geselle des Abends für die Nachtnrbeit aufstand, die Die n st-Mädchen sich in das Bett hineinlegen muhtenweil der Meister sonst keinen Platz hatte. lHortl hörtl beidenSozialdemokraten.) Meine Broschüre hat damals ungeheueresAufsehen erregt. Sie war Gegenstand der Kritik im Parlamentund in der Presse. SS wurde gesagt, es sei ja ganz unmöglich, daßderartige Zustände existieren könnten. Der nationalliberale Ab-geordnete Osann, der Vater unseres jetzigen Kollegen, erklärte da-malS, man habe allerdings nicht geglaubt, dah das richtig wäre,was ich über die Zustände in den Darmstädter Bäckereiengeschrieben hatte. Eine Untersuchung derDarmstädter Polizeiaber hätte ergeben,daß die Zustände in Wirklichkeit noch viel schlimmer lagen.(Hört! hörtl bei de» Sozialdemokraten.) In vielen anderen Städtenhatten die Untersuchungen dasselbe Resultat. Mau hatte jaüberall Untersuchungen vorgenommen, um mir Unrichtigkeiten nachzuweisen, aber es ist nicht gelungen. Die Dinge kamennun im Reichstag zur Sprache und als 1832 die Kommission fürArbeiterstatistik eingesetzt wurde, hatte sie sich zu allererst mit denVerhältnissen in den Bäckereien zu beschäftigen. Auf Grund dergrauenhaften Verhältnisse, die damals bekannt wurden, wurde dieerste Bäckereiverordnung erlassen. Ich rechne es mir als ein grohesVerdienst an, dah ich die Anregung für diese Verordnunggegeben habe.(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Ver-ordnung war Jahr für Jahr der Gegenstand heftigster Angriffe, aberdie Regierung hat sich, wie ich anerkenne, nicht irre machen lassen.Sie ging weiter, und erlieh die Verordnung von 1906, die nun jetztder Gegenstand heftigster Angriffe ist. Der Abg. R i e s e b e r g hatbehauptet, die Verordnung habe Existenzen zugrunde gerichtet. Das soll er e i n ni a l beweisen. Er hat sichdanlit einerunerhörten Neiertreibungschuldig gemacht. Dah den Bäckermeistern die Verordnung u i»-bequem ist, ist zu begreifen. Wo ist überhaupt eine Arbeiterschutzmahrcgel erlassen worden, die nicht zunächst bei den A r b e i t-gebe'rn dem allerheftigsten Widerspruch begegnete?«Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) In allen Ländern derWelt werden Sie daS finden. Als 1847 in England auf Antrag derKonservativen der Normalarbeitstag von 11 auf 10 Stunden verkürztwurde, da erklärte der Nationalötonom Nasfan-Senior.dieenglische Baumwollindustrie würde ruiniert werden, denn geradeaus der elften Stuitde zögen die Fabrikantenden Unternehmergewinn.(Heiterkeit und Hört!hört! links.) Mittlerweile ist die Arbeitszeit weiter verkürztworden. Heute beträgt sie nur noch S4 Stunde» die Woche.und doch ist bis auf den heutigen Tag die englischeBaumwollindustrie die erste der Welt. Genau so ist eS inallen Ländern der Welt und auch bei uns in Deutschland gewesen,über jede Bestimmung zugunsten der Arbeiter ist von den Unter-nehmern geschrien worden, man bat getan, als könne die Industrieund das Gewerbe nicht mehr existieren, aber das Gegenteilist der Fall. Man kann auch nicht sagen, dah das Bäckereigewerbe zurückgegangen ist. Wenn die kleineren Existenzen schwerzu kämpfen haben, so ist das nicht bloß im Bäckereigewerbe, sondernüberall der Fall, dah isteine Folge der großindustriellen EntWickelung,und auch Herr Rieseberg wird genau wissen, dah die günstigstenArbeitsbedingungen nicht in den Kleinbetrieben herrschen, sondernin den Grobbetrieben.