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den Sozialdemokraten) Die tt7 und 447a sind ein Ausnahme« geietz zugunsten des Ecoßgumdbesitzes.(Lebhaste Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Abg. Fcgtcr sVp.): Ich erwarte, daß ich wegen meiner Haltung in dieser Krage wieder uon der agrarisch-konservativen Presse angepöbelt werde. tGlotEe deö Präsidenten.) Präsident Graf Schwerin : Anpöbeln ist kein p a r l a in e n- tarischer Ausdruck,(lliiruhe, Heiterkeit und Zwischenrufe rechts.) Abg. Fegter sfortfahrend): DieDeutsche Tages-Zeitung" hat meinen' Freund Mugdan und mich wegen unserer Haltung in der GonnabendsitzMlfl mit allerlei S ch i m p f w o r t x» be- warfen. Selbstredend lassen diese Schimpfereien uns kalt; Ivir konstatieren aber, daß dieser Ton von den Leuten angeschlagen wird. die immer von der.guten Kliiderstnbe" sprechen.(Lebhaftes Sehr gut! links.) Präs. Graf Schwerin: Wenn Sie vorher von der Presse ge- sprachen hätle», so hätte ich den AusdruckAirpöbelei" nicht bean­standet.(Lebhafte Zurufe linlö: Er bat von der Presse gesprochen I) Abg. Fcgtcr: Ich habe von der Presse gesprochen I(Lebhaftes Sehr richtig! links.) Präsident Graf Schwerin : Dann ziehe ich die Beanstandung des Ausdrucks zurück! Abg. Fegter(fortfahrend): Die§§ 447 und 447a bedeuten ein neues Äusuahmegesetz zugunsten des Großgrund« b e si tze s. Die endgültige Entscheidung liegt beim Landral undwaS wir von der Unparteilichkeit des Landrats zu erwarten haben, haben wir bei dem Becker- Prozeß gesehen.(Sehr wahr! links.) Auch scheint hier wieder einmal die Absicht vor- zuliegen, Zwietracht in die bäuerlichen Kreise zu tragen und durch ein neues Lockmittel eine» Teil des Mittelbauerntums an die Fahne des Bundes der Landwirte zu fesseln.(Sehr wahr! links.) Die Bestimmungen der beiden Paragraphen werden einen Stur», des Unwillens in, Lande hervorrufen. Das Zentrum aber sollte es sich überlegen, ob es sich zu einer solchen schnöden Ungerechtigkeit hergeben will.(Zuruf bei den Sozialdemokraten: Ach, das Zentrum! Da« macht alles mit!) Ich bitte dringend, die beiden Paragraphen zu streichen, wenn nicht in der zweiten, so doch in der dritten Lesung.(Lebhafter Beifall links.) Abg. Neuner(natl.): Es handelt sich hier keineswegs um ein Ausnahmegesetz. Wenn aber von Ausnahmebestimmungen gesprochen werden kann, so sind es solche zugunsten her kleinen Besitzer(Heiter- keit links) und zugunste» der Landarbeiter.(Erneute Heiterkeit links.) Wir werden für die Kommissionsbeschlüsse stimmen. (Bravo I bei der Mehrheit.) Abg. Schmidt-Berlin (Soz.): Ganz gewiß handelt es sich bei den beiden Paragraphen um Ausnahmebestimmungen schlimmster Art. Ein Teil der Landarbeiter wird noch ungliiistiger gestellt als die übrigen Landarbeiter, die schon weit schlechter gestellt sind als die Industriearbeiter. Und da will mau leugnen, daß wir eS hier mit Ausnahmebestimmungen zu tun haben?(Sehr gut? bei den Sozialdemokraten.) ES ist nicht wahr, daß keine Erfahrungen über die ländliche Krankenversicherung ge- sammelt worden sind. In einem großen Teile Deutschlands besteht bereits die Krankenversicherung der ländlichen Arbeiter. So steht es mit der Behauptung, daß es sich um Ausnahmebestimmungen zugunsten der Landarbeiter handle. Und was die Behauptung betrifft, daß es sich um Ausnahinebesiimmungen zugunsten der ländlichen Klein- und Mittelbesitzer handelt, so ist dem zu erwidern: die Be- stimmungen sind so abgefaßt, daß, wenn ein mittlerer oder kleiner Besitzer von ihnen Gebrauch macht, er aufs schwerste ge- schädigt wird.