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und

reichsgefeßlich ausdrüdlich als Nebenstrafe Bestimmter Delikte aus- Mit Genehmigung des Oberversicherungsamtes fann eine Kürzung I wenigstens die Kosten für Personen mit Einkommen von nur 550 gesprochenen Ausweisung ist den Bundesstaaten kein Ausweisungs- des Krankengeldes durch das Statut auch dann zugelassen werden, oder 750 ober 1000 m. dem Neich aufzulegen, dämmerte ihnen mal. recht zugestanden. Reichsrecht bricht Landesrecht. Die Kommissions- wenn den Landarbeitern noch geringere Geld- oder Natural Aber sofort tam ihnen bei, daß die Arbeiter ja keine Arbeitgeber mehrheit hat hier Landesrecht oder vielmehr Landesunrecht aus- leistungen, als in der oben angeführten Biffer 2 angegeben ist, ge- feien. Und da tamen sie auf die an verschiedenen Stellen der drücklich fanktioniert. Es ist das eine ungeheuerliche Verlegung des währt werden. Ferner fann die Sagung einer Landfrantentafie mit Motive wiederholte- sublime Jbee: das geht nicht, denn wenn Fremdenrechts. Genehmigung des Oberbersicherungsamtes bestimmen, daß Kassen- Leistungen ohne vorherige Beiträge erfolgen, so sind das Armen­8 weitens foll, anstatt die dreitägige arenazeit mitglieder Strankengeld nicht erhalten, denen auf Grund der leistungen! Als ob nicht von der Regierung, Bismard an der der ersten Krankenversicherungsvorlage der Regierung entsprechend Reichsversicherung eine dauernde jährliche Rente mindestens im Spige, und sämtlichen Sozialpolitikern ohne Unterschied der endlich in Fortfall zu bringen, den Kassen das Recht ge- 800jadjen Betrage des fagungsmägigen täglichen Krankengeldes politischen Auffaffung ftets anerkannt ist, daß die gesamte Stommen werden, Die Karenzzeit durch Statut bewilligt ist. Da es leider in Bayern nnd Preußen noch eine Reihe sogenannte Arbeiterversicherung nichts anderes zu beseitigen. Die Kaffen sollen(§ 206) schon vom von Orten gibt, in denen der ortsübliche Tagelohn eine Mart beträgt, als eine würdigere Ausgestaltung der Armen ersten Tage der Tage der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld nur noch so würde also das Krankengeld dem Landarbeiter durch das Statut pflege, aber auf Kosten der Arbeiter ist! Bethmann zubilligen können bei strankheiten, die länger als eine Woche genommen werden können, wenn er z. B. eine Invalidenrente Hollweg, Delbrück und Genossen verwerfen mit der Kommission dauem, oder zum Tode führen oder durch Betriebsunfall oder eine Unfallrente in Höhe von ganzen 150 m. jährlich erhält. selbst hier die Erfüllung der Pflicht, die Kosten der Versicherung durch berursacht worden sind". Lind das, weil der Wegfall der Karenzzeit Die Regierungsvorlage erachtete die Landarbeiter wohl als eine Einkommensteuer aufzubringen oder durch das Reich oder die Bundes­die Laften der Kassen und Simulation erhöhe. Nur wenn sich Art Wesen, die einen Winterschlaf halten und währenddessen feine staaten tragen zu lassen. Das ist nur dadurch erklärlich daß sie durch Tod, Betriebsunfall oder längere Krankheit auch für den Nahrung zu sich. nehmen. Sie schlug dementsprechend vor, daß das offensichtlich, wenn auch sich selbst nicht bewußt, die Aufgabe einer Simulationsschnüffler mit stärkstem Niechorgan herausgestellt hat, Statut einer Landkrantentasse das Krankengeld sozialen Versicherung nicht in einem Vorbeugen gegen Krankheit, daß Simulation nicht vorligen kann, soll Krankengeld nach für die Zeit von 1. Oftober bis zum 31. März Invalidität usw. und in einem wirtschaftlichen