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8r.90. 28. Jahrgang. 1. KeilM Ks Lmiick" Sttlim MM Zolllltag, l6. April lSU. Sie keichsverlicheriingsorÄnuiig. III. Hintcrbliebencnvcrsichcrung. Die Vorschläge der Kommission über den Bezug einer Hinter- bliebenen Versicherung sind fast genau dieselben, wie die die Arbeiter, Witwen und Waisen verhöhnenden Vorschläge der Regie- rungsvorlage. Diese haben wir vor einem Jahre ausführlich mit- geteilt und über die Kommissionsverhandlungen berichtet. Bei der Notwendigkeit, gegen die Täuschung, die die Scharfmacher- und Jen- trumsblätter über den Inhalt dieses Teils der Reichsversicherungs- Ordnung verbreiten, Stellung zu nehmen, glauben wir aber doch, den Wünschen auf Wiedergabe des hauptsächlichsten Inhalts der von der Kommission gemachten Vorschläge uns nicht entziehen zu können. Bei einer Prüfung des Umfangs, der Höhe der vor- geschlagenen Leistungen sowie der drückenden Voraussetzungen, an die der Bezug derVersicherungs "leistungen geknüpft ist, werden die bescheidensten Erwartungen grausam enttäuscht, die an die durch Gesetz feierlich abgegebenen Versprechungen auf diesem Gebiete geknüpft werden. Mit Recht fühlen sich die Witwen und Waisen betrogen, denen in Zentrums- und Scharfmacherblättern unter Ver- schweigung des Inhalts der Vorlage von einer Witwen- und Waisen-Versichcrung" gefabelt ist. Werdegang der Witwen- und Waiscn-Verstcherung. Bei Beratung des auf die. Vernichtung der Sozialdemokratie abzielenden Sozialistengesetzes im Jahre 18 7 8 war von der Regierung und einer Reihe Anhänger des Ausnahmegesetzes gegen die Sozialdemokratie hervorgehoben, es müßten zur Bekämpfung der Sozialdemokratie auch deren berechtigte Forderungen erfüllt, für den Arbeiter müßte also materiell Fürsorge getroffen werden. Unter anderem verlangte der eifrige Bekämpfer der Sozialdemo- kratie, Freiherr v. Stumm, damals die Sicherstellung einer Versorgung der durch Krankheit und Alter erwerbsunfähig «zewordenen Arbeiter, sowie der Witwen und W.a i s e» ver- storbener Arbeiter durch gesetzliche Maßnahmen. Die Mo- tive des unter dem 8. März 1881 dem Reichstage vorgelegten ersten Unfallversicherungsgesetzes sprachen die Sozialdemokratie als Urheberin einer Sorge für den erwerbsunfähig oder durch Unbill des Lebens in Rot geratenen Arbeiter an. erwähnen die Anregung des Freiherrn v. Stumm, erachteten aber eine Witwen- und Waisenversorgung für noch nicht durchführbar. An dem Ziel einer Witwen- und Waisen-Versicherung hielt Freiherr v. Stumm, im Gegensatz zum Zentrum, fest, das grundsätzlich gegen eine Versicherung der Arbeiter gegen Unbill des Lebens eintrat und deshalb selbst das Alters- und Jnvalidenversicherungsgesetz von 1889 als zu weitgehend ablehnte. Als dies Gesetz dennoch in Kraft getreten war, beantragte am 28. April 1899 das Zentrum im Reichstag die Beseitigung des Reichszuschusses und die Aufhebung des Versicherungszwanges für die Arbeiter der Land- und Forstwirtschaft, des Handwerks, der klein- gewerblichen Betriebe und für das Gesinde. Hingegen beantragte Freiherr v. Stumm im Anschluß an die Jnvalidenversicherungs- Novelle von 1899 am 19. Mai 1899 eine Resolution, in der ein Gesetzentwurf gefordert wurde,durch welchen im Anschluß an die Invalidenversicherung die Witwen- und Waisenversiche- rung für die versicherten Personen eingeführt wird". DaS Zentrum verlangte im Gegensatz hierzu, in dem geforderten Gesetz sollten keine Reichsmittel für die Witwen- und Waisen-Versicherung verwendet, lediglich für die Fabrik arbeiter ein Verficherungszwang durch Erhöhung ihrer Beiträge statuiert, den übrigen Versicherten nur die Beteiligung durch freiwillige Ver- Sicherung erleichtert werden. Dennoch gelangte, da damals der Schwarzblaue Block