81.89. 28. Ittifflg, U. MI 1911 Die Keichzverlichei'ungzoränllng. II. Juvalideuversicherung. Die Vorschläge der Kommission zur Invalidenversicherung weisen, tlvgesehen von vier kleinen Aenderungen, nur Verschlechte- r u n g e n gegenüber dem bestehendem Zustand auf. Die gering- fügigen Verbesterungen bestehen in 1. einer unerheblichen Erweiterung des Kreises der Versicherten, 2. einer schmalen Erhöhung der In- dalidenrente eines mit Kindern unter lb Jahren gesegneten Invaliden, S. einem unzulänglichen Entgegentreten gegen eine irrige Recht- sprechung in Schadenersatzprozessen von Arbeitern gegen Arbeitgeber, die das Kleben verbummelt haben sowie gegen das Wegurteilen geklebter Marken durch das Reichsverstcherimgsamt und 4. vielleicht noch in der Znlastung von Zusatzmarken. Diesen nicht wesentlichen Vorteilen, die weit hinter dem Nötigen und Erreichbaren zurückbleiben, stehen «ine große Reihe direkter Verschlechterungen entgegen. In erster Reihe heben wir hier hervor: die Verschlechter u n g des Begriffs der Invalidität im Sinne dieses Gesetzes. Ihr nahe steht eine erhebliche Begünstigung der Sucht, bewilligte Renten grundlos zu entziehen und die Neueinführung des Verlangens, daß der Invalide bei Verlust seiner Rente sich auf Verlangen einer Nachuntersuchung oder Beobachtung unterwerfen muß. G e st r i ch e n ist ferner das Recht auf Rück- « r st a t t u n g der gezahlten Beiträge, das der jungen Ehe- f r a u, dem Unfallverletzten und den Kindern eines verstorbenen Versicherten heute zusteht. Hervor- zuheben ist auch die schlechtere Stellung der Hinter- bliebenen eines Ausländers und die reichsgesetzliche Anerkennung eines Ausweisungsrechts gegenüber einem Ausländer. Tie Erhöhung der Beiträge der Arbeiter ist eine nicht unerhebliche Erhöhung der direkten Steuerlast der Arbeiter, nicht minder die Verpflichtung für ältere als siebzig Jahre alte Versicherte und für die Unfallrentner, weiter zu kleben. Eine vielleicht noch schlimmere Beeinträchtigung der Arbeiterklasse als in den hervorgehobenen Eingriffen in wohlerworbene, mühsam erkämpfte Rechte der einzelnen Arbeiter liegt in der E i n s ch r ä n l u n g. ja nahezu Vernichtung der Selb st Verwaltung der Versicherungsanstalt insbesondere für die Fälle, in denen es sich um Errichtung von Heilstätten oder Durchführung sonstiger zur Hebung gesundheitlicher Verhältnisse dienender Maßnahmen handelt. Der Kreis der Versicherte» soll insofern erweitert werden, als in Zukunft zu den Versicherungspflichtigen zutreten sollen: über 16 Jahre alte gegen einen in der Regel 2000 M. nicht übersteigenden eahresarbeitSverdienst beschäftigte Gehilfen und Lehrlinge in potheken, Bühnen« und Orchestermitglieder ohne Rüchficht auf den Wert ihrer Runstleistungen sowie Angestellte in ähnlich gehobener Stellung wie Betriebsbeamte und Werkmeister. Angestellte jedoch sollen im Gegensatz zu dem Vorschlage der Regierungsvorlage ebenso wie Betriebsbeamte und Werkmeister nur dann der Versicherung unterliegen, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet. Der Kreis der JnvalidenversicheruugSpflichtigen soll also auch in Zukunft dem der Krankenversicherungspflicht unterstellten Personen nicht gleichen. Insbesondere wären zwar kranken-, aber nicht invalidenverficherungSpflichtig: 1. alle ihrer Beschäftigungsart nach Versicherten, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben; 2. die Hausgewerbetreibenden, diese sollen nach wie vor nur durch Beschluß des Bundesrats versicherungspflichtig gemacht werden können. Bon dieser Befugnis hat bekanntlich der Bundesrat nur rücksichtlich der Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrikation und des größten Teils der Textilfabrikation Gebrauch gemacht. Nach wie vor sollen bei Deutschen im Auslände beschäftigte Personen nur dann versicherungspflichtig sein, wenn der Betrieb im Auslände als Teil, Zubehör oder Ausstrahlung eine« inländischen Betriebes zu betrachten ,st. Die nach ihrer Veranlassung und Begrenzung nicht recht ver« ständliche von der Regierung vorgeschlagene Ausnahme ist gebilligt. Nach ihr sollen künstig auch Deutsche versicherungspflichtig sein, die bei einer amtlichen Vertretung des Reichs oder eines Bundesstaats im Auslände, oder bei deren Leitern oder Mitgliedern beschäftigt sind.