Med'eüschlagUng Set Cilchorung Scfbft TeilneWst großenteils Zu»> flucht dort gefunden, es wird auch in amtlichen türkischen Kreisen versichert, daß sie dort unterhalten worden seien. Die Mann- schasten hätten täglich 4 Piaster, die Führer das Zehnsache erhalten. So habe man sie unter Waffen zusammengehalten, bis der Kampf wieder von neuen: losgehen konnte. Es wird daher auch gefordert, daß die türkische Regierung die montenegrinische Grenze mit Llrtil- ferie absperre, um den weiK.en Zuzug von dort zu unterbinden. Es ist natürlich nicht daran zu denken, daß Montenegro, dessen Armut bekannt ist, aus eigenen Mitteln diese Kosten aufbringe. ll,ch da der graue Sünder auf dem dortigen„Königsthron" von zeher von Rußland als dessen Agent provocateur auf dem Balkan ausgeholten worden ist, so liegt es nahe, daß in der Türkei die Quelle dieser Freigebigkeit in Nußland gesucht wird. Es wird ja auch von amtlicher russischer Seite stolz berichtet, daß der Staats- schätz in Gold schwimme. Und die Anzettelung neuer Stänkereien im türkischen Reiche wäre sicher die beste Verwendung für die den verhungernden russischen Bauern ausgepreßten Millionen Rubel. Dazu paßt es auch ganz gut, daß der von der türkischen Regierung beabsichtigte Ankauf von drei Transportschiffen der russischen„frei- willigen" Flotte, die zur Beförderung von Truppen nach Albanien dienen sollten, auf Anweisung aus Petersburg hin abgelehnt worden ist.— Jedenfalls wird man dem alten Brandstifter auf die Finger sehen müssen. »» * Eetinje, 13. April. (H. B.) In Detschitsche, wo 1300 bewaffnete Albanesen konzentriert sind, erwartet man einen neuen Kampf. Bei Bozej ist es bereits-zu einem blutigen Zusammenstoß gekom- men, wobei auf beiden Seiten 250 Tote und Verwundete zu ver- zeichnen Ivaren. Die türkischen Truppen steckten aus Rache zwei albanesiscke Dörfer der Stämme Hotti und Eastrati in Brand, wodurch 10 Häuser eingeäschert wurden. Die türkischen Soldaten aus dem Grenzmachthause Prekall, die einen Angriff der Albanesen fürchteten, flüchteten nach Montenegro. Skutari, 13. April. In Djafkische(Hotti), Detschitsche, Schin usw. haben neuerliche Gefechte zwischen Türken und Albanesen stattgefunden. Die aus Skutari auf dem Kriegsschauplatz eingc- troffenen Truppen erlitten große Verluste und haben sich deshalb in das Fort Schiptchanik zurückgezogen. Wie verlautet, haben die Albanesen die Stadt Alessio in Brand gesetzt, jedoch steht eine Ve- pätigung noch aus. Belgrad , 13. April. (H. B.). Aus der Türkei eingetroffene Flüchtliirge erzählen folgende Einzelheiten über die letzten Ereig- nisse in Albanien : Die Albanesen haben nach dem Kampfe bei Tusi die Ortschaft Detschitsche sowie alle Positionen in der Umgebung des Forts Schiptchanik wieder erobert, das jetzt von allen Seiten blockiert ist. Ter Kampf dauerte zwei Tage. Das Resultat dieses Kampfes ist den Flüchtlingen zwar nicht bekannt, aber nach ihrer Ansicht ist die Kapitulation Schiptchaniks bestimmt zu erwarten. Die tele- graphische Verbindung zwischen Tusi und Skutari ist wieder zer- stört. Die neuen Erfolge der Albanesen haben in Skutarieine Panik hervorgerufen. Die dortige Kaufmannschaft verlangte auf telegraphischem Wege Militärverstärtungen für die Stadt, welche in Gefahr ist. Der Tclegraphcndirektor und mehrere Beamte aus Tust sind nach Montenegro geflüchtet. Nach