Ausgleich der von träglich gewährt werden können! Wer nicht durch die Brille bis auf ein Biertel des Ortslohnes, das wäre in einer den Unfällen des Lebens betroffenen Arbeiter sehen, sondern in einer bureaukratischen Arbeiterhaffes sieht, weiß, daß die Simulation Reihe von Fällen bis auf 25 Pf. pro Tag herabießt! In gleicher unter dem Schein einer Versicherung" erfolgenden zum Himmel Der Entwurf gelangt zu der Gesundheit bei Arbeitern weit größer ist als die einer Weise soll mit dem Wochengeld und Hausgeld umgesprungen werden schreienden Ausbeutung der Arbeiter. Krankheit und daß ferner der Wegfall der Karena- fönnen. In erster Lesung war diese ungeheuerliche Vorschrift ab- folgendem Vorschlag über die Aufbringung der Mittel zeit feinerlei Anlaß zu Simulation gibt, wohl aber einer gelehnt. Dann überzeugten fich Zentrumsabgeordnete und National- für das Hausgewerbe: längeren Dauer der Krankheit vorzubeugen vermag. liberale, als getreue Heloten der Konservativen, aber, daß Die Beiträge zur hausgewerblichen Krankenversicherung werden Indes grundsäglich scheint die Stommissionsmehrheit den Standpunkt ein Landarbeiter im Winter feine Familie im weniger zu einem Teile von den Personen aufgebracht, in deren Auftrag zu bertreten, daß Vorbeuge gegen Krankheit ein entbehrlicher Lurus zu essen brauchten. Sie nahmen den Regierungsvorschlag und für deren Rechnung die hausgewerblichen Arbeiten geleistet für den Arbeiter fei: wir erinnern an ihren auf Verminderung der mit der Maßnahme an, daß solche daß solche Statutenvorschrift der werden( Auftraggeber), zum anderen Teile von den Hausgewerbe­Heilstätten abzielenden Beschluß. Genehmigung des Oberversicherungsamts bedürfe. treibenden selbst und den von ihnen hausgewerblich beschäftigten Die drei weiteren Verschlechterungen des be Und diese Verhöhnung des Landarbeiters nennt man eine Ver- Versicherungspflichtigen. Die Beiträge der Auftraggeber be stehenden Zustandes betreffen die Erwerbslosen, die sicherung der Landarbeiter. Bekanntlich hatte der Reichstag im messen sich unabhängig von der Versichernng und Kaffen­freiwillige Mitgliedschaft und die chronisch Kranten. Jahre 1882 in zweiter Lesung einer vollen Einbeziehung des zugehörigkeit der einzelnen Hausgewerbetreibenden und von der die sie für sich und die Nach§ 28 des bestehenden Geseges verbleibt Personen, welche in- ländlichen Arbeiters in das Strankenversicherungsgefez zugestimmt. Höhe und Zahl der Beiträge, folge eintretender Erwerbslosigkeit aus der Kasse ausscheiden, der Der Drohung des Zentrumis, für den Fall der Krankenversicherung von ihnen beschäftigten Berfonen einzuzahlen haben nach Anspruch auf die gesetzliche Mindestleistung der Kasse in Unterstüßungs- der Landarbeiter das ganze Gesez scheitern zu lassen und dem der Höhe des Entgelts, den der Auftraggeber für fällen, welche während der Ervoerbslosigkeit und innerhalb eines Widerstand der Regierung gegen die Krankenversicherung der Land- die ihm gelieferte Arbeit dem Hausgewerbe Zeitraumes von drei Wochen nach dem Ausscheiden aus der Kasse arbeiter ist es zuzuschreiben, daß dann leider in dritter Lesung die treibenden zahlt. Der Wert der von dem Hausgewerbe­eintreten, wenn der Ausscheidende vor seinem Ausscheiden mindestens Krankenversicherung der ländlichen Arbeiter mit 136 gegen 134 Stimmen treibenden beschafften Rob- und Hilfsstoffe bleibt bei der Berechnung drei Wochen ununterbrochen einer gesetzlichen Krankenkasse an bei 2 Stimmenthaltungen fiel. des Entgelts außer Anfaz. Diese