen und trotzdem ist es noch meinen schon so trofilofen Lage des englischen Kohlenmarktes feiner Kaffe in Berlin gelungen, den gesetzlichen Refervefonds tritt jetzt noch ein neuer Uebelstand, der für viele Grubenbefizer zurückzulegen; hingegen find schon einige Kaffen auf dem Punkte weitere Schwierigkeiten im Gefolge haben wird. Der Nationale angelangt, ihren Mitgliedern nur die gesetzliche Mindestleistung Verband der Bergarbeiter"( Miners Federation of Great Britain), bieten zu können. dessen Tendenz der Kampf gegen jede Lohnermäßigung ist, hat Das sind traurige Zustände! Deshalb ist es nothwendig, nämlich neuen Zuwachs erhalten, indem die Köhler von daß die in den Ortskrankenkassen versicherten Arbeiter und Northumberland ihren Anschluß an die Federation vollzogen Arbeiterinnen sich flar machen, was geschehen muß, um aus haben. Es steht zu befürchten, daß noch weitere Anschlüsse an diesem unhaltbaren Zustand herauszukommen. den Verein erfolgen.

freundlichkeit" nichts zu wünschen übrig. Der bekannte ungarische Musikdirektor Vörös 2ajos flagte gegen ein ehemaliges Mitglied seiner Kapelle, den Bymbel­schläger Gyula , auf Erstattung einer Konventionalstrafe von 85 Mark, zu deren Zahlung sich letzterer laut Kontrakt für den Fall verpflichtet hat, daß er vor Ablauf seines zweijährigen Engagements dasselbe aufgebe. Der Vertreter des nicht deutsch­redenden Beklagten, ein Landsmann desselben, machte Zuständig­feits- Bedenken geltend, und zwar deshalb, weil in dem vor­gelegten Kontratt sich der Kläger verpflichtet, dem Urtheil eines ungarischen Bezirksgerichts dasselbe wird näher bezeichnet bei etwaigen Streitfällen sich zu fügen. Nur dieses Gericht solle Am besten wird derselbe beseitigt, wenn es gelingt für angerufen werden. Bezüglich des Kontraktes und der sonstigen Engagements Vörös Lajos bemerkt der Vertreter des Beklagten, Berlin und Vororte daffelbe zu schaffen, was in anderen Städten ersterer betreibe einen reinen Sklavenhandel. Einzelne Punkte 6. B. schon seit Jahren mit großem Erfolg durchgeführt ist, des Kontraktes scheinen dem Herrn nicht ganz Unrecht zu geben. nämlich:" Die Bentralisation" der Ortskrantentassen. Infolge der Kontraktbestimmung betreffs des ungarischen Die Vortheile eines zentralisirten Kassenwesens sind ganz Gerichts erklärte sich das Gewerbegericht für diese Sache nicht eminente und liegen klar vor Augen: zuständig.

Im mittleren England, wo die Federation am meisten ver­breitet ist, war deshalb auch die Lage der Grubenbesiger schon feit längerer Zeit am ungünstigsten, weil den Arbeitern der vor Jahren bewilligte Lohnausschlag bis jetzt weiter gezahlt werden mußte, während im Norden Englands und in Wales die Löhne erheblich heruntergegangen find"

Das ist ein flares, bezeichnendes Urtheil des hohen Nutzens der starken Verbände für deren Mitglieder, und der Verderb­lichkeit des Nichtverbundenseins für die Einzelstehenden, für die Indifferenten, Drückeberger und sonstwie nebelhaft verworrene Köpfe. Sogar bei schlechterer Geschäftslage find die starken englischen Verbände im stande, die Löhne hoch zu halten, das hat die Industrie" konstatirt; und dieser Effett sollte für die

