B. 11. 28. Jahre. Beilage des„ Vorwärts" Anzeigen für Often, Süden, Weften.
Nr.
Die Döberitzer Wilderertragödie
und festzunehmen.
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vor Gericht.
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13. Mai 1911.
sehr aufgeregt und wollte auf Bunde losgehen. Er bejahte durch Erster Staatsanwalt Geh. Justizrat Stachow: Jch beantrage Kopfniden und stieß unartikulierte Laute aus. Als er zu ver- gegen den Angeklagten Bunde , der des Mordes für schuldig stehen gab, daß dies der Mann sei, der auf ihn geschossen habe, er- befunden ist, flärte Bunde: Machen Sie man feine Biden, überlegen Sie sich die Todesstrafe, die Sache noch einmal und bringen Sie nicht einen anständigen und außerdem wegen des gewerbsmäßigen Wilderns 3 Jahre Gea Menschen ins Zuchthaus ." Ich ging dann nochmals in die Arndtsche fängnis und 3 Jahre Ehrverlust. Gegen Arndt beantrage ich Wohnung zurück und fand dort auf die Angabe des Arndt die von wegen einfacher Hehlerei 6 Monate Gefängnis. Bunde benutte: Flinte im Heu. Bei der Gegenüberstellung mit Als dem Angeklagten von dem Landgerichtsdirektor Schmer Arndt blieb Brandt völlig ruhig; er schien sich ganz sicher zu fühlen das letzte Wort erteilt wurde, erklärte er nur:„ Ich bitte um und gewiß zu sein, daß ihn Brandt überhaupt nicht kennen würde. mildernde Umstände!" Der Angeklagte Arndt bat, ihn mit Rücksicht Bei einer Haussuchung in der Vogelschen Wohnung habe ich später auf seine Familie mit einer milderen Strafe davon kommen zu in dem Zimmer des Bunde in einem Spinde einen Pulverbeutel, lassen. Batronen, Zündhütchen und Schrapnellkugeln gefunden, die B. auf dem Schießplak gesammelt hatte und zu Hartblei verarbeiten wollte. Auf Antrag des Verteidigers wird das Protokoll über die Vernehmung des verstorbenen Brandt im Lazarett verlesen. Es ergibt sich daraus, daß Brandt noch im Besize seiner Geisteskräfte war, als ihm Bunde gegenübergestellt wurde. Brandt behauptet, daß der Angeklagte sofort aus einer Entfernung von 6-7 Metern auf ihn geschossen habe. Er selbst habe
zirka 5 Schuß auf ihn abgegeben.
Der Wilderer habe ihn dann direkt ins Gesicht geschoffen. Die Verständigung mit dem Verletzten war natürlich sehr schwer. Kreisarzt Dr. Hasemann bekundet, daß Bunde während seiner Strafhaft in Luckau wiederholt im Lazarett gelegen hat. Er will geistige Erkrankung war bei ihm nicht zu konstatieren. dort wiederholt Anwandlungen von Ohnmachten gehabt haben, eine
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Um 11 Uhr verkündete Landgerichtsdirektor Sehmer folgendes
Urteil:
Der Angeklagte, Arbeiter Wilhelm Bunde, wird wegen Mordes zur Todesstrafe
und wegen gewerbsmäßigen Wilderns zu 3 Jahren Gefängnis und ferner zu lebenslänglichem Ehrverlust verurteilt. Der Angeklagte, Gärtner Franz Arndt wird wegen einfacher Hehlerei zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt unter Anrechnung von 2 Monaten der ers Haft entlassen.
littenen Untersuchungshaft. Der Angeklagte Arndt wurde aus der
Rigdorf.
Vorort- Nachrichten.
