Br. 122. 28. Jahrs. Beilage des„ Vorwärts" Anzeigen für Often, Süden, Weften.
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Vorort- Nachrichten.
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Köpenid.
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27. Mai 1911.
den ein Ertrahonorar zahlenden Patienten II. Klasse widmen als fernen lassen werde. Der Gemeindevorsteher kam der Verfügung denen der III. Klasse. Nachdem noch Stadtverordneter 3 ander nicht nach, und so wurde der Denkstein vom Amtsvorsteher ent( unpolitisch) im Interesse seiner Wähler, wie er selbst sagte, dafür fernt. Der Kreisausschuß nahm an, durch die Eröffnung des Die Charlottenburger Stadtverordnetenversammlung eingetreten war, daß man den Mittelstand im Krankenhause nicht Amtsvorstehers an die Witwe Herrmann am 15. Dezember 1910 beschäftigte sich am Mittwoch zunächst mit der Magistratsvorlage be- wirtschaftlich ruinieren möge, wurde die Vorlage einem Ausschuß sei ihr seine Verfügung an den Gemeindevorsteher vom 21. Oftober 1910 zugestellt worden. Da ihre Klage nicht innerhalb der vor= treffend die Genehmigung zur Aufnahme einer Anleihe von 15 Mitgliedern überwiesen. Ohne Ausschußberatung genehmigte die Versammlung die Vor- geschriebenen zwei Wochen danach erhoben worden, sei sie verspätet. von 42% Millionen. Die Aufnahme dieser Anleihe ist bereits seit längerer Zeit beschlossen, doch knüpft der Bezirksausschuß an die lage betreffend den Bau von Pavillons zum Krankenhaus für Aber auch materiell sei sie unbegründet. Die Inschrift widerGenehmigung eine Reihe von Bedingungen. Er verlangt, daß die Geburtshilfe auf dem Grundstück Sophie- Charlottenstr. 116. spreche dem Charakter eines Friedhofs. Sie diene dazu, alle, die Tilgung mit 4 Prozent unter Butvachs der ersparten Binsen zu er- Namens unserer Fraktion trat Genoffe Bogel warm für die Vor- ein Interesse an der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung und an dem Frieden der Bevölkerungsklassen untereinander haben, folgen und mit dem Rechnungsjahr zu beginnen hat, das auf das lage ein. Endlich gelangte noch ein Antrag Stadthagen einstimmig zur zu beunruhigen und in ihren Gefühlen zu verlegen. Die WegJahr folgt, in dem die Anleihe emittiert wird. Der Bezirksausschuß behält sich jedoch vor, für die Anleihe oder für Teilemissionen Annahme, der den Magistrat ersucht, die Errichtung weiterer nahme des Steins sei daher berechtigt gewesen zur Herstellung derselben die Begebung zu einem geringeren, mindestens aber 3 weigstellen der städtischen Voltsbibliothet ins eines Zustandes, der keine Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ord2 Prozent betragenden Tilgungssaße zu genehmigen, wenn die Auge zu fassen, und zu erwägen, ob nicht an der einen oder anderen nung enthalte. Die Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Stadtgemeinde fich verpflichtet, die dadurch ersparten Jahresaus- städtischen Volksbibliothek auch Ausleihestellen für Musikalien ein- Dr. Herzfeld, machte dagegen in der auf ihren Antrag anberaumten mündlichen Verhandlung geltend, daß die Eröffnung des Amtsgaben zur Schaffung und Speisung von Sammelfonds für genau zurichten sind. borstehers an die Witwe Herrmann feine Zustellung der Verfügung zu bezeichnende kommunale Aufgaben zu verwenden. Zu Gunsten des Amtsvorstehers an den Gemeindevorsteher sei, daß die Witwe bon Schulbaufonds, Grundstücserwerbsfonds oder SteuerausAus der Stadtverordnetenversammlung. Am 28. April ging den Herrmann von dieser