(Sehr richtig! bei den Sozialdemo-kraten.) Gehen Sie nur in die Bäckereibetriebe der Konsum-vereine, da werden Sie Ihr blaues Wunder erleben. Dortherrscht achtstündige Arbeitszeit, eS wird in dreiSchichten gearbeitet, vor Beginn der Arbeit nimmt jeder Bäckerein Bad, zur Arbeit bekommt er einen frischgewaschenenAnzug geliefert. Wir haben später die Enqueten über dasFleischerei gewerbe und über das Gast wirtSgewerbegehabt, die ähnliche Zustände enthüllten. Wenn Sie wühten, aus welchenKüchen Sie manchmal in Restaurants Ihre Speisen beziehen.(Heiterkeit.) Sie würden entsetzt sein. Nach allen diesen Richtungenhabe ich nicht die geringste Ursache, irgend ein Wort von dem zurück-zunehmen, was ich, nicht gegen die Bäckereien im allgemeinen,sondern gegen eine grohe Zahl von Bäckereien gesagthabe. Wenn Herr Rieseberg auf den Fall eines sozialdemokrati«schen Bäckermeisters in Düsseldorf hinweist, so sind wirdie ersten, die ein solches Schwein auf das schär fsteverurteilen.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.)Sie wissen a>er, dah Jahr für Jahr Prozesse sich abspielen, indenen Zustände enthüllt werden, wie sie Herr Rieseberg in demDüsseldorfer Fall schildert. Es ist eben nicht so. wie Herr Rieseberggesagt hat, dah in allen Bäckereien reinliche Zustände herrschen, undich habe keinen Anlaß, irgend etwas von dem zurückzunehmen,was ich gesagt habe,(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.)Abg. Binder(Soz.):Herr v. Gamv hat mir vorgeworfen, ich hätte die bedeutendsteBestimmung der Bäckereiverordnung, wonach der Arbeitsraum füreinen Arbeiter mindestens 16 Kubikmeter Luftraum haben muh. nichtmitgenannt. AuS dem Stenogramm kann er sich überzeugen, dahseine Behauptung unrichtig ist. Ebenso unrichtig ist seine Be-hauptung, die Sozialdemokraten hätten seinerzeit gegen die Bäckerei-Verordnung gestimmt, sie sind vielmehr das treibende Element ge-wese».(Sehr wahr! bei denDozialdemokr.) Herr Rieseberg verwiesauf die 3 oder 4 Bäckermeister im Reichstag zum Beweis dafür, dahdas Gewerbe nicht schädlich sei. eS gibt aber 180 000 Bäckermeister und man kann doch nicht gerade einen kranken Menschen insParlament senden. Mit der Anführung des Düsseldorfer Falles hatHerr Rieseberg die Sache auf da» persönliche Gebiet zu spielen ge-sucht. Schweinereien können selbst in den reinlichsten Räumen vor-kommen. Mir ist sogar bekannt, dah in einer Villa Schweinereienvorgekommen sind. Allerdings geht man nicht gerichtlich dagegenvor. Mit den Ausführungen de« Abg. G i e S b e r t s kann ich micheinverstanden erklären.(Bravo! bei den Sozialdemokraten.)Abg. Raab(Wirtsch. Vg.): Mein Freund Rieseberg wendet sichnicht gegen die Bäckereiverordnung als solche, sondern gegen einigeBestimmungen der Bäckereiverordnung, namentlich gegen dre r i g o-rosen Raumvorschriften.— Durch die Finanzreform sindkeine Existenzen vernichtet worden.— Die Sozialdemo-kraten sind die geschworenen Feinde de» Mittelstandes.(Heiterkeitbei den Sozialdemokraten.) Die Arbeitsverhältnisse in den Privat-betrieben sind weit g ü n st i g e r als die in den sozialdemokratischenKonsunivereinen.