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|f. 100. 28. Iahrgallg. t Stütze i>rs.lotnärls" Knlim lolMlutt ZMMO, 29. April!9W Resolution für die Maifeier-Versammlungen. Der Vorstand öeS Verbandes der Wahlvereine von Groß-Berün und der Ausschuß der Gewerkschaftskommission für Berlin   und Umgegend empfehlen für die Maifeier-Versammlungen folgende Resolution: »Nm 1. Mai demonstriert das klassenbewußte Proletariat aller Länder für den Ausbau der Srbe'.terschutzgesetzgebung und den Böllerfrieden und protestiert gegen das wahnwitzige Wettrüsten, in dem eS eine wachsende Gefahr für den Frieden und die Ursache der immer mehr steigenden Belastung der breiten Massen erblickt. Die Arbeiterklasse verurteilt das Verhalten des Herrn v. Bethinann Hollweg, der in seiner diesjährigen Etatsrede behauptete, daß eS unmöglich sei, eine Grundlage für das Abrüsten zu finden, und daß man keine Einrichtungen zur Schlichtung internationaler Streitigkeiten schaffen könne, auf das schärfste. Eine Beschränkung der Rüstungsausgaben muß erfolgen, damit Mittel frei werden für den dringend nötigen Ausbau der Arbeiterschlitz» und ArbeiterversicherungS- gesetzt. Die Grundlage einer wirksamen Arbeiterschutzgesetzgebung muß die gesetzliche Einführung dcS Achtstundentages sein. Der dem deutschen   Reichstage vorliegende Entwurf einer ReichSdersicherungSordnung entspricht in keiner Weise den berechtigten Forderungen der Arbeiter, sondern raubt durch Beseitigung der Selbstverwaltung in den Krankenkassen Rechte, die man selbst unter der Herrschaft des Sozialisten- gesetzes den Arbeitern nicht zu verweigern wagte. Die deutschen   Arbeiter fordern demgegenüber den Ausbau der bestehenden Selbstverwaltung, die Beseitigung der Mängel der Versicherungsgesetze, die Einführung einer wirklichen Versorgung der Witwen und Waisen, eine ausreichende Unterstützung der Schwangeren und Mütter zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit und die Einführung einer Arbeitslosenversicherung. Die Versammelten erklären, daß sie mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln den von den herrschenden Klassen genährten Nationalitätenhaß bekämpfen und für die Völlerverbrüderung, für Schaffung einer ausreichenden Sozialreform und Befreiung der Arbeiterklasse von wirtschaftlicher Ausbeutung und politischer Unterdrückung wirken werdend Jugendbewegung. Di« Treptower Jugendorganisation für aufgelöst erklärt. Nachdem die meisten Groß-Berliner Jugendorganisationen auf- gelöst worden sind, ist nun auch die Treptower Jugend- organisation dem polizeilichen Vernichtungsfeldzuge zum Opfer ge- fallen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Vereins hat der Amtsvorsteher von Treptow   die Freie Jugendorganisation Treptow   auf Grund des§ 2 Abs. 1 deS ReichSvereinSgesetzeS für aufgelöst erklärt. Diese SuflösungSverfügung bedeutet für die Treptower Jugend- organisation die endgültige Beendigung deS Kampfes, den sie feit einem halben Jahr mit der Polizei zu führen gezwungen war, und ist für die Jugendlichen selbst von keinem Interesse, wie sie auch auf die Jugendbewegung überhaupt nicht von Einfluß ist. Gmcbtö-Zcitung. RoH eine Polizeiattacke auf Kranzschleife«. Nicht vereinzelt steht der Fall da, über den wir am Mittwoch berichteten, wo die Blumenhändlerin Fräulein Schubert der Ueber- tretung der Plakatbestimmungen des alten