ihren Angaben sind die türkischen Truppen bei Tusi und Detschitsche von den Albanesen gänzlich geschlagen worden._ Die Türkei und Montenegro. Skutari, 13. April. Hier verlautet, die türkische Regierung habe eine neuerliche NoteanMontenegro gerichtet, in welcher Montenegro energisch aufgefordert wird, seine Grenze derart mit einem starken Militärkordon zu umgeben, daß ihre Ueberschreitung durch albanesische Flüchtlinge und Aufständische unmöglich gemacht wird. Hier sind große Militärtransporte angekommen. Ner regiert in Luxemburg ? Die bereits durch die Parteipresse bekannt, verfügte die groß- Herzoglich luxemburgische Regierung durch Beschluß vom 7. März d. I.. der am IS. März in die Hände des Betroffenen gelangte, dem Geschäftsführer des Deutschen Metallarbeiterverbatckes, Genossen Brauner Sreuther-Diedenhofen. den ferneren Eintritt in das Gebiet des Grohherzogtums zu verweigern. ES handelt sich also nicht, wie zuerst gemeldet, um eine Ausweisung. Brau- nerSreuther hat seinen Sch außerhalb Luxemburgs— in Diedeichofen in Lothringen —, sondern um eine im Effekt zwar gleiche, aber bei Berücksichtigung der Ursachen des Vorgehens die angeblich.freiheitliche unabhängige luxemburgische Regierung" in noch sonderbarerem Lichte erscheinen lassende Maßregel. Nachdem es möglich geworden, die.Gründe" des Herrn Staatsministers Eyschen kennen zu lernen, besteht auch die Verpflichtung, diese der Oefsentlichkeit zu unterbreiten. Die„Freiheit und Souverä- nität" der luxemburgischen herrschenden Gewalten gegenüber iiußeren Einflüssen wird dadurch blitzartig beleuchtet. Luxemburg ist neben Lothringen bekannt durch seine un- geheuren Eisenerzlager, die— früher fast unbrauchbar durch ihren starken Schwefclgehalt— seit der durch G i l ch r i st und Thomas verbesserten Erfindung Bessemers. der sogenannten Bessemer- birne, die eS ermöglichte, aus dem schwefel- und phosphorrcichsten Eisenerz vorzüglichen Stahl herzustellen, heute die Eisenindustrie Lothringens und Luxemburgs zu ungeahnter, noch stetig fort- schreitender Entwickelung hat emporschnellen lassen. Alle bekannten großen deutschen Montangewaltigen haben sich schon seit längeren Jahren hier festgesetzt und große Werke errichtet. Wer das Wetter am wirtschaftlichen Horizont beobachtet, sich in der Slindikatßpolitik informiert, und ganz besonders die kleinen und großen Eifersüchte- leien, die Interessengegensätze der letzten Zeitläufte in den großen Montanverbänden registriert, muß immer mehr und mehr der An- ficht zuneigen, daß die letzten Trümpfe um das Weiterbesiehen oder die Vorherrschaft im Stahlwerksverband in Lothringen -Luxemburg fallen werden. Seit bereits zwei Jahren ist bei Esch a. d. Alz. im Luxemburgischen die sogenannte Emil-Adolf-Hütto der Gelsen- kirchener Bergwerks» und Hüttcnaktiengesellschaft im Bau, und gleichsam als Antwort darauf hat die Gewerkschaft JakovuS (Thyssen) an der Bahnlinie Metz — Dicdenhofen bei dem Orw Hogendingen die Erstellung einer noch gewaltigeren kapitalistischen Zitadelle, eines Hochofen- und Walzwerkes, in Angriff genommen. Tie„Deutsth-Luxemburgische Bergwerks, und Hüttcnaktiengesellschaft". der dritte Montanriese, beabsichtigt, ihre acht Hochöfen in Differdingen — ebenfalls in Luxemburg — gleicherweise um drei weitere zu vermehren. Die Ausführung derartiger Arbeiten er- ferdert naturgemäß