(Bravo I rechts: grohe Heiterkeil bei de» Sozial-demokraten.)Die Debatte schließt. Der Antrag A l b r e ch t(Uebergangzur Tagesordnnng über die gesamten Petitionen) wird gegendie Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, der Kom-missionsantrag angenommen.Es folgen die Petitionen betr.Erlaß eines Reichstheatergesetzes.Die Kommission beantragt Ueberweisung als Material bezw.zur Kcnntnisnabme.Abg. Dr. Pfeiffer(Z.) lenkt die Aufmerksamkeit auf die traurigenVerhältnisse, die auch vielfach im B ü h n e n w e s e n herrschen.Ein besonders(trauriges Kapitel ist die K o st ü m i e r u n g S-frage. Es ist wirklich notwendig, daß etwas geschieht.Abg. Dr. Müller-Meiningen(Vp.) schließt sich diesen Ausführungenan. Der Erlaß eines Reichstheatergesetzes wird eine der ersten Auf-gaben des neuen Reichstages sein.(Bravo I)Abg. Geck(Soz):Ich bin in der angenehmen Lage, den Ausführungenbeider Herren Vorredner, der Kollegen Dr. Pfeiffer und Dr.Müller- Meiningen, vollinhaltlich zustinimen zu können. Einereichsgesetzliche Regelung des TheatcrivesenS ist eine dringende Not-wendigkeit. Es ist finchtbar viel himmelschreiendes Elendin Bühnenkreisen vorhanden. Nicht bloß an kleinen Provinzlheatern.sondern auch an großen Bühnen werden vielfach geradezu lächerlichgeringe Gage» gezahlt.(Bielfache Zustimmung auf mehrerenSeiten.) Wie manche Schauspielerin wird durch die bittereNot der Prostitution in die Anne getrieben. DieBühnenleiter, die doch manchmal selbst soziale Stücke zur Auf-führung bringen, sollten mit sozialem Verständnis denBestrebungen der Schauspieler schaft auf Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage gegen-überstehen. Sehr erfreulich ist es, daß endlich auchunter den Bühnenangehörigen die Erkenntnis von dein hohenWerte der Organisation zum Durchbruch kommt.(Sehrrichtig I bei den Sozialdemokraten.) Um so bedauerlicher ist dieVerstandnislosigkeit— sie ist größer, alS die des Polizeipräsidentenvon Berlin(Heiterkeit)— mit der die Verbündeten Regierungendieser wichtigen Angelegenheit gegenüberstehen. Wie meine Vorredner muß'ich es als durchaus unangemessen bezeichnen, daß derBundesrat bei dieser Beratung gar nicht oder doch völlig unzureichendvertreten ist.(Lebhafter Beifall.)Die Debatte schließt. Der Kommissionsantrag wird an-genommen.Es folgen die Petitionen um Aenderung der Bestimmungender Gewerbeordnung über dieArbeitszeit in Putzgeschäften.Die Petittonen ersuchen um Ausdehnung der Arbeitszeit amSonnabend(Schluß um 3 statt um 5 Uhr). Die Petentenscblagen vor, dafür Verkürzungen etwa am Montag eintreten zulassen.Die Kommission beantragt Ueberweisung zur Erwägung.Ein sozialdemokratischer Antrag will Uebergang zurTagesordnung.Abg. Albrccht(Soz.):Es liegt gar kein Anlaß vor, die armen Mädchen in den Putz-geschäften bis 9 Uhr abend i arbeiten zu lassen. Alle derartigen Neuerungen,wie hier die Beschränkung der Arbeitszeit bis auf 5 Uhr am Sonn-abend sind anfangs auf Widerstand gestoßen. Auch bei der Sonn«t a g S r u h e war es so, ebenso beim Achtuhr-Ladenschlutz.Heute gibt es bereits viele Ladeninhaber, die eine vollständige Sonn-tagsruhe verlangen. Derselbe Reichstag, der soziale Reformen ver-langt und diese Bestimmungen vor noch gar nicht langer Zeit ge-schaffen hat, kann unmöglich darauf eingehen, diese Bestimmungenjetzt abzuändern und die Petition dem Reichskanzler zur Erwägungzu überweisen.Abg. Brühue(Soz).:Zunächst sollte man dafür sorgen, daß die Bestimmungen derGewerbeordnung durchgeführt werden. Der Reichstag solltenicht die Hand dazu bieten, die Sckutzbestimmungen abzuschwächenund über die Petition einfach zur Tagesordnung übergehen.