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Nur der Reaktion nicht wehe tun. Ein Parteitag der rheinischen Fortschrittler wurde am Sonntag in Solingen   abgehalten. Der Bericht über den Stand der Parteibewegung behauptet, dak die Fortschrittler seit der Ver- schmelzung der linksliberalen Parteien im Rheinlande starke Fort- schritte gemacht hätten. Die Zunahme der Organisierten betrage seit vorigem Jahre 72 Proz. Nur im Wahlkreise Eickhoffs, Remscheid  , ist ein Rückgang zu verzeichnen, was daraus zurück- zuführen ist, dast Eickhoff dem Parteisekretär verbot, in seinem Wahlkreise zu agitieren. Er rechtfertigte dies Ver- bot damit, daß wegen der rücksichtslos auftretenden Sozialdemokratie die Fortschrittler es in seinem Kreise nicht mit den rechtsstehenden Parteien ver- derben dürften. Die offiziellen Parteivertreter und der Abg. K o p s ch verteidigten die Haltung Eickhoffs, während ein anderer Teil ihn scharf angriff. Eigentlich ist es nicht recht zu verstehen, weshalb der Abg. Eick Holl nicht längst sich seine» Platz in den Reihen der Konservativen gesucht hat, mit denen er schon vielfach, im Gegensatz zu seinen Parteifreunden, gestimmt hat. Der Wahlkreis Remscheid   war be reits im Besitz der Sozialdemokratie; Herr Eickhoff hat nur dann Aussicht, wiedergewählt zu werden, wenn die Christlichsozialen und da? Zentrum für ihn stimmen. Um den Preis des Mandats ist diese Zierde des Liberalismus schließlich auch bereit, einen Religions Wechsel zu vollziehen. Das ganze Vorgehen ist aber kennzeichnend für die Ueberzeugungstreue der Kopsch und Wiemsr, die diese Eickhoffsche Mandatspolitik ausdrücklich billigen. Wer begnadigt wird. Der Polizeiinspektor E n gler in LandShut  (Schiesten) war wegen Vergehens im Amte, von der Strafkammer in Hirschberg zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Herr Gesetzeswächter hatte ein Mädchen auf der Polizeiwoche mißhandelt. um ein Geständnis zu erzwingen. Daß der Polizeiinspektor auch ein tapferer Kämpe gegen die Mächte desUmsturzes" war, versteht sich von selbst. Jetzt wird nun bekannt, daß die vier Monate Ge fängniS im Gnadenwege in zweiMonate Festung um- gewandelt worden find. Die zwei Monate.Ehrenhast" werden dem Herrn fichec nicht allzu beschwerlich werden. Militärisches Schreckensurteil. Wegen Fahnenflucht im Rückfalle wurden die Mlitär-Straf- gefangenen Tänzler und Grün vom jkricgSgericht zu Neiße  zu schweren Strafen verurteilt. Tänzler erhielt 6 Jahre Zucht- haus, Grün 2 Jahre Gefängnis. Beide gaben als Motiv ihrer Flucht aus dem Militärgefängnis an, daß sie dort ungerecht behandelt worden seien._ Marohho. Bor Fes  . Das für Sonntag oder Montag angekündigte Eintreffen der Kolonne Brulard in Fes scheint noch nicht erfolgt zu sein, wenigstens liegt heute keine Meldung darüber vor. Die einzige Nachricht über diese Ersatzkolonne besagt, daß sich Oberst Brulard mit dem Konsul Boisset vereinigt habe, der von El Ksar mit 50 Kamelreitern nach Fes marschiert war. Daß diese kleine Schar ohne Schwierigkeiten zu der fran- zöstschen Kolonne stoßen konnte, beweist, wie unwahr die Nachrichten waren, die über die bedrohliche Lage in und um Fes in die Welt gesandt wurden. Muß man doch schon zw geben, daß seit dem 11. Mai kein Angriff mehr auf Fes er folgt sei und daß ein großer Teil der belagernden Stämme in ihre Heimat abgerückt sei. Bei Taurirt wurde am Sonntag morgen ein französischer Posten angegriffen; die Marokkaner wurden zurückgeschlagen, sie verloren fünf Tote. Die spanischen   Truppen bei Ceuta   sollen ihre Stellung weiter vorgeschoben haben, obgleich der Generalgouverneur den Duars der Umgebung erklärt hatte, daß er nur soweit vorrücken werde, als es der Mit dem Machsen abgeschlossene Vertrag gestatte. Hmeriha. Tie Wahrheit über Miltvaukee. 