Nach Eröffnung der gestrigen Sitzung beantragte Rechtsanwalt Dr. Walter Fränkel, am Tatort einen Lokaltermin abzu halten, da es im Interesse der Aufklärung liege, wenn die Geschworenen die örtlichen Verhältnisse genau fennen lernen würden. -Da von der Verteidigung behauptet wird, daß der Angeklagte schlecht sehe, soll der Angeklagte in der Pause durch den Stabsarzt Dr. Nicolai untersucht werden. Der Zeuge, Oberleutnant von Gerlach, wurde seinerzeit von dem Fliegerschuppen telephonisch benachrichtigt und war sofort in einem Automobil nach dem Schuppen gefahren, wo der schwerterlekte Brandt lag. Dieser bejahte die Frage, daß er von einem Wilderer mit Schrot angeschossen worden sei. Der Gefreite Brandt habe nur durch Schütteln oder Nicken des Stopfes antworten können. Er, Zeuge, habe versucht, durch Worlegen der Karte dem Verwundeten zur Angabe des Tatortes zu bewegen. Dies fonnte Brandt aber nicht mehr richtig, er brachte schließlich das Wort„ Erlengrund" heraus. Es wurde dann am nächsten Morgen ein Polizeihund geschickt. Die Versuche blieben jedoch erfolglos, da es in der Nacht geregnet hatte und die Spuren verwischt waren. Dagegen wurde das Gewehr aufgefunden, welches noch mit drei Patronen geladen war. Der Zeuge ist dann auch bei der Haussuchung bei dem Angeflagten Arndt zugegen gewesen, nachdem Bunde festgenommen war und ausgesagt hatte, daß er am Abend vorher mit Arndt zuDer Angeklagte Bunde erwähnt einige Fälle, die beweisen fammen gewesen war. Der Vorsitzende fordert den Angeklagten Es Das Jugendheim der Rigdorfer Arbeiterschaft in der Ideal auf, nun einmal dem Zeugen ganz genau die Stelle zu zeigen, wo sollen, daß er im Zuchthause Tobsuchtsanfälle gehabt habe. er geschossen haben will. Der Angeklagte Bunde hält es für not- ergibt sich, daß es sich um Widerseßlichkeiten handelt, die dazu Baffage", Fuldaftr. 55/56, hat durch die Zusammenlegung der biswendig, an Ort und Stelle die Situation zu erklären. Es wird ihm Bunde bleibt dabei, daß er zu Gewalttätigkeiten gar nicht geneigt liche Verbesserungen erfahren. führten, daß Bunde in Arrest, aber nicht ins Lazarett fam. her in zwei verschiedenen Häusern untergebrachten Räume wesent aber die am Tatort aufgenommene Photographie gezeigt und eine Der Vortragssaal, das Unter Lokalbefichtigung für überflüssig erklärt. Auf Befragen des Ver- iei, es sich also im Zuchthause um krankhafte Gemütserregung gehaltungszimmer, das Lesezimmer, die Toiletten stehen jezt teidigers erflärt Zeuge, daß die Tätigkeit des Gefreiten nur innerhandelt haben müsse. sämtlich in unmittelbarem Zusammenhang; der Haupteingang be halb des Plakes lag, wenn er befürchtete, angegriffen zu werden, Die Zeugenvernehmung ist hiermit beendet. hat er das Recht, von seiner Waffe Gebrauch zu machen. Triff Dr. Burau- Wustermark vernommen. Er hat den Angeklagten eine besondere Garderobe einzurichten und damit die unzweckVon den Sad verständigen wird als erster der praktische Arzt findet sich im Aufgang 8 der Passage. Ferner war es möglich, er einen Wilderer, der vom Wildern auf dem Döberizer Plaz fich Bunde zweimal wegen äußerlicher Krankheiten behandelt und dabei mäßige Unterbringung der Ueberkleider der Besucher in den einzelnen entfernt, so hat er auch das Recht, ihn über die Grenze zu verfolgen den Eindrud gewonnen, daß es sich um einen völlig geistig normalen Räumen zu beseitigen. Das