(Bravo I bei den Sozialdemokraten.)Abg. Meuz(Vp.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein, dadas Putzgeschäft am Sonnabendabend gerade am lebhaftesten sei.Abg. GtrsbertS(Z.) befürwortet den sozialdemokratischenAntrag.Die Diskussion schließt.Der Antrag A l b r e ch t(Soz.) auf Nebergang zur Tagesordnungwird a n g e n o in>n e n.ES folgen die Petittonen betreffend die amtliche Zulaffung derAntiqua(Altschrift). Die Kommisston beantragte über einen Teilder Petitionen zur Tagesordnung überzugehen, den anderen Teil zurBerücksichtigung zu überweisen.Es entspann sich eine lange Diskussion, in der sich Gegner undfreunde der lateinischen Lettern gegenüberstanden— für die Sozial-emokraten befürwortete Abg. G e a in einer humorvollen Rede dieBeschlüsse der Kommission.Abg. Bindewald iwinsch. Vg.) bittet, über den törichten Beschlußder Petltionskommission zur Tagesordnung überzugehen, und fordertnamentliche Abstimmung über seinen Antrag.Dieser Antrag wird nicht genügend unterstützt. DaS Resultatder Abstimmung über den Antrag Bindewald, bleibt zunächstweifelhaft; die Abstimmung durch Hammelsprung ergibt 87 Stimmenfür und 82 gegen den Antrag; das Hau» ist also beschlußunfähig.(Große Heiterkeit.)Vizepräsident Dr. Spahn beraumt die nächste Sitzung an aufFreitag 1 Uhr.(Reichsversicherungsordnung.)Schluß'/«9 Uhr._Versammlungen.Die Maiaussperrung der Berliner Holzarbeiterwurde am Mittwoch in der Generalversammlung des Holzarbeiter-Verbandes behandelt. Leopold, der den Bericht über diese An-gelcgenheit gab, sagte, die Hoffnung der Gegner und die Bcsürch-jung eines Teiles der Kollegen, daß die Maifeier in diesem Jahrezurückgehen werde, sei nicht«ingetroffen. Im Gegenteil. Die>ieSjährige Beteiligung an der Maifeier habe die Beteiligung derbeiden vorhergegangenen Jahre weit übertroffen. Durch dieMarkenkontrolle ist festgestellt, daß 22 130 Kollegen den 1. Maidurch ArbeitSruhe gefeiert haben. Auch die Arbeiter mehrererGroßbetriebe, die in früheren Jahren nicht gefeiert haben, be-teiligten sich in diesem Jahre an der Feier. In 320 Betriebenind 6768 Kollegen ausgesperrt worden und zwar 69 Kollegen«inenTag, 54 Kollegen zwei Tag«, 5866 Kollegen drei Tage. 780 Kollegenuns Tage. Ein tleiner Teil der Feiernden ist entlassen. Bon denAusgesperrten sind 6484 AerbandSmitglieder. Auf Antrag derOrtSvcrwaltung beschloß die Versammlung, daß die Ausgesperrtenvom ersten Tage an die übliche Streikunterstützung erhalten.—.Au» der Versammlung wurde beantragt, die AvSiperrung damit zubeantworten, daß die Arbeit erst am nächsten Montag wieder auf-genommen werde. Verschiedene Werkstätten hatten bereits einen>ahingehenden Beschluß gefaßt.