Verfügung in der Tat erst durch den angegleichsfonds soll eine Ermäßigung des Tilgungsfazes feinesfalls zugestanden werden, für solche Fonds werden wie es in dem für Stadtverordneten eine Petition der Bezirksvereine und des Gast- fochtenen Beschluß des Kreisausschusses Kenntnis erhalten hohe. alle Berliner Vororte wichtigen Schreiben des Bezirksausschusses wirtsvereins zu, in welcher Stadtverordnetenversammlung und und daß deshalb die Klage nicht verspätet sei. Materiell sei aber heißt fünftig Anleihen nicht mehr genehmigt werden. Nach Magistrat ersucht werden, beim Landtag vorstellig zu werden, den auch die Verfügung nicht begründet. Die Inschrift des Denksteins längerer Beratung, in der sich Redner aller Fraktionen trop diefes§ 25 der Städteordnung dabin abzuändern, daß bei Stadtverordneten unterscheide sich nicht von anderen Inschriften auf Grabdentneuen Eingriffs in das Selbstverwaltungsrecht für die Vorlage wahlen die öffentliche durch die geheime Stimmabgabe erfegt wird. mälern, in denen die tragische Todesursache eines Verstorbenen anaussprachen, wurde dieselbe mit großer Mehrheit angenommen. Da fich von den bürgerlichen Vertretern niemand fand, um die gegeben werde. Wie dort mitgeteilt sei, daß ein Verstorbener in Sollte die Regierung troh ihres Schreibens eine sofortige Tilgung Petition ihrer eigenen Wähler zum Antrag zu erheben, und die der Fabrik getötet, vom Blizz erschlagen, im Kriege gefallen, sei hier bon 4 Prozent verlangen, dann wird nichts anderes übrig bleiben, Beratung derselben zu ermöglichen, so beantragten unsere Genossen mitgeteilt, daß Herrmann erschossen sei. Es sei unerfindlich, wie die Erweiterung der Betition auf das allgemeine, gleiche und ge- dadurch diejenigen, welche ein Interesse an der Aufrechterhaltung als Beschwerde an den Provinzialrat einzulegen. In rascher Reihenfolge wurden hierauf eine Reihe fleinerer heime Wahlrecht und die Stellung des Antrages auf die Tages der staatlichen Ordnung und an dem Frieden der Bevölkerung untereinander haben, beunruhigt oder in ihren Gefühlen berlest Vorlagen, meist ohne Debatte, angenommen. Bei einer Vorlage ordnung der nächsten Stadtverordnetensitzung. des Magistrats, die der Charlottenburger Bäderinnung anläßlich In der letzten Sigung stand nunmehr der Antrag zur Beratung. werden können. Wenn das vorkommen sollte, so geschehe es nicht ihrer 200jährigen Jubelfeier eine Zuwendung von 1200 M. machen Eingehend begründete unser Redner die Einführung des all- durch die Worte der Inschrift, sondern durch unkontrollierbare Vorwill, benutte Genosse Richter die Gelegenheit, die Rüdständigkeit gemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts, auch für die Frauen. stellungen, die mit der Inschrift in Verbindung gebracht würden, des Bäckerhandwerks und den mangelnden Arbeiterschuh in diesem Bon den bürgerlichen Stadtvertretern erklärte Dr. Schulze, daß der vielleicht auch durch die Tat. Im übrigen sei die Polzei nicht Gewerbe zu schildern. Die verlangte Summe wurde troßdem be- Antrag zu weit gehe und er nicht dafür stimmen könne. Der An- Richterin und Fürsorgerin in Sachen des Geschmacks, der Religion willigt, und da man einmal in Hurrastimmung war, bewilligte man trag wurde auch gegen die Stimmen unserer Genossen, denen sich oder der Politik, sondern habe das gesetzliche Recht, einzugreifen, Dagegen wurde ein nur wenn die öffentliche Sicherheit , Ruhe und Ordnung gefährdet auch gleich 100 M. für einen Ehrenpreis an den Verband Berliner