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geselle des Abends für die Nachtnrbeit aufstand, die Die n st- Mädchen sich in das Bett hineinlegen muhten weil der Meister sonst keinen Platz hatte. lHortl hörtl beiden Sozialdemokraten.) Meine Broschüre hat damals ungeheueres Aufsehen erregt. Sie war Gegenstand der Kritik im Parlament und in der Presse. SS wurde gesagt, es sei ja ganz unmöglich, daß derartige Zustände existieren könnten. Der nationalliberale Ab- geordnete Osann, der Vater unseres jetzigen Kollegen, erklärte da- malS, man habe allerdings nicht geglaubt, dah das richtig wäre, was ich über die Zustände in den Darmstädter   Bäckereien geschrieben hatte. Eine Untersuchung derDarmstädter Polizei aber hätte ergeben, daß die Zustände in Wirklichkeit noch viel schlimmer lagen. (Hört! hörtl bei de» Sozialdemokraten.) In vielen anderen Städten hatten die Untersuchungen dasselbe Resultat. Mau hatte ja überall Untersuchungen vorgenommen, um mir Unrichtigkeiten nach zuweisen, aber es ist nicht gelungen. Die Dinge kamen nun im Reichstag zur Sprache und als 1832 die Kommission für Arbeiterstatistik eingesetzt wurde, hatte sie sich zu allererst mit den Verhältnissen in den Bäckereien zu beschäftigen. Auf Grund der grauenhaften Verhältnisse, die damals bekannt wurden, wurde die erste Bäckereiverordnung erlassen. Ich rechne es mir als ein grohes Verdienst an, dah ich die Anregung für diese Verordnung gegeben habe.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Ver- ordnung war Jahr für Jahr der Gegenstand heftigster Angriffe, aber die Regierung hat sich, wie ich anerkenne, nicht irre machen lassen. Sie ging weiter, und erlieh die Verordnung von 1906, die nun jetzt der Gegenstand heftigster Angriffe ist. Der Abg. R i e s e b e r g hat behauptet, die Verordnung habe Existenzen zugrunde ge richtet. Das soll er e i n ni a l beweisen. Er hat sich danlit einer unerhörten Neiertreibung schuldig gemacht. Dah den Bäckermeistern die Verordnung u i»- bequem ist, ist zu begreifen. Wo ist überhaupt eine Arbeiterschutz mahrcgel erlassen worden, die nicht zunächst bei den A r b e i t- gebe'rn dem allerheftigsten Widerspruch begegnete? «Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) In allen Ländern der Welt werden Sie daS finden. Als 1847 in England auf Antrag der Konservativen der Normalarbeitstag von 11 auf 10 Stunden verkürzt wurde, da erklärte der Nationalötonom Nasfan-Senior.die englische Baumwollindustrie würde ruiniert werden, denn gerade aus der elften Stuitde zögen die Fabrikanten den Unternehmergewinn.(Heiterkeit und Hört! hört! links.) Mittlerweile ist die Arbeitszeit weiter verkürzt worden. Heute beträgt sie nur noch S4 Stunde» die Woche. und doch ist bis auf den heutigen Tag die englische Baumwollindustrie die erste der Welt. Genau so ist eS in allen Ländern der Welt und auch bei uns in Deutschland   gewesen, über jede Bestimmung zugunsten der Arbeiter ist von den Unter- nehmern geschrien worden, man bat getan, als könne die Industrie und das Gewerbe nicht mehr existieren, aber das Gegenteil ist der Fall. Man kann auch nicht sagen, dah das Bäckerei gewerbe zurückgegangen ist. Wenn die kleineren Existenzen schwer zu kämpfen haben, so ist das nicht bloß im Bäckereigewerbe, sondern überall der Fall, dah ist eine Folge der großindustriellen EntWickelung, und auch Herr Rieseberg wird genau wissen, dah die günstigsten Arbeitsbedingungen nicht in den Kleinbetrieben herrschen, sondern in den Grobbetrieben.