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Das Projekt

des Charlottenburger   Opernhauses.

Bildungsschule und Schüler und Schülerinnen der Charlottenburger| entträffel, Saß es sich überhaupt nicht bevegen fonnte und ganz Gemeindeschulen und zehn weitere Nachmittagsvorstellungen zu Preisen teilnahmslos ins Leere starrte. Als bon der Angeflagten Wäsche bon 50 Pf. bis 1,25. zu veranstalten. Hinsichtlich dieser Vor- oder Kleider für das Kind verlangt wurden, verweigerte fie dies. stellungen steht dem Magistrat ein Vorzugsrecht zugunsten der Die Vormünderin mußte sich deshalb von einer in dem Hause wohn Die Vorlage betreffend die Errichtung eines Opernhauses ist der Schüler und Schülerinnen der übrigen Charlottenburger öffentlichen haften Bädermeistersfrau ein Tuch borgen. Auf Veranlassung der Charlottenburger   Stadtverordnetenversammlung zugegangen. Als und privaten Schulen zu. Von besonderer Bedeutung ist es, daß der Dame wurde dann auch der sechsjährige Wilhelm aus der Wohnung Bauplatz ist ausersehen ein Terrain in der Bismardstraße zwischen Pächterin bestimmte Vertragsformulare, insbesondere auch bezüglich herausgeholt und nach dem Waisenhause in der Alten Jakobstraße Sefenheimer und Krummestraße, die Grunderwerbs- und Baukosten Grundlage für ihre Verträge mit den Mitgliedern der Oper vor­der Bestimmungen über Krankheitsfälle und Kostümlieferung, als gebracht. find auf 5 Millionen veranschlagt, die durch eine Anleihe auf gefchrieben find. Weiter ist zu ertvähnen, daß wenn in einem Ge- Oeffentlichkeit bekannt wurden, sammelte sich vor dem Hauſe Als die Scheußlichkeiten der entmenschten Mutter in der gebracht werden sollen. Falls die Genehmigung der Aufnahme der leihe nicht rechtzeitig zu erlangen ist, sollen die erforderlichen schäftsjahre eine Superdividende, d. h. mehr als 5 Broz. Dividende Frankfurter Allee   197 eine gewaltige Menschenmenge an, welche die Ge.'dmittel durch ein planmäßig zu tilgendes Darlehen beschafft und an die Aktionäre verteilt wird, ein ebenso großer Betrag für Wohl- Angeklagte lynchen wollte. Die empörten Leute schlugen die Tür das Opernhaus bis zur Höhe dieses Darlehens verpfändet werden. fahrtseinrichtungen zugunsten des Personals der Oper zur Verfügung ein und verprügelten die Angeklagte, daß ihr Hören und Sehen ie Stadtgemeinde will das Haus selbst bauen, den Betrieb gestellt werden muß, und zwar in erster Reihe für die Ausstattung berging. Wenn nicht die Polizei eingeschritten wäre, so wäre die der Oper dagegen überträgt sie der zu diesem Zweck gebildeten für die Chor- und Solomitglieder und für das technische Personal worden. Da die Angeklagte trok alledem noch auf freiem Fuße von