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Aus der Partei.

Der Vormarsch in Hessen .

Gesindevermieler im weitesten Umfange zu regeln. Die Vorschrift, des Fräulein Schulze habe er angenommen, daß für Sonnabend daß nicht Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleich eine ausreichende Entschuldigung fehlte. Entschuldigt habe der zeitig beherbergt werden dürfen, fei gültig. Auch die, daß ohne Bater das Kind bei der Lehrerin für Montag und Dienstag durch Angabe von Gründen die Erlaubnis zur Beherbergung entzogen

Bom 1. April ab wird im Verlage des Hessischen Volkswerden könne. Wie sei diese lette Bestimmung auszulegen? Das zwei Briefe, für Montag mit Besuchen, die es machen solle, für fremdes" der Voltsbote" als Kopfblatt für den Wahlkreis Erfei die Frage. Hat fie die Bedeutung, daß die Ortspolizeibehörde Dienstag mit dem Umzug der Eltern. Die Lehrerin Fräulein bach Bensheim erscheinen. Aus diesem Anlaß wurde am überhaupt keine Gründe zu haben brauche, um die Erlaubnis Schulze war selber als Zeugin geladen, fehlte aber und hatte sich Sonntag in dem weit verzweigten, etwa 150 fleinere Orte um zurückzuziehen? Oder braucht die Polizeibehörde die Gründe, die mit Krankheit entschuldigt. Der Angeklagte erklärte, er wisse nichts faffenden Wahlkreise eine große Anzahl von öffentlichen Versamm- sie habe, nur nicht anzugeben? Mit anderen Worten: es frage von einem Brief, der das Kind mit Besuchen entschuldigt hätte. lungen abgehalten, die ein durchaus befriedigendes Ergebnis zeitigten. fich, ob der Polizei in der Beziehung ein unbeschränktes Ermessen Für Sonnabend habe er durch die jüngere Schwester eine münd­Es wurden nicht nur viele Hunderte von neuen Lesern für die( Willtür) beigelegt werden sollte. Wenn das aber beabsichtigt liche Entschuldigung bestellen lassen. Rektor Gerstberger behauptete, Parteipresse gewonnen, sondern auch in einer Reihe von Orten gewesen wäre, dann hätte der Klageweg, wie er im Landesver­

Deutsch- böhmischer Parteitag.

bisher 18 000 Kronen wärtig Parteiblätter

werden. Die Akten ergäben, daß Frau B. die Ministerialvor­schriften übertreten habe, indem sie gleichzeitig männliche und weib­liche Stellensuchende beherbergte. Das reiche aus, die Entziehung der Erlaubnis als gerechtfertigt erscheinen zu lassen,

Aus Induftrie und Handel.

Syndikatsmüdigkeit.