preußischen Preßgesetzes angeklagt war, weil sie in ihrem Schaufenster einen für die Gräber der Märzgefallenen bestimmten Kranz mit entsprechender, der Schleife aufgedruckter Widmung ausgehängt hatte. Mit einem zweiten Fall ganz derselben Art hatte sich gestern das Schöffen- gericht Berlin-Wedding zu befassen. Wie im Falle Schubert, so war eS auch in dem jetzt vor- liegenden Fall der Polizeiwachtmeister Jakob, auf dessen Anzeige daS Strafverfahren zurückzuführen ist. Es handelt sich um den Blumenhändler Schulz, Stolpische Straße 5. In seinem Schau- fenster hing eine rote Kranzschleife. Auf dem einen Ende der- selben war in Goldschrift zu lesen, daß der Kranz vom Personal der Brauerei Engelhardt den gefallenen Märzkämpfern gewidmet war. Auf der anderen Hälfte der Schleife standen die Worte: Ihr ungezählten Massen, die Ihr zum Opfer fielt. Auf deren blut'gen Leibern die Rache Einzug hielt, In Reih und Glied dahingestreckt, Euch hat ins Herz geschlossen das Proletariat." Polizeiwachtmeister Jakob notierte die Kranzinschrift, zeigte Herrn Schulz an und dieser erhielt einen amtSrichterlichcn Straf- befehl, der 10 M. Geldstrafe gegen Schulz festsetzte, weil er durch Ausstellung der Kranzschleife den§ 9 des preußischen Preßgesetzes übertreten haben soll. Bekanntlich verbietet dieser Paragraph den öffentlichen Aushang von Plakaten, die einen anderen Inhalt haben als Anzeigen über gestohlene, gefundene und verlorene Sachen, gesetzlich gestattete Versammlungen und Nachrichten für den ge- werblichen Verkehr. Ter Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg, be- zeichnete diese Anklage als einen Beweis dafür, daß doch der menschliche Geist immer erfinderischer werde. Seit vielen Jahren würden derartige Kranzschleifen von Geschäftsleuten ausgestellt, vrokt eine neue peftepiäemie? Ueber dieses leider aktuelle Thema berichtete auf der Haupt« versammlungdesPreußischenMedizinalvereinS. die am Freitag in Berlin   eröffnet wurde, Professor Kirchner (Berlin  ) vorn Ministerium deS Innern. Er führte auS: Der plötzliche Ausbruch der Pest in Ostasien   im vorigen Jahre und ihre überaus schnelle Verbreitung sowie daS ungeheure Sterben. da? sie hervorgerufen hat. hat in der ganzen Welt tiefen Eindruck gemacht. Ganz besonders beunruhigend aber war eS für unS alle, daß die Krankheit in einer Forin auftrat, wie sie unS als be- sonders gefährlich bekannt ist, in Forin der Lunge«Pest. Gerade die Lungenpest ist außerordentlich infektiös und tödlich wirkend. Haben wir doch hier in Berlin   im Jahre 1993 die im- glaublich schnelle Wirkung der Lungenpestkeime in einem traurigen Falle beobachten können, der einen jungen Arzt am Berliner   Institut für JnfeltionSlrankheiten betraf. Er wollte Meerschweinchen Lungen- pesterrcger einimpfen, allein er verspritzte etwas von der Kultur und infizierte sich. Schon nach wenigen Tagen brach bei ihm eine über- aus schwere Lungenentzündung aus, die sofort den Verdacht er- regte, daß ein Fall von Lungenpest vorlag. Trotz der allergrößten Sorgfalt wurde auch noch ein Wärter infiziert, der jedoch glücklicherweise mit dem Leben davonkam. Es zeigte sich, daß Husten und Niesen des Pestbefallenen die furchtbarste Gefahr für seine Umgebung bedeutete, da der Auswurf die Krankheit sofort übertrug. Ein ähnlicher Fall ereignete sich dann auch noch in Wien  . Und zwar ebenfalls bei einem