noch nicht bestand, der Antrag Stumm im Reichs- tag zur Annahme. DaS Zentrum verblieb bei seiner grundsätzlichen Gegnerschaft gegen eine Versicherung der Arbeiterwitwen und-Waisen durch Reichsmittel. Aber es schlug zur Verdunkelung seines Ziels hinterlistige, auf Täuschung der Arbeiter berechnete Wege ein. Der Abgeordnete T r i m b o r n, den das Zentrum oft vorschickt, wenn es gilt, unter tönenden Phrasen den Arbeitern ein Nichts zu bieten, beantragte beim Zollwuchertarif, einen kleinen Teil, dann einen noch kleineren Teil der Mehrerträge auS den Zöllenzur Erleich- terung der Durchführung der Witwen- und Waiscnversorgung" aus- zusparen, gleichzeitig setzte es aber mit den Konservativen und Nationalliberalen die Bestimmung über Ausfuhrscheine durch, durch welche das angebliöäzugunsten von Witwen und Waisen zu Sparendeiast restlos Großgrund- hesitzern überwiesen wurde. Statt 599 Millionen, die frukluigslcknee. bis zum 1, Januar aufgespart sein sollten, befinden sich daher in dem Spartopf für die Witwen nur(die Zinsen-miteingerechnet) jetzt rund 47 Millionen. Durch die Zentrumspolitik sind also beim Zolltarif für je 199 M., die durch denselben den Witwen und Waisen genommen sind, ganze 8,59 M. versprochen und schließ- lich auch diese 8,59 M. fast restlos dann Großgrundbesitzern zugewendet. Aufbringung der Lasten. Die Kosten für die Hinterblicbenenversicherung sollen nunmehr durch Beiträge der Arbeiter und Arbeitgeber, das heißt durch eine direkte Einkommensteuer auf die Arbeiterein- kommen, und durch einen kleinen Zuschuß des Reichs aufgebracht werden. Der Reichszuschuß soll bei einer Witwenrente 59 M., bei einer Waisenrente 25 M. betragen. Von den verheißenen 91 Mil- lionen jährlich würden danach den Witwen rund 79 bis 89 Mil- lionen jährlich entzogen werden. Die Höhe der Beiträge haben wir bereits in der Uebersicht über die Invalidenversicherung mit- geteilt. Die durch die Jnvalidenversicherungsbeiträge den niedrigen Einkommen bis 569 M. auferlegte direkte Steuer beträgt danach gegen 2 Proz. Die sozialdemokratische Forderung, die Kosten durch eine Einkommensteuer oder Vermögenssteuer auf hohe Ein- kommen oder Vermögen aufzubringen, wurde von der Regierung und Kommission abgelehnt, wiewohl Proz. Steuer über- reichlich die Mittel zur Durchführung einer wirklichen Witwen- und Waisenversicherung decken würde. Das Zentrum ist aber grundsätzlicher Gegner der Einführung, solcher Steuer, da sie die Wohlhabenden belastet, während es den Arbeitern direkte und indirekte Steuern reichlich aufhalst. Was wird als Bezüge der Hinterbliebene« bezeichnet? Die Vorlage spricht vonWitwenrenten"»Witwewgelb"» Waisenrenten" undWaisenaussteuer". Wer erhält Hinterbliebenenbezüge? Die Witwenrente erhält Nicht jede Witwe eines versicherten Ehemannes, tme die Witwe eines Beamten nach dessen Tode Witwenrente erhält, sondern nur die dauernd invalide Witwe und ferner die zwar noch nicht dauernd invalide Witwe, die aber während 26 Wochen invalide gewesen ist oder die nach Wegfall des Kranken- geldes invalide ist, für die weitere Dauer ihrer Invalidität. (§ 1243.) Als invalide soll die Witwe nur bann gelten, wenn sie nicht mehr imstande ist,durch eine Tätigkeit, die ihren Kräften und Fähigkeiten entspricht und ihr unter billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihrer bisherigen Lebensstellung zugemutet werden kann, ein Drittel dessen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde weibliche Personen derselbew Art mit ähnlicher Ausbildung in der gleichen Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen". Für diesen Begriff Invalidität gilt alles das bereits bei Besprechung der Invalidenrente Gesagte. Nur soll statt auf den bisherigen Beruf, auf die bisherigeLebensstellung" Rück- ficht