noch ein bürgerlicher zugeſellte, abgelehnt. Athletik- Vereine und weitere 3450 M. als Beitrag zu den Kosten Antrag, nur die geheime Stimmabgabe zu fordern, angenommen. sei. Das Vorhandensein der Gefährdung sei aber nicht Sache des der Hundertjahrfeier zur Eröffnung des Turnplates in der Hafen - Der Vertrag wegen der elektrischen Straßenbahnverbindung zwischen subjektiven Empfindens, sondern es müsse, wenn es, wie hier beheide. Den Standpunkt unserer Fraktion gegenüber dieser Vor- der Gemeinde Köpenick und Adlershof , der wegen nochmaliger stritten werde, durch Tatsachen glaubhaft gemacht werden. Trotz Tage vertrat Genosse Gebert. Prüfung der Bestimmungen über Einführung von Arbeiterwochen- Aufforderung habe aber der Beklagte solche Tatsachen nicht anDie Vorlage betreffend öffentliche Uhrenanlagen, beren Inhalt farten der Straßenbahnkommission nochmals zur Vorberatung geben können, sondern nur erklärt, daß sich zwei Beamte über die Da Inschrift geärgert hätten. Ein gesetzliches Recht der Polizei, diese wir bereits eingehend mitgeteilt haben und die darin gipfelt, daß überwiesen worden war, wurde nunmehr angenommen. der Betrieb und die Verwaltung der öfentlichen Uhrenanlage einer nach können Arbeiterwochenfarten in Zukunft an jedem be- Herren vor Aerger zu schüßen, bestehe nicht. Jedenfalls gehe die Deputation übertragen wird und daß der Anschluß von Privatuhren liebigen Wochentage gelöst werden, die Karten haben an sechs Verfügung zu weit; denn sie entziehe der Witwe Herrmann die nach bestimmten Grundsätzen erfolgt, wurde einem Ausschuß zur aufeinanderfolgenden Wochentagen Gültigkeit, statt wie bisher nur Mitbenutzung des Gemeindefriedhofs, insoweit dieselbe in der ErBorberatung überwiesen. für die Kalenderwoche. Der Antrag des Magistrats, entsprechend richtung eines Dentsteins über dem Grabe ihres Ehemannes beBu längeren Debatten führten die Vorlagen betreffend den der Zunahme der Bevölkerung die unbesoldeten Magistratsmitglieder stehe. Die Polizei habe höchstens die ordnungswidrige Benußung Bau eines Pavillons für Arante II. Klasse und be- um zwei und die Stadtverordneten um sechs zu vermehren, wurde berbieten, also höchstens die Inschrift entfernen lassen können, treffend die Neuregelung der Aufnahmebedingungen für angenommen. Die Vermehrung soll aber erst bei den nächsten nicht aber den Denkstein. Es sei gegenüber den Anführungen des Klaffenpatienten der städtischen Krankenhäuser. Die regelmäßigen Wahlen vorgenommen werden. Dem Antrage der Beschlusses, daß nach den Urteilen der Strafgerichte dem GenStadtverordnetenversammlung hatte am 9. März 1910 den Bau Gastommiffion auf Einführung von Gasautomaten wurde allseitig darmen Jude ein Verschulden an dem Tode des Herrmann nicht bon Pavillons für Krante I. und II. Klasse beschlossen, der Magistrat zugestimmt. An Stelle des verstorbenen Stadtrats Jenne wurde treffe, auch festzustellen, daß nach dem Urteil der Zivilkammer des will aber nur einen Pavillon für Krante II. Klaffe errichten der Stadtverordnete Otto Rühl in der Stichwahl mit 21 gegen Landgerichts auf Grund sehr eingehender Beweiserhebung erkannt Gleichzeitig damit beantragt er eine Neuregelung der Aufnahme- 13 Stimmen, welche auf den Direktor Theunert fielen, aum Stadt ist, daß Herrmann und seine Gefährten von den Gendarmen mit Stockhieben angegriffen worden, daß sie sich demgegenüber nur ge= bedingungen, und zwar sollen Krante II. Klasse und deren Be- rat gewählt. wehrt hätten, daß insbesondere der Erschossene