ganze Jugendheim hat durch die bauMenschen handele. lichen Aenderungen bedeutend gewonnen und präsentiert sich in seiner Hauptmann von Fabed, der Kompagniechef des getöteten Dem als Sachverständigen vernommenen Gerichtschemiker Dr. freundlichen Innenausstattung und sehr guten Belichtung als ein an Brandt im Gardeschüßenbataillon, gibt Auskunft über die Führung Teferich wurden einige fleine braune Bartikelchen übergeben, die genehmer und schöner Sammelpunkt für die Jugend. Auch den Er und Schießfertigkeit des Brandt. Der Beuge erklärt, daß Brandt offenbar als Pfropfenteile der Ladung in den Körper gedrungen wachsenen fann eine Besichtigung nur dringend angeraten werden. ein ganz hervorragender und musterhafter Soldat war, der zu den waren. Dr. Jefferich hat nun mit Hilfe seines Vergrößerungsbesten des Bataillons zählte und sicher bald zum Oberjäger be- berfahrens nachgewiesen, daß es sich hier um die Partikelchen eines Das Jugendheim ist täglich abends von 7 Uhr, Sonntags von 4 Uhr fördert worden wäre. Er war ein sehr guter Schüße und hat alle Papierpfropfens handelte ,. der zum Laden einer Vorderlader flinte nachmittags ab geöffnet und steht allen Jugendlichen unentgeltlich zur Bedingungen als einer der besten erfüllt. Es sei absolut aus berwandt worden war. Der Pfropfen bestand aus Zeitungspapier, Berfügung; pünktlich um 9%, Uhr abends wird geschlossen. Als Droner geschlossen, daß er, falls er gefchoffen haben sollte, wie der An- auf dem Worte und kurze Säße deutlich zu erkennen waren. Es fungieren jeden Abend ein Mitglied des Jugendausschusses der Arbeiter getlagte Bunde behauptet, auf eine Entfernung von fünf Schritt fonnte danach festgestellt werden, daß die Fragmente aus zwei fchaft Rigdorfs und einige Helfer aus den Reihen der jugendlichen Besucher nicht getroffen haben sollte. Wenn Brandt geschoffen hätte, so Nummern der Allgemeinen Zeitung " herrührten. Die Nummern selbst. Die von Rigdorfer Arbeitern und Arbeiterfrauen gegründete hätte er ganz bestimmt auch getroffen. Es würde sich auch mit dem dieser Zeitung, in denen gerade diese Fragmente fehlten, sind bei" Bereinigung Jugendheim" hat sich mit der Einrichtung des Jugendheims Pflichtgefühl des Brandt und seiner Instruktion nicht vereinigen, Arndt vorgefunden worden; dieser hatte sie am Tage vor der Tat daß er auf einen Wilderer geschoffen hätte, ohne ihn vorher an- Bunde gegeben, der daraus den Papierpfropfen geformt hat. Erst um die arbeitende Jugend ein Berdienst erworben; den Freunden aurufen. Es wird sadann der Arbeiter Wilhelm Hoff vernommen. Vorf.: auf und gestand, der Täter zu sein. nach dieser überwältigender Feststellung gab Bunde sein Leugnen der letteren kann man die Erwerbung der Mitgliedschaft in dieser Vereinigung nur empfehlen; der monatliche Beitrag beträgt 10 Bf. Haben Sie den Beinamen, Dider Wilhelm"? Zeuge: Es ist mög- Polizeisekretär Anika hat auf Grund der Jeserichschen Photo-- An Zuwendungen wurden der Vereinigung Jugendheim" in lich, daß die beiden Angeklagten mich anderen Bersonen gegenüber graphien feststellen tönnen, daß die Fragmente zu den Nummern legter Beit überwiesen: Ueberschuß vom Märzkranz von den Arbeitern so nannten. Borf.: Ich richte nun die Frage an Sie, die Sie sich 23 und 47 der Berliner Allgemeinen Zeitung" gehörten. recht genau überlegen müssen: Haben Sie dort Schlingen gelegt? Hofbüchsenmacher