Unterstützungsfaffen, deren je eine für die Orchestermitglieder, Angeklagte von der wütenden Menschenmenge zu Tode geprügelt Operne riebs- ftiengesellschaft Deutsches Opernhaus", sie schlägt also denje Iben Weg ein wie bei der Schaffung des Schiller- Theaters, für das Personal geschaffen werden, unterliegen der Genehmigung Gegend einen Boykott und weigerten sich, ihr etwas zu verkaufen. also dense tben Weg ein wie bei der Schaffung des Schiller- Theaters, au bilden ist. Die Grundsätze, nach denen Wohlfahrtseinrichtungen belassen wurde, verhängten die Geschäftsleute in der dortigen wo befann lich auch das Haus von der Stadt gebaut, aber an die bes Magistrats. An die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft Vor Gericht befundete der als Sachverständiger geladene Pro­Schiller- Theater- Attiengesellschaft verpachtet ist. Die Grivägungen, aus denen heraus der Magistrat zur Einbringung der Vorlage gekommen ist, dürfen Tantiemen nicht gezahlt werden, fie haben ihre Tätigkeit un- feffor Dr. Finkelstein, daß die bei dem Kinde konstatierten Knochen. find in der Hauptsache darin zu erblicken, daß die Einwohner Groß­Berlins hinsicht ich der Versorgung mit guten Opernvorstellungen Saalbau geplant, der Bächterin des Opernhauses steht hierfür ein habe sich wieder erholt und bisher nur zugenommen. Der Für später ist auf demselben Grundstüd ein Restaurations- und Das Kind, welches damals fast nur noch ein Stelett gewesen sei, brüche nicht zweifelsfrei auf Mißhandlungen zurückzuführen seien. schlechter gestellt sind, als die Einwohner aller anderen großen und mancher mittleren Städte in Deutschland  . So kommen zum Beispiel die Saison 1912/13 gedacht. Die Vorlage, die bereits am Mittwoch Gericht hielt es nach dem Gutachten des Sachverständigen nicht für Borpachtsrecht zu. Als Termin der Eröffnung des Opernhauses ist Staatsanwalt beantragte eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren. Das auf je einen Platz in der Oper in Hamburg   468 Einwohner, in bie Charlottenburger Stadtverordnetenversammlung beschäftigen erwiesen, daß bei dem Kinde ein Siechtum im Sinne des§ 224 Wien 411, in Münden 315, in Dresben 806, in Leipzig   305, in wird, bedarf also großer Beschleunigung, wenn das Haus rechtzeitig vorliege. Dagegen hielt es für festgestellt, daß die Angeklagte Köln 281, in Frankfurt   a. M. gar nur 217, während auf ie in Betrieb genommen werden soll. einen Platz im Berliner   Böniglichen Opernhause etwa 2400 Gin­das Kind vorfäßlich in der schändlichsten Weise vernachlässigt habe wohner Groß Berlins   eritfallen. 4 Selbst nach dem Neubau und hierin eine strafbare Körperverlegung zu erbliden sei. Das Urteil lautete auf 9 Monate Gefängnis.