(Sehr richtig! bei den Sozialdemo- kraten.) Gehen Sie nur in die Bäckereibetriebe der Konsum- vereine, da werden Sie Ihr blaues Wunder erleben. Dort herrscht achtstündige Arbeitszeit, eS wird in drei Schichten gearbeitet, vor Beginn der Arbeit nimmt jeder Bäcker ein Bad, zur Arbeit bekommt er einen frischgewaschenen Anzug geliefert. Wir haben später die Enqueten über das Fleischerei gewerbe und über das Gast wirtSgewerbe gehabt, die ähnliche Zustände enthüllten. Wenn Sie wühten, aus welchen Küchen Sie manchmal in Restaurants Ihre Speisen beziehen. (Heiterkeit.) Sie würden entsetzt sein. Nach allen diesen Richtungen habe ich nicht die geringste Ursache, irgend ein Wort von dem zurück- zunehmen, was ich, nicht gegen die Bäckereien im allgemeinen, sondern gegen eine grohe Zahl von Bäckereien gesagt habe. Wenn Herr Rieseberg auf den Fall eines sozialdemokrati« schen Bäckermeisters in Düsseldorf   hinweist, so sind wir die ersten, die ein solches Schwein auf das schär fste verurteilen.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Sie wissen a>er, dah Jahr für Jahr Prozesse sich abspielen, in denen Zustände enthüllt werden, wie sie Herr Rieseberg in dem Düsseldorfer   Fall schildert. Es ist eben nicht so. wie Herr Rieseberg gesagt hat, dah in allen Bäckereien reinliche Zustände herrschen, und ich habe keinen Anlaß, irgend etwas von dem zurückzunehmen, was ich gesagt habe,(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Binder(Soz.): Herr v. Gamv hat mir vorgeworfen, ich hätte die bedeutendste Bestimmung der Bäckereiverordnung, wonach der Arbeitsraum für einen Arbeiter mindestens 16 Kubikmeter Luftraum haben muh. nicht mitgenannt. AuS dem Stenogramm kann er sich überzeugen, dah seine Behauptung unrichtig ist. Ebenso unrichtig ist seine Be- hauptung, die Sozialdemokraten hätten seinerzeit gegen die Bäckerei- Verordnung gestimmt, sie sind vielmehr das treibende Element ge- wese».(Sehr wahr! bei denDozialdemokr.) Herr Rieseberg verwies auf die 3 oder 4 Bäckermeister im Reichstag zum Beweis dafür, dah das Gewerbe nicht schädlich sei. eS gibt aber 180 000 Bäcker­meister und man kann doch nicht gerade einen kranken Menschen ins Parlament senden. Mit der Anführung des Düsseldorfer   Falles hat Herr Rieseberg die Sache auf da» persönliche Gebiet zu spielen ge- sucht. Schweinereien können selbst in den reinlichsten Räumen vor- kommen. Mir ist sogar bekannt, dah in einer Villa Schweinereien vorgekommen sind. Allerdings geht man nicht gerichtlich dagegen vor. Mit den Ausführungen de« Abg. G i e S b e r t s kann ich mich einverstanden erklären.(Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Raab(Wirtsch. Vg.): Mein Freund Rieseberg wendet sich nicht gegen die Bäckereiverordnung als solche, sondern gegen einige Bestimmungen der Bäckereiverordnung, namentlich gegen dre r i g o- rosen Raumvorschriften. Durch die Finanzreform sind keine Existenzen vernichtet worden. Die Sozialdemo- kraten sind die geschworenen Feinde de» Mittelstandes.  (Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) Die Arbeitsverhältnisse in den Privat- betrieben sind weit g ü n st i g e r als die in den sozialdemokratischen Konsunivereinen.