2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 190.
Dienstag, den 15. August 1893.
10. Jahrg.
Die Arbeits- und Wohnräume in filge habe ber damalige Verleger Seifert in Zwickau ein auszuführen und wies ihn mit seiner Lohnentschädigungs- Fordes
-
"
"
Pflichteremplar an dortige Polizeibehörde ausgeliefert, auch rung ab. Die 2,70 M. rückständiger Lohn wurden ihm aber zus fönne nicht jeder Ort, wo Zeitungen verbreitet werden, als erkannt mit der Begründung, daß der Beklagte nicht berechtigt Ausgabeort betrachtet werden, sonst müßte jede Buchhandlung, gewesen, wegen eines erwiesenermaßen aus Versehen verEiner dankenswerthen Aufgabe hat sich die Agitations- welche Zeitungen an verschiedene Orte expedirt, ohne Rücksicht ursachten geringen Schadens den Lohnabzug zu machen. Kommission der Bäckerei- Arbeiter Berlins im Verein mit der darauf, ob dies die„ Reußische Volkszeitung", das„ Bayerische Vaterland" oder der Vorwärts" sei, ein Pflichtexemplar an die Der russische Hochstapler Sawin, der durch seine Arbeiter- Sanitäts- Kommission unterzogen. Die uns vorliegende Kleine Broschüre schildert auf grund eingehender Erhebungen die Polizeibehörde abgeben, in diesem Sinne würde z. B. Beulen Schwindele ien und einen fühnen Fluchtverfuch auch in Deutschroda auch als Ausgabeort betrachtet werden müssen. Troz land und besonders in Berlin noch wohl bekannt sein geradezu entsetzlichen Zustände in den Berliner Bäckereien. Sind alledem wurde, wie schon angeführt, die Strafverfügung von dürfte, wurde, wie der Petersburger Korrespondent des B. T." schon durch die Arbeit Bebel's über die in den Bäckereibetrieben 10 M. bestätigt. Natürlich wird die Angelegenheit noch meldet, am 1. August vor dem Bezirksgericht zu Rjäsan abs herrschenden Mißstände weitere Kreise unterrichtet worden, so weitere Instanzen beschäftigen, da es sich hier um eine prinzipielle geurtheilt. Eine Menschenmenge, wie sie der Gerichtssaal dort wird diese Schrift gewiß nicht verfehlen, durch die eingehende Auffassung handelt. Unseres Erachtens, so bemerkt die„ Reuß. noch nie sah, füllte den Raum. Unter militärischer Bedeckung Besprechung der sanitären Zustände, gestützt auf gewissenhafte Volksztg.", spricht§ 9 des Presgesetzes flipp und flar aus, daß betrat der des Betruges und der Flucht aus Sibirien beschuldigte Recherchen und statistische Erhebungen, Entrüstung bei allen an der Verleger, sobald die Versendung oder Austheilung beginnt, Angeklagte, höchst elegant und nach der letzten Mode gekleidet, ständigen Menschen hervorzurufen. Wer in den Läden unserer Herren Bäckermeister die so lecker ein Exemplar an die Polizeibehörde des Ausgabe Ortes abzu den Saal. Die Anflage bot faum irgend welches Interesse, Wer in den Läden unserer Herren Bäckermeister die so lecker liefern habe. Die Versendung erfolgte aber vom Druck wenn der Held des Prozesses nicht eben Sawin wäre, der, nachund appetitlich aussehenden Waaren sieht, wird es kaum für orte Zwickau aus nach Greiz zunächst mit der Post bezw. der dem er durch Gaunereien europäischen Ruf erlangt, durch möglich halten, daß sie in Räumen hergestellt werden, die sich zu Bahn. Die spezielle Austheilung in den verschiedenen Ortschaften ein Urtheil des Gerichts in einen allem anderen, nur nicht zu Bäckereien eigenen. Ja es ist fraglich, spielt hier gar keine Rolle. Es fehlt auch nicht an Analogien des entlegenen Winkel Gouvernements Tomst verbannt wurde, Wo er ob man nach dem Lesen der Broschüre noch mit dem bisherigen hierüber. Um nur an eines zu