(Hört! hört I links.) Besonders schwer werden die ausländischen Arbeiter geschädigt. Dem Kurpfuschertum wird Vorschub geleistet: wir kennen ja aus der Kurpfuscher-Kommission die große Vorliebe, die die Konservativen für Schäfer- und sonslwe sympathische Kuren bekundeten. (Heiterkeit und Sehr gut I links.) So verschlechtert man durch diese Durchlöcherungsparagraphen noch mehr die ländliche Krankenversiche- rung, deren Sätze sowieso derart niedrig gehalten sind, daß sie mehr unter den Begriff der Armenpflege, als unter den einer sozialen Versicherung fallen.(Lebhaftes Sehr wahr! bei den Soz.) Ich fasse meine Ausführungen dahin zusammen: die KZ 447 und 447a find ein Ausnahmegesetz zugunsten des großen Grundbesitzes, zum Schaden des kleinen Grundbesitzes und der Landarbeiter.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Mugdan(Bp.): Die Herren von der Mehrheit mögen sich drehen und wenden wie sie loollen: es handelt sich um ein Ausnahmegesetz zugunsten der ostelbtfchen Agrarier. Das hat ein konservativer Herr in der Kommission ja auch ziemlich deutlich zugegeben.(Hört I hörtl links.) Der bayrische und der württembergische Bevollmächtigte erklärten: für unsere heimischen Verhältnisse kommt eine derartige Bestimmung gar nicht in Betracht.(Srneutes Hörtl hört!) Es handelt sich weniger um Herabminderung der Leistungen der Krankenkassen diese sind so miserabel, daß sie kaum noch herabgemindert werden können(Sehr gut l links) als darum, daß die Groß- agrarier nicht wollen, daß andere als von(hnen abhängige Leute über Gesundheit, Krankheit und Arbeitsfähigkeit.ihrer' L»beiter entscheiden.(Sehr wahr! links,) Die ostelbifchen Großgrundbesitzer werden aus den Landkrankenkassen austreten und die Bauern allein werden darin bleibe». Wir bitten dringend um Streichung der zwei Paragraphen.(Lebhafter Beifall links.) Abg. Molkcnduhr(Soz.): Mich wundert es. daß Herr Kollege Fegter so inständig das Zentrum gebeten hat, für die Streichung der beiden Paragraphen zu stiininen. Wer&ie Geschichte der sozialen Versicherung keimt. weiß, daß es keinen schlimmere« Feind der Krankenversicherung gibt als das Zentrum.(Sehr wahr! bei den Sozialdemokreten.) Während 1833 der Sprecher der Konservativen, v. Maltzahn-Gulz, noch für die Einbeziehung der ländlichen Arbeiter in die Kranken- Versicherung eintrat, eiferte das Zentrum dagegen, und aus Antrag Hertling wurde die Nichteinbeziehung der Landarbeiter beschlossen.(Lebhaftes Hörtl hört! bei den Sozialdemokraten.) Seitdem hat sich nicht etwa das Zentrum zum damaligen Stand- Punkt der Konservativen, sondern die Konservativen haben sich längst zum damaligen Standpunkt deS Zentrums bekehrt. Im innersten Grunde wollen beide Parteien kerne ländliche Krankenversicherung. Nur Gegner einer Krankenversicherung konnten einen Beschluß fassen, wonach Naturalvcrpflegung mit der Krankenpflege alSgleichwertig" zu setzen sei. WaS heißt überhaupt .gleichwertig?" Zwei Dinge können an sich gleichwertig fein, und doch kann das eine dieser Ding» im Augenblick gänzlich wertlos sein. Ein paar Stiefel mögen einer bestimmten Menge Fleisch und Brot durchaus gleichwersig sein: und doch find sie für einen hung- rigen Kranken durchaus wertlo».(Lebhaftes Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Und wer soll über die Gleichwertigkeit der Leistungen entscheiden? Der Lan(drat? Den Landrat möchte ich sehen, der in einer solchen Frage gegen einen feudalen Herrn entscheidet.(Sehr wahr I links.) Nehmen Sie unseren Antrag an und beseitigen Sie diese Paragraphen.(Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Neuner(natl.) weist darauf hin, daß die Bestimmungen der beiden Paragraphen nur geltendes Recht festlegen wollen. Abg. Dr. Mugdan(Vp.): Wenn das, was die beiden Para- graphen wollen, in einigen Gegenden gellendes Recht ist. so ist eS um so nötiger, mit diesem Unrecht zu brechen.