genommen werden. Damit soll zum Ausdruck gebracht sein, daß man der Witwe eines Tagelöhners Tagelöhnerarbeiten soll zumuten können, der Witwe eines sozial höherstehenden ffier sicherten aber nur z. B. die Tätigkeit einerKinderfrau, Köchin, Aufwärterin, Wirtschafterin, Verkäuferin. Buchhalterin, Konto ristin, Näherin oder dergleichen". Danach würden von je 59 Witwen eine oder zwei eine Rente erhalten. Vozcaussetzung für den Anspruch auf Witwenrente ist ferner, daß der verstorbene Ehemann mindestens 299 Wochen- beitrüge(bei Selbswersicherern 599 Wochenbeiträge) geleistet hat. Bei Gestaltung der dann den Großgrundbesitzern zur Plünde rung bereit gestellten Witwensparkasse erklärte die Regierung mit Recht durch den Unterstaatssekretär v. Thielemann, 199 129 M. jährlich könnten als«ine ausreichende Zuwendung nicht angesehen werden. Trotzdem ist die Witwenrente stets noch niedriger als die Invalidenrente. Die Motive sprechen davon, sie sei einelediglich eine bescheidene, für den Aufenthalt an billigen Orten eben ausreichende Unterstützung". Sie geht aber selbst unter diese bescheidenen Anforderungen herab. Wie schmal die Witwenrente ist, ergeben folgende Zahlen. Hatte der verstorbene Ehemann 19 Jahre lang die Beitragsmarken voll geklebt, so beträgt die Witwenrente in Lohnklasse 1(Jahres arbeitsverdienst bis 359 M.) 72,69 Mk., in Lohnklafse 2(Jahres arbeitsverdienst 359 559 M.) 69,49 M., in Lohnklafse 3(Jahres arbeitsverdienst 559 859 M.) 86,49 M., in Lohnklafse 4(Jahres- arbeitsverdienst 859 1159 M.) 92,49 M., in Lohnklasse 5 Jahres« arbeitsverdienst über 1159 M.) 98,49 M. Die höchste Witwen rcnt«, wenn also der verstorbene Ehemann 59 Jahre lang stets in der höchsten Lohnklasse geklebt hat, beträgt 179,49 M Denn die Elemente hassen das Gebild der Menschenhand". Dieser trivial gewordene Ausspruch gibt nur eine Seite der Sache wieder. Der Haß beruht nämlich auf Gegenseitigkeit, wenn er auch von feiten des Menschen gewöhnlich nur ohnmächtiger Haß sein kann.' Aber dieser Empfindung des Zorns, den gesunde starke Menschen gegen die Ucbcrmacht der Elemente haben, ent- springt vielleicht ebensosehr als den durch den Kampf ums Dasein geschärften Instinkten, der erste Anstoß zu den größten Ent- deckungen. Ter Mensch erträgt es auf die Dauer nicht, von un- beseelten Mäckten beherrscht zu werden. Daß es dem Menschen versagt war. das Gewicht der eigenen Schwere zu überwinden und das Element der Luft zu beherrschen wie der Vogel, das war für viele, die in dieser Richtung besonders empfänglich und empfindsam waren, ein ständiger Ansporn zur Ueberwindung dieses Wider- standes. Dieses Moment spielt bei der Ersteigung der höchsten Alpengipfel in den Jugendjahren des Alpinismus neben wissen- schaftlichen Gründen eine ganz hervorragende Rolle. Wer schon ungeheuren Brandkatastrophen zugesehen hat. wer schon verheerende Stürme erlebt, die in wenigen Minuten für hunderttausende von Mark Schäden anrichteten oder wer schon der unerbittlichen und erbarmungslosen Uebermacht eines bis ins Mark dringenden Windes bei außerordentlich tiefer Temperatur schutzlos preis- gegeben war, der kann es verstehen, daß sich im Menschen in solchen Stunden ein ungeheurer Haß gegen die Elementargewalt erhebt. Von allen Episoden, die ich aus dem Leben von Jesus in meiner Jugend gelesen habe, hat mir keine so tiefen Eindruck gemacht als jene, wo dieser Mann im Sturm auf dem See Genezareth die tobenden Elemente anbrüllte und zum Schweigen brachte. Denn er hat nicht etwa, wie sich frömmelnde Sentimentalität sein Bild zurechtgemalt hat, mit'sanft erhobenem Zeigefinger und einer Lämmleinsstimme ein Wunder tun wollen, sondern den Sturm in einem gigantischen Ausbruch des Zornes, wie es im Text heißt. mit lauter Stimme