Arzte des Instituts für Jnfeklions- krankheiten., Die zweite Form der Pest, dre sogenannte Beulenpest, wird durch kleinere Verletzungen oder durch Stiche von Insekten übertragen. Diese Form ist nicht so infektiös. Ein großer Teil dieser Pestkranken kam mit dem Leben davon. Diese, auch die orientalische Pest genannte Beulenpest wird weniger schnell verbreitet und hat nicht die große Todeshäufigkeit der Lungenpest. Lungen, und Beulenpest unterscheiden sich dadurch, daß sie zu verschiedenen Zeiten und in verschiedener Starke auftreten, Pest die im Sommer austritt, ist zumeist Beulenpest, Pest ,m Winter Lungen- pest. Und wenn daher jetzt die chinesische   Regierung die Pest offiziell für erloschen erklärt hat. so müssen wir dieser Erklärung mit den größten Zweifeln entgegentreten. Ich bin fest davon überzeugt, daß nur infolge des Eintretens der milderen Witterung die Lungenpest nachgelassen hat, daß wir aber im Sommer eine Beulen- pest zu erwarten haben, und daß sich im nächsten Winter die Lungenpest wiederholen wird. Die wissen- schostliche Erklärung hixrfiir liegt in der Art der Uebertragung der ohne daß jemand auf den Gedanken gekommen wäre, die Schleife lei ein Plakat und der Aussteller mache sich strafbar. Es liege kein Anlaß vor, dem preußischen Preßgesetz eine so weitgehende Auslegung zu geben, wie es in diesem Falle versucht wird. Sollte die der Anklage zugrunde liegende Auffassung als zutreffend an- gesehen werden, dann würde auch der Kaufmann, der ein Kissen mit der Ausschrift:Nur ein Viertelstündchen" ausstellt, gegen die Plakatbestimmung verstoßen, ja selbst die Etiketten von Kognak- und Likörflaschen könnten dann als Plakate angesehen und ihr Aus- steller bestraft werden. DaS Gericht erkannte, wie der Verteidiger beantragt hatte, auf Freisprechung und Auferlegung der Kosten einschließlich der Berteidigungskosten auf die Staatskasse. An sich so sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung könne eine Schleife wohl als Plakat angesehen werden, wenn sie ausgestellt werde, um ihre Aufschrift bekannt zu geben. Ein solcher Fall liege aber nicht vor. Die Schleife sei nur zum Zweck der geschäftlichen Reklame des Angeklagten ausgestellt, wobei ihr Inhalt keine Rolle spiele. Die Schreckenstat eines Italieners beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts III   unter Vorsitz des Landgerichtsdirektorö Dr. Schmer. Aus der Unter- suchungshaft wurde der 29jährige Arbeiter Giovanni Ridolfi vorge- führt, um sich wegen versuchten Totschlages zu verantworten. Der in Antrodero in Italien   gebürtige und schon wegen schwerer Ur- kundenfälschung vorbestrafte Angeklagte zog im Juli 1999 zu den in der Schivelbeiner Straße wohnhaften Monteur Grunewaldschen Eheleuten als Schlasbursche. Er war bon Anfang an bei dem Plietezahlen sehr unpünktlich, so daß ihn die G.schen Eheleute schon wiederholt auf die Straße setzen wollten. Auf die Bitten des Ange- klagten hin ließen sie sich jedoch immer wieder erweichen, ihn noch weiter zu behalten. Anfang Juli v. I. stand R. wieder mit 18 Mk. bei seinen Wirtsleuten in der Kreide. Als eines Tages deshalb ein Streit ausbrach, versteckte er sich unter einem Bett, um die G.schen Eheleute zu belauschen. Als er hier hörte, wie die Frau Grunewald   sagte:Wenn er morgen nicht 19 M. bezahlt, muß er raus", schlich er sich still in sein Zimmer, wo er sich