Zuschüsse der Arbeitgeber find gehört hat. Der Entwurf erschwert die Voraussetzungen für das Erweiterte Krantenpflege" nennt§ 457 der Ver- bis zum 31. Dezember 1914 auf givei vom Hundert des Entgelts Recht der Erwerbslosen im§ 226 dahin, daß der Betreffende in ficherungsordnung freie Kur und Verpflegung in einem festgelegt. den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens 26 Wochen Krankenhause oder in einer ähnlichen Heil- oder Pflegeanstalt Die Eagung setzt die Beiträge, welche die Hausgewerbe­oder unmittelbar vorher mindestens sechs Wochen versichert war. statt der Krankenpflege und des Krankengeldes. Diese eigenartige treibenden für fich und für die von ihnen beschäftigten hausgewerb Zur Begründung fagt er seine Sprüche von der Notwendigkeit erweiterte Krantenpflege sollen die Landfrankenkassen durch Statut lichen Versicherungspflichtigen einzuzahlen baben, sowie die Kaffen­eines Schupes der offen gegen die mißbräuchliche Ausnutzung" dann einführen fönnen, wenn im Bezirk der Landfrankenfasse leistungen für dieje Personen besonders fest. Als Grundbetrag für her und sucht die Erschwerung als eine Verbesserung auch vom durch die Gewährung der Regelleistungen die Leistungsfähig die Beiträge und baren Leistungen dient der Ortslohn. Standpunkte der Versicherten hinzustellen, da es ja zur Erhebung feit der in der Landwirtschaft beschäftigten Berfonen oder Die Beiträge sind so zu bemeffen, daß fie zufammen mit den werden Arbeitgeber beeinträchtigt des Anspruchs nach der neuen Vorschrift auch genügt, wenn der ihrer und der Kaffe zufließenden Auftraggeberbeiträgen ausreichen, um die Be Versicherte 26 Wochen im Jahre vorher einer Krankenkasse an- wenn ferner eine ausreichende Zahl von Krankenhäusern und lastung zu decken, die der Kasse durch die Versicherung ihrer haus­gehörte. Diefelben Vorausfegungen will§ 826 an die frei ähnlichen Heil- und Pflegeanstalten die Durchführung der erweiterten gewerblichen Mitglieder erwächst. Solange fich die Höhe der vorauss willige Weiterversicherung fnüpfen. Während jetzt ein Krantenpflege fichert. So lange der erkrankte ländliche Arbeiter fichtlich einkommenden Auftraggeberbeiträge nicht annähernd fest Kaffenmitglied nach§ 27 ohne weitere Voraussetzungen Mitglied Krankenhauspflege da ablehnt, wo sie nach dem Gefeß stellen läßt, sind die Beiträge so zu bemessen, daß sie die Hälfte der einer Staffe bleibt, wenn es zu feiner versicherungspflichtigen feiner 8ustimmung bedarf, bat er nur auf Krankenpflege Belastung decken, die der Staffe bei Gewährung der Regelleistungen Beschäftigung übergeht, aber die Beiträge voll zahlt, so Anspruch, verliert also das Recht auf Krankengeld. an ihre hausgewerblichen Mitglieder erwachsen würde. fünftig Voraussetzung der Weiterversicherung fein, daß Nur wenn er bisher von feinem Arbeitsverdienst Angehörige ganz Soweit diese Beiträge für die von den Hausgewerbetreibenden er in den voraufgegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wochen oder überwiegend unterhalten hat, soll er dann auf das halbe beschäftigten hausgewerblichen Versicherungspflich oder unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen einer Kaffe angehörte. Krankengeld Anspruch haben. Das nenut die Scharfmachermehrheit: tigen zu leisten find, entfallen fie au 3 auf diese, au a auf die Noch viel unfozialer ist die gegen chronisch Ertranfte Kräftigung des Familienfinns. Hausgewerbetreibenden. gebilligte Reuerung. Nach dem geltenden Gesetz kann die Sazung Als Krantenunterstüßung ist