eine große Arbeiterzahl, und daß dieser Bedarf an Menschenhänden im Luxemburgischen selbst nicht mobilisiert werden kann, liegt ohne weiteres auf der Hand. Ein luxemburgisches Landesgesetz schreibt nun vor. daß alle Arbeiterunterkunftsräume, Schlafstätten besonders, in ihren Aus- maßen derart beschaffen sein müssen, daß pro Person 8 Kubikmeter Luftraum zur Verfügung stehen. Zu 10 bis 15 Mann jedoch wurden seitens der Bauleitung der Emil-Adolf-Hütte all die Italiener, Kroaten und Polen in schnell zusammengenagelte Brctterkisten von ihöchsiens 20 bis 30 Kubikmeter gesteckt. Monatelang ging dies schon so. Alles starrte von Schmutz. Das Blsimchen der gcwerbepolizei- lichen Wirksamkeit jedoch blühte in verborgener Bescheidenheit. Das luxemburgische Gesetz gibt auch Vorschriften über die zu schafsenden Einrichtungen zur Förderung der VesundheitS- und Leibespflege der KrjzeiterMast, ebenso ü-ßer die Beschaffenheit her Baugerüste u.Ä» noch vieles anssere. Wascheinrichtung'en sind jedoch nirgends vor» Händen, Unfälle, darunter sogar schwerste mit tödlichem Ausgang, an der Tagesordnung. Wochen- und wochenlang schlief die Ge- Werbeaufsicht den Dornröschenschlaf. Zwar wies die luxemburgische Gewerbeinspektion in einem an die Regierung gerichteten Schreiben die in einer Versammlung zu Esch über die Zustände aus der Werk- baustelle gemachten Ausführungen als übertrieben, teils sogar als erfunden zurück. Als unwahr wurde auch die Schilderung der .pietätvollen Bestattungsart" beim Werksbau zu Tode Gekommener bezeichnet. Wir stellen fest: Am 4. Januar verunglückte ein acht- zehnjähriger Arbeiter tödlich. Am Tage der Beerdigung verlangten nach dem Friedhofsgange einige Arbeitskollegen— ihre Namen sind bekannt— vom Totengräber und Leichenhallenaufseher die Arbeits- lleider des Verschiedenen.„Ich habe nichts als Schuhe, Leibriemen und Mütze; alles übrige ist mit ins Grab gekommen", antwortete dieser. Gewaschen wurde der Tote nach den Feststellungen seiner Mitarbeiter ebenfalls nicht. So wie am 4. Januar an die Arbeit, so am 7. ins Grab! Je eine am 21. Januar und 12. Februar abgehaltene Versamm- lung der beim Bau der Emil-Adolf-Hütte beschäftigten Arbeiter nahm nun Stellung zu all den Dingen. Das Ergebnis der ersten Veranstaltung bestand in einer Eingabe cur die luxemburgische Staatsregierung, in welcher auf die Anarchie auf der Baustelle, auf die vollständige Nichtbeachtung der LandcSvorschriften seitens der Unternehmer hingewiesen und um Einschreiten dagegen ersucht wurde. In beiden Versammlungen wurde selbstverständlich auch nicht unterlassen, auf die Notwendigkeit der Organisation, des An- schlusses an den Deutschen Metallarbcitcrverband hinzuweisen. Für Sonntag, den 19. März, war für die gesamte Arbeiterschaft Eschs erneut eine öffentliche Versammlung anberaumt. Am Bahn- hos Esch wurde jedoch Genosse Braune rsreuther von den luxemburgischen Gendarmen schon in Empfang genommen und ihm das Landesverweisungsschriftstück, unterzeichnet vom StaatSminister Eyschen und dem Gencralstaatsanwalt T h o r n. überreicht. �laeta est alea, die Würfel sind gefallen. Wie durfte es auch gewagt werden, im„freien" Luxemburg die dort herrschenden Zustände zu kritisieren! Indessen, diese Maßnahme luxemburgischer ftaatsministerlicher Weisheit ist dergestalt eigenartig, daß es sich schon verlohnt, sie zu