5!ach bewährten Mustern hat sich in der Kapitalistenpreffe ein ganzes Lügenshstcm über die rote Stadtverwaltung eingenistet. Man beschuldigt sie der Vergeudung öffentlicher Gelder, der An- stellung unfähiger Beamter. Man hat ihr die Steuererhöhung, die doch noch von der früheren bürgerlichen Vertretung festgesetzt ivar, aufs Konto gesetzt, die Fabel von einer unerhörten Arbeits- losigkeit verbreitet usw. Unsere Genossen sind dabei, die nötixstn 100 OVO Dollar in Anteilen aufzubringen, die zur sofortigen und ständigen Widerlegung solcher Lügen durch ein Tageblatt er- forderlich sind. Erfreulicherweise aber gibt es auch jetzt schon bürgerliche Blätter, die sich die Mühe nehmen, die Wahr- heit zu ermitteln, und auch ehrlich genug sind, sie zu schreiben. So berichtete die Redaktion des republikanischenEvening Wisconsin" auf Anfrage eines kalifornischen Blattes: Vor allem habe Mil- waukee jetzt eine ehrliche Verwaltung. Viele Mißstände feien beseitigt, unfähige Beamte entfernt, die Einnahmen durch Heranziehung der Steuerhinterzieher verbessert. Die Arbeitslosen seien eher weniger als anderswo. Und derStar" in Indiana  - polis, der jede Sympathie für den Sozialismus ablehnt, hat einen Fachmann eigens nach Miltvaukee gesandt. Sr ist auch Antisozialist, hat aber die Dinge unbefangen geprüft. Zuerst wandte er sich an die Ankläger, die bürgerlichen Redaktionen, erhielt aber dort nur allgemeine Redensarten al Auskunst. Ein Zeuge für die Mißwirtschaft, der ihm genannt wurde, war nicht aufzufinden. Dann ging er zu dem Stadtkontrolleur, einem Genoffen, der ihm die Bücher die jedem offenstehen zur Prüfung vorlegte und die Vorwürfe als Lügen nachwies. Von seinem Svstem der Rechnungsführung sagt ein anderer bürgerlicher Sachverständiger: danach fei jede ArtGraft" unmöglich. Milwaukee schulde dafür den Sozialisten ewige Dankbarkeit.In diesem Stadthaus schaut euch jeder gerade in die Augen. Niemand scheint etwas verheimlichen zu wollen.... Man hat den Sozialisten nie die Praxis zugetraut, eine große Stadt zu verwalten. Aber diese scheinen es zu können. Sie haben eine vernünftige, befriedigende Antwort auf jede vernünftige Frage." So bricht sich die Wahr- heit, allen Verleumdungen zum Trotz, doch Bahn. Und dutzende amerikanischer Gemeinden haben gezeigt, daß sie nach der jähr- hundertlangen Täuschung und Ausplünderung durch die alten Par- teien den Sozialisten die Ehrlichkeit und die Einsicht zutrauen, die zu gründlicher Befferung führen können. Bald werden es hunderte und bald werden es ganze Staaten der Union   sein. Das Eis ist gebrochen 1 j�lexiko. Die Uuterzcichniing des Friedens. New Kork, 22. Mai. Nach einem Telegramm aus Zuarez ist das Friedensuberelnkommen gestern abend unterzeichnet worden. i Madero nahm auf dem Schlachtfelde von dem Heere Abschied und erklärte dabei, er gehe nach der Stadt Mexiko  , um die Verwaltung zu modernisieren und ein neues Mexiko   aufzubauen. Die aufrührerischen Mexikaner im Norden zerstreuen sich, in Juarez   bleiben fünfhundert zurück. Wie aus Mexiko   gemeldet wird, haben die Bundes- truppen Manzanillo ohne Kampf übergeben. Eben- so hat sich Colima-City beim Erscheinen der Rebellen ergeben. Klus der Partei. Zum Kampfe gegen die Reichsverstcherungsordnung gibt soeben der Verlag von Landgraf u. Co.