Parteiorganisationen gegründet. Wie die sozialdemo- waltungsgefeße gegen polizeiliche Verfügungen gegeben sei, für den schriftliche Entschuldigung oder persönliche Abmeldung sei nötig. fratische Werbearbeit wirkte, geht daraus hervor, daß zum Beispiel vorliegenden Fall ausgeschlossen werden müssen, was nur wieder Aber der Verteidiger, Rechtsanwalt Karl Liebknecht , stellte aus der in Fürth im Odenwald, einem Marktflecken von 1500 Einwohnern, durch ein Geseh hätte geschehen können. Da das nicht geschehen hierfür gegebenen Vorschrift fest, daß für den vorliegenden Fall eine Organisation von 48 Mitgliedern ins Leben gerufen sei, so dürfe die Polizei auch bei der Entziehung einer solchen Er- über die Form der Entschuldigung nichts Bestimmtes gesagt ist. werden konnte. Gegen sie wurde der Kriegerverein mobil gemacht; laubnis nicht willkürlich handeln, sondern es müßten polizeiliche Der Staatsanwalt hielt das Kind für nicht hinreichend entschuldigt die militärische Mobilmachung hatte den allerdings nicht erwarteten Gründe vorliegen, und der Verwaltungsrichter habe darüber zu be: und beantragte gegen den Angeklagten 3 M. Geldstrafe. Der Erfolg, daß 18 Striegervereinler ihre Mitgliedschaft finden. Ein willkürliches Vorgehen müsse vorliegend verneint im Hurra Verein aufgaben! Verteidiger beantragte Freisprechung. Die Schule könne nicht ver­langen, daß Eltern ein leidendes Kind quälen und schädigen, nur um es den Unterricht nicht versäumen zu lassen. Daß Lotte Robbel Die Sozialdemokratie Deutschböhmens hat am Sonnabend und die Jugendfeier nicht versäumen sollte, sei begreiflich, denn diese Sonntag ihren Landesparteitag in Bodenbach abgehalten. Bei habe den Eltern als ein Aft von großer Bedeutung für das Kind dem den Verhältniffen der angrenzenden Teile Deutschlands fast gegolten. Der Besuch dieser Feier sei dann allerdings für die Amts­völlig gleichenden wirtschaftlichen Charakter Deutschböhmens dürften anwaltschaft der Anlaß gewesen, Berufung gegen das freisprechende einige Daten über die dortige Arbeiterbewegung von Interesse sein. Urteil einzulegen. Das Gericht kam zu dem Beschluß, die Sache zu Wir entnehmen dem gedruckt vorliegenden Bericht der Landespartei­Nachdem das Noheisensyndikat im Jahre 1908 in die Brüche ge- vertagen und zu dem neuen Termin die Lehrerin Fräulein Schulze vertretung, daß in 651 Drten 29 195 Männer und in 77 Orten gangen war, wurde es zu einem förmlichen Sport einiger Handels- sowie die Lotte Nobbel und ihre jüngere Schwester zu laden. 4157 Frauen der Parteiorganisation angehören, was gegen 1909/10 eine 8unahme von 6678 Parteimitgliedern blätter, immer und immer wieder zu versichern, daß die Großinduſtrie bedeutet. Die Zahl der Jugendorganisationen ist in dieser syndikatsmüde geworden set. Bumeist waren es liberale Beitungen, Die einstweilige Verfügung" als Instrument gegen die Breffe. fliegen. Die Jugendorganisation ist un so wichtiger, als von den lich die Wiederkehr der freien Konkurrenz auf allen wichtigen Märkten. Eingefandt", das sich mit angeblichen Mißständen und Unsauber­Zeit von 80 mit 2000 Mitgliedern auf 144 mit 6014 Mitgliedern ge- die eine syndikatslose Zeit heraufkommen sahen und mit ihr natür- Vor Jahresfrist veröffentlichte das Hamburger Echo" ein gelich Nun sind gewiß gerade in den Industrien mit den stärksten Kartellen feiten im Betriebe der Kakao- Kompagnie Th. Reichardt in Wands­" Deutschfreiheitlichen" unter Mithilfe der Genteindeverwaltungen bas möglichste aufgeboten wird, um die Arbeiterjugend für gelbe Sträfte rege, die auf eine Sprengung der Kartellorganisation drängen. bed beschäftigte. Wie im Herbst 1910 mitgeteilt, wurde der Ver­Radanvereine, die sogenannten" Jungmannschaften einzufangen. ber hierbei handelt es sich nicht um irgendwelche Gegner- faffer bes Gingesandt", Genosse Lehmann, Vorsitzender der Zahl­die Be­schaft gegen Kartelle und Syndikate, sondern um Für das projektierte Tageblatt in Brag find als Gründungsfonds strebungen