(§ 1214.) Die Ermächtigung de« Bundesrats, die Versiche- rungspflicht auf Gewerbetreibende und sonstige B etriebs- Unternehmer zu erstrecken,.welche nicht regelmäßig wenigstens einen Lohnarbeiter beschäftigen", wollte die Regierungsvorlage etwas erweitern, daß diese Erstrecknng sich auf solche Gewerbetreibende und andere BetriebSunternehmer beziehen soll,.die regelmäßig keine oder kleines feuilleton. Ei« General als Kunstkritiker. Er ist General der Artillerie. Da er sich infolge eines.z. D." zurzeit nicht mit Kanonen be- schäftigen kann, macht er in Kunstkritik� Ihn stört, daß eS mit der Schlachtenmalerei bergab geht; er möchte ihr die Beine stärken. Da« bliebe seine Privatangelegenheit, so lange er nicht, um Schlachtenbilder zu erobern, gegen die Klassiker der Kunst abprotzte. Da der Herr Artillerist aber auf Manet zielt, müssen wir'« zum mindesten belächeln. Die.Erschießung des Kaisers Maximilian". die im vergangenen Jahre in der Sezession zu sehen war, hat ihn gekränkt. Er schreibt sbei Scherl im.Tag"):»Das Bild war, vom militärischen Standpunkt aus geichen, dem in diesen Dingen doch eine gewisse Berechtigung zugestanden werden muß, durchaus schwach, ist aber auch zeichnerisch und malerisch ohne Zweifel eine der mäßigeren Arbeiten des Meisters. Trotzdem wurde es von einer deutschen' Großstadt, die sich vermutlich vorgeschrittener Kunstanschauung rühmt, erworben, und zwar für schweres Geld." Bomben und Granaten; vor der Erschießung eines Kaisers hat ein General zunächst einmal einen Ohnmachtsanfall zu bekommen. Und hinterher Nasenbluten. Was aber den Direktor der Mann- heimer Galerie anbelangt, der wird sich wegen Beleidigung der Majestät zu verantworten haben. Und Manet schließlich: der wird zur Besserung in die preußische Akademie berufen. Glücklicherweise ist er inzwischen gestorben. Indessen, unser General hat einen neuen Schlachtenmaler. einen lebendigen, entdeckt. Selbiger heißt: C. Röchling . Der olle, ehrliche Röchling, der mit Farbe und Pinsel seit vielen Jahren sein militärisches Anslreicherhandwerk verrichtet. Rangiert auch in der Ordensliste pp.. soll auch tüchtiger Recklurner sein. Jedenfalls steht fest, daß Röchlings Bilder in richtiggehender Handinalerei her- gestellt sind. Trotzdem dürfte der Herr Artillericgeneral sich irren: Durch Röchling bekommt die Schlachtenmalerei keine neuen Beine. höchstens falsche Waden. Im Frankfurter Luftschiffhafen. Aus Frankfurt a. M., 11. April, wird uns geschrieben: Zum erstenmal hat nun im Frank- surter Luftschiffhafen ein Schiff vor Anker gelegen; die neue .Deutschland " nahm vergangene Nacht bei uns Quartier. Hafen und Ankerplatz heben sich erst wenig aus der Landschaft heraus; da« weite, stille Feld im Westen der Stadt, jenseits des Haupt- bahnhofes, ahnt einstweilen wenig von dem surrenden, brausenden Leben, das bald aus den Lüften über ihm niedergehen soll und das gestern seine ersten Vorboten gesandt hat. Denn gleichzeitig mit dem Zeppelin-Kreuzer, der aus seiner Reise nach Düsteldors hier landete und übernachtete, wurde auch ein Zweidecker nach Eulerschem Muster gesichtet, und die geometrisch knappen, scharfen Linien der Flugmaschine stritten mit dem wolkcngrauen Riesen- leib des Wals der Lüfte