bedroht". Das Bild des Meisters Steinhausen gibt diese elementare Eruption aus den innern Tiefen des Naza- reners wunoerbar wieder. Aber bei Stürmen. Feuersbrünsten und tobenden Wasserwogen handelt es sich immer noch um Gewalten, die den Menschen durch die herrliche Ungeheuerlichkeit ihres Auftretens etwas wie Respekt abnötigen. Es gibt aber eine Elementargewalt, die sanft und leise auftritt, still und unentrinnbar, ruhig und schön. DaS ist der Schnee, der weiße Tod. Es war vor einer Reihe von Jahren rn dem fruchtbaren. reichen Alpenland zwischen Bern und Tun. Die Landschaft hat dort den eigenen Reiz aller Alpenvorländer. In weite Wiesen und Obstgärten, in üppige Kornfelder und heitere Laubwälder sehen die leuchtenden Schneegipfcl des Berner Hochgebirgs herein, die Jungfrau, die Blümlisalp, daS Finsterahorn und viele andere herrlich» Lerggestaljen. Es war.Ende April und wie zahllose,. weiße Wolkenballen lag eS über dem Land. Die Obstbäume standen in voller Blüte. Die Aare, der schöne grünblaue Fluß, rauschte. von den Gletscherwässern gespeist, hoch angeschwollen dahin. Es war seit Jahren kein solches Blühen mehr gewesen. So namenlos verschwenderisch kann nur die Natur mit ihren Kräften umgehen. Die Bauern sprachen schon von dem gesegneten Herbst. Die Städter kamen bei dem warmen Wetter in Scharen und genossen das Schauspiel dieses wunderbaren Blühens. ES war ein Sonntag- nachmittag und die Wirtsgärten in den großen stattlichen Dörfern waren bis auf die letzten Plätze besetzt. Am Spätnachmittag sing ein kühles Nordwindchen an zu wehen. Die Frauen, die an den langen Tischen vor dampfenden Kaffeetassen saßen, nahmen ihre Tücher um und die Männer rieben sich die Hände. Gegen Abend zogen Wolken am Himmel auf, von den langen und formlosen, die das Firmament bald wie mit einem grauen Tuch überziehen. Man ging an jenem Sonntag etwas fröstelnd ins Bett, und als man am andern Morgen aufwachte, war man glücklich, daß der Wetterumschlag der Baumblüte nicht geschadet hatte. Nach dem Mittagessen aber fielen ein paar Schneeflocken. Der alte Bauer in dem HauS, wo ich wohnte, machte ein ernstes Gesicht. Das gäbe etwas wie Anno Dreiundfünfzig, meinte er. Um drei Uhr nachmittags sanken die weißen Flocken ruhig und ohne daß ein Lüftchen ging, langsam und senkrecht in dichten Massen. ES schneite wie im tiefen Winter. Das kalte Weiß schmiegte sich weich und innig zwischen die weiße Pracht der Blüten. Es war etwas ganz Wunder- sames, diese Vermählung der kalten Blüten vom Himmel mit dem ivarmen Blütenleben der Erde.Es macht nicht viel," meinten die Sorglosen. Aber der Schnee blieb liegen, die weißen Polster über den Älütenballcn wurden immer höher. Da auf einmal be- gann draußen im Garten ein seltsames Aechzen und Brechen. Zuerst hörte es sich an, wie wenn lange, dicke Papierstrcifen aus- einandergerissen würden, aber dann kam ein Knacken und Reißen und Knattern, wie ich es in meinem Leben noch nie gehört. Alles, was im Hause war, stürzte hinaus in die Gärten und auf dce Felder. Als man sah, was vorging, rannte man wieder zurück ln die Höfe, um Stangen zu holen und dann wieder hinaus zu den Bäumen. Man schlug den Schnee von den Zweigen. Man rüttelte und schüttelte an den jungen Bäumen und in die alten stiegen ine Knaben und die Mädchen, bis in die Kronen und schlugen mit den Stangen, als, ob es Nüsse zu schwingen oder Aepfel zu brechen gäbe. Aber es half alles nichts. Das Bersten und Krachen wurde immer lauter und immer dichter sanken die ruhigen, leichten Flocken vom Himmel herab. Mit jeder Minute wuchs die weiße schwere kalte Last auf den geängstigten Bäumen. Zuerst hatten nur die äußersten dünnen Zweige nachgegeben und hingen, sich mit den letzten Fasern am Aste haltend, schlaff vom Baum