den haus gewerblich einer Kaffe vorschreiben, daß Mitgliedern, welche von der Kasse eine Versicherten neben der freien Krankenpflege ein Kranten Die Einengungen des Rechtes der ländlichen Arbeiter follen mit geld zu gewähren. Die Höhe dieses Krankengeldes richtet sich nach Krantenunterstützung umunterbrochen oder im Laufe eines Zeitraums von 12 Monaten für 26 Wochen bezogen haben, bei Eintritt eines Ausnahme der Pflicht, im Winter zu hungern, auch für Dienst bem Betrag der dem Hausgewerbetreibenden gutgeschriebenen Auftrag neuen Unterstützungsfalls, fofern diefer durch die gleiche nicht ge- boten gelten. Die Herrschaft soll ferner das dem Dienstboten zu- geberbeiträge. Dabei verhält sich das Krankengeld, soweit die hobene Strankheitsurfache veranlaßt worden ist, im Laufe der nächsten stehende krantengeld auf den Lohn anrechnen fönnen, Sagung nicht ein anderes bestimmt, zu dem gesetzlichen Krankengeld wie 12 Monate Krantenunterstügung nur im gefeßlichen Mindestbetrag den sie ihm während der Erkrankung weiter zu zahlen hat. Ist die die Gesamthöhe der im letzten Rechnungsjahre dem Hausgewerbe­und nur für die Gesamtdauer von 18 Wochen zu gewähren ist. Krankheit ansteckend, oder stellt sie Anforderungen an die Behandlung treibenden gutgeschriebenen Auftraggeberbeiträge zu der Gesamt­Derartige Krante find bedauernswerte, meist im eigentlichen Sinne oder Verpflegung, denen in der häuslichen Gemeinschaft nicht oder höhe der Beiträge, die der Hausgewerbetreibende für diese Zeit invalide Leute. Ihnen würde geholfen und der Kaffe genügt, wenn nicht ohne erhebliche Belästigung der Herrschaft genügt werden kann, einzuzahlen hatte. Hat die Versicherung erst fürzere Beit bestanden, der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Invalidenversicherungsgefeß so muß die Krankenkasse auf Antrag der Herrschaft oder so ist die Beitragsleistung in diesem Zeitraum der Berechnung endlich dem Sprachgebrauch und sozialen Empfinden entsprechend des Dienstboten die erweiterte Krantenpflege gewähren. zugrunde zu legen. Werden Dienstboten gleichzeitig in dem Betriebe oder sonstigem definiert würde. Knappschaftliche Krankenkassen. Den Weg beschreitet die Reichsversicherungsordnung nicht. Sie Erwerbsbetriebe der Herrschaft versicherungspflichtig beschäftigt, fo fürzt das Recht der bebauernswerten chronisch Kranten im Buch über ist diese Beschäftigung für ihre Versicherung maßgebend, fo­Krankenversicherung(§ 203), ohne ihnen hinreichende Hilfe in dem fern sie nicht so geringfügig ist, daß sich für sie allein die Invaliden betreffenden Teil(§ 1240) zu gewähren. Die( nach einem Beschluß des Bundesrats über Nichtversicherungspflicht statutarisch mögliche Stürzung soll nämlich schon dann eintreten, nur vorübergehend Beschäftigter) die Versicherungspflicht nicht be­wenn der Erkrankte nicht bei der Kaffe, die er in Anspruch nimmt, gründen würde. sondern bei irgend einer bereits 26 Wochen Unterstützung in einem Jahre erhalten hat. Diese Schlechterstellung bedauernswerter Stranker nennen die Motive Vorforge gegen ein übermäßiges Aus­nußen der Kaffenmittel"! Uebermäßiges Ausnuten der Kaffen­mittel" der Anspruch eines hilfsbedürftigen Arbeiters, der vielleicht Jahrzehnte zu Kaffen gesteuert hatte, ohne einen Pfennig von ihr begehrt zu haben. Prächtiges soziales Empfinden: wer sich frant meldet, steht im Verdacht zu fimulieren", und wenn er fast ständig Frank ist, die Invalidenversicherung ihm aber Invalidenrente versagt, dann ist er ein Ausnußer" der Raffenmittel.