Barella ist nach Proben mit der zur Tat verder Firma Goliasch 20,15 M. An Stelle eines Märzkranzes von Zeuge: Nein! Borf.: Haben Sie Bunde mitgeteilt, Sie hätten wandten Büchse des Angeklagten Bunde der Ueberzeugung, daß der eine Schlinge gelegt, es liege ein Reh drin und er folle kommen Schuß ins Gesicht aus unmittelbarer Nähe, der erste Schuß aus und es holen? Seuge: Nein! Rechtsanwalt Walter Fränkel: Sind einer Entfernung von zirka 8 Schritt abgegeben sein muß. Sie schon wegen Wilderns vorbestraft? Beuge: Nein, Borf.: Stabsarzt Dr. Dhie, der den Brandt als erster im GarnisonSie find einmal auf dem Döberiker Blah festgenommen worden. Lazarett zu Cipandau untersucht hat, hat ihn auch über die Tat beWas hatten Sie da zu tun? 8euge: Ich wollte Binsen schneiden. fragt. Nach Brandts Betundungen, die durch Stopfniden beam. Ich bin nach der Festnahme sofort wieder entlassen worden. Ich Kopfschütteln auf Fragen zustande tamen, habe er plöblich von hatte tein schlechtes Gewissen, sonst wäre ich rechtzeitig ausgeriffen. Der Golbat war ja nody weit genug weg. Da hinten( auf den Zuhörerraum deutend) fist er ja noch.( Heiterfeit.) Der Beuge befundet noch auf Borhalt des Staatsanwalts, daß er seinerzeit bei Arndt gewohnt hat. Er habe nie gesehen, daß dort Wild hingebracht worden sei, er habe auch nie solches zu essen bekommen. Der Zeuge wird, da er auf dem Gerichtshof einen durchaus glaub würdigen Eindrud macht, bereidigt.
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Frau Marta Arndt ist die Frau des Angeklagten Arndt. Sie gibt Auskunft, wie ihr Mann mit Bunde bekannt geworden ist. Einmal ist Bunde mit einem Rehbock gekommen, sie hat ihr für 5 M. gekauft. Gin zweites Malam Tage des hier in Frage tommenden Borfalles ist Bunde gekommen, als ihr Mann und fie schon im Bett lagen. Er hat ans Fenster gellopft und als ihm geöffnet wurde, hat er einen Rehbock gebracht. Er erzählte, daß er hinter einem Buffch gesessen habe, ein Soldat fei auf ihn zuge tommen, habe zwei Schüsse auf ihn abgegeben und da habe er auch schießen müssen. Als ihr Mann das Reh frühmorgens abzog, erklärte er ihr, Bunde sagt, er habe das Reh, welches angeschossen fei, gefunden. Es seien doch aber deutliche Spuren dafür vor handen, daß das Reh in einer Schlinge gefangen worden war. Als bald darauf der Gendarm anklopfte und nach ihrem Manne fragte, bat sie es wahrheitswidrig verneint.- Landgerichtsdirektor Sehmer stellt fest, daß diese Aussage der Zeugin mit ihrer von Anfang an in der Vorunterfuchung gemachten Aussage übereinstimmt und die Frau offenbar die Wahrheit sage.
einem hinter einen Busch liegenden Mann einen Schuß in die linke Seite erhaltens. Darauf fei er auf diesen Mann losgesprungen und habe im Vorspringen auf ihn geschossen und zwar etwa 5 bis 6 Mal, worauf er einen zweiten Schuß erhalten habe. Er sei dann zu fammengefunken, habe seine Säbeltoppel und das Gewehr weggelegt und sich mühsam bis zum Fliegerschuppen geschleppt. Auch dieser Beuge bestätigt, daß Brandt sofort lebhaft den Angeklagten Bunde als den Täter bezeichnet hat, als ihm dieser gegenübergestellt wurde. Bunde erwiderte darauf:" Sehen Sie sich vor, ehe Sie einen Menschen täppen!" 3weifellos hat Brandt seine Angaben bei ungetrübtem Verstande gemacht.
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den Arbeitern der Tachometerwerke 21,50 M. Insgesamt 41,65 M.