erinnern, erblickten unterm durch Ackerbau mühsam seinen Unterhalt verdienen mußte. Appetit zu seinem Frühgebäck oder Butterbrot greift. Wie es mit den Schlafräumen bestellt ist, darüber giebt botenen Beitungen bereits in der Aufgabe der Zeitungen auf werb gewöhnte Abenteurer nicht versöhnen und that Schritte, Sozialistengesetz Richter die Verbreitung( Versendung) von ver- Mit letterem Umstand konnte sich der an mühelosen Erfolgende Schilderung Auskunft: Während das Berliner Polizeipräsidium in seiner Ver- der Post und die Empfänger wurden verhaftet. Daß im vor um die Erlaubniß zur Ueberstedelung nach der Stadt Tomsk zu liegenden Falle der Ausgabe- Ort Zwickau und nicht Greiz war, erlangen. Als dieser Versuch fehlschlug, beauftragte er seinen ordnung über das Schlafstellenwesen als für jeden Schläfer 10 Kubikmeter Luftraum fordert, während die Zwickauer Polizeibehörde stets ein Pflichtexemplar verlangt und verschiedene Wechsel einzufassiren. Darauf machte er sich als Mindeſtmaß kann unseres Grachtens feinem Zweifel unterliegen. Auch hat Bevollmächtigten, seine Immobilien in Moskau zu verkaufen selbst in der Strafanstalt Plößensee auf jeden Strafgefangenen und erhalten. Die Auffassung des Greizer Schöffengerichts kon- felbst nach der Kremlstadt auf. Unterwegs machte er im Eisen28,15-29,03 Rubikmeter Luftraum kommen, war in zwei Fünftel struirt zwei Pflichtexemplare, welche bei zwei zuständigen Polizei- bahnkupee die Bekanntschaft des Kaufmanns Sheljajem, dem er der untersuchten Berliner Bäckereien das vom Polizeipräsidium behörden abzuliefern sind, eine Deutungsweise, welche der flare sich als Kaufmann Monsoi vorstellte und erzählte, er reise nach vorgeschriebene Mindestmaß von Luft pro Schläfer nicht erreicht Wortlaut des§ 9 des Preßgefehes völlig ausschließt. Rjashst, um dort Geld zu empfangen, mit dem er im Auslande und blos im fünfzehnten Theile der Bäckereien stand den schlaPferde kaufen wolle. Der vertrauensselige Sheljajem forderte fenden Bäckergehilfen so viel Luft zur Verfügung, wie den InGewer begericht. Kammer I. Fräulein Philipp, welche ihn auf, ihn nach Koslow zu begleiten, wo man auf dem Jahrfaffen der Plögenseer Strafanstalt. Wie fürchterlich die Luft in der Wäschefabrik von Buchholz u. Co. thätig war, wurde markt gut Pferde faufen tönne; des Geldes wegen brauche verhältnisse in den Schlafstellen der Bäcker sind, erfieht man eines Morgens entlassen, weil sie nicht 10 Pfennig Strafe für er sich nicht zu beunruhigen, das fönne er vorschießen, ferner aus unserer Statistit, welche zeigt, daß ein Sechstel der Zuspätkommen bezahlen wollte. Sie wandte sich an das bis Sawin fein Geld in Rjashst erhalten habe. Sawin Bäckergesellen mit einem Viertel bis zur Hälfte der vom Berliner Gewerbegericht, beantragend, die Firma zur Zahlung einer Ent- folgte der Aufforderung, lieh von seinem neuen Be= Polizeipräsidium als Mindestmaß vorgeschriebenen Luftmenge zu schädigung und zur Ausstellung eines ordnungsmäßigen Beug- tannten 920 Rubel und taufte Pferde, die er dem frieden sein müssen, ja es giebt Bäckereien in Berlin , wo den Bäcker- nisses zu verurtheilen; sie bekomme ohne dasselbe feine Arbeit. Pferdehändler Sermatow zeitweilig anvertraute. Sodann faufte gefellen Schlafftellen zur Verfügung stehen, die nicht einmal dem Die beiden Buchhalter der Beklagten behaupten, die Klägerin er von Sheljajem 10 000 Bud Hafer und reiste nach Rjashst. zehnten Theil der Größe einer Plögenseer Belle entsprechen! Daß in hätte gar kein Zeugniß verlangt. Durch