um den Schönheits- und Schnelligkeits- preis. höchstens zwei(statt einen nach dem heutigen Gesetz) Versicherungs- Pflichtige beschäftigen". DieKommission hat diese Erweiterung gestrichen. Gebrauch hat von der bestehenden Befugnis der Bundesrat nicht gemacht. Die kleine Erweiterung wäre wohl lediglich eine ebenso wertlose Folge der Shftemlofigkeit gewesen, die die Fürsorgepflicht für einen Kreis von Personen thsomisch anerkennt, die Pflichr aber nicht erfüllt, sondern das gesetzgeberische Gewissen durch Abschiebung der Aufgabe auf den Bundesrat beruhigen will. Dieser Verkehrtheit ist auch die U n t e r« lassung der Einbeziehung der Privatangestellten in den Kreis der Versicherten zuzuschreiben. Die Privatbcamten hat man mit einer in einer Herbstsession zu beschließenden Vorlage vertröstet. Das beißt eine, überdies völlig unzulängliche Ein- beziehung der Privatbeamlen auf den Sankt Nimmerleinstag ver- schieben. Und doch ist die Einbeziehung der Privatbeamlen in den Kreis der Versicherten und im Rahmen der ReichsversicherungS- ordiiung möglich und nötig. Unsere Genossen in der Kommission haben freilich tauben Ohren gepredigt, als sie die Verwirklichung der endlichen Erfüllung dieser Forderung verlangten. Ihre Anträge wurden abgelehnt. Jedem Unvoreingenommenen zeigt sich immer klarer, daß der Weg der richtige, an, leichtesten durchführbare und mit den geringsten Kosten verknüpfte ist, den die Sozialdemokraten bereits bei Be- ratung der ersten Versicherungsgesetze im Jahre 1882 beschritten hatten: unter Beseitigung all' der Katalogisierungen der zu ver- sichernden Personen, und der Ermächtigungen des Bundesrats die Versicherungspflicht lediglich von dem Einkommen abhängig zu mache». Warum soll die Versicherungspflicht nicht auf alle Per« sonen, die ein Jahreseinkommen von unter 5000 Mark haben, ausgedehnt Iv erden? Die Motive verraten über die Gründe nichts, welche Ausflüchte der Kommission« Bericht bringen wird, bleibt abzuwarten, da er noch nicht erschienen ist. Die Privatangestellten, nicht minder die kleinen Gewerbetreibenden und Handwerker, haben ein Recht darauf, daß statt all' der schönen Redensarten, mit denen Regierungen und bürgerliche Parteien sie ein- zufangen suchen. Taten erfolgen. Würde dieS Verlangen durch Annahme der sozialdemokratischen Anträge im Plenum endlich erfüllt, so würde ein Hausen Paragraphen aus dem schon infolge seiner Dickleibigkeit in seinen Einzelheiren schwer übersehbaren Entwurf herausfallen. Es würde ferner eine ganz erhebliche Ent lastung des ReilbSversicherungsamtes und anderer behördlichen Organe eintreten, die eine Unsumme von Zeit und Arbeitskraft auf Tüfteleien darüber verwenden müssen, ob eine Person auch ver- sicherungSpflichtig ist. Aber freilich eine Regierung und Scharf- mactiermchrheit, der nicht an einer Besserung der Lage der arbeitenden Klasie liegt, sondern daran. selbst die Reichs- Versicherungsordnung zu einem entrechtenden Ausnahme- gesetz gegen die arbeitende Klasse zu mißbrauchen, ist für keinerlei wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiete der Reichsversicherungsordnung zu haben. Daß eine Kommission ein Jahr lang tagte, ohne irgendeinen größeren Fortschritt auf dem Ge- biet der Versicherungsgesetzgebung zu erreichen, ist für die.negative, perfide" Hallung der Regierung, des Zentrums, der Konservativen und der Nationnllibcralcn kennzeichnend, Dem lediglich auf Belastung der Arbeiterklasie gerichteten Be- streben dieses.Ordnungs"blockö entspricht auch die Annahme des Regierungsvorschlags, das Recht, Empfänger reichsgesetzlicher Unfall- rente und der Siebzigjährigen auf Befreiung von der Ver- siche rungspflicht zu streichelt. Das ist geschehen, weil auch diese Aermsten, denen durch die indirekten