Eine Schwindlerin. Bei der Schneiderin Berta Hohensee in ber Münchener Straße erschien vorgestern ein etwa 20 Jahre altes Mädchen, erzählte freudestrahlend, daß sie demnächst heiraten werde und fragte die Schneiderin, ob sie geneigt wäre, ihr das Hochzeitsleib zu machen. Sie schilderte auch, wie das Festgewand ungefähr werden solle und fügte hinzu, daß ihr Bräutigam und ihre Mutter schon unterwegs seien, um den Stoff gleich zu bringen. Plößlich fiel ihr ein, daß fie vergessen habe, auch das nötige Band mitzubesorgen und zu ihrem Merger entdeckte fie nun auch, daß sie ihr Portemonnaie zu Haus habe liegen lassen. Um teine Zeit zu verlieren, bat sie um 10 M., damit sie gleich hingehen könne, um das Band zu kaufen. Die arglose Schneiderin war in ihrer Freude über den guten Auftrag gleich bereit auszuhelfen, und gab das Geld. Bu spät merkte fie, daß die sehr sicher und ges wandt auftretende Kundin eine Schwindlerin war. Der Bräutigam und die Mutter mit dem Stoff blieben aus, und die Braut kam auch nicht wieder. Die Schwindlerin ist etwa 1,50 bis 1,53 Meter groß. hat dunkelblondes Haar und graue Augen. Bekleidet tvar sie mit einem grauen Kostüm und heller Bluse. Lichtenberg.
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stellte am
Den Geschworenen wird sodann die durchlöcherte Litewka des Getöteten vorgewiesen. Einer der vernommenen Soldaten muß sich die Litewka anziehen, die Säbelfoppel mit der Patronentasche um binden uns das Gewehr so tragen, wie es auf Patrouillengängen getragen 1 werden pflegt. Sachverständiger Barella kommt danach Einen Rekord in Geschäftsordnungsverstößen zu dem Ehluß, daß der Schuß linksseitig und ein wenig von hinten Donnerstag unser bielberühmtes Stadtparlament auf. Auf der gekommen sein dürfte. Der Vorsißende glaubt, daß dies die An- Tagesordnung standen u. a. zwei wichtige Punkte: Es handelte sich nahme reditfertige, daß Brandt wahrscheinlich schon an dem Gebüsch dabei um Grundstücksgeschäfte und Straßenregulierungsfragen vorbei war, dann wohl merkte, daß jemand darin size, sich dann um zwischen der Stadt und dem Rittergutsbesitzer Roeder, der auch getvendet und in demselben Moment schon den ersten Schuß erhalten gleichzeitig Stadtverordnetenvorsteherstellvertreter ist und daher über habe. Rechtsanwalt Fränkel bestreitet, daß dies ein zwingender Haupt nicht anwesend sein durfte. Der Vorsteher ist verreist. Nach Schluß fei. Angeklagter Bunde bleibt dabei, daß Brandt zuerst der Geschäftsordnung hätte der Alterspräsident eine außerordentliche auf ihn geschossen habe. Sigung einberufen müssen, in der ein Stellvertreter der beiden Nach Schluß der Beweisaufnahme formuliert Borsitzender verhinderten Vorsteher zu wählen war. Aeh, bah, Landgerichtsdirettor Sehmer abends 6 Uhr die den Geschworenen Geschäftsordnung! Sierauf wird der Untersuchungsrichter, Landrichter Rogge, berau unterbreitenden Schuldfragen. Diese lauten bezüglich des An laffen. Herr Roeder berief ganz ungeniert die Versammlung ein. Die gedachte man als Trödel beiseite zu nommen, der über seine Wahrnehmungen am Tatort und das Bergeklagten Bunde auf Word eventuell Totschlag unter Anwendung Nach den vorher im Vorschußberein getroffenen Abmachungen wollte nommen, der über seine Wahrnehmungen am Tatort und das Ber - unter halten des Angeklagten, der damals alles