entgeltlich auszuüben.

Gerichts- Zeitung.

Kindesmißhandlung.

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Eisenbahnhaftung.

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As die Gräfin Brunhild von S. die vom Kreis Osterode   a. H. betriebene Kleinbahn auf ihrer Harareise im Jahre 1906 benutzte, auf. Die Gräfin stand auf, um die Tür wieder zu schließen. Wäh sprang plöblich die nach der Plattform führende Tür ihres Coupés rend sie sich mit der rechten Hand am Türrahmen festhielt, griff die Tür von selbst wieder zu. Dabei ist der S. der Daumen der sie mit der linken nach der Türklinke. Im selben Augenblide schlug rechten Hand eingeklemmt und zerquetscht worden. Sie hat deshalb Alage gegen den Kreis Osterode   auf Schabloshaltung erhoben. Zu­nächst fordert sie 224 M. Surfoften, sodann eine Nente für den Fall, daß fie einmal in die Lage tommen sollte, ein Erwerbsgeschäft ergreifen zu müssen, sowie Schmerzensgeld für den immateriellen Schaden in Höhe von 5000.

der Königlichen Oper türden, das weitgehendste Projekt mit 2750 Plätzen angenommen, auf einen Plaz noch immer 1346 Einwohner tommen. Die tägliche Erfahrung lehrt, twie in der Begründung mit Recht hervorgehoben wird, daß das tönigliche Opernhaus zurzeit auch nicht annähernd das Bedürfnis zu befriedigen vermag, zumal wenn man berücksichtigt, daß sein un­gehinderter Besuch durch seinen Charakter als Hofoper in vielen Betindes, welches durch eine Stiefmutter in der scheußlichsten Weise Grauenerregende Einzelheiten aus der Leidensgeschichte eines ziehungen für die große Mehrzahl der Interessenten erheblich ein gequält und mißhandelt worden war, tamen gestern in einer Ber­geschränkt ist. Gegen die in der Deffentlichkeit geltend gemachten Gründe, daß Wilde die 7. Straffammer des Landgerichts I   beschäftigte. Wegen handlung zur Sprache, die unter Vorsitz des Landgerichtsrats derartige Unternehmungen allein der privaten Geschäftstätigkeit schwerer Störperverlegung im Sinne des§ 224 des Strafgesetzbuches überlassen bleiben müßten, macht der Magistrat geltend, daß die hatte sich die aus der Untersuchungshaft vorgeführte Arbeiterfrau Geschichte des Theaterweiezis zeige, daß regelmäßig nur dort eine Klara Schettat geb. Drung zu verantworten. Der Arbeiter Entwidelung zu höchsten Kunstleistungen stattgefunden hat, wo Friedrich Schettat, der in einer Siemensschen Fabrit beschäftigt ist. Staat oder Gemeinde ihm unterstüßend zur Seite standen. Theater verlor vor etwa zwei Jahren seine Ehefrau durch den Tod. Schon und Oper seien Kunstinstitute, die als Objekte wirtschaftlicher Aus- vor Ablauf des Trauerjahres heiratete er die jetzige Angeklagte, nugung und lohnender Rapitelsanlage nur in Ausnahmefällen mit um feinen Kindern eine Pflegerin zu geben und sie nicht zu fremben Ehren bestehen können. Für ein öffentliches Gemeinwesen dürften Leuten in Pflege geben zu müssen. Die aus erster Ehe stammenden gründet erklärt, den Anspruch auf Schmerzensgeld dagegen gänzlich Das Landgericht Göttingen   hat die Klage zur Hälfte als be­Stätten der Stunst tein gewinnbringendes Unternehmen sein. Eine Kinder, der sechsjährige Wilhelm und die dreijährige Rosa, wurden abgewiesen. Das Oberlandesgericht Gelle erkannte die Ansprüche Stadt dürfe fich damit begnügen, daß ihr die in ein solches Unter- jedoch von der Stiefmutter bald nach der Eheschließung schlecht der Klägerin im vollen Umfange dem Grunde nach als gerecht­nehmen investierten Kapitalien lediglich in der Höhe der von ihr zu behandelt. Als sie dann in der Ehe selbst ein Kind zur Welt fertigt an. Das Oberlandesgericht führt begründend aus, daß ein machenden Aufwendungen verzinst und in einer nicht zu langen Zeit brachte, begann ein wahrhaft entsetzliches Martyrium für die beiden Betriebsunfall im Sinne des Reichshaftpflichtgefebes vorliege. In amortifiert werden, fie könne so die Vorbedingungen zu einem Ainder. Ihr eigenes Kind verhätschelte sie, zog es nett