auf den Bett- rand setzte und laut weinte und schluchzte, so daß die auf dem Kor- ridor schlafende zehnjährige Tochter der Eheleute wach wurde und ihre Eltern aufmerffam machte. Diesen erzählte der Angeklagte, daß er Leibschmerzen habe und deshalb weine. Als Ridolfi einige Tage darauf erzählte, daß er nach Leipzig   fahre und sich dort Ar- beit suchen wollte, machte die vierzehnjährige Anna G. die Harm- lose Bemerkung, daß sie dann endlich ihr Bett wiederbekomme. welches, als R. einzog, diesem zur Verfügung gestellt worden war. Der Angeklagte geriet über diese Bemerkung so in Wut, daß er das Mädchen auf das Bett warf, so daß es mit dem Kopse gegen die Wand schlug. Dieser Vorfall hatte zur Folge, daß die G.schen Ehe- leute mit aller Energie darauf drangen, daß Ridolfi ausziehe. Am Abend des 8. Juli trat der Angeklagte auf die auf dem Balkon stehende und allein anwesende Frau G. zu und bat sie. ihm 19 M. zu leihen, welche er zum Fahrgeld nach Leipzig   brauche. Als sie dann einige Minuten später ahnungslos das Zimmer betrat, stürzte der Angeklagte mit den Worten:«Wenn ich kein Geld bekomme, dann kannst du A s tot gehen!" auf sie zu und gab hintereinander sechs Schüsse auf sie ab. Frau Grunewald   erhielt einen Schuß in den Mund, während die übrigen Kugeln die zur Abwehr borge- streckten Hände und Arme trafen. Während die Getroffene besin- nungslos zu Boden stürzte, ging der Angeklagte ruhig in fein Zimmer und lud den Revolver nochmals. Inzwischen hatte Frau G. das Bewußtsein wiedererlangt, sie flüchtete zu einer Nachbarin, deren Tür zufällig offen stand. Der Angeklagte, der dies bemerkt hatte, lief hinter ihr her und gab nochmals drei Schüsse auf eine Por- tiere ab, hinter der er die Frau Grunewald   vermutete. Dann schloß er sich in sein Zimmer ein und jagte sich drei Kugeln in die Brust. Er wurde hier schwer verletzt aufgefunden und als Polizeigefan- gener nach der kgl. Charite gebracht, wo er längere Zeit in Lebens- gefahr schwebte. Die Verletzungen der Frau G. stellten sich als nicht erheblich heraus, so daß sie schon nach zwei Tagen wieder ent- lassen werden konnte. Der Angeklagte behauptete schon früher. daß er sich bei der Tat in einem Zustande sinnloser Trunkenheit befunden habe. Von Rechtsanwalt Dr. Holpert ist deshalb ein um- fangreicher Beweis dafür angetreten worden, daß der Angeklagte vor der Tat mehrere Schanklokale besucht und dort erhebliche Quantitäten Alkohol zu sich genommen hatte. Die Geschworenen verneinten sämtliche Schuldfragen. Der Angeklagte wurde darauf freigesprochen. Ob und welche Schritte gegen den Freigesprochenen unternommen werden, um ähnlichen Ausbrüchen der furchtbaren Folgen des Dämons Alkohol bei diesem Italiener vorzubeugen, wird die Staatsanwaltschaft zu erwägen haben.-* Ein Lehrer auf Abwegen. Wegen Verführung und Beleidigung ist am 9. Janüär böm Landgericht Magdeburg   der Hauptlchrer Wilhelm Steinmonn zu einem Jahre Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte ist seit Jahren in Niederndodeleben   tätig gewesen. Er hat die noch nicht 16 Jahre alte Tochter eines Kollegen verführt und ein anderes jugendliches Mädchen durch unsittliche Zumutungen beleidigt. Die Revision des Angeklagten wurde am Donnerstag vom Reichs- gericht verworfen._ Ein gemeingefährlicher Bursche» der in der Maske eines Kriminalschutzmanns junge Mädchen auf der Straße belästigt hatte, wurde gestern auf längere Zeit un- schädlich gemacht.' Wegen Anmaßung eines öffentlichen Amtes und tätlicher Beleidigung hatte die 6. Strafkammer des Landgerichts III  unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Gockel gegen den sich als Schlosser bezeichnenden Willi Tuchel zu verhandeln. Der schon vorbestrafte Angeklagte hatte sich eine Blechmarke verschafft, welche den Erkennungsmarken der Kriminalpolizei ahn» lich war, um damit einen recht gemeinen Streich zu begehen. Am Abend des 5. Januar d. I. trat er plötzlich an ein 17jähriges Dienstmädchen heran, welches in der Berliner Straße in Char- lottenburg ruhig ihres Weges ging. Unter Vorzeigung der Blech- marke gab er sich als Kriminalbeamter aus und beschuldigte das Mädchen, auf der Straße auf Männerfang ausgegangen zu sein. Er drohte ihr, sie unter sittenpolizeilicher Kontrolle zu bringen und befahl ihr in barschem Ton, ihm zur Wache zu folgen, wo er sie erst einmal körperlich untersuchen müsse. Das Madchen war durch diese Drohungen so eingeschüchtert, daß es dem angeblichen Kri- minalbeamten fast willenlos folgte. Auf dem Wege wurde der Herr Beamte" dann plötzlich etwas freundlicher und legte dem Mädchen nahe, daß er von einer Anzeige Abstand nehmen wolle, wenn eS in seiner Wohnung mitkomme. Zum Glück erschien in beiden Pestarten. Die Fortpflanzung der Pest als Lungenpest ist besonders im Winter erfolgreich, wo die Menschen im engen Räume beieinander hausen und Ucbertragung von Mensch zu Mensch ge- fördert wird. Der Uebertragung der Beulenpest aber wird besonders im Sommer Vorschub geleistet durch den Tierstich(Insektenstich). Wenn wir die Art und den Verlaus der Pest an sich beobachten, so fällt unS die Aehnlichkeit mit dem Milzbrand auf, der ja für die Menschen relativ ungefährlich ist, dagegen unter de» Herden- tieren alljährlich großes Unheil anrichtet. Wie beim Milzbrand, so hat man denn auch bei der Pest zu außerordentlich scharfen Abwehrmitteln greifen müssen und steht jetzt ebenso wie beim Milz- brand auf dem Standpunkt, daß die Serumbehandlung das wirksamste ist. Versuche sind allenthalben angestellt worden, be- sonders in Petersburg   und auch in Berlin  . Allein sehr bald stellte sich derselbe Uebclstand wie beim Diphtherieheilserum heraus, daß das Serum sich wohl als ein Heilmittel, nicht aber als ein Schutzmittel gegen die Krankheit erwieS. Beim Pestserum bildete nach dem Verlauf von 14 Tagen die Einspritzung keinen Schutz gegen eine neue Infektion mehr. Wohl aber war der Erfolg der Einspritzung beim Menschen ein fast unmittelbarer. Nur ist bei einer Schutzfrist von 14 Tagen nicht viel mit einem solchen Heil- mittel anzufangen. Es wurde daher ein kombiniertes Verfahren ins Auge gefast, indem man Immunisierte durch Schutzserum, in dem man abgetötete Pestbakterien aufgeschwennnt hatte, impfte. Dies kombinierte Versahren wurde auch als Heilmittel benutzt. Mein ein günstiger Erfolg war nicht zu konstatieren und so wird nichts weiter übrig bleiben als den Schwerpunkt nach wie vor auf die Verhütung der Pest zu legen, eingedenk der Tatsache, daß wir nicht in der Lage find, sie zu heilen. Neben der Mandschurei   ist seit allerSher auch Indien   ein immerwährender Pestberd gewesen. In I p d i e n sterben fast Jahr auS Jahr ein ein e Million Menschen an der Pest, im letzten Jahre allerdings nur eine halbe Million. Und gerade dieses Land ist es, von dem unS die wahre Pest­gefahr droht. Denn immer wieder findet von hier ans die Ver­schleppung der Seuche nach anderen Ländern statt. Die Ursachen dafür sind zweierlei Art. Zunächst sind die WohnnngS- Verhältnisse der ärmeren Klassen in Indien   ganz und gar unzureichende. Die Bevölkerung ist geradezu zusammengepfercht. Dadurch wird die Uebertragung der Krankheit ungeheuer begünstigt. Die andere Ursache der Ueberlragung ist die Ratte. Es scheint, als ob die Pest für die Ratten noch viel gefährlicher ist als für die Menschen. Die Freunde der erkrankten Ratte ftessen diese einfach auf. und so überträgt sich die Krankheit auf sie alle, die so die Pest fast blitzartig weiterverbreiten. Die Frage der Uebertragung von der Rotte auf den Menschen ist noch nicht ganz gelöst. SS scheint aber, daß sie durch einen Floh erfolgt. Nun ist in Indien   der Boden von Natten geradezn unterwühlt. Die buddhistische Religion hält aber das Töten von Tieren für ein Religionsvergehen. ÄnS diesen Gründen können die Engländer die Ratten nicht ver» tilgen. Und so verschleppt sich die Pest neuerdings in einem solchen Maße, daß vor allem Aegypten dadurch gefährdet ist. Dies Land aber bietet für uns eine ganz andere Gefahrenquelle wie etwa die Mandschurei  . Da hier die Seuchenherde immer die gleichen geblieben sind, während in Aegypten   früher sechs bis neun, jetzt aber zirka dreißig Pest- Herde konstatiert sind. Die besonderen Gefahren der Verschleppung der Pest von Aegypten   nach Deutschland   liegen in dem immer mehr anwachsende» Schiffsverkehr zwischen Aegypten   und Deutschland  . Dieser Umstand weist uns aber auch gleichzeifig die geeignetsten Wege zur Be» kämpfung der Pest. Denn unsere modernen Verkehrsmittel, insonder- heit auch unsere Schiffe, sind in hygienischer Weise ausgebaut. Und durch die Onaraiitäneanstallen haben wir das Sicherheitsventil, das in jedem verdächtigen Falle sofort in Wirksamkeit tritt. Unsere Haupt» aufgäbe muß es daher sein, durch die Ausrechterhaltung und den weiteren Ausbau unserer VorbeugungSmittel in der Bevölkerung das Vertrauen zu unseren Maßnahmen zur Bekämpfung der Pest zu stärken._ Notizen- Theaterchronik. Im Neuen Bolks-Theater (Neue Freie Volksbühne) findet Montag, den 1. Mai, die Erst- aufführung von.Kater Lampe  " von Emil R o s e n o w statt. D i e JesuS-Dramen von Karl Weiser  , deren öffentliche Aufführung in E i s e n a ch die großherzogliche Regierung als Arm der Kirche verbot, sollten als Vereinsaufführungen heraus- gebracht werden. Das ist jetzt auch für unzulässig erklärt worden. Der Protestantismus ist bekanntlich die Religion, die jeder Forschung und Kritik freien Spielraum gewährt. JmKupferstichkabinett find von jetzt ab Zeichnungen und graphische Werke des holländischen Malers Adrian van O st a d e ausgestellt, der als Sittenfchilderer des Bauernlebens im siebzehnten Jahrhundert, auch abgesehen von seiner künstlerischen Bedeutung, interessiert. Deutsche  . Zeitungen in Amerika  . Die Statistik zählt in den Vereinigten Staaten   1299 Zeitungen und Zeitschriften. fremden, mchtenglischen Sprache gedruckt werden. Davon find 6�., also mehr als die Hälfte, deutsch. Unter den übrigen gibt es auch 9 japanische, 6 chinesische, 6 armenische und 3 arabische Zeitungen. Diese 1290 Blätter erscheinen u» 29 verschieheyev Sprachen,