bestritt, ausführliche des§ 214 des Strafgesetzbuches( Beseitigung eines Hindernisses er fig einen Minutenftellvertreter wählen lassen. Nachdem die beiden Angaben macht. bei Erteppung auf frischer Tat), eventuell Körperverlegung mit Geschäfte des Herrn Roeder erledigt waren, so gedachte man, wird Der Pionier Webler, der als Schloffer zurzeit zu dem Flieger Todeserfolg, ferner auf gewerbsmäßiges Wildern unter Schlingen dieser das Bult des Gerechten und Unparteiifchen wieder befegen. tommando in Döberis abfommandiert ist, war an jenem Abend in stellung. Bezüglich des Angeklagten Arndt werden Schuldfragen Unsere Genoffen hatten auf Anfrage schon erklärt, für sie fei die bem Fliegerschuppen. Gegen Abend wurde ans Fenster geklopft, wegen Begünstigung des Bunde bei dessen Straftaten und wegen Geschäftsordnung nicht Heluba. eine Stimme schrie um Hilfe, Eine besondere Pffiffigkeit sollte gewerbamäßiger Hehlerei gestellt. trotzdem zum Ziele führen. Man proponierte. den Vorso daß alle hinauseilten. Draußen stand Brandt in gebüdter Erber Staatsanwalt Geh. Justizrat Stachoto behandelte das schlag, Genosse Grauer solle als Präfidial Lückenbüßer Saltung. Er schleppte sich," so erzählt Zeuge weiter, mit unserer schwere Werbrechen, welches dem Bunde zur Last fällt. Er kommt fungieren. Die roten Hechte dankten für den Happen. nach Betrachtung aller in Frage kommenden Momente zu dem Genosse Grauer antwortete mit einem Protest gegen die Ers Hilfe in die Wachtstube." Der Gendarmeriewachtmeister Behrla aus Dallgow bekundet Schluß, daß sich Bunde nicht des Totschlages oder der Körper- ledigung der Tagesordnung. Dann gab es eine an heiteren 1. a.: Der Verdacht war auf Bunde gelenkt worden. Auf der verlegung mit Todeserfolg, sondern des Mordes schuldig ge- Zwischenfällen reiche Geschäftsordnungsdebatte. Herr Rott war als Suche nach ihm, die wir per Wagen vornahmen, begegneten wir ihm macht habe. Er habe nicht bloß vorsätzlich, sondern auch mit Ueber- unfreiwilliger Komiker wieder vollständig auf der Höhe. und hielten ihn an. Der Forstaufseher Ladewig sprang vom Wagen legung dem Brandt die entsetzlichen Verlegungen zugefügt, um ihn tommandierte Truppe beschloß trotzdem zu tagen und Herrn Roeder herunter, hielt ihn feit und riz ihm gleich den Rod auf, unter au töten. Von Notwehr könne absolut keine Rede sein. Im Falle präsidieren zu lassen. Die beiden ligeligen Bunkte sollten zunächst welchem ein Dolchmesser gefunden wurde. Wir sind dann zu der Verneinung des Mordes müsse die Frage nach Tötung unter zurüdgestellt werden. Eine Vorlage betreffend Einführung von Vogel gefahren, bei dem Bunde wohnte. Die Vogelschen Eheleute dem erschwerenden Moment des§ 214 bejaht werden. Gasautomaten wurde beraten. Nach der ersten Lesung erklärte wußten angeblich nicht, wo Bunde war. In der Stube des Bunde Rechtsanwalt Dr. Walter Fraentel hielt es für die Pflicht Herr Roeder die Vorlage für angenommen. Düwell rief: Und fand ich najse Strümpfe und eine Müße, ferner auch in der Jakett der Geschworenen, gerade diesem Angeklagten gegenüber, der sehr die zweite Lesung? Serr Roeder wurde dann erregt; er tvurde tasche des Bunde drei Patronen. Mittlerweile war Bunde ange- unsympathisch sei und schwere Vorstrafen erlitten habe, die Straf belehrt und besänftigt. Dann wollte er die zweite Lesung fofort fommen, er