(Bravo I rechts: grohe Heiterkeil bei de» Sozial- demokraten.) Die Debatte schließt. Der Antrag A l b r e ch t(Uebergang zur Tagesordnnng über die gesamten Petitionen) wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, der Kom- missionsantrag angenommen. Es folgen die Petitionen betr. Erlaß eines Reichstheatergesetzes. Die Kommission beantragt Ueberweisung als Material bezw. zur Kcnntnisnabme. Abg. Dr. Pfeiffer(Z.) lenkt die Aufmerksamkeit auf die traurigen Verhältnisse, die auch vielfach im B ü h n e n w e s e n herrschen. Ein besonders(trauriges Kapitel ist die K o st ü m i e r u n g S- frage. Es ist wirklich notwendig, daß etwas geschieht. Abg. Dr. Müller-Meiningen  (Vp.) schließt sich diesen Ausführungen an. Der Erlaß eines Reichstheatergesetzes wird eine der ersten Auf- gaben des neuen Reichstages sein.(Bravo I) Abg. Geck(Soz): Ich bin in der angenehmen Lage, den Ausführungen beider Herren Vorredner, der Kollegen Dr. Pfeiffer und Dr. Müller- Meiningen  , vollinhaltlich zustinimen zu können. Eine reichsgesetzliche Regelung des TheatcrivesenS ist eine dringende Not- wendigkeit. Es ist finchtbar viel himmelschreiendes Elend in Bühnenkreisen vorhanden. Nicht bloß an kleinen Provinzlheatern. sondern auch an großen Bühnen werden vielfach geradezu lächerlich geringe Gage» gezahlt.(Bielfache Zustimmung auf mehreren Seiten.) Wie manche Schauspielerin wird durch die bittere Not der Prostitution in die Anne getrieben. Die Bühnenleiter, die doch manchmal selbst soziale Stücke zur Auf- führung bringen, sollten mit sozialem Verständnis den Bestrebungen der Schauspieler schaft auf Ver besserung ihrer wirtschaftlichen Lage gegen- überstehen. Sehr erfreulich ist es, daß endlich auch unter den Bühnenangehörigen die Erkenntnis von dein hohen Werte der Organisation zum Durchbruch kommt.(Sehr richtig I bei den Sozialdemokraten.) Um so bedauerlicher ist die Verstandnislosigkeit sie ist größer, alS die des Polizeipräsidenten von Berlin  (Heiterkeit) mit der die Verbündeten Regierungen dieser wichtigen Angelegenheit gegenüberstehen. Wie meine Vor redner muß'ich es als durchaus unangemessen bezeichnen, daß der Bundesrat bei dieser Beratung gar nicht oder doch völlig unzureichend vertreten ist.(Lebhafter Beifall.) Die Debatte schließt. Der Kommissionsantrag wird an- genommen. Es folgen die Petitionen um Aenderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Arbeitszeit in Putzgeschäften. Die Petittonen ersuchen um Ausdehnung der Arbeitszeit am Sonnabend(Schluß um 3 statt um 5 Uhr). Die Petenten scblagen vor, dafür Verkürzungen etwa am Montag eintreten zu lassen. Die Kommission beantragt Ueberweisung zur Erwägung. Ein sozialdemokratischer Antrag will Uebergang zur Tagesordnung. Abg. Albrccht(Soz.): Es liegt gar kein Anlaß vor, die armen Mädchen in den Putz- geschäften bis 9 Uhr abend i arbeiten zu lassen. Alle derartigen Neuerungen, wie hier die Beschränkung der Arbeitszeit bis auf 5 Uhr am Sonn- abend sind anfangs auf Widerstand gestoßen. Auch bei der Sonn« t a g S r u h e war es so, ebenso beim Achtuhr-Ladenschlutz. Heute gibt es bereits viele Ladeninhaber, die eine vollständige Sonn- tagsruhe verlangen. Derselbe Reichstag, der soziale