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Eintrittsgelder und Beiträge.

Dienstboten.

Unständig Beschäftigte

würde,

Die Höhe der Beiträge Ihre Mitgliedschaft bei der Kaffe beginnt nicht bereits mit der

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Die landesgefeßlichen Vorschriften über die Knappschaftsvereine und die Knappschaftstassen sind für den Verfasser des Entwurfs ein Rührmichnichtan. Statt endlich der Zersplitterung im Krankenkassen­wesen durch Beseitigung der Knappschaftstassen, Innungs- und Be­triebskassen ein Ende zu bereiten, will der Entwurf sorgsam alle reichs- und landesgesetzlichen Vorschriften konservieren, die gegen das nennt die Reichsversicherungsordnung Personen, deren Beschäftigung Interesse der Arbeiterklasse und der Gesamtheit sind. Nur im§ 525a durch die Natur ihres Gegenstandes oder im voraus durch den ist in Abweichung von der Regierungsvorlage und in Anlehnung an Arbeitsvertrag auf den Zeitraum von weniger als eine Woche be- das bestehende Krankenversicherungsgesetz geheime und Pro schränkt ist. Diese sollen bei der allgemeinen Ortsfranten portionalwahl für die Vertreter der Versicherten in der Ge tasse und, sofern sie überwiegend in landwirtschaftlichen Betrieben neralversammlung( Snappschaftsältefte), in dem Vorstand der Inapp beschäftigt sind, bei der Landtrantentasie ihres Beschäftigungs - schaftlichen Krankenkassen, Knappschaftsvereinen und Knappschafts­ortes versichert werden. Damit diese unständigen Arbeiter ben tassen vorgeschrieben. Segen der Krankenkasse auch voll erfahren, soll die Krankenkasse Sonderbestimmungen, die er gegen ländliche Arbeiter, Dienstboten, Führt der Entwurf so insbesondere auch durch die vielen die Befugnis erhalten, sie zur Feststellung ihrer Versicherungspflicht zu laden oder durch die Polizeibehörde laden zu lassen. Der unſtändig Beschäftigte, gegen die im Wandergewerbe Beschäftigten Das vom Arbeiter beim ersten Eintritt in eine Staffe zu zahlende Bureaukratismus geht sogar so weit, die unständig Beschäftigten und gegen die Hausgewerbetreibenden vorschlägt, zu einer noch Eintrittsgeld soll in Wegfall kommen. Die Beiträge mit Geldstrafe bis zu 10 m. für den Fall zu begrößeren Bersplitterung, als sie bereits der bestehende sollen wie bisher zu zwei Dritteln von den Arbeitern und zu einem drohen, daß sie der Ladung teine Folge leisten. Bustand aufweist, so will der Entwurf mit den Drittel vom Arbeitgeber gezahlt werden. freien Hilfskaffen foll bei Errichtung einer Staffe 4%, vom Hundert nicht übersteigen. Beschäftigung, sondern erst mit der Eintragung in das Verzeichnis, radikal aufräumen. Sie sind ihm ein Dorn im Auge, weil sie Auf übereinstimmenden Beschluß der Arbeiter und Arbeitgeber im das die Staffe über die Mitglieder zu führen hat eine bureau auf Selbsthilfe der Arbeiter beruhen. Denfelben reaktionären Weg, Ausschuß soll im Gegensatz zum heutigen Zustand zur Deckung der fratische, mit dem Zweck und allgemeinen Grundfaz des Kranken- den die furzsichtigen Regierungen im Widerspruch mit der über­Negelleistungen bei Ortsfrankenkassen auch über 6 Broz. des Grund- versicherungsgesetzes und eines Kaffenzwanges durchaus unvereinbare großen Mehrheit des Reichstages, insbesondere seit Beginn der Lohnes hinausgegangen werden können. Wird ein hinaufgehen über Vorschrift. 