wurde examiniert, wo er gewesen war, und da er tat an sich ohne jede Voreingenommenheit zu betrachten. Man vornehmen laffen. Brotest erfolgte. Wiederum Studium der fagte, er sei bei Arndt gewesen, fuhr ich sofort zu diesem. Frau würde dem Angeklagten ein Unrecht aufügen, wenn man hier Geschäftsordnung. Obwohl Herr Schachtel dem Vorsitzenden Arndt behauptete, ihr Mann sei nach Spandau gefahren. Sie war morb annehmen wollte. G3 handle sich hier keineswegs um eine beifprang, es nugte nichts, er mußte feststellen lassen, ob Wider ganz empört, als ich ihr mitteilte, daß eine Durchsuchung der Tat ruhiger Ueberlegung, sondern um eine Tat, geboren aus dem spruch erfolge. Das geschah. Die zweite Lesung mußte auss Bohnung vorgenommen werden müsse. Ein Gewehr hing an der Augenblide, die mit Blizesschnelle sich abspielte und von der kein gesetzt werden. Das Spiel wiederholte sich bei der nächsten Band, es zeigte sich, daß erst frisch daraus gefchoffen worden war, Mensch weiß, wie sie sich in Wirklichkeit abgespielt habe. Ein Borlage. Dann war der Vorfigende aber vorsichtig, bei angeblich, wie die Frau behauptete, auf Krähen. Ich suchte alle Mensch, der getöpft werden soll, müsse in bollem Umfange über einer weiteren Borlage wollte et die zweite Lesung Räume ab, bis ich vor eine verschlossene Tür kam, zu der angeblich führt sein. Davon sei hier keine Rede. Der Angeklagte fönne nur fein Schlüssel vorhanden war. Ich schlug dann mit einer Agt die wegert Körperverlegung mit Todeserfolg verurteilt werden. Zür ein, plötzlich stand mir Slechtsanwalt Dr. Hafse beantragte Freisprechung des Arndt wegen Begünstigung und schlimmstenfalls Verurteilung wegen einfacher Hehlerei.
Der Wahrspruch der Geschworenen
Arndt mit einem Messer in der Hand gegenüber. Auf das Kommando:" Meffer hinlegen!" warf Arndt das Messer fort. Auf meine Frage behauptete Arndt, er habe das Wild von Bunde für 7 M. gekauft. Als Bunde dann angebracht wurde, nahm ich beide auf der Eisenbahn mit nach Spandau in das Garnison - lautete bezüglich des Angeklagten Bun de auf schuldig des Mordes lazarett, um sie dem Brandt gegenüberzustellen. Es wurde zunächst und des gewerbsmäßigen und mittels Schlingen ausgeführten von dem Oberarzt festgestellt, daß Brandt auf bestimmte Entfernung Wilberns, bezüglich des Angeklagten Arndt nur auf schuldig der imstande war, jemand zu erkennen. Als Bunde vor ihm hingestellt einfachen Hehlerei unter Verneinung der Schuldfrage nach wurde und der Oberarzt ihm das Augenlid hochzog, wurde Brandt Begünstigung zum Verbrechen des Mordes.
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Die
vornehmen und sie war gar nicht nötig. So erledigte man den Tagesordnungsrumpf. Schließlich follte aber auch das Kopfstüd daran glauben. Herr Roeder war wieder ganz wohlgemut und munter, vorher hatte er einige Male gerufen: mir wird unwohl! Sein Freund und Helfer Schachtel gab Rat und Mut. Den Widerspruch unserer Genossen nicht achtend, ließ Herr Roeder die Wahl eines Stellvertreters vornehmen. 30 Stadtverordnete waren an wesend, 15 ertiefen 15 ertiefen sich Herrn Frensche zum Plazhalter. Düwell erklärte: das ist keine Majorität! Holland in Not. Herr Schachtel rettet: Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden! Ein Aufatmen auf der Rechten. Grauer belehrt: Das gilt für Beschlüsse, nicht für