Steuern mindestens 20 Pcoz. ihres Einkommens genommen ist, künftig zur Versicherung der Witwen und Waisen in Gestalt einer«Versicherung" beitragen sollen. Die von der Regierung vorgeschlagene freiwillige Zusatzverflchcrung ist von der Kommission ohne wesentliche Aenderungen angenommen. Danach(ZK 1453—1464) können versicherungspflichtige und ver- ficherungsberechtigte Personen zum Zwecke der Versicherung von Zu- satzrenten zu jeder Zeit und in beliebiger Zahl Zusatzmarken sin Höhe von 1 M.) in die Quittungsbiicher einkleben. Durch Einkleben der Zusatzmarke wird ein Anspruch aus Zusatzrente für den Jnvaliditätsfall erworben. Für jede Zusatzmarke wird der Betrag von 2 Pf. als Jahrcsbetrag der Zusatzrenie soviel mal gewährt, als beim Ein- trilp der Invalidität Jahre seit Verwendung der Zusatzmarke ver- flössen sind. Danach würde ein Versicherter, der in 31 Jahren monatlich einen Zusatzbeitrag von 1 M. entrichtet, beim Eintritt der Invalidität eine Zusatzrente von IIS M, erhalten. Beträgt die Zusatzrente, was in der Regel sein wird, höchstens 60 M. jährlich, so ist der Versicherte berechtigt, statt der Zusatzrente eine ein- Beide— der Pilot in loiegendem Gleitflug, der Kreuzer in sanftem Sichsenken— landeten glatt und ohne Störung. Kein Wunderl In kaum übersehbarer Ebene breitet sich der Hafen im Feld; erst weit am nordwestlichen Horizont steht wie ein Schatten- hauch die Hügellette des Taunus . Gegen Nord- und Ostwinde schützen dichte Wälder. Man muß lange suchen, ehe man in- mitten dieser Fläche einen in die Erde gelassenen Betonklotz mit mächtigem Eisenring findet. An ihm hat der.Zeppelin' mit seiner elastischen Bugkette sich diesmal verankert. Aber da? ist natürlich nur ein provisorischer Hafen. Tiefer in der bergenden Wälderkette sieht man ins graue Land eine große aelbsandige Grube gegraben: sie wird die Rohrleitungen für den Wasserstoff- Gasometer aufnehmen, der über ihr errichtet wird, und davor wird balo ein eisernes Gerippe emporwachsen, langgestreckt und mit Toren an beiden Enden: das eigentliche Hafcngebäude, in dem die Schiffe je nach Fahrtrichtung vorne oder hinten landen und starten können. Eine Reparaturwerkstätte in der Nähe wird nicht fehlen. Nicht weit davon ist der Tannenwald bis auf einen schmalen, schirmenden Streifen ausgerodet und hier müssen bis Ende Mai, bis zum großen Zuverlässigkeitsflug, die Flieger» schuppen fertig werden. Die Stogßcnbahnen sind schon bis nahe ans Gelände vor- gedrungen; wie zur Vorbereitung auf die Arena des technischen Triumphes muffen sie dabei Straßen� endloser Fabrikfronten passieren. Der verwitterte alte Weierhof, der sogenannte Nebstock, der bis jetzt in breiter Behaglichkeit aufs Feld herabsah, wischt sich den Schlaf aus den Augen und weiß sich das Menschen- gewimmel nicht recht zu deuten. Die Mainstadt aber kann fortan ihre Zukunftshoffnungen auf zwei Häfen setzen: denn neben diesem luZigen Westhafen geht am anderen Ende der Stadt der mächtige Osthasen seiner Vollendung entgegen, der auch den Verkehr zu Waffer wieder nach Frankfurt ziehen soll. Das goldene Vließ im Lichte der Naturwissenschaft. Diese Sage, die zu den schönsten Mythen des klassischen Altertums gehört, die einen Grillparzer zu seiner Trilogie begeisterte— wurde, wie die .Elektrotechnische Zeilschrist"(Heft'l2> berichtet, von Herrn Wichel- Haus in einem Vortrage in der Berliner „Gesellschaft für Geschichte der Naturwisienschasten" unter die kritische Lupe genoinmen. Aus Grund der ausgedehnten gcschichtswiffenschaftlichen und philologischen Forschungen suchte der Vortragende die schon mehrmals aus- gesprochene Idee: die Sage beziehe sich auf die ursprüngliche Art der Goldgewinnung— auszubauen und zu erhärten. DaS Gold, wonach sich schon seit Jahrtausenden.alles drängt", existiert in der Natur auf zweierlei Art. Seine primäre, ur- sprüngliche Lagerstätte ist da« feste Gestein, worin es ein- gesprengt ist. Durch Geioalt des fließenden WafferS wird eS aus dem Gestein fortgeschwemmt und sammelt sich in Flüssen und Sanden. Das ist seine sekundäre Lagerstätte, Während wir jetzt die Hauptmasse des GoldeS — etwa 7— 8 Millionen Kilogramm jährlich-- aus den primären Lagerstätten holen, ging man im Alter- malige Abfindung in Höhe des Kapitalwertes der Zusatzrente zu verlangen,.......