der größten Werke, für sich erweiterte Abfagmöglichkeit auf reftion dieses Betriebes zu der enorm hohen Geldstrafe von stelle Hamburg des Bäckerverbandes, wegen Beleidigung der Dis Es erscheinen gegen in Trautenau ( einmal wöchentlich), Kosten der ihnen finanziell und technisch nicht gewachsenen Betriebe 1200 m. verurteilt. Vorher hatte die Direktion eine durch Ver­Gablonz( 2), Reichenberg( 2), Warnsdorf( 2), zu schaffen, die bisher unter dem Schuße des gemeinsamen Startells fehen rechtskräftig gewordene einstweilige Verfügung vom Land­Bodenbach( 2), Außig( 3), Teplik( 3), Saaz( 1), tanden. So ging das Roheisensyndikat auseinander, weil die großen gericht Hamburg erwirkt, durch die unter Androhung von 1200 M. Karlsbad ( 2) und Krummau ( 1). Bei den Reichsrats gemischten Werte gerade in der Krise die Gelegenheit als günstig für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten wurde, die Behaup nachwahlen in Warnsdorf und in den industriearmen Bezirken Blan- betrachteten, die reinen" Hochofenwerke an die Wand zu drücken, tung des Sprechfaalartikels zu wiederholen. Da das Echo" über Tachau und Harmaniz erzielte die Partei bemerkenswerte Erfolge, beren Beteiligungen im Syndikat die Ausdehnung der Roheisen- die Verhandlung gegen Lehmann einen Bericht brachte, in dem während sie im Glasindustriegebiet von Gablonz - Zannwald und in produktion und die Monopolstellung der gemischten Werke hinderten. auch ungünstige Beugenaussagen über den klägerischen Betrieb dem Elendsdistrikt Grulich- Landskron sehr empfindliche Stimmen. Im Jahre 1910 tam alsdann das neue Roheisensyndikat zustande, enthalten waren, wie auch der Wochenplauderer des Echo" bie verluste erlitt, die auf wirtschaftliche und innere Parteitrisen sowie das den Forderungen der gemischten Werke entsprach, da ihre Be- Angelegenheit behandelte und in der Druckerei des Blattes( Auer Aber der Vertrag u. Co.) der Jahresbericht der Bäder mit dem Sprechsaalartifel auf Auswanderung gerade der tüchtigsten Elemente der Arbeiter- biefes neuen Syndikats ist nur furzfristig; in allen Montan- hergestellt worden ist, stellte die Reichardt- Kompagnie beim Land­verbänden glauben eben schaft zurückzuführen sind. Die Organisation scheint in den Streifen der Syndikatsorganisation erfolgreich durchbrechen zu können, um fationen zu je 1200 M. Strafe zu verurteilen. Die erste Instans den Rahmen gericht Hamburg den Antrag, Auer u. Co. wegen der drei Bubli­Tepliz, Aussig , Bodenbach und starlsbad am besten Tepliz, Aussig , Bodenbach und Karlsbad am besten nach einer Vernichtung oder Auffaugung der noch bestehenden kleineren erkannte nur wegen der Plauderei auf eine Geldstrafe von 1200 M., zu sein. Der Parteitag, der von 140 Delegierten besucht war und an Unternehmungen zu Trustorganisationen übergehen zu können. Wo bie weiteren Anträge lehnte fie ab. Wahrheitsgetreue Berichte dem auch Dr. Adler und Dr. Bauer- Wien teilnahmen, be- immer Startelle von Bedeutung gesprengt wurden, lag die Ursache über Gerichtsverhandlungen seien unter allen Umständen straffrei schäftigte sich in langer und gründlicher Debatte mit der durch den darin, daß die großen Betriebe die kleineren Konkurrenten aufreiben und durch die Herstellung des Jahresberichts werde die einstweilige tichechischen Separatismus geschaffenen Lage. In der Verfügung nicht berlebt. schließlich gefaßten Resolution wird die Bersplitterung der Die gleichen Motive führen jetzt zur Auflösung der Eins Die Reichardt- Kompagnie rief das Oberlandesgericht an, das Arbeiterbewegung um so schärfer verurteilt, als sie mit dem und Verkaufsvereinigung deutscher Knochen und auch hinsichtlich des Gerichtsberichts eine Geldstrafe von 1200 M. Zusammenschluß und stärksten Vorstoß des Bürgertums zusammen- eimfabrikanten G. m. b. H. in Berlin , die nach einer für verwirkt erklärte, so daß die Beklagte 2400 M. zahlen muß. fällt. Ein Zufazantrag, der die Parteigenossen zur Unterffügung der vorliegenden Meldung von der