wurden.
Ein Stadtbahnräuber
zahlen. Beuge Kaempf bejaht das. Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Bergangen zu haben. Als bei der 13jährigen Schülerini 2. diese Besjan der städtischen Handwerkerschule in Dorfmund. Den Direffor Rosenfeld: Hier handelt es sich doch um Arbeiten, für die die zichungen nicht ohne Folgen blieben, soll er sich an dem Mädchen dieser Dortmunder Schule hatte er wegen Beleidigung berklagt. Redatteure von ihrer Zeitung bezahlt wurden! Als der Ver- im Sinne des§ 218 bergangen haben. Diese Manipulation hatte Direktor Regling wurde zum Vorwurf gemacht, er habe in einem teidiger hinzufügt:„ Wir haben es hier doch wohl mit Bestechungs - jedoch eine Erkrankung des Mädchens zur Folge, welches nach dem Gespräch mit einem Kollegen des Klägers diesen einen versoffenen geldern zu tun!" erfolgt zunächst von teiner Seite eine Antwort. Krankenhaus geschafft wurde. Hier erzählte die 2., was mit ihr ge- Menschen" genannt. Nachdem das Amtsgericht den Direktor zu einer Erst nach Schluß der Beweisaufnahme, während schon der Staats- fchehen war. Arndt wurde daraufhin sofort verhaftet. Zu der Geldstrafe von 50 Mart verurteilt hatte, legte Negling Berufung anwalt sein Plädoyer beginnen will, meldet sich Herr Kaempf und gestrigen Verhandlung war vom Rechtsanwalt Bahn auf das ein. Nunmehr erhob die Regierung in Arnsberg den Konflikt zuerbittet noch einmal das Wort. Ihni sei soeben mitgeteilt worden, Beugnis mehrerer Personen Bezug genommen worden, welche be- gunsten des Direktors und verlangte die Einstellung des Verfahrens, daß der Verteidiger von„ Bestechungsgeldern" gesprochen habe. kunden sollen, daß A. offenbar geistestrant ist. Medizinalrat weil der Direktor in Ausübung seiner Amtsbefugnis gehandelt Gegen dieses Wort, das er überhört habe, verwahre er sich. Ber: Dr. Hoffmann stellte daraufhin den Antrag aus§ 81 St.-.- O., den habe, als er jene Unterredung mit dem Kollegen des Klägers hatte, teidiger: Bestechungsgelder nach meiner Auffassung, wenn auch Angeklagten auf die Dauer von sechs Wochen einer öffentlichen und weil er die Amtsbefugnisse nicht überschritten habe. nicht nach damaligem Brauch. Zeuge: Der Ausdruck ist unbe: 3rrenanstalt zur Beobachtung zu überweisen. Die Verhandlung fiel Das preußische Oberverwaltungsgericht in Berlin verwarf aber gründet. Verteidiger: Ist Ihnen bekannt, daß in den Werhand deshalb einer Bertagung anheim. dieser Tage den Konflikt der Regierung als unbegründet, so daß dungen über die Börsengesetzgebung gleichfalls die Auffassung zum das Verfahren in der Beleidigungsfache seinen Fortgang zu nehmen Ausdruck kam, solche Gelder seien Bestechungsgelder? Beuge: Das hat. Der entscheidende erste Senat führte aus: Selbstverständlich tann sich nur auf Gelder bezogen haben, die unrechtmäßig gegeben wurde gestern von der 4. Straffammer des Landgerichte II auf fönne der Direttor in seiner amtlichen Eigenschaft von einem ihm längere Zeit unschädlich gemacht. Aus der Untersuchungshaft wurde unterstellten Lehrer eventuell sagen, daß er dem Trunte ergeben sei, Staatsanwalt Dr. Weißmann beantragt gegen den Angeklag der Schuhmacher Felix Bätschif vorgeführt, um