„, Die Begründung hebt hervor, daß diese freiwillige Zusatz- Versicherung wesentlich im Interesse des Mittelstandes_ und des Handwerkerstandes geschaffen ist. um diese zu veranlassen, mehr wie bisher von dem Rechte freiwilliger Versicherung Gebrauch zu machen.— Die Zusatzversicherung ist ein völlig unzureichendes Mittel an Stelle einer Erioeiterung der Lohnklaffen und Ein- beziehung aller mit einem Einkommen bis 5000 M. in die Versicherung. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sind um 15, 20 und Sltt/z Proz., im Gesamtdurchschnitt um 29 Proz. erhöht. Es betragen die Bei- träge für heute nach dem Kommissions- Vorschlag 16 Pf. 24.. 32« 40. 43, Lohnklasse I(bis 350 M. einschließlich).. 14 Pf. Il(mehr als 350 bis zu 550 M.) 20« . Iiis... 550... 850.) 24« « rv(«. 850.. 1150,) 30„ V(,« 1150 M.).... 36. Diese Beiträge sollen zunächst bis zum 31. Dezember 1920 gelten und dann immer für weitere 10 Jahre festgesetzt werden. Der Beitrag des Reichs für die Alters- und Invaliden- rente(50 M.) ist n l ch t erhöht. Die Boraussehnnge» für die Erlangung einer Alters- oder Invalidenrente sind gegenüber dem heutigen Zustande noch verschlechtert. Statt die Kleberei endlich zu beseitigen, hält die Kom- Mission mit dem Entwurf an dieser Einrichtung mit ihrem großen Beamtenapparat und den überflüssigen Kartenhäusern fest.— Der Borschlag des verstorbenen Präsidenten des Reichsversicherungsamts Dr. Boediker, das Wapperlsystem zu beseitigen, ist auf steinigen Boden auch in der Kominisfion gefallen. Das ist freilich bei einer Regierung und Reichstagsmehrheit nicht verwunderlich, für die nicht die Versicherung der Arbeiter gegen Unbill des Lebens, sondern die Versorgung eines Haufen? Beamter auf Kosten der Arbeiter das Hauptmotiv für die Versicherungsgesetzgebung ist. Nach wie vor soll nur Anspruch auf Invalidenrente erheben können, für den mindestens 200 Wochen sbei Selbstverstcherern 500 Wochen), und Anspruch auf Altersrente, für den mindestens(abgesehen von der lieber« gangszeit) 1200 Wochen hindurch geklebt ist. Fast achtlos geht der Einwurf an dem so bringend der Abhilfe bedürftigen Zustand vorbei, daß durch Bummelei des Arbeitgebers der Anspruch auf Invalidität sj- und Altersrente verloren gehen kann, wiewohl dem Arbeiter jahraus, jahrein die auf ihn entfallenden Beiträge abgezogen waren. Der Entwurf b e- günstigt die Bummelei insbesondere von Großgrundbesitzern noch dadurch, daß er. im Gegensatz zum bestehenden Gesetz(K 182) Arbeitgeber, die Arbeitergroschen dadurch unterschlagen, daß sie die vom Lohn abgezogenen oder die von den Beschäftigten er- haltenen Beitragsteile nicht für die Versicherung verwenden, nur dann bestraft wissen will, wenn die Handlung vorsätzlich begangen ist sß 1474). Einen kleinen Riegel gegen eine irrige Rechtsprechung des Reichsgerichts in Schadensersatzklagen gegen Arbeitgeber wegen unterlassenen Klebens schiebt ein Kommtssionsvorschlag zu§ 1424 vor. Das Reichsgericht hatte entschieden, der Ersatzanspruch sei ganz oder teilweis« abzuweisen, weil den Arbeitern dos Verschulden treffe, sich um rechtzeitigen Umtausch der Karte nicht gekümmert zu haben. Die Kommission schlägt folgende Bestimmung vor:»Ein Benchulden des Versicherten