Beugenaussage wurde Bald darauf erfolgte seine Verhaftung. Bei der Gerichtsver folchen Schlafstellen ein ruhiger, Kräfte stärkender Schlaf möglich sein festgestellt, daß in dem Streit, welchen die Klägerin mit der handlung suchte Sawin zu beweisen, daß er Sheljajem garnicht tann, wird niemand glauben. Der Bäcker, der sich von seinem Direttrice wegen des beabsichtigten Strafabzuges hatte, von ihrer betrogen, sondern blos von dessen vortheilhaftem Anerbieten GeLager erhebt, muß Mattigkeit und das Bedürfniß, frische Luft Seite die Aeußerung fiel: Herr Buchholz will wohl die Groschen brauch gemacht habe. Es sei ihm gar nicht in den Sinn ge zu schöpfen, fühlen, statt dessen muß er aus der elenden Schlaf- felber in die Tasche stecken?" Herr Buchholz machte im tommen, die Schuld nicht zu bezahlen. Ebenso sei er nicht aus stätte sofort in den warmen, staubigen und engen Arbeitsraum Verlauf der Verhandlung dem Gerichtshof die interessante Mit- Sibirien entflohen, sondern hätte es Blos zeitweilig verlassen, um treten. Bei der Arbeit athmet er Dunst und Staub ein, während theilung, von einer Reihe von Geschäften seiner seine Geldangelegenheiten zu ordnen, sodann mit Geldmitteln des Schlafes muß er die schlechte, von seinen Schlafkameraden Branche sei vereinbart worden, Personen, in zurückzukehren und Getreidehandel zu treiben, weil Acterbau ausgeathmete Luft wieder in seine Zungen hineintreiben. Mit deren Zeugniß der Vermert ordnungsmäßig seine physischen Kräfte übersteige. Das Gericht verurtheilte ihn für der Ventilation ist es sehr schlecht bestellt, künstliche Ventilations- entlassen" fehle, nicht einzustellen. Die Beifizer die Flucht aus der Verbannung zu einer dreimonatigen Gefängnißeinrichtungen fehlen fast ausnahmslos, ja ein Sechzehntel der verhehlten ihre Entrüstung über diese Abmachung nicht Das haft und zur abermaligen Deportation, sprach ihn aber von der Schlafräume entbehrt selbst jedes Fensters und in zwei Drittel Gericht verpflichtete den Beklagten, der klagenden Arbeiterin ein Anklage des Betruges frei. der Schlafräume, die stets von mehreren benutzt werden, ist blos Beugniß auszustellen, wie es die Gewerbeordnung vorschreibt, ein Fenster vorhanden und nur in einem Fünftel der Schlaf- 5. H. eine Bescheinigung über Art, Aufnahme und Beendigung Reichsgerichts- Entscheidung. Wegen Betruges stellen befinden sich zwei Fenster. der Arbeit. Das Wort„ ordnungsmäßig" in das Zeugniß zu und einfachen Bankrotts ist der Chemiker Dr. Franz Die Luft, welche durch die Fenster dringt, kann nicht gut feßen, dazu konnte das Gericht den Beklagten nicht verurtheilen. Heltmann in Hagen vom dortigen Landgericht am 7. Juni sein, denn die meisten Fenster sind Kellerfenster und gerade zwei Mit der Forderung einer Lohnentschädigung wurde die Klägerin zu 6 Monaten und 14 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Er Drittel derselben geht nach dem Hof oder dem Flur, die sich abgewiesen. betrieb ein Geschäft zur Gewinnung von Kupfervitriol und nahm selten durch besondere Sauberteit auszeichnen. Mit der Neinlichkeit in den Betrieben steht es nicht beffer. Die Portier 5. flagt gegen feine ehemaligen Arbeitgeber auf Bahlung bald wieder ausschied. Ein Theil seiner Einlage blieb noch in Sigung vom 10. Auguft. Rammer VII. Der nach mehrfachen Finanzoperationen einen Sozius in der Person des Herrn K. an, welcher sich mit 30 000 m. betheiligte, aber Werkstätten. werden fast gar nicht gereinigt, nur ausgefegt, in eines Monatsgehaltes, da er, der vierwöchentliche