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Kein Uebertritt aus einer Kasse in die andere, fein ver schiedener Beitrag, keine verschiedenen Leistungen und Wegfall der Ein interessantes Urtheil des Reichsgerichts war die bisherigen auch für die Arbeitgeber überaus läftigen Ummelde­Veranlassung, daß die vierte Straffammer des Landgerichts I fich pflicht. Die Regelung des Apothekenwesens, der Krankenhaus gestern zum zweiten Male mit einer Anklagesache zu beschäftigen und Heimstättenpflege, so wie die Durchführung der vollständigen hatte, der folgender Sachverhalt zu Grunde lag: An einem freien Arztwahl finden nur in der Zentralisation ihre Lösung. Februartage des vorigen Jahres fand der 14jährige Sohn des Homöopathische Behandlung und das Naturheilverfahren können nur Maurers 3eplin in Charlottenburg auf der Straße einen Brief in der Zentralisation den Mitgliedern in gewünschter Weise ge- fontinentalen Bergleute wie überhaupt für die Arbeiter allein mit der Adresse: An Frau Marie Mensing in Charlottenburg ". boten werden. Die Ausdehnung der ärztlichen Behandlung und schon ein hinreichender Ansporn sein, sich ebenfalls in großer Ein Briefträger hatte den Brief verloren. Der Knabe öffnete Gewährung von Medikamenten auf die Familie ist nur der Masse zu verbinden. den Umschlag und fand in demselben außer einem in englischer Bentralisation möglich. Die Leipziger zentralisirte Ortskranten­Sprache verfaßten Brief einen über 417,75 M. lautenden fasse giebt durch ihre Abschlüsse den Beweis, daß dort bei be­Aus New York wird uns berichtet: Die Schließung der Check, der in New- York ausgestellt, auf die Firma deutend niedrigeren Beiträgen, als wir in Berlin zahlen müssen, Minen in den Silberdistrikten scheint ein Manöver der Unter­Delbrück, Leo u. Co. gezogen und an Frau Marie Mensing oder bedeutend höhere Leistungen gewährt werden al in Berlin . nehmer zu sein, um neben der Wirkung des Druckes auf die deren Ordre gerichtet war. Der Knabe zerriß den Brief in fleine Die Ausdehnung der Arztpflege nebst freier Medizin auf die öffentliche Meinung bezw. wenigstens theilweiser Aufrecht­Stücke und warf sie auf dem Hofe eines Hauses in den Müllkasten, Familienangehörigen, besteht dort schon jahrelang, zum größten erhaltung des Silberschuhes" einen Zweck zu erreichen, den den Check übergab er seiner Mutter. Demnächst wechselte der Nutzen der Versicherten. sie sonst nur durch hartnäckige Rämpfe erreichen könnten, nämlich Ehemann derselben, der Maurer Zeplin, den Check bei einem Was in Leipzig durchzuführen möglich war, wird auch in die Herabdrückung der Löhne. Es geht die Notiz durch die Bankhause um, nachdem er von seinem Sohne auf die Rückseite Berlin zu erreichen sein, wenn die Arbeiter und Arbeiterinnen von Presse, daß die Silberboffe auf einer Konferenz zu dem Resultat des Papiers den Namen Marie Mensing" als Quittungsvermerk Berlin und den Vororten den festen Willen dazu in den General- gekommen seien, daß die Wiedereröffnung der Minen stattfinden hatte schreiben lassen. Die Sache tam heraus, worauf gegen den versammlungen befunden und nur solche Delegirte wählen, die könne, wenn die Produktionsfosten in angemessener" Weise ver­ den Knaben Antiage wegen Fundunterschlagung, dessen Vater für die Zentralisation der Ortstrankenkassen einzutreten ver- Beamten um 50 pGt. erniedrigt worden, und in einem Zirkular mindert würden. Es sind daher angeblich die Gehälter der solche wegen Urkundenfälschung und gegen die Ehefrau Seplin sprechen. Anflage wegen Hehlerei erhoben wurde. Der Erstgenannte In nächster Zeit werden öffentliche Versammlungen ein- an die Bergarbeiter- Unions werde diese aufgefordert, diesem Bei­wurde freigesprochen, Beplin zu vier Monaten Gefängniß und berufen werden, in welchen diese hochwichtige Angelegenheit be- spiel zu folgen und ihr Einverständniß mit dem Vorschlag zu dessen Ehefrau zu 14 Tagen Gefängniß verurtheilt. In