Reformen ver- langt und diese Bestimmungen vor noch gar nicht langer Zeit ge- schaffen hat, kann unmöglich darauf eingehen, diese Bestimmungen jetzt abzuändern und die Petition dem Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen. Abg. Brühue(Soz).: Zunächst sollte man dafür sorgen, daß die Bestimmungen der Gewerbeordnung durchgeführt werden. Der Reichstag sollte nicht die Hand dazu bieten, die Sckutzbestimmungen abzuschwächen und über die Petition einfach zur Tagesordnung übergehen. (Bravo I bei den Sozialdemokraten.) Abg. Meuz(Vp.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein, da das Putzgeschäft am Sonnabendabend gerade am lebhaftesten sei. Abg. GtrsbertS(Z.) befürwortet den sozialdemokratischen Antrag. Die Diskussion schließt. Der Antrag A l b r e ch t(Soz.) auf Nebergang zur Tagesordnung wird a n g e n o in>n e n. ES folgen die Petittonen betreffend die amtliche Zulaffung der Antiqua(Altschrift). Die Kommisston beantragte über einen Teil der Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, den anderen Teil zur Berücksichtigung zu überweisen. Es entspann sich eine lange Diskussion, in der sich Gegner und freunde der lateinischen Lettern gegenüberstanden für die Sozial- emokraten befürwortete Abg. G e a in einer humorvollen Rede die Beschlüsse der Kommission. Abg. Bindewald iwinsch. Vg.) bittet, über den törichten Beschluß der Petltionskommission zur Tagesordnung überzugehen, und fordert namentliche Abstimmung über seinen Antrag. Dieser Antrag wird nicht genügend unterstützt. DaS Resultat der Abstimmung über den Antrag Bindewald, bleibt zunächst weifelhaft; die Abstimmung durch Hammelsprung ergibt 87 Stimmen für und 82 gegen den Antrag; das Hau» ist also beschlußunfähig. (Große Heiterkeit.) Vizepräsident Dr. Spahn beraumt die nächste Sitzung an auf Freitag 1 Uhr.(Reichsversicherungsordnung.) Schluß'/«9 Uhr._ Versammlungen. Die Maiaussperrung der Berliner   Holzarbeiter wurde am Mittwoch in der Generalversammlung des Holzarbeiter- Verbandes behandelt. Leopold, der den Bericht über diese An- gelcgenheit gab, sagte, die Hoffnung der Gegner und die Bcsürch- jung eines Teiles der Kollegen, daß die Maifeier in diesem Jahre zurückgehen werde, sei nicht«ingetroffen. Im Gegenteil. Die >ieSjährige Beteiligung an der Maifeier habe die Beteiligung der beiden vorhergegangenen Jahre weit übertroffen. Durch die Markenkontrolle ist festgestellt, daß 22 130 Kollegen den 1. Mai durch ArbeitSruhe gefeiert haben. Auch die Arbeiter mehrerer Großbetriebe, die in früheren Jahren nicht gefeiert haben, be- teiligten sich in diesem Jahre an der Feier. In 320 Betrieben ind 6768 Kollegen ausgesperrt worden und zwar 69 Kollegen«inen Tag, 54 Kollegen zwei Tag«, 5866 Kollegen drei Tage. 780 Kollegen uns Tage. Ein tleiner Teil der Feiernden ist entlassen. Bon den Ausgesperrten sind 6484 AerbandSmitglieder. Auf Antrag der OrtSvcrwaltung beschloß die Versammlung, daß die Ausgesperrten vom ersten Tage an die übliche Streikunterstützung erhalten.. Au» der Versammlung wurde beantragt, die AvSiperrung damit zu beantworten, daß die Arbeit erst am nächsten Montag wieder auf- genommen werde. Verschiedene Werkstätten hatten bereits einen >ahingehenden Beschluß gefaßt. Glocke machte taktische Gründe zegen den Antrag geltend und riet auch