sich wegen Dieb- wenn er begründeten Anlaß dazu habe. Hier habe aber kein Anlaß ten 3 Jahre Gefängnis und 5 Jahre Ehrverlust. Er betonte die stahls im strafverschärfenden Rückfalle zu verantworten. Der An- borgelegen, den Kläger als„ bersoffenen Menschen", das heißt als große Hartnädigkeit, womit der Geißel immer wieder gegen geflagte ist der Berliner Kriminalpolizei feit Jahren als gewerbe- vollständig dem Trunke ergebenen Menschen hinzustellen. Als TatKaempf vorgegangen sei. Vor der Oeffentlichkeit wolle er, der mäßiger Eisenbahnräuber bekannt. Er ist schon wiederholt in den fachen feien nur angeführt, daß Herbed bei der KaisergeburtstagsStaatsanwalt, ausdrücklich feststellen, daß Kaempf fich und seine Stadtbahnzügen dabei abgefaßt worden, wie er eingeschlafene Fahr- feier mehr getrunken hatte, als ihm zuträglich war, und daß er bei Bank dagegen verwahrt habe, unwahre Berichte in die Zeitungen gäste ausplünderte. Kurz nach seiner Entlassung aus der Straf - einer Konferenz nach Alkohol gerochen haben solle. Das reiche nicht gebracht zu haben. Die Bezeichnung„ Bestechungsgelder" sei durch- anstalt nahm. sein altes Gewerbe als Fledderer wieder auf. Er aus, den Untergebenen als„ bersoffen" hinzustellen. Der Konflikt aus unberechtigt, fie fete unerlaubte Handlungen voraus. Der war jedoch anscheinend etwas aus der liebung gekommen, denn schon sei darum unbegründet. Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld hebt hervor, daß dieser bei dem ersten Coup wurde er von der Kriminalpolizei abgefaßt. Brozeß denn doch einen lehrreichen Einblick in gewisse Zustände In der Nacht zum 2. März plünderte er zwischen den Stationen des Börsenwesens gewährt habe. Mindestens von Schmiergelbern dürfe man hier reden. Schon immer habe es Leute gegeben, die es für unfair hielten, solche Gelder für Anpreisungen zu nehmen. Diese Auffassung sei glüdlicherweise durch die Börsengesetzgebung akzeptiert worden, so daß sie nun Allgemeingut werden dürfte. Ein eigentümliches Licht falle doch auch auf diejenigen, die folche Schmiergelder gezahlt haben. Für den Angeklagten beantragt der Verteidiger die Freisprechung, oder eventuell mildere Strafe, da Geißel nicht das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit hatte, sondern regelrechte Verkaufsverhandlungen zu führen meinte. In einer Erwiderung nimmt der Staatsanwalt erneut Herrn Kaempf und feine Bank in Schuh. Was sie getan, sei damals üblich gewesen, und was üblich ist, dem habe ein Bankdirektor sich zu fügen. Demgegenüber stellt der Verteidiger nochmals fest, daß vielen solche Schmiergelder schon damals als ein Krebsschaden des Börsenwesens gegolten haben.
Grunewald und Nikolassee den Hausdiener Geride aus, der im Coupee eingeschlafen war.- Das Gericht erkannte mit Rücksicht auf das ganz gewerbsmäßige Vorgehen des Angeklagten auf 2 Jahre Buchthaus und die üblichen Nebenstrafen.
Stationen
Barometer
stand mm
Witterungsübersicht vom 2. Mai 1911.
Inb
766 SW
Bu
Windstarte
Better
Kemp. n. 6.
5.5.= 4R.
Stafionen
Barometer
Stand mm
rigtung
Bindstarle
Haparanda 766 ND 8 Betersburg 766 N 7 Scilly 7 Aberdeen 8 Baris
Better
2molfenl
1 Nebel
Temp. n.
68508= 4° R.