sezieren. Das Land erläßt Schutzvorschriften und Gesetze. Eine mächtige ausländische Kapitalistcngruppe— jedenfalls ist Gelsen kirchen in Luxemburg ein ausländisches Konsortium— kommt herein ins Land, investiert riesige Kapitalien, setzt Tausende von Händen in Bewegung, die Naturschätze in Gold umzumünzen. Mit brutalem Tritt zerfetzt der ausländische Kapitalist das dünne Spinngewebe der zur Einschränkung seiner gesundheit- und menschenwürgenden Tätigkeit erlassenen Paragraphen. Ein anderer „Ausländer" mückste den Gesetzen des Landes Geltung verschaffen, und i h n trifft der Blitzstrahl, e r wird zu Boden geworfen von den Machthabern desselben Landes, dessen gefährdeter Staatsautorität. weil�sie sich zufällig ein Stück Weges mit allgemein menschlichen Rücksichten deckte, er gegen die ebenfalls ausländischen Gesetzes« Verächter eine Gasse bahnen wollte. Ein Bild geradezu leben- sprühender Plastik» Die für den Eintrittsverweigerungsbeschluß vorgeblich wirksam gewesenen„Gründe", Braunersreuther habe in öffentlicher Versammlung die Sabotage empfohlen, wolle auf die luxemburgischen Gesetze pfeifen usw.. sind so unsäglich klobig, so maßlos täppisch, daß man demjenigen, der solches anführt, ohne weiteres den guten Glauben absprechen muß. Ein Angestellter einer deutschen Gewerkschaft, der solcherart plump operierte, würde sich dadurch sofort außerhalb sewer Organisation stellen. Herr Staatsminister Eyschen scheint den Gewerkschaften nicht besonders grün zu sein. Er hat dadurch zweifellos eine gute Note bei Herrn St tun es. dem maßgebenden Manne der„Deutsch-Luxembur- gischen Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft". Steht in Deutschland die Gesetzgebung zum Schutze der in den Hütten- und Walzwerken beschäftigten Arbeiter auch erst in den allerersten arm- seligsten Anfängen, so hat das ausländische, das deutsche Kapital. wie dieser Landesverweis zeigt, in Luxemburg vorläufig noch nicht einmal mit solchen Anfängen zu rechnen. Wenn nun der Staats- minister Eyschen in der Kammerverhandlung vom 24. März über die Zulassung der Arbeitersckretäre an die Friedens- und Schiedsgerichte betonte, daß die Sekretäre zum Teil„Ausländer" seien, mit„ausländischem Gelde" bezahlt würden, so wird auf der anderen Seite das Luxemburger Land nicht außer acht lassen, daß es auch in der Hauptsache„ausländisches" Kapital ist, gegen dessen Maximen und nicht zuletzt auch zum Nutzen der inländischen Ar- bester die Tätigkeit der Gewerkschaftssekretäre das notwendige Gegengewicht bildet.- Oder aber soll das System vielleicht fort- gebildet werden, wie es uns im Falle Braunersreuther als Symptom entgegen tritt? Regiert in Luxemburg vielleicht in ab- sehbarer Zeit oder heute schon eine Dynastie Gelsenkirchen oder Hugo Stinnes ? Ahmt man vielleicht deshalb heute schon alle üblen horusfischen Gebräuche nach? Soziales. ScrtragSabrede gegen die guten Sitten. Tis Firma Carl Stiller junior ersucht uns um Feststellung, daß ihre Firma mit dem„Schuhwarenhaus Carl Stiller", gegen das eine Verkäuferin eine Klage vor dem Kaufmannsgericht an- gestrengt hatte, über die wir gestern berichteten, nicht identisch ist. Wir kommen diesem Ersuchen hiermit nach. Zwei Boykottprozesse. Vor den Hamburger Gerichten sind in den letzten Tagen zwei gegen Gewerkschaftsbeamte und ZcntralverbSude angestrengte Schadenersatzklagen