(Chemnitzer Volrsstimme") eine neue Broschüre aus der Feder des Genossen Hermann Molkenbuhr   heraus. Molkenbuhr hat eine Fülle von schlag- kräftigem Material zusammengestellt, das im Interesse des Kampfes gegen die Verschlechterung der Arbeiterbersicherung sehr viel zur Aufklärung der Arbeiter beitragen kann. Die 40 Seiten starke, gut ausgestattete Broschüre kostet im Einzelderkauf 15 Pf. Sie eignet sich vorzüglich zur Massenverbreitung unter den Parteigenossen, Polizeiliches, Gerichtliches ufw» Zurückgewiesene Reichsverbandsklage. Vor dem Schöffengericht in Buttstädt   war der Landtags- abgerordnete Genosse B a u d e r t- Weimar wegen Beleidigung des Gutsbesitzers Julius Hesse, der sich alsVertrauens- mann des R ei ch s v e r h a n d e s zur Bekämpfung der Sozialdemokratie" präsentierte, angeklagt. Die Be- leidigung sollte in einem Artikel des Volkskalenders,T h ü- ringerLandbotefür 1911", enthalten sein. In dem frag- lichen Artikel wird, ohne ten Ort und den Namen des Guts- besitzers anzuführen, geschildert, wie eine russisch-polnische Land- arbeiterin im Dienste deutscher   Landwirtschaft einen Arm verliert. Sie erhält Rente, im Winterhalbjahr mutzte sie aber Deutschland  verlassen, sie ging während dieser Zeit ihrer Rente verlustig. Als sie später nach Deutschland   zurückkam, wurde sie von dem Guts- bcsitzer nicht wieder aufgenommen und schließlich alslästige AuS- länderin" ausgewiesen. Ganz nebensächlich wird in dem Artikel angeführt, daß der Gutsbesitzer sich vordem recht zutraulich der schonen Polin genähert habe, aber das Mädchen sei den Lockungen nicht gefolgt. In dieser Darstellung erblickte der Gutsbesitzer einen Angriff auf seine Familienehre. Der Angeklagte habe als Sozial- demokrat die Tatsachen bewußt entstellt, um ihn als Vertrauens- mann des ReichsverbandcS herabzusetzen und die landwirtschaftlichen Arbeiter der Sozialdemokratie zuzuführen. Als es dem Anwalt des Klägers nicht gelungen war, die Glaubwürdigkeit der Zeugin und eines Zeugen, die nicht nur das vollauf bestätigten, was in dem Artikel nur lose angedeutet war, sondern den Guts- bcsitzer noch viel stärker belasteten, zu erschüttern, ver- suchte er, dieVernichtung der Familie und des Staates durch die Sozialdemokratie" mit Reichsverbandsmaterial nachzuweisen. Nach mehr denn vierstündiger Verhandlung erfolgte Freisprechung; die Kosten hat der Privatkläger zu tragen. Das Gericht nahm die in dem Artikel angeführten Tatsachen als erwiesen an und er- kannte dem Angeklagten zu, daß er berechtigt gewesen sei, die Interessen der Arbeiter zu wahren. Wofür ein bayerischer Bürgermeister keine Zeit hat. In Schauerheim  (Mittelfranken  ) wollten die Sozialdemo- kraten eine Versammlung abhalten. Der Vertrauensmann ging zum Bürgermeister, um die Versammlung anzumelden und auch gleich die VersammlungSplalate abstempeln zu lassen. Der Bürgermeister er- klärte, dazu habe er keine Zeit, und aui die Frage, wann er denn Zeit habe, erwiderte er, für Sozialdemokraten habe er überhaupt keine Zeit. Auf die Bemerkung, daß dann die Anmeldung schriftlich erfolgen werde, drohte er mit HinauSwurf. Die Genossen haben sich beschwerdeführend an das Bezirksamt ge wandt. Soziales. Prinzipielles von den StaatSbeitrstgcn zur Lehrerbesoldung. Das Lchrerbesoldungsgesetz vom 20. Mai 190S, das den Staat hinsichtlich leistungsfähiger Gemeinden von den Staatsbeiträgcn und AlterSkassenzuschüssen befreien will, bestimmt in der Be- Ziehung im§ 50: Die StaatSbeiträge und Staatszuschüsse(Z 43 46,49) fallen vom 1. April 1909 ab in Gemeinden endgültig weg, wo sie den Betrag von 2 vom 100 desjenigen Veranlagungssolls nicht über- steigen, das nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes der Gemeindebesteuerung der Einkommen von mehr als 900 M. für das Rechnungsjahr 1908 zugrunde zu legen war. Matzgebend ist einerseits das Veranlagungssoll nach dem Stande des 1. Ja- nuar 1901, andererseits der Betrag an StaatSbciträgen und Zu- schüffen, wie er am 1. Januar 1909 zuzüglich der nach§ 45 etwa gekürzten Summe zu zahlen war." Nun bestimmt aber§ 47 Absatz 1: Wenn innerhalb mehrerer Gemeinden die Grenzen ge- ändert werden, so wird der Betrag, um den sich der für samt- liche beteiligte Gemeinden zu gewährende Staatsbeitrag ver- ringern� würde, auch fernerhin fortgezahlt." Die Stadt Düsseldorf  , die unzweifelhaft zu den leistungsfähigen Gemeinden im Sinne des§ 50 gehörte, der an sich also nach dem Gesetz keine Beiträge mehr zustanden, der aber vom 1. April 1909 ab sieben leistungs u n f ä h i g e Gemeinden eingemeindet worden waren, verlangte die diesen Gemeinden zustehenden Beiträge und Zuschüsse nunmehr für sich, indem sie sich auf den zitierten 8 47 Absatz 1 berief. Die Regierung verhielt sich ablehnend. Der Bezirksausschuß beschloß jedoch im Sinne der Stadt und der Provinztalausschuß der Rheinprovinz   bestätigte diesen Beschluß, wonach der Stadt Dussel- dorf als Beiträge und Zuschüsse zusammen 65 000 M. zukommen sollten, nämlich der Betrag, den die eingemeindeten nichtleistungs- fähigen Gemeinden sonst bekommen hätten. Der Oberpräsident beanstandete den Beschluß des Provinzial- rats als gesetzwidrig und nunmehr hatte das Oberverwaltung?- gericht auf Antrag des Provinzialrats darüber zu befinden. Der Kultusminister und der Finanzminister ließen sich durch je einen Staatskommissar verkreten. Diese suchten aus der Eni- stehungsgeschichte deS Gesetzes herzuleiten, daß solche Gemeinden, die, wie Düsseldorf  , vom 1. April 1909 an überhaupt keine Staats- beitrage und Zuschüsse erhalten, auch dann solche nicht erhalte» dürfen, wenn ihnen Gemeinden einverleibt werden, die an sich Ansprüche hätten. Das Obervcrwaltungsgericht entschied zu U n g u n st e n deS Oberpräsidenten und der Minister. Es sprach aus: Der 1. Januar 1909(siehe§ 50) sei insofern ein Stichtag, als diejenigen Zuschüsse, die nach der an diesem Tage festgestellten Relation einer Gemeinde zukommen, ihr auf alle Fälle verbleiben, ganz gleichgültig, ob sie d e m n ä ch st eingemeindet wird oder nicht, also auch dann, wenn sie in eine leistungsfähige Gemeinde ein- gemeindet wird. Ihre Ansprüche gingen dann auf die leistungsfähige Gemeinde über, in die sie eingemeindet worden seien. So sei es auch hier mit Düsseldorf  . Düsseldorf   habe auf die jraslicheg Zlsstsbeiträge Anspruch.§smi es M W die staat­lichen Zuschüsse ißt MerS-ZuIckMtckasse hättbele(33000 M.)', fei Eüf Beschlutz des Provinzialrats insofern nicht richtig, als diese Zu- schüsse der Alters-Zulagenkasse selber und nicht der Stadt als solcher hätten zugesprochen werden müssen. Insoweit könne deshalb die Beanstandung des Beschlusses des Provinzialrats nicht aufgehoben werden. Im übrigen(betreffend die Staatsbeiträge zur direkten Lehrerbesoldung) sei aber die Beanstandung des Oberpräsidenten aufzuheben und der Beschluß des Provinzialrats zu bestätigen. Im Prinzip ist also die Stadt Düsseldorf   Mit ihrem An- spruche völlig durchgedrungen. Die Arbeitsordnung ans den stäbtischen Gaswerken spielte eine Rolle gelegentlich eines am Sonnabend vor dem Ge- werbegcricht verhandelten Rechtsstreits. Der Retortenarbeiter B. klagte gegen die Verwaltung auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 10,35 M., weil er für beide Osterfeiertage zur Arbeit be- stellt und an beiden Tagen, ohne beschäftigt zu werden, wieder nach Hause geschickt worden war. Der Vertreter der Beklagten wendete unter Berufung auf die Arbeitsordnung ein, daß es der Verwaltung freistehe, jederzeit Aenderungen an der Arbeitszeit vorzunehmen. Der Vertreter des Klägers hielt dem entgegen, die Arbeitsordnung sei erst kürzlich von der Verwaltung erlassen worden, ohne daß der Vorschrift des§ 1346 der Gewerbeordnung, den Arbeiterausschuß darüber zu hören, genügt worden sei; darum sei sie ungesetzlich. Zwar sei dem ArbeiterauSschuß eine neue Arbeitsordnung vorgelegt worden, die aber nicht die Fassung hatte, wie die jetzt erlassene. Es sind einige den Arbeitern ungünstige Bestimmungen darin aufge- nommen worden, nachdem der ursprüngliche Entwurf bereits den Arbeiterausschuß passiert hatte. UeberdieS könne auch die ange- zogene Bestimmung der Arbeitsordnung auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden. Der Vertreter der Beklagten meinte, es müßte erst die untere Verwaltungsbehörde eingreifen, solange das nicht geschehe, bestehe die Arbeitsordnung zu Recht. Das Gericht erklärte, die Arbeitsordnung sei rechtswirksam, aber auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil eS sich nicht um eine Aenderung der Arbeitszeit, sondern um den Ausfall zweier angesagter Arbeitstage handele. Die beklagte Verwaltung wurde verurteilt, an den Kläger   8,28 M. zahlen. Die Mehr- forderung für die Extraentschädigung für Sonntagsarbeit erkannte das Gericht nicht an._ Hus Induftrie und Kandel  . Victoria  . Die Versicherungsgesellschaft Victoria   zeichnet sich auS durch die Zahlung hoher Dividenden im letzten Jahre 60 Prozent und niedriger Löhne. Kürzlich brachte es die Verwaltung sogar fertig, ihren Angestellten die Beantwortung von gewerkschaftlichen Frage- bogen, die dem Zwecke der Ermittelung der Arbeitsverhältnisse dienen sollten, zu verbieten. Bei Gefahr des Hinauswurfes l So greift man in die privaten Angelegenheiten der Angestellten ein. Die Verwaltung mutz ja wissen, ob sie das Licht der Oeffentlichkeit zu scheuen hat. Nun sind aber aber auch die Aktionäre unzufrieden. Sie bekommen zwar nette Batzen, aber sie wollen mehr haben. So fordert jetzt ein Aktionär durch Inserat imBörsen-Courier"(Nr. 226) seine Leidensgenossen von der Kuponschere auf, in der nächsten Generalversammlung gegen die Praxis der Verwaltung, die wieder mehr Tantieme als Dividende verteilen Ivolle, zu pro- testieren. Der Gramgebeugte schreibt: Für die Generalversammlung am 27. Mai schlagen Vorstand und Aujsichtsrat wieder mehr Tantieme als Dividende zu verteilen vor. Die Abtragung auf Altionärweck>sel soll nur 500000 M. be- tragen gegen 800 000 im Borjahre, obschon man allgemein an- nahm, daß der ganze Rest von 900 000 M. abgetragen würde, wodurch die Aktien jetzt börsenfähig