an und den weiteren Darlegungen der Entscheidungsgründe verneint das Unternehmen schaffen, das breiten Schichten der Bevölkerung zugute kommt. Werde dagegen ein solches Unternehmen allein mit Hilfe ng mit ihm spazieren. Zeidlich gut hatte es auch der sechs Gericht ein mitwirkendes Verschulden der Klägerin an dem Un­des Privattapitals ins Leben gerufen, so sei es außerstande, dem fährige Wilhelm, der zur Saule   ging und dadurch einer gewissen falle. Denn es sei das Nächstliegende gewesen, sich am Türrahmen Kunstbedürfnis der breiteren Schichten zu genügen: die hohe Ver- Kontrolle durch fremde Leute unterlag. In der scheußlichsten Weise festzuhalten; wenn die Klägerin dabei infolge der Gile in den zinsung des Anlagekapitals und das begreifliche Bestreben, größere wurde dagegen die kleine Rosa von der Angeklagten gequält und Türspalt hineingefaßt habe, so liege darin fein Verschulden. Es Gewinne zu erzielen, würden zu Eintrittspreisen führen, die gemartert. Das unglückliche Stind mußte bei bitterster Winterfälte stellt das Oberlandesgericht durch Zeugen fest, daß die Coupétüren fogar für den besserfituierten Mittelstand unerschwinglich sind. Daß in einer mit schmußigem und fauligem Stroh gefüllten Kinderbett- auf dieser Bahn mehrfach von selbst aufgesprungen und bei Kurven dabei auch die Kunst nur zu häufig au kura konit, ist eine hin- Stindes nie entfernt wurden. Die Folge war, daß es buchstäblich Schadensgufügung im Sinne der§§ 823 bis 831 des Bürgerlichen stelle schlafen, aus welcher die förperlichen Ausscheidungen des wieder zugeschlagen sind. Hierin erblidt es eine fahrlässige länglich bekannte Tatsache. Die Operhaus- Betriebs- Aktiengesellschaft ist bereit, den Kaufpreis vor Schmus und Kot starrte und mit Ungeziefer dicht bedeckt war. Gesetzbuches, für die der beklagte Streis als Unternehmer der Bahn mit 250 000 M. zu verzinsen. Dieser Betrag reicht aus, um ein In dieser Situation mußte es Tag und Nacht aushalten, es wurde um so mehr zu haften habe, als es ihm unmöglich sei, bei zwei Kapital von 5 Millionen mit höchstens 4 Proz. zu verzinsen und mit nie an die Luft geführt, so daß die Hausbewohner lange Beit hin- Angestellten der Bahn den Entlastungsbeweis der Brauchbarkeit im 1 Broz. zu amortifieren. Ge bleiben also etwa 1 Million ungedeckt, durch gar nicht wußten, daß die Schettatschen Eheleute noch ein Sinne von§ 831 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu erbringen. und diesen Betrag beantragt der Magistrat, endgültig der Stadt brittes Kind hatten. Außerdem erhielt das nur notdürftig in Das Reichsgericht hat am Sonnabend das Urteil des Ober­gemeinde zur Laft zu legen und seine Berzinsung und Tilgung auf Bumpen gehüllte arme Wesen nur mangelhafte Nahrung, so daß es landesgerichts Celle   aufgehoben und die Sache zur anderweiten Sen laufenden Etat zu übernehmen. Es bedeutet das eine jährliche schließlich fast nur noch aus Haut und Knochen bestand. Infolge Verhandlung, und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurüd Belastung von rund 30 000 m. Sehr eingehend hat der Magistrat diefer mangelhaften Ernährung trat bei dem Kinde noch die eng berwiesen, weil dieses das eigene Verschulden der Klägerin gänzlich die wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens geprüft, er hat lische Krankheit hinzu, welche das Knochengerüst völlig porös und verneint hat. Es sei eine grobe Unvorsichtigkeit, den Finger in den dieser Prifung nicht nur die Zahl der eingegangenen Abonnements- brüchig machte. Da das Kind sich selbst überlassen war, fiel es öfter Spalt einer eben aufgeschlagenen Türe zu stecken. Jedenfalls müsse anmeldungen und den Voranschlag zugrunde gelegt, sondern auch aus dem Bett" heraus und zog sich Verlegungen zu. Wie sich in diesem Falle die Klägerin nachweisen, daß sie deshalb kein Ver noch ein Gutachten von einem Sachverständigen eingeholt. Nach später ergab, hatte die kleine Rosa an beiden Armen Knochenbrüche.   