betreff sprochen werden soll. Heute aber rufen wir allen Versicherten erklären. Der Lohn betrug angeblich bisher 4 Dollars der Letzteren wurde als erwiesen erachtet, daß sie von ihrem zu: Durch die Zentralisation, wenn wir sie selbst anstreben, täglich für Gräber; doch ist daran zu erinnern, daß im Ehemann 50 M. erhalten und die unlautere Quelle gekannt tönnen wir nur gewinnen und opfern dafür nichts weiter, als vorigen Jahre die Silbergräber in Idaho gegen eine Lohn habe, aus der das Geld stammte. Gegen dieses Urtheil legte der längst unhaltbar gewordene Rassenzustände: ein fostspieliges reduktion von 8,50 auf 3 Dollar streitten und unterlagen.- Bertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Haase, Revision ein, insofern es Beamtenheer, theuere Kaffenräume und eine sogenannte Selbst- Verschiedene Arbeiterorganisationen in den Silberstaaten haben die Ehefrau Beplin betraf. Er rügte, daß dieselbe der verwaltung, welche eigentlich nur ein hohler Schall ist. Wir sich theils an den Orden der Knights, theils an die Amerikanische Hehlerei für überführt erachtet worden war, da in keiner Arbeiter haben längst alle Innungs- und Zunftphrafen fort- Federation of Labor resp. deren Führer Powderly und Gompers Weise erwiesen sei, daß gerade diejenigen Summen, welche geworfen, beseitigen wir auch diesen Rest dünkelhafter Ab- gewendet, damit diefelben ihren Einfluß geltend machen, daß die die Ehefrau von ihrem Manne erhalten habe, identisch fonderung, indem wir für Berlin und Vororte eine zentralisirte Demonetisirung" des Silbers verhindert werde; wie es in einem feien mit denjenigen Geldstücken, welche der Ehemann sich durch Ortskrantentasse mit Filialentheilung schaffen. der Schreiben heißt, werde dieser Wunsch auch von leitenden die Urkundenfälschung verschafft habe. Sei aber erst eine Um­Männern" im betreffenden Staate ausgesprochen. Man sieht wechselung des Geldes vorgenommen, so könne der Ehefrau auch daran, was es mit der Aufklärung", welche sowohl der Orden nicht mehr nachgewiesen werden, daß sie von den unredlich er- Martin, Gutheit, Dähne, Allert, Seidel, Buch- wie die Föderation zu betreiben vorgeben, auf sich hat.- Es worbenen Geldstücken an sich genommen habe. Das Reichsgericht heißt, daß jetzt schon großes Elend in den Silberdistrikten trat dieser Auffassung bei und verwies die Sache, insofern sie herrsche; das wäre unbegreiflich, wenn es nicht zugleich auch hieße, viele der nach anderen Minendistrikten ausgewanderten Bergleute hätten Zertifikate über Depositen in den verkrachten Banten im Beth gehabt, auf welche ihnen natürlicherweise tein Mensch einen Gent borgte! Dhnedem- d. h. wenn ihnen die Ersparnisse nicht verbanterottirt worden wären hätten sie wohl einige Monate ruhig abwarten können, wie sich die Dinge machten.

Berlin , im August 1893.

Die Kommission holz, Schiele, Sparfeld.

die Ehefrau betraf, zur nochmaligen Verhandlung an die vierte Die Trinkgelder der Pferdebahnschaffner. In einer Straffammaer des Landgerichts I zurück. Im gestrigen der letzten Sitzungen des Reichs- Versicherungsamtes lag dem Ge­Termin tonnte nur der Ehemann Zeplin darüber verrichtshof die interessante Frage zur Entscheidung vor, ob die nommen werden, об er seiner Frau von denjenigen Trinkgelder der Pferdebahnschaffner als ein Theil ihres Dienst­Geldstücken gegeben, die er bei der Bank erhalten. Er einkommens anzusehen und daher bei der Feststellung einer Un­machte von dem Rechte, sein Zeugniß zu verweigern, Gebrauch. fallrente in den Jahres- Arbeitsverdienst mit einzurechnen seien. Das Gericht war nunmehr lediglich darauf angewiesen, zum In Köln war ein Schaffner von einem Wagen der Straßenbahn Zweck des Beweises dasjenige Protokoll zu verlesen, wonach die während der Fahrt herabgestürzt und hatte sich erhebliche Ber Die Krisis übt ihre Wirkung natürlich auch auf andere als

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