Gesellschafterversammlung in 3m dritten Falle wurde die Ablehnung bestätigt, da Auer u. Co. tschechischen Zentralisten aufforderte, wurde dahin abgeändert, daß dieſen Tagen beschlossen Begründet wurde lediglich das ihr überwiesene Material für den Jahresbericht ge die Parteigenossen alles daran segen sollen, die tschechischen Arbeiter diese Ein- und Verkaufsvereinigung im Jahre 1907 unter brudt habe. Das Gericht erklärte, wahrheitsgetreue Berichte der Chemische Presse über öffentliche gerichtliche Verhandlungen befreiten nicht über die Schädlichkeit des Separatismus aufzuführung der Aktiengesellschaft für lären. Dr. Abler hatte nämlich ausgeführt, daß der Kampf robulte vorm. S. Seidemantel. Die Firma Scheide- einmal von strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Inhalt und Form gegen die bürgerlich- nationalen Tendenzen in der tschechischen Ar- mantel hat sich in dieser Zeit felbst zu einem Trust in der dieses Berichts verstießen gegen die einstweilige Verfügung. beiterschaft nicht von der deutschen Partei geführt werden und daß Leim und Knochenmehlfabrikation herausgebildet, fie Durch diesen Sieg" der reichen Kakao- Kompagnie von die ohnehin maßlose Verdächtigung der tschechischen Zentralisten nahm allein im Jahre 1907/08 fieben Firmen ihrer Branche auf, Reichardt auf Roften unseres Hamburger Parteigeschäfts laffen aus der Annahme der ersten Fassung nur neues Material schöpfen ihre Fusionstätigkeit gestaltete sich bis in die letzten Tage hinein außer fich die Feststellungen ihrer Organisationsfeindlichkeit fowie andere ordentlich lebhaft. Bugleich betätigte sie im Auslande durch Gründung gewisse, in der Berhandlung erörterte Dinge nicht aus der Welt würde! Im übrigen wurden organisatorische Fragen beraten. neuer Gesellschaften und Aufnahme bestehender Betriebe dieselben Trust schaffen. Deutscher Arbeiterbildungsverein Amsterdam . bestrebungen, so vor allem in Desterreich, weiterhin auch in Belgien , Italien , Frankreich und in der Schweiz . Bu Gleich den in anderen Städten des Auslandes bestehenden dem Konzern Scheidemantel gehören unter anderen die Aftien Vereinen ist von einer Anzahl deutscher Arbeiter nunmehr auch zu gesellschaften für Chemische Industrie in Wien , die Zentralgesellschaft Amsterdam unter obigem Namen ein Verein gegründet worden, der für Chemische Industrie , die wiederum berschiedene deutsche und zum Zwede hat: Zusammenschluß der in Amsterdam und Umgegend ausländische Fabriken beherrschen. Bereits im Geschäftsjahre 1908/09 weilenden Arbeiter und Arbeiterinnen deutscher Zunge; Auf- verarbeiteten die unmittelbar zur Aktiengesellschaft vormals Scheide­flärung feiner Mitglieder in politischen und ökonomischen Fragen mantel gehörenden Betriebe 6 Proz. des deutschen Ge­in Geiste der internationalen sozialdemokratischen Arbeiterbewegung; am tauftommens von Knochen, seither ist die Beteili­Förderung der Bildungsbestrebungen und der Geselligkeit. Dieser gung von Scheidemantel an der Gesamtproduktion noch erheblich ge­Bwved foll erreicht werden durch Veranstaltung sozialer, politischer wachsen. Die ehemalige Gründerin der Ein- und Verkaufs­und wissenschaftlicher Vorträge und Besprechungen, durch eine vereinigung deutscher Knochenmehl- und Leimfabrikanten fann dieses Bibliothek und Lesezimmer, eine Auskunftsstelle und Unterrichtsturse. von ihr geschaffene Syndikat jest nicht nur entbehren, sie beseitigt Die Auskunftsstelle verwaltet der Vorfigende W. Nouze, Rüsten- es fogar, weil sie darin eine Behinderung des Ausbaues ihrer un bürgerstraat 147. beschränkten Trustherrschaft erblickt. Also auch in diesem Industrie­zweige hat fich Syndikatsmüdigkeit eingestellt, weil das Syndikat burch den Trust überwunden worden ist.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Die Ehre des Arbeitswilligen. Wegen Beleidigung von Arbeitswilligen wurde der Redakteur der Altenburger Volkszeitung" Genosse Didreiter, au einer Gefängnisstrafe von einer Woche verurteilt.

Soziales.

wollten.

werden wird.

Gerichts- Zeitung.

Eine Schulverfäumnissacje,

die an sich sehr belanglos ist, aber wegen der begleitenden Neben umstände beachtet zu werden verdient, wurde gestern vor dem Die Androhung einer Aussperrung Landgericht II berhandelt. In Nigdorf hatte eine Schülerin Lotte beranlagte sämtliche Tapezierer bei der Firma A. S. Ball, Möbel. Robbel, die die 20. Mädchen- Gemeindeschule am Herzbergplab be­ausstattungsmagazin, Botsdamerftr. 27a, zur Arbeitseinstellung. fuchte, kurz vor ihrer Entlassung aus der Schulpflicht gegen Ende Die Firma gehört dem Unternehmerverbande an und fühlte sich September vorigen Jahres einige Tage den Unterricht versäumt. infolge des Streits in einigen Verbandsbetrieben verpflichtet, Die Klassenlehrerin, Fräulein Schulze, meldete dem Rektor, daß ihren organisierten Arbeitern zu erklären, daß fie nach Fertig- es an einer ausreichenden Entschuldigung fehle, und Rektor Gerst stellung des Attords ausgesperrt werden. Die Arbeiter, auch die unorganisierten, legten daraufhin die Arbeit jofort nieber. Dies berger erstattete daraufhin Anzeige, die dem Vater eine Straf verfügung, 1 M. Geldstrafe, eintrug. Das Amtsgericht Rigdorf war aber der aussperrungsluftigen Firma höchst unangenehm. Gie flagte am Dienstag gegen mehrere Ausständigen, die sprach den Vater frei, weil das Kind den Unterricht wegen eines thre Affordarbeit unfertig haben liegen lassen, auf Zahlung einer Fußleidens versäumt habe, ausreichend entschuldigt gewesen sei Entschädigung nach Maßgabe des§ 124b der Gewerbeordnung, auf Zahlung von je 21,60 M.