(Bravo ! links.) Hiermit schließt die Diskussion. Die auf Antrag Bebel namentliche Abstimmung wird auf eine spätere Stunde verschoben. § 450 bestimmt, daß die Kasse den nach ß 447 Befreiten die Leistungen zu gewähren hat. soweit sie der Arbettgeber nicht erfüllt. Der Arbeitgeber Hai ihr das Geleistete zu erstatten. Die«bgg. A l b r e ch t und Genossen(Soz.) beantragen, znzu- fügen:Soweit die Kasse ihre Auslagen nicht vom Arbeitgeber ein» treiben kann, ist ihr Ersatz aus der Staatskasse zu leisten.* Abg. Busold(Soz.): Unser Antrag ist umsomehr gerechtfertigt, als nicht der Vorstand einer Kasse endgültig zu entscheiden hat, ob eine Befreiung von den Beiträgen eintritt, sondern das Versicherungsamt. Die Abstimmung über den Antrag'Albrecht wird zurück« gestellt. K 452 gestattet den Landkranlenkassen, im Winter(für die Zeit vom 1. Oktober bis 3l. März) das Kraukengeld bis auf deS Ortslohucs zu rrmäßigeu und die Beiträge entsprechend zu er- mäßigen. Abg. Arnstadt (f.): In Rücksicht auf die eigenartigen Verhält- nisse in der Landwirtschaft ist diese Bestimmung notwendig. Abg. Zubril(Soz.): Wir beantragen, diesen Paragraphen zu streichen. In O st- Preußen und Schlesien würde das Krankengeld nach dieser Bestimmung nur 24 Pf. betragen.(Hört! hörtl bei den Sozial- demokraten.) Statt Krankenhilfe bieten Sie den Landarbeitern und Heimarbeitern nur Spott und Hohn.(Sehr wahr l bei den Sozialdemokraten.) Geradezu verbrecherisch ist es, daß diese Bestimmung auch auf Frauen zutreffen soll, die in das Wochenbett kommen. Die Scham der Mehrheit ist zu den Hunden entflohen.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Präsident Graf Schwerin ruft den Redner zur y r d v u n g. Abg. Zubril(fortfahrend): Die Säuglings st erblichkeit wird, wenn der ß 462 Gesetz wird, noch zunehmen. Aber freilich, den Herren rechts gilt der Landarbeiter nur als Dung, wenn er verbraucht i st, wird er fortgeworfen, denn Sie können immer wieder neue Arbeiter aus dem Ausland beziehen. Wie Sie den Landarbeiter mißachten, hat der ftllbere Minister v. ttiche r erzählt, als er hier ausführte, es gäbe Landstriche, wo die Guts- besitzer den Arbeitern am Sonntag nichts zu essen gäben, weil sie nicht arbeiten.(Hört! hörtl bei den Soz.) Auch Herr v. G a m p bestätigte, daß die Gefangenen besser behandelt würden als die Landarbeiter. Aus krassem Eigennutz»st diese Be- stinimung geboren. ES kommt noch hinzu, daß im Winter zahl- reiche Bauarbeiter, die im Sommer in den Städten gearbeitet haben. aufs Land zurückkehren und in den Forsten arbeiten. Diese Zehn- tausende von Arbeitern bewahrten sich bisher ihre Rechte in freien Hilfskassen. DaS freie Hilsskasiengesetz wollen Sie aber eben- falls aufheben, daher sollten Sie sie nicht auch noch durch diese Bestimmung schädigen, sondern den K 452 ablehnen, wie Sie es in der ersten und zweite» Lesung in der Kommission getan haben, da waren Sie noch unseren Gründen zugänglich: jetzt aber hat Ihr Haß gegen die Sozialdemokratie Sie blind und toll gemacht.(Lebhaftes Sehr gutl bei den Sozialdemokraten.) Noch nie hat eine herrschende Klasse ihre Macht so mißbraucht, wie die Mehrheit dieses Hauses gegenüber der Arbeiterklasse.(Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Fegter(Vp.) tritt ebenfalls für Streichung des ß 4S2 ein. Die Anträge auf Streichung des§ 452 werden abgelehnt. Nach§ 454 kann die oberste Verwaltungsbehörde den Land« krankenkassen gestatten, durch die Satzung für arbeitsunfähig Er- krankte erweiterte Krankenpflege einzuführen. Abg. Keil(Soz.): Wir beantragen die Streichung dieses Paragraphen. Die sog. erweiterte Krankenpflege im Krankenhaus oder einer ähnlichen Heilanstalt bedeutet durch die Herabsetzung des Hausgeldes an die Angehörigen und durch die Kürzung des Sterbegeldes, mit denen sie verbunden ist, in Wahrheit eine verminderte Krankenpflege.