Kündigung einer ist der Fußboden weder mit Dielen noch mit Steinen be- hatte, ohne Innehaltung derselben entlassen sei. Von den Ein- dem Geschäfte, so daß Dr. Heltmann also seinem bisherigen legt, sondern der Sand bildet den Fußboden. Spucknäpfe fehlen wendungen des Vertreters des Beklagten erschien dem Gericht Sozius verschuldet war. Nunmehr suchte er schleunigst einen legt, sondern der Sand bildet den Fußboden. Spudnäpfe fehlen in mehr als neun Zehntel der Betriebe. Das Waschen scheint man für überflüssig zu selten, denn in mehr als zwei Drittel der ausschließlich die von Bedeutung, daß sich der Kläger geweigert anderen Theilhaber zu gewinnen und zwar bot sich ein solcher Werkstätten ist keine Waschgelegenheit vorhanden. In vielen habe, an einem bestimmten Tage den Fahrstuhl zu bedienen. Die in der Person des Herrn F. an. Diesem schilderte Heltmann fehlt der Ausguß unter der Wasserleitung. Mit Handtüchern stuhlwärters sei seine Pflicht gewesen; fünf Vierteljahre habe er Der Umsatz habe zwar im letzten Jahre nur etwa 180 000 m. Bedienung des Fahrstuhls während der Abwesenheit des Fahr- die Verhältnisse in einem recht günstigen Lichte und gab an, er selbst habe 30-40 000. in dem Geschäfte stecken. wird möglichste Sparsamkeit geübt. Die Schlafräume werden zu aushilfsweise auch den Fahrstuhl bedient. Der Kläger beArbeitsstätten benutzt, dicht daneben ist die Wehlkammer, Ungeziefer, hauptete, dies ohne Verpflichtung gethan zu haben. Auf seinen betragen, aber es hätten doch immerhin 10 000 M. abgeschrieben Schwaben gehören zu selten vermißten Hausthierchen. Es ginge eigenen Wunsch, wenn auch auf Kosten der beklagten Gesellschaft, flau, aber der Artikel werde sich bald wieder heben, und dann werden können. Augenblicklich sei Rupfervitriol gerade etwas zu weit, wollten wir alles aufführen, wir verweisen vielmehr wäre er, nach voraufgegangener Belehrung über die Behandlung könne das Geschäft jeder Konkurrenz die Spitze bieten. Auch in unsere Leser selbst auf die kleine Schrift, die zum Preise von von Fahrstühlen, geprüft worden. Kläger schwört:„ Es ist
"
10 Pf. im Vorwärts" zu haben ist. Daß aber mit all diesen, nicht wahr, daß der Vertreter der Beklagten mir bei meinem anderer Weise suchte er den angehenden Theilhaber sicher zu auch den einfachsten sanitären Ansprüchen hohnsprechenden Zu- Engagement als Portier ausdrücklich erklärt hat, daß ich machen. Er meinte, 60 000 M. Ginlage würden genügen, er ständen, für den Arbeiter sowohl, als auch für den Konsumenten als solcher verpflichtet sei, die Mitbedienung des Fahrstuhles zu empfehle ihm aber selbst, zunächst erst 30 000 m. einzulegen und ernste Gefahren für die Gesundheit verknüpft sind, wird jeder übernehmen." Durch diesen Schwur erwiesen nahm das Gericht sich von der Rentabilität erst zu überzeugen. Nach der Bilanz, empfinden. Wir können deshalb auch den Bestrebungen der Ar- an, daß eine Verabredung betreffs des Fahrstuhles nicht getroffen welche er Herrn F. vorlegte, hatte er felbft 36 000 m. Vermögen beiter, diesen Uebelständen sei. Des Klägers einmalige Weigerung, ihn zu bedienen, sei im Geschäfte. Dies war aber in Wirklichkeit nicht der Fall, denn in ihren Betrieben durch deshalb kein Grund zur sofortigen Entlassung. Die Beklagte nicht als solche kenntlich gemacht, sondern zum Aktivvermögen die nicht unbedeutende Schuld an seinen früheren Sozius war Einführung der Kontrollmarke zu begegnen, nur unsere wärmste hätte darum die verlangten 90 M. an den Kläger zu zahlen. Sympathie entgegenbringen. Mögen die Arbeiter das Rammer III. Der Stater Bliesing flagte gegen den gerechnet worden, Durch diese falsche Vorspiegelung wurde F. Ihrige dazu beitragen, die Sache zu unterstützen. Der Kampf Stater Hinze; er verlangt 2,40 M. rückständigen Lohn. S. hatte veranlaßt, 30 000 m. einzuschießen, was er nicht gethan haben wird fein leichter sein, aber das Interesse unseres eigenen Wohls das Geld unter der Motivirung behalten, daß er noch 3 M. von würde, wenn er gewußt hätte, daß Heltmann nicht selbst und das unseres Mitmenschen gebietet uns, all' unsere Kräfte BI. bekomme. Das Gericht verurtheilte den Beklagten zur Heraus36 000 Mart Vermögen int Geschäfte hatte, sondern einzusetzen. 21 000 Mart Schulden. gabe der 2,40 M. Der Lohn müsse nach der Gewerbe- Ordnung Bald darauf brach der Konturs Die Sache hat aber insofern noch etwas Lehrreiches, als eine baar ausgezahlt werden. Forderungen, die nicht aus dem Ar aus und nicht nur Heltmann, sondern auch seine beiden Theilgroße Zahl der Herren Bäckermeister Innungsmitglieder sind, beitsverhältnisse direkt oder indirekt erwüchsen, dürften nicht aus haber verloren ihr Geld. Die Konkursmasse ergab nur 7 pCt. von diesen Herren werden ganz entschieden die Forderungen, die dem Arbeitsverdienste des Schuldners von vornherein einseitig zur Vertheilung an die nicht bevorrechtigten Gläubiger. Außer die Agitationstommission der Bäcker stellt, zurückgewiesen. Da befriedigt werden. des Betruges, der in der Manipulation gegenüber Herrn F. haben die Innungshelden ganz offen Farbe bekennen müssen, und Zwei Vergolder waren vom Inhaber Meier der bekannten gefunden wurde, hatte sich Heltmann des einfachen Bankrotis wie von dieser Gesellschaft nicht anders zu erwarten, den Unter- Goldleisten Fabrit von Methow u. Ko. an der Fertigstellung schuldig gemacht, indem er seine Bücher nicht ordnungmäßig nehmerprozen herausgesteckt, und die von den Arbeitern er eines noch nicht lange begonnenen Affords verhindert worden geführt und die Bilanz nicht rechtzeitig gezogen hatte. hobenen noch so geringen und gerechten Forderungen pure zurück- und flagten deshalb auf Zahlung von je 15 M. Entschädigung. Revision des Angeklagten enthielt u. a. die Rüge, daß ein gewiefen. Aber auch die Behörde hat die Pflicht, nun endlich diesen Herr Meier sagte aus, die Kläger hätten mehrere Arbeiten un- Sachverständiger, der erklärt hatte, er sei gar nicht in dieser Aber auch die Behörde hat die Pflicht, nun endlich diesen genügend ausgeführt, so daß fie nachgearbeitet werden mußten. Sache Sachverständiger, auch mit dem Zeugeneide hätte belegt unfauberen Patronen ihr Handwerk zu legen und dafür zu sorgen, Als sie den fraglichen Attord angefangen hatten, sei gerade werden müssen, weil diese Aussage nicht durch den Sachdaß nicht der Ort der Bereitung von Nahrungsmitteln der Heerd wieder eine ihrer Arbeiten als reparaturbedürftig zurückgekommen verständigeneid gedeckt werde. Das Reichsgericht war jedoch mit einer Uebertragung von Krankheiten oder Fortpflanzungsstätte für und um sich vor weiteren Schaden zu schützen, habe er ihnen der Reichsanwaltschaft der Meinung, daß auch die Negation des Epidemien wird, was in anbetracht des Geschilderten sehr leicht sofort den neuen Afford entzogen. Der Gerichtsvorsitzende stellt Gutachtens vom Sachverständigeneide gedeckt werde und ermöglich ist. aus der vorliegenden Fabrikordnung fest, daß bei Methlow und tannte in der heutigen Sitzung auf Verwerfung des Rechts
Gerichts- Beitung.
Soziale Uebersicht.
Die
Komp. jeder Arbeiter nach jeder Fertigstellung eines Atfords mittels. entlassen werden kann. Das Urtheil lautete auf Zahlung des Klage- Anspruches. Es hätte, so wurde ausgeführt, so ausfallen müssen mit Rücksicht auf die erwähnte Bestimmung und mit Rücksicht darauf, daß die Entlassung nicht wegen der Mängel des neuen, sondern wegen der des alten Affords erfolgte. Prefgesetzliches. Das Schöffengericht in Greiz verhan Sigung vom 11. August. Kammer VI. Der Bäcker Jahn delte am Montag als Berufungsinstanz in einer Preßangelegen verlangt von seinem früheren Meister 3 M. rückständigen Lohn Neber die Nutzbarmachung der Wasserkräfte in Oft heit, die zwischen dem Vertheidiger und dem Gericht zu einer und Lohnentschädigung für 14 Tage, weil er ohne Kündigung deutschland weiß die Schles. Btg." folgendes mitzutheilen: längeren Auseinandersetzung über die Auslegung des§ 9 des entlassen wurde. Der Beklagte, Bäckermeister Tormer, entgegnete, Da in der ungenügenden" Entwickelung der Industrie in den östPreßgesetzes führte. Der Sachverhalt ist folgender. Der Expe- der Kläger habe sich zweimal seiner Anordnung, den Holzstall zu lichen Provinzen ein wesentlicher Grund ihres geringeren Wohldient der„ Reußischen Volkszeitung" hierselbst hatte es versehen, reinigen, widersetzt und sei darauf, seiner Meinung nach, berech- standes zu finden ist und hier wegen Mangels an geeignetem ein Pflichtexemplar an die Greizer Polizeibehörde abzugeben, tigterweise entlassen worden. Die 3 M. seien von ihm, Tormer, Heizmaterial als Triebkraft für die Industrie hauptsächlich infolge dessen der damalige Verleger, Herr Julius Seifert einbehalten worden, um sich für vom Kläger ruinirte Waaren Wasserkräfte in Frage kommen, hat der Minister für Handel in Zwickau , eine polizeiliche Strafverfügung von 10 M. erhielt. schadlos zu halten. Derfelbe habe einige Duzend Torteletts und und Gewerbe den Professor Jnze der technischen Seifert legte Berufung ein und das fürstliche Amtsgericht ver- außerdem Sträußel durch Herunterwerfen unbrauchbar gemacht Hochschule สิน Aachen beauftragt, eine Prüfung der fügte heute, daß es bei den 10 M. Strafe zu verbleiben habe, und ihn dadurch um 2,70 M. geschädigt; die mitangerechneten Wasserverhältnisse zunächst in den Gebieten östlich der Weichsel weil Greiz als Ausgabeort der Reußischen Volkszeitung" anzu- übrigen 30 Pf. sei der Kläger ihm an Krankenkassenbeiträgen schuldig. vorzunehmen. Dieser Aufgabe hat sich Professor Inte sehen sei und demzufolge ein" Pflichteɣemplar an die Greizer Befragt, ob denn ein Bäcker auch zum Holzstallreinigen da sei, unterzogen und über die Ergebnisse seiner Reise Bericht erstattet. Polizeibehörde abgegeben werden müffe. Dies ginge auch dar antworteten der Beklagte und ein als sein Zeuge anwesender Bäcker, In dem Berichte ist ein übersichtliches Bild von den Wasseraus hervor, weil die„ N, V." nicht nur in Greiz , sondern es sei üblich, daß der jüngste Gehilfe diese Arbeit und ähnliche verhältnissen des bezeichneten Gebietes und sind auch möglichst auch in' den umliegenden Ortschaften verbreitet werde. Hausdienerarbeiten verrichte, wenn fein Hausdiener im Geschäft zutreffende Zahlen über die Größe der vorhandenen Wasserkräfte Auch der Juhalt des fraglichen Blattes wurde mit in fei. Der Meister verstieg sich dabei zu dem Ausspruch:" Na, zu sowie über die Kosten der zu ihrer Nuzbarmachung dienenden Betracht gezogen, um den Nachweis zu führen, daß was anderes als wie zum Hausdiener ist doch ein von außer Anlagen gegeben. Nach den Ermittelungen des Berichterstatters Greiz als Ausgabeort zu betrachten sei. Die Vertheidigung balb kommender Geselle nicht zu gebrauchen!" Nach Vernehmung würden sich allein in den größeren Fluß- und Seengebieten Oftversuchte nachzuweisen, daß nicht Greiz , sondern Zwickau der mehrerer Beugen nahm das Gericht an, daß der Kläger sich be- preußens, wo gegenwärtig bei mittlerem Wasser etwa 5600 NubAusgabeort der R. W." zur fraglichen Beit gewesen sei, dem- harrlich geweigert, einen bestimmten Auftrag des Arbeitgebers pferdekräfte dienstbar gemacht sind, bei Werbefferung des Ab