755 S 750 SSD 765 S
7 bebedt 10 5 bededt 2 wollen! 9
Wafferstaubs- Nachrichten
Unberechtigte polizeiliche Verfügung gegen ein Blakat. halb bb. Die Polizeiverwaltung in Memel hatte an den Fleischermeister Sminembe. 764 S Klein in Memel eine Verfügung ergehen lassen, durch die er aufge- amburg 765 SSB 1 wolkenl 2 wollig fordert wurde, aus seinem Laden ein Plakat zu entfernen, auf dem Franff.a M. 766 S 1 Dunst er ankündigte, daß seine Fleischwurst mit etwa 8 Proz. Mehl und München 768 ND 3 heiter dem dazu gehörigen Wasser versezt sei. Der Regierungspräsident Bien 767 N 3 halb bd. 9 und der Oberpräsident verwarfen die Leschwerden des FleischerWetterprognose für Mittwoch, den 3. Mai 1911. meisters. Sie gingen davon aus, daß ein solches Nahrungsmittel Etwas wärmer, vielfach beiter, bei ziemlich lebhaften südwestlichen als verfälscht anzusehen sei und nicht feilgeboten und nicht ange- Winden; keine erheblichen Niederschläge. fürdigt werden dürfe. Sie stüßten sich dabei auf Gutachten des Berliner Betterbureau. Das Gericht fällte das Urteil, Geißel sei schuldig des Er- Nahrungsmittel- Untersuchungsamts in Jnsterburg und Königsberg . preffungsversuchs und sei zu bestrafen mit 2 Jahren Gefängnis Das Oberverwaltungsgericht erkannte aber auf die Klage Kleins und 3 Jahren Ehrberlust. Die Begründung des Urteils begann dahin, daß die polizeiliche Verfügung aufzuheben sei. Begründend mit dem Sab:" Mag das Verfahren bei Ausgabe der Emission wurde ausgeführt: Es handele sich hier um ein gedrudtes Plakat, der Landesanstalt für Gewässertunde, mitgeteilt bom Berliner Wetterbureau. fair gewesen sein oder nicht, sicher ist, daß Geißel annahm, durch das als ein Erzeugnis der Buchdruderpresse anzusehen sei. Es frage Veröffentlichung des Bettels tönne er Herrn Kaempf in politischer sich nun zunächst, ob es etwa ein Platat sei, gegen das auf Grund oder gesellschaftlicher Hinsicht kompromittieren." des preußischen Preßgefehes(§§ 9 und 10) eingeschritten werden tönne. Das sei nicht der Fall, denn es handele sich um eins der nach§ 9 des preußischen Brezgesetzes zulässigen Plakate, nämlich um eine Nachricht für den geschäftlichen Verkehr. Somit sei die Frage, ob die Beseitigung des Platates verlangt werden könne, nur nach dem Reichs- Preßgesez zu beantworten. Danach könne aber die Polizei keine Präventivmaßregeln gegen Breßerzeugnisse vors nehmen. Die Polizei tönnte da höchstens die Beschlagnahme bei der dafür zuständigen Behörde beantragen. Somit müsse die polizei- nete, Borbamm liche Verfügung außer Kraft gesetzt werden.
Herr Kaempf selber ist, wenn wir seine Bekundungen vor Gericht recht berstehen, nicht der Meinung, daß er durch den Zettel Tompromittiert werden könne.
Ein Sittenbild vom Lande
follte gestern vor der 1. Straffammer des Landgerichts II zur Verhandlung kommen. Aus der Untersuchungshaft wurde der Lehrer Georg Arndt vorgeführt, um sich wegen schweren Sittlich feitsverbrechens in etwa 20 Fällen und ferner wegen versuchten Der Verbrechens gegen das teimende Leben zu verantworten. Angeklagte, welcher in Gabsdorf bei Trebbin als Lehrer angestellt mar, ist verheiratet und Vater von fünf unmündigen Kindern. Er Herr Herbed, Lehrer an der Schule für Handwerk und Indu wird beschuldigt, sich an 20 feiner Schülerinnen in unsittlicher Weise strie in Düsseldorf , war vor Antritt der Stelle in Düsseldorf Lehrer
-
Hat ein Schulleiter ein Schimpfrecht?
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am
feit
1.5. 30. 4.
cm 255
cm ¹)
cm cm)
154 221+45
-6 -7 -6
109+13
100+8
160-1 175-3 58+2
150
0
128
-20
30+11
80-1
+3
54+2
208 4-7
62+4
200
+19
-72 188
+12
Nedar, Heilbrom
92
+7
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findet erst am
Montag, den 8. Mai,
statt, weil die Verhandlungen noch nicht zu Ende geführt sind.
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Freitag, den 5. Mai 1911, abends 8 Uhr im Gewerkschaftshaus", Engelufer 15:
General- Versammlung.
Tages Drdnung:
1. Raffenbericht für das erste Vierteljahr 1911. Referent: Kollege Hoffmann. 2. Der 8. deutsche Gewerkschafts. Kongreß vom 26. Juni bis 1. Juli. Referent: Sollege Wutky. 3. Ersatzwahl für ein Mitglied der Ortsverwaltung. 4. Aufstellung der Delegierten Kandidaten für den Gewertschaftsfongréß. 5. Verbandsangelegenheiten. Zutritt nur gegen Vorzeigung des Mitgliedsbuches! Die Ortsverwaltung.
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im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15.
Tages Ordnung:
1. Die wirtschaftlichen Aufgaben der Arbeiterorganisationen". Referent: Gewerkschaftssekretär Genosse Ab. Ritter.
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-
2. Diskussion.
-
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Heute, Mittwoch, den 3. Mai, im Böhmischen Brauhaufe,
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General- Versammlung.
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