herab. Nun aber ging es an die Aeste selber. Das Holz im vollen Saft hielt nicht viel auS. Es riß und schlenzte die Aeste glatt am Stamm herab, und die langen, tiefen Wunden in der Rinde füllten sich mit dem nachdringenden quellenden Soft, Schwächere Bäumchen legte Das sind also Beträge zwischen 6.95 M. monatlich oder 29 IS Pfennig täglich, und im allerhöchsten Fall, der nach 59 Jahren in vielleicht 19 Fällen jährlich eintreten könnte, 14,29 M. monatlich oder 47% Pfennig täglich. Berechnet man nach einer Be- teiligung der Versicherten gemäß der tatsächlichen Beitragsent« richtung im Jahre 1997 eine Durchschnittsrente, wie sie sich nach den Sätzen des Entwurfs nach Ablauf der mittleren Aktivitäts. dauer(etwa 1763 Beitragsivochen) stellt, so beträgt die mittlere Witwenrente 117,69 M. jährlich oder 9,89 M. monatlich oder 39% Pfennig täglich. Die niedrig st e Witwenrente tritt ein, tvenn der Ehemann, für den insgesamt 299 Marken erster Lohnklasse geklebt tvaren, eine invalide Witwe hinterlaßt. Sie betrüge 69.84 M. jährlich, also 5,82(abgerundet 5,85) M. monatlich oder noch nicht 29 Pfennig täglich. Diese Witwenrente, die noch nicht einmal zur Bezahlung der Wohnung auch nur annähernd ausreicht, soll überdies nach dem Entwurf von der Armerwerwaltung noch mit_ Beschlag belegt werden können, soweit diese die Witwe unterstützt hat. Würde die Witwe selbst beitragspflichtig sein und infolge eintretender Invalidität eine Invalidenrente auS eigenem Rechte erhalten, so soll ihr keine W i t w e n invalidenrente zu. stehen: sie erhält dann nur die Invalidenrente, auf die sie schon nach dem heutigen Gesetz Anspruch hat. Als klein«« Pflaster schlägt der Entwurf für solche Fälle vor, daß der bei» tragszahlenden. Witwe beim Tode des Ehemannes eine einmalige Barzuwendung in Gestalt eines Witwengeldes gewährt wird. Ms Witwengeld soll der gwölffache Monatsbetrag der Witwenrente, also 72.69 bis 98,49 M. gewährt werden. Hat eine weibliche Person den Lebensunterhalt ihrer Familie wegen Erwerbsunfähigkeit des Ehemannes ganz oder überwiegend aus ihrem Erwerb bestritten, so steht dem hinterlassenen Witwer ein Anspruch auf Witwerrente zu. Ein Witwergeld erhält der hinterlasset«; Witwer nicht. Im Falle der Wiederverheiratung fällt die Rente der Witwe und des Witwers weg. Eine Absindung, wie es nach den Vorschriften der Unfallversicherung geschieht, ist nicht vorgeschrieben. Eine Waisenrente sollen die hinterlassenen ehelichen Kinder unter 15 Jahren eines männlichen und die hinterlassenen vaterlosen Kinder einer weib» lichen Versicherten erhalten. Auch den hinterlassenen ehelichen Kindern einer versicherten Ehefrau, die den Lebensunterhalt der Familie ganz oder überwiegend aus ihrem Arbeitsverdienst be- stritten hat, weil der Ehemann erwerbsunfähig ist, oder weil er sich ohne gesetzlichen Grund von der häuslichen Gemeinschaft fern- gehalten und der Pflicht der Unterhaltung der Kinder entzogen hatte, sollbis zum Wegfall der Bedürftigkeit" die Waisenrente zustehen. Ebenso soll elternlosen Enkeln unter 15 Jahren bis zum Wegfall der Bedürftigkeit ein Anspruch auf Waisenrente zustehen, falls der Verstorbene ihren Unterhalt ganz oder überwiegend be- stritten hat.* Die Waisenrenten sind noch niedr,get Sl« die Witwenrente.