den Kollegen der betreffen- den Werkstätten, ihren Beschluß nicht auszuführen, sondern nach Ablauf der Aussperrungsfrist die Arbeit wieder aufzunehmen. Die Versammlung beschloß in diesem Sinne und lehnte den Antrag, erst am Montag die Arbeit aufzunehmen, ab. Eine Resolution wurde angenommen, die auf das scharsfte verurteilt, daß organisiert« Kollegen, die in der Lage gewesen wären, zu feiern, am 1. Mai gearbeitet haben. Die Versammlung hatte noch die Wahl eines Angestellten für die Geschäftsstelle im Westen vorzunehmen. Die Stelle ist aus- geschrieben worden. Von 9 Bewerbern hat die Kommission drei zur engeren Wahl gestellt. Von diesen wurde Rennau durch >ie Versammlung gewählt. Ferner wurde Glocke als De- legierter zum Gewerkschaftskongreß gewählt. Gericbts- Leitung. Flugblattverteilen und Kammergericht. (Zwei wichtige Entscheidungen.) 1. Hausflure sindgeschlossene Siäutne" gemäߧ 43 Abs. 5 der Gewerbeordnung. Druckschristen, die sich als Plakate. Bekanntmachungen oder Aufrufe darstellen, dürfen nach K 10 des preußischen PreßgeseheS in der Fassung, die er durch ß 30 Abs. 2 de» Reichsprehgcsctzcs erhalten hat, nicht ohne polizeiliche Erlaubnis an öffentlichen Orten unent- acltlich verteilt werden. Diese Bestimmung wird durch ß 43 Abs. 6 der Gewerbeordnung insofern modifiziert, als danach eine polizei­liche Erlaubnis nicht erforderlich ist zur nichtgewerbsmäßigcn Bcr- teilung u. a. von Druckschriften in geschlofienen Räumen. Das Landgericht in Bonn   hatte nun die Angeklagten Schnitzler und Graf, die in Bonn   sozialdemokratische Druckschriften verteilt hatten, wegen Ucbertrctung des§ 10 des preußischen Preßgcsetzes zu Geldstrafen verurteilt, weil sie ohne polizeiliche Erlaubnis an öffentlichen Orten unentgeltlich Druckschriften verteilt hätten. Das Gericht nahm als festgestellt au, daß die Angeklagten die Flugblätter teils in Briefkästen und durch Ritzen geschlossener HauStore gesteckt hätten. Wo aber Haustore nicht verschlossen waren, hätten sie sie in de.y pffenen Hausflur geworfen, Ter pffeKe HquSftgr{ei gber seLerStarktt zugänglich, also el» öffentlicher Ork. So Leliüzierle SaS Landgericht. Das Kammergericht hob auf die von Rechtsanwalt Dr. Ruhm vertretene Revision das Urteil auf und sprach die Angeklagten mit folgender Begründung frei: Hier schließe§ 43 Abs. 6 der Gewerbe- ordnung die Verurteilung auf Grund des 8 10 deS preußischen Preß­gesetzes aus. Erstens stehe fest, daß das Verteilen ein nichtgewerbs- mäßiges gewesen sei. Es sei aber auch als ein Verteilen inge- schlossenen Räumen" gemäß Z 43 Abs. 5 der Gewerbeordnung anzu­sehen. ES stehe fest, daß die Blätter von der Straße aus in Brief- kästen und durch Ritzen in verschlossene Türen gesteckt worden seien und daß man sie ferner in Hausflure geworfen habe, deren Türen nicht verschlossen waren. Für die Feststellung, ob in einemge- schlossenen Räume" verteilt worden sei, komme es nun nicht darauf an, wo der Verteiler sich befinde, sondern wohin die Verteilung er- folge. Deshalb müsse hier Freisprechung erfolgen, denn selbst die nicht verschlossenen Hausflure seien alsgeschlossene Räume" im Sinne von§ 43 Abs. 5 der Gewerbeordnung anzusehen. Die Oeffent- lichkeit eines Orts sei nicht identisch mit dessen Ungeschlossenheit. Gleichwie ein Wirtshaus zwar ein öffentlicher Ort, aber zugleich ein geschlossener Raum sei, müsse dieses auch von Hausfluren gelten, die auch dann, wenn sie nicht verschlossen gehalten würden, Räume unter Dach und Fach, gedeckte und umfriedigte Räume bildeten. Das Hineinwerfen der Blätter in die nicht verschlossenen Hausflure sei deshalb ebenso einBerteilen in geschlossenen Räumen", wie das übrige Verteilen der Angeklagten. 2. Dieunentgeltliche" nichtgewerbsmäßige Verteilung. Rech und Genossen hatten in Bochum   sozialdemokratische Druck« schristen verteilt. Es sollte nach der Anklage ein öffentliches un- entgeltliches und nichtgewerbsmäßiges Verteilen im Sinne des Z 10 des preußischen Preßgesetzes in Verbindung mit 8 30 Abs. 2 des Reichsprcßgesctzes sein. Tie Strafkammer in Bochum   sprach sie frei. weil es sich zwar um ein nichtgewerbsmäßiges, aber doch entgeltliches Verteilen handele, das nicht bestraft werden könne, auch wenn es öffentlich sei. Es sei entgeltlich gewesen, weil die Angeklagten von der Partei ein Entgelt von 50 Pf. pro Stunde erhalten hatten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und machte geltend, ein entgeltliches Verteilen würde nur dann vorliegen, wenn die Empfänger der Blätter den Verteilern etwas gezahlt hätten. Das Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwalt- schaft mit folgender Begründung: Sowohl nach dem Sprachgebrauch als auch nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes könne nicht an- genommen werden, daß ein entgeltlichesBerteilen" dann vorliege, wenn der Empfänger dem Verteiler etwas zahle. Vielmehr könne von einem entgeltlichen nichtgewerbsmäßigen Berteilen nur dann die Rede sein, wenn der Verteiler zwar nichtgewerbsmäßig handele, aber doch von seinem Auftraggeber, wie hier, ein Entgelt erhalte, Diebstähle in der Technische» Hochschule zu Charlottenburg  fielen dem aus Rumänien   stammenden Studenten Leiser Goldberg zur Last, der gestern der Straftammer des Landgerichts III   aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde. In der Technischen Hochschul« sind in der letzten Zeit mehrfach Diebstähle vorgekommen, ohne daß es gelang, den Täter zu ermitteln. Neuerdings ivar einen» Studenten in einem Saale der Hochschule aus einem verschlossenen mittels Nachschlüssel geöffneten Tischkasten ein Reißzeug im Werte von 25 M. entwendet. Unter gleichen Ilmständen war einem anderen Studenten ein unvollständiges Reißzeug im Werte von 35 M. gestohlen loorden. JDurch Nachfrage bei Pfandleihern gelang es fcstznstellen, daß ein Student Goldberg Anfang März versucht hatte, ein unvollständiges Reihzeug zu versetzen und es dann bei einem anderen Pfandleiher für 6 M. versetzt hatte. Die Polizei ermittelte den Angeklagten als denjenigen, der das Reißzeug ver, setzt hatte. Bei einer in seiner Behausung vorgenommenen Durch« suchung wurden noch zwei, anderen Studenten abhanden ge- kommen« Reißzeuge, mehrere der Technischen Hochschule gehörige Bücher und 4 Pfandscheine vorgefunden. Der Staatsanwalt bean­tragte gegen den gestündigen Angeklagten ein Jahr Gefängnis, da» Gericht erkannte auf 7 Monate Gefängnis unter Anrechnung vos 1 Monat Untersuchungshaft. Hus der frauenbewegung. Ein Japaner über die deutsche Fran. In der Wochenschrift.Zeitschrift" veröffentlicht ein Japaner einen Artikel mit der