— Glocke machte taktische Gründezegen den Antrag geltend und riet auch den Kollegen der betreffen-den Werkstätten, ihren Beschluß nicht auszuführen, sondern nachAblauf der Aussperrungsfrist die Arbeit wieder aufzunehmen. DieVersammlung beschloß in diesem Sinne und lehnte den Antrag, erstam Montag die Arbeit aufzunehmen, ab.— Eine Resolution wurdeangenommen, die auf das scharsfte verurteilt, daß organisiert«Kollegen, die in der Lage gewesen wären, zu feiern, am 1. Maigearbeitet haben.Die Versammlung hatte noch die Wahl eines Angestellten fürdie Geschäftsstelle im Westen vorzunehmen. Die Stelle ist aus-geschrieben worden. Von 9 Bewerbern hat die Kommission dreizur engeren Wahl gestellt. Von diesen wurde Rennau durch>ie Versammlung gewählt.— Ferner wurde Glocke als De-legierter zum Gewerkschaftskongreß gewählt.Gericbts- Leitung.Flugblattverteilen und Kammergericht.(Zwei wichtige Entscheidungen.)1. Hausflure sind„geschlossene Siäutne" gemäߧ 43 Abs. 5 derGewerbeordnung.Druckschristen, die sich als Plakate. Bekanntmachungen oderAufrufe darstellen, dürfen nach K 10 des preußischen PreßgeseheS inder Fassung, die er durch ß 30 Abs. 2 de» Reichsprehgcsctzcs erhaltenhat, nicht ohne polizeiliche Erlaubnis an öffentlichen Orten unent-acltlich verteilt werden. Diese Bestimmung wird durch ß 43 Abs. 6der Gewerbeordnung insofern modifiziert, als danach eine polizeiliche Erlaubnis nicht erforderlich ist zur nichtgewerbsmäßigcn Bcr-teilung u. a. von Druckschriften in geschlofienen Räumen.Das Landgericht in Bonn hatte nun die Angeklagten Schnitzlerund Graf, die in Bonn sozialdemokratische Druckschriften verteilthatten, wegen Ucbertrctung des§ 10 des preußischen Preßgcsetzeszu Geldstrafen verurteilt, weil sie ohne polizeiliche Erlaubnis anöffentlichen Orten unentgeltlich Druckschriften verteilt hätten. DasGericht nahm als festgestellt au, daß die Angeklagten die Flugblätterteils in Briefkästen und durch Ritzen geschlossener HauStore gesteckthätten. Wo aber Haustore nicht verschlossen waren, hätten sie siein de.y pffenen Hausflur geworfen, Ter pffeKe HquSftgr{ei gberseLerStarktt zugänglich, also el» öffentlicher Ork. So Leliüzierle SaSLandgericht.Das Kammergericht hob auf die von Rechtsanwalt Dr. Ruhmvertretene Revision das Urteil auf und sprach die Angeklagten mitfolgender Begründung frei: Hier schließe§ 43 Abs. 6 der Gewerbe-ordnung die Verurteilung auf Grund des 8 10 deS preußischen Preßgesetzes aus. Erstens stehe fest, daß das Verteilen ein nichtgewerbs-mäßiges gewesen sei. Es sei aber auch als ein Verteilen in„ge-schlossenen Räumen" gemäß Z 43 Abs. 5 der Gewerbeordnung anzusehen. ES stehe fest, daß die Blätter von der Straße aus in Brief-kästen und durch Ritzen in verschlossene Türen gesteckt worden seienund daß man sie ferner in Hausflure geworfen habe, deren Türennicht verschlossen waren. Für die Feststellung, ob in einem„ge-schlossenen Räume" verteilt worden sei, komme es nun nicht daraufan, wo der Verteiler sich befinde, sondern wohin die Verteilung er-folge. Deshalb müsse hier Freisprechung erfolgen, denn selbst dienicht verschlossenen Hausflure seien als„geschlossene Räume" imSinne von§ 43 Abs. 5 der Gewerbeordnung anzusehen. Die Oeffent-lichkeit eines Orts sei nicht identisch mit dessen Ungeschlossenheit.Gleichwie ein Wirtshaus zwar ein