« Die Waisenrenten allein dürfen nicht mehr betragen, als die Invalidenrente des Verstorbenen betrug oder betragen hätte. Ergeben die Renten einen höheren Betrag, so werden sie im Verhältnis zu ihrer Höhe gekürzt. Enkel haben einen An. spruch auf Waisenrente nur insoweit, als der Höchstbetrag der Renten nicht für Kinder zu gewähren ist. Die Waisenrente würde, falls 19 Jahre lang Beiträge von dem Verstorbenen geleistet waren, beim Vorhandensein eines Kindes in Lohnklasse I: 36,69 M-, in Lohnklasse II: 49.29 M.. in Lohnklasse III: 43L9 M., in Lohnklasse IV: 46,29 M. und in Lohnklasse V: 49,29 M. betragen. Hätte der Verstorbene volle 59 Jahre lang in der höchsten Lohnklasse gezahlt, so würde die Rente für eine Waise 85,29 M. betragen. Rechnet man, wie oben, gemäß der tatsächlichen Beitragsentrichtung im Jahre 1997 eine mittlere DurchschnittSrente bei einer Aktivitätsdauer von etwa 1763 Bei- tragswochen(also 35 Jahre lange Beitragspflicht), so Würde als mittlere Waisenrente bei einer Waise 58,89 M., bei zwei Waisen 89,49 M., bei drei Waisen 129 M. jährlich herauskommen. Das ist also bei einem Kinde eineRente" von 15, bei zwei eine von 12, bei drei eine von 11 PfewuigeW für den Tag und Kopf. Die Höhe der Jnbalidenrenteik, Witwen. r e n t e n und Waisenrenten wird aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: die weiße Wucht sanft und erbarmungslos auf den Boden. Manche standen, wenn sie auf diese Weife das drückendste Gewicht los- geworden waren, wieder auf, um wieder niedergebeugt zu werden, bis sie endlich liegen blieben. Nach etwa zwei Stunden begann das richtige Schießen, wie von Gewchrfeuer. Die Kronen und die großen Aeste brachen zusammen. Und es schneite immer weiter, ganz sanft und still und schwer. Und die Menschen standen dem gegenüber in stummer, ahn. mächtiger Wut. Zuerst hatten sie verzweifelt die Hände über dem Kops zusammengeschlagen, dann zu helfen gesucht und als eS nicht half, gebetet und geflucht. Jetzt standen sie da mit schlaff herab» hängenden Armen, in sich hinein knirschend oder in stumpfer Er- gebung. Die ganz Ruhigen sagten:Geerntet ist jetzt schon." Mich aber, der ich bei alledem nichts zu verlieren hatte, hatte ein anderes Gefühl übermannt. Als ich beim Brand einer großen Spinnerei einmal die schweren Maschinen glühend vier Stock hoch durch die Böden schlagen sah, als ich einmal Zeuge war, wie ein Wirbelsturm mit einem furcht- baren Hagelschlag in einer Viertelstunde für eine halbe Million den Glasern einer Großstadt zu verdienen gab, da war ich im Grunde kalt geblieben. Es war totes Menschcmverk, das damals vernichtet wurde. Hier aber bei diesem ungeheuren Todesfest, das ein Frühlingsschnee über blühende Bäume abhielt, spürte ich den Zusammenhang alles Lebendigen, und die Einheit des Daseins. Daß die Bäume in ihrem strotzenden Hochzeitslcbcn alles das wider- standsloS erdulden, sich tiefe Wunden in ihre Leiber reißen und sich in wenigen Stunden ihres größten Glückes berauben lassen mußten, das brachte mich damals in eine namenlos«, ohnmächtige Wut. Und wenn ich jetzt in den Rebbergen am Genfersee die großen Wetter. kanonen sehe, mit denen die Waadtländer Weinbauern schon manches Hagelwetter auseinander geschossen haben, so denke ich immer, daß der Mensch auch einmal über den sanften kalten Er« Würger jungen Frühlingslebens, den Aprilen- und Maienschaee Meister werden wird.. A. k. Kleines feuiUeton. Lebende Tierbilder. Die Kientöppe dienen bisher größtenteils nur dem oberflächlichem Amüsement. Und doch könnten sie eine Stätte reichster Anregungen und reinster Freuden loerden. Die Kinematographie ist heute tatsächlich so vervollkommnet, daß sie so gut wie alles wiederzugeben vermag. Vor allem wird der Groß» städter für Bilder aus der Natur, die ihm ja leider immer fremder wird, dankbar sein. Ein äußerst dankbarer und nachahmenswerter Vorstoß nach dieser Richtung wird jetzt in der Urania tznter- nommen. Die Urania will systematisch die populärwissenschaftliche Kinematographie Pflegen und hat zur Eröffnung dieses begrüßen?- werten Vorhabens uns»lebende Tierbilder von nah und fern' vorgeführt. Professor H e ck. der Direktor vom goologifchen Garten, be> gleitete die Bilterreihen mit einleitenden und erllärenden Worten. Und