liegt nicht vor, wenn der Arbeit- geber die Ouittungskarte ausbewahrt und sie nicht zur richtigen Zeit ordnungsmäßig umgetauscht hat." Auch gegen das durch Recht- sprcchung des Reichsversicherungsamts hervorgetretene Uebel, daß im Feststellungsverfahren Marken für ungültig erklärt sind, weil ein Versicherungsverhältnis nicht bestanden habe, schlägt die Kommission «ine kleine Abhilfe vor. Nach§ 1427 soll der Versicherte die Fest« stellung der Gültigkeit der verwendeten Marken bei der Aufrechnung der Karte von der Versicherungsanstalt verlangen können und nach Ablauf von zehn Jahren feit der Aufrechnung der Ouittungskarte soll, abgesehen von dem Fall des Betrugs, eine Anfechtung der be- fcheinigten Marken nicht mehr zulässig sein. Die Selbst- und Weiterversicherung hatte der Regierungsentwurf in empfindlicher Weise geschädigt. Nach dem geltenden Gesetz kommt zwar die Anwartschast aus der Versicherung tum, da man noch keine Maschinen, Dynamit, Elektrochemie usw. besaß, zuerst an die Ausbeutung der sekundären Lagerstätten. DieS geschah, indem man das fließende goldhaltige Wasser solche Geräte, wie z. B. die mit Löchern versehenen Tröge, passieren ließ, die die Goldkörnchen und-Flitterchen aufzufangen und festzuhalten im- stände waren. Die langhaarigen Schaf- mid Ziegenfelle gehörten von Anfang an zu diesen Geräten. DaS beweisen die vom Referenten angeführten Zitate aus den klassischen Autoren. Demnach wäre daS geheimnisvolle Vließ, das Jason mit Hilfe von Medea ihrem Vater. dem kolchischen Könige Aeetez, entwendet, nichts anderes als ein solches Fell, das so viel Gold eingesogen hatte, daß eS in der Sonne als lauter Gold erglänzte. Und die wunderbare Kraft, die die Sage dem goldenen Vließ zuschreibt, wäre am Ende nichts anderes, als die plumpe Macht über die Mitmenschen, die daS Gold seinem Besitzer verleiht! So vergeht der Ruhm der allerschöttsten Sage l_ Notizen. Sie XXII. Ausstellung der fBerüttet Eezes, f i o n wurde am Donnerstag eröffnet. In der Eröffnungsrede von Louis(nicht Lovis, wie er sich von den Berliner Blättern gern schreiben läßt) Corinth interessierte nur die Mitteilung, daß die Städte Berlin und Charlottenburg Mittel bereitgestellt haben, um Ankäufe zu machen und Preise zu verteilen. Die Ausstellung bietet von älterer Kunst drei Daumiers, ferner eine kleine Kollektion U h d e und einen Ehrcnsaal für den vom Vorstand zurückgetretenen Slevogt . Sonst haben die älteren(ziemlich wenig) und jüngeren (ziemlich viel) Sczessionsmitglieder ausgestellt. Von den Münchenern interessieren Th. Th. Heines zarte Landschaften. Das Ausland ist durch extravagante französische Experimcntalmalerei vertreten. Hodler hat außer dekörativen Sachen ein wundervolles Land- schaftsidyll ausgestellt. Ein altgriechischer Tempel ist bei Ausgrabungen in Garitza(Korfu ) entdeckt worden. Es wurden auch einige Reliefs vom Giebel gefunden, darunter eine Gorgone (weibliche Schreckgestalt mit Schlangen), die sehr realistisch anmutet. Die Funde scheinen für ein hohes Alter(vielleicht 6. Jahrhundert v. Chr.) zu sprechen. Doch wird ihre Beurteilung vorläufig erschwert durch die Aufbauschung, die der Fund infolge der Anwesenheit von S. M. erfährt. — Das Menetekel der Tuberkulose. Aus Chicago kommt die Nachricht, daß der Weizen, und Baumwollkönig James Patten sich entschlossen habe, sein gesamtes Vermögen dem Kampfe gegen die Tuberkulose zu widmen. Der Tod feines Bruders, der an dieser Krankheit litt, soll ihn zu diesem Entschlüsse gebracht haben. Patten hat bereits 2K Millionen Mark für diesen Zweck verausgabt, die er der Universität von Evanston (Illinois ) über» wies. Er hat feiejex Summe icht weitere 10 Mllisncn War! Hill, zutzefuzt,,
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