öffentlicher Ort, aber zugleichein geschlossener Raum sei, müsse dieses auch von Hausfluren gelten,die auch dann, wenn sie nicht verschlossen gehalten würden, Räumeunter Dach und Fach, gedeckte und umfriedigte Räume bildeten. DasHineinwerfen der Blätter in die nicht verschlossenen Hausflure seideshalb ebenso ein„Berteilen in geschlossenen Räumen", wie dasübrige Verteilen der Angeklagten.2. Die„unentgeltliche" nichtgewerbsmäßige Verteilung.Rech und Genossen hatten in Bochum sozialdemokratische Druck«schristen verteilt. Es sollte nach der Anklage ein öffentliches un-entgeltliches und nichtgewerbsmäßiges Verteilen im Sinne des Z 10des preußischen Preßgesetzes in Verbindung mit 8 30 Abs. 2 desReichsprcßgesctzes sein. Tie Strafkammer in Bochum sprach sie frei.weil es sich zwar um ein nichtgewerbsmäßiges, aber doch entgeltlichesVerteilen handele, das nicht bestraft werden könne, auch wenn esöffentlich sei. Es sei entgeltlich gewesen, weil die Angeklagten vonder Partei ein Entgelt von 50 Pf. pro Stunde erhalten hatten.Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und machte geltend,ein entgeltliches Verteilen würde nur dann vorliegen, wenn dieEmpfänger der Blätter den Verteilern etwas gezahlt hätten.Das Kammergericht verwarf die Revision der Staatsanwalt-schaft mit folgender Begründung: Sowohl nach dem Sprachgebrauchals auch nach der Entstehungsgeschichte des Gesetzes könne nicht an-genommen werden, daß ein entgeltliches„Berteilen" dann vorliege,wenn der Empfänger dem Verteiler etwas zahle. Vielmehr könnevon einem entgeltlichen nichtgewerbsmäßigen Berteilen nur danndie Rede sein, wenn der Verteiler zwar nichtgewerbsmäßig handele,aber doch von seinem Auftraggeber, wie hier, ein Entgelt erhalte,Diebstähle in der Technische» Hochschule zu Charlottenburgfielen dem aus Rumänien stammenden Studenten Leiser Goldbergzur Last, der gestern der Straftammer des Landgerichts III ausder Untersuchungshaft vorgeführt wurde. In der TechnischenHochschul« sind in der letzten Zeit mehrfach Diebstähle vorgekommen,ohne daß es gelang, den Täter zu ermitteln. Neuerdings ivar einen»Studenten in einem Saale der Hochschule aus einem verschlossenenmittels Nachschlüssel geöffneten Tischkasten ein Reißzeug im Wertevon 25 M. entwendet. Unter gleichen Ilmständen war einemanderen Studenten ein unvollständiges Reißzeug im Werte von35 M. gestohlen loorden. JDurch Nachfrage bei Pfandleihern gelanges fcstznstellen, daß ein Student Goldberg Anfang März versuchthatte, ein unvollständiges Reihzeug zu versetzen und es dann beieinem anderen Pfandleiher für 6 M. versetzt hatte. Die Polizeiermittelte den Angeklagten als denjenigen, der das Reißzeug ver,setzt hatte. Bei einer in seiner Behausung vorgenommenen Durch«suchung wurden noch zwei, anderen Studenten abhanden ge-kommen« Reißzeuge, mehrere der Technischen Hochschule gehörigeBücher und 4 Pfandscheine vorgefunden. Der Staatsanwalt beantragte gegen den gestündigen Angeklagten ein Jahr Gefängnis, da»Gericht erkannte auf 7 Monate Gefängnis unter Anrechnung vos1 Monat Untersuchungshaft.Hus der frauenbewegung.Ein Japaner über die deutsche Fran.In der Wochenschrift.Zeitschrift" veröffentlicht ein Japanereinen Artikel mit der Iteberschrift:.Wie