Iteberschrift:.Wie wir Japaner über die deutsche Frau denken." Was die Aeußerungen dieses Sohne« des Ostens bemerkenswert macht, ist erstens der Uinstand, daß. wie sie zeigen, er und seine Landsleute den heiligen Respekt vor Europa  » übertünchter Höflichkeit schon überwunden haben und in den Ein- richtungen und dem Wesen der alten Welt durchaus nicht den In- begriff aller Kultur entdecken. Der Artikel beschäftigt sich natürlich nur mit der bürgerlichen Frau; die proletarische existiert ja für die meisten Europareisenden nicht. Er habe, schreibt der Verfasser, fast keine deutsche Frau kennen gelernt, die es fertig� gebracht hätte, auch nur mal einige Tage zu Hause zu bleiben. Sei e» auch nur um Schaufenster zu mustern oder die eigene Toilette zur Schau zu stellen, aber fort aus dem Hause müsse sie. Während die deutsche Frau unzählige Male in Theater, Konzert« und andere Veranstaltungen laufe und ihre Kinder und die wichtigsten Arbeiten ihrer� Dienerschaft überlasse, würden seine Landsmänninnen froh sein, dürften sie auch nur ein- bis zwei» mal im Jahre z. B. das Theater besuchen. Harte Worte findet er über die sklavische Unterwerfung der deutschen Frau unter die ver- rücktesten Gesetze der Mode, wobei skrupellos ein gut Teil des Familienglückes geopfert wird und woraus auch resultlere, daß die deutsche Frau(immer die Dame gemeint) ihre Kinder nicht gerne stille, waS oft genug die englische Krankheit zur Folge habe. Die japanische Frau reiche ihrem Liebling gern und solange alS möglich die Brust. Dann folgt folgt folgende interessante Auslastung: .Eine der unbehaglichsten Klippen des deutschen Familien- lebenS bildet das Verhältnis der Hausfrau zu ihreni Dienst- mädchen. Hier zeigt sich diegnädige Frau"(die Gänsefüßchen stammen vom Verfasser deS Artikels) leider nur zu oft von ihrer .ungnädigsten" Seite. Ich wurde mehrmals von wahrem Entsetzen gepackt, als ich zukällig Gelegenheit hatte, eine.gnädige Frau", die uns Gäste bei Tisch mit süßestem Lächeln und sanftesten Worten bewirtete, eine Stund« später im Tete-a-tete mit ihrem Zimmermädchen zu belauschen. Hierin liegt auch der Grund, warum der Fremde in Japan   kein anständiges Dienstmädchen bekommt. Unsere Dienstmädchen werde» wie Kinder im Hause Schalten und empfinden es als Schande, unter europäischen   Be- ingungen zu dienen." Da« sind Worte, die man all' den.Gnädigen", die stets über die Schlechtigkeit der Dienstboten klagen, ins Stammbuch schreibe» sollte._ Hus aller Alelt. Der hnallende Browning. In Vennhausen   bei Düsseldorf   wurde der 24 jährige Schlächtergeselle Hibberle, der Sohn eines Schlächtermeisters in Paderborn  , unter eigenartigen Umständen von dem Polizei» sergeanten Seeger erschossen. Hibberle wurde mit mehrere» anderen Gästen bei Eintritt der Polizeistunde aus einem WirtschaftS» lokal hinauSgewiesen. An der Räumung deS Lokals beteiligte sich der Polizeisergeant Seeger. der sich in Zivil befand und den Gästen deshalb als Polizeibeamter nicht kenntlich war. Nach der Räumung deS Lokals entstand vor der Tür ein Wortwechsel zwischen dem Wirt und dem Polizeisergeanten einerseits nnd den mit sanftem Zwang» an die Lust beforderten Gästen andererseits. Ein bürgerliche» Lokalblatt, dieDüsseldorf.GerreSheimtt Zeitung", schildert nun daß Folgende mit diesen Worten: