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Berweigern dürfen und der Strafbeschluß der Stadtverordneten feij argen. Es ist im Interesse des Boltewohls, sie für ihren fünftigen mit Recht ergangen.

Das Oberverwaltungsgericht, bei dem G. noch Berufung ein­legte, bestätigte am 9. Mai das Urteil des Bezirksausschusses und führte begründend aus, daß es die vom Kläger geltend gemachten Entschuldigungsgründe selbständig nachgeprüft habe, aber zu der selben Auffassung gekommen sei, wie der Bezirksausschuß. Aus denselben Gründen erachte das Oberverwaltungsgericht die Weige­rung des Klägers für unbegründet und den Beschluß der Stadtver­ordneten- Versammlung für gerechtfertigt.

Beruf als Hausfrau und Mutter so tüchtig wie möglich zu machen. Damit fallen alle Einwände der Arbeigeber glatt zu Boden. selbst wie für die von ihrer Konkurrenz bedrohten Arbeiter im Den Gefahren, welche die ungelernte Frauenarbeit für diese Gefolge hat, können wir unter den heutigen Verhältnissen erheblich entgegenwirten, indem wir immer und immer wieder den obligato­rischen Unterricht in der Fortbildungsschule bis zum achtzehnten Jahre fordern. Als notwendige Ergänzung fommen in Betracht: Fachschulen mit Lehrwerkstätten unter paritätischer Verwaltung und unter Oberaufsicht der Arbeitskammern. In diesem Sinne haben wir auf das Parlament einzuwirken. Die Arbeiterinnen müssen aufhören, bloße Maschinen zur Produktion von Mehrwert zu sein. 919 Beseabende.

Straße 54: Vortrag. Genossin Lugwig- Berlin.

Kündigung nach Feierabend. Dem Photographen Sch. war feine Stellung bei der Neuen photographischen Vergrößerungs­gesellschaft am 8. zum 22. April nach Feierabend bei der Lohn­zahlung gekündigt worden. Er verweigerte die Annahme und Alt- Glienice. Heute Freitag, den 12. Mai, bei Jahn, Rudower fündigte selbst am 15. zum 29. April. Die Firma entließ ihn jedoch am 22. April. Er flagte beim Gewerbegericht auf Lohnentschädis gung für eine Woche. Das Gericht hielt jedoch eine auch nach Feierabend ausgesprochene Sündigung für zulässig und rechts­gültig. Zu einer Urteilsfällung kam es aber nicht, weil der Kläger auf Anraten des Vorsitzenden die Klage fallen ließ.

Gerichts- Zeitung.

Zu wenig schneidig!

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Der Kriminalfergeant Kunze zu Halle a. G. follte seine Pflicht Schnapsverkauf über die Straße und Ladenschluß. dadurch berlebt haben, daß er bei Gelegenheit des Einschreitens Durch§ 139e der Gewerbe- Ordnung ist bekanntlich für offene der Polizei am 1. Mai 1910 nach Schluß der Versammlung im Verkaufsstellen"( Läden) der Neunuhrschluß eingeführt worden, Volkspark in der Ullrichstraße nicht mit zugegriffen habe. Er er­und nach§ 139f fann der Achtuhrladschluß eingeführt werden. Nach hielt deshalb eine Disziplinarordnungsstrafe von 9 M. und der der Zeit dürfen nur die beim Ladenschluß bereits anwesenden Regierungspräsident in Merseburg berwarf seine Beschwerde. Kunden noch bedient werden. Zuwiderhandlungen werden nach Das Oberverwaltungsgericht , bei dem nunmehr flagte, § 146a der Gewerbe- Ordnung bestraft. Auf Grund dieser Bestim erhob Beweis durch Vernehmung uniformierter Baner og Beamter. Diese mungen war die Gastwirtin Frau Düder angeklagt worden, weil hatten zu seinen Ungunsten ausgesagt, daß er an Ort und Stelle fie noch nach 8 Uhr abends, nachdem für andere offene Verkaufs- gewesen sei, als ein Beamter infolge einer Siftierung von der stellen bereits der Achtuhrladenschluß eingetreten war, Schnaps in Menge bedroht worden sei, und daß er trotzdem dem uniformierten leiner Menge in einer Flasche über die Straße weg verkauft hatte. Beamten keine Hilfe geleistet hätte durch ein direktes Eingreifen. Das Landgericht in Bochum als Berufungsinstanz sprach die In der Schlußberhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht machte Angeklagte aber frei, indem es ausführte: Der Schnaps sei hier der Vertreter des Klägers u. a. geltend, daß die Aussagen nament­am Schalter verabreicht worden, und zwar in fleiner Menge zum lich in bezug auf die Dertlichkeit nicht recht übereinstimmten. fofortigen Genuß in der Wohnung des Käufers. Dieser Gaffen- Herr Kunze selber bestritt, seine Pflicht verlegt zu haben. Er sei schant" sei als Teil der Schankwirtschaft anzusehen. Diese sei aber an Ort und Stelle gewesen, bevor die, Berstärkung der Polizei kam nicht beschränkt durch die Vorschriften über den Ladenschluß. Die und habe auch getan, was die Situation ihm geboten habe, indem Angeklagte hätte deshalb den Schnaps verkaufen dürfen, und sie er nämlich dem bedrängten Schuhmann durch seine Person könne nicht auf Grund der Bestimmungen über den Ladenschluß den Rücken gedeckt habe, solange es nötig gewesen sei. Er habe ge­glaubt, ihm so mehr nüßen zu können, als durch ein aktives Gin­schreiten, denn wenn er sich der Menge als Polizeibeamter durch Bufassen zu erkennen gegeben hätte, dann wären eben zwei Beamte ſtatt einer bedrängt worden, und die Rückendeckung für den unifor mierten Kollegen wäre vereitelt gewesen. Im übrigen sei er

berurteilt werden.

"

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und machte geltend, daß doch ein Vergehen gegen die Bestimmungen über den Laden­schluß vorliege. Derartiger Gaffenschant gehöre nicht zum Betriebe der Schankwirtschaft.

Todes- Anzeigen

Sozialdemokratischer Wahlverein

des

6. Berl. Reichstags- Wahlkreises.

Todes- Anzeige.

Am Dienstag, den 9. Mai, ber starb unser Genosse, der Reisende Otto Beihl

Tegeler Str. 41. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 12. Mai, nachmittags 4 Uhr, von dem Trauerhause aus nach dem Kirchhof der Oster­Gemeinde in Reinickendorf - West

statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Zentralverband der Handlungs­gehilfen u. Gehilfinnen Deutschl.

Bezirk Berlin .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am Dienstag, den 9. Mai, unser Kollege

Otto Beihl verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute, Freitag, nachmittags 5 Uhr, auf dem Nazareth- Kirchhof, Neiniden­dorf- West, Berliner Straße , statt. Um rege Beteiligung ersucht Die Ortsverwaltung.

291/8

Verband der Brauerei- und

Das Kammergericht hob das Urteil des Landgerichts auf und doppelt bestraft worden. Der Magistrat habe ihm durch Beschluß Mühlenar helter Berufsgenossen.

die Gehaltszulage für 1910 gesperrt, was außer der Ordnungsstrafe einen Verluft von 100 m. bedeute. Er bitte, die Disziplinar­ordnungsstrafe aufzuheben.

berwies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Es sei ein Rechtsirrtum, wenn das Landgericht den Gassenschant, das heißt den Verkauf der Getränke über die Straße weg, noch dem Schankwirtschaftsbetriebe zurechne. Das Oberverwaltungsgericht wies jedoch die Klage ab. Es er­Es kämen, da es nach Eintritt des Ladenschlusses gewesen sei, die achtete auf Grund der Beweiserhebung für festgestellt, daß Kläger Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung über den Ladenschluß in Be- im Augenblicke der Gefahr dem Schußmann B. nicht in ausreichender tracht. Wenn die Angeklagte geirrt habe, so sei das auch kein tat- Weise zu Hilfe gekommen sei und auch einen anderen Beamten nicht sächlicher Irrtum, der sie entschuldigen könnte, sondern ein Rechts- unterstützt habe. Das sei als Pflichtverletzung zu ahnden, irrtum, der von Strafe nicht befreie.

Hus der Frauenbewegung. Fortbildungsschulpflicht der gewerblichen Arbeiterinnen.

Aus aller Welt.

Die Bombe im Paket.

Durch einen berbrecherischen Nachealt wurde einer in Schir windt in Ditpreußen lebenden Familie sehr böse mitgespielt. Bor Als die Reichsregierung im Jahre 1890 einer Neuregelung der einigen Tagen war der in dem genannten Drte lebenden Frau Fortbildungsschulpflicht näher trat, wollte fie auch die jungen Schwandtner auf einer Postkarte aus Königsberg das Mädchen mit einbezogen wissen. Allein Konservative und Ultra- baldige Eintreffen eines Bostpatets angezeigt worden. Beim Deffnen montane wußten diese Absicht zuschanden zu machen. Von neuem des am Mittwoch angekommenen Baletes erfolgte eine heftige vertrat die Reichsregierung den Gedanken einer Ausdehnung der Fortbildungsschulpflicht auf die Arbeiterinnen, als sie sich in der Explosion. Frau Schwandtner und ihre Tochter wurden laufenden Reichstagssession notgedrungen mit allerlei Flidwerk an ich ter verlegt. Die Wohnung der Familie wurde start be­der Gewerbeordnung beschäftigte. Ueber die erste Lesung und die schädigt. Bisher sind die Urheber der ruchlosen Tat nicht bekannt. daran schließenden Kommissionsberatungen hinaus ist die Sache indes noch nicht gediehen. Die Tatsache, daß die Kommission der Einbeziehung der Neues über die russische Korruption. gewerblichen Arbeiterinnen in die Fortbildungsschulpflicht zugestimmt Wieder einmal haben mehrere hochstehende russische Ber hat, rief sofort das organisierte Unternehmertum zum Broteft auf, waltungsbeamte ihre Stellung so offensichtlich zur eigenen Be bas in jeder Rongeffion an die moderne Boltsbildungsforderungen reicherung ausgenugt, daß gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet eine brohende Schmälerung des dreimal heiligen Profits erblidte. wurde. Diesmal find der Präsident der Petersburger Industrieverbände und Handelskammern bombardierten den Reichstag Stadtverwaltung, Untowsty mit Petitionen, den Fortbildungsschulzwang zu beseitigen oder der Stadt schien die Elberfelder Handelskammer auf dem Plan.

und

Ortsverwaltung Berlin . Nachruf.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am 2. Mai der Kollege Emil Golz

( Bodbrauerei, Abt. I) nach schwerer Krankheit ver­storben ist.

Wir werden fein Andenken in Ehren halten. 42/14

Die Ortsverwaltung.

Danksagung.

Für die zahlreiche Beteiligung bei Frau, unserer guten Mutter der Beerdigung meiner geliebten Grete Maaß

sowie für die herrlichen Kranzspenden fagen wir allen Teilnehmern unseren tiefgefühltesten Dank.

Hermann Maaß

nebst Kindern. Danksagung.

Für die Beweise herzlicher Teil­lieben Bruders Eugen Bernard nahme bei der Beerdigung meines sage ich allen Freunden und Be­Herrn Borsigenden und den Kollegen der Drtsfrankenkasse der Mechaniker so­wie den Kollegen des Verbandes der Bureauangestellten hiermit meinen herzlichsten Dant. 17365

mindestens auf das 16. Lebensjahr herabzusetzen. Zuletzt noch er- felretär Subareff, wegen unfangreicher Unterorizenden und den Kollegen der

Schule und Liebe.

schlagungen und erwiesener Bestechlich feit angeflagt. Was sie gegen die Fortbildungsschulpflicht der Arbeiterinnen Da eine Revision der gesamten Stadtverwaltung angeordnet worden ins Feld führt, dürfte typisch sein für die einseitige, ausschließlich ist, erwartet man noch neue Ueberraschungen. bom eigenen Gewinninteresse diftierte und damit von einem höheren Gefichtspunkte aus berwerfliche Stellungnahme der Kapitalisten in einer Frage, die von praktisch- wirtschaftlicher und sittlicher Bedeutung Jn Lobejün bei Halle ist es dem Publikum erlaubt, auf dem für alle erwerbstätigen Mädchen ist. Die Elberfelder Handelskammer Schulhof spazieren zu gehen, auch während der Schulpausen. Von berweist darauf, daß es sich bei den Arbeiterinnen fast durchweg um dieser Erlaubnis machten ein Amtsgerichtsfetretär und ein einfache Hantierungen handele, die in der Bragis erlernt werden Referendar ausgiebigen Gebrauch. Fast täglich fanden sie sich und für die jenen die Schule angeblich nicht das mindeste bieten während der Schulpausen auf dem Schulplatz ein und benutzten die fönne. Außerdem betreibe ein großer Teil der Arbeiterinnen Gelegenheit dazu, vor den Augen der 600 Schultinder die Arbeit nicht als Lebensberuf, sondern scheide nach der mit den Lehrerinnen zu poussieren. In ganz Lobejün Verheiratung aus dem Arbeitsverhältnis aus. Für eine haus wußte man davon und amüsierte sich darüber. Die Sache ging so wirtschaftliche Ausbildung der Arbeiterinnen der Arbeiterinnen aber Opfer an weit, daß eine Lehrerin schließlich von den Kindern den Spitznamen Arbeitszeit und Geld zu bringen, können dem Unternehmer erzliebchen mein" erhielt. Der Rektor der Schule war nicht zugemutet werden. der Arbeiterinnen müsse man Aber auch im eigenen Interesse empört über die Vorgänge, konnte aber nichts dagegen tun. Schließ wie fürsorglich Protest erheben lich berief er eine Lehrerkonferenz ein und besprach hier das Thema gegen die Einführung der Fortbildungspflicht für Arbeiterinnen. dieser merkwürdigen Schulbesuche. Für das Verhalten der beiden Ueberall dort, wo reichlich weibliche Arbeitskräfte vorhanden find, Staatsbeamten fehle ihm ein parlamentarischer Ausdrud. Da er würden die Arbeitgeber dann fortbildungspflichtige Arbeitsfräfte nicht zuvor aber das Verhalten der beiden als unverschämt be­einstellen. Im Wuppertal aber, wo Mangel an weiblichen Arbeitszeichnet hatte, so stellten die beiden Betroffenen Strafantrag wegen Kräften herrscht, würde die Industrie auf das schwerste durch die ge- Beleidigung und der Rektor wurde von der Straffammer in Halle plante Neuerung benachteiligt werden, da zu der gesetzlichen Beru 10 M. Geldstrafe verurteilt. So gehts manchmal beim fürzung der Arbeitszeit auf zehn Stunden nun noch die Verkürzung Poussieren". Die Schwerenöter haben das Vergnügen und ein burch Unterrichtsstunden komme. Eine Schädigung der Industrie Dritter, der es verhindern will, wird bestraft. miffe auch auf die Arbeiterinnen zurüdwirten, die überdies, da sie bielfach im Afford arbeiten, noch direkten Schaden erleiden.

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Ein türkischer Major als Mörder.

Victor Bernard.

Danksagung. 42262 Für die rege Teilnahme am Grabe meines lieben Sobnes Karl Gohlke sagen wir allen Berwandten und Be­fannten, insbesondere der Firma Gebr. Gattel und dem Herrn Meister sowie dem Verbande der Hut- und ilzwaren Arbeiter, Drisverwaltung Berlin , unseren herzlichsten Dant. Die trauernden Hinterbliebenen.

Deutscher Holzarbeiter- Verband

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Storb­macher

Robert Sproß

am 9. Mai geftorben ist.

Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 13. Mai, nach mittags 42 Uhr, von der Halle des neuen Pauls- Kirchhofes in Plößensee aus statt.

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Bergolder

Adolf Bergemann

am 9. Mai gestorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Sonnabend, den 13. Mai, nach mittags 12 Uhr, vom Trauer hause in Rirdorf, Mariendorfer Weg 3, aus nach dem neuen Rir dorfer Gemeindefriedhof, Marien­dorfer Weg, statt.

83/7

Die Ortsverwaltung.

Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin. Todes- Anzeigen. Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schmied Gustav Stiller

am 9. d. Mts. an Herzschlag gestorben ist.

Die Beerdigung findet heute Freitag, den 12. Mai, nachmittags 4 Uhr, von der Leichenhalle des Heilands Kirchhofes, Seestraße, aus statt.

Ferner starb unser Mitglied, der Schlosser

Hermann Wutscheek am 9. d. Mts. an Lungenleiden. Die Beerdigung findet heute Freitag, den 12. Mai, nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Markus Kirchhofes in Hohen­Schönhausen Wilhelmsberg, aus ftatt. 116/17

a

Ehre threm Andenken! Rege Beteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.

Verband der Schneider und Schneiderinnen.

und Wäschearbeiter Deutschlands Filiale Berlin I.

Den Mitgliedern geben wir hiermit bekannt, daß der Kollege Karl Ender

am 10. Mai im Alter von 32 Jahren an Herzschlag verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 14. Mai, nach­mittags 42, Uhr, von der Halle des Jerusalemer Kirchhofes, Rig dorf, Hermannstraße, aus statt. 252/5 Die Ortsverwaltung.

Verband der Staker Groß- Berlins .

Den Kollegen zur Kenntnis, daß die Mitglieder- Versammlung Dienstag, den 23. Mai, abends 8%, Uhr,

erst am im Englischen Garten, Alexanderstr. 27 c, stattfindet. In dieser Versammlung referiert Genoffe A. Körsten über: Die Bedeutung des Zusammenhanges der Branchen in großen Verbänden." Der Vorstand.

291/7

zu Berlin ( E. H. 89).

Tischler- Verein Große Firma bergibt Sonntag, den 14. Wat: Herrenpartie nach Finkenkrug.

Mai:

Teppiche, Gardinen, Stores, Steppdecken, Portieren

Diese Argumentation zeigt vor allem, wie dringend nötig In Monastir wurde ein Oberstleutnant von einem Major der Fortbildungsschulz wang ist. Würde es dem Ermessen der erschossen. Der Mordtat liegt folgender Vorfall zugrunde: Der Herren Kapitalisten überlassen, ob fie ihren Arbeiterinnen eine ge­wäre jeder Fortschritt ausgeschlossen. Fadenscheinigere Gründe oftentativ eine türkische Zeitung. Zwischen ihm und dem werbliche oder allgemeine Fortbildung ermöglichen wollen, dann Major, der albanesischer Herkunft ist, zerriß in einem Kaffeehause gegen die Fortbildung der Arbeiterinnen als die oben Oberstleutnant entstand dann ein Wortwechsel. In der Nacht angeführten lassen sich jedenfalls nicht geltend machen. Auch lauerte der Major dem Oberstleutnant auf, feuerte der ungelernten Arbeiterin, die in tödlicher Monotonie auf ihn und verwundete ihn tödlich. tagaus tagein, jahraus jahrein denselben Handgriff im Bro­buktionsprozeß zu verrichten hat, fönnte die Fortbildungsschule ihr ödes Leben erträglich machen. Ihre Intelligenz würde entwickelt, Die Gewitter der letzten Tage haben in der Mart zwei fie lernte den Arbeitsprozeß in seinen Zusammenhängen verstehen, Menschenleben gefordert. In Göllen wurde der Bauer eine bessere Allgemeinbildung gäbe auch ihr einen stärkeren Siebert auf freiem Felde von einem Gewitter überrascht und moralischen Halt; wenn mit all dem zugleich ihre Ansprüche auf durch einen Blisstrahl getötet. In Liebesiz traf ein Blip- f wirtschaftlichem Gebiet sich steigern, wenn sie aus den Niederungen strahl den 16jährigen Sohn des Arbeiters St ihn und stredďte ihn der schlecht gelohnten ungelernten Arbeit hinausstrebt, so wäre das tot nieder. In mehreren Ortschaften der Mark wurde durch Ein­in ihrem Intereffe nur warm zu begrüßen. Da die Pflichtfort schlagen von Bligen in Gebäude beträchtlicher Sachschaden Prima Gänseschmalz Pt. 1.20 empfiehlt bildungsschule auch für eine fachliche Ausbildung zu sorgen hätte, angerichtet.

Kleine Notizen.

so ständen ihr verschiedene Entwidelungsmöglichkeiten offen. Ein neuer Flugweltrekord. Der Flieger Nieuport hat am Die durchschnittliche Berufstätigkeit der gewerblichen Arbeiterin Mittwoch auf dem französischen Flugfelde Bouy in einer ist übrigens fein so ganz kurzes Durchgangsstadium zur Ehe, wie die Stunde 116 kilometer zurückgelegt und damit einen Elberfelder Handelstammer meint. Sie beträgt durchschnittlich neuen Weltrekord aufgestellt. 10 Jahre. Immer größer aber wird die Zahl der verheirateten Eisenbahnunglück in Italien . Gestern morgen find in Rom Frauen, die die Not zwingt, zur Lohnarbeit zurüdzukehren, wenn die zwei Güterzüge zusammengestoßen, wobei drei Personen ge­Familie wächst und der Lohn des Mannes nicht ausreicht, um alle tötet und eine ernstlich verletzt wurden. Drei Wagen wurden zer­hungrigen Mäuler satt zu machen. Bitter not tut aber der jungen trümmert. Arbeiterin eine Hauswirtschaftliche Ausbildung. Sie muß Ausbruch eines Bultans in Japan . Bei einem Ausbruch des lernen, was zu einer rationellen Ernährung gehört, wie sie auf das Bultans Asamayama sind mehrere Personen ums Billigste herzustellen ist, sie muß wissen, wie sie ihre Wäsche zu reinigen, e ben gekommen. thre Kleider instand zu sehen hat usw. Vor allem aber hat die Die Beft auf Java. In der letzten Woche sind auf Java Fortbildungsschule ihr auch Stenntnisse über die Pflege der Gefund. 176 Bestfälle zu verzeichnen gewesen, darunter 8 von Lungen­heit zu vermitteln. Gerade auf diesem Gebiete liegt alles noch im pest. Gestorben sind 125 Personen.

Abf. früh 7.10 Uhr v. Lehrter Bahnhof . Bahlreiche Beteiligung erwartet Der Vorstand.

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