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Nr. 86. 28. Jahrgang.

Soziales.

3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Dienstag, 11. April 1941.

Gegen Rassenzersplitterung

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Syphilis heiratet und dadurch seine Frau, die Mutter, mit Sy- wo er Quartier nahm, stellte er sich regelmäßig als Baron von philis infiziert. Die Uebertragung der Syphilis auf die werdenden Kerr"," Leutnant v. Kehr" und dergl. vor, erzählte viel von seinen Kinder erfolgt ausschließlich und nur durch die syphilistrante Kriegstaten auf den Philippinen, präsentierte einen Säbel, den er Mutter, so, daß durch die lokale syphilitische Erkrankung der als Ehrenfäbel" erhalten habe und prahlte mit einer Pension wendet sich eine am Donnerstag gefällte Entscheidung des Preußi- Placenta des Mutterkuchens das Kind direkt in der Gebärmutter bon monatlich 200 Mt., die ihm zugebilligt worden sei. Tatsächlich schen Oberverwaltungsgerichts. In Forst i. 2. besteht eine All- infiziert wird. Bleibt die Placenta gesund, so kommen trotz der rührte diese Pension" von seinem Vater her, der ihn mit Geld­Aber in der mitteln regelmäßig und ausreichend versah. Das Ewig- Weib­gemeine Ortstranfenfasse für alle Gewerbe. Infolgedessen gehörten Syphilis der Eltern gesunde Kinder zur Welt. ihr auch die versicherungspflichtigen Angestellten des Schant- und Regel erkrankt eben die Placenta  , die Kinder sterben und erst liche" spielt in seinem Leben auch eine große Rolle und aus dem Gastwirtsgewerbes an. Später wurde nun für das Gast- und nach energischer Behandlung der Syphilis kommen dann gesunde Verkehr mit zweifelhaften Damen ist die Anflage wegen Zuhälterei, Schankwirtsgewerbe eine neue besondere Ortstrantentasse errichtet. Kinder zur Welt. Von besonderer Wichtigkeit sind einige prak- Erpressung usw. entsprungen. Die für diesen Teil der Anklage in Nach dem Statut, das die Genehmigung des Bezirksausschusses tische Fragen. Bringt eine gesund erscheinende Mutter ein syphi- Anspruch zu nehmenden Zeugen sind zurzeit nicht auffindbar. litisches Kind zur Welt, so ist die Mutter stets selbst syphilitisch, auch Bezüglich des Diebstahls ergab die Beweisaufnahme, daß Kehr, fand, find Mitglieder alle innerhalb der Gemeinde Forst in Gast- wenn sie zur Zeit der Geburt keine Symptome von Syphilis   dar der die Tätigkeit des Böttcher bei Wegnahme der Plaquette im oder Schankwirtschaftsbetrieben beschäftigten Personen. bietet, sie ist eben latent syphilitisch. Es muß und kann daher einzelnen beschrieben hatte, bei der Ausführung des Diebstahls Der Regierungspräsident focht den Beschluß an. Er machte allein diese Mutter, die nur scheinbar gesund ist, ihr syphilitisches selbst gar nicht beteiligt gewesen sein kann, da er zur Zeit gar nicht geltend: Für versicherungspflichtige Personen, die bereits einer Kind nähren, ohne selbst sich anzustecken, ohne selbst an Syphilis   in Berlin  , sondern in Belgien   war. Eine Mittäterschaft des An­Kaffe angehören, könne grundsäßlich nur eine neue Stasse errichtet zu erkranken. Denn diese Mutter hat eben schon Syphilis. Kann geklagten Link konnte in keiner Beziehung nachgewiesen werden, werden, wenn ihr Ausscheiden aus der bestehenden Kasse veranlaßt eine solche Mutter ihr Kind nicht nähren, so darf das Kind keiner so daß Staatsanwaltsaffessor Schwemann ſelbſt deſſen Freisprechung worden sei. Da ein solches nicht stattgefunden habe, so hätte das gesunden Amme gegeben werden, es muß mit der Flasche aufge- beantragte. Dagegen hielt der Staatsanwalt den Angeklagten Bött­Statut der neuen Kasse nicht genehmigt werden dürfen. Der Be­schluß des Bezirksausschusses sei deshalb als gegen das Gesetz ver- degen werden oder von einer syphilitischen Amme genährt werden. cher für überführt und beantragte gegen diesen wegen Diebstahls, der doch mit großer Frechheit ausgeführt worden sei, 6 Monate Ge­stoßend aufzuheben. fängnis. Kehr habe sich der Hehlerei schuldig gemacht, da er ver­Gerichts- Zeitung. sucht habe, die Plaquette in Paris   zu verwerten. Böttcher habe ihm zu diesem Zived schon einen Plan von Paris   zur Verfügung gestellt, auf welchem die Geschäfte von Antiquitätenhändlern ein­gezeichnet worden waren. Da Kehr schon wegen Nötigung vorbe­straft ist, wurde eine Strafe von 1 Monat Gefängnis beantragt. Der Staatsanwalt beantragte die übrigen gegen Kehr noch an­hängigen Straffälle abzutrennen und späterer Verhandlung vor­zubehalten. Das Gericht sprach den Angeklagten Lint frei, weil die gegen ihn vorhandenen Verdachtsmomente zu einer Berurteilung nicht ausreichend seien. Böttcher wurde zu 1 Jahr Gefängnis ver­urteilt unter Berücksichtigung der Tatsache, daß es sich um einen Museumsdiebstahl handelt. Bier Monate wurden auf die Unter­suchungshaft angerechnet. Gegen Kehr lautete das Urteil auf vier Monate Gefängnis. Es wurde angenommen, daß er, als er die Plaquette bekam, Kenntnis davon hatte, auf welche Art und Weise fie in den Besiz des Böttcher gekommen war. Die Strafe wurde als verbüßt erachtet und die übrigen Anklagefälle gegen Kehr ver­tagt. Dieser erklärte, sich bei dem Urteil nicht zu beruhigen.

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Der dritte Senat des Oberverwaltungsgerichts sette denn auch, feiner ständigen Rechtsprechung folgend, den Genehmigungsbeschluß des Bezirksausschusses außer Kraft, indem er begründend ausführte: Der Diebstahl einer Schadowschen Reliefkopie aus dem Kunft Nach dem§ 24 des Krankenversicherungsgeseßes dürfe die Genehmis gewerbemuseum gung zu einem Kassenstatut nur bersagt werden, wenn das Statut Friedrich den Großen zu Pferde" darstellend, beschäftigte gestern den Anforderungen des Gesetzes nicht genügt oder wenn die Be- unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schmidt die 1. Straffamm.r stimmungen über die Klaffen von Perfonen, welche der Kaffe an- des Landgerichts I  . Aus der Untersuchungshaft wurden vorgeführt: gehören sollen, mit den Bestimmungen des Statuts einer anderen der Schaufensterdekorateur Karl Link, der Kaufmann Vittor Kaffe in Widerspruch stehen. Das lebtere sei hier der Fall. Zur Böttcher und der Volontär Hans Kehr. Die Anklage lautet auf älteren Kasse gehören nach ihrem Statut auch die fraglichen Ber  - gemeinschaftlichen Diebstahl bezw. Beihilfe und Begünstigung. fonengruppen, für die die neue Kasse errichtet worden sei. Solange Am 22. Januar vorigen Jahres lief bei der Kriminalpolizei eine das der Fall sei, könne für das Gaft- und Schankwirtschaftsgewerbe Anzeige von der Direktion des Kunstgewerbemuseums ein, daß eine in Forst teine besondere Kasse ins Leben gerufen werden. Der Kopie des bekannten Schadowschen Reliefs Friedrich der Große   zu $ 48 des Gesetzes gewähre im übrigen den schon bestehenden Orts- Pferde" gestohlen worden sei. Die sofort in Angriff genommenen frankenkassen, die für versicherungspflichtige Personen verschiedener Ermittelungen nach dem Verbleib des Reliefs, welches einen Wert Gewerbezweige oder Betriebsarten errichtet sind, einen Schuh das von zirka 80 m. hatte, blieben ohne Erfolg und wurden am gegen, daß ihr gegen ihren Willen Mitglieder weggenommen werden 14. März eingestellt. Am 26. Mai erfuhren die Kriminalschuhleute sollen. Nach dem Paragraphen kann die Ausscheidung der dem Schambacher und Rinke, daß bei einem Zigarrenhändler Sch. im felben Gewerbezweige oder derselben Betriebsart angehörenden Quartier latin eine Bronzeplatte für ein Darlehn von 5 M. ver­Stassenmitglieder aus der gemeinsamen Kasse nur erfolgen, wenn pfändet worden sei. Der Direktor Falk vom Kunstgewerbemuseum Berein Freies Bolkswohl" endlich unschädlich? die Mehrzahl dieser Kassenmitglieder zustimmt und die General- rekognoszierte die Bronzeplatte" als die gestohlene Schadowsche Bei dem Bezirksausschusse zu Berlin   wurde gestern die Klage versammlung der Kaffe es beantragt. Dies sei der einzige Weg. Relieftopie. Der Bigarrenhändler gab an, daß er das Relief von Das sei aber hier nicht geschehen. Aus diesen Gründen müsse der einem gewissen Böttcher in Pfand bekommen habe. Die Kriminal- des ersten Vorsitzenden des Vereins" Volkswohl" Leh gegen den Genehmigungsbeschluß des Bezirksausschusses aufgehoben werden. polizei ermittelte diesen Böttcher in der Person des jetzigen Mit- Polizeipräsidenten von Berlin   verhandelt. Letterer hatte gegen Nach denselben Grundsäßen müßten die hier genehmigten angeklagten Böttcher. Dieser wiederum wollte das Relief von eh eine Verfügung dahin erlassen, daß der Verein" Volkswohl" Betriebskassen der A. E. G. und der Siemenswerke aufgehoben einem Detorateur Karl Kraus   erhalten haben, den er in einem den Stellenvermittelungsbetrieb in der Linkſtraße aufzugeben werden. Indes hat hier die Behörde die Anfechtung des ungültigen Café am Oranienburger Tor fennen gelernt haben wollte. Dieser hätte, weil es sich um eine gewerbsmäßige Stellenbermittelung im Statuts unterlassen. Kraus" wurde in der Person des Angeklagten Link ermittelt und Sinne des Stellenbermittelungsgesetzes handle. Rechtsanwalt Bahn festgenommen. Um die gleiche Zeit lief bei der Kriminalpolizei führte aus, es handle sich um einen gemeinnüßigen Verein. Das Die Uebertragung der Syphilis. bon einer Prostituierten eine Anzeige ein, in welcher sie den jeßigen Statut trage auf der ersten Seite das Bild der Königin Luife, der daß in Berlin   überhaupt kein Die Berliner   Ortsgruppe der Deutschen Gesellschaft zur Be: Angeklagten Hans Kehr   der Zuhälterei, der Erpressung, der Un- Verein habe auch schon viel Gutes gestiftet. Die Folge des Vor­fämpfung der Geschlechtskrankheiten veranstaltete am 5. april einen terschlagung und anderer Vergehen beschuldigte. In dieser An- gebens der Polizei werde sein, Vortragsabend, an dem Dr. Carl Schindler   über Die Ueber- Beige waren geheimnisvolle Andeutungen über eine im Kunstge- Gesinde mehr zu haben sein werde. Der Bertreter des Polizeipräsi= werbemuseum gestohlene Bronzeplatte enthalten, die sich in dem diums führte dagegen aus, daß die Einnahmen aus dem Verein tragung der Syphilis auf die kommenden Geschlechter" sprach. Besize des Kehr befunden habe. Kehr stellte erst jede Kenntnis nicht völlig zur Deckung der Unkosten verwendet würden, sondern Der Vortragende führte folgendes aus: Die Lehre von der von einem Bronzerelief in Abrede, schließlich behauptete er, er zum Teil dem Kläger zuflöſſen. Die Kassenberichte ergäben eine Der Bezirksausschuß wies Uebertragung der Syphilis auf die kommenden Geschlechter um- habe das Relief von einem Baron mit der Anweisung erhalten, Jahreseinnahme von zirka 40 000 r. faßt die schwierigsten Probleme der medizinischen Wissenschaft. es in Paris   zu verkaufen. Da ihm jedoch das Geld zur Reise die Klage ab, indem er sich den Ausführungen des Polizeipräsidiums Es war zu untersuchen, wer die Syphilis der wachsenden Frucht, fehlte, habe er es dem Baron wieder zurückgegeben. In den anschloß. dem Kinde überträgt, der Vater oder die Mutter, wie diese Ueber- weiteren Vernehmungen stellte es sich heraus, daß Link und Bött­Wir haben bereits im Jahre 1906 pieberholt auf das markt­tragung zustande kommt, ob der Vater dem Nachwuchs gefähr cher das Relief in dem Museum gestohlen hatten und Kehr, der schreierische und gesetzwidrige Gebaren des Vereins Freies Bolts­licher ist oder die Mutter, ob die Syphilis bom Großvater noch sich vielfach als Baron von Kehr" ausgegeben hatte und in Reit- wohl" hingewiesen und vor dem Beitritt gewarnt. dem Enfel vererbt werden kann, also die Syphilis der ersten Ge- stiefeln und Sporen herumgelaufen war, den Verfaz des Reliefs neration auf die zweite und vielleicht noch gar auf die dritte übernommen hatte. Später bestritten alle drei Angeklagte plötzlich Generation übergeht? Bietet hingegen die Mutter zur Zeit der die strafbare Herkunft des Reliefs gekannt zu haben und behaup­Geburt Symptome von Syphilis   dar, ist aber das Kind frei von teten, es von einemt Unbekannten erhalten zu haben. Auf jene solchen, ist das Kind gesund und nicht etwa nur latent syphilitisch, Anzeige der Prostituierten ist gegen Kehr auch Anklage wegen 38u so darf die Mutter, die syphilistrant ist, ihr gesundes Kind nicht hälterei, Erpressung, gefährlicher Körperverlegung, Betruges und selbst nähren. Die Syphilis erlischt gewöhnlich schon in der ersten Unterschlagung erhoben. Die Beweisaufnahme ergab bezüglich des Generation; daß die Syphilis direkt von Großvater auf den Angeklagten Hans Kehr folgendes. Er stammt aus einer sehr Entel, also auf die zweite Generation übergeht, ist theoretisch guten Familie, seine unstate Natur hat ihm aber manchen Streich möglich, in der Wirklichkeit äußerst selten. Vielmehr geht die gespielt und er ist auf die schiefe Ebene geraten. Er ist seinerzeit Uebertragung der Syphilis der ersten Generation auf die zweite als Lehrling bei einem Bahnarzt, der ein Bekannter seines Vaters so vor sich, daß der die erste Generation repräsentierende syphi- ist, eingetreten, hat aber schon damals, wie der Zahnarzt gestern litisch geborene Bater ausgeheilt war, aber im geschlechtsreifen als Zeuge bekundete, allerlei Dummheiten gemacht. Unter anderem Alter fich zum zweiten Male infizierte. Gerade die Réinfektion ist er als angeblicher Student von einem Bonner   Korps angeteilt beweist, daß die Syphilis vollkommen heilbar ist, denn nur wer worden, als er vor dem Schwarzen Brett stand, und hat feierlich ganz geheilt war, tann sich zum zweiten Male mit Syphilis an- die Müße und das Band erhalten, bis es herauskam, daß er ein steden. Die Syphilis dezimiert durch die Kindersterblichkeit eine Lehrling war. Nach beendeter Lehrzeit hat er Kreuz- und Quer­Raffe, aber sie degeneriert nicht eine Raffe, wie z. B. der Alkohol. fahrten durch