geworden wären. Ferner er­klärte der Generaldirektor dem Unterzeichneten jüngst, daß er auch nach Tilgung der Wechsel die Dividende nur um 25 M. pro Jahr und Akne steigen lassen wolle, obschon man glaubte, wie die Statuten annehmen lassen, daß dann die bisher für Abtragung der Wechsel benutzten Summen zur Dividende geschlagen werden sollten. Diese und andere Benachteiligungen der Aktionäre müssen ein Ende haben. Sie waren nur dadurch möglich, daß z. B. in der letzten Generalversammlung außer Vorstand und AufsichtSrat nur der Unterzeichnete erschien. Nach dem Verteilungsmodus anderer, solider Konkurrenzgesellschaften könnte die Victoria   die 10 lafache Dividende verteilen, wenn man auch nicht so weit zu gehen braucht. Mögen Borstand und AufsichtSrat ihre hohen Dividenden ruhig weiter beziehen, aber auch den Aktionären endlich das zu- kommen lassen, was ihnen gebührt." Wer das Kreuz hat, segnet sich zuerst und oftmals: Die Haupt- macher heimsen an Tantiemen und sonstigen Tiinkgeldern Hundert- tausende ein. Daraus kann man ermessen, welche Riesensummen bei dem Versichcrungsgeschäftverdient" werden. Aus dem letzten Geschäftsbericht macht das ,T. B." folgende Angaben: Der Gesamtüberschuß auS allen Abteilungen beziffert sich auf 34 286 636 M.(32 896 795). Hiervon eefordert die Auszahlung der von unS bereits bekanntgegebenen Dividende von 375 M.(360) 750 000 M.(720 000); 500 000 M.(800 000) werden zur Tilgung der Wechsel der Aktionäre verwendet. Die Tantieme deS Vorstandes hat sich von 580 579 M. auf 634 244 M., also um nahezu 10 Proz. erhöht. Da sich der Vorstand der Victoria   aus vier Personen zu- sammensetzt, entfallen auf jedes Mitglied durchschnittlich 158 560 M. Der AufsichtSrat erhält wie im Vorjahre 150 000 M. Tantieme. Insgesamt empfängt demnach die Verwaltung aus dem Erträgnis 784 244 M. Sonach kommt auf jede Person im Durchschnitt an- nähernd 200 000 M. Und die Beamte» werden mit Gehältern bis zu 700 M. abwärts entlohnt. Bvm Krach im Hefcsyndikat. Herr Sinner hat feinen Antrag auf Herabsetzung der Hefepretse vorläufig zurückgezogen. Er will sich in der bevorstehenden Generalversammlung die Vollmacht geben lassen, im Falle der Ablehnung seines Antrages von seinem Veto- rechte Gebrauch zu machen. Der Konflikt im Hefesyndikat ist also durch einen Waffenstillstand unterbrochen. Die Bcrwertnng der Gicht- und Hochofengase. In den letzten Jahren hat man im rheinisch-wesifälischen In- dustriegcbiet der Verwendung der Gicht- und Hochofengase größere Aufmerksamkeit geschenkt. Zum Teil werden die Abgase in elektrische Energie umgewandelt, zum Teil dienen sie der Beleuchtung mittels Fernleitung. In Amerika   ist man uns in dieser Beziehung voraus. In welchem Umiange die Gicht- und Hochofengase in den einzelnen Ländern verwendet werden, zeigt folgende Tabelle, die die»Jron Coal Tr. Rev." vor kurzem veröffentlicht hat. Pferdekräfte Land ver- aus- sügbar genutzt Deutschland   und Luxemburg   2 075 000 481428 Vereinigte Staaten.... 2 620 000 Ig? 4go Frankreich  ....... 448 000 66 050 Belgien  ........ 225 000 46 714 Oesterreich-Ungarn.... 260 000 25 500 Großbritannien  ..... 1720000 24 986 klebrige Länder..... 815 Ovo 64 541 AuS- Nutzung Proz. 23.2 12,9 12,3 20,8 9.8 1.5 7,9 Insgesamt 8 163 000 1 035 7ü9 12,6 Die Tabelle ist berechnet auf Grund der Ziffern für 1908. In Deutschland   wird nnttlerweile eine nicht unbeträchtliche Steigerung der Verwendung eingetreten sein.