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Eine Familientragödie aus dem Norden Berlins hatte gestern ihr Nachspiel vor dem Schwurgericht des Landgerichts I unter Vorsiz des Landgerichtsrats v. Carlowis. Unter der Antlage des Totschlages hatte sich der aus ber Untersuchungshaft vorgeführte frühere Tischlermeister, spätere Tischlergeselle Daniel Resiger zu verantworten. Der 57jährige An­geklagte hat am 4. November b. J. in der in der Gaudhstraße bes legenen Wohnung seiner 34jährigen Ehefrau Alwine diese erschossen und sich selbst durch zwei Kugeln, die er sich in die Brust und den Magen jagte, schwer berlebt. Die Ghe war höchst unglücklich. Die Ehefrau war infolge der Berwürfnisse mit ihrem Kinde schließlich fortgezogen. Am 4. November suchte der Angeklagte sie auf. Er hatte sich in den Kopf gefeßt, er müffe es noch einmal im Guten versuchen, und wenn der Versuch mißglückte, sollte ein Ende ge­macht werden. Als er in die Wohnung getreten war, fagte feine Frau zu ihm:" Na, was bringst Du denn? Dir ist wohl bange nach mir?" Er antwortete darauf: Gewiß, denn Du weißt ja, ich bin nicht gewohnt, so allein als Schlafbursche zu wohnen." Die Frau gab ihm ganz friedlich Kaffee zu trinken, legte ihm eine Kuchenschnede bor und beide sprachen ganz friedlich miteinander. so weiter; wir müssen doch ein anderes Verhältnis herstellen." Die Er faßte fie um die Taille und sagte zu ihr: Das geht doch nicht Frau entwand sich ihm aber und erwiderte: sie habe schon an ihren Mag geschrieben und wolle wieder mit diesem verkehren. Darauf geriet er in große Erregung, erklärte der Frau, daß er dann ein Ende machen müsse und schoß dreimal auf seine Frau los, die sofort zu Boden fank. Dann richtete er den Revolver gegen sich selbst und jagte sich zwei Stugeln in den Leib, durch die er schiver bera gefangener nach der Charité gebracht. Als er dort zur Besinnung Tezt wurde. Nach Anlegung von Notverbänden wurde er als Polizei. tam, hörte er erst, daß seine Frau gestorben sei. Der Angeklagte gab seine Tat im einzelnen zu und behauptete, daß er in so großer Erregung gewesen sei, daß er nicht wußte, was er tat. Die Ge­schworenen bejahten die Schuldfrage nach Totschlag, billigten dem und nach Ausweis des Entlassungszeugnisses sonst die Schule regel Angeklagten aber mildernde Umstände zu. Das Urteil lautete mäßig besucht habe. Der Amtsanwalt legte Berufung ein, weil auf 1 Jahr und 3 Monate Gefängnis unter Berücksichtigung des das Kind in den Tagen, die es dem Unterricht fernblieb, in der Umstandes, daß der Angeklagte fortgesetzt schwer gereizt worden Freireligiösen Gemeinde an einer Jugendweihe teilgenommen nichtet worden war. Auf die Strafe wurde dem Angeklagten faſt war, andererseits aber auch, daß ein Menschenleben bon ihm ver habe, also wohl auch zur Schule hätte kommen tönnen. Vor dem die volle Untersuchungshaft in Höhe von 3 Monaten angerechnet. Freireligiösen Gemeinde an einer Jugendweihe teilgenommen war, andererseits aber auch, daß ein Menschenleben von ihm vers Landgericht II( Straftammer 4) bat der Angeklagte Robbel, sich- Die Geschworenen befchloffen einstimmig, für den Angeklagten Die Entscheidung verstößt gegen den Grundsatz, daß zu moral- zunächst über einiges auslassen zu dürfen, was bor diefer Schul- ein Gnadengesuch einzureichen, durch welches der teilweise Erlaß widrigen Handlungen niemand verpflichtet ist. Solche Hand- versäumnissache passiert sei. Er erzählte, in der Schule habe der Strafe herbeigeführt werden soll und der Angeklagte nur lung wäre aber unter den gegebenen Umständen die Fortiehung Fräulein Schulze oft die Frühstücspause damit ausgefüllt, daß sie die gesetzliche Mindeststrafe von 6 Monaten zu verbüßen