wir Japaner über diedeutsche Frau denken." Was die Aeußerungen dieses Sohne« desOstens bemerkenswert macht, ist erstens der Uinstand, daß. wie siezeigen, er und seine Landsleute den heiligen Respekt vor Europa»übertünchter Höflichkeit schon überwunden haben und in den Ein-richtungen und dem Wesen der alten Welt durchaus nicht den In-begriff aller Kultur entdecken. Der Artikel beschäftigt sich natürlichnur mit der bürgerlichen Frau; die proletarische existiert ja für diemeisten Europareisenden nicht.Er habe, schreibt der Verfasser, fast keine deutsche Frau kennengelernt, die es fertig� gebracht hätte, auch nur mal einige Tage zuHause zu bleiben. Sei e» auch nur um Schaufenster zu musternoder die eigene Toilette zur Schau zu stellen, aber fort aus demHause müsse sie. Während die deutsche Frau unzählige Male inTheater, Konzert« und andere Veranstaltungen laufe und ihre Kinderund die wichtigsten Arbeiten ihrer� Dienerschaft überlasse, würdenseine Landsmänninnen froh sein, dürften sie auch nur ein- bis zwei»mal im Jahre z. B. das Theater besuchen. Harte Worte findet erüber die sklavische Unterwerfung der deutschen Frau unter die ver-rücktesten Gesetze der Mode, wobei skrupellos ein gut Teil desFamilienglückes geopfert wird und woraus auch resultlere, daß diedeutsche Frau(immer die Dame gemeint) ihre Kinder nicht gernestille, waS oft genug die englische Krankheit zur Folge habe. Diejapanische Frau reiche ihrem Liebling gern und solange alS möglichdie Brust.Dann folgt folgt folgende interessante Auslastung:.Eine der unbehaglichsten Klippen des deutschen Familien-lebenS bildet das Verhältnis der Hausfrau zu ihreni Dienst-mädchen. Hier zeigt sich die„gnädige Frau"(die Gänsefüßchenstammen vom Verfasser deS Artikels) leider nur zu oft von ihrer.ungnädigsten" Seite. Ich wurde mehrmals von wahrem Entsetzengepackt, als ich zukällig Gelegenheit hatte, eine.gnädige Frau",die uns Gäste bei Tisch mit süßestem Lächeln und sanftestenWorten bewirtete, eine Stund« später im Tete-a-tete mit ihremZimmermädchen zu belauschen. Hierin liegt auch der Grund,warum der Fremde in Japan kein anständiges Dienstmädchenbekommt. Unsere Dienstmädchen werde» wie Kinder im HauseSchalten und empfinden es als Schande, unter europäischen Be-ingungen zu dienen."Da« sind Worte, die man all' den.Gnädigen", die stets überdie Schlechtigkeit der Dienstboten klagen, ins Stammbuch schreibe»sollte._Hus aller Alelt.Der hnallende Browning.In Vennhausen bei Düsseldorf wurde der 24 jährigeSchlächtergeselle Hibberle, der Sohn eines Schlächtermeistersin Paderborn, unter eigenartigen Umständen von dem Polizei»sergeanten Seeger erschossen. Hibberle wurde mit mehrere»anderen Gästen bei Eintritt der Polizeistunde aus einem WirtschaftS»lokal hinauSgewiesen. An der Räumung deS Lokals beteiligte sichder Polizeisergeant Seeger. der sich in Zivil befand und den Gästendeshalb als Polizeibeamter nicht kenntlich war. Nach der RäumungdeS Lokals entstand vor der Tür ein Wortwechsel zwischen dem Wirtund dem Polizeisergeanten einerseits nnd den mit sanftem Zwang»an die Lust beforderten Gästen andererseits. Ein bürgerliche»Lokalblatt, die„Düsseldorf.GerreSheimtt Zeitung", schildert nun daßFolgende mit diesen Worten: