|f. 100. 28. Iahrgallg.t Stütze i>rs.lotnärls" Knlim lolMluttZMMO, 29. April!9WResolution für die Maifeier-Versammlungen.Der Vorstand öeS Verbandes der Wahlvereine von Groß-Berün und der Ausschuß der Gewerkschaftskommission für Berlin und Umgegendempfehlen für die Maifeier-Versammlungen folgendeResolution:»Nm 1. Mai demonstriert das klassenbewußte Proletariat aller Länder für den Ausbau derSrbe'.terschutzgesetzgebung und den Böllerfrieden und protestiert gegen das wahnwitzige Wettrüsten, indem eS eine wachsende Gefahr für den Frieden und die Ursache der immer mehr steigenden Belastungder breiten Massen erblickt. Die Arbeiterklasse verurteilt das Verhalten des Herrn v. BethinannHollweg, der in seiner diesjährigen Etatsrede behauptete, daß eS unmöglich sei, eine Grundlage für dasAbrüsten zu finden, und daß man keine Einrichtungen zur Schlichtung internationaler Streitigkeitenschaffen könne, auf das schärfste. Eine Beschränkung der Rüstungsausgaben muß erfolgen, damitMittel frei werden für den dringend nötigen Ausbau der Arbeiterschlitz» und ArbeiterversicherungS-gesetzt. Die Grundlage einer wirksamen Arbeiterschutzgesetzgebung muß die gesetzliche Einführung dcSAchtstundentages sein.Der dem deutschen Reichstage vorliegende Entwurf einer ReichSdersicherungSordnung entsprichtin keiner Weise den berechtigten Forderungen der Arbeiter, sondern raubt durch Beseitigung derSelbstverwaltung in den Krankenkassen Rechte, die man selbst unter der Herrschaft des Sozialisten-gesetzes den Arbeitern nicht zu verweigern wagte. Die deutschen Arbeiter fordern demgegenüber denAusbau der bestehenden Selbstverwaltung, die Beseitigung der Mängel der Versicherungsgesetze, dieEinführung einer wirklichen Versorgung der Witwen und Waisen, eine ausreichende Unterstützung derSchwangeren und Mütter zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit und die Einführung einerArbeitslosenversicherung.Die Versammelten erklären, daß sie mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mittelnden von den herrschenden Klassen genährten Nationalitätenhaß bekämpfen und für dieVöllerverbrüderung, für Schaffung einer ausreichenden Sozialreform und Befreiung derArbeiterklasse von wirtschaftlicher Ausbeutung und politischer Unterdrückung wirken werdendJugendbewegung.Di« Treptower Jugendorganisation für aufgelöst erklärt.Nachdem die meisten Groß-Berliner Jugendorganisationen auf-gelöst worden sind, ist nun auch die Treptower Jugend-organisation dem polizeilichen Vernichtungsfeldzuge zum Opfer ge-fallen. In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Vereins hatder Amtsvorsteher von Treptow die Freie JugendorganisationTreptow auf Grund des§ 2 Abs. 1 deS ReichSvereinSgesetzeS füraufgelöst erklärt.Diese SuflösungSverfügung bedeutet für die Treptower Jugend-organisation die endgültige Beendigung deS Kampfes, den sie feiteinem halben Jahr mit der Polizei zu führen gezwungen war, undist für die Jugendlichen selbst von keinem Interesse, wie sie auchauf die Jugendbewegung überhaupt nicht von Einfluß ist.Gmcbtö-Zcitung.RoH eine Polizeiattacke auf Kranzschleife«.Nicht vereinzelt steht der Fall da, über den wir am Mittwochberichteten, wo die Blumenhändlerin Fräulein Schubert der Ueber-tretung der Plakatbestimmungen des alten preußischen Preßgesetzesangeklagt war, weil sie in ihrem Schaufenster einen für dieGräber der Märzgefallenen bestimmten Kranz mit entsprechender,der Schleife aufgedruckter Widmung ausgehängt hatte. Mit einemzweiten Fall ganz derselben Art hatte sich gestern das Schöffen-gericht Berlin-Wedding zu befassen.Wie im Falle Schubert, so war eS auch in dem jetzt vor-liegenden Fall der Polizeiwachtmeister Jakob, auf dessen AnzeigedaS Strafverfahren zurückzuführen ist. Es handelt sich um denBlumenhändler Schulz, Stolpische Straße 5. In seinem Schau-fenster hing eine rote Kranzschleife. Auf dem einen Ende der-selben war in Goldschrift zu lesen, daß der Kranz vom Personalder Brauerei Engelhardt den gefallenen Märzkämpfern gewidmetwar. Auf der anderen Hälfte der Schleife standen die Worte:„Ihr ungezählten Massen, die Ihr zum Opfer fielt.Auf deren blut'gen Leibern die Rache Einzug hielt,In Reih und Glied dahingestreckt,Euch hat ins Herz geschlossen das Proletariat."Polizeiwachtmeister Jakob notierte die Kranzinschrift, zeigteHerrn Schulz an und dieser erhielt einen amtSrichterlichcn Straf-befehl, der 10 M. Geldstrafe gegen Schulz festsetzte, weil er durchAusstellung der Kranzschleife den§ 9 des preußischen Preßgesetzesübertreten haben soll. Bekanntlich verbietet dieser Paragraph denöffentlichen Aushang von Plakaten, die einen anderen Inhalt habenals Anzeigen über gestohlene, gefundene und verlorene Sachen,gesetzlich gestattete Versammlungen und Nachrichten für den ge-werblichen Verkehr.Ter Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg, be-zeichnete diese Anklage als einen Beweis dafür, daß doch dermenschliche Geist immer erfinderischer werde. Seit vielen Jahrenwürden derartige Kranzschleifen von Geschäftsleuten ausgestellt,vrokt eine neue peftepiäemie?Ueber dieses leider aktuelle Thema berichtete auf der Haupt«versammlungdesPreußischenMedizinalvereinS.die am Freitag in Berlin eröffnet wurde, Professor Kirchner(Berlin) vorn Ministerium deS Innern. Er führte auS:Der plötzliche Ausbruch der Pest in Ostasien im vorigen Jahreund ihre überaus schnelle Verbreitung sowie daS ungeheure Sterben.da? sie hervorgerufen hat. hat in der ganzen Welt tiefen Eindruckgemacht. Ganz besonders beunruhigend aber war eS für unS alle,daß die Krankheit in einer Forin auftrat, wie sie unS als be-sonders gefährlich bekannt ist, in Forin der Lunge«Pest.Gerade die Lungenpest ist außerordentlich infektiös und tödlichwirkend. Haben wir doch hier in Berlin im Jahre 1993 die im-glaublich schnelle Wirkung der Lungenpestkeime in einem traurigenFalle beobachten können, der einen jungen Arzt am Berliner Institutfür JnfeltionSlrankheiten betraf. Er wollte Meerschweinchen Lungen-pesterrcger einimpfen, allein er verspritzte etwas von der Kultur undinfizierte sich. Schon nach wenigen Tagen brach bei ihm eine über-aus schwere Lungenentzündung aus, die sofort den Verdacht er-regte, daß ein Fall von Lungenpest vorlag. Trotz der allergrößtenSorgfalt wurde auch noch ein Wärter infiziert, der jedochglücklicherweise mit dem Leben davonkam. Es zeigte sich, daßHusten und Niesen des Pestbefallenen die furchtbarste Gefahr fürseine Umgebung bedeutete, da der Auswurf die Krankheit sofortübertrug. Ein ähnlicher Fall ereignete sich dann auch noch in Wien.Und zwar ebenfalls bei einem Arzte des Instituts für Jnfeklions-krankheiten.,Die zweite Form der Pest, dre sogenannte Beulenpest,wird durch kleinere Verletzungen oder durch Stiche von Insektenübertragen. Diese Form ist nicht so infektiös. Ein großer Teildieser Pestkranken kam mit dem Leben davon. Diese, auch dieorientalische Pest genannte Beulenpest wird weniger schnell verbreitetund hat nicht die große Todeshäufigkeit der Lungenpest.Lungen, und Beulenpest unterscheiden sich dadurch, daß sie zuverschiedenen Zeiten und in verschiedener Starke auftreten, Pest dieim Sommer austritt, ist zumeist Beulenpest, Pest ,m Winter Lungen-pest. Und wenn daher jetzt die chinesische Regierung die Pest offiziellfür erloschen erklärt hat. so müssen wir dieser Erklärung mit dengrößten Zweifeln entgegentreten. Ich bin fest davon überzeugt, daßnur infolge des Eintretens der milderen Witterung die Lungenpestnachgelassen hat, daß wir aber im Sommer eine Beulen-pest zu erwarten haben, und daß sich im nächstenWinter die Lungenpest wiederholen wird. Die wissen-schostliche Erklärung hixrfiir liegt in der Art der Uebertragung derohne daß jemand auf den Gedanken gekommen wäre, die Schleifelei ein Plakat und der Aussteller mache sich strafbar. Es liegekein Anlaß vor, dem preußischen Preßgesetz eine so weitgehendeAuslegung zu geben, wie es in diesem Falle versucht wird. Solltedie der Anklage zugrunde liegende Auffassung als zutreffend an-gesehen werden, dann würde auch der Kaufmann, der ein Kissenmit der Ausschrift:„Nur ein Viertelstündchen" ausstellt, gegen diePlakatbestimmung verstoßen, ja selbst die Etiketten von Kognak- undLikörflaschen könnten dann als Plakate angesehen und ihr Aus-steller bestraft werden.DaS Gericht erkannte, wie der Verteidiger beantragt hatte,auf Freisprechung und Auferlegung der Kosten einschließlich derBerteidigungskosten auf die Staatskasse.— An sich— so sagte derVorsitzende in der Urteilsbegründung— könne eine Schleife wohlals Plakat angesehen werden, wenn sie ausgestellt werde, um ihreAufschrift bekannt zu geben. Ein solcher Fall liege aber nichtvor. Die Schleife sei nur zum Zweck der geschäftlichen Reklamedes Angeklagten ausgestellt, wobei ihr Inhalt keine Rolle spiele.Die Schreckenstat eines Italienersbeschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts III unterVorsitz des Landgerichtsdirektorö Dr. Schmer. Aus der Unter-suchungshaft wurde der 29jährige Arbeiter Giovanni Ridolfi vorge-führt, um sich wegen versuchten Totschlages zu verantworten. Derin Antrodero in Italien gebürtige und schon wegen schwerer Ur-kundenfälschung vorbestrafte Angeklagte zog im Juli 1999 zu denin der Schivelbeiner Straße wohnhaften Monteur GrunewaldschenEheleuten als Schlasbursche. Er war bon Anfang an bei demPlietezahlen sehr unpünktlich, so daß ihn die G.schen Eheleute schonwiederholt auf die Straße setzen wollten. Auf die Bitten des Ange-klagten hin ließen sie sich jedoch immer wieder erweichen, ihn nochweiter zu behalten. Anfang Juli v. I. stand R. wieder mit 18 Mk.bei seinen Wirtsleuten in der Kreide. Als eines Tages deshalbein Streit ausbrach, versteckte er sich unter einem Bett, um dieG.schen Eheleute zu belauschen. Als er hier hörte, wie die FrauGrunewald sagte:„Wenn er morgen nicht 19 M. bezahlt, muß erraus", schlich er sich still in sein Zimmer, wo er sich auf den Bett-rand setzte und laut weinte und schluchzte, so daß die auf dem Kor-ridor schlafende zehnjährige Tochter der Eheleute wach wurde undihre Eltern aufmerffam machte. Diesen erzählte der Angeklagte,daß er Leibschmerzen habe und deshalb weine. Als Ridolfi einigeTage darauf erzählte, daß er nach Leipzig fahre und sich dort Ar-beit suchen wollte, machte die vierzehnjährige Anna G. die Harm-lose Bemerkung, daß sie dann endlich ihr Bett wiederbekomme.welches, als R. einzog, diesem zur Verfügung gestellt worden war.Der Angeklagte geriet über diese Bemerkung so in Wut, daß erdas Mädchen auf das Bett warf, so daß es mit dem Kopse gegen dieWand schlug. Dieser Vorfall hatte zur Folge, daß die G.schen Ehe-leute mit aller Energie darauf drangen, daß Ridolfi ausziehe. AmAbend des 8. Juli trat der Angeklagte auf die auf dem Balkonstehende und allein anwesende Frau G. zu und bat sie. ihm 19 M.zu leihen, welche er zum Fahrgeld nach Leipzig brauche. Als siedann einige Minuten später ahnungslos das Zimmer betrat, stürzteder Angeklagte mit den Worten:«Wenn ich kein Geld bekomme,dann kannst du A— s tot gehen!" auf sie zu und gab hintereinandersechs Schüsse auf sie ab. Frau Grunewald erhielt einen Schuß inden Mund, während die übrigen Kugeln die zur Abwehr borge-streckten Hände und Arme trafen. Während die Getroffene besin-nungslos zu Boden stürzte, ging der Angeklagte ruhig in feinZimmer und lud den Revolver nochmals. Inzwischen hatte FrauG. das Bewußtsein wiedererlangt, sie flüchtete zu einer Nachbarin,deren Tür zufällig offen stand. Der Angeklagte, der dies bemerkthatte, lief hinter ihr her und gab nochmals drei Schüsse auf eine Por-tiere ab, hinter der er die Frau Grunewald vermutete. Dann schloßer sich in sein Zimmer ein und jagte sich drei Kugeln in die Brust.Er wurde hier schwer verletzt aufgefunden und als Polizeigefan-gener nach der kgl. Charite gebracht, wo er längere Zeit in Lebens-gefahr schwebte. Die Verletzungen der Frau G. stellten sich alsnicht erheblich heraus, so daß sie schon nach zwei Tagen wieder ent-lassen werden konnte.— Der Angeklagte behauptete schon früher.daß er sich bei der Tat in einem Zustande sinnloser Trunkenheitbefunden habe. Von Rechtsanwalt Dr. Holpert ist deshalb ein um-fangreicher Beweis dafür angetreten worden, daß der Angeklagtevor der Tat mehrere Schanklokale besucht und dort erheblicheQuantitäten Alkohol zu sich genommen hatte.Die Geschworenen verneinten sämtliche Schuldfragen. DerAngeklagte wurde darauf freigesprochen. Ob und welche Schrittegegen den Freigesprochenen unternommen werden, um ähnlichenAusbrüchen der furchtbaren Folgen des Dämons Alkohol bei diesemItaliener vorzubeugen, wird die Staatsanwaltschaft zu erwägenhaben.-*■Ein Lehrer auf Abwegen.Wegen Verführung und Beleidigung ist am 9. Janüär bömLandgericht Magdeburg der Hauptlchrer Wilhelm Steinmonn zueinem Jahre Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte istseit Jahren in Niederndodeleben tätig gewesen. Er hat die nochnicht 16 Jahre alte Tochter eines Kollegen verführt und ein anderesjugendliches Mädchen durch unsittliche Zumutungen beleidigt.—Die Revision des Angeklagten wurde am Donnerstag vom Reichs-gericht verworfen._Ein gemeingefährlicher Bursche»der in der Maske eines Kriminalschutzmanns junge Mädchen aufder Straße belästigt hatte, wurde gestern auf längere Zeit un-schädlich gemacht.' Wegen Anmaßung eines öffentlichen Amtes undtätlicher Beleidigung hatte die 6. Strafkammer des Landgerichts IIIunter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Gockel gegen den sich alsSchlosser bezeichnenden Willi Tuchel zu verhandeln.Der schon vorbestrafte Angeklagte hatte sich eine Blechmarkeverschafft, welche den Erkennungsmarken der Kriminalpolizei ahn»lich war, um damit einen recht gemeinen Streich zu begehen. AmAbend des 5. Januar d. I. trat er plötzlich an ein 17jährigesDienstmädchen heran, welches in der Berliner Straße in Char-lottenburg ruhig ihres Weges ging. Unter Vorzeigung der Blech-marke gab er sich als Kriminalbeamter aus und beschuldigte dasMädchen, auf der Straße auf Männerfang ausgegangen zu sein.Er drohte ihr, sie unter sittenpolizeilicher Kontrolle zu bringen undbefahl ihr in barschem Ton, ihm zur Wache zu folgen, wo er sieerst einmal körperlich untersuchen müsse. Das Madchen war durchdiese Drohungen so eingeschüchtert, daß es dem angeblichen Kri-minalbeamten fast willenlos folgte. Auf dem Wege wurde der„Herr Beamte" dann plötzlich etwas freundlicher und legte demMädchen nahe, daß er von einer Anzeige Abstand nehmen wolle,wenn eS in seiner Wohnung mitkomme. Zum Glück erschien inbeiden Pestarten. Die Fortpflanzung der Pest als Lungenpest istbesonders im Winter erfolgreich, wo die Menschen im engen Räumebeieinander hausen und Ucbertragung von Mensch zu Mensch ge-fördert wird. Der Uebertragung der Beulenpest aber wird besondersim Sommer Vorschub geleistet durch den Tierstich(Insektenstich).Wenn wir die Art und den Verlaus der Pest an sich beobachten,so fällt unS die Aehnlichkeit mit dem Milzbrand auf, der ja fürdie Menschen relativ ungefährlich ist, dagegen unter de» Herden-tieren alljährlich großes Unheil anrichtet. Wie beim Milzbrand, sohat man denn auch bei der Pest zu außerordentlich scharfenAbwehrmitteln greifen müssen und steht jetzt ebenso wie beim Milz-brand auf dem Standpunkt, daß die Serumbehandlung daswirksamste ist. Versuche sind allenthalben angestellt worden, be-sonders in Petersburg und auch in Berlin. Allein sehr bald stelltesich derselbe Uebclstand wie beim Diphtherieheilserum heraus,daß das Serum sich wohl als ein Heilmittel, nicht aber als einSchutzmittel gegen die Krankheit erwieS. Beim Pestserumbildete nach dem Verlauf von 14 Tagen die Einspritzung keinenSchutz gegen eine neue Infektion mehr. Wohl aber war der Erfolgder Einspritzung beim Menschen ein fast unmittelbarer. Nur ist beieiner Schutzfrist von 14 Tagen nicht viel mit einem solchen Heil-mittel anzufangen. Es wurde daher ein kombiniertes Verfahren insAuge gefast, indem man Immunisierte durch Schutzserum, in dem manabgetötete Pestbakterien aufgeschwennnt hatte, impfte.Dies kombinierte Versahren wurde auch als Heilmittel benutzt.Mein ein günstiger Erfolg war nicht zu konstatieren und so wirdnichts weiter übrig bleiben als den Schwerpunkt nach wie vor aufdie Verhütung der Pest zu legen, eingedenk der Tatsache,daß wir nicht in der Lage find, sie zu heilen.Neben der Mandschurei ist seit allerSher auch Indien einimmerwährender Pestberd gewesen. In I p d i e n sterben fast JahrauS Jahr ein ein e Million Menschen an der Pest, imletzten Jahre allerdings nur eine halbe Million.Und gerade dieses Land ist es, von dem unS die wahre Pestgefahr droht. Denn immer wieder findet von hier ans die Verschleppung der Seuche nach anderen Ländern statt. Die Ursachendafür sind zweierlei Art. Zunächst sind die WohnnngS-Verhältnisse der ärmeren Klassen in Indien ganz und garunzureichende. Die Bevölkerung ist geradezu zusammengepfercht.Dadurch wird die Uebertragung der Krankheit ungeheuer begünstigt.Die andere Ursache der Ueberlragung ist die Ratte. Es scheint,als ob die Pest für die Ratten noch viel gefährlicher ist als für dieMenschen. Die Freunde der erkrankten Ratte ftessen diese einfachauf. und so überträgt sich die Krankheit auf sie alle, die so die Pestfast blitzartig weiterverbreiten. Die Frage der Uebertragung von derRotte auf den Menschen ist noch nicht ganz gelöst. SS scheintaber, daß sie durch einen Floh erfolgt. Nun ist in Indien derBoden von Natten geradezn unterwühlt. Die buddhistische Religionhält aber das Töten von Tieren für ein Religionsvergehen. ÄnSdiesen Gründen können die Engländer die Ratten nicht ver»tilgen. Und so verschleppt sich die Pest neuerdings ineinem solchen Maße, daß vor allem Aegypten dadurchgefährdet ist. Dies Land aber bietet für uns eine ganzandere Gefahrenquelle wie etwa die Mandschurei. Da hier dieSeuchenherde immer die gleichen geblieben sind, während inAegypten früher sechs bis neun, jetzt aber zirka dreißig Pest-Herde konstatiert sind. Die besonderen Gefahren der Verschleppungder Pest von Aegypten nach Deutschland liegen in dem immer mehranwachsende» Schiffsverkehr zwischen Aegypten und Deutschland. DieserUmstand weist uns aber auch gleichzeifig die geeignetsten Wege zur Be»kämpfung der Pest. Denn unsere modernen Verkehrsmittel, insonder-heit auch unsere Schiffe, sind in hygienischer Weise ausgebaut. Unddurch die Onaraiitäneanstallen haben wir das Sicherheitsventil, dasin jedem verdächtigen Falle sofort in Wirksamkeit tritt. Unsere Haupt»aufgäbe muß es daher sein, durch die Ausrechterhaltung und denweiteren Ausbau unserer VorbeugungSmittel in der Bevölkerung dasVertrauen zu unseren Maßnahmen zur Bekämpfung der Pest zustärken._Notizen-— Theaterchronik. Im Neuen Bolks-Theater(Neue Freie Volksbühne) findet Montag, den 1. Mai, die Erst-aufführung von.Kater Lampe" von Emil R o s e n o w statt.— D i e JesuS-Dramen von Karl Weiser, derenöffentliche Aufführung in E i s e n a ch die großherzogliche Regierungals Arm der Kirche verbot, sollten als Vereinsaufführungen heraus-gebracht werden. Das ist jetzt auch für unzulässig erklärt worden.Der Protestantismus ist bekanntlich die Religion, die jeder Forschungund Kritik freien Spielraum gewährt.— JmKupferstichkabinett find von jetzt ab Zeichnungenund graphische Werke des holländischen Malers Adrian vanO st a d e ausgestellt, der als Sittenfchilderer des Bauernlebens imsiebzehnten Jahrhundert, auch abgesehen von seiner künstlerischenBedeutung, interessiert.— Deutsche. Zeitungen in Amerika. Die Statistikzählt in den Vereinigten Staaten 1299 Zeitungen und Zeitschriften.fremden, mchtenglischen Sprache gedruckt werden. Davonfind 6�., also mehr als die Hälfte, deutsch. Unter den übrigen gibtes auch 9 japanische, 6 chinesische, 6 armenische und 3 arabischeZeitungen. Diese 1290 Blätter erscheinen u» 29 verschieheyevSprachen,