70er Jahre gegen alle Arbeitervereine führten, die eine Besser Die unständig Beschäftigten sollen ihren Beitragsanteil an den ftellung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter anstreben, beschreitet, 6 Proz. des Grundlohnes bei anderen Raffen erforderlich, so soll die erforderliche Beihilfe bei Landkrankenkassen vom Gemeindeverband, Bahltagen selbst an den Staffen einzahlen. Die Statuten der freilich minder aufrichtig der Entwurf. Der wesentliche Inhalt der bei Betriebskrankenkassen vom Arbeitgeber und bei Jnnungstranten- Staffen fönnen eine Karenzzeit von sechs Wochen für Unständige fest in den§§ 528 bis 548 niedergelegten Borschläge der Reichs. legen. Hat ein unſtändig Beschäftigter seinen Beitragsanteil im verficherungsordnung zur Silfstaffenfrage ist der: taffen von der Innung getragen werden. Aus den weiteren Bestimmungen sei§ 424 bj. 2 als Beichen aufe der legten 26 Wochen für mehr als 8 Wochen ficherungsvereine auf Gegenseitigkeit, denen als eingeschriebenen rührender Fürsorge dafür, daß nun ja auch vom ärmsten Arbeiter nicht geleistet, so erhält er bei Erkrankung nur freie Silfstaffen eine Bescheinigung nach§ 75a des Strankenversicherungs­Beiträge vom Arbeitgeber eingetrieben werden fönnen, hervorgehoben. Strantenpflege. Die Mitgliedschaft dauert auch während der gefeßzes vor dem 1. April 1909 erteilt ist, find auf ihren Antrag für Zeit fort, in der vorübergehend eine Beschäftigung gegen Entgelt ben an diesem Tage fagungsmäßig bestimmten Bezirk und Kreis ihrer Die oberste Verwaltungsbehörde kann bestimmen, wie dem nicht stattgefunden hat. Den Gesamtbetrag der Beitragsanteile für verficherungspflichtigen Mitglieder als Erfa skaffen zuzulaffen, Arbeitgeber der Beitragsteil Versicherungspflichtiger aus ihrem die Arbeitgeber der unſtändig Beschäftigten soll der Gefofern sie mindestens 1000 Mitglieder haben und ihre Sagung näher Entgelt zu erstatten ist, wenn dieser nur aus Sachbezügen besteht meindeverband zahlen und kann die vorgelegten Beträge auf bezeichneten Anforderungen genügt, die im wesentlichen aus dem alle Einwohner des Kassenbezirks oder in anderer Weise umlegen. oder von Dritten gewährt wird." Hilfslaffengeſetzentwurf entnommen find. Hilfskaffen sollen nur noch Die unständig Beschäftigten und deren Arbeitgeber fönnen bei im Rahmen des dem Reichstage vorliegenden Hilfstassengefeßentwurfs Wenn ein Arbeitgeber lediglich 3. B. freie Wohnung und Kost oder eines von beiden als Entgelt für ihm geleistete Arbeit zu ge- der Strantenkaffe weder Stimmrecht ausüben noch Raffenämter augelassen werden. Nach ihm sollen Hilfsfaffen nur noch als dem währen hat, so tann er nach der allgemeinen heute geltenden und bekleiden. Brivatversicherungsgesetz unterworfene, also tonzessions aufrechterhaltenen Vorschrift, daß die Beitragsgelder nur vom Bar­pflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zulässig fein. John abzuziehen sind, natürlich den für den Arbeiter gezahlten Bei- Der Unternehmer eines Wanderbetriebes, der eines Wander- Die Zugehörigkeit zu den in Ersazkaffen umgetauften Hilfs. tragsanteil nicht zurüdverlangen. Das erscheint der Regierung und gewerbescheines bedarf, hat die in diesem Betriebe beschäftigten faffen foll in Zukunft bewirken, daß auf Antrag der Ver­der Kommissionsmehrheit als ein brennendes Unrecht. Dieser§ 424 Personen, soweit er sie von Ort au Ort mit fich führen will, ihrer ficherungspflichtigen ihre Rechte und Pflichten als Mitglieder der trifft auch die Fälle, in denen nur durch Dritte, z. B. durch Trint- Bahl nach bei der Landkrankenkasse des Ortes als Mitglieder an- Drts-, Betriebs- oder Jnnungsfranfenfaffen ruhen. Ihre Arbeit geld wie heute noch vielfach bei Kellnern, Hotelbediensteten usw. zumelden, bei deffen Polizeibehörde er den Wandergewerbeschein geber haben jedoch den auf sie als Arbeitgeber entfallenden ein Entgelt geleistet wird. beantragt. Er hat bei der Anmeldung die Beiträge für die Beitragsanteil an die Orts, Betriebs- oder Jnnungstrantentaffe Die Geltungsdauer des Wandergewerbes im voraus zu entrichten und einzuzahlen. fann den Versicherten für Zeiten, die längstens einen Monat zurüd­Lohne abziehen.