zur Entscheidung gelangt, bei welcher die ve- kannten inneren Einflüsse, auch Klassenjustiz genannt, stark mit- gewirkt haben. Im ersten Falle handelt es sich um eine Boykott- klage auf Schadenersatz gegen den Schlächterverband und gegen den Vorsitzenden der Hainburger OrtSverwaltunz, Fiedler, der im April 1910 in einem Flugblatt die zur Arbeitseinstellung in einem Betriebe maßgebenden Gründe mitgeteilt und das Publikum auf- gefordert hatte, die Konsequenzen daraus zn ziehen. Kurz darauf sperrte die Hamburger Schlächterinnung sämtliche dem Zentral- verbände� angehörende Gesellen aus und setzte 39 Zentralverbändler auf die schwarze Liste. Da in dem Flugblatt und in den sonstigen Veröffentlichungen einige Unrichtigkeiten enthalten sein sollen, ver- urteilte das Landgericht den Zentralverband wie den Beklagten Fiedler zum Ersatz des nach dem 17. und 18. Juni 1910 dem Kläger erwachsenen Schadens, den die klägerische Firma auf 5600 M. be- ziffert. Ferner werden beide Beklagte verurteilt, die genannten Veröffentlichungen zu unterlassen,„durch die unter Verstoß gegen die guten Sitten durch Anwendung allgemeiner auf das Solioa- ritätsgesühl berechneter, aufreizender und verbetzender Schlagworte das Publikum aufgefordert wird, den geschäftlichen Verkehr mit dem Kläger einzustellen und keine weiteren Einkäufe bei ihm zu machen". Im zweiten Fall handelt eS sich um die Boykottklage der „Hansa "-Brotfabrit gegen den Zcntralverband der Transport- arbciter und den Vorsitzenden der Ortsverwnltung Hamburg , Gaack, der die im Jahre 1908 ztnischen dem Geschäftsführer dieser Fabrik und seinen Kutschern und Hausdienern entstandenen Diffe- renzen in einem Flugblatte schilderte. Tarin war ioehauptet, die Arbeitszeit in der„Hansa " betrage 18 Stunden. Bausen würden nicht innegehalten� der Gesthäftssührer hohe BerhaMnngen zurivle gewiesen usw. In Set BeirelSausnahme wurden„nur" Arbeit?- zeiten bis siebzehn Stunden festgestellt. Tie erste Instanz wies die Klage in allen Teilen ab, weil der Beklagte zu 1(Zentrolverbaud) uicht haftbar gemacht werden könne und weil Gaack in gutem Glauben die ihm von den Kutschern und Hausdienern gemachten Angaben in dem Flugblatt verwertet habe, wie es auch seine Pflicht sei, als Vorsitzender der Ortsverwaltung Hamburg des beklagten Verbandes die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen. Dieses verständige, der Sachlage völlig gerecht werdende Urteil wurde am Mittwoch in seinem zweiten Teile vom Hanseatischen Oberlandesgericht aufgehoben. Es erkannte den Klageanspruch des Klägers, der„eigentlich" einen Schaden von 20 000 M. erlitten, sich aber mit einigen Tausend Einehen begnügen will, gegen Gaack, dem Grunde nach für gerechtfertigt an und verwies die Sache zu anderweitiger Entscheidung an die Vorinstanz zurück. Das Urteil steht in schroffem Gegensatz zu der verständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und wird dies voraussichtlich noch beschäftigen. Erlöschen der Borstandsmitgliedschaft bei Krankenkassen. Eine wichtige Entscheidung hat der höchste- preußische Vör- waltungsgerichtshos gefällt. Nach dem Statut der Ortskrankenkasse der Handwerker in Krefeld werden in der aus Delegierten der Mitglieder bestehenden Generalversammlung die Arbeitnehmerver- treter im Vorstand von den stimmberechtigten Arbeitnehmerdele- gierten auS dercm