die Welt gemacht und sich in Belgien  , Frankreich  , Die Uebertragungsfähigkeit der Syphilis auf die Kinder erlischt Amerita herumgetrieben. Tatsächlich hat er auf den Philippinen mit dem Alter der Syphilis und durch energische Behandlung. an den Kämpfen daselbst teilgenommen und die Charge eines ame= Haben Syphilitiker wenigstens 5-6 Jahre nach der Infektion ritanischen Unterleutnants bekleidet. Von dort tam er wieder nach gewartet, bevor sie heiraten, haben sie sich während dieser Zeit Deutschland  , ging aber bald wieder nach Amerika   zurück. Dort fortdauernd energisch behandelt, so besteht auch die Anwartschaft ertranfte er u. a. an Malaria, erlitt auch einen Sturz vom Pferde auf einen gefunden Nachwuchs. Aber auch nur dann! Eltern und hatte auch sonst verschiedene Abenteuer. Seinem Hang zur sollen sich daher vorher vergewissern, ob die Männer, die ihre phantastischen Renommisterei hat er nicht verloren und letztere ist Töchter zur Frau begehren, eine syphilitische Vergangenheit haben ihm auch in dieser Straffache einigermaßen verhängnisvoll gewor­und ob die Syphilis bereits erloschen ist. Es ist heute entschieden, den; denn er hat einer Beugin gegenüber allerlei Einzelheiten über daß die Syphilis des Vaters nur dann auf die Nachkommenschaft die Ausführung des Diebstahls erzählt, die darauf schließen lassen übertragen wird, wenn er in einem noch infektiösen Stadium der mußten, daß er daran teilgenommen habe. Bei den Wirtinnen, Streble 2,50-28,00.

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Ein Moabiter   Prozek beschäftigte gestern unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Splett­stoßer die 7. Straflammer des Landgerichts I  . Wegen Vergehens gegen den§ 110 St. G. B.( Aufforderung zum Ungehorsam gegen Sie Gefeße) hatte sich der Redakteur der anarchistischen Wochen schrift" Der freie Arbeiter", Johann Nay zu verantworten. In der Nr. 3 des Freien Arbeiters" erschien ein Artikel, welcher sich mit den Moabiter   Krawallen befaßte und Ausfälle gegen die Polizei ent­hielt. In dem Artikel wurde ferner für den freien Sozialismus und die direkte Aftion" Propaganda gemacht, und zwar in einer Weise, die eine Aufforderung zum Ungehorsam gegen das Geset darstellen soll. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 500 Mart. Das Gericht ging jedoch weit über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und erkannte auf- 4 Monate Gefängnis! Wann werden die Schuhleute, denen schwere, gröblichste Bes leidigungen und Mißhandlungen sowie der feige Ueberfall und die ruchlose Tötung des Arbeiters Hermann nachgewiesen ist, endlich angeklagt werden?

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Marktpreise von Berlin   am 8. April 1911, nach Ermittelung des Königlichen Polizeipräsidiums. Martthallenpreise.( Kleinhandel.) 100 Kilogramm Erbsen, gelbe, zum Stochen 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße 30,00-50,00. Linfen   20,00-60,00. Startoffeln 5,00-9,00. 1 Stilo gramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,30. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,20 bis 1,70. Schweinefleisch 1,20-1,90. Salbfleisch 1,50-2,40. Sammelfleisch 1,40-2,20. Butter 2,20-3,00. 60 Stüd Eier 3,00-4,40. I Stilogramm Starpfen 1,10-2,40. ale 1,60-3,00. Bander 1,40-3,60. Hechte 1,20 bis 2,80. Bariche 0,80-2,00. Slete 1,40-3,40. Bleie 0,80-1,60. 60 Stüd

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