(Sehr wahr I bei den Sozialdemokraten.) Hierzu kommt, daß der Landarbeiter auf alle Fälle sich der Einweisung ins Krankenhaus fügen mutz, der gewerbliche Arbeiter nicht: dabei ist die Krankenpflege auf dem Lande so schlecht, daß in manchen Fällen die HauS- pflege der Krankenhauspflege vorzuziehen ist. Diese Ausnahme- beslimmungen würdigen den Landarbeiter noch mehr herab: mit unserem Antrage dienen wir den Landarbeitern und der Landwirt- schaft.(Bravo ! bei den Sozialdemokraten.) s 4ö4 wird angenommen. Abg. Lehmarnt-WieSbaden(Soz.): begründet einen Antrag auf S t r e i ch u n g des§ 46Z. Danach dürfen Landarbeiter zwar den Ersatzkassen beitreten, werden dadurch aber nicht von der Mitgliedschaft in den Landkranlenkassen befteit. Es ist das also wieder eine Ausnahmebestimmung gegen die Landarbeiter. Zur Begründung sagte ein Vertreter der Regierung in der Kommission, für die Landarbeiter bestände kein Bedürfnis nach Ersatzkassen. In Wahrheit will man verhindern, daß die Landarbeiter ein erhöhtes Krankengeld beziehen.(Sehr wahr l bei den Sozialdemokraten.) Abg. Molkcnbuhr(Soz.): Zum ersten Male seit Bestehen der Reichsgesetzgebung wird einer Gruppe von Staatsbürgern hier verboten, von einem all- gemein gültigen Rechte Gebrauch zu machen. In Preußen stehen die Landarbeiter unter«usnahmerechten, aber da» Reichsrecht hat sich bisher davor gehütet. Jetzt aber sollen die Landarbeiter mit unehrlichen Gewerbetreibenden auf eine Stufe gestellt werden (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten), dem sollte man entgegen- treten. § 462 wird angenommen. § 464 lautet:»Der Dienstberechtigte kann das Krankengeld auf den Lohn anrechnen, den er dem Dienstboten während der Krankheit weiterbezahlt hat." Abg. Molkeuvuhr(Soz.): Wir beantragen Streichung diese» Paragraphen. Der wahre Sinn der Bestimmung des§ 464 ist, daß die Dienstboten durch die Reichsversicherungsordnung schlechter ge st ellt werden, als sie bisher st an den(Lebh. Hört l hört I b. d. Soz.), während die Dienstherrschaften besser gestellt werden alö vorher. Die große Mehr- heit des Reichstags hat sich gegen die Aufrechnung deS Krankengeldes der Handlungsgehilfen auf den während der Krankheit weiter- bezogenen Lohn ausgesprochen. Den Dienstboten aber soll nicht recht sein, was den Handlungsgehilfen billig ist, Ihnen soll«in bestehendes Recht entzogen werden. Streichen Sie diesen unsozialen Paragraphen I(Bravo I bei den Sozialdemokraten.) Der Streichungsantrag wird abgelehnt. K 463 lautet in der K o m m i s s i o n S f a s s u n g:»Unständig ist die Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist". Die Sozialdemokraten beantragen, den§ 469 in der Fassung des Regierungsentwurfs wieder herzustellen. Diese lautet:»Unständig ist die Beschäftigung, die nach der Natur der Sache oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf weniger als eine Woche beschränkt ist." Abg. Pauly-Cochem (Z.) klagt über die schwere Belastung des Mittelstandes, der unter den sozialen Lasten zu« sammenbreche. Dem Mittelstand ruft man zu: Bezahle und halte das Maul.(Große Heiterkeit.) Wenigstens sollte die Regierung darauf sehen, daß bei den Ausführuiigsbestimmungen alle Schere- reien in bezug auf die Versicherung unständiger Aroeiter vermieden werden. Ministerialdirektor Caspar sucht die Befürchtungen des Vor- rednerS zu zerftreuen. Abg. LeSer(Soz.): Die Kommisston hat die Fassung de» Entwurfes bedeutend der- chlechtert, indem sie an die Stelle des präzisen Ausdrucksbeschränkt i st", den zweideutigen Ausdruckbeschränkt zu sein pflegt" gesetzt ~!at. Nun gibt es eine ganze Reihe Arbeiter, die Jahrzehnte hindurch >ei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, aber anjedemSonn- abend entlassen und am folgenden Montag wieder angesteslt«erden. So zuntVesspiel w der Spedition.«« Branche. Man sieht, was für eine Ausdehnung der Begriffan- ständige Arbeiter" hat. Die KommissionSfassung gestattet, den Be- griff noch viel weiter auszudehnen. Das bedeutet cme schwere Schädigung und Gefährdung zahlreicher Gelegenheitsarbeiter. umsomehr, als auch die übrigen Bestimmungen über die unständigen Arbeiter sehr wenig günstig für sie gefaßt sind. Bisher bestand für die unständigen Arbeiter nur das Versicherungsrecht, aber nicht die Versicherungspflicht. Von dem Recht hat nur die Minderheit Gebrauch gemacht. Die neuen Bestimmungen sind nicht geeignet, den bestehenden Zustand beträchtlich zu verbessern._ Bei einiger­maßen gutem Willen wäre es möglich gewesen, die unständigen Arbeiter besser und im wesentlichen den ständigen Arbeitern gleich- zustellen. Aber an diesem guten Willen hapert es eben.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) z 469 wird in der KommissionSfassung auge- n o m m e n. Die folgenden Paragraphen werden debatteloS unter AB« lehnung aller Abänderungsanträge in der Kommisfionsfassung an« genommen. Nach§ 488 hat im Wandergewerbebetriebe der Arbeitgeber die Beiträge an die Landkrankenkasse für die Zeit bis zum Ablauf des Wandergewerbescheins oder mit Erlaubnis des KassenvorstandeS für kürzere Zeit im voraus zu entrichten. Unter Ablehnung eines vom Abg. Dr. Mugdan(Vp.) be- gründeten fortschrittlichen Antrages auf Gestattung von Teil- Zahlungen wird§ 438 in der Kommissionsfassung an- g e n o nr m e n. Die KZ 494520, die von der Versicherung d e r H e i m- arbeit er handeln, werden mit Ausnahme des K 514, zu dem Abänderungsanträge vorliegen, in der Diskussion verbunden. Abg. EnderS(Vp.): Es handelt sich bei der Versicherung der Heimarbeiter um einen Sprung ins ungewisse Dunkle. Umsomehr muß die Gesetzgebung und die ausführende Verwaltung mit Vorsicht vorgehen und muß auf die Schwierigkeit und die große Mannigfaltigkeit der einschlägigen Verhältnisse Rücksicht nehme». Bedauerlich ist es, daß den Landkrankenkassen, bei denen durchweg die Heimorbeiter versichert werden, in bezug auf Selbstverwaltung so außerordentlich schlecht gestellt werden.(Sehr richtig! links.) Jeder bureaukratische Schematismus muß vermieden werden.(Beifall bei den Fortschrittlern.) Geheimrat Spiclhagen: Der Entwurf ist durchaus von der Ab- ficht getragen, in wirtschaftliche Verhältnisse nicht ohne zwingende Veranlassung einzugreifen und jeden Schematismus zu vermeiden. Abg. Molkeubuhr(Soz.): Mehrfach haben die freisinnigen Vertreter in der Kommission gegen unsere Verbesserungsanträge ge- st i m m t. Wir haben schon bei verschiedenen Gelegenheiten erlebt, daß die freisinnige Fraktion die Abstimmung ihrer Vertreter in der Kommission bedauerte und ich vermute, daß wir noch manchmal das Schauspiel erleben werden.(Sehr wahr! bei den Sozialdemo- lraten.) Die Heimarbeiter werden durchweg bei den Landkrankenkassen versichert. Das bedeutet, daß sie zwar Beiträge zu bezahlen haben, daß sie aber in die Verwaltung nicht hineinzureden haben, die von den Großagrariern besorgt wird. Allenfalls haben sie das Recht, hin und wieder angehört zu werden. Die Versicherung bei der Landkrankenkasse bedeutet, wie wohl nicht näher auseinandergesetzt werden braucht, eine schwere Be» nachteiligung gegenüber der Versicherung bei der Ortskranken» lasse. In manchen Industrien, z. B. in der Tabakindustrie. kommt der Uebergang von der Fabrik- zur Hausarbeit häufig vor und der Arbeiter, der diesen Wechsel vornimmt, wird von der OrtS- zur Landkrankenkasse abgeschoben. Alle unsere Anträge, den Arbeiter vor den üblen Folgen solchen Wechsels zu schützen, sind von der Mehrheit abgelehnt worden. Und ebenso sind in der Kom- Mission alle unsere Anregungen abgelehnt worden, die Regelung der Suftraggeberzuschüsse für die Heimarbeiter günstiger zu gestalten. Das Plenum wird nach den bisherigen Erfahrungen natürlich auch nicht daran denken, die Heimarbeiterversicherung in großzügiger Weise zu regeln.