Kreise gewählt. Es kann also nur in den Vor- stand gewählt werden, wer Delegierter, das heißt stimmberechtigtes Mitglied der Generalversammlung ist. Nun bestimmt der§ 39 des Statuts, daß Mitglieder des Vorstandes aus diesem ausscheiden, wenn sie die Wählbarkeit für den Vorstand verlieren. Es entsteht die Frage, wie es sich mit der Dauer der Vorstandsmitgliedschaft verhält, wenn ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtsperiode nicht wieder als Delegierter zur Generalversammlung gewählt wird. Mehrere Arbeitnehmermitglieder des Vorstandes der genannten Krefelder Kasse waren nicht wieder neu als Delegierte zur General- Versammlung gewählt worden, als ihre Amtszeit an sich noch nicht abgelaufen war. Es sollte deshalb nach einem Beschlutz eine Generalversammlung Ergänzungswahlen zum Vorstand bornehmen, weil man annahm, das Mandat der fraglichen Vorstandsmitglieder sei erloschen, weil sie nach dem Statut nur Vorstandsmitglieder so lange sein könnten, wie sie Delegierte zur Generalversammlung seien. Der Vorsitzende beanstandete diesen Beschluß auf Vornahme von Ergänzungswahlen, indem er den Ständpunkt vertrat, daß die seinerzeit als Delegierte in den Vorstand gewählten Personen ihr Amt bis zum Ablauf der Dienstzeit behielten, auch wenn sie in- zwischen nicht wieder zu Delegierten gewählt worden seien. Der Oberbürgermeister als Aufsichtsbehörde gab aber dem Bor - sitzenden unrecht und ordnete an, daß die ErgänzungSwahlcu vor- zunehmen seien. Der BezirkSauSschus! in Düsseldorf war derselben Meinung und wies die Klage ab, welche der Vorstand gegen den Bürger- metster angestrengt hatte. Der 3. Senat des OberverwaltungSgerichtS bestätigte am Mon- tag das Urteil des Bezirksausschusses mit folgender Bedründung: Nach dem Gesetz lägen verschiedene Möglichkeiten vor. wie be- züglich der Vorstaiwswahlcn verfahren werden könne. Erstens: Die Generalversammlung der Kasse bestehe aus sämtlichen Kassen- Mitgliedern und es werde statutarisch vorgeschrieben, daß gemäß § 34 des Krankenversicherungsgesetzes der Vorstand auS den Kassen- Mitgliedern zu wählen fei. Die zweite Möglichkeit sei die, daß die Generalversammlung aus Vertretern der Kassenmitglicder (Delegierten) bestehe. Auch dann könne das Statut den Wortlaut des§ 34 des Gesetzes wählen und bestimmen, daß die Vorstands- Mitglieder aus der Mitte der Kasseumitglieder(nicht bloß den Delegierten) zu entnehmen seien. Andererseits könne dann statu- tariH auch bestimmt werden, daß die Wählbarkeit zum Vorstand abhängig sein solle von der Mitgliedschaft zur Generalversammlung, d. h. von der Delegierteneigenschaft. In diesem Falle könne endlich wieder statutarisch bestimmt werden, daß zwar die Voraussetzung der Wahl, die Vertretec-(Delegierten-)Eigenschaft sei, daß aber doch die Vorstandsmitgliedschaft noch nicht aufhören solle, wenn die Dele- gierteneigenschaft verlöret: gehe. Wie lägen nun die Dinge hier. Hier sage das Statut, daß die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder bestehe und daß aus der Mitte dieser stimmberechtigten Vertreter die Vor- siandsmiiglieder zu wählen seien. Weiter sei bestimmt, das? mit der Wählbarkeit die Mitgliedschaft im Vorstand aushöre. Dieses Statut könne nur so ausgelegt werden, daß die Wählbarkeit auf- höre mit der Eigenschaft als Delegierter zur Generalversammlung und daß das