hat, der Arbeit gewesen. durch ein paar Schülerinnen den anderen eine Art Repetitions­Bremer Krawallprozeß. Gesindevermieter und Beherbergungsrecht. furfus in Religion geben ließ. Als Robbel das erfuhr und sich Am Dienstag und Mittwoch standen wegen Aufruhr und Um die Auslegung der Ministerialvorschriften vom 5. März bei dem Rektor darüber beschwerte, habe Fräulein Schulze vor ber­1907 handelte es sich in einen Bertaltungsstreit. Diese auf fammelter Klasse gesagt, die Robbel folle fortan in der Baufe Landfriedensbrucha, begangen anläßlich des Straßenbahnerstreits Grund des§ 38 der Gewerbeordnung vom preußischen Handels- feinen Religionsunterricht bekommen. Ihrem Vater möge sie im Oktober 1910, die Arbeiter Longhorst, Westphal und Frau minister erlassenen Vorschriften über den Gewerbebetrieb der melden, daß sie, die Lehrerin, sich das merken werde. Eine weitere 3ühring vor den Geschworenen. Der Angeklagte Weftphal wurde Gefindevermieter und Stellenbermittler bestimmen unter Ziffer 17: Erörterung dieser Angelegenheit wurde vom Vorsitzenden nicht zu- freigesprochen, die beiden anderen Angeklagten zu enormen Strafen Gesindevermieter und Stellenvermittler, die sich im Besitz der gelassen, weil sie nicht zur Sache gehöre. Der Angeklagte gab bann Langhorst zu 1 Jahr 4 Monaten Zuchthaus ( unter Anrechnung Erlaubnis auf Grund des§ 34 der Gewerbeordnung befinden, kann an, erst auf Fräulein Schulzes ausdrücklichen Nat habe er seine einer Strafe von 5 Monaten wegen Diebstahls). Frau Jühring von der Ortspolizeibehörde die Erlaubnis zur Beherbung von stellensuchenden Berfonen erteilt werden, wenn für die Unter Tochter, deren Fußleiben schon in der Schule aufgefallen war, dem zu 2 Jahren 7 Tagen Suchthaus verurteilt. Der Angeklagten bringung geeignete Räume vorhanden sind. Männliche und weib- Unterricht ferngehalten. Am Sonntag fei er allerdings mit ihr Jühring wurde besonders zur Last gelegt, daß sie einem Schußmann liche Personen dürfen nicht gleichzeitig beherbergt werden. Die zur Freireligiösen Gemeinde gefahren, weil sie selber an diesem Pfeffer in die Augen geworfen hatte. Die Versagung mildernber Erlaubnis fann jederzeit von der Ortspolizeibehörde ohne Angabe Tage dort die Jugendweihe empfangen sollte. Dadurch habe aber Umstände und die Verhängung so drakonischer Strafen wäre bei von Gründen entzogen werden." Der Stellenvermittlerin Boll, das Fußleiden sich wieder verschlimmert, und er habe sie dann erst einem aus allen Klassen der Bevölkerung zusammengefekten die diese Erlaubnis hatte, war sie dann wieder vom Berliner am Mittwoch, dem Tage des Schulschlusses, wieder zur Schule ge- Schwurgericht unmöglich getvesen. Bolizeipräsidium ohne Angabe von Gründen entzogen worden. Sie schickt. In der Beweiserhebung befundeten zwei Zeuginnen, daß flagte auf Aufhebung der Entziehungsverfügung.

Das Schiedsgericht gab dem Klageantrag statt und ber urteilte die beflagten Arbeiter unterschiebslos zur Zahlung daß ihre Arbeit nur 2 und 3 Tage zur Fertigstellung benötige, von 21,60 M. Der Einwand, den einige der Beklagten machten,

blieb unbeachtet.

Wegen zweier aufrührerischer" Ansichtspostkarten

Das Oberverwaltungsgericht als lehte Instanz wies vor Lotte in der Tat fußkrant gewesen sei. Rektor Gerstberger, der in den französischen Nationalfarben mit seinent Selbstbildnis furzem ihre Klage mit folgender Begründung ab: Zweifellos feien als Zeuge vernommen wurde, hat in seinem Amtszimmer, wo Lotte stand der Herausgeber des nationalistischen Wikblattes Dur's bie Zentralbehörden befugt, die Angelegenheit der Stellen und ihn einmal aufsuchte, tein Sinken bemerkt. Nach der Darstellung Etias". der Karikaturist Senri Bisliv, am Dienstag vor der