(Lebhafte Zustimmung bei den Sozial- demokraten.) Abg. Dr. Pfeiffer(Z.): Auch ich heg« zahlreiche Be- denken, die sich jedoch m anderer Richtung bewegen, als die des Abg. Molkenbuhr. Namentlich fürchte ich, daß die Bestimmungen über die«uftragaeberzuschüsse ohne eine geradezu unmögliche HauS» kontrolle undurchführbar sein werden. Die Debatte schließt. ES folgt die namentliche Abstimmung über§ 447. Er wird mit 181 gegen 86 Stimmen bei 1 Stimmenihaliung in der Fassung der Kommission angenommen; der Zusatzantrag B r c n d y s (Pole) zu Z 447 wird angenommen. ß 447» und K 450 werden in der Kommissionsfassung an» genommen, ebenso die Paragraphen über die Versicherung der Hausgewerbetreibenden bis auf K 515». K 515» bestimmt, daß, wenn für«inen Bezirk oder ein Gewerbe die Versicherung der Hausgewerbetreibenden bereits durch statutarische Bestimmung geregelt ist. die oberste Verwaltungsbehörde genehmigen kann, daß die statuarische Bestimmung in Geltung bleibt. Voraus- setzuug der Genehmigung ist. daß Auftraggeber und HauSgewerbe- treibende im Bezirk des Bersicherungsamts ihren Betriebssitz haben. und daß die den HauSgewerbetrelbenden zugebilligten Leistungen denen dieses Gesetzes mindestens gleichwertig sind. Abg. Dr. Eickhoff(Vp.) befürwortet den Antrag, zwischenVer- sicherungSomtS" undihren Betricbssitz' einzuschalten:»oder in dem von der obersten Verwaltungsbehörde nach örUichcm Bedürfnisse be« stimmten größeren Bezirke". Abg. Scheidemaiin(Soz.): Die Heimgewerbetreibenden sind den Landkrankenkassen zu- gewiesen mit der Begründung, daß sie den Landarbeitern ziemlich gleich stehen. Wenn die Sache nicht so sehr ernst wäre, könnte man herzlich darüber lachen. In Solingen gehören gerade die intelligentesten und best bezahltesten Arbeiter zu den HauSgewerbetretbenden, bei denen man oft im Zweifel ist, ob sie nicht schon Kleinsabrikanten find. Für den freisinnigen Antrag werden wir eintreten, wir hätten ibn gern selbst gestellt, wenn er nicht von der Seite schon gekommen wäre. Aber er genügt nicht, und deshalb beantragen wir zuzufügen:Und daß die Lasten in derselben Weise verteilt werden, wie es§ 497 und folgende bestimmen." Sonst würde über die Beitragsleistung gar nichts gesagt sein. ES wird ja nicht leicht sein, sie zu regeln, aber wir müssen zum Ausdruck bringen, daß sie geregelt werden soll. Ich bitte nicht um Annahme uniercS Antrages. sondern sage Ihnen. Sie müssen ihn annehmen, wenn Sie nicht elwas Unbrauchbares und Undurchführbares beschließen wollen. Das Gesetz wird sich ja bald als rrparaturbedürftig er- weise» und die Reparaturarbeit wird in einem neuen Reichs« t a g vorgenommen werden, der nicht das Angstprodukt einer verlogenen elenden Wahlhetz« ist.(Großer Lärm rechts. Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Abg. Eickhoff(Vp.) weist darauf hin, daß er feinen Antrag«tt» Zustimmung der Regierung eingebracht hat. Abg. Schcidemann(Soz.); Wir haben un» nicht der Zustimmung der Reglerimg vorher versichert, wohl aber davon, daß unser Antrag den Interessen der Solinger Arbeiter entspricht. Der sozialdemokratische Anrag wird abgelehnt. Der frei« sinnige mit großer Mehrheit angenommen. 11 Uht"0"* t,"taöt!> die Weilerbcratuna ans TjMjag 4m vu Ute