den Gefährten gleitpersonen pro Tag, wenn fie in Charlottenburg einheimisch sind, Judes überhaupt nicht angegriffen, daß ihn deshalb Jude nicht in 8 Mt., andernfalls 10 M. bezahlen. Außerdem soll den leitenden Aerzten der städtischen Krankenhäuser das Recht zustehen, bon Notwehr erschossen habe, und der Anspruch seiner Witwe gegen ihn auf Zahlung einer Unterhaltsrente somit begründet sei. Klaffenpatienten neben den Kurkosten für die ärztliche Behandlung Der Grabstein eine Gefährdung der staatlichen Ordnung. ein Honorar innerhalb der Grenzen der Gebührenordnung zu erheben, und endlich soll den Oberärzten des Krankenhauses Westend Der Grabstein des vom Gendarmen Jude erschossenen Zimmerfür die Behandlung der Klassenpatienten neben ihren bisherigen poliers Adolf Herrmann beschäftigte am 24. 6. M. den KreisGebührnissen ein jährlicher, ruhegehaltsfähiger Buschuß von je ausschuß des Kreises Niederbarnim . Der Stein ist auf dem Ge1000 m. aus städtischen Mitteln gezahlt werden. Die Vorlage meindefriedhof zu Hohen- Neuendorf am 25. September 1909 mit begegnete auf allen Seiten lebhaften Bedenten. Stadtverordneter folgender Inschrift errichtet worden: Stadthagen ( nationalliberal) wandte sich hauptsächlich dagegen, daß die leitenden Aerzte berechtigt sein sollen, von den Klassen Stadtverordneter patienten noch ein Honorar zu erheben. Jastrow( liberal) sprach sich in gleichem Sinne aus und tadelte die Höhe der Verpflegungskosten. Beide Redner taten so, als ob ihnen einzig und allein das Wohl des Mittelstandes am Herzen Tiege. An diese Aeußerungen Inüpfte Genosse Bietsch an, indem er die Herren darauf aufmerksam machte, wie schwer ihre Freunde fernung des Denksteins wegen der Inschrift angeordnet habe und im Reichstage fich erst jetzt wieder bei der Verabschiedung der Reichsversicherungsordnung an dem Mittelstand versündigt hätten. Schreiben mit. Die Frau Herrmann erhob innerhalb zwei Wochen Im übrigen wandte sich der sozialdemokratische Redner grundsätzlich gegen die Schaffung verschiedener Klassen von Batienten und forderte die gleiche Verpflegung und ärztliche Behandlung für alle Kranten. Ebenso wandte sich Genosse Bietsch gegen eine besondere Honorierung der Aerzte und gegen die hohen Preise, die es ausgeschlossen erscheinen lassen, daß Angehörige des Mittelstandes die Bavillons II. Klasse aufsuchen. Er riet, die Zahl der Aerzte zu vermehren, damit nicht die Gefahr entstehe, daß die Aerzte sich mehr
Gerichts- Zeitung.
Unserm unvergeßlichen Bezirksführer Adolf Herrmann, erschossen auf dem Heimweg vom Bahlabend in der Nacht bom 23. zum 24. September durch den Gendarmen Jude." Die Inschrift wurde alsbald durch Bretter verhüllt und am 12. Dezember 1910 wurde der Denkstein entfernt. Als die Witwe Herrmann sich beim Amtsvorsteher nach dem Täter erkundigte, erflärte ihr dieser am 15. Dezember 1910, daß er selbst die Entteilte ihr dies auch in einem ihr am 2. Januar 1911 zugestellten danach Klage gegen den Amtsvorsteher. Der Kreisausschuß beschloß ohne mündliche Verhandlung, die Klage abzuweisen. Aus der Begründung des Beschlusses ergab sich, daß der Amtsvorsteher schon im Oktober 1909 den Gemeindevorsteher in Hohen- Neuendorf angewiesen hatte, die Inschrift zu umhüllen, und daß er am 21. Oktober 1910, nachdem die Umhüllung wiederholt entfernt war, eine Verfügung an den Gemeindevorsteher erlassen hatte, den Denkstein zu entfernen, widrigenfalls er ihn auf dessen Kosten ent
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