Vorstandsmitglied seines Amts verlustig gehe mit dem Zeitpunkt, wo ein anderer an feiner Stelle alS Delegierter zur Generalversammlung gewählt werde. Demnach seien Reuwahlen vorzunehmen._ Denn ein Recht zum Leben, Lump— Wie schwer es armen Leuten sogar von der„Obrigkeit" gemacht wird, sich ehrlich, wenn auch mühsam, durchs Leben zu schlagen, zeigte eine Verhandlung vor dem BezirkSauSschus; in Arnsberg . Ein Musiker aus Dortmund hatte für sich die Ausstellung eineS Wandergcwcrbefchcins beantragt. Von:„Vertreter des öffeutlicken Interesses" wurde die Ausstellung verweigert, weil der Musiker „im Inland keinen festen Wohnsitz" habe.(I B7a der Gewerbeordnung.) Der verheiratete Musiker hatte in Dortmund eine Wohnung von 2 Zimmern inne. Nun besteht aber die Familie aus — 7 Köpfen, Mann, Frau und 5 Kindern, ftir die nur 2 Betten vorhanden sind. Tie Belsörde hielt diesen Zustand für„ungehörig" und die Wohnungsverhältnisse nicht den Begriffen eines festen Wohnsitzes entsprechend. Der Musiker beging die neue„Ungehörig- keil", beim Bezirksausschuß zu klagen. Als die Frau in der Sitzung in Arnsberg gefragt wurde, waruin denn keine größere Wohnung gemietet werde, gab sie an, ihr Mann sei längere Zeit krank ge- Wesen, und die Miete für eine größere Wohnung könne nicht von ihnen aufgelbracht werden. Die Frau hatte auch für sich die Aus- stellung eines Wandcrgewerbeschcins beantragt. Auch sie war von der Behörde abgewiesen worden. Der Bezirksausschuß erteilte dem Manne den garünschten Schein, die Frau wurde jedoch wieder abgewiesen mit der weisen, aber dem Gesetz wohl nicht entsprechenden Begründung, daß in solchen Fällen die Frau im Haus bleiben müsse. Run wissen die arme» Dortmunder MusikerSlcuie doch wenigstens, was sich„gehört" und was„ungehörig" ist. Allerdings werden sie auch schon genügend erfahren haben, daß von solchen Sentenzen kein Mensch satt werden kann. Noch ein ähnlicher Fall wurde vor dem Bezirksausschuß in Arnsberg in derselben Sitzung verhandelt. Er betraf auch einen armen verheirateten Mann, dem man den Wandergewerbeschein vorenthielt, weil die Wohnung des Proletariers nicht genügend komfortabel ausgestattet war. In diesem Fall hatte das Ehepaar nur ein Zimmer als Wohnung. Bei der ersten polizeilichen Er- Mittelung war„festgestellt" worden,—„eine Wand so bar,'s ist ein Trost sogar, wenn mein Schatten nur draus sälltl"— daß in dem Zimmer des Antragstellers sich insgesamt drei Gegenstände befanden: eine Bettstelle, ein Kochherd und ein Kinderwagen. Das war der ganzs„Reichtum". Da aber die Erteilung, des Wandcr- gewerbeschcines nach der irrigen Ansicht der Behörde von größerem Hausrat abhängig war, weil sonst kein fester Wohnsitz vorhanden sei, waren zur Zeit des Termins vor dem Bezirksausschuß noch weiter vorhanden: ein Tisch, mehrere Stühle, ein Schrank und ein Sofa. Bei dieser auffallenden„Besserung" des Antragstellers wurde auch ihm der Wandergewerbeschein vom Bezirksausschuß zu- erkannt. Was die Leute beginnen sollen, die in der„Uugehörigkeit" ihres blanken Elends verbleiben, hält die Behörde in ihrer Gedanken Schrein verschlossen. Bei ihnen wird der bittere Vers Heines zu seinem Recht kommen: „Wenn Tu aber gar nichts hast, Ach. so lasse Dich begraben, Denn ein Recht zun: Leben. Lunitz, Hahez, npr, die e.tlMs habend
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