Er lautet:

Entrechtung der Arbeiter

Wandergewerbe.

in der Generalversammlung und im Ausschuß haben wir bereits in liegen, zwei Drittel der von ihm dafür gezahlten Beträge vom Nr. 85 und 86 des Vorwärts" besprochen.

Landarbeiter.

Hausgewerbe.

Aus der Partei.

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Der italienische Parteivorstand für den Ministerialismus. Auch Personen, die in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben Auch die Hausgewerbetreibenden sollen bei der 2 and franken­Aus Rom wird uns geschrieben: Der Parteivorstand hat in beschäftigt werden, also auch gewerbliche Arbeiter, gelten im tasse versichert werden, in deren Bezirk fie ihre eigene Betriebsstätte Sinne der Reichsversicherungsordnung als landwirtschaftliche Arbeiter. haben. Bei der gleichen Staffie werden die Bersonen versichert, die feiner Sigung vom 8. d. Mts. eine Resolution angenommen, die die Für die landwirtschaftlichen Arbeiter tritt nach§ 448 auf Antrag fie in ihrem Hausgewerbebetriebe beschäftigen. Auf die Haus- Entscheidung über die Frage des Eintritts der Sozialisten in ein ihrer Arbeitgeber während der Geltungsbauer des Arbeits gewerbetreibenden finden die für die unſtändig Beschäftigten gelten Stabinett dem Parteitag überweist, aber Biffolatis Vorgehen in Hin­vertrages unter Fortfall des anspruchs auf Kranten den Vorschriften über Anmeldepsticht, Schifanierungsmöglichkeit durch blid auf das Biel des allgemeinen Stimmrechts billigt, obwohl geld eine Ermäßigung der Kassenbeiträge ein, wenn erweislich Ladungen zur Kasse, also durch Landrat, Streissekretär, Militär- es als Disziplinberlegung bezeichnet wird. Die Resolution billigt anwärter und dergleichen entsprechende Anwendung. auch die Unterstügung des Ministeriums Giolitti. Gegen die Rca 1. der Arbeitsvertrag auf ein Jahr abgeschloffen ist, 2. die Versicherten entweder für das Jahr Sachleistungen im dreihundertfachen Werte des saßungsmäßigen täglichen Krankengeldes erhalten oder für den Arbeitstag einen Entgelt im Werte dieses Krankengeldes beziehen, und

mindestens:

3. ihnen ein Rechtsanspruch auf diefe Leistungen für die Gel­tungsdauer des Arbeitsvertrags zusteht.

Der Motivenberfaffer und die Kommiffion haben sich angesichts folution ftimmte Genoffe Modigliani ; gegen das Urteil über der auch von ihnen nicht bestrittenen traurigen wirtschaftlichen Lage Biffolati die Genossin Altobelli. der meisten Hausindustriellen schier den Kopf darüber zerbrochen, wie die Kostenbeiträge aufgebracht werden könnten. Der Gedanke, wie die gesamten Kosten durch Einkommensteuer auf hohe Bermögen oder durch das Reich oder Bundesstaaten tragen Parteitag nach Modena einberufen. Die Tagung wird in der

fie

Wie der Avanti" meldet, hat der Parteivorstand den nächsten

zu laffen oder, wie es Bismard für alle Raffenarten vorschlug, a to eiten Hälfte des September d. 3. stattfinden.