schulden treffe. Die Haftung für den mangelhaften Verschluß der menschlichem Ermessen erscheint der Bestand des Unternehmens Da feinerlei ärztliche Hilfe hinzugezogen wurde, wuchsen die Türen an sich erklärte das Reichsgericht für begründet, gesichert. Knochen schief an, so daß das arme Wesen, als die Schandtaten Der Bachtvertrag, der zwischen Stadt und Gesellschaft abge- der Angeflagten aufgedeckt wurden, völlig frumme und verwachsene Ein recht trübes ländliches Sittenbild schloffen ist, ist in seinen Hauptbestimmungen dem mit der Schiller Gliedmaßen hatte. Nachdem dieses Wartyrium des Kindes schon wird demnächst die 1. Straftammer des Landgerichts II   beschäftigen. Theater- Aktiengesellschaft geschloffenen Bertrage nachgebildet. Wir fast zwei Jahre gedauert hatte, mußte wohl endlich in dem Hause Ende Februar dieses Jahres ist der Lehrer Georg Arndt in Gads heben daraus unter anderem die Bestimmung hervor, daß die künst- etwas bekannt geworden sein, denn der Hauseigentümer selbst dorf bei Trebbin   in Untersuchungshaft genommen worden, weil er lerischen Darbietungen fich auf einer Höhe bewegen müssen, die dem wandte sich an die Lichtenberger Polizei. Am 2. August vorigen in dem dringenden Verdacht stand, sich an einer Anzahl der ihm an­festgelegten Gagenetat entspricht und den Ansprüchen genügt, Jahres erschien der Kriminalschuhmann Küfel vor der Wohnung vertrauten Schulmädchen unittlich bergangen zu haben. Der Ver­die an ein großstädtisches Opernunternehmen mit ernsten fünftle- der Angeklagten, die sich aber weigerte, zu öffnen. Erft als er dacht hat sich bestätigt, und es ist nun Anklage gegen diesen Jugend­sischen Zielen zu stellen find. Die Eintrittspreise einschließlich drohte, durch einen Schlosser gewaltsam öffnen zu laffen, ließ ihn berberber erhoben worden. In nicht weniger als 15 Fällen soll er der Gebühr für Garderobe und Theaterzettel bewegen sich im die Angeklagte in die Wohnung hinein. Der Beamte fand das Kind, mit minderjährigen Schülerinnen in unfittlicher Weise verkehrt Abonnement zwischen 1,20 m. für den britten Rang und 8,80 m. welches am Kopf und auf dem Körper blau- grün berfärbte Stellen haben, in zwei Fällen follen die Opfer feiner Lüfte noch nicht für den Orchestersiz, die Kassenpreise zwischen 1,70 m. für den hatte, vor Schmuz starend auf dem fauligen Stroh liegend. Troy- 14 Jahre alt gewesen sein. Bei einem der Mädchen sind die Folgen britten Rang und 5 M. für den Orchestersiz. Außerdem sind noch dem der Beamte fofort einen Bericht an die Behörde gab, in welchem dieses Verkehrs nicht ausgeblieben und haben den Angeklagten zu auf der Galerie Plätze vorgesehen zum Preise von 80 Pf. er die vorgefundenen Zustände schilderte, wurde nach keiner Nich- Experimenten beranlaßt, die noch ein Strafverfahren wegen Ver­einschließlich Bettel und Garderobe. Eine Veränderung des tung hin etwas veranlaßt. Erft als im Januar dieses Jahres der brechens gegen feimenbes Leben gegen ihn beranlagt haben. Dieser Tarifs und der Abonnementsgrundfäße sowie eine Verminde- Bentrale für Jugendfürsorge" eine Mitteilung zuging, wurde das empfehlenswerte Schulmeister ist 36 Jahre alt, verheiratet und rung der für Abonnements vorgesehenen Zahl der Plätze ist arme Wesen von seinen Qualen erlöst. Die von der Zentrale als Vater mehrerer Kinder. Er ist seit etwa 6 Jahren in Gadsdorf nur mit Genehmigung des Magistrats zulässig. Weiter ist Bormünderin eingesetzte Dame fand das Kind in einem Zustande, tätig und hatte sich in Tetzter Beit infolge förperlicher Leiden und die Bächterin verpflichtet, auf Ersuchen des Magistrats jährlich bis der jeder Beschreibung spottete. Als das Kind aus dem Stroh großer nervöser Erregtheit vielfach dem Trunke und dem Morphium zu vier Nachmittagsvorstellungen unentgeltlich für Böglinge der Fort- herausgenommen wurde, wimmelte es von Ungeziefer. Es war so genuß hingegeben.

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